Dann würden die eher eine rechnung aufdrücken, dass diese vorgärten seit jahren unrechtmäßig in deren besitz ist und dann schau mal wie sie hundert tausende euros hinblättern müssen. Also lieber nicht drauf ankommen lassen.
Genialer Vorschlag ! Und dazu gibt's sogar nen extra Paragraphen im BGB: "Geschäftsführung ohne Auftrag". Wie sich die Stadt über jahrzehntealte verbriefte Kaufverträge hinwegsetzen kann, erschließt sich mir gleichfalls nicht.
Hmm, bedeutet das nicht auch, daß die Grundstücke viel kleiner sind, als angegeben? In disem Fall hat die Stadt über Jahrzehnte zuviel Grundsteuer kassiert, das müsste die Stadt erstmal zurückzahlen - mit Zinsen versteht sich.
Alsoooo, die Stadt kann nicht beweisen, dass ihr der Grund und Boden gehört und doch fordert sie die Anwohner auf die betreffenden Flächen zu räumen? Ich beanspruche hiermit das Kölner Rathaus, ich kann nicht beweisen, dass meine Ansprüche legitim sind, aber Hey....
Die Stadt könnte schon beweisen, dass ihnen die Streifen gehören. Anhand von Vermessungsunterlagen. Aus meiner Sicht wäre für mich einmal interessant, wo sich die Grenzsteine oder Grenzmarkierungen befinden. Zumindest bei einem Anwohner klang heraus, dass er das Grundstück selber gekauft hat. Dann ist dieser zumindest aus dem Schneider, denn dann muss er Vermessungsunterlagen haben.
Da kommt dann wieder so einer wie aus dem anderen Video an, der sich eine Straße gekauft hat und die zum LKW-Parkplatz machen wollte. Die Anwohner konnten nicht mehr aus ihren Häusern.
Selbst, falls die Stadt beweisen kann, dass ihr die Fläche gehört: Ich würde mich auf das Gewohnheitsrecht berufen. Wenn jemand seit fast 90 Jahren keinen Anspruch auf die Fläche erhebt und die Anwohner die Flächen nutzen, würde das vor Gericht eine hohe Aussicht auf Erfolg haben.
Das dürfte vor Gericht eher nicht haltbar sein. Jede Kommune führt doch Kataster und Grundbuch - und darüber lässt sich einfach klären wem was wie wo gehört. Im Falle, dass es sich um Flächen der Stadt Köln handelt, so hat diese ja angeboten diese an die Anlieger zu veräußern. Das Gewohnheitsrecht greift hier übrigens wohl eher nicht - würde hier ein Gericht zugunsten der Anlieger entscheiden wäre das eine Farce für alle auf Erbbaurecht gebauten Immobilien.
@@Clyde_Donovan glaube ich nicht. Ein Pacht Vertrag regelt sowas ja. Und wenn es keinen gibt dann isses halt auch keine erbpacht. Aber die Grundstücke wurden in den letzten hundert Jahren sicher mehrfach weiter verkauft so wie sie sind. Bestimmt gibt's grundbücher, bestimmt sind die vom Notar unterschrieben. Kann mir schon vorstellen das ein Gericht zu gunsten der Bewohner entscheidet. So wie sich das anhört hat die Stadt irgend ne historische stadtkarte gefunden und zieht ihre eigenen Schlüsse.
Im Umkehrschluss ließe sich vielleicht für 95 Jahren Unterhalt und reinigen der jeweilige Fläche eine nettes Sümmchen in Rechnung stellen! Wenn die Stadt meint dass das Gewohnheitsrecht nicht greift oder verjährt sollte hier dann genauso darauf bestehen.
Erbpacht und Erbbaurecht sind zunächst unterschiedliche Dinge. In diesem Fall hier sind die Grundbücher maßgeblich, sofern es sich um entsprechend korrekte Einträge handelt. Sofern die Kommune aber Recht hat gibt es für die Anrainer keine Chance - diese wurden schließlich über den Sachverhalt informiert UND gleichzeitig die Option des Kaufes der entsprechenden Flächen angeboten. Der Vergleich bleibt bestehen - erbe ich mein Elternhaus auf einem nach Erbbaurecht bereitgestellten Grundstückes ohne um diesen Umstand zu wissen, weil ich keine Ahnung von der Materie habe, wohne dort nahtlos 70 Jahre lang, und plötzlich läuft der Vertrag aus kann ich mich nicht auf das Gewohnheitsrecht berufen. Kaufe ich ein fehlerhaft bemessenes Grundstück habe ich (und da verweise ich auf entsprechende Urteile diverser Arten) keinen Anspruch auf Entschädigung - im Gegenteil habe ich für finanziellen Ausgleich zu sorgen. @Jo - Dienstleistungen dieser Art verjähren nach spätestens 3 Jahren, hier liegt jedoch werder ein Dienstleistungsvertrag vor, noch dürften die Anrainer über ein für diesen Zweck angemeldetes Gewerbe verfügen. Konkludentes Handeln als Argument anzubringen ist ausgeschlossen, da die Dienstleistung durch die Kommune nicht bestellt wurde. Es ist eher eine womöglich nicht genehmigte (aktuell geduldete) Sondernutzung städtischer Flächen. Du kannst ja auch nicht mitten auf der Straße einfach einen Garten anlegen, weil es dir so passt. Bei Immobilien funktioniert das übrigens alles anders.
@@Clyde_Donovan ja aber in den grundbüchern steht es bestimmt nicht. Ansonsten wäre dieser Fall ja nichts erwähnenswertes! Und versehentlich oder nicht korrekt gemessen in der ganzen Straße?
Machen die Städte doch häufig. Du zahlst für ein Grundstück Erschließungskosten, dann für die Straße, dann Grundsteuer und wenn die Straße dann so marode ist dass man sie neu bauen muss darfst Du nochmal bezahlen.
Die Stadt Köln scheint auch immer eine Armlänge Abstand zur Rechtsstaatlichkeit zu pflegen. Da war doch auch mal was mit einem Blitzer, der ein Jahr lang auf 80 km/h statt der erlaubten 120 km/h eingestellt war und die Stadt weigerte sich, die zu Unrecht erhobenen Bußgelder und Punkte zu erstatten, gell?
Ich würde den Zaun einfach zurücksetzen bis an die Grenze, sagen "macht damit doch was ihr wollt" und mich freuen, dass der Gehweg nicht mehr an mein Grundstück grenzt und ich ihn nicht mehr räumen/streuen muss.
Das funktioniert nicht. Bei uns ist das auch so, ein ca 1m breiter Streifen des Vorgarten gehört der Stadt. Sie hat dafür auch immer Pacht verlangt. Beim Nachbarn ging das mit der Pacht wohl unter, er hatte wohl nicht bezahlt und als der Fußweg neu gemacht wurde, fiel es auf uns er hat dann seinen Zaun zurück gesetzt und gemeint, er wäre damit aus dem Schneider. Der Räumdienst muss trotzdem erledigt werden. Und die Fläche muss er auch selber mähen. Die Stadt hat da keine Lust drauf. Er hat zwar protestiert, aber die haben einfach gesagt, sie könnten ja auch einfach einen Baum auf das städtische Grün pflanzen. Die Aussicht auf Blätter im Vorgarten und Schatten im Wohnzimmer hat ihn dann überzeugt.
Damit geben Sie auch die Zufahrt und das Recht, sie zu nutzen auf. Das ist eventuell nicht so günstig, spätestens, wenn mal die Rettung vorfahren müsste, aber nicht darf. Außerdem sind andere Städte recht kreativ, wenn es um die Räum- und Streupflicht geht. Es gab glaub ich in dieser Sendereihe den Fall eines Mannes, der ebenfalls einen Teil seines Grundstückes aufgeben sollte. Für das Räumen und Streuen sollte er aber weiter zuständig sein.
Mit euch kann man doch alles machen. Ihr wählt eure Kommunalpolitiker doch sogar. Das geht nur in Deutschland! Schaut mal weitere Themen wie Straßenbeitragsgebühren, Wiederkehrende Straßenbeiträge, Niederschlagswassergebühren, ect... alles Demokratie?
So viel Langeweile auf der Arbeit möchte ich auch mal haben, um mich mit so einer Belanglosigkeit auseinander setzen zu können... und dann noch was die als Beamte dafür wohl noch verdienen mögen.
"Verdienen" ist hier wohl nicht als Verb angebracht. Die Gierhälse stecken sich so schnell wie möglich die Taschen voll, pissen euch in den Bart und erzählen, es hätte geregnet. Und für das Wetter ist ja nun mal immer schon die Tagesschau verantwortlich gewesen.
