Wer kann mir eine Reha verordnen?

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  • Опубліковано 6 вер 2024
  • Möchten Sie eine Reha machen, müssen Sie diese offiziell beantragen. Im deutschen Gesundheitssystem gibt es dafür zwei Wege: die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) und das Heilverfahren (HV).
    Die Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Ob Ihnen eine AHB helfen kann, prüft der Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus. Wenn ja, wird Ihnen eine AHB verordnet.
    Das Heilverfahren (HV) kann immer dann erfolgen, wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert - also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation. Ein Heilverfahren unterstützt z. B.
    • Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose, chronischen Rückenschmerzen oder einer Herzschwäche
    • Menschen mit psychischer Erkrankung wie Burn-out, Depressionen oder Angststörungen.
    Ein Heilverfahren kann Ihnen Ihr Arzt oder - wenn Sie in ambulanter Psychotherapie sind - auch Ihre Therapeutin verordnen. Sie können dies selbst anregen und sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Therapeuten dazu beraten lassen.

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