BGH-Urteil: Betreiber haftet bei Schäden in der Waschanlage

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  • Опубліковано 27 лис 2024
  • Wer eine Waschanlage betreibt, haftet in der Regel für Schäden an einem Auto. Das hat der Bundesgerichtshof heute in einem verbraucherfreundlichen Urteil entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Waschanlage den Heckspoiler eines SUVs abgerissen. Der Schaden: rund 3200 Euro.
    Diese muss der Betreiber der Waschanlage übernehmen, urteilte heute der BGH. Das Besondere: die Waschanlage funktionierte ordnungsgemäß, der Heckspoiler war richtig montiert. Der Anlagenbetreiber habe aber mit seiner Anlage die Gefahr verursacht. Wenn dadurch ein Schaden entsteht, muss er zahlen. Einzige Ausnahme: Der Betreiber kann beweisen, dass er keine Schuld hat und keinen Fehler gemacht hat.
    Für Autofahrer ist das heutige Urteil wichtig. Sie haben künftig bessere Chancen, wenn in der Waschstraße ein Schaden entsteht. Doch Vorsicht: wenn die Autofahrer selbst etwas falsch machen, also etwa der Heckspoiler nicht richtig angebracht ist oder der Außenspiegel wackelt, können sie am Ende weiterhin auf der Reparatur sitzen bleiben. Das hängt dann aber vom jeweiligen Einzelfall ab.

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