Also es gibt leider immer weniger Vorgärten in Städten! Das ist sehr schade! Durch, dieses zusätzliche Grün wird die Stadt doch viel Lebenswerter! Rettet die Vorgärten!
Mich würde in dem Fall mal interessieren wie dort Jahre lang die Grundsteuer berechnet wurden ist wenn das Stück Land nie denn angrenzenden Grundbesitzer gehört haben und sie trotzdem die m² des Streifens bezahlen mussten, da will ich mal wissen ob man dann die Fälschlicherweise berechneten Fläche an denn Kaufpreis anrechnen kann weil das wird auch nicht unerheblich sein vllt kann ein Fachkundiger dazu mal was sagen. Noch wichtiger ist, es wurde ja dann über Jahrzehnte zu viel Grundsteuer berechnet was passiert da dann wenn die Stadt recht bekommen sollte das der Streifen tatsächlich ihnen gehört? Verjährt sowas oder muss es dann eine Rückzahlung geben oder was passiert da dann? Oder gibt es nur ein Sorry.
Also ich glaube die jährliche grundsteuer zahlst du für jeden besessenen/genutzten qm. Im unterschied dazu zahlst du die grunderwerbssteuer einmalig bei erwerb eines grundstückes (ggf. Plus haus), das heißt für jeden qm, der dein eigentum ist. Das ist hier der entscheidende unterschied -eigentum vs. besitz. Dementsprechend würde die jährliche grundsteuer vermutlich die gleiche bleiben, da sie den vorgarten ja voll genutzt haben. Theoretisch müssten sie aber ggf. einen teil ihrer grunderwerbssteuer erstattet bekommen, welche aber wiederum nach 5 jahren verjährt glaube ich...insofern vermutlich keine chance
@@FRIXXION248 viel besser grundsteuer bemessungsgrundlage nehmen , schauen viele qm man bezahlt und nachmessen , solte man den besagten streifen bezhalen ist das damit eine stilschweigende akzeptanz der stadt gegenüber den zhalungswilligen was die besitzverhältnise angeht und damit ein oficieler verzicht auf das eigentum von seiten der stadt köln . da können die sonst was behaupten und messen selbst wen der streifen der stadt gehört , wen die bewohner dafür gebüren zhalen ist es ihr eigentum .
Das kommt dann im nächsten Realen Irrsin. Die Stadt bekommt recht und die Vorgärten als Grundstücke, allerdings muss sie Zuvieleinnahmen (Grundsteuer/Erwerbssteuer) zurückzahlen. Da allerdings diese inzwischen exorbitant ist können besagte Grundstücksbesitzer die Vorgärten wieder zurückkaufen und haben sogar noch ordentlich über. Und wer zahlts? Der Steuerzahler (von anderswo). Realer Irrsinn.
Manchmal führen so seltsame Vorfälle ja dazu, dass es Menschen trotz Vorurteilen vereint. Das ist dann wenigstens ein kleines bisschen gut an der Sache.
Naja man könnte die Stücke kaufen alle und sie dann vermieten an die Bewohner wenn Sie jemals wieder auf ihr Grundstück fahren wollen und wenn da noch irgendwelche Leitungen drunter sind gehören die glaub auch dem Käufer
Da glaubst du falsch! Und für den Zugang gilt das Notwegerecht, dafür ist zwar zu entschädigen, aber einem sonst nutzlosen Grundstück, dürfte sich die Entschädigung in Grenzen halten!
Selten dämlicher Kommentar, welcher auch noch in einem Satz erkennen lässt, welchen Geistes Kind und Intellekt Sie sind. Was hat denn nun wieder die AfD damit zu tun und warum sollte die Partei einen 1m Geländestreifen kaufen, um da Plakate aufzuhängen? Das darf jede Partei auch, ohne das Gelände zu kaufen. Hauptsache, man hat wieder gegen die AfD gewettert, ne?
Inzwischen hat die stadt allen käufern das geld zurückerstattet und behauptet nicht mehr, ihr gehöre der streifen. Aber, die wochenshow kann nicht überall sein.
1:30 Mir föllig unverständlich warum hier nicht bewiesen werden kann, wem die Fläche gehört. Ist in Deutschland so eigentlich nicht möglich! Da reicht ein Blick in die Katasterkarte und in das Grundbuch! 1:35 Der Herr sagt das die Stadt dafür Googel Maps verwendet hat. Hier sehe ich persönlich 2 möglichkeiten: 1. Die Stadt hat tatsächlich Googel benutzt: Das ist unprofessionell und nach meiner auffassung rechtloich nicht haltbar 2. Die Stadt hat eine Katasterkarte mit Orthophoto (entzertem Luftbild) verwendet und der Herr hat es verwechselt: Da in der Katasterkarte eine entzertes Luftbild verwendet wurde, welches wesentlich genauer (wenn auch nicht so hochauflösend) als von Googel ist kann man hier sehr wohl feststellen ob hier die Fläche von "unrechtmäßig" benutzt wird. 1:10 Ein Wort zu den Kaufvertrag: normalerweise sind in den Kaufverträgen immer die Flurstücke angegeben die Verkauft werden (meist mit Karte). Oft begehen die Leute den Irtum, dass Sie meinen die Flurstücksgrenze würde den tasächlichen Grenzen (Zäunen/Grenzmauern/Straßenkanten/...) vor Ort entsprechen. (Sogar mancher Architekt begeht diesen Fehler!) Das ist aber Falsch, denn sie entsprechen NICHT umbedingt den Zäunen/etc.! davon darf man nie blind ausgehen! Wenn die Stadt keinen fehler gemacht hat, besteht womöglich seit Anfang an dieser Irrtum. Aber wie gesagt ein Blcik in das Grundbuch mit Feststellung der Grenzen vor Ort (vom Katasteramt oder ÖbVI (fals es die dort gibt)) und es musste alles (auch rechtlich) geklärt sein.
Du weist schon das das von "dem herren" nicht ernstgemeint war? Weil ers nicht verstehen kann hat er einfach gesagt das die google maps genommen und einfachso ne linie gezeichnet haben und sagen "so das is unseres" Das von ihm war sarkasmus, da das natürliche eine dumme idee wäre das wirklich so zu machen, genauso dumm wie die aktion von köln
Sehe das genau so wie veruslux mir gehört übrigens schon das berliner schweriner und das kölner Rathaus die dokumente sind leider verloren gegangen aber veruslux kann da nicht einziehen höchstens bei mir mieten
Die richtige Antwort der Anwohner ist: „Kein Problem, wir bauen unsere Vorgärten sofort zurück.“ Dann ist sofort Ruhe (hat zumindest in meiner Stadt geklappt). Damit geht dann die Verkehrssicherungspflicht der Wege sofort auf die Stadt über und das wird dann für die Kommune richtig teuer.
Das scheint ja jetzt Mode zu werden, nach Jahrzehnten anzukommen und zu behaupten, das 1,5m des Grundstückes, der Stadt gehören würden. Ich glaube, da gilt doch Verjährung?! Wenn die Stadt das nicht so und so viele Jahre nach dem Bau bemerkt hat, ist die Frist verjährt
Verjährung wovon denn? Eigentum kann ja nicht verjähren. Was in Frage käme wäre die Ersitzung, aber dafür ist im Immobilienrecht nötig dass es einen falschen Grundbucheintrag gibt. www.gesetze-im-internet.de/bgb/__900.html
Verjähren würde der Anspruch wenn die Grundstücke korrekt übertragen wurden und davon ist auszugehen da beim Verkauf im Regelfall das Flurstück im Grundbuch eingetragen wird. Und bei derartig vielen Grundstücken halte ich es für ausgeschlossen das nie jemandem aufgefallen wäre wenn ein Grundstück 1.5 Meter zu kurz ist. Gehen wir davon aus, das die Eigentümer korrekt eingetragen sind, dann ist der Anspruch der Stadt auf Kompensation verjährt, es sei den man hat sich irgendwo Ausnahmeregelungen geschrieben die das BGB aushebeln. Leider bringt der Propagandasender des Staatsfernsehens dazu wenig und erfüllt so seinen Auftrag die Bevölkerung zu bilden (wiedermal) nicht, sonder trägt zu polarisierung bei.
Realer Irrsinn ist, dass manche Kommentatoren die Stadt Köln im Recht sehen. Die Stadt Köln kann aber ausdrücklich nicht beweisen, dass ihr die Grundstücke wirklich gehören. Historiker sprechen auch von der „Schäfchenmentalität“ der Deutschen, ziemlich treffend.
