Wissen sie wie es sich mit einem bestehenden Altersteilzeit Vertrags während der Insolvenz verhält? Kann dieser Vertrag grundsätzlich weitergeführt werden von dem Insolvenzverwalter ?
Ihr Kündigungsschutz an sich bleibt natürlich bestehen - allerdings wird eine Weiterbeschäftigung unmöglich sein, wenn der Betrieb tatsächlich eingestellt wird. Je nach Einzelfall dürfen Sie aber möglicherweise noch auf eine Abfindung hoffen.
Wissen sie wie es sich mit einem bestehenden Altersteilzeit Vertrags während der Insolvenz verhält?
Kann dieser Vertrag grundsätzlich weitergeführt werden von dem Insolvenzverwalter ?
Was passiert mit meinem Kündigungsschutz bei langjährigen Betriebszugehörigkeit? z.B. 30 Jahre
Ihr Kündigungsschutz an sich bleibt natürlich bestehen - allerdings wird eine Weiterbeschäftigung unmöglich sein, wenn der Betrieb tatsächlich eingestellt wird. Je nach Einzelfall dürfen Sie aber möglicherweise noch auf eine Abfindung hoffen.
@@Kuendigungsschutzkanzlei vielen Dank für Ihre Antwort.
In Deutschland unfassbar schlecht geregelt