Normale Führerschein soll man auch alle 2 Jahre machen 15 min Städte jetzt kommt alles raus Wir wollen auch kein Krieg mit Israel die sollen palästinensischen im Ruhe lassen israel ein Land gibt's nicht aber die sollten halbe halbe teilen das Land aber israel will alles auch halbe Türkei groß israel Zion Das haben die selbst gemacht wie 11.9 Zwillingstürme wie perl haber und Titanik haben diese İlluminati Mason Freimauerer paganistler gemacht ohne das israel erlaubt geht garnicht İran arbeitet mit israelischen Mossad Die stecken alle unter einem Decke antifa mozzart Israel Zionisten protokolle xxxxx * Platziere unsere Agenten und Helfer überall * Übernimm die Kontrolle über die Medien und nutze sie zur Propaganda für unsere Pläne * Starte Kämpfe zwischen verschiedenen Rassen, Klassen und Religionen * Setze Bestechung, Drohungen und Erpressung ein, um unseren Willen durchzusetzen | * Nutze Freimaurerlogen, um Potenzial anzuziehen Beamte * Appell an das Ego erfolgreicher Menschen * Ernennung von Marionettenführern, die durch Erpressung kontrolliert werden können * Ersetzung der königlichen Herrschaft durch sozialistische Herrschaft, dann Kommunismus, dann Despotismus * Abschaffung aller Rechte und Freiheiten, außer dem Recht auf Gewalt durch uns * Menschen opfern (einschließlich Juden manchmal) wenn nötig * Beseitigen Sie die Religion; Ersetzen Sie es durch Wissenschaft und Materialismus * Kontrollieren Sie das Bildungssystem, um Täuschung zu verbreiten und Wissen zu zerstören * Schreiben Sie die Geschichte zu unserem Vorteil um * Schaffen Sie unterhaltsame Ablenkungen * Korrumpieren Sie den Geist mit Schmutz und Perversion * Ermutigen Sie die Menschen, sich gegenseitig auszuspionieren * Halten Sie die Massen in Armut und ewig Arbeit * Allen Reichtum, Besitz und (insbesondere) Gold in Besitz nehmen * Gold verwenden, um die Märkte zu manipulieren, Depressionen zu verursachen usw. .... * Eine progressive Vermögenssteuer einführen.. * Solide Investitionen durch Spekulation ersetzen . * Langfristige verzinsliche Kredite an Regierungen vergeben * Geben Sie Regierungen und allen anderen schlechte Ratschläge....... Deshalb kann niemals Frieden auf dieser Welt geben .......,,,........ Haarp chamtrails weater Wappen geoinjorniering chamtrails Satellitlerlen technology of israel Kabala Armageddon 2023-2025 İlluminati Mason Freimauerer usa .......,.,.., Alles geplant und auch so gewollt Die Flüchtlinge sind Terror Organisation die kommen nur damit die Politiker bei Wahlen Mehrheit haben und bekommen deutschen pass weil kein deutscher wählt die Marionetten politiker aber pkk ypg isis deash Afrika werden die Merkel sogar wählen bis zum 3 Generationen .,......Das ist gewollt Die wollen Geld und Waffen haben und Hamas wurde von Israel Geheimdienst gegründet um von Deutschland 6 atomuboot bezahlt von Deutschland geschenkt Israel will Waffen für Armageddon2023-2025 ... Bald ist nichts mehr erlaubt
@@1989Htw Naja klar.. Wahrscheinlich steht Er mit denen unter Vertrag... Wirbt hier durch die Blume und bekommt dann Prozente bei denen... Ich mein DJI ist gut Ja... Aber jemand der mit der Drohne Anfängt sollte sich Ruhig erstmal eine kleine Günstige Kaufen können... Son Vollpfosten ey
Ich fasse das mal zusammen: habt ihr eine Drohne über 250g ohne Drohnenklasse dürft ihr die ab 2024 nur noch über dem Feld fliegen. Ohne wenn und aber. Unter 250g habt ihr alle Freiheiten und dürft alles.
Ja es ändert sich nicht viel, nur das eine Armee an Kontrolleuren, Regulierern, Zertifizierer und sonstige Leute die keinerlei Wertschöpfung betreiben, Lohn und Brot finden. Auch neue Innovationen in dem Gebiet sind dann nur noch zahlungskräftigen Firmen vorbehalten, die sich die Zertifizierung ihrer Produkte auch leisten können. Ich bin mir sicher, hätten wir zu Beginn der Drohnenentwicklung (damals vermieden wir noch den Begriff Drohen) solche Regeln in Kraft gehabt, dann gäbe es heute keine Drohnen.
Fliege wann und wo du willst solange du weder Mensch noch Tier gefährdest oder belästigst. Meine einzige Regel seit 6 Jahren und die funktioniert super. Dafür brauche ich keine €U. Meine Mini 4 bekommt auch ab November kein Update mehr.
Genau so...der Regulierungswahn nimmt langsam Ausmaße an die einem jeglichen Spaß an dem Hobby vergällen. Ich bin seit 2015 als Drohnenpilot unterwegs bin Mitglied im DMFV habe mehrere Drohnen im Bestand und fliege entspannt, Das ich niemanden in seiner Privatsphäre störe und die Kenntnis der Verbandsregeln habe und dazu noch gesunden Menschenverstand, hat schon immer geholfen. Dieser EU Regulierungswahn macht die Leute immer verrückter im Kopf. sodass leider auch die vernünftigen weniger Interesse an diesem im Prinzip sehr schönen Hobby haben. Will hier keine Werbung für einen Verband machen aber ich bin mit dem DMFV sehr gut bedient und versichert. Außerdem bin ich bei jedem Flug vorher über die Bedingungen am Flug Ort informiert.(Dronic App). Dazu bin ich, wenn ich mit meiner m3p auch je nach Bedarf höher fliegen kann (Z.B. auf Modell Flugplätzen )automatisch mit der Deutschen Flugsicherung verbunden die mir auch die Höhe vorgeben und mich vor Flugbewegungen in meiner Nähe warnen. Also Leute....es kann auch entspannt geflogen werden.
Mit diesen Aussagen wie: "Für immer und alle Zeit, seid ihr da safe" wäre ich bzgl. der EU und allgemein Gesetzgeber vorsichtig. Wenn denen in 1 Jahr plötzlich ein Furz quer sitzt, können Sie trotzdem nochmal alles über den Haufen schmeißen. Sicher ist man da nie.
Überall wo ein bisschen Grün ist, ist Landschafts- und Naturschutzgebiet und da ist es egal wie schwer die Drohne ist und darf nicht fliegen und in Städten oft nur mit Sondergenehmigung. Wer sich ans Gesetz halten will darf sich keine Drohne zulegen, außer du willst nur in deinem Wohnzimmer fliegen😂 Also Drohnen fliegen geht auch mit A2 Führerschein nicht mehr ohne Gesetzesverletzung. Und auch 2024 werden Ordnungshüter weiter Knöllchen ausstellen und sich nicht um Drohnen kümmern und Wälder und Felder durchkämmen und nach Drohnenpiloten suchen😅
In Deutschland kann man eh fast nur über Felder fliegen, so viele verbot zonen wie hier habe ich noch nirgends gesehen. Ganze karte ist gefühlt nur grün und rot
Ich finde die Beschreibungen und Erklärungen auch sehr gut und wichtig allerdings wird alles zu oft wiederholt und in die Länge gezogen das ich am liebsten immer vorspulen möchte bis es dann endlich zum Kern der Sache kommt. Kurz und knapp wäre noch besser. Sorry dafür, nur meine Meinung.
Genau auch meine Meinung. Ständige Wiederholung, eingestreut Nebeninformationen. Kein roter Faden und konzeptlos. Da fehlte mir eine straffe Vorbereitung und Durchführung. Mann fragt sich dauernd, wann kommst du auf den Punkt.
Die drohnenversicherung ist eigentlich nutzlos, da wo man noch fliegen darf kann bei einem Absturz nur Bäume oder Gräser leiden , und da wo Menschen verletzt werden könnten darf man eigentlich nicht fliegen und die Versicherung wird nicht zahlen wollen ☹️
Falsch gedacht, im Falle eines Flyaway oder die knallt auf eine Auto was bei dir in der Nähe parkt, oder eine dich Begleitente Person, bist du froh eine Versicherung zu haben. Ist dir noch nie passiert? stimmt, aber Versicherungen decken nicht alltägliches ab, sondern die ausnahmen, sonst wäre es ein Verlust Geschäft -)
Komisch, ich höre die ganze Zeit nur heraus: Geschäftemacherei und Bürokratie. Bei den C2 Modellen hat man eine wesentlich bessere Ausstattung und Kamera, mit der man gar nciht erst überhaupt nahe an irgendwelche Objekte ran muss. Das ist der Trick. Einen Zollstock habe ich eh nie dabei. Theorie und Praxis. Papier ist sonst geduldig. Den Drohnenführerschein kann man bequem digitial aufm Smartphone, welches jeder ohnehin immer dabei hat, mitnehmen und hat die gleiche Gültigkeit. Natürlich ziehen andere Länder nach oder machen mit, die wollen doch auch Geld verdienen. Da bekommt ein jeder ein großes Stück vom Kuchen ab 🤡 Ne extra Drohneversicherung ist unsinn, wenn man eine reguläre vernüpftige Haftpflichtversicherung hat.
Was soll die absolut widersprüchliche Verkaufsförderungsmaßnahme, Leuten zu empfehlen, auch die Drohnen unter 250 g, die (bisher) nicht zertifiziert sind, möglichst schnell zu veräußern?!? Nur wenige Sätze vorher heißt es (völlig korrekt), es ändert sich eigentlich rein rechtlich gar nichts für diese Drohnen... Dieser Kanal ist das Verkaufs- und Sprachrohr von DJI, kommt mir vor! Sorry, aber anders ist diese Aussage nicht zu bewerten!!!
Interessant. Danke. Meine Kritik: a) ziemlich wiederholend, aber gut, dass es die "Hüpfmarken" gibt. b) wenig zu Selbstbau/fpv: da müsste dann wohl das gleiche gelten wie für die Bestandsdrohnen c) Remote ID: Darüber scheint in Europa niemand zu reden. "Selber identifizieren" ab C1, aber was wird damit gemacht?
Hatte ich mir schon beinahe gedacht: ab Minute 23:00 ist mit der Klassifizierung der Drohnen ein enorm höherer Kaufbetrag erfordert und natürlich einen Führerschein erforderlich macht. Das alles kostet enorm viel Geld. Querverweise ist der CB-Funk mit geringen Kosten der Geräte und des Amateurfunks mit den entsprechenden Klassen. Die Funkgeräte kosten enorm viel Geld. Die Regulierung und das Rufzeichen sind Kosten, die ebenfalls anfallen. Da will der Staat nun auch bei Drohnen ordentlich mitverdienen.
Was langsam am Diskussions-Horizont auftauchen sollte ist die MTOM-Diskussion. Gewisse Quellen haben bereits vor geraumer Zeit gesagt, dass sich die EASA diesbezüglich kompromissbereit gezeigt habe. Es muss zwingend eine Änderung vorgenommen werden, damit zusätzliche Modelle Nachklassifiziert werden können. MTOM muss zum Zeitpunkt des Markteintrittes vom Hersteller definiert worden sein. So die Vorgabe. Deshalb darf die Mini 2 SE, nicht aber die Mini 2 Nachklassifiziert werden. Das ist Schwachsinn! Der einzige Unterschied ist softwareseitig. Genau dieses MTOM blockiert auch Nachklassifizierungen von anderen Modellen. Gerade die Air 2S könnte doch noch ins Boot geholt werden. Das Problem hier: Die EASA kann solche Änderungen nur extrem schwerfällig anpassen. Ich stelle mir das so vor, dass jedes Mitgliedsland dem zustimmen muss. Dazu muss zuerst die entsprechende Sitzung einberufen werden. Wer und von welchem Land stammt die Person, die diesen Änderungswunsch vorschlägt oder der/die den Auftrag hat, solches anzumerken?
Unter 250 Gramm im urbanen Gebiet...mich würde da mal die Sparte "Genehmigungen" interessieren. Hierzulande wollen meist Stadt, Ordnungsamt und Co nichts davon wissen und schicken einen dann weiter nach Tumbuktu. Braucht es überhaupt noch Genehmigungen für "privat".
"CE" ist kein Prüfzeichen, sondern eine Konformitätserklärung des Herstellers. Damit sagt der Hersteller, dass sein Gerät den gesetzlichen Anforderungen in der EU entspricht und entsprechend getestet wurde. Ob es dann wirklich konform getestet wurde, ist aber damit nicht belegt, da es eben kein unabhängiges Prüfzeichen ist.
Schön, die irrwitzige Beschränkung auf »120m vom Startpunkt« ist schon ein Ding, soweit die nicht zertifizierten älteren Drohnen davon wohl (noch) nicht betroffen sind. Dann fragt sich, warum dürfen die alten, aber die neuen (zertifizierten) Drohnen wie die Mini 4 Pro nicht - absolut grotesk. Dann gibt es nur eines: kein Firmwareupdate mehr durchführen.
Naja... wenn ich auf den Berg gehe und dort starte kann ich unten über dem Tal in 1000 Meter Höhe fliegen. Gilt ja ab Startpunkt... in der Stadt dann halt von Dächern starten.
@@andreasgrav211 @ Na , dann geh' 'mal ruhig auf den Berg, du Scherzkeks - mach's wie Reinhold Messner und versuch's auch gleich einmal auf dem Himalaya.
