Tja, Hauptsache Fliegen... kommt mir bekannt vor! ;-) Finde es aber gut, dass Du auch diese Erfahrung dokumentiert, kommentiert und letztlich geteilt hast. Das Jahr ist schon wirklich übel. Trotzdem schau ich Deine Videos immer gerne! VG Andrea
Hallo 😊 Wie genau ist das nochmal in Österreich? Darf man da nur auf offiziellen Landeplätzen landen? Schreibt das fluggebieht vor das man da nur mit B Schein starten darf oder reicht auch der A Schein? Grüße 🦅
@niklas - IN DER PRAXIS (1000 Flüge allein in Ö) landest Du, wo es sicher ist. Rechtzeitig nen Platz suchen, wo keine Kuh in Panik versetzt wird, ohne hochstehendes Getreide etc. Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Aussenlandung in Ö zivil- oder flugrechtliche Folgen gehabt hätte. - Mir ist kein Fluggebiet bekannt, das einen B-Schein "vorschreibt" oder wo es eine Kontrolle gibt. Wenn ich aussenlande, gehe ich meist zu dem Bauernhof und sage das. Oft folgt ganz nettes Plaudern. Lande ich im Waldgebiet, melde ich sofort den Ort kurz der Polizei, damit da keine falschen Notrufe verfolgt werden. (Es gibt "immer" irgendeinen Urlauber, der ein Verschwinden im Waldgebiet als Absturz/Unfall ansieht. Einheimische können Landung und Absturz unterscheiden, meistens...) Schöne Flüge (auch) in Ö!
Hi, mir ist jetzt kein Fluggebiet bei uns bekannt wo man mit A Lizenz nicht fliegen dürfte. Für Inhaber einer B Lizenz gibt es eine generelle Aussenlandeerlaubnis wenn der Landeplatz nicht erreicht werden kann, und in Notfällen, das sollte ähnlich sein wie in Deutschland. In der Praxis ist es ratsam, eher eine gemähte Wiese zu suchen - dann wird niemand was dagegen haben. Interessant ist auch, dass die Definition von Überlandflug in AT und DE unterschiedlich ist: In DE ist es wenn man die "unmittelbare Umgebung um den Berg verlässt", in AT sind es Überlandflüge, wenn der Flug mehr als "10 km vom Startplatz wegführt". Unterschiede gibts auch bei den Startplätzen, da darf überall gestartet werdenwo der Grundstückseigentümer nix dagegen hat - muss also nicht extra zugelassen sein. Grüße Martin
@@xxspace01 Meine Vorredner haben das alles schon recht gut erklärt. In Deutschland darf man nur dort starten, wo es ausdrücklich erlaubt ist. In Österreich darf man nur dort nicht starten, wo es ausdrücklich verboten ist. Und der A-Schein entspricht in Ö dem "Ö-Schein" und der B-Schein entspricht in Ö dem "SOPI".
kinda liked the way your glider folded on landing :)
Sehr schön gedreht.. Freut mich mich selbst auch zu sehen.. War eine schöne Woche :)
Muss das sein bei dem Nebel? Geht zur Bärenhütte frühstücken bis der weg ist. Wenns dann kracht heissts wieder der Sport ist so furchtbar gefährlich.
Was gibt es dazu zu sagen: Klarer Verstoß gegen die VFR-Sichtflugregeln!
@@woba7719 Deja vue
Tja, Hauptsache Fliegen... kommt mir bekannt vor! ;-) Finde es aber gut, dass Du auch diese Erfahrung dokumentiert, kommentiert und letztlich geteilt hast. Das Jahr ist schon wirklich übel. Trotzdem schau ich Deine Videos immer gerne!
VG
Andrea
@@PilotAndrea Ja, den Titel hatte ich von dir geklaut. Ich hoffe, du beanspruchst keine Urheberrechte. 😉
@@Textilflieger Hehe... Nicht doch... liegt ja geradezu auf der Hand! ;-)
Eeeendlich ein neues Video. Geilomat !
Hallo 😊
Wie genau ist das nochmal in Österreich? Darf man da nur auf offiziellen Landeplätzen landen?
Schreibt das fluggebieht vor das man da nur mit B Schein starten darf oder reicht auch der A Schein?
Grüße 🦅
@niklas
- IN DER PRAXIS (1000 Flüge allein in Ö) landest Du, wo es sicher ist. Rechtzeitig nen Platz suchen, wo keine Kuh in Panik versetzt wird, ohne hochstehendes Getreide etc. Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Aussenlandung in Ö zivil- oder flugrechtliche Folgen gehabt hätte.
- Mir ist kein Fluggebiet bekannt, das einen B-Schein "vorschreibt" oder wo es eine Kontrolle gibt.
Wenn ich aussenlande, gehe ich meist zu dem Bauernhof und sage das. Oft folgt ganz nettes Plaudern. Lande ich im Waldgebiet, melde ich sofort den Ort kurz der Polizei, damit da keine falschen Notrufe verfolgt werden. (Es gibt "immer" irgendeinen Urlauber, der ein Verschwinden im Waldgebiet als Absturz/Unfall ansieht. Einheimische können Landung und Absturz unterscheiden, meistens...)
Schöne Flüge (auch) in Ö!
Hi,
mir ist jetzt kein Fluggebiet bei uns bekannt wo man mit A Lizenz nicht fliegen dürfte. Für Inhaber einer B Lizenz gibt es eine generelle Aussenlandeerlaubnis wenn der Landeplatz nicht erreicht werden kann, und in Notfällen, das sollte ähnlich sein wie in Deutschland. In der Praxis ist es ratsam, eher eine gemähte Wiese zu suchen - dann wird niemand was dagegen haben. Interessant ist auch, dass die Definition von Überlandflug in AT und DE unterschiedlich ist: In DE ist es wenn man die "unmittelbare Umgebung um den Berg verlässt", in AT sind es Überlandflüge, wenn der Flug mehr als "10 km vom Startplatz wegführt". Unterschiede gibts auch bei den Startplätzen, da darf überall gestartet werdenwo der Grundstückseigentümer nix dagegen hat - muss also nicht extra zugelassen sein.
Grüße
Martin
Ich möchte mal wissen, wieso hier mein Posting verschwindet....
Ich habe mal in meiner Ausbildung gelernt das die Sicht frei sein sollte!
Oder gildet das nicht mehr?
Nicht böse sein.
😅
@@xxspace01 Meine Vorredner haben das alles schon recht gut erklärt. In Deutschland darf man nur dort starten, wo es ausdrücklich erlaubt ist. In Österreich darf man nur dort nicht starten, wo es ausdrücklich verboten ist. Und der A-Schein entspricht in Ö dem "Ö-Schein" und der B-Schein entspricht in Ö dem "SOPI".
Jeder Flug zählt