Am Schauplatz Gericht: Das verlorene Erbe [23.4.2020]

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  • Опубліковано 26 кві 2020
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    Im Hauptfall der aktuellen „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe „Das verlorene Erbe“ von Ludwig Gantner und Maria Zweckmayr geht es am Donnerstag, dem 23. April 2020, um 21.05 Uhr in ORF 2 um die Anfechtung einer „Schenkung auf den Todesfall“:
    Der betagte Herr W. aus Kärnten wollte das schöne Stadthaus in Kärnten, so wie es in der Kaufmannsfamilie über Generationen üblich war, in der Familie vererben. Aber dann kam es zur Entfremdung von seinem einzigen Sohn. Dieser hatte nämlich gegen den väterlichen Rat Jus statt Wirtschaft studiert und war dann Rechtsanwalt in Frankreich geworden. Herr W. schaute sich nach einem anderen Erben um, der das Haus in seinem Sinn weiterführen könnte. Der Sohn eines Freundes, der ihn immer wieder besuchte, schien ihm geeignet. Und so unterschrieb er bei einem Notar ein Schriftstück zu dessen Gunsten. Er sagt, er hätte gedacht, dass es sich dabei um ein jederzeit widerrufbares Testament handelt. Doch in Wahrheit hatte er eine einseitig nicht widerrufbare „Schenkung auf den Todesfall“ unterschrieben.
    Als sich Herr W. dann mit seinem Sohn versöhnte und ihm das Haus vererben wollte, ging das nicht mehr. Sein Sohn war de facto enterbt. Vater und Sohn machten bei der Aufarbeitung ihres Konfliktes dann interessante Entdeckungen. Im Laufe der Jahre hatte es immer wieder Annäherungsversuche in Form von schriftlichen Mitteilungen gegeben. So schrieb der Sohn dem Vater, dass er jetzt selbst einen Sohn bekommen hätte und der Vater Großvater geworden sei. Aber diese Post hat den Vater nie erreicht. Der Sohn war enttäuscht, dass der Vater nicht reagiert, der Vater war sogar erzürnt, dass er über Umwege erfahren musste, dass es Nachwuchs im Haus des Sohnes gibt - und der Konflikt verschärfte sich damals sogar. Warum ist diese Korrespondenz nie beim Adressaten angekommen, fragen sich beide und versuchen nun den Notariatsakt, mit dem das Stadthaus „verschenkt“ wurde, anzufechten.
    In einem weiteren Fall geht es um einen Dauerbrenner bei „Am Schauplatz Gericht“: um sogenannte Ersitzung. Herr M. kaufte in Wien-Floridsdorf einen Baugrund. Für seine Tochter, sagt er. Herr M. wurde auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Jahre später klagte ihn die Nachbarin. Sie hätte das Grundstück, das nicht eingezäunt war, über 40 Jahre gutgläubig wie ihr eigenes benützt und durch Ersitzung daran Eigentum erworben. Konnte sie sich vor Gericht durchsetzen?

КОМЕНТАРІ • 73

  • @sarahbuchinger1764
    @sarahbuchinger1764 9 місяців тому +6

    Unfassbar dass man eigentum ersitzen kann.

  • @thomasmarx2589
    @thomasmarx2589 4 роки тому +53

    Das gibt's auch nur in Österreich. So ein Schwachsinn.Derjenige, der im Grundbuch steht,ist der Eigentümer. Egal,wie oft die da drüber gefahren sind oder was sonst noch alles.

    • @rickbaer112
      @rickbaer112 4 роки тому +4

      Tatsächlich eine österreichische Spezialität. Zwar kann man auch in Deutschland Immobilien ersitzen, das geht aber nur, wenn man 30 Jahre (unberechtigt) im Grundbuch steht und Eigenbesitz hat. Auf Gutgläubigkeite kommt es hingegen dann nicht an.

    • @thomasmarx2589
      @thomasmarx2589 4 роки тому +3

      @@rickbaer112 Wer lässt jemanden im Grundbuch als Eigentümer stehen,wenn dies nicht der Wahrheit entspricht?Das erste,was ich mache,wenn ich ein Grundstück/Haus erwerben möchte ist, sind die Grundbücher überprüfen zu lassen.Notfalls durch einen Ra.

