Neues zum Handyverbot am Steuer - Smartwatches nun verboten? | ADAC | Recht? Logisch!
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- Опубліковано 30 вер 2024
- Smartphones sind am Steuer verboten. Das weiß jeder und spätestens seit der Aktualisierung des Bußgeldkataloges drohen für Verstöße empfindliche Strafen. Aber wie sieht es bei Smartwatches aus? Die können mittlerweile fast alle Funktionen des Handys abdecken und müssen nicht zuerst aus der Hosentasche in die Hand genommen werden. Ob man Smartwatches während der Fahrt mit dem Auto bedienen darf, erklärt Clubjurist Klaus Heimgärtner in diesem Video.
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Was ist eigentlich mit der ultra komplizietren Touchscreenbedienung der Autos selbst. Das lenkt ja eher extrem ab. wenn ich mal fix was umstellen muss
auch strafe möglich, wurde sogar vor jahren von der polizei darauf hingewiesen dass
der DVD Player Autoradio nicht ablenken darf!
notfalls kann ein beifahrer das bedienen :)
Im Zweifel kann man auch kurz rechts ranfahren, um das Navi einzurichten, die DVD zu wechseln oder ähnliches. Täglich sehe ich Fahrzeuge, die plötzlich und unvermittelt Schlenker machen, auf die Gegenfahrbahn geraten, unkontrolliert die Spur wechseln oder an Ampeln nicht fortkommen. Ich vermute, dass für dieses Verhalten Fahrer verantwortlich sind, die neben dem Fahren auch noch anderweitig beschäftigt sind. Und die Folgen sehen wir dann Alle: Staus durch Unfälle mit zum Teil Verletzten oder Toten - und das nur, weil mancher Fahrer auf der Flucht zu sein scheint und keine Sekunde verlieren möchte.
Wird ganz am Ende drauf verwiesen
Hallo M BA, auch ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot - wenn der Fahrer zu lange daraufsieht. Daher fordert der ADAC, dass Grundfunktionen wie Scheibenwischer-, Heizungs- und Lichtsteuerung ohne längere Blickabwendung vom Fahrgeschehen bedienbar sein müssen. Hier wäre auch ein Video zu diesem Thema 👉ua-cam.com/video/i2YkUxYYDOs/v-deo.html . VG Marion/ADAC
Handys verbieten, watches verbieten, aber die Displays im Auto werden immer mehr und größer :D :D
Genau mein Gedanke 💪🏻. Wenn ich sehe, was "die" immer an den Monitoren rumfummeln.... Alle total 🍌. 🤪
Ist es eigentlich so schwer zu verstehen, dass auch diese großen Displays während der Fahrt nur "kurz" bedient werden dürfen? Alles was Dich länger als ein "paar Sekunden" vom Verkehrsgeschehen ablenkt, darfst Du nicht machen. Ist doch logisch oder nicht? Ob Du da nun Dein Handy in der Hand hast und dort oder auf der Smartwatch eine Nachricht eintippst ist doch völlig nebensächlich.
Edit: Was "kurz" und "paar Sekunden" ist, wird im Einzelfall entschieden.
Der entsprechende Paragraph wurde eingeblendet, vorgelesen und erläutert. Trotzdem nicht verstanden?
@@theloki72 Was erwartest Du von den Leuten? Bewegtbild, Sprache und Text, das sind ja drei Wün.., äh, nee, das war was anderes😁
@@DanielBadberg ua-cam.com/video/fRvkrX7fcvs/v-deo.html
😁
Warum sind dann Touchscreen im Auto (E-Auto) überhaupt erlaubt? Die lenken doch wesendlich mehr ab!!
Massiv gefährlich,gerade Tesla! Das gehört verboten, wie es besser geht zeigt Hyundai zumindest bei der Bedienbarkeit, das Navi ist Müll
Hallo Xawer, § 23 Abs.1a StVO erlaubt die generelle Nutzung von Touchscreens. Dort heißt es: "Sofern zur Bedienung und Nutzung des fest im Pkw installierten Berührungsbildschirms nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, darf das Gerät auch weiterhin vom Fahrzeugführer verwendet werden." Also: Ein kurzer Blick ist in Ordnung.
Laut ADAC Experten gehören jedoch häufig genutzte und für die Fahraufgabe relevante Funktionen, also Grundfunktionen wie Scheibenwischer-, Heizungs- und Lichtsteuerung, nicht in die Untermenüs des Touchscreens. Neue Konzepte sollten mindestens so einfach zu handhaben sein, wie haptisch erfühlbare Tasten oder Schalter.
VG Andi vom ADAC Team
Genau das gleiche habe ich auch gedacht. Die lenken deutlich mehr ab teilweise.
@@ADAC kann ich als Teslafahrer seit 3 Monaten nicht bestätigen. Der Touchscreen muss während der Fahrt nicht benutzt werden. Alle Funktionen sind entweder sowieso automatisiert, wenn korrekt eingestellt oder durch Sprachsteuerung bedienbar..da wird viel Unsinn geschrieben. Meine früheren Autos haben durch schlecht gemachte Bedienung z.b. von Tempomat mehr abgelenkt.
Fun Fact: ich darf im Auto über die Freisprecheinrichtung telefonieren und mir dabei eine Banane ans Ohr halten.
So lange die Bananenschale die Sicht beim fahren nicht beeinträchtigt XD
na ja, wenn man die Smartwatch beim Autofahren verbieten will, müsste man mmn auch jede andere Armbanduhr am Steuer verbieten, gibt ja genug andere digitale modelle, die Smartwatch ist ja auch nur ne Uhr mit mehr funktionen und bei den eh nicht so unglaublich guten Blitzerphotos ist nicht wirklich zu erkennen ob das Ziffernblatt echt oder n Bildschirm ist.
geil, das auf Basis von Vermutungen zukünftig bestraft wird (ironie off).
Warum die besten Autofahrer der Welt, denen der Fahrspaß über alles geht, nebenher noch etwas anderes tun müssen, erschließt sich mir nicht.
ja das frag ich mich .
Hatte die letzten Tage (Busfahrer in Hamburg), wieder genug Volltröten, mit Handy am Steuer/Lenker, vor mir. Und man merkt, das einhändiges Autofahren, oder gar wenden, mit dem Handy in der anderen Hand, vielen schwerfällt...
Insofern, hoffe ich, das dieser "Testlauf" erfolgreich ist und das System bundesweit eingesetzt wird.. ansonsten muß ich mal ein Sack Wackersteine mit zur Arbeit nehmen..
