КОМЕНТАРІ •

  • @eddymafa5224
    @eddymafa5224 3 дні тому +2

    Moin moin. Tolles Video🎉. Die Serie Flugvorbereitung ist einfach der Hammer. Informativ und kompetent gemacht. Dankeeeeeeee

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 2 дні тому +1

      Danke für das Lob!

  • @iAmPerkZ
    @iAmPerkZ 5 днів тому +8

    Oh mein Gott! 😲
    Meine Frage bzw. mein Beispiel hat es ins Video geschafft! Vielen herzlichen Dank! Eure Videos sind unglaublich wertvoll und bereichernd, besonders für angehende Drohnenpilot:innen.
    Bitte macht weiter so, ich freue mich auf mehr von euren inspirierenden und lehrreichen Inhalten.
    Danke nochmals! 🎉❤

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 4 дні тому +3

      Ist auch ein sehr cooles Beispiel gewesen, danke dafür!

  • @schmiddisvlogs
    @schmiddisvlogs 4 дні тому +2

    Klasse Format! Praktische Beispiele zu zeigen finde ich immer gut und man bekommt eine bessere Routine was Anträge oder generell Lösungen betrifft. Bitte bitte mehr davon!!! 😊👍🏻 LG, Daniel

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 3 дні тому +2

      Das freut uns - mit den Beispielen kann man es definitiv besser verstehen als wenn wir Stundenlang Gesetzestexte vorlesen :)

  • @weeklyclose5322
    @weeklyclose5322 5 днів тому +5

    davon brauchen wir mehr👌 ... super gemacht / erklärt und für mich gerade passendes timing

  • @morpheusde
    @morpheusde 13 годин тому

    Wieder ein sehr spannendes und lehrreiches Video vielen Dank dafür!

  • @Jumpy66
    @Jumpy66 5 днів тому +5

    Schön, aber dort zu Fliegen, kannst du nur über eine detaillierte Flugplanung realisieren, ohne versehentlich eine Regel zu verletzen.
    Und warum koppelt man nicht einfach diese Genehmigung an den A2 Führerschein? Würde viel Bürokratie sparen.
    Ist alles viel zu kompliziert für Laien. Für gewerblich OK.
    Warum nicht wie es beim DMFV in der App eine Flugplanung einreichen KI prüft, und genehmigt oder lehnt automatisch ab?
    Aber wie gesagt, ich bin ein Freund davon, dass alle Drohnen über 50gr. bei der Flugüberwachung gekennzeichnet werden.
    Habe aber vor ca. 4 Wochen in Norddeutschland nich schlecht gestaunt, als ich bei einem Bekannten auf dem Gelände am Ortsrand Waldsiedlung mit meiner Mini 4 pro geflogen bin.
    Hatte die Flugverbotszonen mit unterschiedlichen Apps gecheckt, war nichts eingetragen. Und in ca. 2 Km Entfernung, eventuell etwas näher ein Kampfjet im Tiefflug vorbeidonnerte.
    Denke er hatte die Mindestflughöhe von 150m. Aber sicher war ich mir da nicht.
    Und da hast du keine Zeit zum reagieren.
    Habe gerade noch einmal nachgeschaut. Auf der Droniq App, werden keine temporären Flugverbotszonen angezeigt. In meiner DMFV App schon.
    Das Problem sollte man ansprechen. Denn wenn Informationen an unterschiedlichen Stellen zur Verfügung stehen, und man sich zum Beispiel auf die Droniq App verlässt, kann man ganz schön in der Petrullie geraten. In der Drohnen App sollte dann zumindest der Hinweis, angezeigt werden, dass temporäre Beschränkungen nicht angezeigt werden.
    Mal was gelernt, dass ich jetzt die Drohnen App vom Smartphone lösche und nur mit der DMFV App arbeite. Beschwerde an Droniq geht raus.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 4 дні тому +3

      Das Hauptproblem ist, dass es keine offizielle rechtsverbindliche App gibt, an die man sich halten kann. Dadurch entsteht viel Grauzone und es ist viel Erfahrung notwendig. Das mit der automatischen Genehmigung mit dem A2 Schein ist wirklich eine gute Idee, wir bringen das mal in die Luftrecht-Ausschüsse ein!

