Omg Heiko du verweist in jedem Video auf mehr als ein sehr interessantes Video so dass ich mich schwer entscheiden kann wie es weiter geht. So öffnet sich ein Baum aus Videos im Medusa Style. Nach 12 h Arbeit als Unternehmer und drei Seiten Mitschrift würde ich auch gerne mal ins Bett…. Denk mal drüber nach. Denk mal drüber nach !! 😅
Рік тому+1
Danke für die Rückmeldung! Und vor allem dein Interesse an unseren Inhalten, das uns sehr freut. Als Unternehmer ist die Zeit besonders begrenzt, absolut nachvollziehbar. Wir versuchen in unseren Videos auch wirklich schnell auf den Punkt zu kommen. Was schlägst du vor? Was würde dir helfen?
@ der Kommentar war zwar leicht sarkastisch angehaucht aber am Ende eine Kompliment.. Mein Vorschlag. Macht weiter wie bisher. Fakten zahlen Beweise keine Behauptungen. Vielleicht die Möglichkeit eine Deko ins Studio zu schicken 😅
Рік тому+1
@@jonasschwarz7667 ☺ Es kommt tatsächlich häufig vor, dass unsere Mitarbeiterinnen u. ein Mitarbeiter, die ein ´Händchen´ für Deko haben, nicht mehr im Office sind, wenn wir Videos aufnehmen. Das sieht man dann tatsächlich auch an der Deko😉
Vielen Dank für das interessante Video! Bei zwei meiner Hamburger Immobilien habe ich 2020 und Anfang diesen Jahres Indexmieten vereinbart. Warum? Markt mit hoher Nachfrage / Mietpreisbremse und aktuelle Miete bereits über Mietspiegel => dann ist die Indexmiete ein guter Weg, um auch zukünftig Mietanpassungen durchführen zu können. Dass nun auch die Inflation anzieht, bestätigt mich in meinem Handeln. Auf Märkten mit deutlich geringerer Nachfrage kann die Welt allerdings schon wieder komplett anders aussehen.
3 роки тому+1
Danke für den Beitrag zum Thema In Hamburg, Berlin etc. würden wir wie gesagt auch Indexmieten vereinbaren. Alles richtig gemacht!!!
Was passiert, wenn durch die Vereinbarung einer Indexmiete die maximal zulässige Miethöhe lt. Mietspiegel überschritten wird?
2 роки тому+1
Das wäre dann zulässig. Wichtig ist, dass die anfängliche Ausgangsmiete die maximal zulässige Miethöhe nicht überschreitet. Wenn dann später durch Indexierung die Maximalmiete z.B. nach Mietpreisbremse überschritten wird, ist das zulässig.
@ Dankeschön, d.h. also Neuvermietung mit maximal 10% über Vergleichsmiete und dann wäre Staffel-/Indexmiete, die dann später mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt in Ordnung?! Wird es in naher Zukunft ein Video zum Thema der beschlossenen Aufteilung der CO2 Abgabe zwischen Mieter und Vermieter mit z.B. Strategietipps für die Hauseigentümerversammlung geben?
2 роки тому+1
Heike Bilder Zur Miethöhe: Ja, genauso ist es. Ein Video zur Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter u. Vermieter wird es definitiv geben. Wir warten aber ab, bis diese wirklich als Gesetz beschlossen wird (Bundestag, Bundesrat). Unseres Wissens nach hat sich bisher nur die Ampelkoalition intern geeinigt, so dass sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben könnten).
@ Wie soll man dagegen vorgehen, wenn die anfängliche Ausgangsmiete bereits beim Mietbeginn über 10% der maximal zulässigen Miethöhe ist? Das ist in Großstädten wie z.B. Köln schwierig. Man hat als Mieter keine Handhabe, außer man unterzeichnet den Mietvertrag nicht. Dann kriegt die Wohnung jemand anderes..
2 роки тому+1
@@joshjashka Wenn die Anfangsmiete zu hoch ist, kannst du auch nach Unterschrift den Vermieter auffordern, diese zu senken. Ist natürlich immer ein bisschen Abwägungssache, weil sich das Verhältnis ´eintrüben´ kann. Aber es gibt da eine relativ einfache Handhabe.