Das ist toll, ich habe auch Busfahrer mit einem Handy in der Hand gesehen 🤮🤮
Mit Steinen nach Leuten schmeißen im Verkehr, dürfte deutlich schlimmer geahndet werden.
@@sergiuswiens6588
Tja, wenn Gleichberechtigung dann eben für alle.. 🤷
Ich finde, bei der Aufzählung der Urteile hätte das Tesla Touchscreen Urteil auch hin gehört.
Danke für den Hinweis - dazu haben wir sogar ein eigenes Video 👉ua-cam.com/video/i2YkUxYYDOs/v-deo.html 😉
@@ADAC Ja, der war sogar im Video als teaser für "Touchscreen Bedienung"
Im Zeitalter von Freisprechanlagen aller Art, finde ich es durchaus richtig, dass die Rumspielerei am Handy während der Fahrt geahndet wird. Jeden Tag sehe ich Leute, die ganz offen mit dem Smartphone in der Hand oder am Ohr in der Gegend rumkutschen. Manche lernen es nie.....🤑
Ich finde den Taschenrechnerfall am skurrilsten. Was hat er da ausgerechnet?
Bremsweg 😂
Seine Punkte in Flensburg
Wie oft er diesen Schwachsinn versuchen kann, bevor der Lappen weg ist.
Damit mir sowas nicht passiert und ich nicht verbotenerweise ein elektronisches Gerät benutze, habe ich immer zwei Dinge dabei: für einfache Rechnungen einen Abacus und für kompliziertere Dinge ist auf der Mittelkonsole eine Walter WSR160 montiert. (Wer die WSR160 nicht kennt - google hift da weiter).
Naja Hauptsache mein Firmen A6 besteht von innen nur noch aus touch screens. Lenkt vom Straßenverkehr überhaupt nicht nicht ab. Alles blind bedienbar....
Aber im EQS lauter Touchscreen-Displays…
Da fragt man sich aber schon wie so eine Karre in Deutschland eine Strassenzulassung bekommen konnte..
Auch bei Touchscreens im Auto ist Vorsicht geboten. Dazu haben wir hier ein Video 👉ua-cam.com/video/i2YkUxYYDOs/v-deo.html
Grad wieder gesehen, keine Hand fürs Blinken aber abbiegen an der Ampel. Ich verstehe nicht warum die Leute keine Handyhalterung verwenden. Handy in der Hand geht einfach gar nicht .
Was es alles gibt, da kann ich nur noch dem Kopf schütteln. Gibt es denn keine anderen Probleme ?
Handy / Smartfone am Steuer Verboten, soweit alles klar und auch Sinnvoll.
Aber ich frage mich in letzter Zeit immer öfter wie es denn aussieht mit den ganzen neuen Autos und den Touchscreens die eine vielzahl an Funktionen am Auto steuern.
Warum kann ich hier während der fahrt dran rumspielen.... ja muss es gelegentlich sogar da einige Einstellungen in Untermenues versteckt sind und ich dazu noch mangels haptischer Rückmeldung auch auf den Screen schauen muss. Das lenkt mindestens so sehr ab wie ein "normales" Telefongespräch, wenn nicht noch mehr.
Mir ist es unverständlich warum der Gesetzgeber es nicht Grundsätzlich verbietet hier Einstellungen während der Fahrt vorzunehmen, oder besser noch, sie Bauartbedingt während der Fahrt des Fahrzeugs unmöglich macht.
Und ja, ich sehe gerade in der Stadt in letzter Zeit immer mehr Leute die während der Fahrt an den Tochscreens rumspielen und so abgelenkt sind, das sie kaum noch auf den Verkehr achten.
Das beste Beispiel der Aktuelle Passat, Leichtweitenregulierung war früher ein Drehregler der Mechanisch Rastete
Heute muss man ins Menü, Car, Einstellungen, Licht und Wischer, Leuchtweitenregulierung.
Dabei bin ich dann noch fast von der Fahrbahn abgekommen 😳
Hallo Busch Briegel, auch ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot - wenn der Fahrer zu lange daraufsieht. Daher fordert der ADAC, dass Grundfunktionen wie Scheibenwischer-, Heizungs- und Lichtsteuerung ohne längere Blickabwendung vom Fahrgeschehen bedienbar sein müssen. Hier wäre auch ein Video zu diesem Thema 👉ua-cam.com/video/i2YkUxYYDOs/v-deo.html . VG Marion/ADAC Team
@@ADAC Dann fordert doch einfach das ALLE Funktionen auf dem Screen nur während des Stillstands des Fahrzeugs zu verändern sind. So bleibt der Screen nämlich ein reines Anzeigegreät das ich vor Fahrtantritt auf meine Bedürfnisse Programiere und keine Bedieneinheit die extrem Ablenkt. Trotzdem bleibt mir der "Mehrwert" ja erhalten, da ich alles im Stand so konfigurieren kann wie ich es während der Fahrt benötige. Zudem haben die meisten ja Sprachsteuerung, was mir zusätzliche Funktionen (z.b. wechsel der Musik oder änderung der Route für das Navi) ermöglichen sollte.
Sollte per Softwareupdate bei den meisten Autos leicht zu schaffen sein. Alle anderen müssen halt Nachrüsten, bzw. bekommen keine Zulassung mehr.
Für mich ist das Rumtippen auf den Screens während der Fahrt recht nahe an einem Todschlagsversuch anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund extremer Ablenkung des Fahrers.
@@ADAC Zitat: "auch ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot - wenn der Fahrer zu lange daraufsieht."
Also ist jeder Tesla (Model 3, älterer Bauart) per definition damit ein Fahrzeug das so nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, da es ja nur über den Screen an der Mittelkonsole verfügt?
Die Deutschen sind halt anders - Gottseidank sind bei uns nicht mal die obersten Gerichtshöfe so lachhaft dumm ! 🤣🤣🤣🤣
Da frage ich mich doch wie es mit der Kontrolle der aktuellen Geschwindigkeit des Fahrzeugs aussieht. Schließlich muss ich beim Blick auf den Tachometer auch meinen Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden und auf ein in der elektronisches Gerät der Informationstechnik lenken oder? Und bei der Vielzahl der verschiedene Informationen kann das durchaus ja auch länger dauern, insbesondere wenn gleichzeit die Geschwindigkeit verändert wird, um diese der gebotenen Sollgeschwindigkeit anzupassen.... Wie sieht es bei HUD'a aus? Mehr Fragen als Antworten - aber wir haben in Deutschland ja sonst keine Probleme zu lösen. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit - hier wird durchaus ohne konkrete Beweise geurteilt aber bei kindermißbrauchenden Pristern wird erst ermittelt wenn diese verstorben sind oder die möglichen Delikte verjährt sind - die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, aber Autofahrer zu maßregeln und zu bestrafen ist viel einfacher...
