Hallo Herr Hartmann, ich verfolge die 4. EU-Führerscheinrichtlinie schon relativ lange mit großem Interesse. Wie der ADAC Anfang des Jahres berichtete, wurden bereits einige Themen beschlossen wie zB. die gegenseitige Anerkennung des B196 Führerscheins sowie die Schaffung der Möglichkeit, Wohnwägen bis 4,25 Tonnen mit dem B Führerschein fahren zu können. Nun wurde vor Kurzem berichtet, dass zudem die Möglichkeit des legalen Neuerwerbs eines EU Führerscheins in einem anderen EU Land nach dem Entzug zB in Deutschland verhindert werden soll. Wie kommt es Zustande, dass nun viele Monate später weitere Inhalte in die 4. EU-Führerscheinrichtlinie aufgenommen werden und somit die bisherigen Inhalte verzögert werden? Wann ist aus Ihrer Sicht mit einer vollständigen Verabschiedung der Führerscheinrichtlinie zu rechnen, so dass dies auch in nationales Recht umgewandelt werden muss?
Hallo ich habe eine frage ich habe seit 2005 ein slowakische Führerschein ohne Ablauf Datum und ezt mit dem neuem Gesetz das die fürescheine 15 Jahre gültig sein müssen kan ich ihn in den deutschen um schreiben
Hallo, muss man sich aus Deutschland abmelden wenn man beispielsweise in Tschechien einen EU Führerschein macht oder kann man in Deutschland angemeldet bleiben gilt das dann als Zweitwohnsitz? ? ?
Tja da ich Rentner bin habe ich da ein kleineres Problem. Aber die ganzen Führerschein Erwerber müssen einen Auszug aus der Führerschein Akte erbringen ob sie schon in einem anderen europäischen Ausland einen Führerschein haben. Und da genau fängt das Problem an, denn oft wird dann eine neue wiedererteilung abgelehnt. Das ist so der ehesten Trick um keine Probleme mit deutschen Behörden zu bekommen. Das sind meine Erfahrungen
Zweitsitzerlaubnis? Bei nur einsitzmeldung die 6monatige abmelden bedeutett mit erlöschen der berrechtigung zu dem in den Land des Hauptsitz in dem Fall die deutsche Aufenthalt Berechtigung für auslanender die beispiel 50 Jahre in Deutschland berechtigte Weise hier leben und ihre sttangehoerigkeit nicht verdeutsch haben und auch nicht eu auslaender sind um den r Gerechtigkeit Fairness desen aus gilt es fur alle die in Deutschland sowohl deutsch gewordene als nicht verdeutsch gebliebene wie zb der chengener abkommen praktiziert ist seit sehr lange die den sogenannten Benelux laender zuvor hiess inhaltlich sich mit denn auch die genannten volkabsstammende suc freibewegen der chenger abkommen beinhaltet zusätzlich die einnen Visum fuer Deutschland besitzen die bekanntlich begrenzt max 3monate ist auch die frei zu den Benelux laender fur dem Zeitraum des zum Visum gilt so denke ich es mir was meine meinung ist diese Erklärung
@@ivank.2918definitiv besser sich abzumelden. Sonst kommt noch die Begründung, dass Deutschland weiterhin für sich zuständig ist etc. Zumindest beim Zeitpunkt der Ausstellung am besten abgemeldet sein !!!
Vor allem muss ja hinterfragt werden was dann das jeweilige Land fordern muss für eine Führerscheinerteilung wenn eine Fahrerlaubnis in Deustchland entzogen wurde. Es kann ja nicht sein das wenn ich in ein anderes Land ziehe ich vorher in Deutschland eine MPU machen muss um dann in einem anderen EU Mitgliedstaat einen Führerschein erwerben zu können. Und soweit ich weiss gibt es in anderen Ländern keine MPU. Das ist ja ein Widerspruch in sich.
Danke Herr Hartmann! Bei mir ging alles gut, Dank ihrer fachkundigen Ratschläge. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Crew ein gesegnetes Weihnachtsfest!
