Verlustvortrag beim GmbH-Kauf nutzen: 6 neue Gestaltungsmodelle
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- Опубліковано 7 тра 2019
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Wenn Sie eine GmbH mit steuerlichem Verlustvortrag kaufen, können Sie die Verluste grundsätzlich nicht mehr nutzen. Dieser Verlustuntergang ist in § 8c KStG geregelt. Wir erklären mit Beispielen und Grafiken, wie Sie mit nachfolgenden 6 Gestaltungsmodellen die Verlustvorträge dennoch nutzen können:
► 1. Einspruch bei Anteilserwerb bei Anteilserwerb zwischen 25-50 % (Wegfall § 8c Abs. 1 S. 1 KStG)
► 2. Nutzung von Stillen Reserven (§ 8c Abs. 1 S. 5 KStG)
► 3. Nutzung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 S. 4 KStG)
► 4. Nutzung der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG)
► 5. Antrag auf Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d KStG)
► 6. Wegfall von Verbindlichkeiten (z.B. durch Abzinsung oder Forderungsverzicht gegen Besserungsschein) und Verrechnung des Abzinsungsgewinns mit Verlustvorträgen
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
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Danke Herr Juhn, Sie helfen mir sehr durch mein Studium bei der Finanzverwaltung mit all Ihren Videos!
Danke, jetzt hab ich alles verstanden.
Danke für das gute Feedback.
BG, CJ
Vielen Dank für dieses Video hat mir sehr geholfen! Haben Sie vielleicht eine Quelle zu dem Wegfall des §8c Abs. 1 S. 1 KStG, da ich genau so eine suche für meine Seminar Arbeit.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo Herr Juhn vielen Dank für das tolle Video! Nun stellt sich mir die Frage bei 07:55, ob die 100% Anteil auch bei einer atypisch stillen Beteiligung gelten bzw das in diesem Fall möglich wäre? Beste Grüße!
Ich möchte einen Betrieb kaufen, der noch eine GbR ist mit Gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Können diese Verlustvorträge erhalten werden wenn Formwechsel in GmbH und Veräußerung GLEICHZEITIG erfolgen? Danke!
Nein bei der Gewerbesteuer besteht eine Bindung an die Unternehmeridentität, weshalb der Gewerbeverlust sowohl bei der Veräußerung als auch der Umwandlung in eine GmbH wegfällt, bei der Kombination natürlich ebenfalls.
Herr Juhn sieht aus wie Dr. Johannes Wimmer von TK.
Das Video ist zwar schon ein paar Tage alt, dennoch versuche ich mein Glück:
Sie sprechen ab Minute 13:50 davon, 94,7 Prozent in den Ertrag zu buchen. In einem der vorigen Kommentar sowie später im Video korrigieren Sie sich auf 49,7 Prozent. Zudem sprechen Sie von einem Faktor 13.
Wie kommen Sie auf die genannten Werte?
Wie kommt man auf die Idee, dass man eine GmbH mit Verlustvortragspotential für 1 EUR verkauft? Man würde dann doch an den möglichen Steuergewinnen des Käufers partizipieren wollen. Alles andere wäre wohl unlogisch.