Moin, danke für deine tollen Videos!! Ich habe in einer Woche meine mündliche Prüfung, kann aber noch nicht so richtig die Widerrufsbelehrung erklären. Irgendwelche Tipps? LG aus Hamburg!
Hallo Felix, zunächst danke für Dein Kommentar und deine Frage. Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung solltest Du Dir folgende Fragen beantworten: 1. Warum und wann muss ein Makler*in eine Widerrufsbelehrung aushändigen? Hierzu solltest Du die gesetzlichen Grundlagen kennen und z.B. mal nachlesen, ob er/sie dies schon immer machen musste? 2. Wie ist eine Widerrufsbelehrung inhaltlich aufgebaut? Was steht eigentlich so drin in der Belehrung? 3. Welche Folgen hat es für den Makler*in, wenn er keine oder eine verspätete Belehrung aushändigt bzw. durchführt? Hat er z.B. einen Provisionsanspruch? 4. Ist es möglich das der Makler*in auch in der Widerrufsfrist einen Auftrag ausführt und z.B. eine Immobilienbesichtigung durchführt? Wenn ja, was muss er/sie hierzu beachten? Wenn Du die vorgenannten Fragen durchgehst und dir die Antworten erarbeitest, dann solltest du bestens für Deine mündliche Prüfung gewappnet sein! Ich wünsche Dir viel Erfolg für die anstehende mündliche Prüfung! Viele Grüße Christoph
@@immo-fortbildung erstmal vielen Dank für alle deine Videos, die waren sehr hilfreich für das Verständnis :D für die vier Punkte haben wir folgende Bedingungen gelernt: -Nachweis der Tätigkeit -rechtkräftiger Hauptvertrag -Maklervertrag mit Provisionsversprechen -Kausalität/Ursächlichkeit Ich bitte diese Unstimmigkeit nochmal zu erläutern :) ich erinnere mich, dass unser Dozent meinte, dass in der Realität zu 90% einer dieser Bedingungen nicht gegeben ist :/
Hey, ich beantworte Deine Frage mal wie folgt: Grundsätzlich sind drei Bedingungen zu erfüllen um einen Provisionsanspruch zu erlagen. Diese sind: - Maklervertrag (mit Prov.-Vereinbarung) muss vereinbart worden sein - rechtskräftiger Hauptvertrag muss Zustandekommen - Kausalität muss gegeben sein Dein Punkt Nachweis der Tätigkeit könnte man als Absicherung der Kausalität deuten; eventuell aber auch als Maklervertrag (Nachweisbestätigung mit Provisionsversprechen). Wichtig: Die Nachweisbestätigung könnte aber - je nach Ausgestaltung - nicht für den Ersatz des Maklervertrags ausreichend sein. Es empfiehlt sich daher dennoch einen Maklervertrag mit den Vertragsparteien abzuschließen. Ich vermute mal das der Dozent eher in die Richtung “Absicherung als Nachweis der Kausalität“ gedacht hat; Nachweis das der Makler auch für das Zustandekommen des Hauptvertrags ursächlich war. Beurteilen kann ich dies aber nicht.
Vielen lieben Dank für dieses super Video! Es war für mich eine große Lernunterstützung.
Vielen Dank 🌷🌷🌷 super erklärt sehr verständlich tolles lernvideo und auch sehr deutlich und klar gesprochen.
Herzlichen Dank!
Vielen Dank für das informative Video :)
Vielen lieben Dank :)
Sehr gerne!
Danke 🙏
Danke für Deinen Kommentar! 👍
Vielen Dank ☺
Danke!
Gerne
Mega DANKE !!!!!🙏🏼
Moin, danke für deine tollen Videos!!
Ich habe in einer Woche meine mündliche Prüfung, kann aber noch nicht so richtig die Widerrufsbelehrung erklären.
Irgendwelche Tipps?
LG aus Hamburg!
Hallo Felix,
zunächst danke für Dein Kommentar und deine Frage.
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung solltest Du Dir folgende Fragen beantworten:
1. Warum und wann muss ein Makler*in eine Widerrufsbelehrung aushändigen? Hierzu solltest Du die gesetzlichen Grundlagen kennen und z.B. mal nachlesen, ob er/sie dies schon immer machen musste?
2. Wie ist eine Widerrufsbelehrung inhaltlich aufgebaut? Was steht eigentlich so drin in der Belehrung?
3. Welche Folgen hat es für den Makler*in, wenn er keine oder eine verspätete Belehrung aushändigt bzw. durchführt? Hat er z.B. einen Provisionsanspruch?
4. Ist es möglich das der Makler*in auch in der Widerrufsfrist einen Auftrag ausführt und z.B. eine Immobilienbesichtigung durchführt? Wenn ja, was muss er/sie hierzu beachten?
Wenn Du die vorgenannten Fragen durchgehst und dir die Antworten erarbeitest, dann solltest du bestens für Deine mündliche Prüfung gewappnet sein!
Ich wünsche Dir viel Erfolg für die anstehende mündliche Prüfung!
Viele Grüße
Christoph
Mir war so, als hätten wir 4 Voraussetzungen für den Provisionsanspruch gelernt ? :) 8:00
Es gibt Prüfungsfragen, da müsste Ihr die Kausalität erläutern. Das wäre dann der vierte Punkt. Ansonsten sind nur drei Bedingungen zu erfüllen! 👍
@@immo-fortbildung erstmal vielen Dank für alle deine Videos, die waren sehr hilfreich für das Verständnis :D
für die vier Punkte haben wir folgende Bedingungen gelernt:
-Nachweis der Tätigkeit
-rechtkräftiger Hauptvertrag
-Maklervertrag mit Provisionsversprechen
-Kausalität/Ursächlichkeit
Ich bitte diese Unstimmigkeit nochmal zu erläutern :) ich erinnere mich, dass unser Dozent meinte, dass in der Realität zu 90% einer dieser Bedingungen nicht gegeben ist :/
Hey, ich beantworte Deine Frage mal wie folgt:
Grundsätzlich sind drei Bedingungen zu erfüllen um einen Provisionsanspruch zu erlagen. Diese sind:
- Maklervertrag (mit Prov.-Vereinbarung) muss vereinbart worden sein
- rechtskräftiger Hauptvertrag muss Zustandekommen
- Kausalität muss gegeben sein
Dein Punkt Nachweis der Tätigkeit könnte man als Absicherung der Kausalität deuten; eventuell aber auch als Maklervertrag (Nachweisbestätigung mit Provisionsversprechen). Wichtig: Die Nachweisbestätigung könnte aber - je nach Ausgestaltung - nicht für den Ersatz des Maklervertrags ausreichend sein. Es empfiehlt sich daher dennoch einen Maklervertrag mit den Vertragsparteien abzuschließen. Ich vermute mal das der Dozent eher in die Richtung “Absicherung als Nachweis der Kausalität“ gedacht hat; Nachweis das der Makler auch für das Zustandekommen des Hauptvertrags ursächlich war. Beurteilen kann ich dies aber nicht.
Danke
👏🏻 👍