    • @rickbaer112
      @rickbaer112 4 роки тому +2

      @@thomasmarx2589 Meine Erfahrung als RA sagt mir, dass das so gut wie niemand nach einem Hauskauf prüft, wie das Grundbuch aussieht. Vorher natürlich schon, aber ob dann eine falsche Eintragung erfolgt, wird schlicht kaum noch geprüft.

    • @thomasmarx2589
      @thomasmarx2589 4 роки тому +2

      @@rickbaer112 Das sagt einem doch ein halbwegs gesunder Menschenverstand,daß ich da alles Menschenmögliche Unternehmen werde,daß ich das Geld nicht umsonst ausgegeben habe und ich mich dafür bis zum Sankt Nimmerleinstag mit Gerichten und Rechtsanwälten herumschlagen muss.
      Aber es stimmt schon,manche Leute sind da viel zu leichtgläubig. Das kann ich zwar absolut nicht verstehen,aber es ist teils die Realität.

    • @christian827
      @christian827 3 роки тому +1

      @@rickbaer112 nach einem Hauskauf erhält doch jeder automatisch die sog. Eintragungsbekanntmachung. Hier stets doch dann der neue Eigentümer drin.

  • @fischputza
    @fischputza 3 роки тому +16

    Merke: kaufe kein dreieckiges Grundstück 🤣

  • @KingHayabusa384
    @KingHayabusa384 2 роки тому +11

    Richter: "Wie unnötig schwer wollen sie sich das Leben machen?"
    Streitparteien: "Ja."

  • @alffuergregor
    @alffuergregor Рік тому +5

    Man kauft ein Grundstück bezahlt viel Geld und dann kommt ein anderer sagt ich hab geglaubt das ist meins….und bekommt dein Grundstück. Gratis. Löwingerbühne!,

  • @mexxwheeler
    @mexxwheeler 3 роки тому +10

    Lächerliches Argument mit der Blindheit! Das Schriftstück wird beim Notar vorgelesen!? Merkwürdig!

    • @gluckengel2569
      @gluckengel2569 2 місяці тому +1

      Aber der Notar kommt auch ans Krankenbett . Hab selbst schon erlebt was da gemauschelt wird.. Von Seiten des Notars ..

  • @rewat743
    @rewat743 9 місяців тому +5

    Nicht lesen können und unterschreiben, das ist nicht Blindheit, sondern Blödheit

  • @haraldreiter5307
    @haraldreiter5307 3 роки тому +11

    Da hat sich wohl beim ersten Fall jemand selbst ein Bein gestellt.
    Bled gelaufen, oder es war jemand zu schlau !

  • @danapnmk
    @danapnmk 3 роки тому +16

    Wäre ich der Begünstigte würde ich das Stadthaus dem Sohn wiedergeben, da sich die beiden wieder vertragen haben. Mit welchem Recht sollte ein Außenstehender sich so ein Haus einsacken?

  • @chrisnoria3027
    @chrisnoria3027 2 роки тому +6

    Recht haben und Recht bekommen sind immernoch Zweierlei.

  • @thomasmarx2589
    @thomasmarx2589 4 роки тому +7

    Das ist klar das der Anwalt der Gegenseite so argumentiert.

  • @michaelmuller5517
    @michaelmuller5517 4 роки тому +14

    Fall 2
    Was ist das für rein scheiß Gesetz 😩🤦‍♂️

  • @alexandramesmoudi3928
    @alexandramesmoudi3928 2 роки тому +3

    Ersitzen eines Grundstückes ist zu 99% unmöglich.

  • @robertpurgay6005
    @robertpurgay6005 2 роки тому +4

    Also der Bürgermeister ist dermaßen präpotent und seine Aussprache ist ist eines Bürgermeisters nicht würdig.

