Sehr tolles Video. Ist halt alles ein Beruf und auch bei Anwälten gibt es gute und schlechte. Die Wurst schmeckt auch nicht bei jedem Metzger. Habe schon so viel von Ihnen gelernt. Beste Grüße
Also hat die Anwältin die 3wöchige Frist nicht ingehalten.....das müsste doch wiederum gegen diese Anwältin ausgelegt werden können, weil sie fahrlässig handelte, die Kündigungschutzklage kann man ja unabhängig starten.... Mal sehen... ob.... der Rest so stimmt.... bin bei 02:00 min etwa im Video.
Hallo lieber Fernsehanwalt, unabhängig von Ihrem Thema hätte ich eine ganz wichtige Frage. Ich war aufgrund Depression von meinem Allgemeinarzt für 1 1/2 Wochen krankgeschrieben. Mein Arzt hat mir nahe gelegt, ich solle nach Italien reisen um meine Depression auszukurieren. Meine Depression hat mit einem Sterbefall aus Italien zu tun. Ich habe mich jetzt von einem italienischen Arzt für weitere 3 Wochen krank schreiben lassen und beabsichtige nach den 3 Wochen wieder arbeiten zu gehen da ich psychisch meine derzeitige Lage sogut wie verarbeitet habe. Ich hab meiner Krankenkasse und AG die Arbeitsunfähigkeitscheinigung zukommen lassen und eine Adresse, wo man mich kontaktieren kann wenn was wäre. Muss ich rechtlich gesehen Angst haben meinen Arbeitsplatz zu verlieren aufgrund der erneuten Krankschreibung aus dem Ausland? Sorry für den langen Text und vielen Dank für Ihre Anwort schonmal vorab.
Angst müssen Sie nicht haben. Es könnte aber zu einer Kündigung kommen. Dann sofort einen Spezialisten aufsuchen. Gerne können Sie bei Erhalt einer Kündigung mit meinem Sekretariat unter 030/40004999 einen telefonischen Besprechungstermin vereinbaren. In dringenden Angelegenheiten erhalten Sie diesen in der Regel sofort, ansonsten am nächsten Werktag. Im Rahmen eines für Sie kostenlosen und unverbindlichen Telefonats können wir zunächst klären, ob und auf welche Weise und zu welchen Bedingungen ich für Sie tätig werden kann. Hier können Sie dann auch Fragen zu den entstehenden Kosten meiner Beauftragung stellen. Der Arbeitgeber kann zwar eine Kündigung aussprechen, diese wird in so einem Fall aber vermutlich nicht wirksam sein. Man muss sich aber zur Wehr setzen. Vielleicht geht ja auch alles gut. Viel Erfolg !
Hallo Herr Bredereck, Ihre Videos sind klasse und machen Arbeitsrecht zu einem spannenden Krimi. Ich habe auch eine Frage und würde mich freuen, wenn Sie dazu etwas veröffentlichen könnten. Es geht um die Lohnfortzahlung bei 2 verschiedenen längeren Krankheiten, die durch ein Wochenende getrennt sind. Wie kann ich beweisen, dass ich dazwischen arbeitsfähig war?
Die Lohnfortzahlung besteht bis zu 6 Wochen bei einer Diagnose. Wenn die Diagnose bei der anderen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anders ist (siehe die Codes auf der AU) dann gilt es als neue Erkrankung und die 6 Wochen Frist beginnt erneut.
Ich mache was dazu. Es wird aber sehr schwierig, das zu beweisen und geht letztlich nur über ärztliche Atteste, ggf. ein Sachverständigengutachten. Der enge zeitliche Zusammenhang lässt einfach eine fortlaufende Erkrankung vermuten.
@@Fernsehanwalt wenn man nach den 6Wochen 1 Tag Urlaub hat und am nächsten Tag wieder für 6Wochen mit einer anderen nicht naheliegenden Diagnose krankgeschrieben ist wäre doch das Thema vom Tisch, da man ja Urlaub(theoretisch arbeitsfähig) hatte oder irre ich mich?
@@Fernsehanwalt Ich habe gedacht, dass man an dem dazwischenliegenden Wochenende mit Zeugen etwas tun kann, das beweist, dass man arbeitsfähig gewesen wäre. Mein Arbeitgeber betreibt furchtbaren Psychoterror, damit ich von selber gehe und er mich nicht kündigen muß. Ich habe Angst, einen Tag zu arbeiten, um meine Arbeitsfähigkeit zu beweisen zumal er mir schon ein "Gespräch" mit mehreren Vorgesetzten für den ersten Tag angekündigt hat.
Sehr tolles Video. Ist halt alles ein Beruf und auch bei Anwälten gibt es gute und schlechte. Die Wurst schmeckt auch nicht bei jedem Metzger.
Habe schon so viel von Ihnen gelernt. Beste Grüße
Vielen Dank. Das freut mich sehr.
Alles hat ein Ende nur die Wurst hat Zwei/ Herr Bredereck ist der beste Anwalt der Welt zur Zeit
Danke Abo habe ich natürlich aktiviert
Darf man während der Freistellung die neuen Stelle antreten?
