Danke für das tolle Video. Genau die Antworten gefunden, die ich gesucht habe. Ich will nämlich auch ein Cover produzieren, und dabei natürlich so nah wie möglich am Original bleiben, eben weil mir das Lied so gut gefällt. Vielen, lieben Dank und Like & Abo dagelassen! 😉👍
Interessant und gut aufbereitet! Ich bin Musikgutachter und prüfe regelmäßig (auch für die großen Musikverlage), ob eine Bearbeitung oder eine Coverversion vorliegt. Mit der sehr stregen Auslegung im Video bin ich nicht ganz einverstanden. Die Umgestaltungen müssen wesentlich oder so originell sein, dass sie selbst als Werk schutzfähig sind, damit eine lizenzpflichtige Bearbeitung vorliegt. Rein handwerkliche Anpassungen, dazu zähle ich auch eine Stiländerung wie Rock oder Tango, zählen nicht dazu. Hinzufügen möchte ich, dass Lizenzanfragen von den Verlagen oft nicht beantwortet werden. Wenn doch, werden oft unangemessene Geldsummen oder Bedingungen verlangt. Dadurch werden ehrliche Nutzungen nicht gerade gefördert.
Guten Tag, Vielen Dank für das gute Video rund um die Coversongs. Wie verhält es sich wenn ich Karaokeversionen von UA-cam nutze, einzige und diese dann hochlade? Viele Grüße!
Super video, danke für die Info. Ich hatte jetzt das Problem, dass ich vor über zwei Jahren ein Cover (Gesang und Gitarre) von den Eagles hochgeladen habe. Jetzt zwei Jahre später wurde das Video leider von UA-cam gelöscht. Haben andere User die sich dieses Video anschauen ähnliche Erfahrungen gemacht?
Hallo und vielen Dank für dieses aufschlussreiche Video! Gibt es eventuell eine Ergänzung zu folgender Thematik: Hochladen eines sogenannten "Drum Cover - Reels" auf YT, Facebook, Instagram usw.. Eigenes Schlagzeug, leicht abgewandelt, wird in eine "drumless-version" des Originalsongs eingespielt. Es wird aber nicht der gesamte Song (ca. 3 bis 5 Minuten) sondern nur eine Passage von ca 15 bis max. 30 Sekunden genutzt. Beste Grüße, Tim!
Hallo. Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich habe noch eine Frage. Was macht man da, wenn zum Beispiel jemand einen Coversong von mir herunterlädt und ihn auf seinem Kanal hochlädt? Kann bzw. darf man eine Beschwerde einreichen? L.G
DANKE! Darf ich fragen: Wenn ich ein Cover eines Liedes mache, alle Copyrights in der Videobeschreibung angebe, Interpret und im Titel auch angebe, dass es ein Cover ist, aber anstatt z.B. Strophe Refrain Strophe Refrain, nur Strophe und Refrain 1x singe, die Melodie aber nicht verändere, ist es dann schon kein Cover mehr? Und darf ich auf UA-cam, WENN die Texte online zu finden sind, sie auch im Video anzeigen?! Also quasi als "Lyric Video"? DANKE😊
heyho, ich hätte eine frage zum thema, ist es in ordnung einen song im privatgebrauch (das abspielen eines videos wo das cover im hintergrund wäre) eben zu covern und dann eben zu verwenden ohne sich eine zustimmung vom urheber zu holen? Es ist eben gerade nicht geplant, das ganze irgendwo im internet zu verwenden und es würde nur für die datenbank der schule und die inhaber des filmprojekts erhältlich sein und einmal vor der klasse abgespielt werden.