Ist das nicht auch wiedersprüchlich, dass jemand der keinen Führerschein besitzt (z.B. blutiger Anfänger) der sich eine Mini kauft, nah am Menschen darf. Wo im Gegenzug jemand mit Erfahrung und einer Drohne ü250g dies nicht mehr darf? Finde ich schon etwas gewagt und gefährlich 🤔 wenn ich das alles jetzt richtig verstanden habe.
Ich fliege meine Air 2s für immer als wäre sie eine Air 3, die ist so sicher wie die Air 3 und sogar leichter und somit weniger gefährlich. Da mache ich mir kaum Gedanken.
Die Idee, eine nicht-klassifizierte Drohne jetzt noch zu verkaufen, bevor die Preise fallen, hatten schon viele Eigner. Als ich gerade nachschaute, wie hoch meine Mavic 2 Pro noch gehandelt wird, staunte ich nicht schlecht: Allein bei Kleinanzeigen sind mehrere Hundert Exemplare zu finden zu Preisen ab unter 400 € mit reichhaltigem Zubehör. Nee, dafür behalte ich meine Ausrüstung in Reserve und kaufe im nächsten Jahr ein aktuelles Gerät.
Das CE Zeichen ist kein Gütesiegel. Es stellt nur sicher, das die Mindest Anforderung erfüllt ist. Was die „Mindest Anforderung“ ist, ist sehr schwammig. Geprüfte Sicherheit, also das „GS“ Zeichen ist eine Kennzeichnung, dass das Gerät sicher funktioniert. Im Prinzip auch nur ein gekauftes Siegel.
Finde man hätte die Mavic 3 Pro locker in die mittlere Zertifizierung reinnehmen können. Da es ja nur Knapp zu schwer war hätte man locker für den EU Markt einen Leichteren Akku verwenden können. Da kann man Problemlos 50 Gramm einsparen dafür einen mehr in der Verpackung mitgeben können.
Endlich tritt wieder eine neue Verordnung in Kraft....Dies ist noch lange nicht das Ende! Jedes Jahr werden die Daumenschrauben mehr angezogen, bis kein Privater mehr abhebt....
Die Avata sollte eigentlich auch C1 bekommen, da Schutzrahmen, wenn im normal oder Sportmodus. Die tut sicherlich weniger weh als wenn man einen Mini4pro Propeller im Sportmodus im Auge hat, da ist ja dann nichts mit Abstandssensorik, absolute Rechtslücke. Grotesk alles.
Bei der Avata ist es ja die Maximalgeschwindigkeit von mehr als 19m/s, durch die sie nicht mehr für C1 in Frage kommt, denn allein dadurch bietet sie schon erhebliches Verletzungspotential. Aber zumindest in Deutschland gibt es ja (nur) _zu Sport- & Freizeitzwecken_ die Möglichkeit im Rahmen der Verbandregeln eines der Modellsportverbände auch weiterhin _weitgehend_ nach den alten nationalen Regeln zu fliegen, vollkommen unabhängig von Drohnenklassen und den Kategorien. Das gilt für alle die Mitglied in einem der beiden Modellsportverbände MFSD oder DMFV sind. Wer deren Versicherung nutzt ist dadurch automatisch Mitglied und wer über die DMO versichert ist darf auch nach den Verbandsregeln des MFSD fliegen. Diese jeweiligen Verbandregeln oder besser gesagt die „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) des jeweiligen Verbands muss man dazu aber natürlich erst mal studieren.
Im DMFV bin ich als basic Mitglied und auch deren Kenntnissnachweis gemacht. um sydomässig auch ohne Spotter zu fliegen. Kann mir jetzt nicht vorstellen das man nur wegen Verbandsmitgliedschaft eine A3 Drohne wie die Avata ja dann in A1 in Parks etc. fliegen kann. @@ALF55x
@@Bildnagel Doch, es ist tatsächlich so, allerdings fallen diese Regeln dann nicht einfach ersatzlos weg, sondern es gelten eben die jeweiligen Verbandregeln, die weitgehend den alten nationalen Gesetzen entsprechen. Die Gesetzgeber haben in der LuftVO §21f & 21g eigens die Möglichkeit festgelegt dass Luftsportverbände eigene Regeln unabhängig von den europäischen Kategorie-Regelungen für ihre Mitglieder festlegen können und auch in welchen Grenzen dies möglich ist (zB. die Registrierungs- & Kennzeichnungspflicht bleibt trotzdem, die können die Verbände nicht einfach entfallen lassen, den Drohnenführerschein dagegen sehr wohl, aber ab 2kg müssen sie dafür eigene Schulungen vorschreiben). Solange man (direkt oder indirekt) Verbandmitglied ist, sich an die Vorgaben und standardisierte Regeln des Verbandes hält und zu Freizeit- oder Sportzwecken fliegt, spielen die ganzen Kategorien, Subkategorien und Drohnenklassen keine Rolle mehr, so wie vor der EU-Drohnenverordnung, mit Ausnahme der Registrierungs- & Kennzeichnungspflicht.
@@stef_ke ...diese Plätze sind natürlich auch für mich tabu!...nur gehen mir die Regularien gewaltig auf den Sack...IMMER der erhobene Zeigefinger...DARFST DU NICHT MACHEN!! ...Erstens vom "Gesetzgeber" und 2. von den Leuten in irgendwelchen Foren...wenn du da eine Frage stellts, z.B. "warum fliegt meine Drohne nur 1km weit", heißt es gleich, "DU DARFST JA GAR NICHT SOWEIT FLIEGEN OHNE SICHTKONTAKT"...und und und...
Frage: Was ist eine Drohne, Definition? Ist ein großer Quadro- oder Hexacopter ohne Kamera so um die 2 Kg wiegend eine Drohne? Oder ist die Bezeichnung Drohne ausschließlich von dem Besitz einer Kamera abhängig? Grüsse Gerald
Fliegen in Wohngebieten mit Mini-Drohnen und C1-Drohnen erlaubt - stimmt denn das so generell? Ist es nicht vielmehr so, dass in D alle Kommunen ein Flugverbot für Drohnen mit Kameras haben?
Hallo Danke für deine super Erklärungen ! Ich hätte eine Frage: Darf ich die DJI Mini 4 mit Landefüße fliegen sie hätte dann 257g ? Ich habe den kleinen Drohnen-Führerschein. Darf ich eine C0 zertifizierte Drohne (DJI Mini 4 Pro) mit Übergewicht als C1 Drohne betreiben ? (2024) Würde mich über eine Antwort sehr freuen, da ich im Internet keine Antwort finden kann. Liebe Grüße aus Tirol Roland
Ich habe mir vor ein paar Tagen eine Dji Mini 3 gekauft, habe aber noch kein Update gemacht. Die Drohne wurde im August 2023 hergestellt. Momentan kann ich auch über 120 m fliegen. Wenn ich das neuste Update installiere, gibt es dann eine Beschränkung von 120 m?Oder ist es trotzdem möglich höher als 120 m vom Startpunkt zu fliegen?
Zum Glück wohne ich nicht mehr in 🇩🇪 aber immer noch in der EU. Meine alte Yuneec steigt immer noch auf 2000m und keiner hat was dagegen sondern bewundert die tollen Fotos und Videos. Ich wohne 5km neben einem Militärflughafen und die gaben mir die Auflage in diesem Bereich nicht höher als 500m zu fliegen. Die neuen EU Regelungen interessieren hier keinen Menschen und die Behörden auch nicht!
Da ja jetzt ab Januar 2024 nur noch zertifizierte Drohnen verkauft werden den dürfen, würde mich mal interessieren, wie sich das mit den Drohnen verhält, die z.B. immernoch Amazon verkauft. Diese werden als "Spielzeugdrohnen" angeboten. Haben natürlich auch eine Kamera. Aber müssen die nicht auch zertifiziert sein?
ich habe von DJI folgende Nachricht zur Nachzertifizierung erhalten und habe deshalb Hoffnung für meine Mavic 2 pro: Wir haben uns jedoch verpflichtet, die neue europäische Drohnenverordnung auch für andere bestehende Drohnenmodelle wie die DJI Mavic 2 Pro, DJI Air 2S usw. einzuhalten. Zu diesem Zweck werden wir mit den benannten Stellen zusammenarbeiten, um in diesem Jahr weitere Drohnenzertifikate zu erhalten.
Es wird definitiv nichts nachzertifiziert. das ist nur ein Verkaufstrick. Und die alte Mavic 2 Pro schon garnicht. Bald wird es keine Ersatzteile und Akkus dafür mehr geben.
Die wollen doch verkaufen, weshalb sollten sie dann die Nachzertifizierung von älteren Modellen unterstützen? Hier zählt nur der Kommerz! Ich habe in die Mavic 2 pro ja auch nur knapp 2000 Euro investiert
Danke für das Video, bedeutet ich bin mit meiner alten DJI Air gekniffen. Finde mal einen Acker der die Auflagen erfüllt, also weit genug weg ist von allem Möglichen und nicht in einem Naturschutzgebiet liegt und wo keine Menschen sind....
na ja, will ich auf meiner Hochterasse gefilmt werden? Möchte ich im Zimmer gefilmt werden? Und als letztes, Möchtes du dass eine Drohne ein Flugzeug runterholt? ODER jemand ein Bömbchen abwirft?
@@nikimuhlfeld7202 keine Drohne, die du als Privatmensch kaufst, kann einem Flugzeug auch nur annähernd gefährlich werden. Die werden im Zweifel geshreddert. Da müsstest du auch Vögel regulieren.
Sehr gut erklärt. Eine sehr wichtige Regel ist hier nicht erwähnt. Modellflugverbandsmitglieder fliegen in DE nicht nach der EU Regeln sondern haben laut Artikel 16 ihre eigenen Regeln (StRfF). Da sind Bestandsdrohnen bis 2 kG besser geschützt und fliegen fast so wie in A1. Wenn die Gebrauchtpreise tatsächlich fallen sollten, werde ich nach einer Air2S oder Mavic2Pro Ausschau halten.
@@gwspomeinfach als Einzelmitglied einem Modellflugverband betreten z.b. MFSD oder DMFV. Dann darf man nach den Verbandsregeln in Deutschland zu Sport-/Freizeitgestaltung fliegen.
Wird explizit erwähnt dass man sich weit weg von städten bewegen muss oder muss man nur 150m abstand mit einer drohne über 250g einhalten? Das ist ein großer Unterschied.
Es wäre schön, wenn ihr darauf hinweisen würde, dass die meisten Personen die auch eine Haftpflicht Versicherung haben, auch gleichzeitig eine Drohnenversicherung haben, weil die haftlich Versicherung die Drohnenversicherung mit einschließt.
Bist du da ganz sicher, das die 120 Meter fix begrenzt werden müssen. Oder kann die VO auch anders ausgelegt werden. Denn die Begrenzung, kann im ungünstigsten Fall ein Sicherheitsrisiko bedeuten. Wird es da nicht eine andere Regelung geben. Dynamische Anpassung der Höhe an den Grund. Wenn man keine Luft nach oben hat, kann das wirklich zu schwierigen Situationen führen . Wenn auch nicht in der Regel aber es wäre möglich. Das müssten die Drohnenhersteller nochmals klären lassen. Gruß Frank
die 120m AGL sind KEIN Sicherheitsrisiko, unsinn. Ich habe VLOS zu fliegen dann geh ich halt den Berg 50m weiter rauf und flieg von unten nach oben oder andersrum 🤷♂️
@@FRANKSVLOGS bin ich bei dir aber dieses EU weite 120m mimimi ist schon ohrenbetäubend. die EASA und das LBA müssen eben eine 99% lösung schaffen und keine 100%, vor zwei jahren durften wir nur auf 100m AGL, man muss nicht alles madig machen. ansonsten C1 fliegen mit a1/a3 schein mit auch in 2024 variabel einstellbarer höhe 🤷♂️
Hallo Frank Im Anhang der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945 wurden die Anforderungen für die Zertifizierungen festgelegt. Lies dir das selber mal durch. Da gibt es nichts, was anders ausgelegt werden könnte. Es heißt hier als eine Bedingung für eine C0 Zertifizierung: Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt. Dies gilt nur für C0, nicht für C1-C4. Das wurde von der EASA 2019 so festgelegt. DJI und andere Hersteller hatten also genug Zeit, um das zu klären. Da wird sich meines Erachtens nichts mehr ändern.
@@Fever650 Kenn ich und ja das steht alles da drin. Aber ich weiß aus Erfahrung, das Gesetze oder Verordnungen auch kommentiert werden können. Aber es ist richtig und klar. Nichts desto trotz , müsste da mal ein Dialog stattfinden. Am Ende kann mir das auch egal sein, da ich keine Drohne mit der Begrenzung kaufen werde. Ich denke die C1 klasse ist auch gut zu fliegen und gewerblich sieht das dann eh schon wieder anders aus. Vermutlich wird sich da auch erstmal nichts mehr ändern bis vielleicht irgendwann ein Präzedenzfall geschaffen wird.
Danke für diese Informationszusammenfassung! - Mich verwirrt folgendes: eine C0-Drohne ist auf eine max. Flughöhe von 120m ab Startpunkt limitiert. Ist das in der Drohne "verankert"? Fliegt die dann gar nicht höher? Wenn ich nun ich aber bin, der einen Führerschein hat und C1 fliegen darf - was dann? Darf ich auch noch auf einen Unterschied zw. C0 und C1 hinweisen: Der "Überflug unbeteiligter Menschen" ist NUR in C0 erlaubt, nicht aber in C1!
