Querdenker hatten alle recht. Es geht nur darum alle so oft wie möglich eine umstrittene Genspritze in den Oberkörper zujagen. Es geht um nichts anderes und viele scheinen das gar nicht zu merken!
Die allgemeine Impfpflicht wurde im Parlament abgelehnt. Mit welchem Recht werden jetzt Mitarbeiter des Gesundheitswesens diskriminiert mit dieser Vorgehensweise?
Unabhängig von einer Wertung. Im Gesundheitswesen wird von einer besonderen Fürsorgepflicht (also ein besonderer Schutz) gegenüber hilflosen, alten oder kranken Menschen ausgegangen, da diese Menschen besonders gefährdet sind und ja auch zu genau der Gruppe gehören, für die eine Infektion sehr häufig einen sehr schweren oder auch tödlichen Verlauf nimmt, wie die Statistik zeigt. Und genau das ist auch der Grund, warum die einrichtungsbezogene Impfpflicht durgesetzt werden konnte, die Allgemeine aber nicht.
Da geimpfte auch übertragen und nach der Boosterung mehr Virenlast haben als ungeimpfte Menschen, greift dieses Argument des Fremdschutzes meines Erachtens nicht.
Ja,sehr merkwürdig das meine geimpften Kollegen krank werden. Und da sie sich nicht täglich testen ( so wie die ungeimpften) besteht natürlich nicht die Gefahr der Ansteckung.....sehr logisch 🤥
@@herdifreund7715 Dieses "Ausgehen" davon, dass "Ungeimpfte" ein höheres Gefährdungspotenzial darstellen, ist genauso wissenschaftlich fundiert und realistisch wie die Aussage von Lauterbach, dass ALLE Ungeimpften bis März 22 tot sind......
Mein Eindruck ist, dass der Gesetzgeber und Richter mittlerweile machen, wozu sie gerade lustig sind. Diesen Irrsinn hält keiner mit einem normalen Hausverstand mehr aus.
Es sind Menschen die Gesetze erlassen und Glauben ihre Einstellung bez. Rechtfertigung ist unumgänglich und Unfehlbar, darum sind auch diese in jeder Beziehung zu hinterfragen und auch in Frage zu stellen, denn auch in der Wissenschaft gibt es zwei Seiten und wer entscheidet welche Richtig ist?
Tolle Infos, vielen Dank. Habe folgende Frage: Mein AG hat ein Hygienekonzept erstellt, in dem er immunisierte(Gruppe A) und nicht immunisierte(Gruppe B) unterscheidet. Es ist tägliche Testung im Betrieb angeordnet, A darf sich im Betrieb testen, B muss ein Testzertifikat vorlegen und muss sogar während der gesamten Arbeitszeit Maske tragen. Darf er das???. L.G.Manfred
„Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert“, sagte RKI-Präsident Jörg Hacker Nachlesen auf RKI-Webseite; in der Suche "Ergebnisse des Forschungsprojektes" eintippen und Pressemitteilung wählen dort 2 Beitrag-> gleich erste Absatz
Oh, mein Kommentar zum Thema "16:14 Wofür wird die Geldbuße seitens des Gesundheitsamts angedroht?" ist verschwunden. Also nochmal: Hannover droht sehr wohl mit einem Bußgeld, wenn der Nachweis nicht vorgelegt wird - zumindest für einen rechtlichen Laien UNMISSVERSTÄNDLICH: "Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen, möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit nach §73 Abs.1a Nr.7h IfGS begehen, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann." Es gibt auf Niedersachsens Homepage auch ein Schaubild (Link baue ich dieses Mal nicht ein), das folgendes Procedere vorsieht: "Aufforderung zur Nachweisvorlage durch das GA ---> Nach erneuter Aufforderung, Anhörung & Androhung ZWANGSGELD (bis 1.500 Euro) ---> Nach erneuter Aufforderung, Anhörung & Androhung VERFAHREN ORDNUNGSWIDRIGKEIT (bis 2.500 Euro) ---> Nach erneuter Aufforderung, Anhörung & Androhung TÄTIGKEITS- ODER BETRETUNGSVERBOT Das Verfahren kann nach jedem Verfahrensschritt beendet werden, wenn der Nachweis durch die gemeldete Person vorgelegt wird." Ungeimpfte können den Nachweis logischerweise nicht vorlegen, und tatsächlich dürfen sie ja sogar bis zur Anhörung durch das GA weiterarbeiten - ein Bußgeld ist also nicht nachvollziehbar, und, wenn ich Sie richtig verstehe, auch nicht rechtens - trotzdem ist die Drohung eindeutig und nicht missverständlich, finde ich - nur die Vorlage eines Nachweises schützt vor einem MÖGLICHEN Bußgeld. Es ist keine Rede davon, dass es fällig wird, wenn ich nicht "mitwirke", sondern immer geht es um die Vorlage des Nachweises.