Hallo und vielen Dank für das tolle Video! Kurze Frage: meine Tochter singt und möchte Songs covern und diese auf ihrem UA-cam Kanal veröffentlichen. Ich habe es jetzt so verstanden, wenn sie sich dabei an dem original Song orientiert und mit der Gema einen Vertrag abschließt, ist sie auf der sicheren Seite. Allerdings benutzt sie als Musik Karaoke Songs von UA-cam. Sind diese dann rechtlich auch über den Gema Vertrag abgedeckt? Also kann sie diese Karaoke Musik für ihre Videos nutzen? Danke
Hallo Frau Buechling, herzlichen Dank für den Kommentar. Es freut uns sehr, wenn Ihnen das Video gefallen hat und es vielleicht den einen oder anderen Anhaltspunkt für Ihre Tochter geben konnte. Ihre Frage können wir bedauerlicherweise nicht einfach beantworten. Häufig kann schon in den Karaokeversionen eine Bearbeitung liegen, sodass hier im Zweifel nicht die GEMA, sondern die Urheber*innen nach einer Lizenz gefragt werden müssen. Ob dem allerdings auch in diesem Fall so ist, bedürfte einer genaueren rechtlichen Prüfung, die ohne genaue Kenntnis der Songs und Umstände leider nicht möglich ist. Gerne würden wir Ihnen hier genauer Auskunft geben, dies ist in einem Kommentar aber leider nicht möglich. Falls Ihre Tochter den Sachverhalt genauer überprüft wissen will, können Sie sich natürlich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite. Viele Grüße aus Würzburg und Ihnen ein schönes Wochenende!
Schönes Video! Dürfte ich dann auch ein von mir erstelltes fingerstyle guitar arrangement zu einem Lied machen und hochladen? und gehört das dann zu Origínalgetreu oder nicht? Weil ich ja dabei nicht singe.
Hallo Flo, danke dir für deine Nachfrage. Auch hier wird es sich bedauerlicherweise um eine Bearbeitung eines Liedes handeln. Natürlich nutzt man den Originalsong, allerdings ist im Grunde jede Abänderung schon wieder eine Bearbeitung. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn du beispielsweise einen kurzen Teil des Liedes zu Anschauungszwecken in ein Lehrvideo einbaust. Aber wie bereits im Video gesagt: Musik im Internet einzuspielen und online zu stellen ist in der Regel schwierig und ohne Rücksprache mit den Urhebern und den jeweiligen Verlagen kaum rechtssicher machbar. Tut mir leid, dass wir da ein wenig reingrätschen müssen. Viele Grüße aus Würzburg
Erfahrungsgemäß ist es so, dass vollkommen willkürlich gehandelt wird. Praktisch ist es kaum möglich eine nicht-bearbeitete Coverversion zu spielen. Das schaffen noch nicht mal die Iron Maidens. Die spielen mit Gitarren anderer Fabrikate und singen die Songs mit weiblicher Stimme. Sogar große Rockbands covern sich gegenseitig, wobei jeder grundsätzlich verändert covert. Die Künstler spielen auch nicht immer alles gleich. Gerade Gitarrensolos variieren oft von Auftritt zu Auftritt. Deshalb ist auch nicht ersichtlich, was das Original ist. Letztlich dient unser Recht dazu, Menschen daran zu hindern sich künstlerisch auszuleben. Das widerspricht dem ggs Artikel 5.
Hallo und danke für den Kommentar :). Ja, es ist tatsächlich relativ schwierig, ein Werk quasi "Original" wiederzugeben. Deswegen auch unser Hinweis darauf, dass die meisten Coverversionen wohl eher geduldet als tatsächlich nach dem Urheberrecht legal sein dürften. Zu der Frage, wie das mit den Bands selbst ist (also etwa Unterschiede zwischen Liveauftritten und Plattenversionen) oder warum sich Künstler und Künstlerinnen, wie etwa die "Maidens", sich gegenseitig covern können und das auch dürfen, werden wir gerne noch einmal Stellung nehmen. In diesem Video nehmen wir dann auch gerne noch einen Hinweis auf Art. 5 III 1GG auf, allerdings schon einmal soviel vorneweg: Auch Urheberinnen und Urheber haben natürlich ein grundrechtlich geschütztes Recht an ihren Werken. Schließlich ist das geschaffene Werk deren Eigentum und damit nach Art. 14 I 1 GG geschützt. Viele Grüße aus Würzburg
@@kanzleisteinbockpartner5834 Wie ist das, wenn man sich aus Versehen verspielt? Ein versehen kann nicht bestraft werden, oder? Erfahrungsgemäß ist es auch so, dass die Coverbands, die auf Volksfesten auftreten, die schwierigen Stellen weglassen, weil sies einfach nicht können. Faktisch ist es derzeit so, dass Top-Gitarristen nicht auftreten dürfen, weil deren Programm oft fast ausschließlich aus frei interpretierten Coverversionen besteht. (Eric Gales, Buckethead, Zakk Wylde) Wir hier das Markenrecht über das Recht auf Kunstfreiheit gestellt?
