Es wurde zwar erwähnt, aber nicht geklärt. Was ist jetzt mit den Fahrzeugen welche keine Ketten fahren dürfen ( sei es ab Werk oder durch Umrüstung)? Dürfen diese Fahrzeuge dann Strecken mit Kettenpflicht überhaupt nicht benutzen oder gibt es da gesetzliche Ausnahmen?
Hallo Olaf, bei den angefragten Fällen dürfen die Strecken mit Kettenpflicht nicht befahren werden, und es gibt hier auch keine Ausnahmeregelungen. Liebe Grüße, Dein ÖAMTC Online-Team
Es wurde zwar erwähnt, aber nicht geklärt. Was ist jetzt mit den Fahrzeugen welche keine Ketten fahren dürfen ( sei es ab Werk oder durch Umrüstung)? Dürfen diese Fahrzeuge dann Strecken mit Kettenpflicht überhaupt nicht benutzen oder gibt es da gesetzliche Ausnahmen?
Hallo Olaf, bei den angefragten Fällen dürfen die Strecken mit Kettenpflicht nicht befahren werden,
und es gibt hier auch keine Ausnahmeregelungen. Liebe Grüße, Dein ÖAMTC Online-Team