Ihre Wunschklinik im Rehaantrag angeben

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  • Опубліковано 24 чер 2024
  • Die Wahl der passenden Klinik ist entscheidend für Ihren Rehaerfolg. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Patientinnen und Patienten ihre Klinik selbst wählen können.
    Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben, wenn Sie Ihren Rehaantrag stellen. Wenn Sie keine Wunschklinik angeben, wird Ihr Kostenträger (Ihre Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung) Ihnen Rehaeinrichtungen vorschlagen.
    Sie haben jetzt erneut die Möglichkeit, eine Wunschklinik zu nennen. Dabei müssen Sie sich nicht auf die Vorschläge Ihres Kostenträgers begrenzen. Sie können auch jetzt noch Ihre Wunschklinik angeben.
    Alle Fragen rund um Ihren Rehaantrag beantwortet Ihnen kostenlos und unverbindlich Tim Becker im Dr. Becker Infoservice. Sie können den Dr. Becker Infoservice via Telefon, E-Mail, Live-Chat oder Facebook Messenger kontaktieren.
    Tel.: (02 21) 58 83 08 22
    E-Mail: infoservice@dbkg.de
    Der Dr. Becker Infoservice ist ein Service der Dr. Becker Klinikgruppe.
    dbkg.de
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