Hallo aus Köln. Wir veranstalten ein wissenschaftliches Symposium in dessen Rahmen auch ein Duo ( Klavier/Gesang) auftreten wird. Das Duo wird kölsche Lieder interpretieren, die i.d.Regel bearbeitet wurden. Für die Präsenzveranstaltung schließen wir einen Vertrag mit der GEMA ab. Unsere Symposien werden im Anschluss auf unserem UA-cam Kanal veröffentlicht. Ist das problematisch?
Wie sieht es aus mit Playbacks? Darf man bezahlte Playbacks hochladen und die eigene Gesangsstimme dazu mischen? Was genau muss man beachten und einstellen? LG und danke im Voraus!
Guten Abend, das Thema Playbacks bzw. Musik vom Band mit eigener Stimme ist rechtlich relativ kompliziert. Wir haben hierzu bereits ein paar Fragen erhalten und merken, dass das Thema viel Bedeutung hat. Wir werden das gerne aufgreifen und bereiten bereits ein Video zu der Sache vor. Die Antwort kommt also bald, natürlich wieder in Videoform. Da können wir auch etwas weiter ausholen als hier im Kommentar. Den Link zum Video kommentieren wir gerne hier drunter. Danke für das Interesse und die Nachfrage! Viele Grüße aus Würzburg
Genau das würde mich auch interressieren ! Leider erhaelt man nirgendwo eine Antwort. Deswegen habe ich auf meinem Kanal nur Nationalhymnen und Uraltsongs
Hallo @NiciB, danke für das Lob und die Nachfrage. Es geht hier vermutlich um die typische "Straßenmusiker*innenaufnahme", korrekt? Das ist zwar leider nicht in zwei Sätzen zu klären, aber wir greifen es gerne in einem der nächsten Videos auf und klären das dann. Über die Veröffentlichung werden wir natürlich informieren. Viele Grüße aus Würzburg
Servus....Ich hab ein Song aufgenommen der die Melodie von Maid of Orleans beinhaltet, diese aber durch ganz eigene ausgedachte Passagen abgeändert. Meine Frage ist nun, verstoße ich hiermit gegen das Urheberrecht oder nicht. Der Song so wie er jetzt bei mir ist auf PC ist, ist zu 100% von mir allein gespielt, d.h. ich hab weder ein anderes Maid of Orleans gemixt o.s.ä. Am liebsten würde ich ihn gleich nur als Hörprobe anhören lassen, dann wäre wir alle schlauer, glaube ich. Ich hoffe ich hab nicht zu kompliziert gefragt? Lg
Hallo Stefan, puh, das ist ohne den Song zu hören schwierig zu beantworten. Eine konkrete und rechtsverbindliche Auskunft ist ohne weitere Informationen keinesfalls möglich. Falls du eine Veröffentlichung geplant hast kann sich eine konkrete Prüfung allerdings auf jeden Fall lohnen. Bitte beachte aber, dass man gerade beim Schutz von Melodien oft auch nur eine erste Einschätzung abgeben kann. Viele Grüße aus Würzburg
Gutes Video! Interessant wäre es noch zu wissen, was hinsichtlich Musikzitaten zu beachten ist. Einerseits was alles als Musikzitat gilt und was diesbezüglich rechtlich zu beachten ist
Hallo cride86, danke für das Lob und die Nachfrage. Gerne werden wir uns bald mit der Frage von Musikzitaten, etwa bei Samples, auseinandersetzen. Ein Video dazu kommt in Kürze :). Viele Grüße aus Würzburg!