  • @alika3276
    @alika3276 10 місяців тому +4

    Ich bin der Meinung, dass gewisse Gesetze dringend geaendert werden muessen.
    Grundstuecke sind zu teuer fuer solche Spaesse.
    Wegerechte oder Ersitz muss Grundbuecherlich eingetragen werden, sonst gilt es nicht.
    Ein Verkaeufer verkauft ein Grundstueck und der Kaeufer wird nicht von solchen Einschraenkungen in Kenntnis gesetzt. Das kann doch nicht sein.
    Wir hatten sehr nette Nachbarn. Sie wohnen unter uns, eine Strasse fuehrt dorthin. Fuer die Kinder war es aber eine angenehme Abkuerzung unsere Garageneinfahrt zu nehmen, dann einen kleinen Garten und so schneller nach Hause zu kommen. Wir haben dann diesen Teil geschlossen. Der Grund war natuerlich rechtlich:
    1. Haftpflicht, wenn etwas passiert. Einfahrt zur Garage ist abschuessig.
    2. Angst vor Wegerecht.
    Natuerlich gab es erst einmal Unverstaendnis der Nachbarn und einige Monate Funkstille. Dann hat sich das beruhigt.
    Wer glaubt, dass eine Erfassung solcher Rechte nicht moeglich ist, der taeuscht sich. In DE hat man von Besitzern verlangt, alle Daten fuer die Neuberechnung der Grundsteuer zu verlangen. Wenn das funktioniert, dann sollte es auch moeglich sein, von Besitzern eventuelle Wegerechte oder Ersitzansprueche zu erfahren. Dieser Stand wuerde dann gelten. Wenn dann im Nachhinein noch Ansprueche geltend gemacht werden, ist der Verkauf ungueltig und der neue Besitzer kann vom Kauf zuruecktreten.
    Es kann nicht sein, dass einem ein Grundstueck mit x qm verkauft wird und man am Ende davon etwas abtreten muss.
    Ganz schlimm finde ich den Fall in Wien. Ich kaufe ein Grundstueck und jemand anderes bekommt es geschenkt.
    Gutglaeubig im 21. Jhd.! Soll man weinen oder lachen?

    • @khw.9
      @khw.9 7 місяців тому

      Sehr ich genauso, diese Gesetze sind nicht mehr zeitgemäß. Habe auch ein Grundstück gekauft und mir wurde ein nicht eingetragenes Wegerecht verschwiegen. Ein Prozess gegen die Verkäufer hätte mich , da keine Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten bzgl. Grund und Boden übernimmt, um die 20 000-30 000 EUR gekostet. Je höher der Streitwert desto höher die Gerichtskosten, etc. Also kaum leistbar. Meine Chancen wären 50-50 gewesen. Der "Servitutsprozess" gegen die Nachbarn hätte mir wieder dasselbe gekostet, meine Chamcen wären gegen Null gewesen weil ich klarerweise als Käuferin, die in diesem Ort davor nicht gelebt hat, nicht beweisen kann, dass sie nicht 30 Jahre lang durchgefahren sind. Obwohl die Nachbarn eine andere Zufahrt hätten, die genauso gut wäre. Die Logisch darf man dabei nicht denken. Jemand kann 10 Zufahren haben aber dennoch Anspruch auf die 11. Zufahrt, wenn ersessen, obwohl diese nicht notwendig ist. Aber so sind die Gesetze in Ö.

  • @bastianbux9050
    @bastianbux9050 2 місяці тому +3

    Das alles scheint ja echt eine Krankheit in Österreich zu sein 😂

  • @fischputza
    @fischputza 3 роки тому +3

    Reisenberg......eine wachgsoffene Gemeinde

  • @clemensmaier8046
    @clemensmaier8046 2 роки тому +5

    Die Ersitzung von Eigentumsrechten und Wegerechten is absoluter Schwachsinn. Der Grund gehört demjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist, alles andere is Nonsense. Wer schützt eigentlich den Käufer, der gutes Geld in das Grundstück investiert und durch das Ersitzen dann eben jene Investitionssumme verliert, ihm also ein Schaden dadurch entsteht? Kann das beim vorigen Eigentümer erfolgreich eingeklagt werden?

    • @clemensmaier8046
      @clemensmaier8046 2 роки тому +2

      Was mich auch noch interessiert: Als Besitzer bezahlt man ja über Jahre hinweg im guten Glauben Grundsteuer für das Grundstück, welches man aufgrund Ersitzung dann 'herschenken' muss, bzw. welches einem dann sozusagen gestohlen wird. Wer ersetzt mir dann diesen finanziellen Schaden?

    • @andrealuisecandido1154
      @andrealuisecandido1154 Рік тому

      erben möchTen echeinbar viele ha?
      [erbschleicher]
      zum Beispiel

  • @ungeimpfterrusslandtroll7155
    @ungeimpfterrusslandtroll7155 Рік тому +1

    Am besten man vermeidet diese unsere Gerichte alle zusammen.

  • @K-Plsek
    @K-Plsek 2 роки тому +1

    Genau sowas mit dem Weg haben mir in Dornbirn auch.

