Das ist sehr schwamig erklärt was für Bank gebühren? Und die Nachversteuerung wie sieht es mit Produkt änderungen bzw wechsel der Anlage mit Kosten aus? was ist mit abgaben für Krankenkasse und Plegekasse wie geht es weiter bei BU??
Schau gern in die FAQs vom Finanzamt: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html Vielleicht sind dort deine Fragen dabei. Ansonsten ist sicherlich noch nicht alles final definiert oder der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Da nicht wir sondern Christian Lindner/FDP die Reform entwickelt haben, wissen wir auch nicht mehr als das 😉
Wir haben aktuell einen Riester-Vertrag, der sich auch für uns lohnt. Können wir das Depot zusätzlich abschließen und erhalten für beides Zulagen? Und geht es bei dem Einkommen um „zu versteuerndes Einkommen“? Das wäre ein großer unterschied.
Hey @karsten6054 also bisher heißt es, dass bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz haben und nicht gekündigt werden müssen, ggf. sogar in die neue Riester-Rente übertragen werden können, hört sich bisschen so an, als könnte man das Riester-Depot zusätzlich abschließen. Was das Einkommen betrifft, finden wir derzeit nur die Angaben "Gesamtbruttoeinkommen" oder "maßgebende Einkommen". Ansonsten kannst du ja auch mal in den FAQs vom Finanzamt zur Reform schauen: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
@@MrSongoten es kommt immer auf die Situation an. Ich zahle 732€/Jahr ein und erhalte 1375€ Zulagen. Das ich von einer jährlichen Summe in Höhe von ca. 2100€ nur 1/3 selbst trage halte ich doch für lohnenswert.
@@karsten6054 fragen sie sich mal , woher die Förderung kommt?. Richtig, aus Steuergeldern, man nimmt es einem weg, gibt ihm dann etwas wieder , um es ihm später wieder wegzunehmen
An der Förderberechtigung ändert sich durch die Reform erst einmal nichts, weiterhin unmittelbar förderberechtigt sind nur Pflichtversicherte in der Rentenversicherung. Selbständige und freiwillig Versicherte sind weiterhin nur durch einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner/Ehepartnerin mittelbar förderberechtigt. Mehr dazu hier: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
danke für das video:) ist es möglich bzw. bekannt ob man das depot früher als renteneintritt in anspruch zu nehmen z.B. mit 60? wenn ich früher sterbe z.B. mit 80 und meinetwegen noch 100.000 im depot sind wer bekommt das geld kann ich das vererben?
Zu der früheren Inanspruchnahme haben wir erst einmal keine weiteren Infos gefunden. Wegen Vererben heißt es in den FAQs vom Finanzamt: "Das Altersvorsorgevermögen kann im Todesfall aber auch weiterhin unschädlich (also ohne Abzüge) auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Eine lebenslange Leibrente lässt sich dagegen nicht vererben; die Zahlungen enden mit dem Tod.", also wie bisher bei der Riester-Rente. Neu ist wohl, dass man eine längere Rentengarantiezeit vereinbaren kann, dann sind die Auszahlungen im Todesfall auch vererbbar. Hier findest du die Infos: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
@@stevie-o da es genaueres noch nicht wirklich gibt, ist das eheste erklarvid wohl bei timo badzus zu finden, der spricht da mit dem smartbroker Chef, wegen was geht und was müssen sie Firmen bei denen man ein Depot hat machen. ✌️
Also ich finde 7% recht Defensiv und eher sicher, Risikofreudig wären irgendwas 10%+, die meisten Welt ETF schaffen im Schnitt 6-9% 😅 Ich hab also richtig verstanden, dass das Finanzamt das tatsächlich automatisch rechnet ob die Günstigerprüfung besser ist? Wäre ja n Ding, wenn die mal was automatisch machen Bei den Rechnungen spielen natürlich die persönlichen Steuersätze eine Rolle
Das Finanzamt hat diese Günstigerprüfung schon immer gemacht. Das ist dessen Pflicht. Und zwar nicht nur in Bezug auf Riester, sondern z. B. auch auf die Entfernungspauschale
Das ist sehr schwamig erklärt was für Bank gebühren? Und die Nachversteuerung wie sieht es mit Produkt änderungen bzw wechsel der Anlage mit Kosten aus? was ist mit abgaben für Krankenkasse und Plegekasse wie geht es weiter bei BU??
Schau gern in die FAQs vom Finanzamt: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html Vielleicht sind dort deine Fragen dabei. Ansonsten ist sicherlich noch nicht alles final definiert oder der Öffentlichkeit noch nicht bekannt.
