BÜCHEL Atombomben GegnerInnen vor dem Amtsgericht Cochem

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  • Опубліковано 15 вер 2024
  • Ernst-Ludwig Iskenius (Arzt i.R.) Lies Welker (Lehrerin i.R. ) Gerd Büntzly (Lehrer i. R.)
    Vor dem Amtsgericht Cochem mussten sich erneut AtomwaffengegnerInnen wegen ihres Zivilen Ungehorsams auf dem Atomwaffenstandort Büchel am 8. Mai 2023 verantworten. Die Angeklagten drehten dieses Mal den "Spieß" herum und klagten die Gerichte wegen ihrer Untätigkeit als Wächter des Rechtsstaates an. Denn mit der atomaren Teilhabe Deutschlands und den täglichen Üben eines Atomwaffenabwurfes durch deutsche Soldaten verstößt die Bundesrepublik Deutschland nach Meinung der DemonstrantInnen gegen Völkerrecht und Grundgesetz:
    "Das Völkerrecht verbietet den Einsatz und die Drohung mit dem Einsatz dieser gefährlichsten Massenmordwaffe ohne Ausnahme. Mit der atomaren Teilhabe verstößt die Bundesrepublik Deutschland zudem gegen den Artikel 2 des Nichtverbreitungsvertrages (NPT) sowie dem Einigungsvertrag (2&4 Vertrag). Mit der aktiven Zulassung der atomaren Aufrüstung (bis 2 Milliarden Euro in den Ausbau des Atomwaffenstützpunktes Büchel und mehr als 10 Milliarden Investitionen in neue Trägersysteme für Atomwaffen) liegt ebenfalls ein Verstoß gegen den Artikel 6 des NPT-Vertrages vor", so die Meinung der AtomwaffengegnerInnen vor dem Amtsgericht in Cochem.
    Außerdem verstoße die Bundesrepublik Deutschland gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben für alle Menschen, d. h. auch für den Gegner in einem bewaffneten Konflikt sowie allen, die durch die atomare Aufrüstung bisher schon in ihrer Gesundheit und gesunden Lebensgrundlagen geschädigt sind und täglich werden. Das Grundgesetz sage obendrein klar aus, dass das Völkerrecht vor jeder anderen nationalen Gesetzgebung vorgeht und es die Pflicht jedes einzelnen Bürgers ist, auf die Einhaltung zu achten. Auch das Vorsorgeprinzip, im Artikel 20,2 des Grundgesetzes, wie das Bundesverfassungsgericht für den Klimawandel noch einmal
    bekräftigt hatte, sei dies auch in diesem Fall in Gefahr.
    In einem Rechtsstaat habe die Justiz eine korrigierende Wächterfunktion. DieseVerantwortung gelte für alle Justizinstanzen, auch für Amtsgerichte. Deshalb forderten die angeklagten AtomwaffengegnerInnen das Gericht auf, zumindest mit einer Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht, Klarheit über diese Rechtsbrüche deutscher Atomwaffenpolitik herbeizuführen.
    Das Amtsgericht in Cochem sah diesen Sachverhalt anders: Die beiden AtomwaffengegnerInnen, der Arzt i.R, Ernst-Ludwig Iskenius und die Lehrerin i.R. Lies Welker wurden wegen ihres "Zivilen Ungehorsams" zu jeweils 60 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Beide AtomwaffengegnerInnen gingen noch am selben Tag in Berufung: Die Justiz müsse endlich ihrer Verantwortung zur Bewahrung des Rechtsstaates auch im Fall der Atomwaffen übernehmen, weil die politischen Entscheidungsträger auf diesem "Ohr" völlig taub sei, forderte Lies Welker am Ende ihrer Verteidigungsrede den Richter auf. Der Lehrer i.R. Gerd Büntzly war schon im März 2024 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er aber ersatzweise im Gefängnis absitzen wird.
    Mehr Informationen zu diesem Prozess durch Ernst-Ludwig Iskenius Tel: 0151 68184369
    e-mail: iskenius@ippnw.de

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