Streit um Drei war Kult. Hab ich immer nachmittags während der Hausaufgaben geguckt. Eugen Menken war damals glaube ich Richter beim Amtsgericht bei uns in Winsen (Luhe) und genau mein Humor.
Schade, dass es das nicht mehr gibt. Ich fand diese Serie viel unterhaltsamer - gerade auch wegen der Gespräche danach - als die Gerichtsshows der Privaten, die danach kamen.
Das war mal eine richtig gute und niveauvolle Richter-Sendung! Schade, dass es sie nicht mehr gibt und auch Wiederholungen rar sind. Leider ist auch bei YT und in der Mediathek nichts zu finden (bzw. bei YT nur sehr wenige) :(
Ich liebe wie der Richter den kleinkarierten Spießbürger im ersten Fall disst :D Gute Darsteller, gute Fälle, keine peinlichen Asozialen und ein Moderator, der aussieht wie Luke Wilson. Schade, dass das abgesetzt wurde...
3. Fall: Formfehler über Formfehler. Jedes reale Gericht würde diesen Richter nur belächeln und deshalb haben beide Parteien in einer Revision gute Chancen ihr Recht zu bekommen. Was aber stimmt, ist, dass es gerade im Amtsgerichtsbereich sehr viele solcher Einzelrichter gibt, die sich mit den Forderungen im Detail überfordert sehen und deshalb am liebsten alles einstellen würden, oder - wie hier - alles gegeneinander aufrechnen.
Das mit dem Zaun finde ich problematisch. Wenn ich einen mit 4cm bestelle beispielsweise damit gewisse Anbauten angebaut werden können und dann werden 3cm geliefert und das geht nicht mehr. Leider ging nicht hervor wie der Auftrag genau lautete
Man sollte davon ausgehen, und wäre es auch logisch, wenn etwas bestellt ist - und genau festgelegt wurde wie die Beschaffenheit zu sein hat, dass das dann auch genauso umgesetzt wird. Es kann dem Auftraggeber doch egal sein, ob es am Ende dem Beauftragten erhebliche Mehrkosten verursacht. Er hat das Produkt nicht so hergestellt wie es bestellt wurde, respektive die baulichen Maßnahmen nicht so umgesetzt, wie es dem Wunsch des Auftraggebers entspricht. Sohin wäre zu erwarten gewesen, dass das auch im Sinn des Klägers ausgegangen wäre. Jedoch würde ich mir die Befragten als Kunden wünschen, die meinten, der Kläger solle doch nicht so ein Drama aus der Sache machen. Solche wären meist die ersten die jammern, wenn sie etwas nicht genauso bekämen, oder eine Ware nicht ihren Erwartungen entspricht, wie sie es wollten. Auf der anderen Seite gibt es tatsächlich Kunden, die - aus welchen Gründen auch immer, tatsächlich alles 'fressen,' selbst wenn statt einem Ventilator ein Heizstrahler geliefert würde. ;-)
§ 634 BGB Ist das Werk mangelhaft(4 cm Abstand statt wie bestellt 3 cm), kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen... aber: § 635 (3) BGB: Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Das trifft hier allerdings nicht zu. Der Unternehmer, hier Hofbauer, muss einen neuen Zaun bauen und diesmal so, wie Herr Übbel es bestellt hat. ------- Das Umfeld, sie Foto, ist übrigens nicht verwildert und ist nicht zu beanstanden. So sieht es doch bei uns überall aus. Drüben in Westdeutschland kann es anders sein. Der Faschismus ist bei uns bereits seit über 70 Jahre vorbei, nicht, wie der Beamte behauptet, nicht nur 50 Jahre. Drüben in Westdeutschland kann es natürlich anders sein. ----- Die Tochter ist enterbt worden. Es ist ein Pflichtteil in Höhe von 3/8 in Geldform zu entrichten. $ 1931 (1) BGB: Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel... als gesetzlicher Erbe berufen. "§ 2303 (1) Satz 1: Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen." --> Genau lesen:, siehe "VON(!) dem Erben": Wer den Pflichtteil verlangt, wird also KEIN(!) Erbe! Satz 2:"Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils." In dieser Konstellation in diesem Falle hätte die Tochter den Rest 3/4 geerbt. Sie ist aber enterbt worden, und so bekommt sie nur die Hälfte des (nun nur fiktiven Erbteils), also (3/4) / 2 = 3/8 als Pflichtteil in Geldform. Die Tochter kann nicht Wertgegenstände aus dem Erbe (Schmuck) an sich nehmen, denn sie ist enterbt worden und der Pflichtteil wird nur in Geld beglichen. Sie hat strafrechtlich Hausfriedensbruch (§ 123 StgB) begangen und die Stiefmutter durfte sich dementsprechend wehren, vgl. § 227 BGB. Deswegen ist auch Körperverletzung nicht zu bestätigen, denn auch strafrechtlich ist stattdessen die nicht widerrechtliche Notwehr zu erkennen (§ 32 StgB) um den Hausfriedensbruch der Tochter zu beenden. Das hat die Stiefmutter dann auch getan. Wer da wen mehr gestoßen und attackiert hat, ist letztlich nicht ganz klar geworden; auch nicht, wer wen und in welcher Form mehr beleidigt hat. Das ist auch letztlich nur unerheblicher "Dorfkrach" und kann dahingestellt bleiben. Strafrechtlich kann das wechselseitige Gezänk zwischen beiden aufgerechnet werden und im Ergebnis für alle 0 herauskommt und keiner eine Strafe wegen Beleidigung zu erwarten hat, vgl. § 199 StgB: "Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären."