  • @Reinhard_MD
    @Reinhard_MD 5 днів тому +2

    Hallo, erst mal ein großes Lob für eure sehr informativen Videos. Als ich mit der Drohnenfotografie angefangen habe, waren mir diese eine riesige Hilfe. Zum Thema Allgemeinerlaubnis bedarf es dieses Mal jedoch einer Ergänzung. Anders als du bei 12:20 erklärst, gilt diese nicht auch automatisch in anderen Bundesländern. Im von dir genannten Beispiel müsste man für Niedersachsen einen Antrag auf Anerkennung der Hamburger Erlaubnis stellen. Dies gilt auch für die anderen aufgeführten Bundesländer. Die Anträge sind bei den jeweils zuständigen Luftfahrtbehörden zu stellen und kosten pro Anerkennung 50,- €. Durch länderspezifische Nebenbestimmungen gibt es dabei Unterschiede im Umfang der jeweiligen Erlaubnis, wie z.B. unterschiedliche Abstände zu Bundeswasserstraßen u.a.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 4 дні тому +1

      Danke für die Anmerkung, vielleicht ist es im Video unglücklich formuliert - mit den Anerkennungen ist es zwar etwas nervig, aber funktioniert ganz gut!

  • @RalfSchlott
    @RalfSchlott 4 дні тому +1

    Megamäßig gut erklärt. Damit schlage ich mich regelmäßig in Hamburg rum. 😂

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 4 дні тому

      Vielen Dank - ja, Hamburg ist nicht ganz einfach :)

  • @Tobi_Toaster
    @Tobi_Toaster 4 дні тому +1

    @UROBGmbH Es wäre wirklich toll, wenn ihr zu dieser Thematik (Länderspezifische Nebenbestimmungen in Hamburg in Bezug auf Flugplätze, Kontrollzonen und Flughafen noch ein Video machen würdet.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 3 дні тому

      Nehmen wir mal auf die Liste auf! Alternativ könnten wir auch ein gemeinsames Interview o.ä. machen, wenn du in dem Thema sehr fit bist!

  • @-hastatus-
    @-hastatus- День тому +1

    Ich möchte gerne hier: in Frankfurt am Main 50.0937, 8.64681 Luftaufnahmen machen. Im besten Fall als anflug, und einmal umkreisen. Ich komm mit der Karte in diesem Gebiet so garnicht klar. Die anforderungen machen es nach meiner Ansicht, unmöglich..

  • @michaelschemhaus3904
    @michaelschemhaus3904 4 дні тому +1

    Erstmal vielen Dank für die Informativen Videos über das Fliege, gerade als neuling in diesem Bereich.
    Mich würde einmal interessieren wie wahrscheinlich es ist, eine Genehmigung zu bekommen wenn man nicht gewerblich fliegt und "nur" als Hobby Pilot eine Genehmigung beantragt.
    Macht bitte so weiter.👍

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 4 дні тому +1

      Viele Genehmigungen bekommt man auch als Hobbypilot, aber es kommt immer auf die entsprechende Luftfahrtbehörde drauf an. Da man sich beim Hobby die Locations im Gegensatz zum gewerblichen Betrieb aber besser aussuchen kann, muss man meist keine extra Genehmigung einholen.

  • @DerEine4
    @DerEine4 4 дні тому +1

    Welche Genehmigungen benötige ich, um auf dem Martin-Luther-Platz in 91522 Ansbach fliegen zu dürfen?

  • @r.m.8640
    @r.m.8640 3 дні тому +1

    Danke für das Video.
    Wenn ein Flug über 120m Höhe geplant wäre, wie müsste man da vorgehen, bzw dann auch außer Sicht?

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 2 дні тому

      Rechtlich wird das dann Erlaubnispflichtig in der speziellen Kategorie!