Solang Sie mit dem Tacho nicht telefonieren.
Laut § 23 Absatz 1 a StVO darf man elektronische Geräte nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird, und zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfolgt. 😉
WTF....
Ist nicht richtig alle Leute zu überwachen, um zu prüfen ob sie sich an das Gesetz halten.
Ich frage mich, wann die das bedienen des Autoradios auch noch unter Strafe stellen?
Ist es bereits jetzt, wenn Du da länger als nur "kurz" dran rumfummelst!
Wie verhält es sich, wenn man sein Smartphone an einem Band am Handgelenk trägt? Dieser Fall müsste dann mit der Argumentation im Video bzgl. SmartWatches gleichzusetzen sein, oder?
Hallo Peter, von einem verbotenen „Halten“ des Handys kann man dann wohl nicht mehr sprechen. Allerdings gibt es dann immer noch das Problem der Ablenkung, also Bedienung nur dann, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. VG Marion/ADAC
0:52 Kleine aber wichtige Ungenauigkeit: Das bloße Aufnehmen oder in der Hand Halten ist nicht grundsätzlich verboten. Nur wenn dies zum Zwecke der Benutzung erfolgt, so steht es ja auch in § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO. Warum sollte man es in die Hand nehmen, ohne es zu benutzen? Z. B. um es in eine Halterung zu stecken.
Allerdings. Hier irrt der Herr im Video.
" Warum sollte man es in die Hand nehmen, ohne es zu benutzen? Z. B. um es in eine Halterung zu stecken."
Oder in die Jackentasche, weil es sonst droht aus der Mittelkonsole zu fallen, oder...
"Mit einer Bürste den Bart gekämmt" und dann auch noch zu doof, eine eckige Bürste zu kaufen. Einfach klasse! :D
Im Ernst: danke für den informativen Beitrag!
Wer kennt’s nicht Taschenrechner beim fahren nutzen 🫣🤣
Gut das ich ausgewandert bin 😉
Wie ist aber dann die Bedienung des Fahrzeugs zu bewerten, die auch bei teilweise einfachen Funktionen wie die Klimatisierung das Bedienen des Bildschirms (Infotainments) des Fahrzeugs möglich ist, weil der Fahrzeughersteller entsprechende Bedienelemente wegrationalisiert hat? Sind diese Fahrzeuge überhaupt als verkehrssicher zu betrachten und hat das KBA da bei der Bauartzulassung nicht fahrlässig gehandelt?
Ich kapier es nicht. Freisprecheinrichtungen mit Sprachsteuerung gibt es für wirklich kleines Geld. Für das teuerste Handy ist Geld da, aber eine Freisprecheinrichtung können sich die Leute nicht leisten? Abgesehen davon reicht die eingebaute Freisprecheinrichtung doch schon aus, dazu eine Handyhalterung und es gibt keine Probleme.
Danke für den Beitrag. Die Beispiele am Ende machen die Komplikationen nochmal deutlich.
Ein Handy während der Fahrt in der Hand zu halten um es vor der Klimaanlage zu kühlen ist aber auch ne geile Ausrede. Da muss sich der Richter auch gefragt haben ob sie ihn veräppeln wollen ^^
Das sehe ich aber total anders! Mir ist das auch schon passiert! Ich habe mein Handy als Navi genutzt und mit einer Halterung an der Windschutzscheibe befestigt. Plötzlich zeigte mir der Bildschirm an das das Handy überhitzt sei. Ich konnte es nicht mehr benutzen bis es abgekühlt war. Da ich in Stuttgart unterwegs und auf das Navi angewiesen war, habe ich genau das gemacht: Das Handy vor den Luftausströmer gehalten und die Klima auf volle Pulle gestellt. Allerdings bin ich dazu rechts ran gefahren und habe angehalten…👍
@@mupbelchen010701 das Problem kenne ich von meinem Handy auch. Solange die Lüftung unter die Scheibe bläst, passiert das bei mir nicht.
In Bottrop hat jemand Kekse in Form von Handys dabei gehabt 😂
Ich verstehe das ganze sowieso nicht
Es gibt Apps die lesen dir SMS Messenger Nachrichten vor..
Und man kann auch ohne das Handy in die Hand zu nehmen auf solche Nachrichten antworten.
Nutzt die Technik richtig...
Blöd nur, wenn meine "E-Vapor" als Handy erkannt wird.
Wie wäre es mal das Rauchen am Steuer zu verbieten?
Ich höre schon die ersten: nix mehr erlaubt, Spaßbremsen, ...
Ich finde die Idee gut. Meine Mutter war (ignorante) Kettenraucherin, die konnte nie verstehen, dass jemand das nicht ok findet... aber manche Menschen sind halt so.
Die Bedienung eines Touch-Screens lenkt viel stärker ab als ein Handy, mit dem nur telefoniert wird.
Im Grunde deckt doch §23 1a 2. b) schon alles ab, was mit Smartwachtes, Touchscreens und co oder auch normalen Uhren am Handgelenk möglich ist. Wenn der Fahrer die Nutzung mit einer kurzen Blickzuwendung abwickeln kann, ist dies ok, unter Berücksichtigung der "Gegebenheiten", wenn es länger dauert und er dadurch dem Verkehrsgeschehen nicht folgen kann, dann muss er mit eben jenen Ahndungen rechnen und nimmt diese auch in Kauf.
Die ganze Thematik ist eh völlig unnütz. Ich trage mein Handy am Gürtel oder in der Ladeablage des Autos. Während des Fahrens brauche ich dies nicht.Genausowenig wie meine Uhr. Sollte jedes moderne Fahrzeug schon serienmäßig irgendwo die Uhrzeit anzeigen, ne?
Wenn ich fahre, dann bin ich für die Zeit eben mal nicht just erreichbar. Was solls? Wer bin ich? Bin ich der Präsident der Vereinigten Irgendwas? Muss ich jede Sekunde erreichbar sein weil andernfalls der x. Weltkrieg ausbricht?