Nicht nur Hannover droht. Ist alles noch nicht so ganz klar auch wenn der ein oder andere Anwalt sich da gaaaaannz sicher ist. Tatsächlich müssen wohl erst ein paar Urteile gesprochen werden. Es gibt so einige Rechtsanwälte, die der Auffassung sind, dass die Geldbuße allein für das Betreten einer Einrichtung ohne Impfung, Attest oder Genesenenstatus verhängt werden kann. Die (i.d.R.) 2 Wochen Zeit bis zur Anhörung durch das Gesundheitsamt, sind eine Art "Schonfrist", in der man die fehlenden Nachweise noch nachliefern darf, so das die Strafe dann nicht gezahlt werden muss. Ein gern genommenes Beispiel ist eine Fahrt bei Rot über die Ampel. Es ist verboten (wie das Betreten einer Einrichtung als ungeimpfte Person). Zwischen Tat und Eintreffen des Bußgeldbescheids mit Anhörungsbogen, vergeht aber einige Zeit. Kann man dann begründen, warum man bei Rot über die Ampel gefahren ist (also die Einrichtung ungeimpft betreten hat), dann fällt das Bußgeld und der Punkt weg. Kann man es nicht begründen, wird die dafür festgelegte Strafe fällig. Die Auslegung ist wohl immer auch der persönlichen Sichtweise des jeweiligen Anwalts geschuldet. Wie gesagt: Klarheit wird man wohl erst nach den ersten Urteilen hierzu erlangen.
Das Schreiben hab ich auch und da ich 2 Jobs in der Pflege habe,hab ich mein 450€ Job gekündigt und dem Gesundheitsamt als,, Bescheinigung ,, per Mail geschickt. Da mein Hauptjob in einer anderen Stadt ist,warte ich jetzt ,das ich von denen auch ein Schreiben bekomme. Da werde ich aber gegen angehen.
@@silviagellert79 Ich habe da gerade heute wieder mal drüber nachgedacht - eigentlich ist das ja die totale Zermürbungstaktik, wochen- oder monatelang im Unklaren zu sein, ob man seinen Job behalten kann oder nicht - sie versuchen es mit allen Mitteln. EIGENTLICH sollten alle, die betroffen sind, von heute auf morgen mit der Arbeit aufhören - aber natürlich trifft es dann, wieder mal, die Falschen - und tatsächlich mögen wir ja (fast?) alle unseren Job...
Vielen Dank, dass sie meine Frage im Bezug auf die unentgeltliche freistellung beantwortet haben. Ich habe meine Arbeitsleistung nach der schriftlichen Freistellung wiederum schriftlich angeboten und ein Rückschreiben bekommen, mit der Aussage, dass es bei der unentgeltlichen Freistellung bleibt. Mein Arbeitgeber bezieht sich ausschließlich auf den Wortlaut des Paragraphen 20a abs. 1: "Folgende Personen müssen ab dem 16. März über einen Impf - oder Genesenenausweis verfügen...." auch sagt er, dass Absatz 1 für alle Mitarbeiter gilt und dort nicht zwischen Alt und Neuarbeitnehmern unterschieden wird außerdem schildert er, dass es sich nur um eine Nachweispflicht handelt und das Gesundheitsamt ausschließlich für das nicht vorlegen des Nachweises zuständig ist. Er meint also, dass der Wortlaut des Gesetzes bestätigt, dass ohne Impfung keine Tätigkeitsvorraussetzung besteht. Deswegen wäre die unbezahlte Freistellung rechtens und ist seitens des Arbeitgebers unabhängig von der Entscheidung des Gesundheitsamtes angemessen.