Hi, ja ist fest verankert! Was meinst du C1 fliegen darf? Die Drohne bleibt ja eine C0 und damit bleiben die Regeln 120 Meter Startpunkt.. das hat quasi nichts mit dem Schein sondern mit der Drohne zu tun.. Gleiches bei dem Thema Überflug unbeteiligter - bin mir unsicher aber ich glaube nicht, daß da C0 und C1 ein Unterschied ist - denn das ist ja nicht in der Drohnenklasse geregelt, sondern in der Flug-Kategorie (Open A1) - und damit bei beiden gleich..
@@Drohnen-deLeider nicht. Open A1 unterscheidet noch im Gewicht der Drohne, so ist unter 250 gr das überfliegen von unb. Grundsätzlich erlaubt aber über 250gr nicht mehr. Hier muß der Pilot einschätzen das er keine unb. überfliegt und wenn es ausversehen dazu kommen sollte die vorgeschriebenen Gegenmaßnahmen sofort ergreifen.
Sehr interessantes video aber alle drohen die unter 250g wiegen also c0 sind dürfen die dann max 120 Meter aus vom Startpunkt hochfliegen oder 120M über grund?
Eigentlich beides - das ist das absurde an der C0 Geschichte - DJI hat mir aber mehrfach versichert, dass sie eine Lösung haben und man auch nach 2024 weiter auf einem Berghang fliegen wird können. Hier wirst du aber was anderes höhren 🤫🤭 ...es gibt in Wahrheit ein paar verschiedene Lösungsansetzt des Problems. DJI meint aber, dass sogar der aktuelle Weg schon reichen müsste... Also den Slider von Werk aus auf 120m zu haben und bei Veränderung bzw. Überschreitung ausdrücklich in der App warnt.
@@Drohnen-deWäre es denn möglich das dji die Mini4 auch in einer Klasse zu zertifizierten wo mehr Höhe erlaubt ist (Doppelzertifizierung) für das höhere Fliegen müsste dann der Führerschein gemacht werden?
Man kann das auch kürzer machen und die Information trotzdem gebündelt weitergeben. Hier habe ich kaum etwas verstanden. Schnell geredet, nicht geordnet! 🤦🏽♂️
Was passiert eigentlich mit den professionellen Drohnenpiloten, deren Drohne mehr als 250 Gramm wiegen.Zum Beispiel beim Film, wo Drohnen mit einer gesteuerten, separat geschwenkten Kamera unerlässlich sind, wie z.B eine Inspire, oder Oktokopter mit Gimbalsystemen die professionelle Kameras aufnehmen können?
Sehr gut erklärt, kompakt zusammengefasst. Mit meiner Mini 3 Pro bin ich da ganz glücklich. Ich habe den kleinen Drohnenführerschein, sie ist registriert und die gelegentlichen Warnungen vor Authorisierungs-Zonen finde ich gut.
🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣 typisch deutsch jawohl jawohl jawohl jawohl Ich erkenne die EU nicht an wie sagte schon damals Victoria Nuland Richtig.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Grenze C1/C2 hätte ja auch bei 1000 Gramm liegen können. Diese „schiefen“ 900 Gramm wurden vorsätzlich zur Abzocke so festgelegt. Daran gibt’s jetzt aber nicht den geringsten Zweifel.
Ich habe mir viele Videos angesehen, um mich zu informieren (und ich hatte die Lust verloren, eine Drohne zu kaufen), und dank Ihnen weiß ich jetzt, was klar ist. Abonnement gemacht und ein Daumen hoch.
genauen Änderungen der EU-Drohnenverordnung ab 2024 sind noch nicht festgelegt. Die Europäische Union hat jedoch bereits eine Reihe von Regeln und Vorschriften für den Betrieb von Drohnen eingeführt, die ab dem 31. Dezember 2020 in Kraft getreten sind.
Feedback zur bedruckten Credit Card Drohnenführerschein: Die Vorderseite ist anstandslos in super Qualität abgedruckt, JEDOCH die optionale Rückseite war bei meiner Druckvorlage qualitativ nicht gut geworden (unscharf und gestaucht). Trotz dass ich es als Vektorgrafik im PDF Format hochgeladen hatte mit richtigen Abmaßen einer Credit Card. Evtl. könntet Ihr eine Online Editor im Shop programmieren für solche Fälle, so etwas kenne ich aus Shops die Stempel herstellen. Viele Grüße Hoang
Mit Amazon ist es so eine Sache. Amazon bietet sich nur als Portal an und lässt den Verkauf von externen Händlern zu. Also ist der Händler in der Pflicht und es werden sooooo viele Artikel „in Deutschland“ angeboten und der Händler sitzt in China.
Zu ausführlich erklärt. Aufs wesentliche die C-Kategorien erläutern und welche Drohnengewichte darunter fallen. Auf die entsprechenden Tabellen verweisen, in denen man nachschauen kann. Dann noch im wesentlichen den kleinen A1/A3 Drohnenführerschein erläutern und zum Schluss dann den A2 Führerschein. Ich habe die A2 Prüfung nach EU-recht uber die Niederlande gemacht, dass ziemlich effektiv und problemlos zu absolvieren war.
Wie sieht es mit den FPV-Drohnen aus? Warum werden diese so extrem eingeschränkt? Ich denke, dass diese Regelungen den FPV-Sektor vernichten werden. Einfach nur schade...
Hallo u. vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ein paar Dinge habe ich allerdings nicht verstanden. Ich bin nun, angefangen von der Mavic Mini, also der Mini 1, über die Mini 3 Pro bei der Mini 4 Pro gelandet, die ich aber wahrscheinlich zurückgeben werde, aber dazu später. Zu Beginn der Einführung der EU-weiten Drohnenverordnung habe ich seinerzeit beim LBA noch kostenlos den kleinen Drohnenführerschein gemacht, obwohl für die Minis ja gar nicht nötig. Dort habe ich noch gelernt, daß ich selbstverständlich nicht in Wohngebieten fliegen darf, nicht über unbeteiligten Menschen (-ansammlungen) u. noch nicht einmal über dem eigenen Grundstück. Jetzt sagst Du, man darf das (mittlerweile?) doch (wieder?). Habe ich da Änderungen seit 1.1.2021, die die Minis betreffen, nicht mitbekommen? Welche? Oder sind das nur Landesregeln in Germany? Über eine Aufklärung würde ich mich sehr freuen. - Ach ja, und meine neue M3p geht vermutlich zurück, weil sie die von mir hauptsächlich verwendete Videoauflösung von 2,7K nicht mehr kann 😢 Servus u. VG, Bernd 🎬
Ich glaube wenn man den Führerschein macht dann geht es um die Klasse A3 und ja auch A1, mit A3 darf ich in Wohngebieten nicht fliegen. Ich würde Mal davon ausgehen, dass beim Test einfach A3 genommen wurde (Ich bin mir da nicht ganz sicher, da ich den Führerschein nicht habe.).
@@the_stefo Hi Stefan! Nee, nee, das mit den Klassen war auf jeden Fall Bestandteil des Tests. Man durfte (zumindest damals) überhaupt nicht in Wohngebieten fliegen, sobald eine Kamera eingebaut ist, unabhängig von den Klassen und eben noch nicht einmal über seinem eigenen Grundstück.
@@NaturMehr nein ihr verwechselt WohnGEBIETE mit WohnGRUNDSTÜCKEN. In WohnGEBIETEN darf man in A1 fliegen über WohnGRUNDSTÜCKE hinweg ohne Erlaubnis jedoch nicht
@@benjaminuffermann Danke f.d. Hinweis Benjamin. Aber wo gibt's denn Wohngebiete ohne Wohngrundstücke bzw. ohne Häuser? Oder wo darf man dann fliegen? Genau über Straßen vermutlich, aber kann man das in einer gewissen Höhe noch genau abgrenzen? Ich denke praktisch bedeutet es dann schon, in Dörfern u. Städten doch wohl eher nicht legal fliegen zu dürfen u. zwar völlig unabhängig von der Kategorie/Klasse/Drohne... Oder?
@@NaturMehr nein so schwer ist das nicht einzuhalten, ich fliege TEILS mit auftrag (gewerblich) und kann das selbst in innenstädten recht gut einhalten (habe KEINE ausnahmegenehmigung). das manche gesetze QUATSCH sind brauchen wir nicht zu diskutieren, wie eben das beispiel wohngrundstück zeigt. ich darf NICHT ohne erlaubnis drüber aber auf der strasse nebenan starten und könnte auf 5-10m AGL mehr sehen als wenn ich in 50m AGL drüber flieg. in der deutschen gesetzgebung kommt halt noch viel anderer quatsch zusammen (privatsphäre, recht am eigenen bild etc blablabla). über wohngrundstücke ohne erlaubnis darf man als privatpilot eigtl nur bei notmanövern, dehnt man das gesetz darf man auch in 100m AGL drüber in bewegung, nicht schweben, wenn es der zweck erfordert und über öffentlichem grund nicht möglich ist. als privater pilot hat man den "zweck" eigentlich nicht, das LBA und EASA unterscheiden rechtlich aber nicht mehr groß zwischen privat und gewerbe, seinen gedanken muss man halt immer eskalieren bis zum gerichtstermin wie man im streitfall argumentieren/nachweisen kann. auch macht die "drohne" ansich einen unterschied, meine mini2 hört man in 120m noch, meine mavic3classic oft ab 75m (je nach wetter/wind) nicht mehr. A1 lässt, egal ob C0 oder C1, genug Luft für Hobby oder Beruf. Ich flieg auch nicht gern in der Öffentlichkeit aber je öfter man das macht desto wärmer wird man und umso entspannter wird man bei "Drohnengegnern".
Wie sieht es denn damit aus, wenn ich das STS-Zertifikat habe? Damit ist es ja möglich, unzertifizierte Drohnen in der Klasse Specific PDRA zu fliegen. Wäre es damit möglich, die Mavic 2 Pro auch ab 1.1.2024 weiterhin innerorts für Dach & Fassadeninspektionen zu nutzen?
Hi, habe Deine Videos bezüglich Drohnen fast alle gesehen und bin begeistert. Ich habe die Mini 3 pro. Jetzt habe ich ein Return- to- Home-problem. Wenn ich mich auf dem Motorboot befinde und die Drohne hinterher fliegt, ist das erstmal alles normal. Wenn jetzt die Verbindung abreißt, wird sie zum Startpunkt zurückkehren und landen. Bin ich jetzt mit dem Boot woanders, als beim Start, säuft die Drohne ab. Das geht natürlich gar nicht. wie kann ich das einstellen, dass die Drohne in der Nähe vom Sender landet. Geht das überhaupt. Für eine entsprechende Info würde ich mich riesig freuen. Andreas aus Hannover
Sehr gut erklärt, sicher hat die DJI Mini 4 Pro einige Vorteile, die Reichweite braucht man in Europa nicht, Hinderniserkennung wäre ein Grund, großer Nachteil mit der korrekten Erkennung der 120 Meter was technisch nicht machbar ist. Ich behalte meine DJI Mini 3 Pro ich sehe das im Moment als den größeren Vorteil auch wenn ohne CE, rechtlich bleibt alles beim Alten.
@@luftbilder-deutschland nein, ist es nicht, denn die Einstellung lässt sich schon seit längerer Zeit auf 500 m setzten. Bestätigt durch diverse 4 pro Nutzer und auch seitens DJI kommuniziert. Übrigens, selbst in den Bergen hätte ich persönlich mit 120 m nie Probleme, da meine Prioritäten anderswo liegen, als z. B. 130 m an einem Berg hochzufliegen und dafür über 40 sec zu warten (im Fall der Mini 3 Pro)
Klasse Video! Also dürfte man mit der Air 3 (C1) und dem kleinen Drohnenführerschein auch in der Innenstadt fliegen (vorausgesetzt es gibt keine Flugverbotszonen aufgrund von Flughäfen etc.)?
ja darfst du in kombination A1/A3 Schein und C1 Drohne in welcher aber die eID in der Software/App hinterlegt sein muss. Neben den Flughäfen gibt es noch GEO Zonen wie Polizei, THW, Landeplätze an Krankenhäusern, Energie, Abstand zu Bundesfernstr, Eisenbahn etc. Check das per App wenn sauber bleiben nur noch die Wohngebiete, denn auch in der Innenstadt wohnen Menschen in über und neben Geschäften. Der restliche Bereich ist öffentlich dort darfst Du Dich in A1 austoben. Ich EMPFEHLE, ist keine Vorschrift, dich mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion kurz zu schließen wenn du regelmäßig im öffentlichen Bereich fliegst, das ERLEICHTERT ungemein wenn es zu Kontakt mit "Blockwarten" kommt. Ich fliege nur mit Auftrag im öffentlichen Innenstadtbereich, privat tu ich mir das nicht an. Aber dann mit Anmeldung bei der Polizei, beschwert sich wer darf er sie es direkt mit meinem Handy dort anrufen, die Reaktionen sind göttlich 🤣
Für mich beißt sich das noch mit Open A1 für C1 Drohnen. Bei UAS der Klasse C1 kann der Fernpilot hingegen aufgrund einer Einschätzung annehmen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Das dürfte in Innenstädten nur selten möglich sein und muß immer mit unbeteiligten Personen rechnen. Hingegen darf C0 grundsätzlich über unbeteiligte Personen fliegen und somit auf der sicheren Seite.
