Hallo Herr Juhn vielen Dank für das tolle Video! Nun stellt sich mir die Frage bei 07:55, ob die 100% Anteil auch bei einer atypisch stillen Beteiligung gelten bzw das in diesem Fall möglich wäre? Beste Grüße!
Vielen Dank für dieses Video hat mir sehr geholfen! Haben Sie vielleicht eine Quelle zu dem Wegfall des §8c Abs. 1 S. 1 KStG, da ich genau so eine suche für meine Seminar Arbeit. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Ich möchte einen Betrieb kaufen, der noch eine GbR ist mit Gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Können diese Verlustvorträge erhalten werden wenn Formwechsel in GmbH und Veräußerung GLEICHZEITIG erfolgen? Danke!
Nein bei der Gewerbesteuer besteht eine Bindung an die Unternehmeridentität, weshalb der Gewerbeverlust sowohl bei der Veräußerung als auch der Umwandlung in eine GmbH wegfällt, bei der Kombination natürlich ebenfalls.
Das Video ist zwar schon ein paar Tage alt, dennoch versuche ich mein Glück: Sie sprechen ab Minute 13:50 davon, 94,7 Prozent in den Ertrag zu buchen. In einem der vorigen Kommentar sowie später im Video korrigieren Sie sich auf 49,7 Prozent. Zudem sprechen Sie von einem Faktor 13. Wie kommen Sie auf die genannten Werte?
Wie kommt man auf die Idee, dass man eine GmbH mit Verlustvortragspotential für 1 EUR verkauft? Man würde dann doch an den möglichen Steuergewinnen des Käufers partizipieren wollen. Alles andere wäre wohl unlogisch.
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Sehr gutes Video, vielen Dank 🙏👍
Danke Herr Juhn, Sie helfen mir sehr durch mein Studium bei der Finanzverwaltung mit all Ihren Videos!
Danke, jetzt hab ich alles verstanden.
Danke für das gute Feedback.
BG, CJ
Hallo Herr Juhn vielen Dank für das tolle Video! Nun stellt sich mir die Frage bei 07:55, ob die 100% Anteil auch bei einer atypisch stillen Beteiligung gelten bzw das in diesem Fall möglich wäre? Beste Grüße!
Vielen Dank für dieses Video hat mir sehr geholfen! Haben Sie vielleicht eine Quelle zu dem Wegfall des §8c Abs. 1 S. 1 KStG, da ich genau so eine suche für meine Seminar Arbeit.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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Ich möchte einen Betrieb kaufen, der noch eine GbR ist mit Gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Können diese Verlustvorträge erhalten werden wenn Formwechsel in GmbH und Veräußerung GLEICHZEITIG erfolgen? Danke!
Nein bei der Gewerbesteuer besteht eine Bindung an die Unternehmeridentität, weshalb der Gewerbeverlust sowohl bei der Veräußerung als auch der Umwandlung in eine GmbH wegfällt, bei der Kombination natürlich ebenfalls.
Herr Juhn sieht aus wie Dr. Johannes Wimmer von TK.
Das Video ist zwar schon ein paar Tage alt, dennoch versuche ich mein Glück:
Sie sprechen ab Minute 13:50 davon, 94,7 Prozent in den Ertrag zu buchen. In einem der vorigen Kommentar sowie später im Video korrigieren Sie sich auf 49,7 Prozent. Zudem sprechen Sie von einem Faktor 13.
Wie kommen Sie auf die genannten Werte?
Wie kommt man auf die Idee, dass man eine GmbH mit Verlustvortragspotential für 1 EUR verkauft? Man würde dann doch an den möglichen Steuergewinnen des Käufers partizipieren wollen. Alles andere wäre wohl unlogisch.