Man kann die Verhinderungspflege nur mit 50 % der nicht genommenen Kurzzeitpflege, also 806 €, aufstocken. Die Kurzzeitpflege kann man aber mit 100 % der Verhinderungspflege aufstocken. Da sollte man genau sein.
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Rechtsberaterin spricht in dem Video nicht von der Höhe der jeweils anderen Mitteln, sondern lediglich davon, dass nicht verbrauchte Mittel der anderen Leistungsart genutzt werden können. Insofern ist da kein Widerspruch zu entdecken. Viele Grüße von Ihrem VdK!
Hallo und zwar ich möchte mit Ihnen sprechen wegen verhinderungspflege ich möchte die verhinderungspflege 4 Jahre rückwirkend beantragen und ich weiß nicht wie ich das machen soll und ob ich das Geld wirklich zurück kriege für die vier Jahre Quittung habe ich nicht kann ich ausstellen für diejenige die mich betreut hatte als meine Frau in Urlaub gewesen war bitte helfen Sie mir ich habe nie so viel Ahnung danke
0:26 Dafür gesorgt
Man kann die Verhinderungspflege nur mit 50 % der nicht genommenen Kurzzeitpflege, also 806 €, aufstocken. Die Kurzzeitpflege kann man aber mit 100 % der Verhinderungspflege aufstocken. Da sollte man genau sein.
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Rechtsberaterin spricht in dem Video nicht von der Höhe der jeweils anderen Mitteln, sondern lediglich davon, dass nicht verbrauchte Mittel der anderen Leistungsart genutzt werden können. Insofern ist da kein Widerspruch zu entdecken. Viele Grüße von Ihrem VdK!
Hallo und zwar ich möchte mit Ihnen sprechen wegen verhinderungspflege ich möchte die verhinderungspflege 4 Jahre rückwirkend beantragen und ich weiß nicht wie ich das machen soll und ob ich das Geld wirklich zurück kriege für die vier Jahre Quittung habe ich nicht kann ich ausstellen für diejenige die mich betreut hatte als meine Frau in Urlaub gewesen war bitte helfen Sie mir ich habe nie so viel Ahnung danke
@@VdKTV Guten Tag. Kann die Verhinderungspflege beantrag mit zwei Pflegekräften durchgeführt werden?