Im Fall 1 hat es vielleicht Absprachen gegeben , nur fehlt der Vertrag in dem die Modalitäten besonders zu den Massen . Gerade wenn jemand vom Standard abweicht sollte es in einem Vertrag mit der Unterschrift beider Vertragspartner dokumentiert werden Somit ist der Kläger den Beweis schuldig geblieben
2. Fall: In Zeiten fortschreitender Allergien ist der Grundgedanke des Amtes nachvollziehbar. Über die Höhe des Bußgeldes fällt mir nur ein Wort ein: salomonisch. Dennoch wird es weitere und höhere Bußgelder geben, wenn der liebe Bürger nicht dem Anliegen des Amtes nachkommt, das ist klar.
Eine Frechheit, für etwas bezahlen zu müssen, das nicht so geliefert wird wie abgemacht, völlig Wurst ob es nun 10 oder 1 cm zu viel Abstand sind. Es geht ums Prinzip. Dies damit abzutun, dass dem Verkäufer unverhältnismässige Kosten entstehen ist einfach nur lächerlich. Er hat genau gewusst, was herzustellen ist und ist selbst Schuld, wenn er dies nicht so umsetzt. Kann ja nicht so schwierig sein 3 cm korrekt abzumessen als Fachmann.
Ich verstehe, warum diese Sendung abgesetzt wurde. Das hat nichts mit dem Privatfernsehen zu tun, es fehlt ganz einfach die juristische Genauigkeit, die vor allem bei Zivilverfahren Grundbestandteil sein muss. Und offenbar war man nicht bereit, dieses Format den juristischen Anforderungen entsprechend umzustrukturieren. Was mich zudem stört, ist, dass es offenbar nur Bayern im ZDF gab. Wo sind die Berliner, die Hamburger, die Ruhrpöttler oder die Pommerer?
00dominus Wenn Du dem Richter zuhörst, stellst Du fest, dass er aus der Gegend von Köln kommt. Außerdem wurde die Sendung in den Bavaria Filmstudios in München produziert und das ist nunmal in Bayern, so dass die meisten Leute dort auch entsprechend bayerisch reden.
@Kätzchen Kaktus Dann im Detail. Unstrittig ist, dass der Unternehmer grundsätzlich liefern muss, was der Kunde bestellt. Einzige Ausnahme: Nachbesserung ist unverhältnismäßig. Darüber lässt sich aber gewiss streiten. Offenkundig kostet eine Nachbesserung nur 10% des Kaufpreises mehr. Warum das unverhältnismäßig sein soll, erschließt sich mir nicht. Zudem: Der Unternehmer hat grob fahrlässig seinen unqualifizierten Sohn die Arbeit erledigen lassen. Damit hat er (zumindest fahrlässig) gegen die Erfüllungspflicht aus dem Rechtsgeschäft verstoßen. Entscheidend ist eben nicht, wie die Katze in den Garten kam, sondern nur, dass nicht die bestellte Werkslieferung erbracht wurde.