Ich würde sagen die Bürger sollten als gegenforderung die Kosten der Pflege in Rechnung stellen. Man denke mal: 1.5m von der grunstücksgrenze und sagen wir mal 10m grundstücklönge macht... 15qm... 15qm bei einer Berechnung wo alle unkosten in zeit aufgerechnet werden (bepflanzung ect.) sagen wir 2 Stunden pro monat bei 20 Euro ansatz seid 1921... die Rechnung : 99 Jahre x 12 Monate =1188 Monate à 2Stunden = 2376 Stunden à 20 Euro = 47`520 Euro...
Was? schenken - das geht aber gar nicht. Wo kämen wir da hin. Nur auf Antrag, mit mindestens 3 Stellungen Gebührenbescheid, wen alle Kölner auch Geschenk Anspruch hatten. Alaaff
Wenn im Kaufvertrag steht, dass es damals so gekauft wurde, dann ist das Stück Land doch bezahlt. Die Stadt kann nicht beweisen, dass es ihr gehört, so hat Sie auch keinen Anspruch drauf.
Warum ausgerechnet die Etzelstr.? Ich hab mir die Straße auf der Karte angeschaut, sie liegt gleich neben den Bahngleisen, schön parallel. Könnte das damit was zu tun haben? Möchte die Bahn die Bahngleisanlage erweitern, so dass die Straße dann näher an die Häuser heranrutscht und dafür die Vorgärten geopfert werden?
Eine Sach verstehe ich nicht: das doch relativ einfach festzustellen und aufzuklären !? Einfach zum Katasteramt fahren, dort eine maßstäbliche Karte anfordern und dann schauen, wo exakt doe Grenzpunkte liegen! Jedes im Grundbuch eingetragene und vermessene Grundstück muss da ja hinterlegt sein - wenn die Stadt recht hat - Zaun 1,50m zurücksetzen - falls nicht, jegliche Schreiben ignorieren und einen Anwalt kontaktieren!
Bei uns in Österreich gibt es ein Ersessenes Recht. Das heißt, pflegt jemand ein Grundstück im guten Glauben ohne dafür Geld zu bekommen und der eigentliche Eigentümer kümmert sich nicht darum geht das Grundstück nach 30 Jahren an dem der es die ganzen Jahre gepflegt hat....Ich bin echt froh nicht in Deutschland zu wohnen. In Österreich würde es solche Probleme nicht geben
15€ die Stunde Mal 2 in der woche (30€) Mal 4 (120€ im Monat) das Mal 12 (1.440€ im Jahr) und das Mal auf 30 Jahre aufgerechnet komme ich auf 43.200€! Und da sind bei mir noch nicht Mal die Instandsetzungskosten enthalten 🤣 - Alle Angaben verstehen sich in Brutto.
Und, was kam jetzt raus? Nach über zwei Jahren? Wäre interessant zu erfahren ob die Anwohner ihre Grundstücke zurückgekauf haben oder das die Stadt Köln die Grundstücke den ursprünglichen Eigentümer geschenkt hat....usw.. nach 100 Jahren sollen solche Ansprüche doch klar sein zu Gunsten der Eigentümer. Sonst müssen wir ja ansprüche auf das Elsass und Ost Preußen wieder geltend machen ;)...ihr versteht...nicht böse gemeint
So einen Fall gab es bei Extra3 schon mal. Aber dieses mal ist es etwas anders: Wenn es durch eine städtische Gesellschaft so gebaut und verkauft wurde und angeblich wirklich (wie einer ja sagt) festgehalten wurde, dass die Vorgärten dazu gehören, dann ist das eher eindeutig. Die Stadt selbst hat es dann ja falsch verkauft... Ach Vorteil: Es gibt ja vermutlich in Köln eine Pflicht der Besitzer zum Schneeräumen. So 1 bis 1,5 Meter des angrenzenden(!) Gehwegs. Wenn aber der Vorgarten ihnen nicht gehört, dann grenzt auch der Gehweg nicht mehr an ihr Grundstück. Haha! Kann dann ja die Stadt machen.
Wie viele Liter Schweineblut kann man für 3000€ kaufen? Gefällt der Stadt die Farbkombination Amtsfasade trifft blutrot? Müsste man mal empirisch in Erfahrung bringen.
"Du Uwe, ich hab hier was gefunden. Könnte sein, dass der Stadt ein paar Meter der Grundstücke in der Etzelstrasse gehören." "Is das ein Neubaugebiet?" "Ne, die Häuser stehn da schon fast 100 Jahre. Solln wir die Leute dort verklagen?" "Haha, Horst, du alter Spaßvogel! Komm, schmeiß den Zettel weg, ich mach uns Kaffee." Sie glauben, diese Geschichte ist wahr? Da muss ich Sie enttäuschen, sie ist leider frei erfunden.
Ja das kennen wir in Winterburg auch. In meinem fall ein kleiner 3 Seitenhof von 1889 angeblich ist der auf der Rückseite rund 6 Quadratmeter überbaut der Witz ist auf der Rückseite ist eine ca. 40 Meter hohe Felswand.
Ich würde gerne wissen, wie das ausgegangen ist, aber ich vermute Folgendes. Die Stadt hat geprüft, wo die Straße in den kommenden Jahren erneuert werden muss. Wenn das passiert, müssen die Anwohner dieser Straße für die Sanierung der Straße aufkommen. Dann wurde festgestellt, dass diese Grundstücke nicht an die Straße grenzen oder dass sie nicht beweisen können, dass sie an die Straße grenzen. Die Situation ist unklar Man zwingt jetzt die Anwohner, das Grundstück zu kaufen (Kasse!) und in 10 Jahren oder so wird die Straße saniert und sie dürfen wieder zahlen.
Eigentum (Ersitzung) Begriff und Bedeutung Rz. 1 a) Wer eine bewegliche Sache 10 Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (§ 937 Abs. 1 BGB@), sog. Ersitzung. Die Ersitzung knüpft an den Eigenbesitz an und ermöglicht dem Eigenbesitzer den Eigentumserwerb. Der Eigenbesitzer ist ein Besitzer, der eine Sache als ihm gehörend besitzt. Eigenbesitzer ist beispielsweise ein Besitzer, der glaubt Eigentümer einer Sache zu sein, obwohl dies nicht der Fall ist (siehe Eigenbesitzer). Der Eigenbesitzer kann 10 Jahre nach dem Erhalt der Sache das Eigentum an der Sache erwerben. b) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist (z.B. weiß, dass die Sache gestohlen ist) oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht (§ 937 Abs. 2 BGB@). Der gute Glaube muss sich bei Überlassung der beweglichen Sache auf den Eigentumserwerb beziehen. Daher ist auch bei gestohlenen und abhanden gekommenen Sachen eine Ersitzung möglich, sofern der Eigenbesitzer beim Erhalt der beweglichen Sache davon ausgeht, dass er Eigentum erworben hat und sich während der 10 Jahre für den Eigentümer hält. Nach dem Ablauf von 10 Jahren tritt die Ersitzung ein. Der Eigentumserwerb tritt kraft Gesetz ein.
Die Ansprüche der Stadt sind doch längst verjährt. Außerdem gibt es ja noch das Gewohnheitsrecht. Weiterhin könnte man ja anteilig die Grundsteuer für die letzten Jahrzehnte als Gegenforderung an die Stadt stellen.