Sollen se mich doch anrufen. Ich ruf zurück wenn ich am Ziel bin. Selbst wenn mir gerade jemand mitteilen will das die Oma nen Herzinfarkt hat, ja was soll ich dann just machen? Bin ich dann der richtige Ansprechpartner oder wäre nicht die 112 dann sinnvoller gewesen?
Handy im Auto ist halt so ne Sache. Meins ist eigentlich immer in ner Tasche hinter den Fahrersitz, ich habe eine Freisprecheinrichtung die mir im Klartext sagt, wer anruft (wenn die Nummer bekannt ist) und ich kann auch vieles per Sprachsteuerung erledigen... wobei ich mehr als "Annehmen" oder "Ablehnen" seit Jahren nicht verwendet habe. Wozu muss ich so ein blödes Handy in die Hand nehmen... absolut überflüssig. Selbst ne halbwegs gute Freisprecheinrichtung an der Sonnenblende kostet deutlich weniger als wenn man nur einmal erwischt wird.
Könnt ihr mal klären, wie es sich mit Motorrad Kommunikationssystem verhält?
Gemeint sind SENA oder vergleichbare am Helm montierte Geräte.
Hallo KoJote, für Motorräder gibt es keine spezielle Vorschrift. In der Regel funktionieren entsprechende Kommunikationssysteme auch über eine Sprachsteuerung. In diesem Fall muss nichts gehalten werden und eine Blickabwendung ist ebenfalls nicht erforderlich, sodass eine Nutzung aus unserer Sicht möglich ist. Unabhängig davon darf die Konzentration des Motorradfahrers nicht beeinträchtigt werden (Lautstärke/Ablenkung). VG Franz vom ADAC Team
Glaub Motorradfahrer schreiben keine WhatsApp Nachrichten beim fahren, oder? Wer weiss, gibt sicher auch da Lebensmüde ..
@@MT-eb2dx 😂😂
Besser wäre, wenn es ein Rauchverbot für den Fahrer gäbe. Da hier die Glut unkontrolliert herab fallen kann und so den Fahrer zu unüberlegten Reflexreaktionen verleiten kann. Hierdurch kommt es dann zum Spurwechsel und... Man weiß ja, wie es weiter geht 😨
Interessant wird diese automatische Überwachung, wenn der Fahrzeugführer frisch vom Zahnarzt kommt und sich einen Kühlakku an die Backe hält!
Wenn mein Blick auf eine elektronische Werbetafel abschweift, bin ich ggf auch abgelenkt. Gehört zwar nicht mir, bin aber fremdbeeinflußt. Unterm Strich elektronisch, weils ohne Strom nicht läuft.
KlickBait? Was hat diese Videoüberwachung mit dem Verbot von Smartphones zu tun? Stimmt: Gar nichts.
Klebe ich mir eben mit doppelseitigem Klebeband das Handy in die Handinnenflächen..
Wenn meine DashCam sagt, ich habe nichts gehalten, mir aber vorgeworfen wird, ich hätte was gehalten
Wann dann?
Ich befestigt jetzt einfach mein Handy an einer Halterung, dann halte ich es nicht 😂
Und wenn ich während des Fahrens ein Taschenbuch lese - ist ja kein elektronisches Gerät, das der Kommunikation dient 🧐
Habe bitte Verständnis, dass wir der Übersichtlichkeit halber nicht alles aufgezählt haben, was man während des Fahrens nicht machen darf. 😉
Mein Gott Walter ist datt kompliziert und das Gesetz verdreht .....
clickbait. spoiler: smartwatches darf man tragen.
Hmmm. Interessant aber an Detailtreue läßt sich arbeiten.
Min 3:03 ff : "unangemessen lange gucken"
In §23 Abs. 1a Satz 1 steht ein "UND" zwischen Nr. 1 und Nr.2; sprich beides muss erfüllt sein. Wenn ich aber nicht halte ist Nummer 1 nicht erfüllt...
Hier kommt also nicht der "Handyparagraph" zum Zuge, sondern die generelle Ablenkung. (§1 Abs 2)
By the Way, und rein aus Neugierde:
Wie ist es eigentlich mit den guten alten Straßenkarten, die sind ja nicht elektronisch, Rasieren am Steuer oder Kaffee (nix mit Information) und alles "fahrfremde Tätigkeiten"
§23 Abs 1 sagt zwar "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." -
- weder Rasierer, Kaffeemaschine noch die Karte auf dem Schoß *beeinträchtigten* aber Sicht noch Gehör sondern "lenkt nur ab". Wenn ich aber "allein auf frei Strecke" bin, also §1 Abs 2 ("andere") nicht relevant sind...
- wo sind ""fahrfremde Tätigkeiten" definiert - finde ich nicht?
Vielen Dank!! Aufgrund solcher Fehler sind viele der ADAC Videos leider falsch bzw. ungenau. Das ist mir nun schon öfter aufgefallen und ärgert mich jedes Mal. Leider erkennen das immer nur sehr wenige. :/
Hallo Sarfann Guit, das Gesetz bestimmt, dass eine Benutzung nur erlaubt ist, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Das bedeutet, dass ein Verstoß gegen die Vorschrift auch dann vorliegt, wenn ein elektronisches Gerät zwar nicht gehalten wird, man aber zu lange den Blick darauf wendet. Erlaubt ist eine Benutzung nach dem Wortlaut nur, wenn sowohl die Voraussetzungen aus Nr. 1 als auch die aus Nr. 2 erfüllt sind.
VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC so ausgedrückt klingt es schon wieder logisch. Danke für die Antworten.
@@ADAC Hi und Danke für die Antwort!
Ja, mein Denkfehler, hier geht es ja um "Erlaubt" wenn 1 und 2, reicht also wenn 2 nicht gegeben dass es verboten ist....
@@ADAC Bitte doch mal den Quellenlink bringen. Und handelt es sich hier um eure Rechtsauffassung auf der Basis von Verordnungen?
Dann sollten Tesla und co keine Zulassung bekommen.
Wer soll denn sehen ob das eine normale Uhr oder smart watch ist?
Das wird interessant und ich frage mich: wenn ich ein iPhone als Navigation nutze und eine Apple Watch trage, meldet sich die Watch mittels Vibration wenn ich abbiegen soll und zeigt mir auch dem Display die Richtung an. Ist das dann bereits verboten?
