▶ Mehr Elterngeld durch Steuerklassen-Trick (vor Elterngeldreform)
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- Опубліковано 30 лип 2024
- Zum aktualisierten Video geht es hier: • ▶ Mehr Elterngeld: Der...
Dort findest du alles, was für Geburten nach dem 31. August 2021 gilt!
In diesem Video zeigen wir euch den Steuerklassen-Trick für mehr Elterngeld. Weitere Tricks gibt es in unserem Videokurs: ▶ www.elterngeld.de/elterngeldk...
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ℹ️ Darum geht es im Video:
- Welcher Steuerklassen es gibt
- Weniger Abzüge, mehr Elterngeld
- Der Zeitpunkt des Steuerklassenwechsels
- Elterngeld Beispielrechnung
Habt ihr weitere Fragen zum Elterngeld? Dann schreibt sie uns in die Kommentare!
Zum aktualisierten Video kommt ihr hier: ua-cam.com/video/C9QZ66T8HZY/v-deo.html
Durch die Elterngeldreform für Geburten nach dem 01. September 2021 hat sich einiges verändert. Wir möchten euch auch weiterhin bei den Themen Elterngeld und Elternzeit unterstützen. Klickt einfach mal rein.
Es ist wichtig, sich frühzeitig um den Wechsel der Steuerklassen zu kümmern, wenn man dauerhaft getrennt lebt.
Hallo, ein Beispiel: Geburtstermin 03. Dezember und man beantragt heute (03. April) den Steuerklassenwechsel von V auf lll. -> SSW ca. 6-7
Passt das noch oder mit den 7 Monaten? Denn der Mutterschutz beginnt ja dann ab dem 22. Oktober (6 Wochen vor dem Geburtstermin), richtig?
Danke schon mal für die Antwort :).
Hallo Müslüm,
der Wechsel der Steuerklasse ist erst zum Mai gültig. Der Oktober ist kein vollständig abgerechneter Gehaltsmonat mehr, wegen des Mutterschutzes. Ihr kommt also nur auf 5 vollständige Monate mit der neuen Steuerklasse. Daher ist der Wechsel für das Elterngeld zu spät. Für das Mutterschaftsgeld kann der Wechsel jedoch trotzdem sinnvoll sein.
Hallo, vielen Dank für euer Video. Ich habe eine Frage zu der neuen Elterngeldreform und dem Verzicht auf Ausklammerung beim Mutterschutz. Wir haben den eET am 08.12., der Mutterschutz beginnt daher am 27.10. Wir haben im April den Antrag auf Steuerklassenwechsel vorgenommen und seit Mai bin ich in Steuerklasse 3. Theoretisch wären das dann ja nur Mai-September in Steuerklasse 3 - also 5 Monate. Beim Elterngeldantrag kann ich nun aber, wenn ich es richtig verstehe, auf die Ausklammerung des Monats Oktober verzichten. So wird das Steuerklasse-3-Gehalt vom Oktober 2021 Teil des Bemessungszeitraums und damit wäre ich die letzten 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes in Steuerklasse 3 und dürfte ganz normal ab dem 27.10. in Mutterschutz gehen, richtig? Dann fließt der Oktober nur mit einem Teilgehalt in die Elterngeldberechnung ein (Lohn 1. bis 26. Oktober 2021) und der Rest des Oktobers (27.,28.,29.10 als Werktage und 30. und 31.10. als Wochenende) wäre dann schon Mutterschaftsgeld und würde nicht mehr in die Elterngeldberechnung einfließen, oder? Das müsste im Fall, dass man die Deckelung von 1800 Euro erreicht aber sehr wahrscheinlich keine Auswirkung haben, oder?
Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!