@@Idealforyou-TV nein das beisst sich nur auf den ersten Blick CO bzw unter 250g Überflug von unbeteiligten erlaubt, richtig. C1 251-900g Überflug von unbeteiligten erlaubt, richtig. ABER ist so kurz wie möglich zu halten, sprich ich darf zB nicht über einem Glühweinstand oder einer Menschentraube schweben. 249g schlagen nunmal nicht so doll ein wie 900g. Primär geht es bei C1 aber um die rechtliche Absicherung sprich ich muss mir nicht in die Hose machen wenn doch mal wer unter mir ist obwohl ich aufgepasst habe (kann immer passieren). Ich habe den Überflug lediglich so kurz wie möglich zu halten. Blödes Beispiel aber erklärt es vll besser mit C0 könnte ich mich bewegend in der Innenstadt oder überhaupt unter Unbeteiligten (sofern keine Ansammlung) tracken auf einer Linie in C1 könnte ich das nur in Schlangenlinien nicht alles so schwarz malen 😏
Hallo, wirklich mega gutes Video hab da aber mal eine frage. Welchen Schein oder Scheine brauch ich wenn ich das Gewerblich machen will? zb. Luftaufnahmen (Videos & Fotos) für Immobilien Wenn Immobilienbüros mich für sowas Buchen? Vielen Dank und mach weiter so
Guten Abend, danke erstmal für die super Zusammenfassung. Eine Frage hab ich zur eID. Ich hab heute den „kleinen Drohnen Führerschein“ gemacht und meine Haftpflicht + Personalausweis beim LBA hinterlegt. Jetzt muss ich ja die eID im RC2 eingeben, da diese aber noch nicht hinterlegt ist frage ich mich, ob ich morgen in meiner Wohnung die Drohne schon mal starten kann oder nicht. Bei der Drohne handelt es sich um eine DJI Air 3. Danke schon mal für die Antwort. :-)
Wenn es doch Sonderregelungen für die Selbstbaudrohnen gibt, kann mann dann nicht auch eine Herstellerdrohne umbauen, damit diese Sonderregelung für einen selbst gilt?
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann mich auch irren aber kann es sein, das "in Verkehr bringen" und "auf den Markt bringen" nicht das gleiche sind? Zum Thema Selbstbau.
Ich habe letzte Woche 3x mit DJI telefoniert und sie haben mir unabhängig von einander versichert die Mini 4 Pro wirs auch nach 2024 keine fixierung auf 120m bekommen. Sie sagen es reicht, dass die drohne von Werk auf 120m eingestellt ist und beim verändern des Sliders bzw. überschreiten in der App gewarnt wird. Weiters gäbe es noch die Möglichkeit einer Verknüpfung des Drohnenführerscheins mit dem DJI Profile um z.B. die 500m freizuschalten oder eine dymamiche Höhenmessung über Grund (einfach GPS Kooardinaten + Höhenmap). Sprich, ich bin überzeugt wir werden die Mini 4 Pro auch am 1.1.2024 noch auf einen Berghang fliegen können ohne dass sie bei 120m stoppt :-)
@@Drohnen-de Das ist nicht korrekt. Zumindest bei meiner M4p kann ich mit der aktuellsten Software u. dem RC2-Controller wieder bis auf 500m hochschieben...
@@Drohnen-de Das wurde vor eine Woche von DJI zurückgenommen und geändert. Ihr seid wohl nicht auf dem neuesten Stand. Man kann schon seit einer Woche wieder auf 500 Meter einstellen.
Das hängt nicht an DJI. Wenn sie dürfen lassen sie es genau so. Es gibt eine Warnung und der Betreiber muss zustimmen, dass er sich dessen bewusst ist. Ein Flug auf 120m AGL ist somit legal. Allerdings gibt es wirklich die Vorschrift, dass das C0-Label nur dann möglich ist, wenn dieses Limit vorhanden ist.
So ein schönes, langes Video und für mich ist ausschließlich der Part mit den Eigenbaudrohnen interessant, der nach 20 Sekunden beendet war. Schade, aber leider oder zum Glück betrifft die Meisten ja nur die Fertigteile.
Hab vor wenigen Wochen meine alte Spark gegen eine Mini 2 ersetzt. Der Unterschied ist schon gigantisch. Mit der Mini 2 werde ich ja auch keine Probleme in den nächsten Jahren haben richtig?
Wie verhält sich die Klassifizierung, durch Anbauteile? Ich habe eine Mini 3 Pro, offiziell also unter 250g (habe den A1/A3, A2 ist geplant), allerdings aus Sicherheitsgründen mit einer orangefarbenen Folierung (und meist Landinggear, selten Rotorschutz), wodurch das Gewicht natürlich über die 250g steigt. Welches Recht gilt in dem Zusammenhang? Open A1 oder Open A3?
Das bedeutet das es keine Rolle mehr spielt ob die drohne eine Kamera hat. Ich darf also auch mit Kamera über ein wohngebiet fliegen mit drohnen bis 900gramm?
Tja, natürlich muss man selbst nix TÜVen lassen, aber zahlen muss man es. Diese Kosten werden natürlich von den Herstellern an den Endkunden weiter gegeben. Dann noch der (kleine) Drohnenführerschein (mit begrenzter Gültigkeit u. damit wiederkehrenden Kosten!), die Registrierung als Drohnenpilot - hier will jeder nochmal mitverdienen!
Hätte mal eine andere Frage, Firmware für die DJI Mavic Mini 1. Ist die letzte Firmware v01.00.0500 ?, oder gibt es doch eine v01.00.0600 ? Vielen Dank im Voraus. VG Peter
Hi ein sehr interessantes Video nur habe ich eine Frage: Habe eine DJI Mavic Mini mit 249g gesammt Gewicht die müsste ja weiterhin nutzbar sein da sie wenn ich es richtig verstehe in die A1 fallen. Und da ich eh nur Ausserhalb von der Stadt fliege. Habe den Schein für A1/A2 gemacht. Kennung ist auch vorhanden und Versicherung. Kann ich da weiterhin ohne mir sorgen zu machen weiter fliegen??? Danke für die Antwort.
Ja ,solange du das Gewicht nicht durch Anbauteile erhöhst und und ab 2024 bei 249g max. bleibst ,kannst du ohne Sorgen weiter fliegen.LG und guten Flug
Danke für das klasse Video erstmal, eine Frage bitte ich habe zwei Mavic Air 2 Drohnen kann man diese denn Nachzertifizieren lassen oder darf ich mit den großen Führerschein dann doch in C2 fliegen. Es ist ja Doof nun alles verkaufen zu müssen irgendwie verstehe ich das nicht so richtig. Danke trotzdem für eine Info.
@@butjamanEgal ob Zertifizierte Drohne oder nicht oder Fernpilotenzeugnis oder nicht. Die Regelungen sind so gemacht, dass man nur noch illegal Drohnen fliegen kann. Legal wären es dann nur an wenigen Orten, aber da braucht eine Drohne auch keine Kamera mehr um Luftaufnahmen zu machen. Und da man sowieso nur auf Sichtweise fliegen darf braucht man auch keine Kamera mehr. Ich würde niemanden empfehlen sich eine Drohne zu kaufen als Anfänger oder eine neue zu kaufen. Ich fliege meine Air2s auch einfach weiter.
Hallo, bei der Mini 4 kann man jetzt die C0-Klasse offiziell entfernen und die Drohne damit zu einer Bestandsdrohne machen. Vorteil, klar die 120 Meter über Start fallen weg, aber was bringt das für Nachteile und, würdest Du das empfehlen oder lieber nicht? Ein Video dazu wäre schön. Vielen Dank.
Die 120m Marke wurde auf 500m erweitert da es nur für die EU gilt man aber in anderen Ländern höher darf somit kann sie bis zu 500m hoch gehen. Aber innerhalb der EU darf man nur 120m ..
Die Informationen empfinde ich als wertvoll und deshalb habe ich mir das Video auch komplett angesehen. Ich würde mir jedoch wünschen, daß Sie sich innerhalb des Videos weniger oft wiederholen würden. Mir war das Ganze etwas zu langatmig - ich schätze, 12 Minuten Redezeit wären dem Thema vollauf gerecht geworden. Nichtsdestotrotz: Danke für die Aufbereitung!
Hey, Super Video! Ich hätte aber noch eine paar frage. Ab wann zählt denn eine Drohne als Spielzeug und ab wann nicht mehr. Außerdem wollte ich wissen wie es mit selbstgebauten FPV Drohnen aussieht ob man die dann überhaupt noch fliegen darf. LG
Gutes Video! Die aktuelle Gesetzeslage so verständlich erklärt zu bekommen, ist echt goldwert. Vielen Dank dafür! Jetzt hab ich meine Mini 2 noch mehr lieb
*Die wichtigsten Infos:*
✺ Drohnenversicherungen im Vergleich ➤ bit.ly/3q49xK6
✺ Drohnen-Kennzeichen und Drohnenführerschein Karte ➤ shop.drohnen.de
✺ Die EU Drohnenverordnung - alle Details ➤ bit.ly/3nRJOle
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
✺ Drohnenführerschein - alle Infos ➤ bit.ly/3wfrkPE
✺ Drohne Registrierung - alle Infos ➤ bit.ly/3nVe2nH
wie heißt du ? sehe ich da richtig .... du hast den selben Nachnamen wie ich !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Normale Führerschein soll man auch alle 2 Jahre machen 15 min Städte jetzt kommt alles raus
Wir wollen auch kein Krieg mit Israel die sollen palästinensischen im Ruhe lassen israel ein Land gibt's nicht aber die sollten halbe halbe teilen das Land aber israel will alles auch halbe Türkei groß israel Zion
Das haben die selbst gemacht wie 11.9 Zwillingstürme wie perl haber und Titanik haben diese İlluminati Mason Freimauerer paganistler gemacht ohne das israel erlaubt geht garnicht İran arbeitet mit israelischen Mossad
Die stecken alle unter einem Decke antifa mozzart
Israel Zionisten protokolle xxxxx
* Platziere unsere Agenten und Helfer überall
* Übernimm die Kontrolle über die Medien und nutze sie zur Propaganda für unsere Pläne
* Starte Kämpfe zwischen verschiedenen Rassen, Klassen und Religionen
* Setze Bestechung, Drohungen und Erpressung ein, um unseren Willen durchzusetzen |
* Nutze Freimaurerlogen, um Potenzial anzuziehen Beamte
* Appell an das Ego erfolgreicher Menschen
* Ernennung von Marionettenführern, die durch Erpressung kontrolliert werden können
* Ersetzung der königlichen Herrschaft durch sozialistische Herrschaft, dann Kommunismus, dann Despotismus
* Abschaffung aller Rechte und Freiheiten, außer dem Recht auf Gewalt durch uns
* Menschen opfern (einschließlich Juden manchmal) wenn nötig
* Beseitigen Sie die Religion; Ersetzen Sie es durch Wissenschaft und Materialismus
* Kontrollieren Sie das Bildungssystem, um Täuschung zu verbreiten und Wissen zu zerstören
* Schreiben Sie die Geschichte zu unserem Vorteil um * Schaffen Sie unterhaltsame Ablenkungen
* Korrumpieren Sie den Geist mit Schmutz und Perversion
* Ermutigen Sie die Menschen, sich gegenseitig auszuspionieren
* Halten Sie die Massen in Armut und ewig Arbeit
* Allen Reichtum, Besitz und (insbesondere) Gold in Besitz nehmen
* Gold verwenden, um die Märkte zu manipulieren, Depressionen zu verursachen usw. ....
* Eine progressive Vermögenssteuer einführen..
* Solide Investitionen durch Spekulation ersetzen .
* Langfristige verzinsliche Kredite an Regierungen vergeben
* Geben Sie Regierungen und allen anderen schlechte Ratschläge.......
Deshalb kann niemals Frieden auf dieser Welt geben .......,,,........
Haarp chamtrails weater Wappen geoinjorniering chamtrails Satellitlerlen technology of israel Kabala Armageddon 2023-2025 İlluminati Mason Freimauerer usa .......,.,..,
Alles geplant und auch so gewollt Die Flüchtlinge sind Terror Organisation die kommen nur damit die Politiker bei Wahlen Mehrheit haben und bekommen deutschen pass weil kein deutscher wählt die Marionetten politiker aber pkk ypg isis deash Afrika werden die Merkel sogar wählen bis zum 3 Generationen .,......Das ist gewollt Die wollen Geld und Waffen haben und Hamas wurde von Israel Geheimdienst gegründet um von Deutschland 6 atomuboot bezahlt von Deutschland geschenkt Israel will Waffen für Armageddon2023-2025 ...
Bald ist nichts mehr erlaubt
Wenn der Familienname gleich geschrieben wird, sind wir wohl verwandt.
Sorry, war ich gemeint?
@@oegeat hast du mich gemeint???
mir sind diese Videos viel zu lange !!! mit vielen Worten wenig gesagt !!! SCHADE
Ja man übelst die Labertasche... Bin genauso schlau wie vorher
Er hat doch gesagt was wichtig war. Für DJI geworben
@@1989Htw Naja klar.. Wahrscheinlich steht Er mit denen unter Vertrag... Wirbt hier durch die Blume und bekommt dann Prozente bei denen... Ich mein DJI ist gut Ja... Aber jemand der mit der Drohne Anfängt sollte sich Ruhig erstmal eine kleine Günstige Kaufen können... Son Vollpfosten ey
Hab nach 5 Minuten abgebrochen, war zuviel Wiederholung. UA-cam Algorithmus sei dank!
Ich fasse das mal zusammen: habt ihr eine Drohne über 250g ohne Drohnenklasse dürft ihr die ab 2024 nur noch über dem Feld fliegen. Ohne wenn und aber.