Hier sehen wir keinen Verstoß, es sei denn es findet eine übermäßig Ablenkung und Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen statt.
@@ADAC wer beurteilt dabei wie und ab wann die unangemessene Ablenkung beginnt?
@@dedeifel der Richter. Typisch deutsche wischi waschi Gesetze.
Als würde ein AG sagen :sie sollten nicht zu oft verspätet sein
Was passiert denn, wenn ich ein Brötchen während der Fahrt esse ? Sagen Sie jetzt bloß nicht, das sei an den Haaren herbeigezogen. Außendienstler und viele die beruflich mit dem Fahrzeug unterwegs sind werden mir zustimmen. Nach deutscher Gründlichkeit wird dann wohl unterschieden ob es sich um ein Salami- oder Käsebrötchen handelt.😜
Wenn es sich um ein Smartbrötchen mit Touchscreen handelt, dann ist es wohl verboten. Solche Brötchen sind aber noch vergleichsweise selten und es erscheint auch zweifelhaft, dass die sich durchsetzen.
Wie ist es mit Navigationssystemen? Ein Smartphone oder Tablet kann auch als Navi genutzt werden …
Solange das in einer Halterung steckt und man es eben nicht so benutzt, dass man vom Fahrgeschehen abgelenkt ist, ist sowas in Ordnung.
Smartphone, Tablet, Navis & Co. darf man während der Fahrt nur benutzen, wenn man sie nicht in der Hand hält, sondern diese sich in einer Halterung befinden. Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Man darf nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.
das mit der handykühlung kenne ich allerdings. mein auto und handy verbinden sich bereits bei start des motors. ich kann alles über das autosteuern. selbst nachrichten kann ich einsprechen, die schriftlich abgeschickt werden. manchmal, wenn die sonne auf die mittelkonsole scheint, wird mein handy schon ziemlich heiss, da ich es dort liegen haben. wenn denn android auto, gps, bluetooth und navi und all das an ist, kann es schon vorkommen, dass das handy ziemlich heiss wird. das merke ich dann, wenn ich zur raststätte rausfahre und das handy aufnehme. habe es sogar schon mal unters wasser gehalten, auf der toilette, um es zu kühlen.
wenn es denn wirklich so war und ich es in der lüftung zum kühlen hingehalten habe, wie kann ich dann nachweisen, dass ich es wirklich so gemacht habe? z.b. wenn kein beifahrer dabei ist. ist es nicht nachweis genug, wenn ich denen zeigen kann, dass sich mein handy automatisch verbindet und es auch wirklich heiss wird?
Genau aus diesem Grund hab ich eine magnetische Handy Halterung direkt auf der Lüftung :) das Handy wird ständig gekühlt und im Auto steuer ich alles über Sprach Befehle
Und seit neusten haben Autos Große Touch Displays mit einer menge Untermenüs.
Also ist da "Fummeln" auch verboten?
Auch das eingebaute Touchdisplay fällt unter das Handyverbot. Siehe auch hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/ VG Claude/ ADAC Team
Lieber ADAC,
aktualisiert doch mal bitte auf eurer Webseite die Angaben bzgl. der Bußgelder im Ausland. Besonders die norwegischen Bußgelder sind nicht aktuell, denn diese wurden dieses Jahr drastisch erhöht.
Dort kostet das Handy am Steuer seit März 2022 umgerechnet ca. 730 Euro.
Ständig haben die Leute ihr Handy in der Hand und fahren nicht mehr korrekt.
(Gut, das machen viele auch ohne Handy in der Hand nicht).
Das müsste hierzulande genau so viel wie in Norwegen kosten und spätestens im Wiederholungsfall oder wie in Frankreich mit gleichzeitig zweitem Fehler zusätzlich mit einem Fahrverbot sanktioniert werden, zumal das Handy in die Hand zu nehmen ja auch nicht aus Versehen passiert, sondern ein aktives Tun erfolgt.
Erst dann, nachdem sie erwischt wurden und so viel bezahlen mussten, überlegen sich die Leute, ob sie es sich noch ein zweites Mal erlauben, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen.
Ansonsten bleibt die Ahndung nach Handysündern, die mit lächerlichen 100 Euro sanktioniert werden, doch nur ein ewiges Katz-und-Maus-Spiel.
In Deutschland fehlt meiner Meinung nach ein großes Umdenken für höhere Bußgelder und mehr Kontrollen, um langfristig wirklich was ändern zu wollen, aber stattdessen werden die Bußgelder auf einem Niveau belassen, mit dem immer wieder kassiert werden kann und - zumindest langfristig - überhaupt nichts verändern.
Danke für das Feedback. Unsere Informationen bezüglich Norwegen und Bußgelder für Handy am Steuer wurden sorgfältig geprüft. Die Infos stammen aus den uns vorliegenden offiziellen Quellen und werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Nach nochmaliger Überprüfung ist die Info auf unserer Webseite - natürlich unterliegen die Bußgelder Wechselkursschwankungen - aktuell.
Wie sieht es aus mit Handy aus der Tasche holen (weil's drückt) und es in Ablage legen?! (dauert meist ein paar sek.)🤔
Eine bloße Ortsveränderung ist nicht ordnungswidrig 🙂 VG Andi / Social Team
DDR 2.0
Aber die neuen Autos mit 10000 Displays und alles nur noch darüber steuerbar.
Auch ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot - wenn der Fahrer zu lange daraufsieht. Daher fordert der ADAC, dass Grundfunktionen wie Scheibenwischer-, Heizungs- und Lichtsteuerung ohne längere Blickabwendung vom Fahrgeschehen bedienbar sein müssen. 😉
@@ADAC ah, cool zu wissen.
Ich finde die Entwicklung echt gruselig, das man das alles immer auf Touchscreens machen soll. Da bin ich zu 100% dafür
Wie ist die Rechtslage wenn mein Handy in der windschutzscheibe, in einem handyhalter befestigt ist? Meine Hand ist auf dem amaturenbrett abgestützt und nur der zeigefinger bedient das Handy ohne es aufzunehmen. Stellt dies auch einen Verstoß dar?
Hallo Kai, grundsätzlich gilt: Man darf das Smartphone nur nutzen, wenn es weder aufgenommen noch (in der Hand) gehalten wird, und wenn man nur kurz auf das Gerät hin und vom Verkehrsgeschehen wegsieht. Deshalb wird man das Gerät nur kurz bedienen können, also normalerweise nur kurz beispielsweise einmal drücken. Mehrmaliges Drücken mit Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen ist deshalb regelmäßig wegen der Ablenkung nicht erlaubt. VG Claude/ Social Team
Das bedeutet doch eigentlich, dass ein Garagentoröffner illegal ist, sofern man das Ding nicht irgendwo festklebt.