Einfach die Fläche mit Stahlbeton zu betonieren 1 Meter tief und 2 meter hoch und es dann verkaufen lassen. Da kann sich dann die Stadt die Zähne ausbeißen ; )
In so einer Situation bietet es sich an zwischen dem dinglichen Recht (=Eigentum) und dem schuldrechtlichen Recht (=Anspruch auf Übertragung des Eigentums) zu unterscheiden. In dinglicher Hinsicht kam es wohl mangels Eintragung im Grundbuch (vgl. § 873 Abs. 1 BGB) nie zu einem Eigentumserwerb. Eine Ersitzung oder was hier teilweise als Gewohnheitsrecht bezeichnet wird, ist gem. § 900 BGB nur möglich, wenn die strittige Fläche im Grundbuch als Eigentum der Anwohner ausgewiesen ist - davon ist nicht auszugehen, weil sonst wäre es nie soweit gekommen wie hier. Überhaupt ist mir kein Fall bekannt, in dem das Eigentum an einer Immobilie ohne Grundbucheintragung übergehen kann. Das würde dem heiligsten aller Prinzipien des Sachenrechts, dem Publizitätsprinzip widersprechen, wonach jede Änderung im dinglichen Recht durch einen nach außen erkennbaren tatsächlichen Akt (=Eintragung im Grundbuch) begleitet werden muss. Dinglich ist dann wohl der Fiskus noch Eigentümer der Flächen. Dann stellst sich die Frage, ob die Anwohner einen schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung haben. Kaufvertraglich könnte das sehr gut verjährt sein. Das hängt von der vertraglichen Gestaltung im Einzelfall ab und insbesondere davon, ob der letzte Verkäufer die Stadt oder eine dritte Person dazwischen geschaltet war. Ob gesetzlich irgendein Schuldverhältnis entstanden ist und das nicht verjährt ist, ist sehr zweifelhaft. Ansonsten könnten die Bewohner womöglich die Herausgabe gem. §§ 1000 S. 1, 994 ff. BGB zurückhalten, bis die Stadt etwaige Verwendungen begleicht, die sie zum Erhalten bzw. auch zur Pflege der Fläche geleistet haben. Aber diese Gegenrechte sind wahrscheinlich auch alle verjährt. Zuletzt würde ich schauen, ob nicht der Herausgabeanspruch der Stadt nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB verjährt ist. Eigentumsrechtliche Herausgabeansprüche (hier: § 985 BGB) haben eine dreißigjährige Verjährungsfrist. Dann wären die Anwohner zwar nie Eigentümer, die Stadt könnte aus ihrem Eigentum effektiv aber keine Rechte geltend machen. Sie hätte dann nur noch ein "nacktes Recht". Die Sache verkompliziert sich aber dadurch, dass die Stadt womöglich durch Verwaltungsakt eine Herausgabe der Flächen erzwingen könnte, da ihre Befugnis hierzu formal gesehen nicht von der zivilrechtlichen Verjährungsfrist abhängt - aber soweit ich weiß hält es die ständige Rechtsprechung für unzulässig, aus dem Privatrecht in das Verwaltungsrecht zu fliehen und sich eigentlich nicht bestehende Rechte anzumaßen. Die Bürger haben nicht sehr gute Karten. Es ist leider so, dass es außerhalb des Grundbuches kaum einen Vertrauensschutz im Imobiliarsachenrecht gibt und das im Falle der Verjährung der vertraglichen Ansprüche zu teilweise sehr unbilligen Ergebnissen führen kann. Solche Probleme sind der Rechtsordnung auch in vergleichbaren Konstellationen bekannt, beispielsweise wenn es um Kunstraub aus der NS-Zeit geht (dort aber Mobiliarsachenrecht, daher kein Grundbuch).
Erstmal der Stadt Köln ne Rechnung über 90 Jahre Grünflächenpflege aufdrücken.
ja das hätte ich auch getan
Ja mann die sind doch bescheuert
Dann würden die eher eine rechnung aufdrücken, dass diese vorgärten seit jahren unrechtmäßig in deren besitz ist und dann schau mal wie sie hundert tausende euros hinblättern müssen. Also lieber nicht drauf ankommen lassen.
Genialer Vorschlag ! Und dazu gibt's sogar nen extra Paragraphen im BGB: "Geschäftsführung ohne Auftrag".
Wie sich die Stadt über jahrzehntealte verbriefte Kaufverträge hinwegsetzen kann, erschließt sich mir gleichfalls nicht.
Hmm, bedeutet das nicht auch, daß die Grundstücke viel kleiner sind, als angegeben?
In disem Fall hat die Stadt über Jahrzehnte zuviel Grundsteuer kassiert, das müsste die Stadt erstmal zurückzahlen - mit Zinsen versteht sich.
Alsoooo, die Stadt kann nicht beweisen, dass ihr der Grund und Boden gehört und doch fordert sie die Anwohner auf die betreffenden Flächen zu räumen?
Ich beanspruche hiermit das Kölner Rathaus, ich kann nicht beweisen, dass meine Ansprüche legitim sind, aber Hey....
Anna Innoc Kann sie so oder so nicht, nach 30 Jahren ist das grundstück erssesen, und gehört nichtmehr der stadt
Aber die Stadt Köln kann beweisen das ihnen das Rathhaus gehört.
Während die Vorgärtenbesitzer nicht beweisen können das ihnen der Vorgarten gehört.
@@Andisepp doch durch die Kaufverträge
Die Stadt könnte schon beweisen, dass ihnen die Streifen gehören. Anhand von Vermessungsunterlagen.
Aus meiner Sicht wäre für mich einmal interessant, wo sich die Grenzsteine oder Grenzmarkierungen befinden.
Zumindest bei einem Anwohner klang heraus, dass er das Grundstück selber gekauft hat.
Dann ist dieser zumindest aus dem Schneider, denn dann muss er Vermessungsunterlagen haben.
Viel Glück
Ich drücke dir die Daumen das es funktioniert
(*Ironie*)
Hahaha viel spaß beim „verkauf“ von einem kleinen Streifen Vorgarten .... xD
Da kommt dann wieder so einer wie aus dem anderen Video an, der sich eine Straße gekauft hat und die zum LKW-Parkplatz machen wollte. Die Anwohner konnten nicht mehr aus ihren Häusern.
Das rechnet sich, wenn man jedesmal für das Überqueren Gebühren verlangt ...
Geldautomat oder so wäre schön möglich
@@jamesbont7052 darf man nicht da gibt es das sogenannte wege und zufahrtsrecht sas jedem zusteht
1:15 verkauf als bauland geil tinyhouse oder auch container haus drauf bauen
Selbst, falls die Stadt beweisen kann, dass ihr die Fläche gehört: Ich würde mich auf das Gewohnheitsrecht berufen. Wenn jemand seit fast 90 Jahren keinen Anspruch auf die Fläche erhebt und die Anwohner die Flächen nutzen, würde das vor Gericht eine hohe Aussicht auf Erfolg haben.
Das dürfte vor Gericht eher nicht haltbar sein. Jede Kommune führt doch Kataster und Grundbuch - und darüber lässt sich einfach klären wem was wie wo gehört. Im Falle, dass es sich um Flächen der Stadt Köln handelt, so hat diese ja angeboten diese an die Anlieger zu veräußern. Das Gewohnheitsrecht greift hier übrigens wohl eher nicht - würde hier ein Gericht zugunsten der Anlieger entscheiden wäre das eine Farce für alle auf Erbbaurecht gebauten Immobilien.
@@Clyde_Donovan glaube ich nicht. Ein Pacht Vertrag regelt sowas ja. Und wenn es keinen gibt dann isses halt auch keine erbpacht. Aber die Grundstücke wurden in den letzten hundert Jahren sicher mehrfach weiter verkauft so wie sie sind. Bestimmt gibt's grundbücher, bestimmt sind die vom Notar unterschrieben. Kann mir schon vorstellen das ein Gericht zu gunsten der Bewohner entscheidet. So wie sich das anhört hat die Stadt irgend ne historische stadtkarte gefunden und zieht ihre eigenen Schlüsse.
Im Umkehrschluss ließe sich vielleicht für 95 Jahren Unterhalt und reinigen der jeweilige Fläche eine nettes Sümmchen in Rechnung stellen! Wenn die Stadt meint dass das Gewohnheitsrecht nicht greift oder verjährt sollte hier dann genauso darauf bestehen.
Erbpacht und Erbbaurecht sind zunächst unterschiedliche Dinge. In diesem Fall hier sind die Grundbücher maßgeblich, sofern es sich um entsprechend korrekte Einträge handelt. Sofern die Kommune aber Recht hat gibt es für die Anrainer keine Chance - diese wurden schließlich über den Sachverhalt informiert UND gleichzeitig die Option des Kaufes der entsprechenden Flächen angeboten.
Der Vergleich bleibt bestehen - erbe ich mein Elternhaus auf einem nach Erbbaurecht bereitgestellten Grundstückes ohne um diesen Umstand zu wissen, weil ich keine Ahnung von der Materie habe, wohne dort nahtlos 70 Jahre lang, und plötzlich läuft der Vertrag aus kann ich mich nicht auf das Gewohnheitsrecht berufen. Kaufe ich ein fehlerhaft bemessenes Grundstück habe ich (und da verweise ich auf entsprechende Urteile diverser Arten) keinen Anspruch auf Entschädigung - im Gegenteil habe ich für finanziellen Ausgleich zu sorgen.