Unter 250g habt ihr alle Freiheiten und dürft alles.
Ja es ändert sich nicht viel, nur das eine Armee an Kontrolleuren, Regulierern, Zertifizierer und sonstige Leute die keinerlei Wertschöpfung betreiben, Lohn und Brot finden. Auch neue Innovationen in dem Gebiet sind dann nur noch zahlungskräftigen Firmen vorbehalten, die sich die Zertifizierung ihrer Produkte auch leisten können. Ich bin mir sicher, hätten wir zu Beginn der Drohnenentwicklung (damals vermieden wir noch den Begriff Drohen) solche Regeln in Kraft gehabt, dann gäbe es heute keine Drohnen.
Ich freue mich sehr auf meinen neuen Job als Drohnenkontrolleur und Überwacher in Gebieten wo Drohnen nicht geflogen werden dürfen😁
Fliege wann und wo du willst solange du weder Mensch noch Tier gefährdest oder belästigst. Meine einzige Regel seit 6 Jahren und die funktioniert super. Dafür brauche ich keine €U. Meine Mini 4 bekommt auch ab November kein Update mehr.
Genau so...der Regulierungswahn nimmt langsam Ausmaße an die einem jeglichen Spaß an dem Hobby vergällen.
Ich bin seit 2015 als Drohnenpilot unterwegs bin Mitglied im DMFV habe mehrere Drohnen im Bestand und fliege entspannt, Das ich niemanden in seiner Privatsphäre störe und die Kenntnis der Verbandsregeln habe und dazu noch gesunden Menschenverstand, hat schon immer geholfen. Dieser EU Regulierungswahn macht die Leute immer verrückter im Kopf. sodass leider auch die vernünftigen weniger Interesse an diesem im Prinzip sehr schönen Hobby haben. Will hier keine Werbung für einen Verband machen aber ich bin mit dem DMFV sehr gut bedient und versichert.
Außerdem bin ich bei jedem Flug vorher über die Bedingungen am Flug Ort informiert.(Dronic App). Dazu bin ich, wenn ich mit meiner m3p auch je nach Bedarf höher fliegen kann (Z.B. auf Modell Flugplätzen )automatisch mit der Deutschen Flugsicherung verbunden die mir auch die Höhe vorgeben und mich vor Flugbewegungen in meiner Nähe warnen. Also Leute....es kann auch entspannt geflogen werden.
Ausgezeichnet 😊
@@dieersteordnung959 und es lebe der Hausverstand
Genau so!
Mit diesen Aussagen wie: "Für immer und alle Zeit, seid ihr da safe" wäre ich bzgl. der EU und allgemein Gesetzgeber vorsichtig. Wenn denen in 1 Jahr plötzlich ein Furz quer sitzt, können Sie trotzdem nochmal alles über den Haufen schmeißen. Sicher ist man da nie.
Jap... das haben sie uns Sportschützen mit dem WaffG auch gesagt. Das Ergebnis ist bekannt.
Das Denke ich auch. Das wird nicht passieren, dass diese Gesetze und Auflagen für "immer" sind. Das würde kein Geld bringen
Das Video ist zu lang. Gibt es eine Zusammenfassung?
Es gibt die Kapitel. Schau dir einfach die Kapitel an die für dich / deine Drohne wichtig sind an.
Ich mittlerweile die Lust an Drohne fliegen verloren immer nur hier darf man nicht fliegen und da darf man nicht fliegen
357000km2 Fläche hat Deutschland. Wusste garnicht dass man da nichts mehr findet 😂
Ich bin Grade am arsch der Welt mitten neben einem Acker und darf nicht fliegen weil es wie immer ein Naturschutzgebiet ist
@@jensgarling305 wo kein Kläger da kein Richter!
Genau und mich erwischen Sie
Überall wo ein bisschen Grün ist, ist Landschafts- und Naturschutzgebiet und da ist es egal wie schwer die Drohne ist und darf nicht fliegen und in Städten oft nur mit Sondergenehmigung. Wer sich ans Gesetz halten will darf sich keine Drohne zulegen, außer du willst nur in deinem Wohnzimmer fliegen😂 Also Drohnen fliegen geht auch mit A2 Führerschein nicht mehr ohne Gesetzesverletzung. Und auch 2024 werden Ordnungshüter weiter Knöllchen ausstellen und sich nicht um Drohnen kümmern und Wälder und Felder durchkämmen und nach Drohnenpiloten suchen😅
In Deutschland kann man eh fast nur über Felder fliegen, so viele verbot zonen wie hier habe ich noch nirgends gesehen. Ganze karte ist gefühlt nur grün und rot
Wenn du dich wirklich daran halten möchtest solltest du dir am besten keine Drohne kaufen 😉übrigens in der Stadt gelten auch 50😁
Nee nee über Felder darfst du auch nicht einfach fliegen, wenn die irgendeinem Bauern oder so gehören.😆
Ich finde die Beschreibungen und Erklärungen auch sehr gut und wichtig allerdings wird alles zu oft wiederholt und in die Länge gezogen das ich am liebsten immer vorspulen möchte bis es dann endlich zum Kern der Sache kommt. Kurz und knapp wäre noch besser. Sorry dafür, nur meine Meinung.
Kurz und knapp war noch nie seine Stärke 😉
Genau auch meine Meinung. Ständige Wiederholung, eingestreut Nebeninformationen. Kein roter Faden und konzeptlos. Da fehlte mir eine straffe Vorbereitung und Durchführung. Mann fragt sich dauernd, wann kommst du auf den Punkt.
Die drohnenversicherung ist eigentlich nutzlos, da wo man noch fliegen darf kann bei einem Absturz nur Bäume oder Gräser leiden , und da wo Menschen verletzt werden könnten darf man eigentlich nicht fliegen und die Versicherung wird nicht zahlen wollen ☹️
Falsch gedacht, im Falle eines Flyaway oder die knallt auf eine Auto was bei dir in der Nähe parkt, oder eine dich Begleitente Person, bist du froh eine Versicherung zu haben. Ist dir noch nie passiert? stimmt, aber Versicherungen decken nicht alltägliches ab, sondern die ausnahmen, sonst wäre es ein Verlust Geschäft -)
Also die Helden Versicherung zahlt bei eigen Verschulden…
Ohne keine Flugerlaubnis : Luftfahrt-Bundesamt ! Ich zahle gerade 8.-€ in die Haftpflicht.
@@bastelwastel766 Dann brauchst du eine Versicherung die Gefährdungshaftung abdeckt, die meisten PHV haben dur die Verschuldenshaftung.
Komisch, ich höre die ganze Zeit nur heraus: Geschäftemacherei und Bürokratie. Bei den C2 Modellen hat man eine wesentlich bessere Ausstattung und Kamera, mit der man gar nciht erst überhaupt nahe an irgendwelche Objekte ran muss. Das ist der Trick. Einen Zollstock habe ich eh nie dabei. Theorie und Praxis. Papier ist sonst geduldig. Den Drohnenführerschein kann man bequem digitial aufm Smartphone, welches jeder ohnehin immer dabei hat, mitnehmen und hat die gleiche Gültigkeit. Natürlich ziehen andere Länder nach oder machen mit, die wollen doch auch Geld verdienen. Da bekommt ein jeder ein großes Stück vom Kuchen ab 🤡 Ne extra Drohneversicherung ist unsinn, wenn man eine reguläre vernüpftige Haftpflichtversicherung hat.
Was soll die absolut widersprüchliche Verkaufsförderungsmaßnahme, Leuten zu empfehlen, auch die Drohnen unter 250 g, die (bisher) nicht zertifiziert sind, möglichst schnell zu veräußern?!? Nur wenige Sätze vorher heißt es (völlig korrekt), es ändert sich eigentlich rein rechtlich gar nichts für diese Drohnen... Dieser Kanal ist das Verkaufs- und Sprachrohr von DJI, kommt mir vor! Sorry, aber anders ist diese Aussage nicht zu bewerten!!!
Interessant. Danke. Meine Kritik:
a) ziemlich wiederholend, aber gut, dass es die "Hüpfmarken" gibt.
b) wenig zu Selbstbau/fpv: da müsste dann wohl das gleiche gelten wie für die Bestandsdrohnen
c) Remote ID: Darüber scheint in Europa niemand zu reden. "Selber identifizieren" ab C1, aber was wird damit gemacht?
Hatte ich mir schon beinahe gedacht: ab Minute 23:00 ist mit der Klassifizierung der Drohnen ein enorm höherer Kaufbetrag erfordert und natürlich einen Führerschein erforderlich macht. Das alles kostet enorm viel Geld.
Querverweise ist der CB-Funk mit geringen Kosten der Geräte und des Amateurfunks mit den entsprechenden Klassen. Die Funkgeräte kosten enorm viel Geld. Die Regulierung und das Rufzeichen sind Kosten, die ebenfalls anfallen. Da will der Staat nun auch bei Drohnen ordentlich mitverdienen.
Was langsam am Diskussions-Horizont auftauchen sollte ist die MTOM-Diskussion. Gewisse Quellen haben bereits vor geraumer Zeit gesagt, dass sich die EASA diesbezüglich kompromissbereit gezeigt habe. Es muss zwingend eine Änderung vorgenommen werden, damit zusätzliche Modelle Nachklassifiziert werden können. MTOM muss zum Zeitpunkt des Markteintrittes vom Hersteller definiert worden sein. So die Vorgabe. Deshalb darf die Mini 2 SE, nicht aber die Mini 2 Nachklassifiziert werden. Das ist Schwachsinn! Der einzige Unterschied ist softwareseitig.
Genau dieses MTOM blockiert auch Nachklassifizierungen von anderen Modellen. Gerade die Air 2S könnte doch noch ins Boot geholt werden.
Das Problem hier: Die EASA kann solche Änderungen nur extrem schwerfällig anpassen. Ich stelle mir das so vor, dass jedes Mitgliedsland dem zustimmen muss. Dazu muss zuerst die entsprechende Sitzung einberufen werden. Wer und von welchem Land stammt die Person, die diesen Änderungswunsch vorschlägt oder der/die den Auftrag hat, solches anzumerken?
Unter 250 Gramm im urbanen Gebiet...mich würde da mal die Sparte "Genehmigungen" interessieren. Hierzulande wollen meist Stadt, Ordnungsamt und Co nichts davon wissen und schicken einen dann weiter nach Tumbuktu. Braucht es überhaupt noch Genehmigungen für "privat".
"CE" ist kein Prüfzeichen, sondern eine Konformitätserklärung des Herstellers. Damit sagt der Hersteller, dass sein Gerät den gesetzlichen Anforderungen in der EU entspricht und entsprechend getestet wurde. Ob es dann wirklich konform getestet wurde, ist aber damit nicht belegt, da es eben kein unabhängiges Prüfzeichen ist.
Wo kein Kläger, da kein Richter 🤫
Schön, die irrwitzige Beschränkung auf »120m vom Startpunkt« ist schon ein Ding, soweit die nicht zertifizierten älteren Drohnen davon wohl (noch) nicht betroffen sind. Dann fragt sich, warum dürfen die alten, aber die neuen (zertifizierten) Drohnen wie die Mini 4 Pro nicht - absolut grotesk. Dann gibt es nur eines: kein Firmwareupdate mehr durchführen.
Naja... wenn ich auf den Berg gehe und dort starte kann ich unten über dem Tal in 1000 Meter Höhe fliegen. Gilt ja ab Startpunkt... in der Stadt dann halt von Dächern starten.
@@andreasgrav211 @ Na , dann geh' 'mal ruhig auf den Berg, du Scherzkeks - mach's wie Reinhold Messner und versuch's auch gleich einmal auf dem Himalaya.
Ist das nicht auch wiedersprüchlich, dass jemand der keinen Führerschein besitzt (z.B. blutiger Anfänger) der sich eine Mini kauft, nah am Menschen darf. Wo im Gegenzug jemand mit Erfahrung und einer Drohne ü250g dies nicht mehr darf? Finde ich schon etwas gewagt und gefährlich 🤔 wenn ich das alles jetzt richtig verstanden habe.
Richtig, 249g abstürzend tut nich weh, 251g is MORD!
es macht einen unterschied im schaden ob ich mit 249g oder mit 900g + runter komme 😂
@@benjaminuffermann Dann hau Dir mal einen 250g Hammer an die Stirn...wirst Dich wundern..
Ich fliege meine Air 2s für immer als wäre sie eine Air 3, die ist so sicher wie die Air 3 und sogar leichter und somit weniger gefährlich. Da mache ich mir kaum Gedanken.
Kann ich nur bestätigen, fliege noch eine Air 2 ohne s. Die reicht für mich vollkommen aus und fliegt absolut stabil.
Wenn du Modellflugverbandmitglied bist kannst du die Air 2 legal genauso wie die Air 3 fliegen
Die Idee, eine nicht-klassifizierte Drohne jetzt noch zu verkaufen, bevor die Preise fallen, hatten schon viele Eigner. Als ich gerade nachschaute, wie hoch meine Mavic 2 Pro noch gehandelt wird, staunte ich nicht schlecht: Allein bei Kleinanzeigen sind mehrere Hundert Exemplare zu finden zu Preisen ab unter 400 € mit reichhaltigem Zubehör. Nee, dafür behalte ich meine Ausrüstung in Reserve und kaufe im nächsten Jahr ein aktuelles Gerät.
Das CE Zeichen ist kein Gütesiegel. Es stellt nur sicher, das die Mindest Anforderung erfüllt ist. Was die „Mindest Anforderung“ ist, ist sehr schwammig.