Hallo cride86, wir haben deine Frage mal aufgegriffen und unser neues Video (ua-cam.com/video/-j-7_X46j0w/v-deo.html) dreht sich um Musikzitate und Sampling. Wir hoffen, du findest auch dieses Video hilfreich und gut. Noch einmal herzlichen Dank für deinen Kommentar und Viele Grüße aus Würzburg
Das rechtmäßige Eigentum/der rechtmäßige Besitz von Noten und das Aufnehmen/Hochladen einer Bearbeitung oder eigenen Version eines Stückes müssen voneinander getrennt angesehen werden. Normalerweise erhält man beim Kauf der Noten das Recht, diese für sich zu spielen. Eine eigene Aufnahme daraus zu machen hängt mit anderen Rechten zusammen, die im Regelfall nicht mit den Noten verkauft werden. Das müsste man sich aber im konkreten Fall genauer anschauen. Viele Grüße aus Würzburg
Was ist mit Parodien? Wenn man z. B. ein Liebeslied so interpretiert, dass jeder Zuhörer merkt, dass die ursprüngliche Aussage veralbert wird, wird man vom Urheber vermutlich keine Erlaubnis zur Veröffentlichung bekommen, aber Ironie und Satire sollten doch erlaubt sein, damit drückt man seine Meinung aus.
Danke für das tolle Video. Genau die Antworten gefunden, die ich gesucht habe. Ich will nämlich auch ein Cover produzieren, und dabei natürlich so nah wie möglich am Original bleiben, eben weil mir das Lied so gut gefällt. Vielen, lieben Dank und Like & Abo dagelassen! 😉👍
Interessant und gut aufbereitet! Ich bin Musikgutachter und prüfe regelmäßig (auch für die großen Musikverlage), ob eine Bearbeitung oder eine Coverversion vorliegt. Mit der sehr stregen Auslegung im Video bin ich nicht ganz einverstanden. Die Umgestaltungen müssen wesentlich oder so originell sein, dass sie selbst als Werk schutzfähig sind, damit eine lizenzpflichtige Bearbeitung vorliegt. Rein handwerkliche Anpassungen, dazu zähle ich auch eine Stiländerung wie Rock oder Tango, zählen nicht dazu. Hinzufügen möchte ich, dass Lizenzanfragen von den Verlagen oft nicht beantwortet werden. Wenn doch, werden oft unangemessene Geldsummen oder Bedingungen verlangt. Dadurch werden ehrliche Nutzungen nicht gerade gefördert.
Guten Tag,
Vielen Dank für das gute Video rund um die Coversongs. Wie verhält es sich wenn ich Karaokeversionen von UA-cam nutze, einzige und diese dann hochlade? Viele Grüße!
Super video, danke für die Info. Ich hatte jetzt das Problem, dass ich vor über zwei Jahren ein Cover (Gesang und Gitarre) von den Eagles hochgeladen habe. Jetzt zwei Jahre später wurde das Video leider von UA-cam gelöscht. Haben andere User die sich dieses Video anschauen ähnliche Erfahrungen gemacht?
Sehr gut erklärt 👍🏻 vielen Dank
Hallo und vielen Dank für dieses aufschlussreiche Video!
Gibt es eventuell eine Ergänzung zu folgender Thematik: Hochladen eines sogenannten "Drum Cover - Reels" auf YT, Facebook, Instagram usw..
Eigenes Schlagzeug, leicht abgewandelt, wird in eine "drumless-version" des Originalsongs eingespielt. Es wird aber nicht der gesamte Song (ca. 3 bis 5 Minuten) sondern nur eine Passage von ca 15 bis max. 30 Sekunden genutzt.
Beste Grüße, Tim!
Hallo.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Ich habe noch eine Frage.
Was macht man da, wenn zum Beispiel jemand einen Coversong von mir herunterlädt und ihn auf seinem Kanal hochlädt?