@Jo - Dienstleistungen dieser Art verjähren nach spätestens 3 Jahren, hier liegt jedoch werder ein Dienstleistungsvertrag vor, noch dürften die Anrainer über ein für diesen Zweck angemeldetes Gewerbe verfügen. Konkludentes Handeln als Argument anzubringen ist ausgeschlossen, da die Dienstleistung durch die Kommune nicht bestellt wurde. Es ist eher eine womöglich nicht genehmigte (aktuell geduldete) Sondernutzung städtischer Flächen. Du kannst ja auch nicht mitten auf der Straße einfach einen Garten anlegen, weil es dir so passt. Bei Immobilien funktioniert das übrigens alles anders.
@@Clyde_Donovan ja aber in den grundbüchern steht es bestimmt nicht. Ansonsten wäre dieser Fall ja nichts erwähnenswertes! Und versehentlich oder nicht korrekt gemessen in der ganzen Straße?
Jemandem etwas verkaufen, das ihm eigentlich schon längst gehört... auch ne amüsante Masche^^
Machen die Städte doch häufig. Du zahlst für ein Grundstück Erschließungskosten, dann für die Straße, dann Grundsteuer und wenn die Straße dann so marode ist dass man sie neu bauen muss darfst Du nochmal bezahlen.
@@dasich46 nicht in jedem Bundesland aber ja. Falls es euch noch keiner sagt hat: die Welt ist ungerecht.
5 Jahre nach diesem Beitrag: Mussten wir jetzt auch... selbes Thema anderer Stadtteil 😂
was mir bei den Beiträgen nach Jahren oft fehlt: Wie ist die Sache ausgegangen????
Um es mit der Kölner Bürgermeisterin zu sagen: Immer eine Armlänge Abstand (zum Bürgersteig).
1,5m ...ist das der lange Arm des Gesetzes?
@@tobiaslazarowitz8924 schlangenarm Technik die hohe Kampfkunst der Bürokratie.
@@tobiaslazarowitz8924 Heutzutage gilt ja: Arm- und Machetenlänge Abstand halten.
Die Stadt Köln scheint auch immer eine Armlänge Abstand zur Rechtsstaatlichkeit zu pflegen.
Da war doch auch mal was mit einem Blitzer, der ein Jahr lang auf 80 km/h statt der erlaubten 120 km/h eingestellt war und die Stadt weigerte sich, die zu Unrecht erhobenen Bußgelder und Punkte zu erstatten, gell?
Ich würde den Zaun einfach zurücksetzen bis an die Grenze, sagen "macht damit doch was ihr wollt" und mich freuen, dass der Gehweg nicht mehr an mein Grundstück grenzt und ich ihn nicht mehr räumen/streuen muss.
Außerdem würde ich mir ein Notwegerecht eintragen lassen...
Das funktioniert nicht.
Bei uns ist das auch so, ein ca 1m breiter Streifen des Vorgarten gehört der Stadt. Sie hat dafür auch immer Pacht verlangt. Beim Nachbarn ging das mit der Pacht wohl unter, er hatte wohl nicht bezahlt und als der Fußweg neu gemacht wurde, fiel es auf uns er hat dann seinen Zaun zurück gesetzt und gemeint, er wäre damit aus dem Schneider.
Der Räumdienst muss trotzdem erledigt werden. Und die Fläche muss er auch selber mähen. Die Stadt hat da keine Lust drauf. Er hat zwar protestiert, aber die haben einfach gesagt, sie könnten ja auch einfach einen Baum auf das städtische Grün pflanzen.
Die Aussicht auf Blätter im Vorgarten und Schatten im Wohnzimmer hat ihn dann überzeugt.
Damit geben Sie auch die Zufahrt und das Recht, sie zu nutzen auf. Das ist eventuell nicht so günstig, spätestens, wenn mal die Rettung vorfahren müsste, aber nicht darf. Außerdem sind andere Städte recht kreativ, wenn es um die Räum- und Streupflicht geht.
Es gab glaub ich in dieser Sendereihe den Fall eines Mannes, der ebenfalls einen Teil seines Grundstückes aufgeben sollte. Für das Räumen und Streuen sollte er aber weiter zuständig sein.
Dies sollten mal so kreativ und einsatzbereit sein, wenn es darum geht Leuten zu helfen, oder etwas sinnvolles zu machen.
Aufpassen, dann verkaufen die die Vorgärten und darauf wird irgend was gebaut. dann hast du ein problem :)
Ist ja schön und gut das ihr so tolle Filme produziert aber interessanter wäre zu erfahren was aus diesen possen geworden ist.
Ohne Worte.Die Geldgeilheit der Leute macht mich manchmal sprachlos😂
Mit euch kann man doch alles machen. Ihr wählt eure Kommunalpolitiker doch sogar. Das geht nur in Deutschland! Schaut mal weitere Themen wie Straßenbeitragsgebühren, Wiederkehrende Straßenbeiträge, Niederschlagswassergebühren, ect... alles Demokratie?
@@PAUL-uz9lq Nein, aber das ist der Charakter eines Sozialstaates
So viel Langeweile auf der Arbeit möchte ich auch mal haben, um mich mit so einer Belanglosigkeit auseinander setzen zu können... und dann noch was die als Beamte dafür wohl noch verdienen mögen.
"Verdienen" ist hier wohl nicht als Verb angebracht. Die Gierhälse stecken sich so schnell wie möglich die Taschen voll, pissen euch in den Bart und erzählen, es hätte geregnet. Und für das Wetter ist ja nun mal immer schon die Tagesschau verantwortlich gewesen.
Nach 5 Jahren machen die Kölner immer noch das selbe. Das ist nun meiner Familie passiert nur im einem anderen Stadtteil.
Also es gibt leider immer weniger Vorgärten in Städten! Das ist sehr schade! Durch, dieses zusätzliche Grün wird die Stadt doch viel Lebenswerter! Rettet die Vorgärten!
Du willst doch doch sowieso nur an den grün bekiffen..
@@ItsNikoHimSelf
Doch, wegen sein Profilbild :P
Danke für diese tollen Videos ! Realer Irrsinn
Da ist was los soos
Da holt sich einer die Inspiration für Poop ab. :D
Du hier?
"Zu einem Preis von 300 Euro"
Ah geht ja noch
"Pro Quadratmeter"
ACH DU
2 1/2 Jahre später...
Was ist denn aus der Geschichte geworden?
Mich würde in dem Fall mal interessieren wie dort Jahre lang die Grundsteuer berechnet wurden ist wenn das Stück Land nie denn angrenzenden Grundbesitzer gehört haben und sie trotzdem die m² des Streifens bezahlen mussten, da will ich mal wissen ob man dann die Fälschlicherweise berechneten Fläche an denn Kaufpreis anrechnen kann weil das wird auch nicht unerheblich sein vllt kann ein Fachkundiger dazu mal was sagen.
Noch wichtiger ist, es wurde ja dann über Jahrzehnte zu viel Grundsteuer berechnet was passiert da dann wenn die Stadt recht bekommen sollte das der Streifen tatsächlich ihnen gehört? Verjährt sowas oder muss es dann eine Rückzahlung geben oder was passiert da dann? Oder gibt es nur ein Sorry.
Also ich glaube die jährliche grundsteuer zahlst du für jeden besessenen/genutzten qm. Im unterschied dazu zahlst du die grunderwerbssteuer einmalig bei erwerb eines grundstückes (ggf. Plus haus), das heißt für jeden qm, der dein eigentum ist. Das ist hier der entscheidende unterschied -eigentum vs. besitz. Dementsprechend würde die jährliche grundsteuer vermutlich die gleiche bleiben, da sie den vorgarten ja voll genutzt haben. Theoretisch müssten sie aber ggf. einen teil ihrer grunderwerbssteuer erstattet bekommen, welche aber wiederum nach 5 jahren verjährt glaube ich...insofern vermutlich keine chance
@@FRIXXION248 viel besser grundsteuer bemessungsgrundlage nehmen , schauen viele qm man bezahlt und nachmessen , solte man den besagten streifen bezhalen ist das damit eine stilschweigende akzeptanz der stadt gegenüber den zhalungswilligen was die besitzverhältnise angeht und damit ein oficieler verzicht auf das eigentum von seiten der stadt köln . da können die sonst was behaupten und messen selbst wen der streifen der stadt gehört , wen die bewohner dafür gebüren zhalen ist es ihr eigentum .
evtl. muss die Stadt was dazuzahlen, das wäre das Beste.
Das kommt dann im nächsten Realen Irrsin.