Hallo Christina,
wenn du im maximalen Elterngeld bist, spielt der Wechsel der Steuerklasse keine Rolle. Sollte es durch den Wechsel zum maximalen Elterngeld kommen und du beantragst die Einklammerung vom Oktober, kommt es sehr wahrscheinlich so wie du schriebst.
hi grüße dich danke erstmal für das video eine frage ich und meine frau haben die steuerklasse 4/4 ohne faktor meine frau ist jetzt im mutterschutz kann ich jetzt ein steuerklassenwechsel beantragen mich mit 3 meine frau mit 5 ? und die elterngeldstelle rechnet ja 12 monate vor der geburt wird meine frau wenn sie dann elterngeld bezieht mit 4 abgerechnet sein oder mit 5 Lg Adem
Also dass ist für mich zu spät oder? Wir haben beide Stkl. 4-4 und ich bin in der 15 SSW, könnte mann hier noch „profitieren“ wenn Mann jetzt die Stkl. 3-5 wechselt?
Hallo Denis,
Es müssten 6 Monate vor dem Mutterschutz in der neuen Steuerklasse abgerechnet werden. Sonst kommt der Wechsel für das Elterngeld zu spät. Für das Mutterschaftsgeld ist es noch möglich zu wechseln. Dieses erhöht sich dadurch leicht. Hierfür müssen die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz in der neuen Steuerklasse abgerechnet werden.
Gehen wir davon aus, dass wir aus anderen Gründen den Wechsel von 4/4 auf 5/3 machen wollen. Am Ende gleicht sich das erhöhte netto doch wieder über eine sehr wahrscheinliche Rückzahlung bei der Steuererklärung aus richtig? Ändert sich etwas bei der Steuererklärung, wenn meine Frau in Elternzeit ist? Im Sinne von.... Muss man dann eventuell weniger zurückzahlen, trotz Änderung auf 5/3
Hallo Marian,
wenn ein Elternteil in der Elternzeit nichts verdient, aber die Steuerklasse III behält, könnte es am Jahresende zu einer Erstattung kommen (wenn der andere Elternteil die V über das ganze Jahr und Einkommen hatte). Durch das Elterngeld kann diese Erstattung jedoch auch gering ausfallen oder sogar aufgebraucht werden. Kommt auf die weiteren Einkommensbestandteile an. Hinzukommt, dass ihr so monatlich viel weniger Netto zur Verfügung habt.
Finde eure Video´s sehr hilfreich, dankeschön! Trotzdem habe ich eine Frage zu unserer Situation, weil ich da einfach nicht durchblicke: wir sind momentan beide noch nicht verheiratet, werden aber im November diesen Jahres heiraten, momentan sind wir beide noch Steuerklasse I. Ich verdiene ca. 500,00 Euro mehr als mein Partner, daher bin ich der besserverdienende. 1.Frage: Daher müssten wir nach der Heirat die Steuerklassenkombi 3 (ich) und 5 (mein Partner) wählen, richtig? Nun wird es noch komplizierter, denn wir erwarten ein Baby und ich gehe am 26.01.2021 in Mutterschutz, das Baby kommt um den 09.03.2021. 2. Frage: Wie gehen wir hinsichtlich des Elterngeldes vor - lohnt es sich dann überhaupt in eine andere Steuerklasse zu wechseln, wenn ja, wer in welche und wann müssten wir dies tun - Zeitpunkt ? Oder sind wir mit allem zu spät dran? Oh wei - das sind viele Fragen, ich weiß - ich wäre trotzdem unendlich dankbar, wenn jemand Licht in das Dunkel bringt..
Ich habe eine weitere Frage.
Meine Frau hat einen hauptjob und noch eine zweit Beschäftigung bei dem Sie bei mir angestellt ist also bei Ihrem Ehemann.
Bei mir verdient sie 500 euro brutto. Wird das bei der Beantragung mit berücksichtigt oder nur Ihr Hauptjob?
Hallo Mario,
alles, was an elterngeldrelevanten Einkommen vorliegt im Bemessungszeitraum, zählt. Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehört dazu. Vielleicht ist unser Elterngeldkurs etwas für dich. www.elterngeld.de/elterngeldkurs/
Kann man auf einen Teil des Mutterschutz (vor Geburt) verzichten, um auf volle 6 Monate zu kommen?
Hi, ja das geht. Der Verzicht muss gegenüber der Krankenkasse und dem Arbeitgeber erklärt werden.