  • @Pandra111
    @Pandra111 4 роки тому +6

    wie kommt es zu einem "ersitzungsprozess"? der, der ersitzt, also nicht der eigentümer, muss ja wissen, damit es zu diesem prozess überhaupt kommt, dass er nicht der eigentümer ist. voll unlogisch alles! :-P

    • @rickbaer112
      @rickbaer112 4 роки тому +1

      Es klagt im Regelfall natürlich nicht der Ersitzer, sondern der "eigentliche Eigentümer".

    • @Pandra111
      @Pandra111 4 роки тому +2

      @@rickbaer112 in diesem fall (fall 2) ist es anders. wenn die ersitzerin eine klage einbringt, kann man ja wohl nicht von gutgläubigkeit reden. oder im fall redl/winter. kann mir doch niemand erzählen, dass winter nicht wußte, dass das nicht sein grundstück ist (jahrelang rundherum bäume pflegen um das dreieck und dann soll er nichts davon gewußt haben? häääääääää?)

    • @rickbaer112
      @rickbaer112 4 роки тому

      @@Pandra111 was in diesem konkreten Fall gelaufen ist, weiß außer den Beteiligten wie so oft eben keiner ganz genau. Deshalb sage ich ja, dass es zum Ersitzungsprozess "im Regelfall" anders kommt. Natürlich kann aber auch der Ersitzer zur Klärung der Rechtslage (auf Feststellung) klagen, wenn er meint Eigentum erworben zu haben, dass dann nach der Ersitzung vom ursprünglichen Eigentümer bezweifelt wird

    • @Pandra111
      @Pandra111 4 роки тому +3

      @@rickbaer112 genau an dieser stelle setzt die unlogig ein: der ersitzer MUSS wissen, dass es im vorher nicht gehörte, dass er es nicht gekauft, sondern ersessen hat. das nicht-wissen darum ist aber voraussetzung für das ersitzen ;-)

    • @clemensmaier8046
      @clemensmaier8046 2 роки тому

      Funktioniert offenbar, wenn man glaubhaft machen kann, dass einem erst nach Ablauf der Ersitzungsfrist bewusst wurde, dass man nicht Eigentümer des Grundstückes ist, welches man für die Dauer des Ersitzungszeitraumes glaubte zu besitzen.

  • @herrlich7671
    @herrlich7671 3 роки тому +3

    Was ist dem Sohn so wichtig, wenn man 10 jahre kein Kontakt hatte will man doch auch nicht das Geld von Vater

  • @thomasmarx2589
    @thomasmarx2589 4 роки тому +3

    Dann müssen die Grundstückseigentümer in Austria eben der Nachbarschaft per Einschreiben mit Rückschein mitteilen das es ihr Eigentum ist.

  • @alexandramesmoudi3928
    @alexandramesmoudi3928 2 роки тому +1

    Sorry, aber sogar Sehende, die auch lesen können, verstehen oft das Juristendeutsch nicht. Sehr schwierig.

  • @yvonneminkus
    @yvonneminkus 2 роки тому +4

    Die streiten alle um Geld.... Um das geht es... Wozu???

  • @Pandra111
    @Pandra111 4 роки тому +3

    juristen kennen wohl kein maßband ;-)

  • @vahitkaradeniz2808
    @vahitkaradeniz2808 3 роки тому +2

    Kann er das Haus nicht einfach vor seinem Tod verkaufen? Und das Geld dann an seinen Sohn erben.

    • @danapnmk
      @danapnmk 3 роки тому +3

      Er hat ja schon eine Schenkung gemacht, das Haus gehört dem fremden Mann, der alte Besitzer kann aber bis zum Lebensende drin bleiben.

    • @k.s.421
      @k.s.421 3 роки тому +1

      Nein, das geht nicht. Er hat nur noch Wohnrecht auf Lebenszeit, da führt kein Weg dran vorbei...

  • @steveroger3669
    @steveroger3669 4 роки тому +4

    Beim Erben werden die besten Männer von der Stadt in die Welt gebracht

  • @daliahprobst9866
    @daliahprobst9866 Рік тому

    Schon wieder der MFG Berneder.😂😂😂

  • @JohnMarrington
    @JohnMarrington 3 роки тому +1

    Im deutschen Recht spielt die Ersitzung in der Praxis zum Glück kaum eine Rolle, auch wenn das ähnlich geregelt ist wie im Ösirecht