Hier finden Sie weiter Informationen zur Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens und des IDW S1: cadenberg.de/wp-content/uploads/2021/06/20210625-Post-Vereinfachtes-Ertragswertverfahren-v1.pdf
Bewertung: Wer entscheidet über das Verfahren? Das Finanzamt oder Sie? Nach Auffassung des BFH hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht bezüglich des Bewertungsverfahrens. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für ein bestimmtes Verfahren, darf das Finanzamt das vereinfachte Ertragswertverfahren nicht von sich aus, sozusagen hilfsweise, anwenden. Das 🎥 Video mit einer ausführlichen Kommentierung des Urteils finden Sie unter folgendem Link: ua-cam.com/video/-QjkmOJTfBQ/v-deo.html
Hier finden Sie weiter Informationen zur Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens und des IDW S1: cadenberg.de/wp-content/uploads/2021/06/20210625-Post-Vereinfachtes-Ertragswertverfahren-v1.pdf
Bewertung: Wer entscheidet über das Verfahren? Das Finanzamt oder Sie?
Nach Auffassung des BFH hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht bezüglich des Bewertungsverfahrens. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für ein bestimmtes Verfahren, darf das Finanzamt das vereinfachte Ertragswertverfahren nicht von sich aus, sozusagen hilfsweise, anwenden. Das 🎥 Video mit einer ausführlichen Kommentierung des Urteils finden Sie unter folgendem Link: ua-cam.com/video/-QjkmOJTfBQ/v-deo.html
Hier finden Sie Informationen zum vereinfachten Ertragswertverfahren: ua-cam.com/video/37M3gZatOVI/v-deo.html