Vielen Dank. Sie haben mir sehr geholfen, zu verstehen woher die Zahlen in der Kapitalflussrechnung stammen, speziell bei den Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des AV. Es ist eigentlich nicht schwierig. Aber ich konnte es mir nicht erklären. Bevor ich Ihr Video gesehen habe. Jetzt bin ich beruhigter für die Prüfung morgen :-)
Vielen Dank. Super hilfreich das an einem Praxisbeispiel zu sehen. Werde ich kommende Woche für das eigene Unternehmen direkt umsetzen. Bestes Video zur Kapitalflussrechnung was ich bisher gefunden habe. :)
Herr ollram, bei der Einzahlung aus Abgänge Sachanlage bekomme ich bei meine Übung nicht auf der richtige Lösung . Wenn ich wie bei Ihnen rechne 😮💨und keine Ahnung , wie ich auf der Lösung kommen kann 😢😭
Ohne Ihre Beiträge wäre ich aufgeschmissen, da der von mir gewählten Bildungsträger leider weniger als mittelmäßig ist. Meine Prüfung ist in 2 Wochen. Danke
Hallo Oliver, in d. IHK Prüfung F2020 Aufgabenstellung 2, Aufgabe 3 KFR. Kannst du bitte dazu die Positionen 19+20 erklären. Ich kann die Ergebnisse nicht nachvollziehen, danke!
Die Veränderung des Posten "Verbindlichkeiten ggü. KI" beträgt 194.375 €. Das klingt erstmal nach einer Kreditaufnahme in dieser Höhe. Da gem. Anlage 5 (7) auch 450.000 € getilgt wurden, muss die tatsächliche Kreditaufnahme um diesen Betrag höher gewesen sein. Also Tilgung 450.000. Kreditaufnahme 194.375 + 450.000 = 644.375 €. Leider hat sich die IHK beim Jahr der Tilgung etwas vertan. Aber so wie oben geschrieben war es zumindest gemeint und hilft die IHK-Lösung nachzuvollziehen.
Hallo, ich habe eine Frage. Wie werden latente Steuern in der Kapitalflussrechnung berücksichtigt? D.h. wenn eine Differenz zwischen Ertagsteueraufwand und -zahlung besteht? In dem Beispiel gibt es ja leider keine latenten Steuern.
Nach IAS 7 werden sie i.d.R. bei der Veränderung der Steuerrückstellungen und nach DRS 21 wahrscheinlich bei den sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
@@Oliver_Ollram Das macht Sinn. Dann müsste man aber auch beachten, dass es eine Differenz zwischen Ertragsteueraufwand und -zahlung gibt. Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, als außenstehender zuverlässig von dem Ertragsteueraufwand auf die tatsächlichen Zahlungen zu schließen.. Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Oliver, vielen Dank für all die tollen Videos ! Eine Frage hätte ich noch: Wie berechnet man Gewinn/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des AV? Wo würden die Angaben stehen für die Berechnung bzw. nur mit den Anlagegitter komme ich nicht zu der Lösung.
Grundsätzlich seit BilRuG: Abgang zu AHK - Abgang kum. Abschr. = Anlageabgang zu Buchwert. Jetzt den Buchwert zum Zeitpunkt des Anlageabgangs vergleichen mit dem Erlös. Erlös > BuWe = Gewinn und Erlös < BuWe = Verlust. In alten Prüfungen oder wenn die IHK Fehler im Anlagengitter "einbaut" hilft die alte Formel zur Berechnung des Buchwertes: Anlagenabgang zu Buchwert=Buchwert VJ+Zugänge-Jahresabschreibung-Buchwert BJ
Danke für das tolle und mal wieder sehr verständliche Video! Für meine Präsentation musste ich die WP des AV ins UV umgliedern, ich habe nun aber auch erhaltene Zinsen aus der Investitionstätigkeit. Gehören die für die WP des UV auch dort hinein?
Was passiert, wenn eine aktive latente Steuer gebucht wird? Der Jahresüberschuss (1.) erhöht sich, während sich der Ertragsteueraufwand(11.) um den gleichen Betrag verringert. Gleichzeitig kommt es durch die Buchung Aktive latente Steuern an Steuern vom Einkommen und Ertrag zu einer Zunahme sonstiger Aktiva (5.). Dadurch verändert sich der Cashflow, was ja eigentlich nicht sein dürfte.
Der Jahresüberschuß erhöht sich durch den Ertrag wird aber durch die Aktivmehrung der latenten Steuern in der Kapotalflussrechnung wieder neutralisiert.
@@Oliver_Ollram vielen Dank und was passiert mit dem Ertragsteueraufwand. Dieser ist ja auch niedriger. Muss man ggf. den Ertragsteueraufwand aus der Steurrrechtlichen Ermittlung übernehmen?
Danke für dieses tolle Video Herr Ollram :-)... Ich würde gerne die Cashflow Rechnung in meiner mündl. Prüfung als Thema auswählen.. aber das 'komplexe Problem' das wir feststellen und beurteilen sollen, macht mir zu schaffen.. Hätten Sie da Tipps wie ich an die Thematik rangehen könnte?