Wir sind auch seit 16.03. OHNE LOHNFORTZAHLUNG freigestellt wurde. Die Begründung ist dieselbe wie schon angegeben, dass man geimpft, genesen sein muss oder nicht geimpft werden kann. Wir haben schriftlich widersprochen und unsere Arbeitsleistung angeboten. Der Arbeitgeber bleibt in einer weiteren Stellungnahme bei der Freistellung ohne Lohn. Die angesprochene Handreichung vom Gesetzgeber sagt es anderes. Jetzt gab es auch ein Gerichtsurteil zu diesem Thema. Das Gericht hat dem Arbeitgeber Recht gegeben, dass er beruflich freistellen kann. Wie kann das sein, wenn dieser Sachverhalt in der Handreichung eindeutig beantwortet wurde???
@@Chris-qx6sn habe es auch gerade gelesen....dass ist doch Wahnsinn alles 😔 ich habe jetzt in ein paar Tagen meinen Termin beim Arbeitsgericht, aber so wie sich das liest, mit dem Urteil, hört sich das leider alles nicht vielversprechend an. Es müssten viele viele mehr dagegen klagen, vielleicht würde das was bringen. Zumal die einrichtungsbezogene Impfpflicht ja ein Vorläufer für die allgemeine Impfpflicht war und in den Medien nun überall gesagt wird, dass nun kein Recht mehr besteht die einrichtungsbezogene weiter zu führen, da die allgemeine nun gescheitert ist.
@@piaredrum1174 Ich habe keine Ahnung, ob es etwas bringen würde wenn mehrere Personen klagen würden. Berufen sich die anderen Gerichte nicht dann auf schon vorhandene Urteile?? Was ich nicht verstehe ist, dass in der Handreichung drin steht dass ein Beschäftigungsverbot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen wird. Sogar die Andreas Mauritz Anwälte sehen das so. Scheinbar ist Paragraph 20a so schlecht vom Gesetzgeber formuliert, dass es einen Spielraum auch für den Arbeitgeber gibt. Keine Ahnung. Ich verstehe das Ganze auch nicht mehr! Fakt ist, die betroffenen Personen werden in die Armut getrieben da kein Lohn und auch kein Arbeitslosengeld wegen widerruflicher Freistellung. Ein größerer Druck geht kaum noch.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Mauritz, sie empfehlen, das Gesundheitsamt um eine Fristverlängerung zu bitten. Sollte man nach dem ersten Schreiben vom Gesundheitsamt, worin man aufgefordert wird, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, einen Nachweis vorzulegen auch um eine Fristverlängerung bitten?
Was ist wenn eine Frau sagt, ich will ein Kind bekommen und "arbeite" daran mit meinem Mann? Bin nicht sicher ob ich schon jetzt schwanger bin. Wäre das eine "Ausrede"? Wäre das eine "Ausrede" wenn die Frau über 40 ist?
Folgende für wichtige Frage: Bin ich als Heilpraktikerin verpflichtet, mich nach Ablauf meines 90-Tage Genesenen-Status (Zertifikat geht über 180 Tage) selbst beim Gesundheitsamt anzuzeigen, wenn ich keine Impfung als Genesene möchte? Vielen lieben Dank vorab.
"Muss der Arbeitgeber arbeiten lassen und muss den Lohn bezahlen". Echt? Diese Frage taucht im Bezug auf die sog. Freistellung immer wieder auf. Muss er wirklich arbeiten lassen oder kann er freistellen (also ein Betretungsverbot im Rahmen des Hausrechts aussprechen) muss dann aber trotzdem weiter bezahlen, bis ein evtl. durch das Gesundheitsamt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot verhängt wurde?
Ich habe am 24.01. meine :( 1. Corona Impfung :( und am 28.01. Corona bekommen. Nun bin ich bis 28.07. genesen. Wie muss ich nun weiter verfahren ? Ich möchte nicht, dass die 1. Impfung "verfällt", möchte aber eigentlich keine weitere Impfung haben. Ich arbeite in einer einrichtungsbezogenen Einrichtung! Bitte um eine Rückmeldung. Danke
....bin am 1.3. mit NOVAVAX geimpft worden ...am 10.3. positiv getestet und hatte Grippe Symptome... möchte auch keine 2. Impfung... arbeite in der Pflege.
@@ulrikeniepraschk9773 Die Frage ist nur wie nun weiter? Abwarten ob diese Impflicht doch noch gekippt wird oder die 2. Spritze holen und wenn ja wann ? Das Gesundheitsamt meinte ich bräuchte erstmal nichts weiter unternehmen, aber ich will nicht das meine 1. "verfällt" und ich wieder von vorne anfangen muss. 🙄
@@ulrikeniepraschk9773 Na ich meine mit "verfallen", dass der Abstand zwischen der 1. und 2. zu groß ist. Wären ja dann 6 Monate bis Ende Juli = Ende der Genesung.
