Wir freuen uns über Ihre Kommentare und Fragen zum Video. Die Links aus dem Video lauten: ➤ 🧑🦱 Steuerfokus für Kleinunternehmer - Alles zur Neuregelung ab 1.1.2025 muecke.de/kleinunternehmertabelle kleinunternehmerreform.de muecke.de/steuerfokus-kleinunternehmer ➤ 📄Steuerclass für Rechnungen & E-Rechnungen ab 2025 muecke.de/e-rechnung ➤ 📷UA-cam-Video zu den E-Rechnungen ab 2025 ua-cam.com/video/BECQHtgkDmc/v-deo.html
Der Unterschied ergibt sich aufgrund des Systemwechsels: früher wurde die USt nicht erhoben, nun führt der Kleinunternehmer steuerfreie Lieferungen und Leistungen aus. Rechtsfolge bleibt gleich: Steuer = 0,- €
@@zehneuroaufmtisch einwandfrei (entsprechend der Formulierung des §34a UStDV) wäre die Formulierung wie im Video dargestellt. Solange jeder erkennen kann, was gemeint ist, sind abweichende Formulierungen sicher auch unproblematisch.
Der Gesetzgeber hat den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG vorgeschrieben. Anders als beim Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG hat er aber nicht bestimmt, wie der Hinweis genau lauten soll/muss. Wir empfehlen die Angabe entsprechend dem Video. fehlt einer Rechnung der gesetzlich notwendige Hinweis, passiert allerdings nichts; insbesondere wird durch den fehlenden Hinweis nicht die steuerfreie Leistung zu einer steuerpflichtigen Leistung. Stefan Mücke
Guten Tag. Ja, Sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Hierzu ist aber erstmal nur eine Mailadresse erforderlich. Wir erwarten nicht, dass die nur maschinell lesbare xRechnung eine Chance hat. Stefan Mücke
Was ist mit der Falle des Vorsteuerberichtigungszeitraums wenn ich eigentlich erst ab 1.1.2028 also 5 volle Kalenderjahre nach der Anschaffung der pv Batterie zur Kleinunternehmerregel zurückkehren könnte
Wenn ich 2022 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet habe und seitdem Umsatzsteuer abführe, bleibe ich doch ohne weiteres Zutun in 2025 auch umsatzsteuerpflichtig, oder?
Guten Tag Herr Mücke, sehen Sie eher neue Chancen in der Neuregelung oder denken Sie, dass negative Folgen überwiegen könnten? Ihre Einschätzung würde mich interessieren. Vielen Dank für das Video und beste Grüße!
Guten Tag. Vielen Dank für Ihren Kommentar und die Nachfrage. Es ist leider wie immer - einfacher wurde es nicht. Insbesondere die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung im EU-Ausland ist ein großer Vorteil. Man muss aufpassen, nicht in die Verzichts- oder Vorsteuerfalle zu tappen. Wir sehen die Änderungen nicht kritisch - man muss es nur wissen 😊. Stefan Mücke
Wir freuen uns über Ihre Kommentare und Fragen zum Video.
Die Links aus dem Video lauten:
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muecke.de/kleinunternehmertabelle
kleinunternehmerreform.de
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6:14 wo ist bei dem Zusatz der Unterschied zu bisher „Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.“?
Der Unterschied ergibt sich aufgrund des Systemwechsels: früher wurde die USt nicht erhoben, nun führt der Kleinunternehmer steuerfreie Lieferungen und Leistungen aus. Rechtsfolge bleibt gleich: Steuer = 0,- €
@ und die Formulierung auch? Oder tausche ich einfach erhoben mit berechnet aus?
@@zehneuroaufmtisch einwandfrei (entsprechend der Formulierung des §34a UStDV) wäre die Formulierung wie im Video dargestellt.
Solange jeder erkennen kann, was gemeint ist, sind abweichende Formulierungen sicher auch unproblematisch.
Der Gesetzgeber hat den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG vorgeschrieben. Anders als beim Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG hat er aber nicht bestimmt, wie der Hinweis genau lauten soll/muss. Wir empfehlen die Angabe entsprechend dem Video. fehlt einer Rechnung der gesetzlich notwendige Hinweis, passiert allerdings nichts; insbesondere wird durch den fehlenden Hinweis nicht die steuerfreie Leistung zu einer steuerpflichtigen Leistung. Stefan Mücke
Muss ich jetzt als Solaranlagenbetreiber E-Rechnungen entgangen können , egal ob klein-oder regelunternehmen?
Guten Tag. Ja, Sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Hierzu ist aber erstmal nur eine Mailadresse erforderlich. Wir erwarten nicht, dass die nur maschinell lesbare xRechnung eine Chance hat. Stefan Mücke
Was ist mit der Falle des Vorsteuerberichtigungszeitraums wenn ich eigentlich erst ab 1.1.2028 also 5 volle Kalenderjahre nach der Anschaffung der pv Batterie zur Kleinunternehmerregel zurückkehren könnte
Wenn ich 2022 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet habe und seitdem Umsatzsteuer abführe, bleibe ich doch ohne weiteres Zutun in 2025 auch umsatzsteuerpflichtig, oder?
Guten Tag Herr Mücke,
sehen Sie eher neue Chancen in der Neuregelung oder denken Sie, dass negative Folgen überwiegen könnten? Ihre Einschätzung würde mich interessieren. Vielen Dank für das Video und beste Grüße!
Guten Tag. Vielen Dank für Ihren Kommentar und die Nachfrage. Es ist leider wie immer - einfacher wurde es nicht. Insbesondere die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung im EU-Ausland ist ein großer Vorteil. Man muss aufpassen, nicht in die Verzichts- oder Vorsteuerfalle zu tappen. Wir sehen die Änderungen nicht kritisch - man muss es nur wissen 😊. Stefan Mücke
Ich bin gespannt über die praktische Umsetzung, Gruß "von der anderen Seite" 😉
Hallo Herr Mücke. Sie sagen im Video für 1,50€ runterladen. Dort steht allerdings statt 30 nur 15€. Bitte korrigieren.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Der richtige Link lautet: muecke.de/kleinunternehmertabelle
Uuups. Augen auf beim Käsekauf. Entschuldigen sie bitte. Schönen Sonntag
👍💶💡💶👍
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