Zählt die Vernichtung von Akten zur Auftragsverarbeitung? ♞

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  • Опубліковано 25 січ 2023
  • Rechtsanwalt Carsten Rüger von ♞ BSKP
    Arbeitsrecht · Vertragsrecht · IT-Recht · Gesellschaftsrecht · allgemeines Zivilrecht
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    Wer als Unternehmen personenbezogene Daten zur Verarbeitung an Dritte weitergibt, ist verpflichtet, mit dem entsprechenden Dienstleister einen Auftragverarbeitungsvertrag zu erstellen. Die Vertragserstellung erfolgt also durch Auftraggeber und Auftragsverarbeiter gemeinschaftlich. Da allerdings der Auftraggeber im Sinne der Datenschutzgrundverordnung der Verantwortliche bleibt hat dieser das wesentlicher Eigeninteresse an der Vertragserstellung und wird einen entsprechenden Entwurf erstellen. Es ist auch nicht untypisch, dass die Auftragsverarbeiter, da Sie ihre internen technisch-organisatorischen Maßnahmen besser kennen als der Auftraggeber, bereits einen grundsätzlichen Entwurf haben und diesen als Grundlage einbringen.

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