Ich fürchte, dass sich der Arzt gerade durch die "Bescheinigung der Testierfähigkeit" auf dem Testament, ins eigene Fleisch geschnitten hat, weil so auf sein Mitwirken beim Aufsetzen des Testaments spekuliert werden kann. Ich bin auf die Entscheidung des BVerfG gespannt!
Ich fürchte, dass sich der Arzt gerade durch die "Bescheinigung der Testierfähigkeit" auf dem Testament, ins eigene Fleisch geschnitten hat, weil so auf sein Mitwirken beim Aufsetzen des Testaments spekuliert werden kann. Ich bin auf die Entscheidung des BVerfG gespannt!