@Kätzchen Kaktus Aber das ist ja juristisch eben überhaupt kein Kriterium. Wenn der Verkäufer etwas verkauft, dann aber nicht liefert, dann muss er auf eigene Kosten nacherfüllen. Ganz einfach! Zwei Kommentare über diesem hat es der entsprechende Kommentator juristisch einwandfrei mit den Paragraphen ausgearbeitet. Dem kann man sich nur anschließen. Und wenn der Unternehmer nicht nacherfüllen kann oder will, dann muss er einseitig vom Werksvertrag zurücktreten, dann jedoch alle eventuellen Mehrkosten übernehmen, die dem Auftraggeber damit entstehen, zum Beispiel, wenn er einen anderen findet, der es macht, der dann aber 1000 (damals DM) haben möchte. Diese Differenz müsste dann vom ursprünglichen Vertragsgegner entrichtet werden. Sorry, aber so sind eben die Gesetze. Meinung hin oder her, meine persönliche Meinung habe ich übrigens auch nie geäußert, ich habe nur erklärt. ;-)
Naja wurde deswegen abgesetzt, weil die Richter und Staatsanwälte sich im Gegensatz zu den Sat 1 Sendungen relativ gemach auftreten und nicht wie Roland Freisler in Person, wie z.b. Kirkitadse oder Hold!
Streit um Drei war Kult. Hab ich immer nachmittags während der Hausaufgaben geguckt.
Eugen Menken war damals glaube ich Richter beim Amtsgericht bei uns in Winsen (Luhe) und genau mein Humor.
Schade, dass es das nicht mehr gibt. Ich fand diese Serie viel unterhaltsamer - gerade auch wegen der Gespräche danach - als die Gerichtsshows der Privaten, die danach kamen.
Also betreffend des "Verkehrsgerichts" kann ich da zustimmen. Hier das ist mir leider zu amerikanisch.
Das war mal eine richtig gute und niveauvolle Richter-Sendung! Schade, dass es sie nicht mehr gibt und auch Wiederholungen rar sind. Leider ist auch bei YT und in der Mediathek nichts zu finden (bzw. bei YT nur sehr wenige) :(
R.I.P Eugen Menken
Ich liebe wie der Richter den kleinkarierten Spießbürger im ersten Fall disst :D
Gute Darsteller, gute Fälle, keine peinlichen Asozialen und ein Moderator, der aussieht wie Luke Wilson.
Schade, dass das abgesetzt wurde...
Der Richter ist der Beste, mit seiner trockenen rheinischen Frohnatur!
Ich fühl mich steinalt 😄
Der " Zaun" wird noch in die Geschichte eingehen.
Sie meinen nicht etwa den Mäschendrähtzaun ? LOL
3. Fall: Formfehler über Formfehler. Jedes reale Gericht würde diesen Richter nur belächeln und deshalb haben beide Parteien in einer Revision gute Chancen ihr Recht zu bekommen. Was aber stimmt, ist, dass es gerade im Amtsgerichtsbereich sehr viele solcher Einzelrichter gibt, die sich mit den Forderungen im Detail überfordert sehen und deshalb am liebsten alles einstellen würden, oder - wie hier - alles gegeneinander aufrechnen.
Bitte darum, die Folge mit meiner Lieblingsschauspielerin Karina Kraushaar hochzuladen!
Das mit dem Zaun finde ich problematisch. Wenn ich einen mit 4cm bestelle beispielsweise damit gewisse Anbauten angebaut werden können und dann werden 3cm geliefert und das geht nicht mehr.
Leider ging nicht hervor wie der Auftrag genau lautete
Man sollte davon ausgehen, und wäre es auch logisch, wenn etwas bestellt ist - und genau festgelegt wurde wie die Beschaffenheit zu sein hat, dass das dann auch genauso umgesetzt wird. Es kann dem Auftraggeber doch egal sein, ob es am Ende dem Beauftragten erhebliche Mehrkosten verursacht. Er hat das Produkt nicht so hergestellt wie es bestellt wurde, respektive die baulichen Maßnahmen nicht so umgesetzt, wie es dem Wunsch des Auftraggebers entspricht. Sohin wäre zu erwarten gewesen, dass das auch im Sinn des Klägers ausgegangen wäre.
Jedoch würde ich mir die Befragten als Kunden wünschen, die meinten, der Kläger solle doch nicht so ein Drama aus der Sache machen. Solche wären meist die ersten die jammern, wenn sie etwas nicht genauso bekämen, oder eine Ware nicht ihren Erwartungen entspricht, wie sie es wollten. Auf der anderen Seite gibt es tatsächlich Kunden, die - aus welchen Gründen auch immer, tatsächlich alles 'fressen,' selbst wenn statt einem Ventilator ein Heizstrahler geliefert würde. ;-)
§ 634 BGB Ist das Werk mangelhaft(4 cm Abstand statt wie bestellt 3 cm), kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen...
aber:
§ 635 (3) BGB: Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Das trifft hier allerdings nicht zu.