Very informative
Gillt die 3 Wochenfrist auch bei einer mündlichen Kündigung? Lg
@@Gringomania danke, jetzt bin ich glücklich zu Hause 😂🥰
Also hat die Anwältin die 3wöchige Frist nicht ingehalten.....das müsste doch wiederum gegen diese Anwältin ausgelegt werden können, weil sie fahrlässig handelte, die Kündigungschutzklage kann man ja unabhängig starten....
Mal sehen... ob.... der Rest so stimmt.... bin bei 02:00 min etwa im Video.
Hallo lieber Fernsehanwalt, Machen Sie doch mal ein Video zum Thema Verdienstausfall (aus Arbeitgebersicht)
Vielen Dank für die Frage, spannendes Thema. Mache ich.
Hallo lieber Fernsehanwalt,
unabhängig von Ihrem Thema hätte ich eine ganz wichtige Frage.
Ich war aufgrund Depression von meinem Allgemeinarzt für 1 1/2 Wochen krankgeschrieben. Mein Arzt hat mir nahe gelegt, ich solle nach Italien reisen um meine Depression auszukurieren. Meine Depression hat mit einem Sterbefall aus Italien zu tun. Ich habe mich jetzt von einem italienischen Arzt für weitere 3 Wochen krank schreiben lassen und beabsichtige nach den 3 Wochen wieder arbeiten zu gehen da ich psychisch meine derzeitige Lage sogut wie verarbeitet habe. Ich hab meiner Krankenkasse und AG die Arbeitsunfähigkeitscheinigung zukommen lassen und eine Adresse, wo man mich kontaktieren kann wenn was wäre.
Muss ich rechtlich gesehen Angst haben meinen Arbeitsplatz zu verlieren aufgrund der erneuten Krankschreibung aus dem Ausland?
Sorry für den langen Text und vielen Dank für Ihre Anwort schonmal vorab.
Angst müssen Sie nicht haben. Es könnte aber zu einer Kündigung kommen. Dann sofort einen Spezialisten aufsuchen.
Gerne können Sie bei Erhalt einer Kündigung mit meinem Sekretariat unter 030/40004999 einen telefonischen Besprechungstermin vereinbaren. In dringenden Angelegenheiten erhalten Sie diesen in der Regel sofort, ansonsten am nächsten Werktag. Im Rahmen eines für Sie kostenlosen und unverbindlichen Telefonats können wir zunächst klären, ob und auf welche Weise und zu welchen Bedingungen ich für Sie tätig werden kann. Hier können Sie dann auch Fragen zu den entstehenden Kosten meiner Beauftragung stellen.
Der Arbeitgeber kann zwar eine Kündigung aussprechen, diese wird in so einem Fall aber vermutlich nicht wirksam sein. Man muss sich aber zur Wehr setzen. Vielleicht geht ja auch alles gut. Viel Erfolg !
@@Fernsehanwalt Ich danke Ihnen sehr. Werde mich an Sie wenden falls dies geschehen sollte.
Lg
Hallo Herr Bredereck, Ihre Videos sind klasse und machen Arbeitsrecht zu einem spannenden Krimi. Ich habe auch eine Frage und würde mich freuen, wenn Sie dazu etwas veröffentlichen könnten. Es geht um die Lohnfortzahlung bei 2 verschiedenen längeren Krankheiten, die durch ein Wochenende getrennt sind. Wie kann ich beweisen, dass ich dazwischen arbeitsfähig war?
Die Lohnfortzahlung besteht bis zu 6 Wochen bei einer Diagnose. Wenn die Diagnose bei der anderen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anders ist (siehe die Codes auf der AU) dann gilt es als neue Erkrankung und die 6 Wochen Frist beginnt erneut.
Ich mache was dazu. Es wird aber sehr schwierig, das zu beweisen und geht letztlich nur über ärztliche Atteste, ggf. ein Sachverständigengutachten. Der enge zeitliche Zusammenhang lässt einfach eine fortlaufende Erkrankung vermuten.
@@Fernsehanwalt wenn man nach den 6Wochen 1 Tag Urlaub hat und am nächsten Tag wieder für 6Wochen mit einer anderen nicht naheliegenden Diagnose krankgeschrieben ist wäre doch das Thema vom Tisch, da man ja Urlaub(theoretisch arbeitsfähig) hatte oder irre ich mich?
@@Fernsehanwalt Ich habe gedacht, dass man an dem dazwischenliegenden Wochenende mit Zeugen etwas tun kann, das beweist, dass man arbeitsfähig gewesen wäre. Mein Arbeitgeber betreibt furchtbaren Psychoterror, damit ich von selber gehe und er mich nicht kündigen muß. Ich habe Angst, einen Tag zu arbeiten, um meine Arbeitsfähigkeit zu beweisen zumal er mir schon ein "Gespräch" mit mehreren Vorgesetzten für den ersten Tag angekündigt hat.
....hilfsweise zum nächstmöglichen Termin zeigt mir immer wieder die absolute Inkompetenz von Unternehmen, bzw. Arbeitgebern....
Der ist weder auf arbeitnehmer oder geber seite der spielt beide gegeneinander aus und kassiert von beiden die kohle hahahaha