Hallo Herr Hartmann, ich verfolge die 4. EU-Führerscheinrichtlinie schon relativ lange mit großem Interesse. Wie der ADAC Anfang des Jahres berichtete, wurden bereits einige Themen beschlossen wie zB. die gegenseitige Anerkennung des B196 Führerscheins sowie die Schaffung der Möglichkeit, Wohnwägen bis 4,25 Tonnen mit dem B Führerschein fahren zu können. Nun wurde vor Kurzem berichtet, dass zudem die Möglichkeit des legalen Neuerwerbs eines EU Führerscheins in einem anderen EU Land nach dem Entzug zB in Deutschland verhindert werden soll. Wie kommt es Zustande, dass nun viele Monate später weitere Inhalte in die 4. EU-Führerscheinrichtlinie aufgenommen werden und somit die bisherigen Inhalte verzögert werden? Wann ist aus Ihrer Sicht mit einer vollständigen Verabschiedung der Führerscheinrichtlinie zu rechnen, so dass dies auch in nationales Recht umgewandelt werden muss?
Eine Frage bitte. Bein toten wernkler. Unfall. Wer ist schuld. Danke???
Hallo ich habe eine frage ich habe seit 2005 ein slowakische Führerschein ohne Ablauf Datum und ezt mit dem neuem Gesetz das die fürescheine 15 Jahre gültig sein müssen kan ich ihn in den deutschen um schreiben
Hallo, muss man sich aus Deutschland abmelden wenn man beispielsweise in Tschechien einen EU Führerschein macht oder kann man in Deutschland angemeldet bleiben gilt das dann als Zweitwohnsitz? ? ?
Tja da ich Rentner bin habe ich da ein kleineres Problem.
Aber die ganzen Führerschein Erwerber müssen einen Auszug aus der Führerschein Akte erbringen ob sie schon in einem anderen europäischen Ausland einen Führerschein haben.
Und da genau fängt das Problem an, denn oft wird dann eine neue wiedererteilung abgelehnt.
Das ist so der ehesten Trick um keine Probleme mit deutschen Behörden zu bekommen.
Das sind meine Erfahrungen
@@MofaRocker-2-Andreas-Andy-Wahl
Ok aber muss man sich den abmelden oder kann man angemeldet bleiben ?
Zweitsitzerlaubnis? Bei nur einsitzmeldung die 6monatige abmelden bedeutett mit erlöschen der berrechtigung zu dem in den Land des Hauptsitz in dem Fall die deutsche Aufenthalt Berechtigung für auslanender die beispiel 50 Jahre in Deutschland berechtigte Weise hier leben und ihre sttangehoerigkeit nicht verdeutsch haben und auch nicht eu auslaender sind um den r Gerechtigkeit Fairness desen aus gilt es fur alle die in Deutschland sowohl deutsch gewordene als nicht verdeutsch gebliebene wie zb der chengener abkommen praktiziert ist seit sehr lange die den sogenannten Benelux laender zuvor hiess inhaltlich sich mit denn auch die genannten volkabsstammende suc freibewegen der chenger abkommen beinhaltet zusätzlich die einnen Visum fuer Deutschland besitzen die bekanntlich begrenzt max 3monate ist auch die frei zu den Benelux laender fur dem Zeitraum des zum Visum gilt so denke ich es mir was meine meinung ist diese Erklärung
Genau die selbe Frage stellt sich bei mir!!
@@ivank.2918definitiv besser sich abzumelden. Sonst kommt noch die Begründung, dass Deutschland weiterhin für sich zuständig ist etc. Zumindest beim Zeitpunkt der Ausstellung am besten abgemeldet sein !!!
Vor allem muss ja hinterfragt werden was dann das jeweilige Land fordern muss für eine Führerscheinerteilung wenn eine Fahrerlaubnis in Deustchland entzogen wurde. Es kann ja nicht sein das wenn ich in ein anderes Land ziehe ich vorher in Deutschland eine MPU machen muss um dann in einem anderen EU Mitgliedstaat einen Führerschein erwerben zu können. Und soweit ich weiss gibt es in anderen Ländern keine MPU. Das ist ja ein Widerspruch in sich.
Wie oft will die EU immer neue Änderungen umsetzen? Das nervt alles nur noch.
...solange, bis keiner mehr Auto fahren kann!