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Neue Heizkostenverordnung - das ändert sich alles! | Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann

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  • Опубліковано 14 сер 2024
  • #Heizkostenverordnung #Mietrecht #Betriebskosten
    Kürzlich wurde die neue Heizkostenverordnung verabschiedet. Sie bringt erhebliche Veränderungen für Vermieter und teilweise sogar ab sofort.

КОМЕНТАРІ • 7

  • @Sa-ue9ub
    @Sa-ue9ub 2 роки тому +11

    Überall wird darüber informiert, dass diese Mitteilung monatlich erfolgen muss. Was ist mit den Kosten dafür, die werden einfach so auf den Mieter abgewälzt, der mit dieser kostenpflichtigen Information nicht viel anfangen kann und nicht bestellt hat. Selbst bei Einsparungen (die sowieso bei den hohen Kosten sein müssen) muss er dafür noch draufzahlen🤔. Abzocke unter einem Deckmantel ist das.

    • @tureldragoon3667
      @tureldragoon3667 2 роки тому +2

      Absolut!

    • @dr.lector1091
      @dr.lector1091 2 роки тому +1

      Ich bin aus der Branche und sehe es wie Du. Dieser monatliche Verbrauchsreport ist ein wahnsinniger Aufwand, der natürlich Kosten verursacht und den Mietern so gut wie nichts bringt, da ein Vergleich zumindest in der Anfangszeit fehlt. Weiterhin bleibt ein entscheidender Faktor unberücksichtigt und das ist unser Wetter. In einer extrem kalten Winterperiode nutzt es niemanden zu erfahren, dass der Verbrauch xx% höher liegt als im warmen Vorjahr. Sollen die Menschen dann bei 10 Grad Celsius in der Wohnung sitzen um auf die Verbrauchswerte des Vorjahres zu kommen? Die meisten Mieter werden die Info vermutlich noch nicht Mal anschauen und je nach Übermittlungsweg, landet der mehrseitige Report dann ungelesen im Papierkorb. Denn insbesondere ältere Mieter erreicht man nicht alle per E-Mail. Jedem mündigen Menschen ist vollkommen klar, dass ein auf Stufe 5 voll aufgedrehtes Thermostatventil mehr Kosten verursacht als eines das auf Stufe 3 steht. Wer mit seinem Pkw stets mit 200 km/h über die Autobahn donnert, benötigt auch wesentlich mehr Kraftstoff als jemand der mit 100 km/h "mitschwimmt". Das ganze ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

    • @dr.lector1091
      @dr.lector1091 2 роки тому +2

      Noch ein gutes Beispiel ist der Wahnsinn mit der Verbrauchserfassung. Davon lebt eine riesige Industrie sehr gut. Den wenigsten Mieter ist Bewusst, dass die Kosten für die Verbrauchsermittlung bis zu 20% der Heizkosten ausmachen kann. Und die Verpflichtung zu fernauslesbaren Messgeräten erhöht die Kosten noch weiter.

  • @dercoolenikdrummi7907
    @dercoolenikdrummi7907 2 роки тому +1

    Vielen Dank für das informative Video 😀

  • @Dirk-1977
    @Dirk-1977 2 місяці тому

    Was bringt eine Heizkostenverordnung, wenn eine Bußgeldregelung in der Heizkostenverordnung nicht enthalten ist? Abweichende Vereinbarungen oder Verstöße gegen die Heizkostenverordnung stellen keine Ordnungswidrigkeit dar; die Eigentümer können nicht zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt werden. In unserer Eigentumsanlage fehlen in manchen Wohneinheiten teilweise sogar überhaupt Warmwasserzähler. Die jährliche Abrechnung durch Ista erfolgt nach Quadratmetern und nicht nach 30 % Warmwassergrundkosten und 70 % Warmwasserverbrauchskosten. Dieser Sachverhalt ist seit Erwerb der Wohnung der Fall und es ändert sich bisher nichts: Frage an den Fachmann hier: Was kann ich tun, dass endlich Warmwasserzähler in der gesamten Wohnanlage vollständig installiert werden?

  • @detlevwulff9560
    @detlevwulff9560 2 роки тому

    Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt zum 1.12.2021 in Kraft. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer.
    Die Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt zum 1.12.2021 in Kraft. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eigentlich hätte das schon bis zum 25.10.2020 stattfinden müssen.
    Plroblematik Vorhaltung von Dauermesseinheiten - das ist eine Preisfrage, die nicht gelöst werden kann, und kostentechnisch auf die Mieter abgewälzt werden wird. Hier werden schon wieder Abrechnungsschmarotzerfirmen auf den Plan gerufen und jedes Wohnobjekt wird zum Rechenzentum mit exorbitanten Stromkosten. Wer sich so was ausdenkt, hat nicht mehr alle Latten am Zaun. Hinzu kommt, das das nicht nur Stromkosten anfallen, Telekomkosten pro Objekt. Das kann man keinem privaten Vermieter zumuten. Dagegen kann man nur als EU-Wahnsinn ausmachen. Der getriebene Aufwand wird Sache nicht gerecht. Die Abrechnung am Ende des Jahres muss im privaten Sektor reichen. Hinzu kommt nicht jeder Vermieter ist EDV-Spezialist, Programmierer und Techniker , so wie ich, der voraussagen kann, dass es am Knowhow der Vermieter im Vorfeld scheitern wird.
    Hinzu kommt, dass Corona alles verändert hat und der Austausch von Geräten in vermieteten Wohnräumen aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen des Mieters durch ein Gericht per einsteweiliger Verfügung verboten wird die Wohnung von wem auch immer aufgrund des eigenen Gesundhetsschutzes, nicht realisierbar ist und auch aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung (GG) stikt untersagt ist, wird die gesamte Berechnung hinfällig, sogar strittig.
    Was daraus auch folgen kann, ist das Modell der Thermenlösung pro Wohnung (Heizung und Warmwasser je Wohnung) um sich den ganzen scheiß vom Hals zu halten. - Oder alles einfach ignorieren.