Die Stadt bekommt recht und die Vorgärten als Grundstücke, allerdings muss sie Zuvieleinnahmen (Grundsteuer/Erwerbssteuer) zurückzahlen. Da allerdings diese inzwischen exorbitant ist können besagte Grundstücksbesitzer die Vorgärten wieder zurückkaufen und haben sogar noch ordentlich über.
Und wer zahlts?
Der Steuerzahler (von anderswo).
Realer Irrsinn.
Bei der Stadt Köln wäre das wohl nur ein Sorry
Wenns ums Geld geht, werden Ämter immer so wahnsinnig kreativ. Wenns doch bei Problemlösungen auch so gehen würde....
Einfach die Pflege des Grundstücks rückwirkend über die letzten 50 Jahre in Rechnung stellen.
Manchmal führen so seltsame Vorfälle ja dazu, dass es Menschen trotz Vorurteilen vereint. Das ist dann wenigstens ein kleines bisschen gut an der Sache.
DAS war definitiv einer der besten Beiträge seit jahren
Manchmal tut es weh zu wissen das man in so einem Land lebt da schämt man sich doch nur
Wir will den solch ein Streifen Land überhaupt kaufen? Der Aufwand der da reingesteckt wird ist doch viel größer , als das was die Stadt davon hat ...
Wahrscheinlich irgendwelche Parteien die da Plakate hinstellen wollen und jetzt mal ehrlich ich brauch kein AfD Plakat vor meiner Haustür
Tiny Häuser sind doch grad in. Wäre da vorsichtig mit so Aussagen, vor allem in so ner wohnungsknappen gegend wie Köln!
Naja man könnte die Stücke kaufen alle und sie dann vermieten an die Bewohner wenn Sie jemals wieder auf ihr Grundstück fahren wollen und wenn da noch irgendwelche Leitungen drunter sind gehören die glaub auch dem Käufer
Da glaubst du falsch! Und für den Zugang gilt das Notwegerecht, dafür ist zwar zu entschädigen, aber einem sonst nutzlosen Grundstück, dürfte sich die Entschädigung in Grenzen halten!
Selten dämlicher Kommentar, welcher auch noch in einem Satz erkennen lässt, welchen Geistes Kind und Intellekt Sie sind. Was hat denn nun wieder die AfD damit zu tun und warum sollte die Partei einen 1m Geländestreifen kaufen, um da Plakate aufzuhängen? Das darf jede Partei auch, ohne das Gelände zu kaufen. Hauptsache, man hat wieder gegen die AfD gewettert, ne?
Was ist denn daraus geworden? Ich würde gerne das Ende erfahren oder zumindest Fortschritte?
Zieht diesen Ganoven mal so richtig die Ohren lang..!
Dann holt doch einfach mal einer nen Grundbuchauszug vom Katasteramt und dann sehen wir ja wem das gehört.
Das sind aber echt Mafia Methoden, danke Don Cologne. ( ͡° ͜ʖ ͡°)
Inzwischen hat die stadt allen käufern das geld zurückerstattet und behauptet nicht mehr, ihr gehöre der streifen. Aber, die wochenshow kann nicht überall sein.
Die Mafiamusik ist mehr als angemessen.
Was sagt der Lageplan der Grungstücke aus?
Dort müßten die genauen Abmessungen der Häuser und Grundstücke ersichtlich sein.
Wenn der Praktikant eine gute Idee hat um Geld zu verdienen.
Leider erfährt man nie, wie das Ganze ausgegangen ist.
300 Euro/qm sind ungefähr 10 % von dem derzeitigen Baugrundstückspreisen dort in Köln.
1:30 Mir föllig unverständlich warum hier nicht bewiesen werden kann, wem die Fläche gehört. Ist in Deutschland so eigentlich nicht möglich!
Da reicht ein Blick in die Katasterkarte und in das Grundbuch!
1:35 Der Herr sagt das die Stadt dafür Googel Maps verwendet hat. Hier sehe ich persönlich 2 möglichkeiten:
1. Die Stadt hat tatsächlich Googel benutzt: Das ist unprofessionell und nach meiner auffassung rechtloich nicht haltbar
2. Die Stadt hat eine Katasterkarte mit Orthophoto (entzertem Luftbild) verwendet und der Herr hat es verwechselt: Da in der Katasterkarte eine entzertes Luftbild verwendet wurde, welches wesentlich genauer (wenn auch nicht so hochauflösend) als von Googel ist kann man hier sehr wohl feststellen ob hier die Fläche von "unrechtmäßig" benutzt wird.
1:10 Ein Wort zu den Kaufvertrag: normalerweise sind in den Kaufverträgen immer die Flurstücke angegeben die Verkauft werden (meist mit Karte). Oft begehen die Leute den Irtum, dass Sie meinen die Flurstücksgrenze würde den tasächlichen Grenzen (Zäunen/Grenzmauern/Straßenkanten/...) vor Ort entsprechen. (Sogar mancher Architekt begeht diesen Fehler!)
Das ist aber Falsch, denn sie entsprechen NICHT umbedingt den Zäunen/etc.! davon darf man nie blind ausgehen!
Wenn die Stadt keinen fehler gemacht hat, besteht womöglich seit Anfang an dieser Irrtum.
Aber wie gesagt ein Blcik in das Grundbuch mit Feststellung der Grenzen vor Ort (vom Katasteramt oder ÖbVI (fals es die dort gibt)) und es musste alles (auch rechtlich) geklärt sein.
Du weist schon das das von "dem herren" nicht ernstgemeint war?
Weil ers nicht verstehen kann hat er einfach gesagt das die google maps genommen und einfachso ne linie gezeichnet haben und sagen "so das is unseres"
Das von ihm war sarkasmus, da das natürliche eine dumme idee wäre das wirklich so zu machen, genauso dumm wie die aktion von köln
ShadowWolf
Geh dich vergrabbeln, bei deinem Satzbau muss ich kotzen.
FotoschoPro Dann mal husch husch zum Porzelanthron bevor noch ein malheur passiert.
@@fotoschopro1230
Dann machs besser, anstatt dumme Kommentare abzugeben.
Bei Leuten wie dir muss ich kotzen.
Will jetzt sehen wie du es besser machst.
Föllig
Googel
Lol
könnte am ende jeder neuen folge vielleicht gesagt werden, was aus fall xy geworden ist, wenn er gelöst/beendet wurde?
Wäre guter vorschlag oder eigene sendung. Eine pro monat mit fällen aus dem jahr
Ach einfach geil diese Anspielung auf ,,der Pate‘‘ 😂
Gibt's hier schon ne Zwischenbilanz? Wie ist der aktuelle Stand?
@Veruslux "der Typ hat mich vergewaltigt, hab aber leider keine Erinnerung mehr dran lol. Wann wird er hingerichtet?"
@Veruslux Das ist dann wohl Pech für die Stadt.
Solange keine Dokumente auftauchen welche die Behauptung belegen, wird da wohl nix daraus.
@Veruslux
Man kann es nicht glauben. Das ist doch ein Witz im Schlafanzug.
Sehe das genau so wie veruslux mir gehört übrigens schon das berliner schweriner und das kölner Rathaus die dokumente sind leider verloren gegangen aber veruslux kann da nicht einziehen höchstens bei mir mieten
@Veruslux Das würde, wenn dem so ist, dem Fass den Boden ausschlagen.
Die gegenwärtige Weitererzählung der Schildbürger.
Also, die Stadt Köln hat auch nicht mehr alle "Latten am Gartenzaun" hängen!
Die richtige Antwort der Anwohner ist:
„Kein Problem, wir bauen unsere Vorgärten sofort zurück.“
Dann ist sofort Ruhe (hat zumindest in meiner Stadt geklappt).
Damit geht dann die Verkehrssicherungspflicht der Wege sofort auf die Stadt über und das wird dann für die Kommune richtig teuer.
@Veruslux es sind ja nur 1.5 Meter also müsste ja nicht alles weg.
Das scheint ja jetzt Mode zu werden, nach Jahrzehnten anzukommen und zu behaupten, das 1,5m des Grundstückes, der Stadt gehören würden. Ich glaube, da gilt doch Verjährung?! Wenn die Stadt das nicht so und so viele Jahre nach dem Bau bemerkt hat, ist die Frist verjährt
Verjährung wovon denn? Eigentum kann ja nicht verjähren. Was in Frage käme wäre die Ersitzung, aber dafür ist im Immobilienrecht nötig dass es einen falschen Grundbucheintrag gibt.