Der Unternehmer, hier Hofbauer, muss einen neuen Zaun bauen und diesmal so, wie Herr Übbel es bestellt hat.
-------
Das Umfeld, sie Foto, ist übrigens nicht verwildert und ist nicht zu beanstanden. So sieht es doch bei uns überall aus. Drüben in Westdeutschland kann es anders sein.
Der Faschismus ist bei uns bereits seit über 70 Jahre vorbei, nicht, wie der Beamte behauptet, nicht nur 50 Jahre. Drüben in Westdeutschland kann es natürlich anders sein.
-----
Die Tochter ist enterbt worden. Es ist ein Pflichtteil in Höhe von 3/8 in Geldform zu entrichten.
$ 1931 (1) BGB: Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel... als gesetzlicher Erbe berufen.
"§ 2303 (1) Satz 1: Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen." -->
Genau lesen:, siehe "VON(!) dem Erben": Wer den Pflichtteil verlangt, wird also KEIN(!) Erbe!
Satz 2:"Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils."
In dieser Konstellation in diesem Falle hätte die Tochter den Rest 3/4 geerbt. Sie ist aber enterbt worden, und so bekommt sie nur die Hälfte des (nun nur fiktiven Erbteils), also (3/4) / 2 = 3/8 als Pflichtteil in Geldform.
Die Tochter kann nicht Wertgegenstände aus dem Erbe (Schmuck) an sich nehmen, denn sie ist enterbt worden und der Pflichtteil wird nur in Geld beglichen.
Sie hat strafrechtlich Hausfriedensbruch (§ 123 StgB) begangen und die Stiefmutter durfte sich dementsprechend wehren, vgl. § 227 BGB. Deswegen ist auch Körperverletzung nicht zu bestätigen, denn auch strafrechtlich ist stattdessen die nicht widerrechtliche Notwehr zu erkennen (§ 32 StgB) um den Hausfriedensbruch der Tochter zu beenden. Das hat die Stiefmutter dann auch getan.
Wer da wen mehr gestoßen und attackiert hat, ist letztlich nicht ganz klar geworden; auch nicht, wer wen und in welcher Form mehr beleidigt hat. Das ist auch letztlich nur unerheblicher "Dorfkrach" und kann dahingestellt bleiben. Strafrechtlich kann das wechselseitige Gezänk zwischen beiden aufgerechnet werden und im Ergebnis für alle 0 herauskommt und keiner eine Strafe wegen Beleidigung zu erwarten hat, vgl. § 199 StgB: "Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären."
Ich fühle mich in's Bild gesetzt 😀
Im Fall 1 hat es vielleicht Absprachen gegeben , nur fehlt der Vertrag in dem die Modalitäten besonders zu den Massen . Gerade wenn jemand vom Standard abweicht sollte es in einem Vertrag mit der Unterschrift beider Vertragspartner dokumentiert werden Somit ist der Kläger den Beweis schuldig geblieben
Der Vorgänger von Barbara Salesch und Alexander Hold
Also dieser Richter, finde ich persönlich gerecht :)
Tobias Linder wer sind sie , Sie sind was
Der Kläger im 1. Fall spielt doch den Buchhalter Dannhoff in Derrick´s "Schönen Tag noch Mörder!"
Rüdiger, Du bringst mich noch ins Grab.... ;-) RIP Gert Burkard.
Den Richter grade noch als Rechtsanwalt bei „Verkehrsgericht“ gesehen xD
Der Herr Büser erzählt irgendwie immer Dinge, die mit dem eigentlichen Fall gar nichts mehr zu tun haben (zumindest beim 1. Fall).
Ja, z.B. ähnliche Fälle die anders ausgingen
2. Fall: In Zeiten fortschreitender Allergien ist der Grundgedanke des Amtes nachvollziehbar. Über die Höhe des Bußgeldes fällt mir nur ein Wort ein: salomonisch. Dennoch wird es weitere und höhere Bußgelder geben, wenn der liebe Bürger nicht dem Anliegen des Amtes nachkommt, das ist klar.
