@@Oliver_Ollram Wenn der Erwerber des Wertpapiers dann die kompletten Zinsen erhält, bekommt er nur den Nettobetrag ausgezahlt und kann die Kapitalertragsteuer z.B. auf seine KöSt anrechnen. Muss er dann die anteiligen Bruttozinsen an den Verkäufer auszahlen? Oder werden die anteiligen Zinsen schon beim Erwerb an den Verkäufer mitbezahlt?
@@korneliaarendt5821 Die beim Erwerb gezahlten Stückzinsen erhält der Verkäufer. Am Zinstermin wird von der auszahlenden Stelle die Kapitalertragsteuer einbehalten (sofern keine NV-Bescheinigung, FSA, Kennzeichen Steuerausländer etc. vorliegt). Die einbehaltene KapESt kann bei Körperschaften entweder erstattet oder auf die KöSt angerechnet werden.
Handelsrechtlich besteht bei den Finanzanlagen im Anlagevermögen das Wahlrecht auch bei einer vorrübergehenden Wertminderung eine Abschreibung vorzunehmen. Steuerrechtlich kann eine dauernde Wertminderung nur bis zum Nominalwert von 100% vorliegen, dolange es keine Liquiditäts- oder Bonitätsrisiken bezogen auf die Rückzahlung gibt.
Hallo Herr Ollram, die Buchung mit den 500 Euro am 01.03 und 01.08. ist mir nicht ganz klar. soll dass Konto nur als durchlauf dienen? Warum buche ich die 500 Euro auf so. VG? Mir stehen ja nur 2.500 Euro zu. Die 500 Euro müssten dann noch an den Vorbesitzer überwiesen werden oder? Dann hätte ich ja eine verbindlichkeit?
Die Bank zahlt die vollen Zinsen aus. Die Stückzinsen werden durch die Bank bei Kauf in Rechnung gestellt und an den Verkäufer ausgezahlt. Der Käufer erwirbt damit sozusagen die Forderung auf den vollen Zinscoupon zum Zinszermin
Vielen Dank für das tolle Video! Sehr hilfreiche Erklärungen und sehr übersichtlich dargestellt! Weiter so =)!
Sehr tolle Video.
Wieder super gut erklärt, vielen Dank!
Check
!!!Zinsanspruch für die noch nicht ausbezahlten Zinsen nicht vergessen! (s. VG an Zinsertrag)
Genau
Würde in der Praxis bei der Auszahlung der Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten werden?
Ja, die empfangenen Stückzinsen unterliegen der Kapitalertragssteuer.
@@Oliver_Ollram Wenn der Erwerber des Wertpapiers dann die kompletten Zinsen erhält, bekommt er nur den Nettobetrag ausgezahlt und kann die Kapitalertragsteuer z.B. auf seine KöSt anrechnen. Muss er dann die anteiligen Bruttozinsen an den Verkäufer auszahlen? Oder werden die anteiligen Zinsen schon beim Erwerb an den Verkäufer mitbezahlt?
@@korneliaarendt5821 Die beim Erwerb gezahlten Stückzinsen erhält der Verkäufer.
Am Zinstermin wird von der auszahlenden Stelle die Kapitalertragsteuer einbehalten (sofern keine NV-Bescheinigung, FSA, Kennzeichen Steuerausländer etc. vorliegt). Die einbehaltene KapESt kann bei Körperschaften entweder erstattet oder auf die KöSt angerechnet werden.
Hallo Herr Ollram, habe ich richtig verstanden, dass in der Aufgabe dauernde Wertminderung vorliegt?
Handelsrechtlich besteht bei den Finanzanlagen im Anlagevermögen das Wahlrecht auch bei einer vorrübergehenden Wertminderung eine Abschreibung vorzunehmen. Steuerrechtlich kann eine dauernde Wertminderung nur bis zum Nominalwert von 100% vorliegen, dolange es keine Liquiditäts- oder Bonitätsrisiken bezogen auf die Rückzahlung gibt.
Hallo Herr Ollram, die Buchung mit den 500 Euro am 01.03 und 01.08. ist mir nicht ganz klar. soll dass Konto nur als durchlauf dienen? Warum buche ich die 500 Euro auf so. VG? Mir stehen ja nur 2.500 Euro zu. Die 500 Euro müssten dann noch an den Vorbesitzer überwiesen werden oder? Dann hätte ich ja eine verbindlichkeit?
Die Bank zahlt die vollen Zinsen aus. Die Stückzinsen werden durch die Bank bei Kauf in Rechnung gestellt und an den Verkäufer ausgezahlt. Der Käufer erwirbt damit sozusagen die Forderung auf den vollen Zinscoupon zum Zinszermin
@@Oliver_Ollramjetzt hab ich's auch endlich verstanden 48 h vor der Prüfung 😂😅 Danke!