Keine Sorge 🙂. Ein Garagentoröffner ist kein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 StVO: Er dient weder der Kommunikation, Informationen oder der Organisation und ist somit nicht verboten.
Super, eine E-Zigarette ist auch ein elektronisches Gerät. Also greift auch hier das Gesetz. Oder?
Hallo Andree, eine E-Zigarette ist kein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 StVO: Sie dient weder der Kommunikation, Informationen oder der Organisation und ist somit nicht verboten. VG Marion/ADAC Team
Macht ja nichts; kann mir einen Turban (Schleier, Kopftuch o.ä.) anschaffen und klemme das Phone zwischen Stoff und Wange - lol (dazu muss man nicht zum Islam konvertieren) 🤪 sehe ich täglich
Was ist wenn ich eine Spielekonsole nutze ( Nintendo Switch ) dies dient nicht der Information oder der Kontakt Aufnahme mit anderen
Das solltest du lieber sein lassen. Wie erwähnt darf zur Bedienung und Nutzung eines Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfolgen. Das ist bei einer Spielekonsole wohl eher nicht möglich.
Obgleich ich mehrmals täglich Auto- und Fahrradfahrer mit einem Handy in der Hand telefonierend sehe, wunderte es mich bereits zweimal Polizisten in Streifenwagen so auszumachen.
Mal ne dumme Frage, wenn ich mir das Smartphone, am Kopf fest und mit panzerband, halte ich es ja nicht mit Muskelkraft, ist das Telefonieren dann erlaubt 😂😂😂😂😂
Was ist mit Kindern im Auto, wie oft sehe ich ne Mutti am Steuer sitzen um 180° gedreht weil das Kind hinten weint oder 2 Geschwister sich streiten und das bei Tempo 140 km/h. KINDERVERBOT IM AUTO ?!
Bedeutet das dann auch, dass man auch nicht den elektrischen Rasierer benutzen darf?
@michaelmanke4594 Das "Handyverbot" gilt lediglich für elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen: Es gilt daher für Smartphones, aber auch alle anderen Handys, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktier- und Navigationsgeräte, Fernseher, iPods und Abspielgeräte mit Videofunktion und Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille) 🙂 VG Andi / Social Team
Aber Rauchen, die glühende Kippe im Fußraum suchen und am Ende aus dem Fenster schnippen darf man noch, oder?
Irrtum, beides sollte man tunlichst unterlassen. Kippen aus dem Auto werfen kann bis zu 50 € kosten. Und verursacht man wegen des Aufhebens einer heruntergefallenen Zigarette einen Unfall, kann der Raucher an den Unfallkosten beteiligt werden. Alles nachzulesen in diesem Artikel 👉 www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/rauchen-im-auto/ . VG
@@ADAC Stichwort ist hier aber "Unfall". Sucht man nur nach der Kippe ohne Unfall ist's völlig in Ordnung. Hat man aber ein Handy in der Hand, wird man auch ganz ohne auffälliges Fahren oder gar Unfall belangt.
wow. ich habe mein handy schon mal während der fahrt an der lüftung kühlen müssen, weil ich es wegen der Sonne nicht mal als Navi verwenden konnte. xD
Wenn man also bei der Fahrt etwas ausrechnen will/muss, dann darf man also nur einen Abakus verwenden .... der ist definitiv nicht elektronisch.
Handyverstoß wenn man ein Navi benutzt. Deutschland.
Wie verhält es sich mit einem Garagentoröffner (Sender)?
Das Handyverbot gilt lediglich für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. 😉
Clickbait Titel
Was ist mit einem Auto, welches selbst lenkt und Gas gibt
Hallo @nickra60, der Fahrzeugführer bleibt bei den aktuell auf dem Markt bestehenden Systemen immer weiterhin der Fahrzeugführer. Es gibt noch keine vollautonomen Systeme, bei denen eine andere Beurteilung möglich ist. VG Franz/Social Team
Geile Job-Bezeichnung: Club-Jurist
Wie traurig, dass man so was diskutieren muss und sich die Fahrer nicht auf das Fahren konzentrieren!
Smartwatch wäre doch genauso zu betrachten wie eine normale Uhr. Wenn ich auf die die Uhrzeit ablese. Oder täusche ich mich da? Dann müssten Armbanduhren auch nicht erlaubt werden. 🤔
Smartwatch hat allerdings Touchscreen zum Bedienen von Funktionen und das lenkt genauso ab wie Smartphonebedienung
Hallo Andree, eine "normale" Uhr ist kein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 StVO: Sie dient weder der Kommunikation, Informationen oder der Organisation und ist somit nicht verboten. VG Marion/ADAC Team
@@ADAC Tut mir leid, aber da muss ich entschieden wiedersprechen.
Auch meine Smartwatch ist eine Uhr, wenngleich sie auch andere Funktionen bietet.
Eine physische Bedienung ist wohl nicht möglich, außer man fährt freihändig. Wird eine Nachricht über die Smartwatch verschickt, so wird das wohl über voice2text erfolgen.
Und ob man nun die Uhrzeit, das Navi oder einen Chat auf der Uhr gelesen hat kann keiner zweifelsfrei nachweisen - und das Ablesen der Uhrzeit muss erlaubt sein, weil sonst wären sämtliche Verkehrsschilder mit angegebener Uhrzeit illegal.
@@EngineScypex Wer behauptet denn dass das Ablesen der Uhrzeit bei der Smartwatch verboten ist?
@@GettingNervous Mit einer Smartwatch kann man während der Fahrt theoretisch 2 Dinge tun: sich Dinge angucken / durchlesen und Sprachkommandos abgeben.
Beispielsweise wäre es verboten eine WhatsApp zu lesen. Wenn man das jetzt aber ahnden würde, wie hoch wäre die Trefferquote / Fehlerrate?
Es ist unmöglich wirklich zu erkennen, ob jemand nun dort eine Nachricht oder die Uhrzeit abgelesen hat.
Ich würd gern mal wissen wann das Rauchen verboten wird?
