Hi, vielen Dank für das Video! Die Höhe des Schadensersatzes verwirrt mich noch, ich habe unten ein paar Fälle aufgelistet und dazugeschrieben, von welcher Schadensersatzhöhe ich ausgehen würde. Wäre cool, wenn ihr Zeit findet das zu beantworten und ggf. zu korrigieren :) Fall 1) Marktwert Auto 3000 €, K kauft für 4000 € von V, K verkauft Auto an D für 5000 € weiter. Anfechtung durch V, er habe 5000 € gemeint. Schadensersatzanspruch des K i.H.v. 1000 €? Fall 2) Marktwert Auto 4000 €, K kauft für 3000 € von V, K verkauft Auto an D für 5000 € weiter. Anfechtung durch V, er habe 5000 € gemeint. Schadensersatzanspruch des K i.H.v. 1000 / 2000 €? Fall 3) Marktwert Auto 4000 €, K kauft für 4500 € von V, Anfechtung durch V, er habe 5000 € gemeint. Schadensersatzanspruch des K i.H.v. 0 €? Fall 4) Marktwert Auto 4500 €, K kauft für 4000 € von V, Anfechtung durch V, er habe 5000 € gemeint. Schadensersatzanspruch des K i.H.v. 500 €?
Erstmal vielen Dank für die Frage. Zunächst paar Anpassungen der Fälle, damit diese Relevanz für 122 BGB haben sowie einige Anmerkungen: - Damit überhaupt ein Vertrauensschaden in Fall 1 bis 4 in Betracht kommt, ist erstmal relevant, dass K das gleiche Automodell woanders für den Marktwert gekauft hätte, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Kaufvertrags vertraut hätte. Nur so kommt ein Vertrauensschaden in Betracht. - Eine andere direkte Bedeutung für 122 BGB hat der Marktwert nicht. Es ist jedoch ein Paradebeispiel für die Kappungsgrenze aus 122 I a.E BGB. - In Fall 3 und Fall 4 lässt sich der Schaden nicht wirklich errechnen, weil sich der Gewinn nicht direkt aus dem Marktwert ergeben kann. Ich nehme hier aber mal an, K verkauft in beiden Fällen das Auto hier noch vor Lieferung an D zum Preis des Marktwerts. - Was V eigentlich meinte, spielt bei der Schadensberechnung natürlich keine Rolle. Nun zu den Fällen: Fall 1: - Vertrauensschaden: 2000 € (Hätte er nicht auf den KV vertraut, hätte er das Auto zum Marktwert (3000 €) gekauft, aber dennoch für 5000 € verkauft) - Erfüllungsinteresse: 1000 € (bei wirksamem Kaufvertrag hätte K einen Gewinn von 1000 € erzielt (5000-4000)) - Ersatzfähiger Schaden: 1000 € (Kappungsgrenze greift: Vertrauenschaden darf nicht höher als das Erfüllungsinteresse sein) Fall 2 - Vertrauensschaden: 1000 € (Hätte er nicht auf den KV vertraut, hätte er das Auto zum Marktwert (4000 €) gekauft, aber dennoch für 5000 € verkauft) - Erfüllungsinteresse: 2000 € (bei wirksamen Kaufvertrag hätte V einen Gewinn von 2000 € erzielt (5000-3000)) - Ersatzfähiger Schaden: 1000 € (Kappungsgrenze greift nicht. Erfüllungsinteresse höher als Vertrauensschaden) Fall 3 - Vertrauensschaden: 0 € (Hätte K nicht auf die Gültigkeit des KV vertraut, hätte er sich ein Auto zum Marktwert (4000€) gekauft und dieses wiederum für 4000 € verkauft.) - Erfüllungsinteresse: - 500 € bzw. 0 € (Bei wirksamen KV hätte K einen Verlust von 500 € gemacht (4000-4500)) - Ersatzfähiger Schaden: 0 € (ein Ersatzfähiger Schaden von - 500 € ist mathematisch gesehen richtig, ein Schaden unter 0 € ergibt jedoch alleine bei Betrachtung des Begriffs „Schaden“ keinen Sinn, sollte daher wohl vermieden werden) Fall 4: - Vertrauensschaden: 0 € - Erfüllungsinteresse: 500 € - Ersatzfähiger Schaden: 0 € (Kappungsgrenze greift) Ich hoffe wirklich, ich bin hier nicht mit den Zahlen durcheinander gekommen. Bei erster Betrachtung müsste das aber so stimmen ;)
Hi, vielen Dank für das Video! Die Höhe des Schadensersatzes verwirrt mich noch, ich habe unten ein paar Fälle aufgelistet und dazugeschrieben, von welcher Schadensersatzhöhe ich ausgehen würde. Wäre cool, wenn ihr Zeit findet das zu beantworten und ggf. zu korrigieren :)
Fall 1) Marktwert Auto 3000 €, K kauft für 4000 € von V, K verkauft Auto an D für 5000 € weiter. Anfechtung durch V, er habe 5000 € gemeint. Schadensersatzanspruch des K i.H.v. 1000 €?