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen! - Ich bin 2x mit Novavax geimpft. - Allerdings ist Novavax noch nicht als Booster beantragt und natürlich noch nicht als solcher zugelassen. - Der Booster ist ja Pflicht. - Somit besteht das Problem für Novavax-Geimpfte ja weiterhin.
Querdenker hatten alle recht. Es geht nur darum alle so oft wie möglich eine umstrittene Genspritze in den Oberkörper zujagen. Es geht um nichts anderes und viele scheinen das gar nicht zu merken!
Die allgemeine Impfpflicht wurde im Parlament abgelehnt. Mit welchem Recht werden jetzt Mitarbeiter des Gesundheitswesens diskriminiert mit dieser Vorgehensweise?
Unabhängig von einer Wertung. Im Gesundheitswesen wird von einer besonderen Fürsorgepflicht (also ein besonderer Schutz) gegenüber hilflosen, alten oder kranken Menschen ausgegangen, da diese Menschen besonders gefährdet sind und ja auch zu genau der Gruppe gehören, für die eine Infektion sehr häufig einen sehr schweren oder auch tödlichen Verlauf nimmt, wie die Statistik zeigt. Und genau das ist auch der Grund, warum die einrichtungsbezogene Impfpflicht durgesetzt werden konnte, die Allgemeine aber nicht.
Da geimpfte auch übertragen und nach der Boosterung mehr Virenlast haben als ungeimpfte Menschen, greift dieses Argument des Fremdschutzes meines Erachtens nicht.
Ja,sehr merkwürdig das meine geimpften Kollegen krank werden. Und da sie sich nicht täglich testen ( so wie die ungeimpften) besteht natürlich nicht die Gefahr der Ansteckung.....sehr logisch 🤥
nicht zu vergessen, das Angehörige natürlich auch niemand anstecken .
So ein Quatsch alles!!!
@@herdifreund7715 Dieses "Ausgehen" davon, dass "Ungeimpfte" ein höheres Gefährdungspotenzial darstellen, ist genauso wissenschaftlich fundiert und realistisch wie die Aussage von Lauterbach, dass ALLE Ungeimpften bis März 22 tot sind......
Mein Eindruck ist, dass der Gesetzgeber und Richter mittlerweile machen, wozu sie gerade lustig sind. Diesen Irrsinn hält keiner mit einem normalen Hausverstand mehr aus.
Toll, dass Sie bei diesem Thema so nah bei den Fragen sind und sich die Zeit nehmen.
Sehr informativ, viel Inhalt, nicht wie bei anderen. Vielen Dank für Ihre Videos !:)
Ihre Videos sind wirklich sehr hilfreich. Ganz herzlichen Dank, dass Sie sich die Mühe machen! 🙂👍❤️
Habe seit 2 Jahren immer einen negativen Test immer vorgezeit. Trotzdem wird mir ein Betretums und Arbeitsrecht nicht erlaubt und das 35 Jahren 🤔
Vielen Dank! Jetzt weiß ich wo wir ansetzen werden und was wir tun können. Ganz toll erklärt und nochmal VIELEN DANK!!!
Vielen Dank an Herren Mauritz, daß er sein Wissen teilt für die Community !
Es sind Menschen die Gesetze erlassen und Glauben ihre Einstellung bez. Rechtfertigung ist unumgänglich und Unfehlbar, darum sind auch diese in jeder Beziehung zu hinterfragen und auch in Frage zu stellen, denn auch in der Wissenschaft gibt es zwei Seiten und wer entscheidet welche Richtig ist?
Vielen Dank für das Video und diese hilfreichen Tipps.
Tolle Infos, vielen Dank.
Habe folgende Frage: Mein AG hat ein Hygienekonzept erstellt, in dem er immunisierte(Gruppe A) und nicht immunisierte(Gruppe B) unterscheidet. Es ist tägliche Testung im Betrieb angeordnet, A darf sich im Betrieb testen, B muss ein Testzertifikat vorlegen und muss sogar während der gesamten Arbeitszeit Maske tragen. Darf er das???. L.G.Manfred
@@daniela6687 Es gibt ja auch noch die Gruppe deren Impfstatus abgelaufen ist.