Hallo Oliver, ich habe gemerkt, dass du die Bestandserhöhung nicht angefasst hast... In manchen Lösungen habe ich gesehen, dass die Bestandserhöhungen (bei dir - Verminderungen) als sonstige zahlungsunwirksame Erträge abgezogen werden und dann der Zunahme Forderungen wieder hinzugerechnet werden. Diese Manipulation, genauso wie die aktivierten Eigenleistungen, ist für mich nicht ganz verständlich, zumal es nicht in allen Lösungen gleich behandelt wird.
Ja, z.B. gibt es in der Fallsammlung für Bilanzbuchhalter vom NWB-Verlag Aufgaben bei denen dies Berücksichtigt wird. Auf das Gesamtergebnis hat es keine Auswirkung aber es kommt zu einer Verschiebung. Die IHK hat es bisher bei einer (kompletten) KFR noch nicht berücksichtigt. Die Bestandveränderung kann als sonstige zahlungsunwirksame Veränderung berücksichtigt werden. Dann darf es allerdings nicht nochmal bei den Vorräten (nicht Forderungen) berücksichtigt werden. Bei der aktivierten Eigenleistung ist dementsprechend bei den Investitionen die aktivierte EL nicht zu berücksichtigen. Ein Teil der Investitionen ist ja nicht auszahlungswirksam geworden (da nicht gekauft sondern selbst erstellt).
Wie leicht doch ein wirklich nicht ganz triviales Thema plötzlich wird, wenn es einmal vernünftig erklärt wird. Dankeschön, Oliver Ollram!
Ich bereite mich gerade auf die Frühjahrsprüfung 2023 vor. Und die Videos sind einfach wahnsinnig hilfreich. Vielen Dank für Einstellen.
Super erklärt. So versteht man auf Anhieb den Cashflow. Hat mir prima geholfen für die Prüfung am Freitag. Klasse. Danke
Vielen Dank. Sie haben mir sehr geholfen, zu verstehen woher die Zahlen in der Kapitalflussrechnung stammen, speziell bei den Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des AV. Es ist eigentlich nicht schwierig. Aber ich konnte es mir nicht erklären. Bevor ich Ihr Video gesehen habe. Jetzt bin ich beruhigter für die Prüfung morgen :-)
Vielen Dank für deine Mühe. Endlich die KFR verstanden. Und das in nur 25 Minuten. DANKE
Vielen Dank. Super hilfreich das an einem Praxisbeispiel zu sehen. Werde ich kommende Woche für das eigene Unternehmen direkt umsetzen. Bestes Video zur Kapitalflussrechnung was ich bisher gefunden habe. :)
Unglaublich gut erklärt, suche seit Stunden nach genau so einer guten Erklärung
Endlich mal einer der es vernünftig erklärt
Sehr gutes Video! Besser erklärt, als bei mit in der Uni. Vor allem mit direkten praktischen Beispiel mega verständlich.
Klasse Video! Vielen lieben Dank für die Mühen und tollen Erklärungen!
Super gut, kompakt und gut zum nachvollziehen - vielen Dank für das Video :-)
Vielen Dank Herr Ollram, endlich habe ich es verstanden!
Göttliches Video, danke!
Herr ollram, bei der Einzahlung aus Abgänge Sachanlage bekomme ich bei meine Übung nicht auf der richtige Lösung . Wenn ich wie bei Ihnen rechne 😮💨und keine Ahnung , wie ich auf der Lösung kommen kann 😢😭
Ich habe Ihnen die Fotos von die Seiten per Messenger geschickt
Ohne Ihre Beiträge wäre ich aufgeschmissen, da der von mir gewählten Bildungsträger leider weniger als mittelmäßig ist.
Meine Prüfung ist in 2 Wochen.
Danke
Wirklich top erklärt! Da könnten sich einige Dozenten bei mir im Kurs ein Beispiel daran nehmen!
Vielen Dank für den Content
Hallo Oliver, in d. IHK Prüfung F2020 Aufgabenstellung 2, Aufgabe 3 KFR. Kannst du bitte dazu die Positionen 19+20 erklären. Ich kann die Ergebnisse nicht nachvollziehen, danke!
Die Veränderung des Posten "Verbindlichkeiten ggü. KI" beträgt 194.375 €. Das klingt erstmal nach einer Kreditaufnahme in dieser Höhe. Da gem. Anlage 5 (7) auch 450.000 € getilgt wurden, muss die tatsächliche Kreditaufnahme um diesen Betrag höher gewesen sein.
Also Tilgung 450.000. Kreditaufnahme 194.375 + 450.000 = 644.375 €. Leider hat sich die IHK beim Jahr der Tilgung etwas vertan. Aber so wie oben geschrieben war es zumindest gemeint und hilft die IHK-Lösung nachzuvollziehen.
Hallo, ich habe eine Frage. Wie werden latente Steuern in der Kapitalflussrechnung berücksichtigt? D.h. wenn eine Differenz zwischen Ertagsteueraufwand und -zahlung besteht? In dem Beispiel gibt es ja leider keine latenten Steuern.