Fall 2) Marktwert Auto 4000 €, K kauft für 3000 € von V, K verkauft Auto an D für 5000 € weiter. Anfechtung durch V, er habe 5000 € gemeint. Schadensersatzanspruch des K i.H.v. 1000 / 2000 €?
Fall 3) Marktwert Auto 4000 €, K kauft für 4500 € von V, Anfechtung durch V, er habe 5000 € gemeint. Schadensersatzanspruch des K i.H.v. 0 €?
Fall 4) Marktwert Auto 4500 €, K kauft für 4000 € von V, Anfechtung durch V, er habe 5000 € gemeint. Schadensersatzanspruch des K i.H.v. 500 €?
Erstmal vielen Dank für die Frage.
Zunächst paar Anpassungen der Fälle, damit diese Relevanz für 122 BGB haben sowie einige Anmerkungen:
- Damit überhaupt ein Vertrauensschaden in Fall 1 bis 4 in Betracht kommt, ist erstmal relevant, dass K das gleiche Automodell woanders für den Marktwert gekauft hätte, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Kaufvertrags vertraut hätte. Nur so kommt ein Vertrauensschaden in Betracht.
- Eine andere direkte Bedeutung für 122 BGB hat der Marktwert nicht. Es ist jedoch ein Paradebeispiel für die Kappungsgrenze aus 122 I a.E BGB.
- In Fall 3 und Fall 4 lässt sich der Schaden nicht wirklich errechnen, weil sich der Gewinn nicht direkt aus dem Marktwert ergeben kann. Ich nehme hier aber mal an, K verkauft in beiden Fällen das Auto hier noch vor Lieferung an D zum Preis des Marktwerts.
- Was V eigentlich meinte, spielt bei der Schadensberechnung natürlich keine Rolle.
Nun zu den Fällen:
Fall 1:
- Vertrauensschaden: 2000 € (Hätte er nicht auf den KV vertraut, hätte er das Auto zum Marktwert (3000 €) gekauft, aber dennoch für 5000 € verkauft)
- Erfüllungsinteresse: 1000 € (bei wirksamem Kaufvertrag hätte K einen Gewinn von 1000 € erzielt (5000-4000))
- Ersatzfähiger Schaden: 1000 € (Kappungsgrenze greift: Vertrauenschaden darf nicht höher als das Erfüllungsinteresse sein)
Fall 2
- Vertrauensschaden: 1000 € (Hätte er nicht auf den KV vertraut, hätte er das Auto zum Marktwert (4000 €) gekauft, aber dennoch für 5000 € verkauft)
- Erfüllungsinteresse: 2000 € (bei wirksamen Kaufvertrag hätte V einen Gewinn von 2000 € erzielt (5000-3000))
- Ersatzfähiger Schaden: 1000 € (Kappungsgrenze greift nicht. Erfüllungsinteresse höher als Vertrauensschaden)
Fall 3
- Vertrauensschaden: 0 € (Hätte K nicht auf die Gültigkeit des KV vertraut, hätte er sich ein Auto zum Marktwert (4000€) gekauft und dieses wiederum für 4000 € verkauft.)
- Erfüllungsinteresse: - 500 € bzw. 0 € (Bei wirksamen KV hätte K einen Verlust von 500 € gemacht (4000-4500))
- Ersatzfähiger Schaden: 0 € (ein Ersatzfähiger Schaden von - 500 € ist mathematisch gesehen richtig, ein Schaden unter 0 € ergibt jedoch alleine bei Betrachtung des Begriffs „Schaden“ keinen Sinn, sollte daher wohl vermieden werden)
Fall 4:
- Vertrauensschaden: 0 €
- Erfüllungsinteresse: 500 €
- Ersatzfähiger Schaden: 0 € (Kappungsgrenze greift)
Ich hoffe wirklich, ich bin hier nicht mit den Zahlen durcheinander gekommen. Bei erster Betrachtung müsste das aber so stimmen ;)