Vielen Dank. Sachlich und gut erklärt, dass es eigentlich jeder verstehen kann.
Ich finde es ganz Klasse von Ihnen, dass Sie unentgeltlich aufklären Vielen Dank dafür!
Der gesamte Dreck ist ungültig.
Vielen Dank für ihre wertvollen Tipps in Bezug auf die Begründungen die sinnvoll sein können, für das Gesundheitsamt.
„Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert“, sagte RKI-Präsident Jörg Hacker Nachlesen auf RKI-Webseite; in der Suche "Ergebnisse des Forschungsprojektes" eintippen und Pressemitteilung wählen dort 2 Beitrag-> gleich erste Absatz
Impfen, nur über meine Leiche.
Super! Vielen Dank für Ihre Mühe. Ihnen gute Erholung über Ostern- hoffentlich...🙂
Interessanter Beitrag👍👍👍
Danke für Info!!
Oh, mein Kommentar zum Thema "16:14 Wofür wird die Geldbuße seitens des Gesundheitsamts angedroht?" ist verschwunden. Also nochmal:
Hannover droht sehr wohl mit einem Bußgeld, wenn der Nachweis nicht vorgelegt wird - zumindest für einen rechtlichen Laien UNMISSVERSTÄNDLICH: "Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen, möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit nach §73 Abs.1a Nr.7h IfGS begehen, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann."
Es gibt auf Niedersachsens Homepage auch ein Schaubild (Link baue ich dieses Mal nicht ein), das folgendes Procedere vorsieht: "Aufforderung zur Nachweisvorlage durch das GA ---> Nach erneuter Aufforderung, Anhörung & Androhung ZWANGSGELD (bis 1.500 Euro) ---> Nach erneuter Aufforderung, Anhörung & Androhung VERFAHREN ORDNUNGSWIDRIGKEIT (bis 2.500 Euro) ---> Nach erneuter Aufforderung, Anhörung & Androhung TÄTIGKEITS- ODER BETRETUNGSVERBOT Das Verfahren kann nach jedem Verfahrensschritt beendet werden, wenn der Nachweis durch die gemeldete Person vorgelegt wird."
Ungeimpfte können den Nachweis logischerweise nicht vorlegen, und tatsächlich dürfen sie ja sogar bis zur Anhörung durch das GA weiterarbeiten - ein Bußgeld ist also nicht nachvollziehbar, und, wenn ich Sie richtig verstehe, auch nicht rechtens - trotzdem ist die Drohung eindeutig und nicht missverständlich, finde ich - nur die Vorlage eines Nachweises schützt vor einem MÖGLICHEN Bußgeld. Es ist keine Rede davon, dass es fällig wird, wenn ich nicht "mitwirke", sondern immer geht es um die Vorlage des Nachweises.
Nicht nur Hannover droht. Ist alles noch nicht so ganz klar auch wenn der ein oder andere Anwalt sich da gaaaaannz sicher ist. Tatsächlich müssen wohl erst ein paar Urteile gesprochen werden. Es gibt so einige Rechtsanwälte, die der Auffassung sind, dass die Geldbuße allein für das Betreten einer Einrichtung ohne Impfung, Attest oder Genesenenstatus verhängt werden kann. Die (i.d.R.) 2 Wochen Zeit bis zur Anhörung durch das Gesundheitsamt, sind eine Art "Schonfrist", in der man die fehlenden Nachweise noch nachliefern darf, so das die Strafe dann nicht gezahlt werden muss. Ein gern genommenes Beispiel ist eine Fahrt bei Rot über die Ampel. Es ist verboten (wie das Betreten einer Einrichtung als ungeimpfte Person). Zwischen Tat und Eintreffen des Bußgeldbescheids mit Anhörungsbogen, vergeht aber einige Zeit. Kann man dann begründen, warum man bei Rot über die Ampel gefahren ist (also die Einrichtung ungeimpft betreten hat), dann fällt das Bußgeld und der Punkt weg. Kann man es nicht begründen, wird die dafür festgelegte Strafe fällig. Die Auslegung ist wohl immer auch der persönlichen Sichtweise des jeweiligen Anwalts geschuldet. Wie gesagt: Klarheit wird man wohl erst nach den ersten Urteilen hierzu erlangen.
