Musikrecht: Was solltet ihr wissen? Kreativität vs. Urheberrecht

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  • Опубліковано 16 жов 2024
  • Ein paar Anregungen und Informationen zum Thema Urheberrecht
    Gliederung:
    Der Musikproduzent als Dienstleister? 0:45
    Was ist das Urheberrecht? 1:33
    Wer ist Urheber? 2:07
    Wie sichert man sein Urheberrecht? 2:39
    Sind Rhythmen geschützt? 3:30
    Wie verdient der Urheber Geld? Gema? 5:28
    Welche Rechte habe ich als Urheber? 6:20
    Auch Texte sind geschützt 6:41
    Interpret vs. Komponist 7:39
    Kann ich mein Urheberrecht verkaufen? 7:59
    Nutzung von Musik anderer Urheber 9:00
    freie Benutzung = Sampling? 9:37
    Wie kann ich Samples nutzen? 10:30
    Moses Pelham vs. Kraftwerk 12:19
    Zusammfassung 15:35
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    / schwarz_musikproduktion

КОМЕНТАРІ • 8

  • @micahbenecke6169
    @micahbenecke6169 Рік тому

    danke für dieses video, sehr hilfreich

  • @tacomacm9
    @tacomacm9 2 роки тому

    Vielen Dank für das Video. Ich seh schon, so wiklich klar ist die Sache nicht. Es scheint, dass es auf den Einzelfall ankommt, den man aber eigetlich nirgens richtig überprüfen lassen kann.
    Trotzdem ne Frage. Wie ist es mit eingebauten Pipstönen von Handys, Nachrichten von Telefongesellschaften, Bahnsteigansagen, Gingels etc.?

  • @likeyourmusic
    @likeyourmusic 3 роки тому +1

    Hallo, ich habe eine kurze Frage. Vielleicht kannst du sie mir beantworten. Ich mache schon eine Weile Musik (Fl Studio) und nutze ab und zu fertige Presets (Voreinstellungen) von Tönen bekannten Musikern in Verschiedenen Plugins. Vor kurzem habe ich ein Preset Pack gedownloadet und dabei stand dass man diese nur Kommerziell nutzen darf wenn man den Creator erwähnt und ihn sogar verlinkt auch wenn man den Ton abändert. Ist das Kommerzielle verwenden dieser Töne verboten sofern ich das nicht mache? Und wenn ich diese Presets einfach leicht abändere in dem ich ein/zwei Regler im Plugin drehe, zählt es dann nicht als eigen erstellter Ton?, schließlich kann ich auch einfach den Ton möglichst ähnlich im Plugin erstellen und Töne sind an sich nicht geschützt.

    • @schwarz-musikproduktion
      @schwarz-musikproduktion  3 роки тому +2

      Hallo Raymk, ich verstehe deine Frage. Im Grunde hast du recht. Sounds sind generell nicht Urheberrechtlich geschützt. Ein großes Thema im Urheberrecht, da manchmal eben nicht die Melodie, sondern ein bestimmter Sound den Erfolg aus macht. Beispiel Alan Walker Faded...der Song ist im Grunde normal gut, aber der Sound des Main Synths ist großartig. Ich würde es an dieser Stelle eher mit Anstand versuchen. Also du kannst ja zum Beispiel, wenn du deine Songs veröffentlichst schreiben, Sounds inspired by xyz... das wäre einfach nett von dir und ich kann dir sagen Dinge, die die positiv rausschickst, kommen auch meist positiv zurück. Und inspired sind sie ja wirklich von dem Sounddesigner, auch wenn du sie veränderst. Ist dir so geholfen?

    • @likeyourmusic
      @likeyourmusic 3 роки тому

      @@schwarz-musikproduktion Ich denke mir ist somit geholfen :D. Ich möchte nunmal nicht iwie Rechtliche probleme mit den Creatern der Presets bekommen. Danke :)

  • @HarryIron
    @HarryIron 3 роки тому

    Hallo, auch ich habe mal eine Frage und habe im Netz bislang keine passende Antwort gefunden:
    Ich habe das Konzert einer Coverband live auf Multitrack mitgeschnitten. Das Ganze war im Auftrag der Band und es sollte am Ende eine Live-CD entstehen. Die Musik als solches bewegt sich möglichst nah am Original, also ohne jegliche Veränderung. Aus diesen Multitracks habe ich bei mir zuhause eine CD-taugliche Stereospur erstellt. Dabei habe ich natürlich auch sehr viel an dem Material editiert: Falsche Töne, Intonation, Timing, Verspieler, teilweise Neueinspielung sowohl durch mich, als auch durch die Bandmusiker. Und dann natürlich den Prozess der Abmischung als solches: EQ, Comp., Hall usw. usw.
    Jetzt zu meiner Frage (genau genommen 2): Habe ich an den mitgeschnittenen Einzeltonspuren der einzelnen Musiker ein Urheberrecht erworben, so wie auch ein Fotograf ein Urheberrecht hätte, wenn er diesen Musiker auf dem Konzert fotografiert?
    Habe ich an dem Mixdown ein Urheberrecht erlangt? Schließlich war das ja irgendwie kreative Arbeit und bei einem anderen Tontechniker wäre das Ergebnis bestimmt wieder anders ausgefallen. Dass an den nachgespielten Originalsongs weder ich noch die Band ein Urheberrecht habt, ist natürlich klar, aber was ist mit meinem Stereomix?
    Einstweilen vielen Dank.

    • @schwarz-musikproduktion
      @schwarz-musikproduktion  2 роки тому

      Hallo Harald, jetzt erst gesehen. Frage 1. Nein das Urheber recht gehört wirklich den ERZEUGERN der Komposition, also auch nicht der Coverband. Die sind in Deutschland unübertragbar. (Bis 70 Jahre nach dem Tod) .
      Und zu zweitens und es beantwortet etwas die erste frage. du hast eine Dienstleistung getätigt die auch vergütungswert ist. Das schützt die GVL. solltest du dich unbedingt anmelden. da wird deine Bearbeitung gezahlt, bzw. deine Dienstleistung ist geschützt als Soundengineer. Hoffe konnte helfen. melde dich da an! Beste Grüße

    • @HarryIron
      @HarryIron 2 роки тому

      @@schwarz-musikproduktion Vielen Dank für Deine Antwort.