Hat sich im Sommer mein toller Nachbar aufgeregt... Kettenraucher, auch wenn die Kinder mit im Auto sind wird gequalmt, was das Zeug hält (genau wie seine Frau). War in Italien... und ein Riesen Bußgeld deswegen bekommen. Die verstehen da (finde ich echt gut) mittlerweile gar keinen Spaß mehr.
Erst mal wehrend der Fahrt Kekse essen und dann auf Post warten.
Erstaunlich, dass man eine Bierflasche in der Hand halten darf.
Wie verhält es sich, wenn Du durch eine Smartwatch abgelenkt wirst und ein Kind läuft über den Zebastreifen?
Am Zebrastreifen, wie auch im gesamten Straßenverkehr, darf man sich von nichts ablenken lassen.
Wenn du an deiner Smartwatch rumfummelst während du auf einen Zebrastreifen zufährst und nicht zu 100% ausschließen kannst das da keiner mehr kommt, dann soll dich der Blitz beim kacken treffen xD
Das einzige was uns noch fehlt ist eine im Auto eingebaute Geschwindigkeitsüberwachung die direkt mit der Bußgeldstelle verbunden ist…
Nein, das ist nicht das einzige. Kameras müssen da auch noch überall verbaut werden. Kann ja nicht sein, dass der Staat Equipment bereitstellen muss um dich zu überwachen / dir deine Untaten nachzuweisen.
Wäre bei manchen Fahrern sicher nicht die schlechteste Idee.
Warum darf man dann ein CB Funk benutzen oder darf man das auch nicht mehr?
Hallo Ligtning2010, eine ausdrückliche Regelung kennt das Gesetz nur bei BOS: Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten. In § 52 Absatz 4 StVO steht außerdem Folgendes: § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden. Daraus ist zu schließen, dass für den Fall des CB-Funks auch erstmal § 23 StVO gilt, mit der Maßgabe, dass es alleine auf die Blickzuwendung und das Ablenken vom Verkehrsgeschehen ankommt. Das Gerät darf nur verwendet werden, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. VG Marion/ADAC
Und warum ist es kein „Ablenkungs-Verstoß“, wenn man beim Lenken eine Zigarette in der Hand hält? Dieser Richter-Schwachsinn kennt keine Grenzen.
Ist doch im Gesetz relativ gut beschrieben: es geht nicht nur um‘s halten, sondern auch um die Blickabwendung vom Verkehr beim Benutzen des Gerätes.
@@JM_2019 Ist bei der Zigarette genauso gegeben. 1. Beim Suchen/Herausholen, 2. beim Anzünden, 3. beim Asche abschütteln, 4. beim ausdrücken.
@@herbertwedelmann395 Deswegen wird ein Verbot ja schon seit geraumer Zeit diskutiert.
Darf man den essen oder eine Trinkflasche in der Hand halten die Eckig aussehen?
Hallo DFAN, da eine eckige Trinkflasche oder ein eckiges Brötchen keine elektronischen Geräte sind, darfst du 😉. VG Evi/ADAC Team
HANDYHALTERUNG DANN IST MAN SICHER
Und wie ist es hier an der roten Ampel? Nach meinen Informationen ist es erlaubt wenn durch das Start/Stopp-System den Motor ausgeschalten hat. Und wenn ja, wie ist es dann bei BEV‘s? Die sind ja eigentlich dann permanent „ON“?🤔
Das mit Start/Stopp wurde inzwischen auch schon verboten. Der Motor muss komplett abgestellt sein :)
@@Alex_mk7 wie willst du jemanden nachweisen dass der Motor nicht komplett ausgestellt war sondern nur der Motor wegen dem Start/Stopp System aus war?
@@karbonat_erol Das mit dem Nachweis ist eine andere Frage. Aber vorgeschrieben ist es so.
Da muss man bereit sein, bei Grün sofort anzufahren, Verzögerung durch Ablenkung führt zu Behinderung anderer und ist somit Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot
@@friedhelmwilkens1477 Das verzögerte Anfahren an der Ampel schaffen gefühlt 80% der Fahrzeugführer auch ohne Handy🤣
ja cool, dann schnall ich mir jetzt mein handy ans handgelenk und dann brauch ich auch nicht die volle Strafe zu zahlen 👍
Hallo Hibiki, von einem verbotenen „Halten“ des Handys kann man bei dieser Variante wohl nicht mehr sprechen. Allerdings gibt es dann immer noch das Problem der Ablenkung: Also Bedienung nur dann, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. VG Marion/ADAC
Bei meiner Smartwatch kann ich nicht Telefonieren und SMS schreiben.Die zeigt nur die Uhrzeit,Puls,Laufstrecke und das Wetter an.
Um zu wissen, wie das Wetter ist, schaue ich einfach nach draußen. Was für ein nutzloser Scheissdreck.
Aber in der Halterung bedienen ist beim Smartphone doch erlaubt? Mit MagSafe so easy.
So ist es. Handys dürfen nur nicht in die Hand genommen werden.
ich frage mich dabei wie es mit funkgeräten läuft - grade auch bei z.b. CB-funkgeräten "muss man jene geräte in der hand halten", und ggf. wendet man den blick auch ab, um das Mikrofon - welches für gewöhnlich in der hand gehalten wird - von der halterung zu nehmen, als auch wenn man einen Kanal wechselt. oder bei "pocket radios", also PMR-Funkgeräten ebenfalls jene in der hand hält, den kanal kontrolliert (oder ob dieses an ist, ggf. laut genug oder auch genügend spannung im Akku vorhanden ist) oder gar "funkt". theoretisch müssten jene dann auch unter jenes Verbot fallen - oder etwa nicht? Grade bei Kolonnen werden ja auch gerne Funkgeräte genutzt.
Hallo Crash Override, eine ausdrückliche Regelung kennt das Gesetz nur bei BOS: Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten. In § 52 Absatz 4 StVO steht außerdem Folgendes: § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden. Daraus ist zu schließen, dass für den Fall des CB-Funks auch erstmal § 23 StVO gilt, mit der Maßgabe, dass es alleine auf die Blickzuwendung und das Ablenken vom Verkehrsgeschehen ankommt. Das Gerät darf nur verwendet werden, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. VG Marion/ADAC
Gibt es einen Beitrag über die Tücken des Umgangs mit Radfahrerschutzstreifen? Gestern pflaumte mich eine Lastenradfahrerin an, die, als ich vor der roten Ampel stand, rechts an mir vorbei wollte, wo ich ihr zu wenig Platz gelassen hatte. Ich halte das für unberechtigt und denke, dass es noch andere unklare Fälle im Umgang damit gibt.