Geprüfte Sicherheit, also das „GS“ Zeichen ist eine Kennzeichnung, dass das Gerät sicher funktioniert. Im Prinzip auch nur ein gekauftes Siegel.
Finde man hätte die Mavic 3 Pro locker in die mittlere Zertifizierung reinnehmen können. Da es ja nur Knapp zu schwer war hätte man locker für den EU Markt einen Leichteren Akku verwenden können. Da kann man Problemlos 50 Gramm einsparen dafür einen mehr in der Verpackung mitgeben können.
Endlich tritt wieder eine neue Verordnung in Kraft....Dies ist noch lange nicht das Ende! Jedes Jahr werden die Daumenschrauben mehr angezogen, bis kein Privater mehr abhebt....
Die Avata sollte eigentlich auch C1 bekommen, da Schutzrahmen, wenn im normal oder Sportmodus. Die tut sicherlich weniger weh als wenn man einen Mini4pro Propeller im Sportmodus im Auge hat, da ist ja dann nichts mit Abstandssensorik, absolute Rechtslücke. Grotesk alles.
Bei der Avata ist es ja die Maximalgeschwindigkeit von mehr als 19m/s, durch die sie nicht mehr für C1 in Frage kommt, denn allein dadurch bietet sie schon erhebliches Verletzungspotential.
Aber zumindest in Deutschland gibt es ja (nur) _zu Sport- & Freizeitzwecken_ die Möglichkeit im Rahmen der Verbandregeln eines der Modellsportverbände auch weiterhin _weitgehend_ nach den alten nationalen Regeln zu fliegen, vollkommen unabhängig von Drohnenklassen und den Kategorien.
Das gilt für alle die Mitglied in einem der beiden Modellsportverbände MFSD oder DMFV sind. Wer deren Versicherung nutzt ist dadurch automatisch Mitglied und wer über die DMO versichert ist darf auch nach den Verbandsregeln des MFSD fliegen. Diese jeweiligen Verbandregeln oder besser gesagt die „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) des jeweiligen Verbands muss man dazu aber natürlich erst mal studieren.
Im DMFV bin ich als basic Mitglied und auch deren Kenntnissnachweis gemacht. um sydomässig auch ohne Spotter zu fliegen. Kann mir jetzt nicht vorstellen das man nur wegen Verbandsmitgliedschaft eine A3 Drohne wie die Avata ja dann in A1 in Parks etc. fliegen kann. @@ALF55x
@@Bildnagel Doch, es ist tatsächlich so, allerdings fallen diese Regeln dann nicht einfach ersatzlos weg, sondern es gelten eben die jeweiligen Verbandregeln, die weitgehend den alten nationalen Gesetzen entsprechen.
Die Gesetzgeber haben in der LuftVO §21f & 21g eigens die Möglichkeit festgelegt dass Luftsportverbände eigene Regeln unabhängig von den europäischen Kategorie-Regelungen für ihre Mitglieder festlegen können und auch in welchen Grenzen dies möglich ist (zB. die Registrierungs- & Kennzeichnungspflicht bleibt trotzdem, die können die Verbände nicht einfach entfallen lassen, den Drohnenführerschein dagegen sehr wohl, aber ab 2kg müssen sie dafür eigene Schulungen vorschreiben).
Solange man (direkt oder indirekt) Verbandmitglied ist, sich an die Vorgaben und standardisierte Regeln des Verbandes hält und zu Freizeit- oder Sportzwecken fliegt, spielen die ganzen Kategorien, Subkategorien und Drohnenklassen keine Rolle mehr, so wie vor der EU-Drohnenverordnung, mit Ausnahme der Registrierungs- & Kennzeichnungspflicht.
Das drohnengesetz sollte neu überarbeitet werden und überdacht werden, ob nicht doch alte Ton noch in Klassen fliegen können
ich kenne die Verordnungen...ich respektiere diese...aber werde weiterhin so fliegen, wie ICH mag...
Bravo 💪
Dito, Flughäfen und Hubschrauber Lande/Startflächen lasse ich lieber aus
@@stef_ke ...diese Plätze sind natürlich auch für mich tabu!...nur gehen mir die Regularien gewaltig auf den Sack...IMMER der erhobene Zeigefinger...DARFST DU NICHT MACHEN!! ...Erstens vom "Gesetzgeber" und 2. von den Leuten in irgendwelchen Foren...wenn du da eine Frage stellts, z.B. "warum fliegt meine Drohne nur 1km weit", heißt es gleich, "DU DARFST JA GAR NICHT SOWEIT FLIEGEN OHNE SICHTKONTAKT"...und und und...
Kannst Du deine Videos bitte immer etwas kürzer und kompakter halten? Ich habe nach 5Minuten direkt weg gedrückt.
Frage: Was ist eine Drohne, Definition? Ist ein großer Quadro- oder Hexacopter ohne Kamera so um die 2 Kg wiegend eine Drohne? Oder ist die Bezeichnung Drohne ausschließlich von dem Besitz einer Kamera abhängig? Grüsse Gerald
Fliegen in Wohngebieten mit Mini-Drohnen und C1-Drohnen erlaubt - stimmt denn das so generell? Ist es nicht vielmehr so, dass in D alle Kommunen ein Flugverbot für Drohnen mit Kameras haben?
Hallo
Danke für deine super Erklärungen !
Ich hätte eine Frage:
Darf ich die DJI Mini 4 mit Landefüße fliegen sie hätte dann 257g ?
Ich habe den kleinen Drohnen-Führerschein.
Darf ich eine C0 zertifizierte Drohne (DJI Mini 4 Pro) mit Übergewicht als C1 Drohne betreiben ? (2024)
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, da ich im Internet keine Antwort finden kann.
Liebe Grüße aus Tirol
Roland
zu langatmig, in der kürze liegt die würze, sorry
Ich habe mir vor ein paar Tagen eine Dji Mini 3 gekauft, habe aber noch kein Update gemacht. Die Drohne wurde im August 2023 hergestellt. Momentan kann ich auch über 120 m fliegen. Wenn ich das neuste Update installiere, gibt es dann eine Beschränkung von 120 m?Oder ist es trotzdem möglich höher als 120 m vom Startpunkt zu fliegen?
Ich checke das immer noch nicht, können sie das nicht kurz und einfach zusammenstellen, was passiert jetzt genau mit der dji air 2s ?????
Zum Glück wohne ich nicht mehr in 🇩🇪 aber immer noch in der EU. Meine alte Yuneec steigt immer noch auf 2000m und keiner hat was dagegen sondern bewundert die tollen Fotos und Videos. Ich wohne 5km neben einem Militärflughafen und die gaben mir die Auflage in diesem Bereich nicht höher als 500m zu fliegen. Die neuen EU Regelungen interessieren hier keinen Menschen und die Behörden auch nicht!
Ich habe eine MP1 (1. Baureihe) + Goggles und bleibe dabei.
Da ja jetzt ab Januar 2024 nur noch zertifizierte Drohnen verkauft werden den dürfen, würde mich mal interessieren, wie sich das mit den Drohnen verhält, die z.B. immernoch Amazon verkauft.
Diese werden als "Spielzeugdrohnen" angeboten.
Haben natürlich auch eine Kamera.
Aber müssen die nicht auch zertifiziert sein?
Vielen Lieben dank für deine Info neue EU Drohnenverordnung. Ich habe dich auch in meiner Abo, ich habe die DJI 3 mini Pro
ich habe von DJI folgende Nachricht zur Nachzertifizierung erhalten und habe deshalb Hoffnung für meine Mavic 2 pro:
Wir haben uns jedoch verpflichtet, die neue europäische Drohnenverordnung auch für andere bestehende Drohnenmodelle wie die DJI Mavic 2 Pro, DJI Air 2S usw. einzuhalten. Zu diesem Zweck werden wir mit den benannten Stellen zusammenarbeiten, um in diesem Jahr weitere Drohnenzertifikate zu erhalten.
Die Antwort gibt DJI schon seit fast einem Jahr und auf weitere Nachfragen kommt dann, wir können nichts näher zu den Fortschritten sagen. Vergiss es.
Es wird definitiv nichts nachzertifiziert. das ist nur ein Verkaufstrick. Und die alte Mavic 2 Pro schon garnicht. Bald wird es keine Ersatzteile und Akkus dafür mehr geben.
Die wollen doch verkaufen, weshalb sollten sie dann die Nachzertifizierung von älteren Modellen unterstützen? Hier zählt nur der Kommerz! Ich habe in die Mavic 2 pro ja auch nur knapp 2000 Euro investiert
das ist schon klar, dass die verkaufen wollen, andererseits überlegt sich aber der ein oder andere auch dann das Hobby an den Nagel zu hängen🤷♂
Danke für das Video, bedeutet ich bin mit meiner alten DJI Air gekniffen. Finde mal einen Acker der die Auflagen erfüllt, also weit genug weg ist von allem Möglichen und nicht in einem Naturschutzgebiet liegt und wo keine Menschen sind....
kaum ein Hobby ist je so zu Tode reguliert worden.
mmmhhhhh ich glaub Sportschützen/Airsofter können mit uns mitheulen 😄
Liegt auch viel an den Trotteln, die Nachbar belästigen, an Flughäfen starten oder über Menschenmassen fliegen.
Doch, die Jagd, die Sportschützen , überall der gleiche Mist
na ja, will ich auf meiner Hochterasse gefilmt werden? Möchte ich im Zimmer gefilmt werden?
Und als letztes, Möchtes du dass eine Drohne ein Flugzeug runterholt? ODER jemand ein Bömbchen abwirft?
@@nikimuhlfeld7202 keine Drohne, die du als Privatmensch kaufst, kann einem Flugzeug auch nur annähernd gefährlich werden. Die werden im Zweifel geshreddert. Da müsstest du auch Vögel regulieren.
Sehr gut erklärt. Eine sehr wichtige Regel ist hier nicht erwähnt. Modellflugverbandsmitglieder fliegen in DE nicht nach der EU Regeln sondern haben laut Artikel 16 ihre eigenen Regeln (StRfF). Da sind Bestandsdrohnen bis 2 kG besser geschützt und fliegen fast so wie in A1.
Wenn die Gebrauchtpreise tatsächlich fallen sollten, werde ich nach einer Air2S oder Mavic2Pro Ausschau halten.
Richtig ! Darauf wird nie eingegangen das wir als Verbandsmitglieder andere Regeln haben! Die auch teilweise für die grüne Wiese zutreffen.
nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang. Allerdings nurin DE und nicht Gewerblich.
Wie wird man denn Modellflugverbandsmitglied?
@@gwspomeinfach als Einzelmitglied einem Modellflugverband betreten z.b. MFSD oder DMFV. Dann darf man nach den Verbandsregeln in Deutschland zu Sport-/Freizeitgestaltung fliegen.
@@cfegg66Könnte ich dann in meiner Freizeit innerstädtisch Solaranlagen mit der Autel 2 überprüfen?
In den ersten 7 Minuten nichts gesagt, kompakt geht anders.
Wird explizit erwähnt dass man sich weit weg von städten bewegen muss oder muss man nur 150m abstand mit einer drohne über 250g einhalten? Das ist ein großer Unterschied.
Es wäre schön, wenn ihr darauf hinweisen würde, dass die meisten Personen die auch eine Haftpflicht Versicherung haben, auch gleichzeitig eine Drohnenversicherung haben, weil die haftlich Versicherung die Drohnenversicherung mit einschließt.
Die meisten PHV versichern nur die Verschuldenshaftung, nicht die Gefährdungshaftung
Bist du da ganz sicher, das die 120 Meter fix begrenzt werden müssen. Oder kann die VO auch anders ausgelegt werden. Denn die Begrenzung, kann im ungünstigsten Fall ein Sicherheitsrisiko bedeuten. Wird es da nicht eine andere Regelung geben. Dynamische Anpassung der Höhe an den Grund. Wenn man keine Luft nach oben hat, kann das wirklich zu schwierigen Situationen führen . Wenn auch nicht in der Regel aber es wäre möglich. Das müssten die Drohnenhersteller nochmals klären lassen. Gruß Frank
die 120m AGL sind KEIN Sicherheitsrisiko, unsinn. Ich habe VLOS zu fliegen dann geh ich halt den Berg 50m weiter rauf und flieg von unten nach oben oder andersrum 🤷♂️
@@benjaminuffermann in 99 Prozent stimme ich dir zu aber es gibt Szenarien wo das sein kann
@@FRANKSVLOGS bin ich bei dir aber dieses EU weite 120m mimimi ist schon ohrenbetäubend. die EASA und das LBA müssen eben eine 99% lösung schaffen und keine 100%, vor zwei jahren durften wir nur auf 100m AGL, man muss nicht alles madig machen. ansonsten C1 fliegen mit a1/a3 schein mit auch in 2024 variabel einstellbarer höhe 🤷♂️
Hallo Frank
Im Anhang der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945 wurden die Anforderungen für die Zertifizierungen festgelegt. Lies dir das selber mal durch. Da gibt es nichts, was anders ausgelegt werden könnte. Es heißt hier als eine Bedingung für eine C0 Zertifizierung: Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt. Dies gilt nur für C0, nicht für C1-C4.
Das wurde von der EASA 2019 so festgelegt. DJI und andere Hersteller hatten also genug Zeit, um das zu klären. Da wird sich meines Erachtens nichts mehr ändern.