    • @r.m.8640
      @r.m.8640 2 дні тому

      Okay, braucht man bei z. B. Windräder dann immer eine spezielle Genehmigung?
      Was kostet sowas ca?
      Gilt das auch bei z. B. Einem hohen Turm, wenn auf diesem gestartet wird gilt ja z. B. An dort die 120m. Sobald der Turm verlassen wird wieder ab grund oder gibt es da noch ein radius?
      Dankeschön

  • @enchant-rw2qt
    @enchant-rw2qt 2 дні тому +1

    Hallo und Danke, für die wichtige Infos! Ich hätte eine Frage, die mich schon länger beschäftigt: Besteht ein Unterschied, ob man fliegt, oder nur aufsteigt mit der Drohne um ein Bild zu machen, ohne zu fliegen? LG.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 2 дні тому

      Wie kannst du denn mit der Drohne aufsteigen ohne zu fliegen?

    • @enchant-rw2qt
      @enchant-rw2qt 2 дні тому

      @@UROBGmbH Hallo, war etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meinte, ich steige auf un bleibe auf der Stelle stehen um ein Foto zu machen und lande wieder. Ich fliege über keine Personen, keine Häuser und Straßen. Gelten dadurch etwas entschärfte Regeln, oder ist es das Gleiche wie Strecken zu fliegen. mir geht es um Fotos zu machen. Danke und LG.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 2 дні тому

      @@enchant-rw2qt Rechtlich macht das keinen Unterschied, man muss einfach schauen welche möglichen Lufträume während des Fluges "betroffen" sein werden.

    • @enchant-rw2qt
      @enchant-rw2qt 2 дні тому

      @@UROBGmbH OK! Vielen Dank, für die Information! Das hilf mir weiter! LG, Uli

  • @Peter-DK5RAX
    @Peter-DK5RAX 4 дні тому +1

    Und das wäre auch mit meiner m300 möglich?

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 3 дні тому +1

      Guter Punkt, in dem Video sind wir nicht auf die Drohnenklassen eingegangen. Die M300 kann ja nur in A3 oder mit Betriebsgenehmigung eingesetzt werden, daher ist das natürlich im Normalfall im Stadtgebiet nicht ohne weiteres möglich!

  • @Einarmiger_H75
    @Einarmiger_H75 5 днів тому +1

    Wo sind die mehrmals erwähnten Links oben rechts?

    • @Tobi_Toaster
      @Tobi_Toaster 5 днів тому +1

      Du musst in der Videobeschreibung auf "...mehr" drücken und dann nach ganz unten scrollen.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 4 дні тому +1

      Danke, Tobi - leider zeigt UA-cam die Links je nach Endgerät nicht immer an, sorry!

    • @Einarmiger_H75
      @Einarmiger_H75 4 дні тому

      @@UROBGmbH Ich schaue mit dem Browser auf nem Windows Rechner. Komisch, dass die Links nicht angezeigt werden. Das die unter den Videos ebenso zu finden sind, wusste ich nach 19 Jahren Nutzung nicht mal... Danke!

  • @gertlapoehn8381
    @gertlapoehn8381 4 дні тому +2

    Ist schon ein echter Witz, dass man sich gegen Geldzahlungen von Einschränkungen befreien lassen kann.

    • @-hastatus-
      @-hastatus- День тому +1

      Dafür musst du dann nicht immer anfragen. Ähnlich wie ein Fahrschein für die U-Bahn. Fährt sich zwar auch ohne, ist aber angehmer auf beiden Seiten mit Fahrschein.

  • @windsailor
    @windsailor 4 дні тому

    Sehr gutes Video. Danke. Aber die mangelnde Rechtsverbindlichkeit on staatlichen (!) Portalen ist ein großes Problem, das die Fliegerei unnötig kompliziert macht. Ich wiederhole mich, aber die Amerikaner sind da besser aufgestellt. Da ist zwar auch nicht alles perfekt, aber da stimmen wenigstens die Datenbestände.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 4 дні тому +1

      Das ist ein sehr großer Punkt und ich hoffe wir bekommen das bald mal gelöst!