Hallo vielleicht können sie mir helfen. Ich habe ein kleingewerbe welches noch keinen Gewinn bringt angemeldet. Nun bin ich in der 14.ssw und höre zum einen erstmal von dieser Steuerklassen Idee zum anderen meine Frage: ist es wahr, dass mich das Finanzamt trotz meines Vollzeit Jobs von 40h die Woche nun so einstuft dass ich so gut wie kein Elterngeld erhalte? Bin gerade einen Nervenzusammenbruch nahe, wie soll ich in Zukunft mit 300€ auskommen wenn es wahr ist?
Hallo Misscurlyjen,
dein Elterngeld ist von deinem Einkommen im Bemessungszeitraum abhängig. Dieser wäre regulär bei Mischeinkünften das Kalenderjahr vor der Geburt. Bei reinen Arbeitnehmerinnen (oder wenn du dich für das neue Wahlrecht für Personen mit Mischeinkünften entscheiden darfst) die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
das ist auch bei einem "eheähnliches Verhältnis" möglich, oder?
Hallo Triple Choc,
die Wahl der Steuerklassen III und V ist nur bei Ehe-Paaren bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich. Unverheiratete Partner haben die Steuerklasse I.
Den Teil "Das gleicht sich durch die nächste Steuererklärung wieder aus" verstehe ich noch nicht ganz. Der kleinere Nettobetrag vor der Geburt ist durch den Wechsel in die III/V ja nicht unerheblich - wie gleicht sich das nun in der Steuererklärung aus? Heißt das, exakt der Betrag, der durch den Steuerklassen-Wechsel bis zur Geburt erstmal fehlt gibt es als Rückzahlung 1:1 wieder?
Hallo JonnyMcFly,
es kommt immer auf das gesamte Einkommen im Jahr an, auf welches die Einkommensteuer berechnet wird. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung darauf. Wenn also die Steuerklassen "nicht korrekt" gewählt sind und die Abzüge bei der Lohnsteuer zu hoch sind, erfolgt mit der Steuererklärung eine Erstattung des zu viel abgeführten Betrages. Ob es 1:1 ist, lässt sich schwer sagen. Es kommt auf verschiedene Dinge an, da ja z.B. im selben Jahr sehr wahrscheinlich auch Ersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen werden. Diese werden aufgrund des Progressionsvorbehaltes besteuert. So fällt die Erstattung möglicherweise geringer aus. Wäre die Steuerklasse nicht getauscht worden, entstünde durch die Ersatzleistungen möglicherweise eine Nachzahlung.
Hallo,
meine Frau ist schwanger und wir sind ein bisschen spät dran. Ca 1 Monat. Jedoch haben wir dieses Jahr geheiratet und im Antrag ist das Kästchen "Die Steuerklasse soll ab dem Zeitpunkt der Hochzeit gelten ".Somit wären wir dann ab dem jetzigen Zeitpunkt schon 6 Monate in 3/5 .
Somit sollte das Funktionieren, ist das korrekt ?
Hallo Tobias,
ihr könnt den Antrag nur noch im November stellen! Da wir den Geburtstermin nicht kennen, können wir nicht beurteilen, ob der Wechsel rechtzeitig ist.
5.07.2022 wäre der Termin.
Jedoch haben wir ja den Vorteil Rückwirkend bis zum Juni 2021 die Steuerklasse zu wechseln.
@@tobiasm.5474 ja, das geht. Aber der Antrag ist nur noch im November möglich! Schnell beantragen lohnt sich in eurem Fall.
Also bekommt man insgesamt erstmal nicht viel mehr raus, es gleicht sich aber durch die Steuererklärung wieder aus? Dadurch das der mann in steuerklasse 5 monatlich ja auch weniger raus bekommt. Hab ich das richtig verstanden?
Hallo Sarah,
dein Elterngeld fällt höher aus, wenn ihr den Wechsel rechtzeitig vornehmt. Das Nettogehalt bei dem Elternteil, das in die Steuerklasse V geht wird geringer. Das gleicht sich erst mit der Steuererklärung wieder aus.
Bei uns hätte sich das nicht gelohnt. Ich hätte zwar ein bisschen mehr bekommen, aber mein Mann hätte in seinen zwei Elterngeldmonaten so viel weniger bekommen, das wir mit 4-4 besser gefahren sind.