@@Fever650 Kenn ich und ja das steht alles da drin. Aber ich weiß aus Erfahrung, das Gesetze oder Verordnungen auch kommentiert werden können. Aber es ist richtig und klar. Nichts desto trotz , müsste da mal ein Dialog stattfinden. Am Ende kann mir das auch egal sein, da ich keine Drohne mit der Begrenzung kaufen werde. Ich denke die C1 klasse ist auch gut zu fliegen und gewerblich sieht das dann eh schon wieder anders aus. Vermutlich wird sich da auch erstmal nichts mehr ändern bis vielleicht irgendwann ein Präzedenzfall geschaffen wird.
*Qualitäts-Siegel von der EU*
Das ist ein Widerspruch in sich! 😋😜
Danke für die Infos.
Danke für diese Informationszusammenfassung! - Mich verwirrt folgendes: eine C0-Drohne ist auf eine max. Flughöhe von 120m ab Startpunkt limitiert. Ist das in der Drohne "verankert"? Fliegt die dann gar nicht höher? Wenn ich nun ich aber bin, der einen Führerschein hat und C1 fliegen darf - was dann?
Darf ich auch noch auf einen Unterschied zw. C0 und C1 hinweisen: Der "Überflug unbeteiligter Menschen" ist NUR in C0 erlaubt, nicht aber in C1!
Hi, ja ist fest verankert!
Was meinst du C1 fliegen darf? Die Drohne bleibt ja eine C0 und damit bleiben die Regeln 120 Meter Startpunkt.. das hat quasi nichts mit dem Schein sondern mit der Drohne zu tun..
Gleiches bei dem Thema Überflug unbeteiligter - bin mir unsicher aber ich glaube nicht, daß da C0 und C1 ein Unterschied ist - denn das ist ja nicht in der Drohnenklasse geregelt, sondern in der Flug-Kategorie (Open A1) - und damit bei beiden gleich..
@@Drohnen-deLeider nicht. Open A1 unterscheidet noch im Gewicht der Drohne, so ist unter 250 gr das überfliegen von unb. Grundsätzlich erlaubt aber über 250gr nicht mehr. Hier muß der Pilot einschätzen das er keine unb. überfliegt und wenn es ausversehen dazu kommen sollte die vorgeschriebenen Gegenmaßnahmen sofort ergreifen.
Sehr interessantes video aber alle drohen die unter 250g wiegen also c0 sind dürfen die dann max 120 Meter aus vom Startpunkt hochfliegen oder 120M über grund?
Startpunkt, über Grund (AGL) ab C1. AKTUELLER Stand... kann sein das in nem Jahr "nachgebessert" wird.
Eigentlich beides - das ist das absurde an der C0 Geschichte - DJI hat mir aber mehrfach versichert, dass sie eine Lösung haben und man auch nach 2024 weiter auf einem Berghang fliegen wird können. Hier wirst du aber was anderes höhren 🤫🤭 ...es gibt in Wahrheit ein paar verschiedene Lösungsansetzt des Problems. DJI meint aber, dass sogar der aktuelle Weg schon reichen müsste... Also den Slider von Werk aus auf 120m zu haben und bei Veränderung bzw. Überschreitung ausdrücklich in der App warnt.
genau - da kommt nochmal ein Video von mir zu dem Thema ;o)
Schau mal hier unser Artikel dazu: www.drohnen.de/47332/dji-mini-4-pro-maximale-flughoehe-120-meter/
@@Drohnen-deWäre es denn möglich das dji die Mini4 auch in einer Klasse zu zertifizierten wo mehr Höhe erlaubt ist (Doppelzertifizierung) für das höhere Fliegen müsste dann der Führerschein gemacht werden?
Man kann das auch kürzer machen und die Information trotzdem gebündelt weitergeben. Hier habe ich kaum etwas verstanden. Schnell geredet, nicht geordnet! 🤦🏽♂️
Sehr Informativ, gut erklärt und aufgeschlüsselt. Wer sich für dieses Thema interessiert sollte sich dieses Video anschauen!!!
Was passiert eigentlich mit den professionellen Drohnenpiloten, deren Drohne mehr als 250 Gramm wiegen.Zum Beispiel beim Film, wo Drohnen mit einer gesteuerten, separat geschwenkten Kamera unerlässlich sind, wie z.B eine Inspire, oder Oktokopter mit Gimbalsystemen die professionelle Kameras aufnehmen können?
Sehr gut erklärt, kompakt zusammengefasst. Mit meiner Mini 3 Pro bin ich da ganz glücklich. Ich habe den kleinen Drohnenführerschein, sie ist registriert und die gelegentlichen Warnungen vor Authorisierungs-Zonen finde ich gut.
🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣 typisch deutsch jawohl jawohl jawohl jawohl Ich erkenne die EU nicht an wie sagte schon damals Victoria Nuland Richtig.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Grenze C1/C2 hätte ja auch bei 1000 Gramm liegen können. Diese „schiefen“ 900 Gramm wurden vorsätzlich zur Abzocke so festgelegt. Daran gibt’s jetzt aber nicht den geringsten Zweifel.
Ich habe mir viele Videos angesehen, um mich zu informieren (und ich hatte die Lust verloren, eine Drohne zu kaufen), und dank Ihnen weiß ich jetzt, was klar ist. Abonnement gemacht und ein Daumen hoch.
Hallo, vielen Dank für das Video und das darin enthaltene Update. Hast du auch einen Vergleich zu den neuen leichten
Schau mal auf Drohnen.de - da haben wir alle Vergleiche ;o)
genauen Änderungen der EU-Drohnenverordnung ab 2024 sind noch nicht festgelegt. Die Europäische Union hat jedoch bereits eine Reihe von Regeln und Vorschriften für den Betrieb von Drohnen eingeführt, die ab dem 31. Dezember 2020 in Kraft getreten sind.
Sehr gut erklärt, Danke 👍👍👍
Feedback zur bedruckten Credit Card Drohnenführerschein:
Die Vorderseite ist anstandslos in super Qualität abgedruckt, JEDOCH die optionale Rückseite war bei meiner Druckvorlage qualitativ nicht gut geworden (unscharf und gestaucht).
Trotz dass ich es als Vektorgrafik im PDF Format hochgeladen hatte mit richtigen Abmaßen einer Credit Card.
Evtl. könntet Ihr eine Online Editor im Shop programmieren für solche Fälle, so etwas kenne ich aus Shops die Stempel herstellen.
Viele Grüße Hoang
Bei CE-Prüfzeichen habe ich abgeschaltet. Ungut.
Mit Amazon ist es so eine Sache. Amazon bietet sich nur als Portal an und lässt den Verkauf von externen Händlern zu. Also ist der Händler in der Pflicht und es werden sooooo viele Artikel „in Deutschland“ angeboten und der Händler sitzt in China.
Zu ausführlich erklärt. Aufs wesentliche die C-Kategorien erläutern und welche Drohnengewichte darunter fallen. Auf die entsprechenden Tabellen verweisen, in denen man nachschauen kann. Dann noch im wesentlichen den kleinen A1/A3 Drohnenführerschein erläutern und zum Schluss dann den A2 Führerschein. Ich habe die A2 Prüfung nach EU-recht uber die Niederlande gemacht, dass ziemlich effektiv und problemlos zu absolvieren war.
Wie sieht es mit den FPV-Drohnen aus? Warum werden diese so extrem eingeschränkt? Ich denke, dass diese Regelungen den FPV-Sektor vernichten werden.
Einfach nur schade...
Hallo u. vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ein paar Dinge habe ich allerdings nicht verstanden. Ich bin nun, angefangen von der Mavic Mini, also der Mini 1, über die Mini 3 Pro bei der Mini 4 Pro gelandet, die ich aber wahrscheinlich zurückgeben werde, aber dazu später. Zu Beginn der Einführung der EU-weiten Drohnenverordnung habe ich seinerzeit beim LBA noch kostenlos den kleinen Drohnenführerschein gemacht, obwohl für die Minis ja gar nicht nötig. Dort habe ich noch gelernt, daß ich selbstverständlich nicht in Wohngebieten fliegen darf, nicht über unbeteiligten Menschen (-ansammlungen) u. noch nicht einmal über dem eigenen Grundstück. Jetzt sagst Du, man darf das (mittlerweile?) doch (wieder?). Habe ich da Änderungen seit 1.1.2021, die die Minis betreffen, nicht mitbekommen? Welche? Oder sind das nur Landesregeln in Germany? Über eine Aufklärung würde ich mich sehr freuen. - Ach ja, und meine neue M3p geht vermutlich zurück, weil sie die von mir hauptsächlich verwendete Videoauflösung von 2,7K nicht mehr kann 😢 Servus u. VG, Bernd 🎬
Ich glaube wenn man den Führerschein macht dann geht es um die Klasse A3 und ja auch A1, mit A3 darf ich in Wohngebieten nicht fliegen.
Ich würde Mal davon ausgehen, dass beim Test einfach A3 genommen wurde (Ich bin mir da nicht ganz sicher, da ich den Führerschein nicht habe.).
@@the_stefo Hi Stefan! Nee, nee, das mit den Klassen war auf jeden Fall Bestandteil des Tests. Man durfte (zumindest damals) überhaupt nicht in Wohngebieten fliegen, sobald eine Kamera eingebaut ist, unabhängig von den Klassen und eben noch nicht einmal über seinem eigenen Grundstück.
@@NaturMehr nein ihr verwechselt WohnGEBIETE mit WohnGRUNDSTÜCKEN. In WohnGEBIETEN darf man in A1 fliegen über WohnGRUNDSTÜCKE hinweg ohne Erlaubnis jedoch nicht
@@benjaminuffermann Danke f.d. Hinweis Benjamin. Aber wo gibt's denn Wohngebiete ohne Wohngrundstücke bzw. ohne Häuser? Oder wo darf man dann fliegen? Genau über Straßen vermutlich, aber kann man das in einer gewissen Höhe noch genau abgrenzen? Ich denke praktisch bedeutet es dann schon, in Dörfern u. Städten doch wohl eher nicht legal fliegen zu dürfen u. zwar völlig unabhängig von der Kategorie/Klasse/Drohne... Oder?
@@NaturMehr nein so schwer ist das nicht einzuhalten, ich fliege TEILS mit auftrag (gewerblich) und kann das selbst in innenstädten recht gut einhalten (habe KEINE ausnahmegenehmigung). das manche gesetze QUATSCH sind brauchen wir nicht zu diskutieren, wie eben das beispiel wohngrundstück zeigt. ich darf NICHT ohne erlaubnis drüber aber auf der strasse nebenan starten und könnte auf 5-10m AGL mehr sehen als wenn ich in 50m AGL drüber flieg. in der deutschen gesetzgebung kommt halt noch viel anderer quatsch zusammen (privatsphäre, recht am eigenen bild etc blablabla). über wohngrundstücke ohne erlaubnis darf man als privatpilot eigtl nur bei notmanövern, dehnt man das gesetz darf man auch in 100m AGL drüber in bewegung, nicht schweben, wenn es der zweck erfordert und über öffentlichem grund nicht möglich ist. als privater pilot hat man den "zweck" eigentlich nicht, das LBA und EASA unterscheiden rechtlich aber nicht mehr groß zwischen privat und gewerbe, seinen gedanken muss man halt immer eskalieren bis zum gerichtstermin wie man im streitfall argumentieren/nachweisen kann. auch macht die "drohne" ansich einen unterschied, meine mini2 hört man in 120m noch, meine mavic3classic oft ab 75m (je nach wetter/wind) nicht mehr.
A1 lässt, egal ob C0 oder C1, genug Luft für Hobby oder Beruf. Ich flieg auch nicht gern in der Öffentlichkeit aber je öfter man das macht desto wärmer wird man und umso entspannter wird man bei "Drohnengegnern".
Wie sieht es denn damit aus, wenn ich das STS-Zertifikat habe? Damit ist es ja möglich, unzertifizierte Drohnen in der Klasse Specific PDRA zu fliegen. Wäre es damit möglich, die Mavic 2 Pro auch ab 1.1.2024 weiterhin innerorts für Dach & Fassadeninspektionen zu nutzen?
Hi, habe Deine Videos bezüglich Drohnen fast alle gesehen und bin begeistert. Ich habe die Mini 3 pro. Jetzt habe ich ein Return- to- Home-problem. Wenn ich mich auf dem Motorboot befinde und die Drohne hinterher fliegt, ist das erstmal alles normal. Wenn jetzt die Verbindung abreißt, wird sie zum Startpunkt zurückkehren und landen. Bin ich jetzt mit dem Boot woanders, als beim Start, säuft die Drohne ab. Das geht natürlich gar nicht. wie kann ich das einstellen, dass die Drohne in der Nähe vom Sender landet. Geht das überhaupt. Für eine entsprechende Info würde ich mich riesig freuen. Andreas aus Hannover
Wie ist das denn im BOS, wie wird denn das dort gehandhabt?
Kann mir da jemand etwas zu sagen?
Sorry, 😮 der Vorspann ist viel zu lange und es wiederholt sich.
Sehr gut erklärt, sicher hat die DJI Mini 4 Pro einige Vorteile, die Reichweite braucht man in Europa nicht, Hinderniserkennung wäre ein Grund, großer Nachteil mit der korrekten Erkennung der 120 Meter was technisch nicht machbar ist. Ich behalte meine DJI Mini 3 Pro ich sehe das im Moment als den größeren Vorteil auch wenn ohne CE, rechtlich bleibt alles beim Alten.
Danke!
