Bundesfinanzhof: Ablauf der FG-Klage und der Revision beim BFH | Prof. Christoph Juhn in München

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  • Опубліковано 28 лип 2024
  • Wer Zweifel am Steuerbescheid des Finanzamts hegt, kann Einspruch einlegen. Sollte das Finanzamt bei seiner Sicht bleiben, steht es dem Steuerpflichtigen frei, Klage vor dem Finanzgericht einzureichen. Urteilt auch das Finanzgericht im Sinne des Finanzamts, kann man nur noch die höchste Instanz, den Bundesfinanzhof, um Revision bitten. Dies geht nur, wenn das Finanzgericht eine Revision zulässt, oder der Bundesfinanzhof den Ausschluss der Revision kassiert.
    0:00 Einleitung & Intro
    1:02 Der Weg zum BFH | Einspruch & Klage
    2:38 Nichtzulassungsbeschwerde | Fallbeispiele
    4:47 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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    #BFH #München #Revision

КОМЕНТАРІ • 26

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 роки тому

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @lernenmitrobin
    @lernenmitrobin 3 роки тому +13

    Herr Juhn, Ihre Art zu präsentieren ist über die Zeit nochmal deutlich besser geworden. Auch Bild und Ton machen richtig was her. Vom Inhalt ganz zu schweigen. Weiter so!

  • @petrakaluschke4757
    @petrakaluschke4757 3 роки тому +4

    Vielen Dank für die Erklärung der Zusammenhänge von Gerichtsbarkeiten in Bezug auf Finanzen und Steuern. Können Sie, da Sie den grunderwerbssteuerfreien Transfer in diesem Video kurz angeschnitten haben, ein von Anfang 2020 nicht veröffentlichtes Urteil des BFH benennen, bei dem wohl nun auch ein Haus aus dem Privatbesitz grunderwerbssteuerfrei in eine GmbH (ohne 5-jährige Wartezeit) eingebracht werden kann? Ich habe schon auf der BFH-Seite danach gesucht, jedoch nichts gefunden.

  • @finanzenundfamilie5478
    @finanzenundfamilie5478 3 роки тому +2

    Für die jüngeren KollegInnen noch die kleine Überraschung: anders als beim Zivilgericht oder dem FG, wird beim BFH noch ein richtiges Plädoyer gehalten. Das kann für Spannung sorgen, wenn man das vorher nicht weiß ;) viele Grüße und viel Spaß

  • @tugce3365
    @tugce3365 3 роки тому

    Wird bei Fällen von grundsätzlicher Bedeutung nicht auch die Revision durch das FG zugelassen? :)

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 роки тому +1

      Guten Morgen, das habe ich m.E. bei 3:10 erwähnt. Oder meinen Sie etwas anderes?
      BG, CJ

    • @tugce3365
      @tugce3365 3 роки тому

      @@juhnsteuerberater
      Hallöchen, ja Sie haben das angesprochen im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde, aber ich habe mich gefragt, ob bei den Fällen mit der grundsätzlichen Bedeutung nicht schon die Revision zugelassen sein muss, sodass gar keine Nichtzulassungsbeschwerde nötig ist

    • @danielnophut6968
      @danielnophut6968 3 роки тому

      @@tugce3365 Naja, das FG kann doch entscheiden, dass es garnicht von grundsätzlicher Bedeutung ist... Das ist vorerst keine große Hürde.

  • @advocateur1359
    @advocateur1359 3 роки тому +2

    „Unbegründet“ heißt: „zulässig, aber unbegründet“. Die Zurückweisung eines Einspruchs ist also ENTWEDER unzulässig ODER unbegründet; Beides gleichzeitig ist unmöglich. Das ist Terminologie des juristischen Grundstudiums.

    • @danielnophut6968
      @danielnophut6968 3 роки тому

      Naja, naja, im "juristischen Grundstudium" wird im Hilfsgutachten auch gelegentlich/regelmäßig trotz Unzulässigkeit, die Begründetheit geprüft. Aber natürlich im Ergebnis hast du Recht :D

  • @advocateur1359
    @advocateur1359 3 роки тому

    „Landesgericht“ gibt es in Deutschland nicht, sondern in Österreich. Juristische Tipps sind hier also mit erheblicher Vorsicht zu genießen.

    • @maltezwillus3226
      @maltezwillus3226 3 роки тому +1

      Landesgericht ist hier zu verstehen als Landgericht. Spätestens beim Oberlandesgericht stellt sich die Frage jedoch nicht mehr.

    • @advocateur1359
      @advocateur1359 3 роки тому

      @@maltezwillus3226 es ist bei Otto Normalbürger gut zu verstehen, bei einem Profi ist es schlicht falsch.

    • @BJ-rp2wu
      @BJ-rp2wu 3 роки тому +1

      Oh mann, Goldwaage. Wayne interessierts. Juhn ist top

    • @advocateur1359
      @advocateur1359 3 роки тому

      @@BJ-rp2wu tja, in Jura haben Wörter nun mal Bedeutung. Wer die Wörter nicht richtig benutzen kann, wird auch Gerichtsurteile nicht zuverlässig so erfassen, wie es nötig wäre, um ausgerechnet gestaltende Steuerberatung anzubieten.

    • @BJ-rp2wu
      @BJ-rp2wu 3 роки тому +1

      @@advocateur1359 Tja, wieviele Gerichtsurteile haben Sie schon bestritten ;-)
      Streit beiseite... M.E. Hier einfach das wording überbewertet