Die zwei Mikroappartments haben wir gekauft - Betongoldoffensive auf der Zielgeraden

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  • Опубліковано 4 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 10

  • @rolandh.2923
    @rolandh.2923 2 місяці тому +1

    Dann nehmen wir den auch noch mit: Wenn Du in den 10 Jahren das Objekt selbst bewohnst, oder durch eigene Kinder bewohnt wurde, oder wenigstens vor dem Verkauf 3 Jahre genutzt wurde, verkürzt sich die Frist entsprechend.

  • @rolandh.2923
    @rolandh.2923 2 місяці тому +2

    Du weißt, dass Du zum gewerblichen Grundstückshändler wirst, wenn Du innerhalb 10 Jahren mehr als 3 Objekte wieder verkaufst.

    • @schatzsuche4.050
      @schatzsuche4.050  2 місяці тому

      Das ist richtig, die Haltedauer sollte länger als 10 Jahre sein. Auch aus steuerlicher Sicht

    • @BadboyMax1986
      @BadboyMax1986 2 місяці тому +2

      1) Die 3 Objektgrenze ist nur ein ungefährer Wert. Kann also auch schon ab 2 Objekten zählen.
      Als Objekt zählt jede Immobilie mit seperaten Grundbuch
      2) Und es sind nicht 10 Jahre sondern nur 5 Jahre.
      Halt ihn noch nicht für einen Branchenkundigen, dass die 10 Jahre gelten wurden.
      3) Die 10 steuerfreie Jahre sind eine andere Frist von 3 Fristen für steuerfreien Verkauf in Deutschland
      4) Es gibt noch zahlreiche andere Fallstricke beim Verkauf von Immobilien in Deutschland

    • @schatzsuche4.050
      @schatzsuche4.050  2 місяці тому

      1) ich glaube im Grenzfall kann das Finanzamt bei der ersten Immobilie schon diese Einstufung treffen, wenn der Wiederverkauf direkt offensichtlich geplant war.
      2) Stimmt, es waren 5 Jahre
      Das fiese ist, dass wenn du als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft wirst, werden quasi alle deine Privat gehaltenen Immobilien gewerblich, womit viele Steuervorteile verloren gehen.
      Dem könnte man entgehen, indem man den Handel in eine GmbH auslagert.
      Alles nur Laienwissen ohne Gewährt! :)
      Aber ich hatte ja nie vor, damit zu handeln oder die kürzer als 10 Jahre zu halten.

    • @BadboyMax1986
      @BadboyMax1986 2 місяці тому +1

      @@schatzsuche4.050 1) Ja der geplante Wiederverkauf oder auch die Aufwertung einer Immobilie vor Verkauf können steuerlich negative Folgen haben.
      2) Problem der GmbH ist der Verlust des Vorteils des steuerfreien Verkaufs, also die verschiedenen Fristen.
      Besonders in der Rhein-Main Region ist die Aufwertung (Wertsteigerung) wichtiger als der Cashflow.

    • @BadboyMax1986
      @BadboyMax1986 2 місяці тому +2

      @@schatzsuche4.050 Warum gab es den Probleme bei der Finanzierung?
      Beiden Immobilien nicht in einem Kredit gebündelt?
      5:48 Schwierige Finanzierung:
      Wundert mich, dass die Finanzierung schwierig war.
      Kann nur Banken die unter 50K € Kreditsumme massiv Probleme haben, wegen den Kosten und auch zum Teil bei unter 100K €.
      Wenn man aber beide Immobilien in einen Kredit zusammenfasst und somit hier 163K € hat, müsste man eigentlich normale Zinsen bekommen.