Nach IAS 7 werden sie i.d.R. bei der Veränderung der Steuerrückstellungen und nach DRS 21 wahrscheinlich bei den sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
@@Oliver_Ollram Das macht Sinn. Dann müsste man aber auch beachten, dass es eine Differenz zwischen Ertragsteueraufwand und -zahlung gibt. Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, als außenstehender zuverlässig von dem Ertragsteueraufwand auf die tatsächlichen Zahlungen zu schließen..
Vielen Dank für die Antwort.
Super erklärt.
Hallo Oliver,
vielen Dank für all die tollen Videos !
Eine Frage hätte ich noch: Wie berechnet man Gewinn/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des AV? Wo würden die Angaben stehen für die Berechnung bzw. nur mit den Anlagegitter komme ich nicht zu der Lösung.
Grundsätzlich seit BilRuG: Abgang zu AHK - Abgang kum. Abschr. = Anlageabgang zu Buchwert.
Jetzt den Buchwert zum Zeitpunkt des Anlageabgangs vergleichen mit dem Erlös. Erlös > BuWe = Gewinn und Erlös < BuWe = Verlust.
In alten Prüfungen oder wenn die IHK Fehler im Anlagengitter "einbaut" hilft die alte Formel zur Berechnung des Buchwertes:
Anlagenabgang zu Buchwert=Buchwert VJ+Zugänge-Jahresabschreibung-Buchwert BJ
Danke für das tolle und mal wieder sehr verständliche Video! Für meine Präsentation musste ich die WP des AV ins UV umgliedern, ich habe nun aber auch erhaltene Zinsen aus der Investitionstätigkeit. Gehören die für die WP des UV auch dort hinein?
Ja, da wird nicht so genau unterschieden. Aber man kann es mit Erklärung natürlich auch individuell anpassen.
Wie hast du die Bilanz und die GuV in Excel übernommen? Hast du das manuell gemacht oder kann man das automatisch ausfüllen lassen?
Copy&Paste und etwas formatieren
Was passiert, wenn eine aktive latente Steuer gebucht wird? Der Jahresüberschuss (1.) erhöht sich, während sich der Ertragsteueraufwand(11.) um den gleichen Betrag verringert. Gleichzeitig kommt es durch die Buchung Aktive latente Steuern an Steuern vom Einkommen und Ertrag zu einer Zunahme sonstiger Aktiva (5.). Dadurch verändert sich der Cashflow, was ja eigentlich nicht sein dürfte.
Der Jahresüberschuß erhöht sich durch den Ertrag wird aber durch die Aktivmehrung der latenten Steuern in der Kapotalflussrechnung wieder neutralisiert.
@@Oliver_Ollram vielen Dank und was passiert mit dem Ertragsteueraufwand. Dieser ist ja auch niedriger. Muss man ggf. den Ertragsteueraufwand aus der Steurrrechtlichen Ermittlung übernehmen?
Danke für dieses tolle Video Herr Ollram :-)... Ich würde gerne die Cashflow Rechnung in meiner mündl. Prüfung als Thema auswählen.. aber das 'komplexe Problem' das wir feststellen und beurteilen sollen, macht mir zu schaffen.. Hätten Sie da Tipps wie ich an die Thematik rangehen könnte?
Cashlow ist meist eine gute Ergänzung. Anbieten könnten sich hier Themen rund um die Liquidität oder anstehende Investitionen
schreibe da ne klausur, schreibst du die mir?
Ne, das musst du schon selbst machen.
@@Oliver_Ollram Schade, aber immerhin hat es mir sehr geholfen 😂😉
Hallo Oliver, ich habe gemerkt, dass du die Bestandserhöhung nicht angefasst hast... In manchen Lösungen habe ich gesehen, dass die Bestandserhöhungen (bei dir - Verminderungen) als sonstige zahlungsunwirksame Erträge abgezogen werden und dann der Zunahme Forderungen wieder hinzugerechnet werden.
Diese Manipulation, genauso wie die aktivierten Eigenleistungen, ist für mich nicht ganz verständlich, zumal es nicht in allen Lösungen gleich behandelt wird.
Ja, z.B. gibt es in der Fallsammlung für Bilanzbuchhalter vom NWB-Verlag Aufgaben bei denen dies Berücksichtigt wird. Auf das Gesamtergebnis hat es keine Auswirkung aber es kommt zu einer Verschiebung. Die IHK hat es bisher bei einer (kompletten) KFR noch nicht berücksichtigt. Die Bestandveränderung kann als sonstige zahlungsunwirksame Veränderung berücksichtigt werden. Dann darf es allerdings nicht nochmal bei den Vorräten (nicht Forderungen) berücksichtigt werden. Bei der aktivierten Eigenleistung ist dementsprechend bei den Investitionen die aktivierte EL nicht zu berücksichtigen. Ein Teil der Investitionen ist ja nicht auszahlungswirksam geworden (da nicht gekauft sondern selbst erstellt).
@@Oliver_Ollram danke dir für die schnelle und detaillierte Antwort!🌸