Kann bzw. darf man eine Beschwerde einreichen?
L.G
DANKE! Darf ich fragen: Wenn ich ein Cover eines Liedes mache, alle Copyrights in der Videobeschreibung angebe, Interpret und im Titel auch angebe, dass es ein Cover ist, aber anstatt z.B. Strophe Refrain Strophe Refrain, nur Strophe und Refrain 1x singe, die Melodie aber nicht verändere, ist es dann schon kein Cover mehr?
Und darf ich auf UA-cam, WENN die Texte online zu finden sind, sie auch im Video anzeigen?! Also quasi als "Lyric Video"?
DANKE😊
Wie sieht es aus, wenn ich einen Song covere und keinerlei Einnahmen auf Youtibe erziehel, sondern UA-cam nur als Hobby betreibe?
heyho, ich hätte eine frage zum thema, ist es in ordnung einen song im privatgebrauch (das abspielen eines videos wo das cover im hintergrund wäre) eben zu covern und dann eben zu verwenden ohne sich eine zustimmung vom urheber zu holen? Es ist eben gerade nicht geplant, das ganze irgendwo im internet zu verwenden und es würde nur für die datenbank der schule und die inhaber des filmprojekts erhältlich sein und einmal vor der klasse abgespielt werden.
Hallo und vielen Dank für das tolle Video! Kurze Frage: meine Tochter singt und möchte Songs covern und diese auf ihrem UA-cam Kanal veröffentlichen. Ich habe es jetzt so verstanden, wenn sie sich dabei an dem original Song orientiert und mit der Gema einen Vertrag abschließt, ist sie auf der sicheren Seite. Allerdings benutzt sie als Musik Karaoke Songs von UA-cam. Sind diese dann rechtlich auch über den Gema Vertrag abgedeckt? Also kann sie diese Karaoke Musik für ihre Videos nutzen? Danke
Hallo Frau Buechling, herzlichen Dank für den Kommentar. Es freut uns sehr, wenn Ihnen das Video gefallen hat und es vielleicht den einen oder anderen Anhaltspunkt für Ihre Tochter geben konnte. Ihre Frage können wir bedauerlicherweise nicht einfach beantworten. Häufig kann schon in den Karaokeversionen eine Bearbeitung liegen, sodass hier im Zweifel nicht die GEMA, sondern die Urheber*innen nach einer Lizenz gefragt werden müssen. Ob dem allerdings auch in diesem Fall so ist, bedürfte einer genaueren rechtlichen Prüfung, die ohne genaue Kenntnis der Songs und Umstände leider nicht möglich ist. Gerne würden wir Ihnen hier genauer Auskunft geben, dies ist in einem Kommentar aber leider nicht möglich.
Falls Ihre Tochter den Sachverhalt genauer überprüft wissen will, können Sie sich natürlich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite.
Viele Grüße aus Würzburg und Ihnen ein schönes Wochenende!
Hallo wie verhält es sich derweil mit Cover Versionen auf Instagram oder Facebook die ja zusammen gehören?
Schönes Video! Dürfte ich dann auch ein von mir erstelltes fingerstyle guitar arrangement zu einem Lied machen und hochladen? und gehört das dann zu Origínalgetreu oder nicht? Weil ich ja dabei nicht singe.
Hallo Flo,
danke dir für deine Nachfrage. Auch hier wird es sich bedauerlicherweise um eine Bearbeitung eines Liedes handeln. Natürlich nutzt man den Originalsong, allerdings ist im Grunde jede Abänderung schon wieder eine Bearbeitung. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn du beispielsweise einen kurzen Teil des Liedes zu Anschauungszwecken in ein Lehrvideo einbaust. Aber wie bereits im Video gesagt: Musik im Internet einzuspielen und online zu stellen ist in der Regel schwierig und ohne Rücksprache mit den Urhebern und den jeweiligen Verlagen kaum rechtssicher machbar. Tut mir leid, dass wir da ein wenig reingrätschen müssen.