Hallo Harry, danke für die Anregung. Aus deiner kurzen Beschreibung lässt sich dein Fall von gestern leider nur schwer beurteilen; Aber generell verhält es sich bei Radfahrerschutzstreifen so, dass du als Autofahrer sie nur zum Ein- und Abbiegen, oder um angrenzende Parkplätze zu erreichen, überfahren darfst. Und Radfahrer dürfen rechts vorsichtig und langsam an stehenden Fahrzeugen vorbei fahren; allerdings nur, wenn genügend Raum dafür vorhanden ist. VG Andi vom ADAC Team
Das heißt wohl, dass das aktivieren vom Fokus an der Ampel okay ist. Aber ich finde dieses automatische Dokumentieren schwierig da es in China Fälle gibt, wo ein kratzen am Kopf (was erlaubt ist) als Verstoß geahndet wurde.
Das Hauptproblem ist ja nichtmals eine nicht gerade unwahrscheinliche Fehlinterpretation (was natürlich auch ein Problem ist).
Wenn die Kameras hier eine Auswertung von Auto und Innenraum jedes Autos vornehmen, dann ist das eine automatisierte Massenüberwachung.
Man stellt jeden unter Generalverdacht und prüft, ob er nicht etwas verbotenes tut. Das halte ich für grundlegend falsch.
Was ist, wenn ich einen Notruf absenden will/muss und dabei nicht extra anhalten kann?
Hallo vomHansDampf, diese Frage können wir so pauschal nicht beantworten. Im Rahmen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid kann gegebenenfalls in rechtfertigender Notstand angebracht werden. Es ist - wie so oft - eine Frage des Einzelfalls, ob es erlaubt ist oder nicht. VG Marion/ADAC
demnach darf man ja kein navi benutzen weil es einen informiert wann die nächste abfahrt kommt auch wenn es akkustisch ist und das navi fest verbaut ist XD
Hallo Dennis, wichtig ist, dass das Navi fest verbaut ist und dass zur Bedienung und Nutzung nur eine kurze - den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste - Blickzuwendung zum Gerät erfolgt. Dann ist es erlaubt. 🙂
Was wenn der Staatsanwalt sich mit dem Handyparagraphen behilft! ???
Hallo Jack, wie ist deine Frage zu verstehen? Beachte auch bitte unsere ausführlichen Infos hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/ 🙂
@@ADAC ich glaub ich habe das Video falsch verstanden. Habt Ihr ein Video gemacht . Wo ein berechtigtes Bußgeld z.B beim zu schnellem fahren ,ob man dieses runter handeln kann???
Hallo Jack, es gibt in Deutschland im Bußgeldkatalog feste Beträge für den jeweiligen Regelfall. Bei begründeten Abweichungen vom Regelfall kann der Betrag jedoch abgeändert werden. Gemäß § 17 Absatz 3 OWiG ist die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt. Ein Video dazu gibt es nicht. VG Marion/ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank für die Info.
Was ist eigentlich wenn ich mein Handy in der Hand halte, weil ich es aus der Tasche geholt hab damit es beim Fahren nicht stört? Oder weil ich es an einen anderen Ort platzieren möchte? Ist ja egal, ob ich ein Handy verlege, oder einen Backstein oder eine Banane!? Oft merke ich dass ich vergessen habe, mein Handy an CarPlay einzustecken und mache das während der Fahrt, undzwar blind, also Blick auf der Straße. Eine Zigarette anzuzünden ist da definitiv mehr Ablenkung als das…
Das ist mein Reden, eigentlich dürfte es das gar nicht geben, weil es erst bei einer Nutzung des Geräts ein Unterschied zum normalen Gegenstand macht. Was hier passiert, ist eine Generalbeschuldigung ohne jeglichen Nachweis.
Eine bloße Ortsveränderung ist nicht ordnungswidrig. VG
Aber Touchscreen im Auto ist voll ok. 😂
Auch ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot - wenn der Fahrer zu lange daraufsieht. Der ADAC fordert, dass Grundfunktionen wie Scheibenwischer-, Heizungs- und Lichtsteuerung ohne längere Blickabwendung vom Fahrgeschehen bedienbar sein müssen. Hier noch ein Video zu diesem Thema 👉ua-cam.com/video/i2YkUxYYDOs/v-deo.html
Am besten sollte man auch das umfassen des Lenkrades verbieten auch sollte man nicht außer Acht lassen , was die Ablenkung im Straßenverkehr , durch die Verkehrsbeobachtung z.b. Schulter Blick bedeutet Auch darf man sich ja laut unseren Gesetzen nicht durch den Blick auf Informationsgeräte ablenken lassen . Nur dann ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 10 Km/h dann auch nicht zu verfolgen , denn niemand kann eine so geringe Überschreitung ohne blick auf die Geschwindigkeitsanzeige feststellen . Aber das Grö9ere Problem sehe ich in den Wiedersprüchen der Regeln . Als Beispiel das Befahren des Standstreifen ist verboten . Wie kommt eigentlich ein Pannenfahrzeug auf den Stand streifen , durch tragen ? Auch ist es aus meiner Sicht eine weit aus höhere Gefahr wenn jemand auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten muss und dann aus dem Stand auf die Autobahn fahren , als den Standstreifen zum beschleunigen zu benutzen .und von solchen Wiedersprüchen , gibt es weit aus mehr fragliche regeln . Vielleicht sollte man sich erst einmal damit beschäftigen bevor man neue Regeln einführt .
Man du hast Probleme...
...und wieder so einer, der absolut gar nichts verstanden hat.Traurig...
Was ist den mit CB Funk beim LKW?!
Eine ausdrückliche Regelung kennt das Gesetz nur bei BOS: Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten. In § 52 Absatz 4 StVO steht außerdem Folgendes: § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden.
Daraus ist zu schließen, dass für den Fall des CB-Funks auch erstmal § 23 StVO gilt, mit der Maßgabe, dass es alleine auf die Blickzuwendung und das Ablenken vom Verkehrsgeschehen ankommt. Das Gerät darf nur verwendet werden, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. VG Marion/ADAC
Was ist dann eigentlich bei vielen LKW-Fahrern, die noch CB-Funk benutzen???
Hallo Werner, laut § 23 Absatz 1 a StVO darf man solche elektronischen Geräte nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird, und zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfolgt. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Das Mikro müsste doch auch als "elektronisches Gerät" zählen?