Omg Heiko du verweist in jedem Video auf mehr als ein sehr interessantes Video so dass ich mich schwer entscheiden kann wie es weiter geht. So öffnet sich ein Baum aus Videos im Medusa Style. Nach 12 h Arbeit als Unternehmer und drei Seiten Mitschrift würde ich auch gerne mal ins Bett…. Denk mal drüber nach. Denk mal drüber nach !! 😅
Danke für die Rückmeldung! Und vor allem dein Interesse an unseren Inhalten, das uns sehr freut. Als Unternehmer ist die Zeit besonders begrenzt, absolut nachvollziehbar. Wir versuchen in unseren Videos auch wirklich schnell auf den Punkt zu kommen. Was schlägst du vor? Was würde dir helfen?
@ der Kommentar war zwar leicht sarkastisch angehaucht aber am Ende eine Kompliment.. Mein Vorschlag. Macht weiter wie bisher. Fakten zahlen Beweise keine Behauptungen.
Vielleicht die Möglichkeit eine Deko ins Studio zu schicken 😅
@@jonasschwarz7667 ☺ Es kommt tatsächlich häufig vor, dass unsere Mitarbeiterinnen u. ein Mitarbeiter, die ein ´Händchen´ für Deko haben, nicht mehr im Office sind, wenn wir Videos aufnehmen. Das sieht man dann tatsächlich auch an der Deko😉
Vielen Dank für das interessante Video! Bei zwei meiner Hamburger Immobilien habe ich 2020 und Anfang diesen Jahres Indexmieten vereinbart. Warum?
Markt mit hoher Nachfrage / Mietpreisbremse und aktuelle Miete bereits über Mietspiegel => dann ist die Indexmiete ein guter Weg, um auch zukünftig Mietanpassungen durchführen zu können. Dass nun auch die Inflation anzieht, bestätigt mich in meinem Handeln.
Auf Märkten mit deutlich geringerer Nachfrage kann die Welt allerdings schon wieder komplett anders aussehen.
Danke für den Beitrag zum Thema In Hamburg, Berlin etc. würden wir wie gesagt auch Indexmieten vereinbaren. Alles richtig gemacht!!!
Was passiert, wenn durch die Vereinbarung einer Indexmiete die maximal zulässige Miethöhe lt. Mietspiegel überschritten wird?
Das wäre dann zulässig. Wichtig ist, dass die anfängliche Ausgangsmiete die maximal zulässige Miethöhe nicht überschreitet. Wenn dann später durch Indexierung die Maximalmiete z.B. nach Mietpreisbremse überschritten wird, ist das zulässig.
@ Dankeschön, d.h. also Neuvermietung mit maximal 10% über Vergleichsmiete und dann wäre Staffel-/Indexmiete, die dann später mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt in Ordnung?! Wird es in naher Zukunft ein Video zum Thema der beschlossenen Aufteilung der CO2 Abgabe zwischen Mieter und Vermieter mit z.B. Strategietipps für die Hauseigentümerversammlung geben?
Heike Bilder Zur Miethöhe: Ja, genauso ist es. Ein Video zur Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter u. Vermieter wird es definitiv geben. Wir warten aber ab, bis diese wirklich als Gesetz beschlossen wird (Bundestag, Bundesrat). Unseres Wissens nach hat sich bisher nur die Ampelkoalition intern geeinigt, so dass sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben könnten).
@ Wie soll man dagegen vorgehen, wenn die anfängliche Ausgangsmiete bereits beim Mietbeginn über 10% der maximal zulässigen Miethöhe ist? Das ist in Großstädten wie z.B. Köln schwierig. Man hat als Mieter keine Handhabe, außer man unterzeichnet den Mietvertrag nicht. Dann kriegt die Wohnung jemand anderes..
@@joshjashka Wenn die Anfangsmiete zu hoch ist, kannst du auch nach Unterschrift den Vermieter auffordern, diese zu senken. Ist natürlich immer ein bisschen Abwägungssache, weil sich das Verhältnis ´eintrüben´ kann. Aber es gibt da eine relativ einfache Handhabe.