Viele Grüße aus Würzburg
Erfahrungsgemäß ist es so, dass vollkommen willkürlich gehandelt wird. Praktisch ist es kaum möglich eine nicht-bearbeitete Coverversion zu spielen. Das schaffen noch nicht mal die Iron Maidens. Die spielen mit Gitarren anderer Fabrikate und singen die Songs mit weiblicher Stimme. Sogar große Rockbands covern sich gegenseitig, wobei jeder grundsätzlich verändert covert. Die Künstler spielen auch nicht immer alles gleich. Gerade Gitarrensolos variieren oft von Auftritt zu Auftritt. Deshalb ist auch nicht ersichtlich, was das Original ist.
Letztlich dient unser Recht dazu, Menschen daran zu hindern sich künstlerisch auszuleben. Das widerspricht dem ggs Artikel 5.
Hallo und danke für den Kommentar :). Ja, es ist tatsächlich relativ schwierig, ein Werk quasi "Original" wiederzugeben. Deswegen auch unser Hinweis darauf, dass die meisten Coverversionen wohl eher geduldet als tatsächlich nach dem Urheberrecht legal sein dürften.
Zu der Frage, wie das mit den Bands selbst ist (also etwa Unterschiede zwischen Liveauftritten und Plattenversionen) oder warum sich Künstler und Künstlerinnen, wie etwa die "Maidens", sich gegenseitig covern können und das auch dürfen, werden wir gerne noch einmal Stellung nehmen.
In diesem Video nehmen wir dann auch gerne noch einen Hinweis auf Art. 5 III 1GG auf, allerdings schon einmal soviel vorneweg: Auch Urheberinnen und Urheber haben natürlich ein grundrechtlich geschütztes Recht an ihren Werken. Schließlich ist das geschaffene Werk deren Eigentum und damit nach Art. 14 I 1 GG geschützt.
Viele Grüße aus Würzburg
@@kanzleisteinbockpartner5834 Wie ist das, wenn man sich aus Versehen verspielt? Ein versehen kann nicht bestraft werden, oder? Erfahrungsgemäß ist es auch so, dass die Coverbands, die auf Volksfesten auftreten, die schwierigen Stellen weglassen, weil sies einfach nicht können.
Faktisch ist es derzeit so, dass Top-Gitarristen nicht auftreten dürfen, weil deren Programm oft fast ausschließlich aus frei interpretierten Coverversionen besteht. (Eric Gales, Buckethead, Zakk Wylde)
Wir hier das Markenrecht über das Recht auf Kunstfreiheit gestellt?
Hallo aus Köln. Wir veranstalten ein wissenschaftliches Symposium in dessen Rahmen auch ein Duo ( Klavier/Gesang) auftreten wird. Das Duo wird kölsche Lieder interpretieren, die i.d.Regel bearbeitet wurden. Für die Präsenzveranstaltung schließen wir einen Vertrag mit der GEMA ab. Unsere Symposien werden im Anschluss auf unserem UA-cam Kanal veröffentlicht. Ist das problematisch?
Danke.
Danke. Woher bekommt man denn solche Lizenzen?
Genau das möchte ich auch gerne wissen und schließe mich an. Leider keine Antwort!
Wie sieht es aus mit Playbacks? Darf man bezahlte Playbacks hochladen und die eigene Gesangsstimme dazu mischen? Was genau muss man beachten und einstellen?
LG und danke im Voraus!
Guten Abend,
das Thema Playbacks bzw. Musik vom Band mit eigener Stimme ist rechtlich relativ kompliziert. Wir haben hierzu bereits ein paar Fragen erhalten und merken, dass das Thema viel Bedeutung hat. Wir werden das gerne aufgreifen und bereiten bereits ein Video zu der Sache vor. Die Antwort kommt also bald, natürlich wieder in Videoform. Da können wir auch etwas weiter ausholen als hier im Kommentar. Den Link zum Video kommentieren wir gerne hier drunter.
Danke für das Interesse und die Nachfrage!
Viele Grüße aus Würzburg
Danke dafür! Wo krieg ich die Lizenz?
