Das Zufluss- Abflussprinzip nach § 11 EStG | Vermietung & Verpachtung; Einnahmen-Überschuss-Rechnung

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  • Опубліковано 19 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 20

  • @StBEricPreusche
    @StBEricPreusche  Рік тому

    Hallo zusammen, drei Jahre sind jetzt vergangen und es ist unglaublich wieviele Klicks dieses Video bekommen hat. Vielen Dank! Das freut mich wirklich :).
    Ich habe jetzt wieder angefangen Videos zu machen. Und ich würde gern Videos machen, die Sie als Unternehmer weiterbringen. Was würden Sie gern von mir hören? Welche Probleme brennen Ihnen als Unternehmer auf der Seele?
    Viele Grüße
    Eric Preusche

  • @tsha8617
    @tsha8617 4 роки тому +5

    Es macht mir Spaß Sie zuzuhören... Sie erklären alles sehr gut und verständlich.... sehr angenehme Stimme 😊

  • @-liveandsee5292
    @-liveandsee5292 3 роки тому +2

    Vielen lieben Dank für die wertvolle Informationen

  • @oleole3210
    @oleole3210 7 місяців тому

    Haben Sie Podcast auf Spotify?😊❤

  • @Gwenfully
    @Gwenfully 4 роки тому +4

    Lebensretter, danke

  • @semax689
    @semax689 4 роки тому +3

    Vielen Dank 🙏🏻❤️

  • @dabuandmiki
    @dabuandmiki 3 роки тому +3

    Vielen Dank für das super informative Video, ich habe selbst viel mitgenommen. Ich werde bald selber Einzelunternehmer sein und befasse mich gerade viel mit der Thematik. Eine Sache ist mir dabei noch unklar. Wenn ich eine Mietzahlung, wie in dem Beispiel angesprochen, Anfang Dezember, z.B. am 05. des Monats normalerweise, also gewöhnlich zahlen soll, diese aber erst am 06.01. für Dezember überweise. Würde dies außerhalb der 10 Tages Regelung sein und damit müsste ich die Miete in dem Folgejahr buchen und einen Rechnungsabgrenzungsposten bilden. Ist das korrekt oder würde hier die allgemeine Regelmäßigkeit der wiederkehrenden Mietzahlung gelten, sodass ich es doch im alten Jahr buchen muss?

    • @StBEricPreusche
      @StBEricPreusche  3 роки тому +1

      Hallo Herr Schmidt,
      Sie müssen sich vielleicht klar machen, was für Sie gilt. Als Gewerbetreibender (Einzelunternehmer) können Sie zwischen der Bilanzierung und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlung wählen, wenn Sie unterhalb von 60.000 € Gewinn und 600.000 € Umsatz im Jahr haben (§141 AO). Rechnungsabgrenzungsposten gibt es nur bei der Bilanz. Bei der Bilanzierung gilt aber das Zufluss-Abflussprinzip nach § 11 EStG nie. Das heißt Ihre Frage müssen Sie sich dann gar nicht stellen.
      Sollten Sie die Vereinfachungsmöglichkeit der EÜR für die Steuererklärung wählen, dann gilt § 11 EStG. Rechnungsabgrenzungsposten gibt es bei der EÜR keine, denn die EÜR ist eine einfache Kassenrechnung. Einnahmen im Jahr des Zuflusses, Ausgaben im Jahr des Abflusses.
      Und auch weil es keine Rechnungsabgrenzungsposten und Verbindlichkeiten gibt, gibt es die 10-Tages-Regel, um die Zahlung unter Umständen beim Jahreswechsel dem Jahr zuzuordnen zu dem Sie eigentlich gehört.
      Dabei muss aber Fälligkeit und Zahlung in diesem Zeitraum von 10 Tagen vor und 10 Tagen nach dem 31.12. liegen. In Ihrem Beispiel ist die Miete für den Dezember ja aber am 05.12. fällig und wird am 06.01. bezahlt. Die Fälligkeit liegt dann gar nicht in dem Zeitraum 22.12. bis 10.01., also sind Sie da raus. Die Miete muss dann in das Jahr in dem Sie bezahlt wurde, nach dem Abflussprinzip.
      Ich hoffe ich konnte Ihnen da etwas Klarheit verschaffen. Man muss auch sagen, dass die Praxisrelevanz der Vorschrift jetzt nicht so übermäßig riesig ist. Die Vorschrift greift meistens nur bei der Umsatzsteuer. :D
      Mit freundlichen Grüßen
      Eric Preusche

  • @MrLenny7777
    @MrLenny7777 3 роки тому +2

    sehr gut erklärt; schade dass aktuell keine videos mehr kommen

    • @StBEricPreusche
      @StBEricPreusche  3 роки тому

      Dankeschön, jawoll ist alles gerade etwas busy. Aber ich arbeite dran mir wieder Zeit für neue Videos nehmen zu können. Ideen stehen schon. :)

  • @mr.kittycat14
    @mr.kittycat14 4 роки тому

    Ich habe einen Kaufvertrag (Wohnung) am 23.11 geschlossen. Jetzt wurde mir die Rechnung für den Makler und Notar im Dezember gestellt. Das hat steuerliche Nachteile für mich. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich durch das Abflussprinzip meine Kosten im nächsten Jahr von der Steuer absetzen kann.

    • @StBEricPreusche
      @StBEricPreusche  4 роки тому

      Guten Tag Herr Schimann, erstmal greift in diesem Fall gar nicht das Zufluss-Abflussprinzip, weil Anschaffungsnebenkosten vorliegen. Schauen Sie sich mal die Videos zur Abschreibungsberechnung bei Immobilien an.
      ua-cam.com/video/7b8NzVrGGZ8/v-deo.html
      ua-cam.com/video/CkivF60T-AA/v-deo.html --> ab Minute 5:35
      Viele Grüße

  • @Zangobi
    @Zangobi 4 роки тому +1

    Guten Tag,
    prinzipiell wird nicht auf die Fälligkeit im Satz 2 abgestellt, denn der Wortlauf gibt die Fälligkeit nicht an. Bei Interesse gebe ich Ihnen die entsprechenden Urteile aus 2018 und 2019 des BFHs

    • @StBEricPreusche
      @StBEricPreusche  4 роки тому

      Hallo Herr Mientus, klar gern. Schreiben Sie sie doch gerade hier unter den Kommentar. Kann mir vorstellen, dass das auch noch mehrere interessiert :)
      Viele Grüße
      Eric Preusche

  • @ruevi3986
    @ruevi3986 Рік тому

    Wenn Parlamentarier einfachere Gesetze ausarbeiten würden, bräuchten wir weniger teuerst bezahlte Steuerberater und noch weniger teuerst bezahlte Anwälte.