Verhinderungspflege 2024 - Eure Fragen einfach beantwortet...

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  • Опубліковано 25 сер 2024

КОМЕНТАРІ • 6

  • @bml1508
    @bml1508 2 місяці тому +1

    Hallo Herr Schneider, hab direkt mal ein Abo dagelassen.😊 Da Sie auch aus NRW kommen, möchte ich fragen, ob es korrekt ist, dass ab 1.7. 2024 die Verhinderungspflege nur noch monatlich abgerechnet werden darf? Bisher konnte man gebündelt abrechnen zum Ende eines Kalenderjahres oder nach 3 oder 6 Monaten. Ist dies nun bald nicht mehr möglich? Das würde ja einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand für alle bedeuten und was ist mit den Monaten, die man dieses Jahr noch nicht abgerechnet hat? Ich habe nur von dieser Änderung für NRW gehört, finde jedoch keine offiziellen Infos hierzu. Wissen Sie da genaueres? Beste Grüße aus dem Ruhrpott ☺

    • @Faktisytube
      @Faktisytube  2 місяці тому +1

      Hallo, vielen Dank für den Kommentar und das Abo 😃 Von dieser „Änderung“ habe ich auch noch nichts gehört, mein letzter Informationsstand ist, dass man monatlich abrechnen „kann“. Vielleicht erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Pflegekasse und geben uns danach eine Info?😉 Viele Grüße an den Pott.

    • @bml1508
      @bml1508 2 місяці тому

      @@Faktisytube Dankeschön für die schnelle Antwort! 😊Da es für ganz NRW gelten soll und die Kassen meiner Erfahrung nach auch nicht immer auf dem aktuellen Stand sind, habe ich eine schriftliche Anfrage direkt beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gestellt. Werde berichten.😉

    • @bml1508
      @bml1508 Місяць тому +1

      @@Faktisytube Hallo Herr Schneider, heute kam die Antwort vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und dort ist nichts bekannt von einer Änderung, ebenso nicht beim Regionalbüro für Alter, Pflege und Demenz. Also werde ich am Ende des Jahres die VHP abrechnen und lasse mich überraschen. Beste Grüße und ein schönes Wochenende😊

  • @internati
    @internati 14 днів тому

    Hallo Herr Schneider,
    Ich bin seit Januar dieses Jahres die Ersatzpflegeperson einer Freundin (nur 2 Std/Woche).
    Ich sehe mich in dem Fall als sittlich verpflichtete Person und wie ich es verstanden habe, sind diese Einnahmen steuerfrei.
    Wissen Sie ob ich diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben muss? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Vielen lieben Dank im Voraus und einen schönen Tag noch!

    • @Faktisytube
      @Faktisytube  14 днів тому

      Das Geld, was Sie als Ersatzpflegperson für die Verhinderungspflege erhalten, müssen Sie immer bei der Steuererklärung angeben. Es gilt als Einkommen. Versteuert werden muss es jedoch nicht in jedem Fall: Steuerfrei sind die Einnahmen, wenn die Verhinderungspflege von Angehörigen durchgeführt wird.