Ich brauche Reichweite
Das ständige Geheule hinsichtlich der 120 m Höhenbegrenzung ist der erbärmlich😂
@@Pseudo_Placebo wenn du im Flachland wohnst ist das sicherlich kein Problem, hier schon.
@@luftbilder-deutschland nein, ist es nicht, denn die Einstellung lässt sich schon seit längerer Zeit auf 500 m setzten. Bestätigt durch diverse 4 pro Nutzer und auch seitens DJI kommuniziert. Übrigens, selbst in den Bergen hätte ich persönlich mit 120 m nie Probleme, da meine Prioritäten anderswo liegen, als z. B. 130 m an einem Berg hochzufliegen und dafür über 40 sec zu warten (im Fall der Mini 3 Pro)
Viel zu viel geredet und ich hab nach 5 min nur Drohnenklassen gehört. nach 5 min hab ich ausgeschaltet. Kurz und knackig wäre besser.
Alles sehr gut erklärt 👌💪Danke für das Video 👍
Schließe mich an: Mini, Mini2 und Air 2.
Klasse Video!
Also dürfte man mit der Air 3 (C1) und dem kleinen Drohnenführerschein auch in der Innenstadt fliegen (vorausgesetzt es gibt keine Flugverbotszonen aufgrund von Flughäfen etc.)?
Nein natürlich nicht. Du darfst nicht über Privatgrundstücke fliegen. Wieviel Platz bleibt dir in der Stadt jetzt noch um zu fliegen😀
ja darfst du in kombination A1/A3 Schein und C1 Drohne in welcher aber die eID in der Software/App hinterlegt sein muss. Neben den Flughäfen gibt es noch GEO Zonen wie Polizei, THW, Landeplätze an Krankenhäusern, Energie, Abstand zu Bundesfernstr, Eisenbahn etc. Check das per App wenn sauber bleiben nur noch die Wohngebiete, denn auch in der Innenstadt wohnen Menschen in über und neben Geschäften. Der restliche Bereich ist öffentlich dort darfst Du Dich in A1 austoben. Ich EMPFEHLE, ist keine Vorschrift, dich mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion kurz zu schließen wenn du regelmäßig im öffentlichen Bereich fliegst, das ERLEICHTERT ungemein wenn es zu Kontakt mit "Blockwarten" kommt. Ich fliege nur mit Auftrag im öffentlichen Innenstadtbereich, privat tu ich mir das nicht an. Aber dann mit Anmeldung bei der Polizei, beschwert sich wer darf er sie es direkt mit meinem Handy dort anrufen, die Reaktionen sind göttlich 🤣
Für mich beißt sich das noch mit Open A1 für C1 Drohnen.
Bei UAS der Klasse C1 kann der Fernpilot hingegen aufgrund einer Einschätzung annehmen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden.
Das dürfte in Innenstädten nur selten möglich sein und muß immer mit unbeteiligten Personen rechnen.
Hingegen darf C0 grundsätzlich über unbeteiligte Personen fliegen und somit auf der sicheren Seite.
@@Idealforyou-TV nein das beisst sich nur auf den ersten Blick
CO bzw unter 250g
Überflug von unbeteiligten erlaubt, richtig.
C1 251-900g
Überflug von unbeteiligten erlaubt, richtig. ABER ist so kurz wie möglich zu halten, sprich ich darf zB nicht über einem Glühweinstand oder einer Menschentraube schweben. 249g schlagen nunmal nicht so doll ein wie 900g.
Primär geht es bei C1 aber um die rechtliche Absicherung sprich ich muss mir nicht in die Hose machen wenn doch mal wer unter mir ist obwohl ich aufgepasst habe (kann immer passieren). Ich habe den Überflug lediglich so kurz wie möglich zu halten.
Blödes Beispiel aber erklärt es vll besser
mit C0 könnte ich mich bewegend in der Innenstadt oder überhaupt unter Unbeteiligten (sofern keine Ansammlung) tracken auf einer Linie
in C1 könnte ich das nur in Schlangenlinien
nicht alles so schwarz malen 😏
Hallo,
wirklich mega gutes Video hab da aber mal eine frage.
Welchen Schein oder Scheine brauch ich wenn ich das Gewerblich machen will?
zb. Luftaufnahmen (Videos & Fotos) für Immobilien
Wenn Immobilienbüros mich für sowas Buchen?
Vielen Dank und mach weiter so
Guten Abend, danke erstmal für die super Zusammenfassung. Eine Frage hab ich zur eID. Ich hab heute den „kleinen Drohnen Führerschein“ gemacht und meine Haftpflicht + Personalausweis beim LBA hinterlegt. Jetzt muss ich ja die eID im RC2 eingeben, da diese aber noch nicht hinterlegt ist frage ich mich, ob ich morgen in meiner Wohnung die Drohne schon mal starten kann oder nicht. Bei der Drohne handelt es sich um eine DJI Air 3. Danke schon mal für die Antwort. :-)
Ich bitte noch um folgende Info! Gilt die Bestandsregelung für den Flug in A1 für Drohnen unter 250g auch für FPV-Eigenbau-Drohnen (nicht BNF)?
Wenn es doch Sonderregelungen für die Selbstbaudrohnen gibt, kann mann dann nicht auch eine Herstellerdrohne umbauen, damit diese Sonderregelung für einen selbst gilt?
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann mich auch irren aber kann es sein, das "in Verkehr bringen" und "auf den Markt bringen" nicht das gleiche sind? Zum Thema Selbstbau.
Nichts Neues gehört unterm Strich aber top Drohnenversicherung beworben. Merci
Hier fliegen die Jäger und Landwirte mit grossen Drohnen, ohne Abstände zu beachten. Die dürfen das anscheinend auch ohne einen Drohnenführerschein.
Ich habe letzte Woche 3x mit DJI telefoniert und sie haben mir unabhängig von einander versichert die Mini 4 Pro wirs auch nach 2024 keine fixierung auf 120m bekommen. Sie sagen es reicht, dass die drohne von Werk auf 120m eingestellt ist und beim verändern des Sliders bzw. überschreiten in der App gewarnt wird.
Weiters gäbe es noch die Möglichkeit einer Verknüpfung des Drohnenführerscheins mit dem DJI Profile um z.B. die 500m freizuschalten oder eine dymamiche Höhenmessung über Grund (einfach GPS Kooardinaten + Höhenmap).
Sprich, ich bin überzeugt wir werden die Mini 4 Pro auch am 1.1.2024 noch auf einen Berghang fliegen können ohne dass sie bei 120m stoppt :-)
Aber das ist doch quatsch - die Aussage von DJI? Denn bei der MINI 4 Pro kannst Du den Slider gar nicht mehr über 120 Meter stellen..
Schau mal hier unser Artikel dazu: www.drohnen.de/47332/dji-mini-4-pro-maximale-flughoehe-120-meter/
@@Drohnen-de Das ist nicht korrekt. Zumindest bei meiner M4p kann ich mit der aktuellsten Software u. dem RC2-Controller wieder bis auf 500m hochschieben...
@@Drohnen-de
Das wurde vor eine Woche von DJI zurückgenommen und geändert.
Ihr seid wohl nicht auf dem neuesten Stand.
Man kann schon seit einer Woche wieder auf 500 Meter einstellen.
Das hängt nicht an DJI. Wenn sie dürfen lassen sie es genau so. Es gibt eine Warnung und der Betreiber muss zustimmen, dass er sich dessen bewusst ist. Ein Flug auf 120m AGL ist somit legal.
Allerdings gibt es wirklich die Vorschrift, dass das C0-Label nur dann möglich ist, wenn dieses Limit vorhanden ist.
So ein schönes, langes Video und für mich ist ausschließlich der Part mit den Eigenbaudrohnen interessant, der nach 20 Sekunden beendet war. Schade, aber leider oder zum Glück betrifft die Meisten ja nur die Fertigteile.
Hab vor wenigen Wochen meine alte Spark gegen eine Mini 2 ersetzt.
Der Unterschied ist schon gigantisch.
Mit der Mini 2 werde ich ja auch keine Probleme in den nächsten Jahren haben richtig?
Wie verhält sich die Klassifizierung, durch Anbauteile? Ich habe eine Mini 3 Pro, offiziell also unter 250g (habe den A1/A3, A2 ist geplant), allerdings aus Sicherheitsgründen mit einer orangefarbenen Folierung (und meist Landinggear, selten Rotorschutz), wodurch das Gewicht natürlich über die 250g steigt.
Welches Recht gilt in dem Zusammenhang? Open A1 oder Open A3?
Das bedeutet das es keine Rolle mehr spielt ob die drohne eine Kamera hat. Ich darf also auch mit Kamera über ein wohngebiet fliegen mit drohnen bis 900gramm?
Für mich als Mini 2 Besitzer alles Wichtige dabei. Besten Dank dafür. 👍🙋🏻♂️
Tja, natürlich muss man selbst nix TÜVen lassen, aber zahlen muss man es. Diese Kosten werden natürlich von den Herstellern an den Endkunden weiter gegeben. Dann noch der (kleine) Drohnenführerschein (mit begrenzter Gültigkeit u. damit wiederkehrenden Kosten!), die Registrierung als Drohnenpilot - hier will jeder nochmal mitverdienen!
Hätte mal eine andere Frage, Firmware für die DJI Mavic Mini 1. Ist die letzte Firmware v01.00.0500 ?, oder gibt es doch eine v01.00.0600 ? Vielen Dank im Voraus. VG Peter
Hi ein sehr interessantes Video nur habe ich eine Frage: Habe eine DJI Mavic Mini mit 249g gesammt Gewicht die müsste ja weiterhin nutzbar sein da sie wenn ich es richtig verstehe in die A1 fallen. Und da ich eh nur Ausserhalb von der Stadt fliege. Habe den Schein für A1/A2 gemacht. Kennung ist auch vorhanden und Versicherung. Kann ich da weiterhin ohne mir sorgen zu machen weiter fliegen??? Danke für die Antwort.
Ja ,solange du das Gewicht nicht durch Anbauteile erhöhst und und ab 2024 bei 249g max. bleibst ,kannst du ohne Sorgen weiter fliegen.LG und guten Flug
ja ;o)
Super danke für die Antwort und euch auch immer einen guten Flug 👍
Danke für das klasse Video erstmal, eine Frage bitte ich habe zwei Mavic Air 2 Drohnen kann man diese denn Nachzertifizieren lassen oder darf ich mit den großen Führerschein dann doch in C2 fliegen. Es ist ja Doof nun alles verkaufen zu müssen irgendwie verstehe ich das nicht so richtig. Danke trotzdem für eine Info.
Diese Drohne kann man nur noch in A3 fliegen mit Fernpilotenzeugnis. Eine Nachzertifizierung wird es nicht geben.
@@Idealforyou-TV danke dir Schade aber wenn es so sein soll ich gebe mein Hobby nicht auf bis dann. Mfg.
@@butjamanEgal ob Zertifizierte Drohne oder nicht oder Fernpilotenzeugnis oder nicht. Die Regelungen sind so gemacht, dass man nur noch illegal Drohnen fliegen kann. Legal wären es dann nur an wenigen Orten, aber da braucht eine Drohne auch keine Kamera mehr um Luftaufnahmen zu machen. Und da man sowieso nur auf Sichtweise fliegen darf braucht man auch keine Kamera mehr. Ich würde niemanden empfehlen sich eine Drohne zu kaufen als Anfänger oder eine neue zu kaufen. Ich fliege meine Air2s auch einfach weiter.
Super Video du hast alles super erklärt so das alles es verstehen sollten Danke
Freut mich, danke!
Hallo, bei der Mini 4 kann man jetzt die C0-Klasse offiziell entfernen und die Drohne damit zu einer Bestandsdrohne machen. Vorteil, klar die 120 Meter über Start fallen weg, aber was bringt das für Nachteile und, würdest Du das empfehlen oder lieber nicht? Ein Video dazu wäre schön. Vielen Dank.
Wie siehts aus mit Bestandsrecht, habe ne Fimi x8 SE V2 ... ist es dann besser wenn ich sie verkaufe???
unzertifizierte bestandsdrohnen ab 01.01. in A3 mit A1/A3 schein
Die 120m Marke wurde auf 500m erweitert da es nur für die EU gilt man aber in anderen Ländern höher darf somit kann sie bis zu 500m hoch gehen. Aber innerhalb der EU darf man nur 120m ..
Bin nach 10 Min. eingeschlafen, das könnte man auch in 20 Min zusammenfassen !!!
Bahnt sich hier ein großer Ausverkauf von „alten“ Modellen ab Mitte Dezember an?
Die Informationen empfinde ich als wertvoll und deshalb habe ich mir das Video auch komplett angesehen. Ich würde mir jedoch wünschen, daß Sie sich innerhalb des Videos weniger oft wiederholen würden. Mir war das Ganze etwas zu langatmig - ich schätze, 12 Minuten Redezeit wären dem Thema vollauf gerecht geworden.
Nichtsdestotrotz: Danke für die Aufbereitung!
Hey, Super Video!
Ich hätte aber noch eine paar frage. Ab wann zählt denn eine Drohne als Spielzeug und ab wann nicht mehr. Außerdem wollte ich wissen wie es mit selbstgebauten FPV Drohnen aussieht ob man die dann überhaupt noch fliegen darf.
LG
Na Bravo... Hauptsache die Hersteller haben wieder einen Grund mehr abzuzocken und Ihre Margen zu erhöhen.
Gutes Video! Die aktuelle Gesetzeslage so verständlich erklärt zu bekommen, ist echt goldwert. Vielen Dank dafür! Jetzt hab ich meine Mini 2 noch mehr lieb