Bei uns das selbe .
Meine Frau ist in Elternzeit mit dem Wechsel hätten wir am Ende mehr bezahlt.
Mit 4/4 Fahrt man bei 1zu 3 besser wenn der Elterngeld Partner weniger verdient
Aber hat das Ehepaar nicht mehr davon, wenn der Besserverdiener als Mann weiter Netto verdient und Partner mit Stkl. 5 Elterngeld bezieht?
Beispiel: 2200 netto + 968 Elterngeld = 3168/mtl.
1356 Elterngeld + 1600 netto = 2956/mtl.
Also hat das Paar monatlich 212 EUR weniger. Was bringt dann höheres Elterngeld? (Oder habe ich einen Denkfehler?)
Hallo Alexej,
der Besserverdiener arbeitet weiter, es geht nur um einen begrenzten Zeitraum in der dieser Steuerklassenwechsel zwischen den werdenden Eltern erfolgen sollte (mind. 6 Monate vor Beginn Mutterschutz), um das Elterngeld zu erhöhen. Das Gehalt des Elternteils, der in Elternzeit geht, fällt in der Regel komplett weg (Vollzeit Elternzeit), sodass der Unterschied größer ausfällt, als die von dir ausgerechneten 212 Euro.
Würde der Tausch nicht vollzogen, hätten die Eltern monatlich 388 Euro weniger zur Verfügung während der Elternzeit. Im Vergleich zum bisherigen Netto von 1.600 Euro sogar 632 Euro, da das Elterngeld (968 Euro) nur einen Teil des Gehaltes ersetzt.
Völliger Quatsch! Alexej hat meiner Meinung nach Recht. Wenn der Höherverdiener in die SK 5 wechselt, dann schrupft sein Netto während das Nett des Elterngeld-Partners wächst. Im Vergleich hat man am Ende zwar mehr Elterngeld rausgeholt aber das Nett beider gesamt ist weniger als wenn der Höherverdiener in SK 3 bleibt.
Besser wäre doch wenn beide in IV gehen. @@elterngeld_de
Die Berechnung hinkt aus meiner Sicht. 388€ hören sich für die Allgemeinheit erstmal gut an, aber den „Verlust“ vor der Geburt (durch Tausch der St.Kl.) wird hier nicht gegengerechnet.
Hallo Ali Ma,
der "Verlust" den du beschreibst, ist nur temporär. Mit der nächsten Steuererklärung gleicht sich das wieder aus, sofern die gleichen Verhältnisse vorliegen.
Meine Frau weiss seit April dass sie Schwanger ist leider wussten wir das vorher mit dem Steuerwechsel nicht und wollen jetzt ab Juli die Steuerklasse wechseln.
Unser Kind erwarten wir Anfang dezember
Macht der Wechsel noch sinn oder ist das zu spaet.
Zur info ich selbst bin selbständig
Hallo Mario,
der Mutterschutz beginnt bereits im Oktober. Selbst mit der neuen Regelung durch die Elterngeldreform, auf die Ausklammerung der Mutterschutzfrist zu verzichten, kommt deine Frau nicht mehr auf 6 Monate in der neuen Steuerklasse. Für das Mutterschaftsgeld kann sich der Wechsel noch lohnen.
@@elterngeld_de ist das denn wichtig 6 monate in der neuen steuerklasse zu sein?
@@elterngeld_de das verstehe ich nicht. Der Durchschnitt wuerde sich doch dadurch erhöhen wenn meine Frau jetzt nocb bis dezember in die neue Steuerklasse wechseln wuerde. Bitte um Aufklärung. Danke
@@bobK-vv2ll Die Elterngeldstelle rechnet mit dem Bruttoeinkommen. Dann errechnet sie das Elterngeldnetto. Angewendet wird nur die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend vorgelegen hat. Schau dir doch einmal unseren Elterngeldkurs an. www.elterngeld.de/elterngeldkurs/
Die Steuerklassenwahl kann eine große Rolle spielen, um finanzielle Verluste nach einer Trennung zu minimieren.
