Fall des Monats - September 2024 (Urteil des BGH v. 23.01.2024 - 1 StR 189/23)

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  • Опубліковано 7 лют 2025
  • § 239a I StGB muss in Klausuren immer geprüft werden, wenn der Täter einen Raub oder eine räuberische Erpressung beabsichtigt, versucht oder vollendet. Im 2-Personen-Verhältnis stellt sich dann die Frage nach einer tatbestandlichen Restriktion. Dieses Problem sollte allen Studierenden bekannt sein. Der BGH musste sich nun mit der Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB in Zusammenhang mit einem Mittäterexzess befassen und die Frage beantworten, ob der gefahrspezifische Zusammenhang auch in einem solchen Fall bejaht werden kann.
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КОМЕНТАРІ • 3

  • @matrixscanner
    @matrixscanner 4 місяці тому

    Faszinierend, wie man eine doch relativ einfache Straftat dermaßen auseinanderklamüsern kann.
    Das finde ich sehr interessant👍🏼.

  • @a.a.1744
    @a.a.1744 4 місяці тому

    05:35

  • @Pacifista09
    @Pacifista09 4 місяці тому

    Erkenntnisreiche Besprechung!
    Jedoch wundert mich: Frau Tofahrn? Sind Sie nicht mehr bei Juracademy?