Das Schreiben hab ich auch und da ich 2 Jobs in der Pflege habe,hab ich mein 450€ Job gekündigt und dem Gesundheitsamt als,, Bescheinigung ,, per Mail geschickt. Da mein Hauptjob in einer anderen Stadt ist,warte ich jetzt ,das ich von denen auch ein Schreiben bekomme. Da werde ich aber gegen angehen.
@@silviagellert79 Ich habe da gerade heute wieder mal drüber nachgedacht - eigentlich ist das ja die totale Zermürbungstaktik, wochen- oder monatelang im Unklaren zu sein, ob man seinen Job behalten kann oder nicht - sie versuchen es mit allen Mitteln. EIGENTLICH sollten alle, die betroffen sind, von heute auf morgen mit der Arbeit aufhören - aber natürlich trifft es dann, wieder mal, die Falschen - und tatsächlich mögen wir ja (fast?) alle unseren Job...
Vielen Dank, dass sie meine Frage im Bezug auf die unentgeltliche freistellung beantwortet haben. Ich habe meine Arbeitsleistung nach der schriftlichen Freistellung wiederum schriftlich angeboten und ein Rückschreiben bekommen, mit der Aussage, dass es bei der unentgeltlichen Freistellung bleibt. Mein Arbeitgeber bezieht sich ausschließlich auf den Wortlaut des Paragraphen 20a abs. 1: "Folgende Personen müssen ab dem 16. März über einen Impf - oder Genesenenausweis verfügen...." auch sagt er, dass Absatz 1 für alle Mitarbeiter gilt und dort nicht zwischen Alt und Neuarbeitnehmern unterschieden wird außerdem schildert er, dass es sich nur um eine Nachweispflicht handelt und das Gesundheitsamt ausschließlich für das nicht vorlegen des Nachweises zuständig ist. Er meint also, dass der Wortlaut des Gesetzes bestätigt, dass ohne Impfung keine Tätigkeitsvorraussetzung besteht. Deswegen wäre die unbezahlte Freistellung rechtens und ist seitens des Arbeitgebers unabhängig von der Entscheidung des Gesundheitsamtes angemessen.
Wir sind auch seit 16.03. OHNE LOHNFORTZAHLUNG freigestellt wurde. Die Begründung ist dieselbe wie schon angegeben, dass man geimpft, genesen sein muss oder nicht geimpft werden kann. Wir haben schriftlich widersprochen und unsere Arbeitsleistung angeboten. Der Arbeitgeber bleibt in einer weiteren Stellungnahme bei der Freistellung ohne Lohn. Die angesprochene Handreichung vom Gesetzgeber sagt es anderes. Jetzt gab es auch ein Gerichtsurteil zu diesem Thema. Das Gericht hat dem Arbeitgeber Recht gegeben, dass er beruflich freistellen kann. Wie kann das sein, wenn dieser Sachverhalt in der Handreichung eindeutig beantwortet wurde???
@@Chris-qx6sn habe es auch gerade gelesen....dass ist doch Wahnsinn alles 😔 ich habe jetzt in ein paar Tagen meinen Termin beim Arbeitsgericht, aber so wie sich das liest, mit dem Urteil, hört sich das leider alles nicht vielversprechend an. Es müssten viele viele mehr dagegen klagen, vielleicht würde das was bringen. Zumal die einrichtungsbezogene Impfpflicht ja ein Vorläufer für die allgemeine Impfpflicht war und in den Medien nun überall gesagt wird, dass nun kein Recht mehr besteht die einrichtungsbezogene weiter zu führen, da die allgemeine nun gescheitert ist.
@@piaredrum1174 Ich habe keine Ahnung, ob es etwas bringen würde wenn mehrere Personen klagen würden. Berufen sich die anderen Gerichte nicht dann auf schon vorhandene Urteile??
Was ich nicht verstehe ist, dass in der Handreichung drin steht dass ein Beschäftigungsverbot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen wird. Sogar die Andreas Mauritz Anwälte sehen das so. Scheinbar ist Paragraph 20a so schlecht vom Gesetzgeber formuliert, dass es einen Spielraum auch für den Arbeitgeber gibt. Keine Ahnung. Ich verstehe das Ganze auch nicht mehr! Fakt ist, die betroffenen Personen werden in die Armut getrieben da kein Lohn und auch kein Arbeitslosengeld wegen widerruflicher Freistellung. Ein größerer Druck geht kaum noch.
Sehr informatives Video.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Mauritz, sie empfehlen, das Gesundheitsamt um eine Fristverlängerung zu bitten. Sollte man nach dem ersten Schreiben vom Gesundheitsamt, worin man aufgefordert wird, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, einen Nachweis vorzulegen auch um eine Fristverlängerung bitten?