Hey, vielen Dank für die Hinweise bzgl. des Wechsels, die wir brav befolgt haben. Allerdings finden wir nirgendwo - weder per googlen noch auf youtube - hilfreiche Tipps zum idealen Zeitpunkt des Zurückwechselns der Steuerklassen.
Ggf. könnten Sie sich ja mal unseren Fall anschauen. Das wäre klasse.
- unser Entbindungstermin (ET) ist zu Ende August. Wir haben rechtzeitig in Steuerklasse 3 (Frau) und 5 (Mann) zum 01.01.2020 gewechselt.
- der Mutterschutz beginnt zum 15.07. und wird aus den letzten 3 Einkommen der vollen Monate berechnet. In diesem Fall April, Mai, Juni auf Steuerklasse 3
- wir würden zum 01.07.2020 wieder die Steuerklassen wechseln (nun 5 Frau und 3 Mann).
- Das Elterngeld wird dann ab Ende Oktober (nach 2 Monaten Mutterschutz nach dem ET) auf Basis der in den letzten 12 Monaten genutzen Steuerklasse der Frau gebildet. In unserem Fall würde es unserer Rechnung nach Steuerklasse 3 denn die letzten 12 Monate würden sich für die Frau wie folgt zusammensetzen:
Nov - Dez 2019 = 2 Monate St.Kl. 4
Jan - Juni 2020 = 6 Monate St.Kl. 3
Jul - Okt 2020 = 4 Monate St.Kl. 5
Wäre der berechnete Zeitpunkt zum idealen Wechsel der Steuerklasse aus Ihrer Sicht korrekt oder sollten wir erst zu einem späteren Zeitpunkt wechseln?
Es wäre klasse, wenn Sie uns in diesem ganzen Wirrwarr weiterhelfen könnten.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Hallo Robsen Hobsen,
leider ist eure Annahme der Berechnung des Elterngeldes verkehrt. Es zählen die 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes. 6 Monate in der neuen Steuerklasse schafft ihr aber dennnoch. Das EG berechnet sich also nach Steuerklasse III. Den idealen Zeitpunkt zum Zurückwechseln gibt es in dem Sinne nicht. Empfohlen ist zu Beginn des Mutterschutzes, wenn die Mama erstmal längere Zeit ohne Teilzeitarbeit in Elternzeit sein wird.
@@elterngeld_de Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Da hatten wir dann wohl einen Denkfehler. Der Empfehlung würden wir dann folgen, da diese unserer Ansicht nach ebenfalls Sinn macht :)
Nur für alle, die hier ggf. vor einer ähnlichen Frage stehen. Die Steuerklassen würden dann wie folgt aussehen:
Jul - Dez 2019 = 6 Monate St.Kl. 4
Jan - Juni 2020 = 6 Monate St.Kl. 3
Das ist das Minimum (6 Monate), um ein Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 3 zu erreichen. Die Steuerklasse 3 wird dann von der Elterngeldstelle für die Elterngeldberechnung herangezogen, da im gesamten zwölfmonatigen Bemessungszeitraum keine andere Steuerklasse überwiegt.
VG
Was tun wenn man erst 3 Monate vor der Geburt heiratet? Es würden dann ja ein paar Monate fehlen.
Hallo poler7,
dann ist dieser Trick bei euch für dieses Kind leider nicht anwendbar.
@@elterngeld_de ok schade, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Du hast doch etwas vergessen? Ich verdiene als Frau mit Steuerklasse V fürs Elterngeld über 1.800€. Da macht ein Wechsel doch gar keinen Sinn?
Hallo Casdvg,
der Steuerklassentrick ist geeignet, wenn man mit seinem Verdienst nicht im maximalen Elterngeld ist (grobe Überprüfung anhand 65% vom Netto). Wenn dein Netto trotz Steuerklasse V über 2.770 Euro liegt, spielt der Wechsel für das Elterngeld keine Rolle.
@@elterngeld_de genau, das ist bei mir der Fall und das hatte ich im Video etwas vermisst.
Ein Steuerklassenwechsel bei Trennung kann wirklich viel Geld sparen, das sollte man nicht unterschätzen!