  • @Tobi_Toaster
    @Tobi_Toaster 5 днів тому

    Ich habe die angesprochene Allgemeinerlaubnis (Gültigkeitsgebiet: Schleswig-Holstein). Leider steht in meiner Genehmigung folgendes: "Innerhalb von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen für Rettungszwecke
    (HEMS/DRF), wenn die maximale Aufstiegshöhe von 30 m oder die Maximalhöhe der umliegenden Gebäude nicht
    überschritten wird UND die Zustimmung bzw. Anzeige bei den unter Abschnitt II. der länder-
    spezifischen Nebenbestimmungen aufgeführten Stellen eingeholt wurde." Meinem Verständnis nach muss ich mich also trotzdem mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen, unabhängig davon, ob ich nah am Krankenhaus fliegen möchte, oder weiter weg (anders als im Video gesagt). Spontane Flüge in der Nähe von HEMS-Flugplätzen sind dementsprechend auch mit der Allgemeinerlaubnis nicht möglich (es sei denn, das Krankenhaus ist in der Kommunikation flott unterwegs).

    • @VI3W
      @VI3W 5 днів тому

      Das ist absolut richtig. Wenn ein Flugplatz sich innerhalb der CTR befindet, darf auch nicht mit der Allgemeinerlaubnis ohne eine Flugverkehrskontrollfreigabe gestartet werden. Dazu muss man nicht den Flugplatz oder das Krankenhaus kontaktieren, sondern wie gehabt seinen Antrag an die bekannten Stellen spätestens 3 Werktage zuvor per E-Mail beantragen. Am Tag des Aufstieges muss man sich dann die Freigabe von Hamburg Turm holen.

    • @Tobi_Toaster
      @Tobi_Toaster 5 днів тому

      @@VI3W Naja, du musst erstmal zwischen "Flughafen" und "Flugplatz" unterscheiden. Während sich ein Krankenhaus eine Landestelle in der rechtlichen Ausgestaltung eines "Flugplatzes" genehmigen lassen kann, sind "Flughäfen" laut § 38 LuftVZO "Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 des Luftverkehrsgesetzes bedürfen". Im Vergleich zum Flugplatz ist ein Flughafen also eine Stufe höher. Die Bundespolizei schreibt dazu: "Ein Flugplatz ist jeder Ort, an dem Flugverkehr stattfindet - das kann auch eine Wiese sein. Die Kriterien, die ein Flugplatz erfüllen muss, um als ein Flughafen zu gelten sind international geregelt. Ein Flughafen ist demnach als solcher insbesondere durch bauliche Einrichtungen erkennbar und nach außen hin abgegrenzt."
      In der Allgemeinerlaubnis, die in Schleswig-Holstein ausgestellt wird, wird zwischen diesen beiden Begriffen unterschieden. Allerdings gelten die Ausnahmen bezüglich des Abstandes zu Flugplätzen nur für Flugplätze für Rettungszwecke (HEMS/DRF), und nicht für einen Flugplatz (z. B. in Form einer Helikopterlandestelle), der beispielsweise durch einen Großkonzern für "unternehmerische Zwecke" angelegt und genutzt/betrieben wird.
      Nimmt man nun das Beispiel aus dem Video, so braucht man für den Flug einen Tag, an dem alle Bedingungen der Allgemeinverfügung der DFS erfüllt sind sowie die Zustimmung des Betreibers der Landestelle am Flugplatz des Krankenhauses. Warum man nun 3 Werktage vor dem Start einen Antrag beim Tower stellen muss, wird mir nicht ersichtlich. Aus meiner Allgemeinerlaubnis geht hervor, dass dies nur bei FlugHÄFEN (nicht FlugPLÄTZEN) gefordert wird.
      Zwar fliegen wir in einer Kontrollzone, doch dafür gibt es die Allgemeinverfügung, und wir fliegen nicht so nah am Flughafen Hamburg, dass wir die Bestimmungen der Allgemeinerlaubnis zum Fliegen über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1 000 Metern von der Begrenzung von Flughäfen sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1 000 Metern aller in beide An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 Kilometer verlängerten Bahnmittellinien beachten müssten.
      Zwar fliegen wir in der Nähe des Flugplatzes des Krankenhauses, jedoch hat der Flugplatz des Krankenhauses keine CTR.
      Übrigens: Die LLB Bremen stellt eine beispielhafte Genehmigung zum Download bereit (sodass man sich die ganzen Bedingungen mal durchlesen kann): www.haefen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Muster_UAS_GEN_Allgemeinerlaubnis_GEO_OPEN.pdf