Da nicht wir sondern Christian Lindner/FDP die Reform entwickelt haben, wissen wir auch nicht mehr als das 😉
Wir haben aktuell einen Riester-Vertrag, der sich auch für uns lohnt.
Können wir das Depot zusätzlich abschließen und erhalten für beides Zulagen?
Und geht es bei dem Einkommen um „zu versteuerndes Einkommen“? Das wäre ein großer unterschied.
Hey @karsten6054 also bisher heißt es, dass bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz haben und nicht gekündigt werden müssen, ggf. sogar in die neue Riester-Rente übertragen werden können, hört sich bisschen so an, als könnte man das Riester-Depot zusätzlich abschließen.
Was das Einkommen betrifft, finden wir derzeit nur die Angaben "Gesamtbruttoeinkommen" oder "maßgebende Einkommen". Ansonsten kannst du ja auch mal in den FAQs vom Finanzamt zur Reform schauen: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
Für beides gleichzeitig gibt es keine Zulagen. Und Riester lohnt sich nicht,, egal was erzählt wird
@@MrSongoten es kommt immer auf die Situation an. Ich zahle 732€/Jahr ein und erhalte 1375€ Zulagen. Das ich von einer jährlichen Summe in Höhe von ca. 2100€ nur 1/3 selbst trage halte ich doch für lohnenswert.
@@karsten6054 fragen sie sich mal , woher die Förderung kommt?. Richtig, aus Steuergeldern, man nimmt es einem weg, gibt ihm dann etwas wieder , um es ihm später wieder wegzunehmen
Erst mal abwarten ob und wie es überhaupt umgesetzt wird
Wer darf den geplant, dieses Modell nutzen? Sind Freiberufler dabei?
An der Förderberechtigung ändert sich durch die Reform erst einmal nichts, weiterhin unmittelbar förderberechtigt sind nur Pflichtversicherte in der Rentenversicherung. Selbständige und freiwillig Versicherte sind weiterhin nur durch einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner/Ehepartnerin mittelbar förderberechtigt. Mehr dazu hier: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
danke für das video:) ist es möglich bzw. bekannt ob man das depot früher als renteneintritt in anspruch zu nehmen z.B. mit 60? wenn ich früher sterbe z.B. mit 80 und meinetwegen noch 100.000 im depot sind wer bekommt das geld kann ich das vererben?
Zu der früheren Inanspruchnahme haben wir erst einmal keine weiteren Infos gefunden. Wegen Vererben heißt es in den FAQs vom Finanzamt: "Das Altersvorsorgevermögen kann im Todesfall aber auch weiterhin unschädlich (also ohne Abzüge) auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Eine lebenslange Leibrente lässt sich dagegen nicht vererben; die Zahlungen enden mit dem Tod.", also wie bisher bei der Riester-Rente. Neu ist wohl, dass man eine längere Rentengarantiezeit vereinbaren kann, dann sind die Auszahlungen im Todesfall auch vererbbar. Hier findest du die Infos: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
ersteres galt als absolutes no go, letzteres wird wohl so passieren, da ja dein Geld
@@syrocoo1 mhm finde die Idee gut aber trau dem Staat net so weit 😅
@@stevie-o da es genaueres noch nicht wirklich gibt, ist das eheste erklarvid wohl bei timo badzus zu finden, der spricht da mit dem smartbroker Chef, wegen was geht und was müssen sie Firmen bei denen man ein Depot hat machen. ✌️
Dann würde ich sagen beginnen wir mal mit ein wirtschaftsstudium damit ich das zum renteineintritt verstehe 😂🎉❤😅
😅
@@transparentberaten 🫢☺️😉
Also ich finde 7% recht Defensiv und eher sicher, Risikofreudig wären irgendwas 10%+, die meisten Welt ETF schaffen im Schnitt 6-9% 😅
Ich hab also richtig verstanden, dass das Finanzamt das tatsächlich automatisch rechnet ob die Günstigerprüfung besser ist? Wäre ja n Ding, wenn die mal was automatisch machen
Bei den Rechnungen spielen natürlich die persönlichen Steuersätze eine Rolle
deshalb auswandern bis zur Rente
@@MrSongoten weshalb und vor allem warum und wohin?
Das Finanzamt hat diese Günstigerprüfung schon immer gemacht. Das ist dessen Pflicht. Und zwar nicht nur in Bezug auf Riester, sondern z. B. auch auf die Entfernungspauschale
@@lexmole ok, hätte ich nicht gedacht, das die was zu unseren Gunsten und überhaupt etwas mehr als absolut nötig machen 😅