Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958: Teil 3
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- Опубліковано 6 вер 2024
- Mitschnitt der Urteilsverkündung am 29. August 1958, Teil 3
Der Ulmer Einsatzgruppenprozess im Jahr 1958 war der erste Prozess wegen NS-Gewaltverbrechen im besetzten Osten Europas, der vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde. Angeklagt waren Angehörige eines so genannten Einsatzkommandos, denen Massenerschießungen im Raum Tilsit zur Last gelegt wurden. Der Prozess leitete eine Wende in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen ein und führte zur Gründung der Zentralen Stelle zur Ermittlung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg, deren Arbeit bis heute andauert.
Im Zuge von Recherchen für eine Ausstellung über den Ulmer Einsatzgruppenprozess wurden im Jahr 2007 im Landgericht Ulm Tonbandaufzeichnungen der Urteilsverkündung vom 29. August 1958 entdeckt. Neben den Mitschnitten aus dem Frankfurter Auschwitz-Prozess gehört dieses Tondokument zu den wenigen erhaltenen audiovisuellen Zeugnissen aus einem NS-Prozess. Die Originaltonbänder werden zusammen mit den Prozessakten heute im Landesarchiv Baden-Württemberg (Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg) verwahrt: www.landesarchi...
Bearbeitung und Schnitt: Robert Reiter
#landesarchivbw
Erschütternde Dokumente der NS-Aufarbeitung: Danke fürs Hochladen!
Sehr gerne
Vielen Dank auch von mir!👍🏻
Thank you for presenting this.
guter Staatsanwalt bzw Richter .. thx 4 that
Oberstaatsanwalt Erwin Schüle, der das Plädoyer der Anklage im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess gehalten hatte war ab 37 Mitglied der NSDAP..zum nachlesen..
SCHÜLE
Dornen für den Staatsanwalt
16.02.1965, aus DER SPIEGEL 8/1965
Vom Prozess selber gibt es keine Aufnahmen?
Nein! Film- und Tonaufnahmen aus dem Gerichtssaal sind in Deutschland nicht zulässig. Es gibt daher nur wenige Ausnahmen bei Prozessen besonderer Bedeutung, wie z. B. beim Auschwitzprozess. Im Fall des Ulmer Einsatzgruppenprozess ist der Mitschnitte auch nur per Zufall erhalten geblieben; ansonsten bleibt nur das Studium der Prozessakten, die im Staatsarchiv Ludwigsburg liegen und allgemein zugänglich sind (allerdings noch nicht im Netz - dazu sind sie einfach zu umfangreich)
Nein @David Glückstein. Normalerweise streng verboten, Teilweise werden Ausnahmen gemacht. Richter geht ausführlich in Teil 1 oder 2
@@staatsarchivludwigsburg8750Ja, auch bei dem Auschwitz-Prozess der 60er Jahre durfte diese Ausnahme gemacht werden!
Den kompletten Auschwitz-Prozess gibt es auch hier auf UA-cam hochgeladen. Ich habe mir mal -über mehrere Monate-die ganzen Aufnahmen angehört. Das ist schon erschütternd, wenn man das so hört.Über selbigen Prozess gibt es auch eine dreiteilige Dokumentation, die für das Fernsehen produziert worden ist (auch hier auf UA-cam zu sehen, falls es jemanden interessiert).
Leider fehlt Teil 2
Den gibt es hier: ua-cam.com/video/yTTUcPodVWI/v-deo.html
@ Danke fürs Hochladen!!
@@susannebuchholz785 Gern geschehen!
@Michael Boeck
Nein, alles komplett
Vorlessen tut er wie 1 er in der 1 Klasse
Unglaulich der Vorleser
In hochen Gerichtssaal
Klar und deutlich, das ist nicht selbstverständlich.
@@hubertleuschner6383 nun ja, sein Dialekt ist manches mal nicht gerade hilfreich. Und seine Stimme ist zu hart. DAS stimmt schon.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. 😅
@@hubertleuschner6383Eben und das muss er sein! Deutlich und für alle zu verstehen!