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__900.html
@@tariik.h von der Baugenehmigung oder Fertigstellung des Baus
Verjähren würde der Anspruch wenn die Grundstücke korrekt übertragen wurden und davon ist auszugehen da beim Verkauf im Regelfall das Flurstück im Grundbuch eingetragen wird. Und bei derartig vielen Grundstücken halte ich es für ausgeschlossen das nie jemandem aufgefallen wäre wenn ein Grundstück 1.5 Meter zu kurz ist. Gehen wir davon aus, das die Eigentümer korrekt eingetragen sind, dann ist der Anspruch der Stadt auf Kompensation verjährt, es sei den man hat sich irgendwo Ausnahmeregelungen geschrieben die das BGB aushebeln. Leider bringt der Propagandasender des Staatsfernsehens dazu wenig und erfüllt so seinen Auftrag die Bevölkerung zu bilden (wiedermal) nicht, sonder trägt zu polarisierung bei.
Deutschland in Hochform 🚽
Realer Irrsinn ist, dass manche Kommentatoren die Stadt Köln im Recht sehen. Die Stadt Köln kann aber ausdrücklich nicht beweisen, dass ihr die Grundstücke wirklich gehören. Historiker sprechen auch von der „Schäfchenmentalität“ der Deutschen, ziemlich treffend.
Ganz einfach: Einen Anwalt nehmen und gegen den angeblichen "Anspruch" der Stadt Köln klagen.
Hat leider nicht geklappt. Haben das Problem gerade nach 5 Jahren des Videos schon wieder nur in einem anderen Stadteil
Hatte ähnliches privat (Gütlichkeit 30,-€ m²) Problem gelöst.
"Leave the pistol, take the cannoli."
Das einzige, was ich von diesem Video gelernt habe, ist: Kölner Akzent klingt sympathisch.
Ich würde sagen die Bürger sollten als gegenforderung die Kosten der Pflege in Rechnung stellen. Man denke mal: 1.5m von der grunstücksgrenze und sagen wir mal 10m grundstücklönge macht...
15qm... 15qm bei einer Berechnung wo alle unkosten in zeit aufgerechnet werden (bepflanzung ect.) sagen wir 2 Stunden pro monat bei 20 Euro ansatz seid 1921... die Rechnung : 99 Jahre x 12 Monate =1188 Monate à 2Stunden = 2376 Stunden à 20 Euro = 47`520 Euro...
Was für bescheuerte Menschen sitzen in solchen Verwaltungen/Behörden?
Bei solchen Dingen muss ich mich immer fragen, ob es sowas auch im Ausland gibt.
Kommt drauf an. In manchen Ländern musst du nur die Beamten Bestechen und die Sache ist vergessen.😂
Ich werde mir die Grundstücke kaufen und dann Maut von den Hausbesitzern fordern.
Den Stadtkämmerer in den Allerwertesten treten.
Wenn die Fläche von der Stadt verkauft wird.. Sollen die Leute dann den neuen Besitzer bezahlen um das Haus verlassen zu können?
Die Stadt könnte ja Mal guten Willen zeigen und nach so langer Zeit drauf verzichten /einfach schenken.
Was? schenken - das geht aber gar nicht. Wo kämen wir da hin. Nur auf Antrag, mit mindestens 3 Stellungen Gebührenbescheid, wen alle Kölner auch Geschenk Anspruch hatten. Alaaff
Pflege des Gartens einfach mal in Rechnung stellen.
Wenn im Kaufvertrag steht, dass es damals so gekauft wurde, dann ist das Stück Land doch bezahlt.
Die Stadt kann nicht beweisen, dass es ihr gehört, so hat Sie auch keinen Anspruch drauf.
Unfassbar
Warum ausgerechnet die Etzelstr.? Ich hab mir die Straße auf der Karte angeschaut, sie liegt gleich neben den Bahngleisen, schön parallel.
Könnte das damit was zu tun haben? Möchte die Bahn die Bahngleisanlage erweitern, so dass die Straße dann näher an die Häuser heranrutscht und dafür die Vorgärten geopfert werden?
Eine Sach verstehe ich nicht: das doch relativ einfach festzustellen und aufzuklären !?
Einfach zum Katasteramt fahren, dort eine maßstäbliche Karte anfordern und dann schauen, wo exakt doe Grenzpunkte liegen!
Jedes im Grundbuch eingetragene und vermessene Grundstück muss da ja hinterlegt sein - wenn die Stadt recht hat - Zaun 1,50m zurücksetzen - falls nicht, jegliche Schreiben ignorieren und einen Anwalt kontaktieren!
Selbst wenn
Nach fast 100 Jahren sind sämtliche Ansprüche verjährt
Bei uns in Österreich gibt es ein Ersessenes Recht. Das heißt, pflegt jemand ein Grundstück im guten Glauben ohne dafür Geld zu bekommen und der eigentliche Eigentümer kümmert sich nicht darum geht das Grundstück nach 30 Jahren an dem der es die ganzen Jahre gepflegt hat....Ich bin echt froh nicht in Deutschland zu wohnen. In Österreich würde es solche Probleme nicht geben
Was sich manche Stadtbeamte ausdenken =D
Das zeugt eben von Langerweile.
@@AtzeDatze Dabei haben wir genug Probleme, mit denen die sich befassen könnten.
Das ist wirklich realer Irrsinn. Mit Schlusspointe. Wer soll die 63 cm denn logisch nutzen ausser der Anwohner?
Köln ist aber auch immer ganz vorne mit dabei bei Extra 3 😂😂😂
Ist das inzwischen geklärt?
Ich hätte der Stadt eine saftige Rechnung für 30 Jahre Pflege und Instandhaltung "ihres" Grundstücks präsentiert....
15€ die Stunde Mal 2 in der woche (30€) Mal 4 (120€ im Monat) das Mal 12 (1.440€ im Jahr) und das Mal auf 30 Jahre aufgerechnet komme ich auf 43.200€! Und da sind bei mir noch nicht Mal die Instandsetzungskosten enthalten 🤣
- Alle Angaben verstehen sich in Brutto.
@@DrMDHouse-qc3sg Richtig! 👍👍👍
Oh man. Das ist unfassbar 😂
Stimmt! Ich schäme mich für meine Stadt ;-(
Ich kenne mich mit deutschen Recht nicht so gut aus, aber wurden die Grundstücke nicht schon längst ersessen?
Update?
Und, was kam jetzt raus? Nach über zwei Jahren? Wäre interessant zu erfahren ob die Anwohner ihre Grundstücke zurückgekauf haben oder das die Stadt Köln die Grundstücke den ursprünglichen Eigentümer geschenkt hat....usw.. nach 100 Jahren sollen solche Ansprüche doch klar sein zu Gunsten der Eigentümer. Sonst müssen wir ja ansprüche auf das Elsass und Ost Preußen wieder geltend machen ;)...ihr versteht...nicht böse gemeint
Denken die Leute da überhaupt nach?! Wie unverschämt ist das denn
Die Stelle mit der Katze am Fenster, ich kann nicht mehr 🤣
So einen Fall gab es bei Extra3 schon mal. Aber dieses mal ist es etwas anders: Wenn es durch eine städtische Gesellschaft so gebaut und verkauft wurde und angeblich wirklich (wie einer ja sagt) festgehalten wurde, dass die Vorgärten dazu gehören, dann ist das eher eindeutig. Die Stadt selbst hat es dann ja falsch verkauft...
Ach Vorteil: Es gibt ja vermutlich in Köln eine Pflicht der Besitzer zum Schneeräumen. So 1 bis 1,5 Meter des angrenzenden(!) Gehwegs. Wenn aber der Vorgarten ihnen nicht gehört, dann grenzt auch der Gehweg nicht mehr an ihr Grundstück. Haha! Kann dann ja die Stadt machen.
Irgendwelche Updates mit Quellen?
Die quallen sind im Meer
Wie viele Liter Schweineblut kann man für 3000€ kaufen? Gefällt der Stadt die Farbkombination Amtsfasade trifft blutrot? Müsste man mal empirisch in Erfahrung bringen.
Was ist denn aus der Sache geworden?
Sowas kann man doch nicht durchgehen lassen
Jetzt habe ich einen Ohrwurm.
"Du Uwe, ich hab hier was gefunden. Könnte sein, dass der Stadt ein paar Meter der Grundstücke in der Etzelstrasse gehören."
"Is das ein Neubaugebiet?"
"Ne, die Häuser stehn da schon fast 100 Jahre. Solln wir die Leute dort verklagen?"