Super Infos, vielen lieben Dank. Haben Sie noch Kapazitäten frei, wenn ich einen RA benötige? Ich arbeite in Waiblingen.
Große Hilfe
Vielen lieben Dank für das Video.
Was ist wenn eine Frau sagt, ich will ein Kind bekommen und "arbeite" daran mit meinem Mann? Bin nicht sicher ob ich schon jetzt schwanger bin. Wäre das eine "Ausrede"? Wäre das eine "Ausrede" wenn die Frau über 40 ist?
Folgende für wichtige Frage: Bin ich als Heilpraktikerin verpflichtet, mich nach Ablauf meines 90-Tage Genesenen-Status (Zertifikat geht über 180 Tage) selbst beim Gesundheitsamt anzuzeigen, wenn ich keine Impfung als Genesene möchte?
Vielen lieben Dank vorab.
Danke! 🙏🤍 Wirklich!
Danke schöne Ostern
FAQ Bundesgesundheitsministerium vom 21.03.22 nachlesen. Wer krank ist,Mutterschutz, Elternzeit sind ausgenommen??
"Muss der Arbeitgeber arbeiten lassen und muss den Lohn bezahlen". Echt? Diese Frage taucht im Bezug auf die sog. Freistellung immer wieder auf. Muss er wirklich arbeiten lassen oder kann er freistellen (also ein Betretungsverbot im Rahmen des Hausrechts aussprechen) muss dann aber trotzdem weiter bezahlen, bis ein evtl. durch das Gesundheitsamt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot verhängt wurde?
Nur das Betretungsverbot durchs Gesundheitsamt ist rechtens. Wenn er dich unentgeldlich ( von sich aus ) nicht arbeiten lässt kannst du gegen angehen.
Ja,war schön sicher und informativ
Hilfreiches statement
Wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird endet dieses automatisch am 31.12.22?
Stand heute: ja. Das Gesetz läuft ohne Aktivität seitens des Gesetzgebers am 31.12.2022 aus.
Und ich war nie krank war in der Bettenzentrale das finde ich für eine Frechheit
Wie lange ist dieses Gesetz gültig?
Soweit ich weiß bis Ende 2023. Man Bedenke, die Impfstoffe sind NOTzugelassen und hat keine Langzeitstudie.
Das Gesetz läuft ohne Aktivität seitens des Gesetzgebers am 31.12.2022 aus.
Das zu die Universität Erlangen HNO Bulgarien Universität oder Ankara Üniversitäten
Hö 90 Tage, bin seit 2 Wochen genesen und der genesenenschein gilt 180 Tage
Oder die eigene DNA Manipulieren...??..
Ich habe am 24.01. meine :( 1. Corona Impfung :( und am 28.01. Corona bekommen. Nun bin ich bis 28.07. genesen. Wie muss ich nun weiter verfahren ? Ich möchte nicht, dass die 1. Impfung "verfällt", möchte aber eigentlich keine weitere Impfung haben. Ich arbeite in einer einrichtungsbezogenen Einrichtung! Bitte um eine Rückmeldung. Danke
....bin am 1.3. mit NOVAVAX geimpft worden ...am 10.3. positiv getestet und hatte Grippe Symptome... möchte auch keine 2. Impfung... arbeite in der Pflege.
@@ulrikeniepraschk9773 Die Frage ist nur wie nun weiter? Abwarten ob diese Impflicht doch noch gekippt wird oder die 2. Spritze holen und wenn ja wann ? Das Gesundheitsamt meinte ich bräuchte erstmal nichts weiter unternehmen, aber ich will nicht das meine 1. "verfällt" und ich wieder von vorne anfangen muss. 🙄
@@steffic104 .. verfällt...wann soll die verfallen...? Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen oder What 😎
@@ulrikeniepraschk9773 Na ich meine mit "verfallen", dass der Abstand zwischen der 1. und 2. zu groß ist. Wären ja dann 6 Monate bis Ende Juli = Ende der Genesung.
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen! - Ich bin 2x mit Novavax geimpft. - Allerdings ist Novavax noch nicht als Booster beantragt und natürlich noch nicht als solcher zugelassen. - Der Booster ist ja Pflicht. - Somit besteht das Problem für Novavax-Geimpfte ja weiterhin.