Eine Frechheit, für etwas bezahlen zu müssen, das nicht so geliefert wird wie abgemacht, völlig Wurst ob es nun 10 oder 1 cm zu viel Abstand sind. Es geht ums Prinzip. Dies damit abzutun, dass dem Verkäufer unverhältnismässige Kosten entstehen ist einfach nur lächerlich. Er hat genau gewusst, was herzustellen ist und ist selbst Schuld, wenn er dies nicht so umsetzt. Kann ja nicht so schwierig sein 3 cm korrekt abzumessen als Fachmann.
Gucci ist gut gucci capi tief
Eine Sensation eigentlich dass dieser Gerd Burkard immer solche Spießer gespielt hat, oder doch nur sich selbst?
sehr oft, aber nicht immer. Er hat auch schon andere Charaktere gespielt. Er ist in wirklichkeit nicht so, er kann das nur sehr überzeugend spielen
Also,dieser Bericht ist wohl nicht mehr ganz aktuell,
Ich verstehe, warum diese Sendung abgesetzt wurde. Das hat nichts mit dem Privatfernsehen zu tun, es fehlt ganz einfach die juristische Genauigkeit, die vor allem bei Zivilverfahren Grundbestandteil sein muss. Und offenbar war man nicht bereit, dieses Format den juristischen Anforderungen entsprechend umzustrukturieren. Was mich zudem stört, ist, dass es offenbar nur Bayern im ZDF gab. Wo sind die Berliner, die Hamburger, die Ruhrpöttler oder die Pommerer?
00dominus
Wenn Du dem Richter zuhörst, stellst Du fest, dass er aus der Gegend von Köln kommt.
00dominus
Wenn Du dem Richter zuhörst, stellst Du fest, dass er aus der Gegend von Köln kommt.
Außerdem wurde die Sendung in den Bavaria Filmstudios in München produziert und das ist nunmal in Bayern, so dass die meisten Leute dort auch entsprechend bayerisch reden.
Der 2. Fall erinnert mich an das bayrische Amtsgericht.
Früher warns die Juden, heute ist’s Bauer Grünberg.
1. Fall: Berufung hätte gute Aussicht auf Erfolg. Die Erklärung des Richters ist schon sehr vage.
@Kätzchen Kaktus Dann im Detail. Unstrittig ist, dass der Unternehmer grundsätzlich liefern muss, was der Kunde bestellt. Einzige Ausnahme: Nachbesserung ist unverhältnismäßig. Darüber lässt sich aber gewiss streiten. Offenkundig kostet eine Nachbesserung nur 10% des Kaufpreises mehr. Warum das unverhältnismäßig sein soll, erschließt sich mir nicht. Zudem: Der Unternehmer hat grob fahrlässig seinen unqualifizierten Sohn die Arbeit erledigen lassen. Damit hat er (zumindest fahrlässig) gegen die Erfüllungspflicht aus dem Rechtsgeschäft verstoßen. Entscheidend ist eben nicht, wie die Katze in den Garten kam, sondern nur, dass nicht die bestellte Werkslieferung erbracht wurde.
@Kätzchen Kaktus Aber das ist ja juristisch eben überhaupt kein Kriterium. Wenn der Verkäufer etwas verkauft, dann aber nicht liefert, dann muss er auf eigene Kosten nacherfüllen. Ganz einfach! Zwei Kommentare über diesem hat es der entsprechende Kommentator juristisch einwandfrei mit den Paragraphen ausgearbeitet. Dem kann man sich nur anschließen. Und wenn der Unternehmer nicht nacherfüllen kann oder will, dann muss er einseitig vom Werksvertrag zurücktreten, dann jedoch alle eventuellen Mehrkosten übernehmen, die dem Auftraggeber damit entstehen, zum Beispiel, wenn er einen anderen findet, der es macht, der dann aber 1000 (damals DM) haben möchte. Diese Differenz müsste dann vom ursprünglichen Vertragsgegner entrichtet werden.
Sorry, aber so sind eben die Gesetze. Meinung hin oder her, meine persönliche Meinung habe ich übrigens auch nie geäußert, ich habe nur erklärt. ;-)
Naja wurde deswegen abgesetzt, weil die Richter und Staatsanwälte sich im Gegensatz zu den Sat 1 Sendungen relativ gemach auftreten und nicht wie Roland Freisler in Person, wie z.b. Kirkitadse oder Hold!
Den Hold und den Kirkitadse mit Freisler zu vergleichen, ist echt unterste Schublade.