"Haha, Horst, du alter Spaßvogel! Komm, schmeiß den Zettel weg, ich mach uns Kaffee."
Sie glauben, diese Geschichte ist wahr? Da muss ich Sie enttäuschen, sie ist leider frei erfunden.
Ja das kennen wir in Winterburg auch. In meinem fall ein kleiner 3 Seitenhof von 1889 angeblich ist der auf der Rückseite rund 6 Quadratmeter überbaut der Witz ist auf der Rückseite ist eine ca. 40 Meter hohe Felswand.
Auf so nen Rollator kann man doch total einfach ein Maschinengewehr montieren, oder? 😬
Fragt mal bei der Stadt Köln wieviele Beamte für Umweltdelikte zuständig sind.
Irgendwie kommt man da nicht umhin, zu fragen, welche Drogen da bei der Stadt Köln wohl im Spiel sind.....
wie ist es ausgegangen?
Ich würde gerne wissen, wie das ausgegangen ist, aber ich vermute Folgendes.
Die Stadt hat geprüft, wo die Straße in den kommenden Jahren erneuert werden muss. Wenn das passiert, müssen die Anwohner dieser Straße für die Sanierung der Straße aufkommen. Dann wurde festgestellt, dass diese Grundstücke nicht an die Straße grenzen oder dass sie nicht beweisen können, dass sie an die Straße grenzen. Die Situation ist unklar
Man zwingt jetzt die Anwohner, das Grundstück zu kaufen (Kasse!) und in 10 Jahren oder so wird die Straße saniert und sie dürfen wieder zahlen.
Haha uns ist genau das jetzt auch passiert 😂 nur in einem anderen Stadtteil
Wie immer ein schönes Video
Eigentum (Ersitzung)
Begriff und Bedeutung
Rz. 1
a) Wer eine bewegliche Sache 10 Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (§ 937 Abs. 1 BGB@), sog. Ersitzung. Die Ersitzung knüpft an den Eigenbesitz an und ermöglicht dem Eigenbesitzer den Eigentumserwerb.
Der Eigenbesitzer ist ein Besitzer, der eine Sache als ihm gehörend besitzt. Eigenbesitzer ist beispielsweise ein Besitzer, der glaubt Eigentümer einer Sache zu sein, obwohl dies nicht der Fall ist (siehe Eigenbesitzer).
Der Eigenbesitzer kann 10 Jahre nach dem Erhalt der Sache das Eigentum an der Sache erwerben.
b) Die Ersitzung ist ausgeschlossen,
wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist (z.B. weiß, dass die Sache gestohlen ist) oder
wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht (§ 937 Abs. 2 BGB@).
Der gute Glaube muss sich bei Überlassung der beweglichen Sache auf den Eigentumserwerb beziehen. Daher ist auch bei gestohlenen und abhanden gekommenen Sachen eine Ersitzung möglich, sofern der Eigenbesitzer beim Erhalt der beweglichen Sache davon ausgeht, dass er Eigentum erworben hat und sich während der 10 Jahre für den Eigentümer hält. Nach dem Ablauf von 10 Jahren tritt die Ersitzung ein. Der Eigentumserwerb tritt kraft Gesetz ein.
Die Ansprüche der Stadt sind doch längst verjährt. Außerdem gibt es ja noch das Gewohnheitsrecht. Weiterhin könnte man ja anteilig die Grundsteuer für die letzten Jahrzehnte als Gegenforderung an die Stadt stellen.
Die sind doch nicht Zurechnungsfähig in ihren Ämtern...
Wenn das Grundstück genau so in meinem Kaufvertrag steht, kann die Stadtgemeinde sch..... gehen!
Köln sollte besser dafür sorgen, dass bei öffentlichen Baumaßnahmen nicht benachbarte Gebäude einstürzen. Schon vergessen?
Wie ist's jetzt eigentlich weiter gegangen?
Einfach die Fläche mit Stahlbeton zu betonieren 1 Meter tief und 2 meter hoch und es dann verkaufen lassen. Da kann sich dann die Stadt die Zähne ausbeißen ; )
Da brauch man sich nicht wundern wenn jemand mal mit ner Axt ins Stadthaus rumrennt.
Kann mir jemand sagen wie das Lied ab 0:06 heißt? Danke im Vorraus :)
Ist aus dem film der pate. Soweit ich weiß das "love theme"
@@gibskeinspass3743 Vielen Dank!
Weiß jemand was draus geworden ist?
Ist Enteignung nicht verboten?🤔
Nicht wenn es den Leuten eigentlich nie gehört hat. Wobei ich bezweifle, dass die Stadt da tatsächlich gültigen Anspruch hat.
Ich würde mich hier auf die Ersitzung berufen. Da beträgt die Frist bei Grundstücken 30 Jahre( OGH Urteil vom 23.01.2014, Az.:1 Ob 233/13s)
In so einer Situation bietet es sich an zwischen dem dinglichen Recht (=Eigentum) und dem schuldrechtlichen Recht (=Anspruch auf Übertragung des Eigentums) zu unterscheiden. In dinglicher Hinsicht kam es wohl mangels Eintragung im Grundbuch (vgl. § 873 Abs. 1 BGB) nie zu einem Eigentumserwerb. Eine Ersitzung oder was hier teilweise als Gewohnheitsrecht bezeichnet wird, ist gem. § 900 BGB nur möglich, wenn die strittige Fläche im Grundbuch als Eigentum der Anwohner ausgewiesen ist - davon ist nicht auszugehen, weil sonst wäre es nie soweit gekommen wie hier. Überhaupt ist mir kein Fall bekannt, in dem das Eigentum an einer Immobilie ohne Grundbucheintragung übergehen kann. Das würde dem heiligsten aller Prinzipien des Sachenrechts, dem Publizitätsprinzip widersprechen, wonach jede Änderung im dinglichen Recht durch einen nach außen erkennbaren tatsächlichen Akt (=Eintragung im Grundbuch) begleitet werden muss. Dinglich ist dann wohl der Fiskus noch Eigentümer der Flächen.
Dann stellst sich die Frage, ob die Anwohner einen schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung haben. Kaufvertraglich könnte das sehr gut verjährt sein. Das hängt von der vertraglichen Gestaltung im Einzelfall ab und insbesondere davon, ob der letzte Verkäufer die Stadt oder eine dritte Person dazwischen geschaltet war. Ob gesetzlich irgendein Schuldverhältnis entstanden ist und das nicht verjährt ist, ist sehr zweifelhaft. Ansonsten könnten die Bewohner womöglich die Herausgabe gem. §§ 1000 S. 1, 994 ff. BGB zurückhalten, bis die Stadt etwaige Verwendungen begleicht, die sie zum Erhalten bzw. auch zur Pflege der Fläche geleistet haben. Aber diese Gegenrechte sind wahrscheinlich auch alle verjährt.
Zuletzt würde ich schauen, ob nicht der Herausgabeanspruch der Stadt nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB verjährt ist. Eigentumsrechtliche Herausgabeansprüche (hier: § 985 BGB) haben eine dreißigjährige Verjährungsfrist. Dann wären die Anwohner zwar nie Eigentümer, die Stadt könnte aus ihrem Eigentum effektiv aber keine Rechte geltend machen. Sie hätte dann nur noch ein "nacktes Recht". Die Sache verkompliziert sich aber dadurch, dass die Stadt womöglich durch Verwaltungsakt eine Herausgabe der Flächen erzwingen könnte, da ihre Befugnis hierzu formal gesehen nicht von der zivilrechtlichen Verjährungsfrist abhängt - aber soweit ich weiß hält es die ständige Rechtsprechung für unzulässig, aus dem Privatrecht in das Verwaltungsrecht zu fliehen und sich eigentlich nicht bestehende Rechte anzumaßen. Die Bürger haben nicht sehr gute Karten. Es ist leider so, dass es außerhalb des Grundbuches kaum einen Vertrauensschutz im Imobiliarsachenrecht gibt und das im Falle der Verjährung der vertraglichen Ansprüche zu teilweise sehr unbilligen Ergebnissen führen kann. Solche Probleme sind der Rechtsordnung auch in vergleichbaren Konstellationen bekannt, beispielsweise wenn es um Kunstraub aus der NS-Zeit geht (dort aber Mobiliarsachenrecht, daher kein Grundbuch).
Dann Tunnel bauen oder hinten im Garten einen Ausgang😂😂
Alter geil gemacht und angelehnt an der Pate mit der geilen Musik.
Bin mir nicht sicher ob das so ganz kapiert wurde
Was ist daraus geworden?