Genau das würde mich auch interressieren ! Leider erhaelt man nirgendwo eine Antwort. Deswegen habe ich auf meinem Kanal nur Nationalhymnen und Uraltsongs
Danke für das tolle Video! Wie ist es denn wenn man öffentlich ein Cover von einem Song singt und dann ein Video dazu dreht? Ist das erlaubt?
Hallo @NiciB, danke für das Lob und die Nachfrage. Es geht hier vermutlich um die typische "Straßenmusiker*innenaufnahme", korrekt? Das ist zwar leider nicht in zwei Sätzen zu klären, aber wir greifen es gerne in einem der nächsten Videos auf und klären das dann. Über die Veröffentlichung werden wir natürlich informieren. Viele Grüße aus Würzburg
❤
Servus....Ich hab ein Song aufgenommen der die Melodie von Maid of Orleans beinhaltet, diese aber durch ganz eigene ausgedachte Passagen abgeändert. Meine Frage ist nun, verstoße ich hiermit gegen das Urheberrecht oder nicht. Der Song so wie er jetzt bei mir ist auf PC ist, ist zu 100% von mir allein gespielt, d.h. ich hab weder ein anderes Maid of Orleans gemixt o.s.ä. Am liebsten würde ich ihn gleich nur als Hörprobe anhören lassen, dann wäre wir alle schlauer, glaube ich. Ich hoffe ich hab nicht zu kompliziert gefragt? Lg
Hallo Stefan,
puh, das ist ohne den Song zu hören schwierig zu beantworten. Eine konkrete und rechtsverbindliche Auskunft ist ohne weitere Informationen keinesfalls möglich. Falls du eine Veröffentlichung geplant hast kann sich eine konkrete Prüfung allerdings auf jeden Fall lohnen. Bitte beachte aber, dass man gerade beim Schutz von Melodien oft auch nur eine erste Einschätzung abgeben kann. Viele Grüße aus Würzburg
Gutes Video!
Interessant wäre es noch zu wissen, was hinsichtlich Musikzitaten zu beachten ist. Einerseits was alles als Musikzitat gilt und was diesbezüglich rechtlich zu beachten ist
Hallo cride86, danke für das Lob und die Nachfrage. Gerne werden wir uns bald mit der Frage von Musikzitaten, etwa bei Samples, auseinandersetzen. Ein Video dazu kommt in Kürze :). Viele Grüße aus Würzburg!
Hallo cride86, wir haben deine Frage mal aufgegriffen und unser neues Video (ua-cam.com/video/-j-7_X46j0w/v-deo.html) dreht sich um Musikzitate und Sampling. Wir hoffen, du findest auch dieses Video hilfreich und gut. Noch einmal herzlichen Dank für deinen Kommentar und Viele Grüße aus Würzburg
Wie sieht das jetzt aus wenn ich mir Noten kaufe und runterlade, diese dann übe, meine Version aufnehme und sie dann hochlade?
Das rechtmäßige Eigentum/der rechtmäßige Besitz von Noten und das Aufnehmen/Hochladen einer Bearbeitung oder eigenen Version eines Stückes müssen voneinander getrennt angesehen werden. Normalerweise erhält man beim Kauf der Noten das Recht, diese für sich zu spielen. Eine eigene Aufnahme daraus zu machen hängt mit anderen Rechten zusammen, die im Regelfall nicht mit den Noten verkauft werden. Das müsste man sich aber im konkreten Fall genauer anschauen.
Viele Grüße aus Würzburg
@@kanzleisteinbockpartner5834 Danke für die Antwort, viele Grüße auch aus Würzburg. 😉
Was ist mit Parodien? Wenn man z. B. ein Liebeslied so interpretiert, dass jeder Zuhörer merkt, dass die ursprüngliche Aussage veralbert wird, wird man vom Urheber vermutlich keine Erlaubnis zur Veröffentlichung bekommen, aber Ironie und Satire sollten doch erlaubt sein, damit drückt man seine Meinung aus.