    • @janriggert
      @janriggert 4 дні тому

      Hey Tobi, nach dem "UND" wird ja auf die länderspezifischen Nebenbestimmungen verwiesen. Ich hab eine AE für Hamburg und hab daher kurz nachgeschaut. In den länderspezifischen Nebenbestimmungen von Hamburg werden da keine weiteren Auflagen gemacht. Insofern 30m und maximale Höhe Nebengebäude. Einziger Zusatz im Hamburger Text: "Manntragendem Verkehr ist generell auszuweichen." LG, Jan

    • @VI3W
      @VI3W 4 дні тому

      @@janriggert Das wäre schön, wenn die Luftaufsicht jetzt endlich auf mich gehört hätte aber leider ist es noch nicht so. Ich habe schon viele Gespräche über dieses Thema mit der Luftaufsicht gehabt. Wenn Ihr Euch beim Thema Luftrecht nicht sicher seid, bitte holt Euer Wissen nicht aus Chats sondern fragt einfach bei der Luftaufsicht nach. Die Kollegen sind sehr nett und immer bemüht zu helfen. In der Allgemeinverfügung steht es genau drin unter den Länderspezifischen Nebenbestimmungen Nr.4. In der CTR von EDDH gilt: Für den beabsichtigten Betrieb in weniger als 1,5 Kilometer Abstand zu Flugplätzen (gehören auch Hubschrauberlandeplätze von Krankenhäusern dazu) ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen. So habe ich es bisher die letzten Jahre gemacht/machen müssen und mit der DFS so besprochen. Ist aber auch kein Thema man muss es halt nur planen.

    • @VI3W
      @VI3W 4 дні тому

      ​@@Tobi_Toaster Lieber Tobi ich denke Du bekommst hier einiges durcheinander und hat auch nicht mehr viel mit der Antwort der Frage zu tun. Luftrecht ist einkomplexes Thema und ständig kommen Änderungen hinzu. Wenn man nicht ganz sicher ist lieber bei der Luftaufsicht bzw. DFS nachfragen. Die Kollegen sind sehr hilfsbereit und dann hat man es auch schriftlich. Ich musste oft in der Nähe zum UKE fliegen und habe so das eine oder andere Mal mit der Luftaufsicht über dieses leidige Thema sprechen müssen. Fakt ist: hier ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe von Nöten. Es sei denn sie haben endlich auf mich gehört und es in den letzten 1,5 Monaten geändert. LG

  • @TheArea51
    @TheArea51 3 дні тому +1

    Was hat das mit Sicherheit zu tun, wenn ich z.B. an einem Stadion (nicht das Stadion, oder ins Stadion etc.) fliegen will um Aufnahmen zu machen zu machen weil ich da gerade zu tun habe?
    Inzwischen wird immer mehr verboten, egal was es ist und es ist einfacher ne Liste zu machen was erlaubt ist als eine was nicht erlaubt ist, wieso dulden das eigentlich alle?
    PS. Dieses ständige schmatzen und schlucken ist extrem nervig und widerlich!
    Musste das Video abbrechen, kann man sich ja nicht antun sowas, obwohl es ansonsten ein gutes Video ist

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH 2 дні тому +1

      Bei den Sicherheitsradien geht es darum, dass die Behörden bei "anfliegenden" Drohnen genug Reaktionszeit haben wollen, das ist ja deren gutes Recht.
      Das schlucken etc. werden wir wohl nicht abstellen können, so lange keine Roboter eingestellt werden. Da musst du dir dann wohl einen besseren UA-cam-Kanal suchen :)