Warum steht dem Beschuldigten keine Akteneinsicht zu? Sorry das kann ich frei denkender Bürger nicht verstehen. Können Sie es mir bitte erklären? Es geht ja um mich, nicht um einen Anwalt in diesem Prozess...
Nur dem Verteidiger des Beschuldigten steht ein Akteneinsichtsrecht im Strafverfahren zu. Der Beschuldigte hat kein eigenes Akteneinsichtsrecht. Auf seinen Antrag hin erhält er aber Auskünfte und Kopien aus den Akten, soweit dies unter anderem zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist. Die weiteren Voraussetzungen dazu finden Sie in § 147 Absatz 7 Strafprozessordnung.
Warum steht dem Beschuldigten keine Akteneinsicht zu? Sorry das kann ich frei denkender Bürger nicht verstehen. Können Sie es mir bitte erklären? Es geht ja um mich, nicht um einen Anwalt in diesem Prozess...
Nur dem Verteidiger des Beschuldigten steht ein Akteneinsichtsrecht im Strafverfahren zu. Der Beschuldigte hat kein eigenes Akteneinsichtsrecht. Auf seinen Antrag hin erhält er aber Auskünfte und Kopien aus den Akten, soweit dies unter anderem zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist. Die weiteren Voraussetzungen dazu finden Sie in § 147 Absatz 7 Strafprozessordnung.
Ein Anwalt ist teuer.
Die Höhe von Anwaltshonoraren variiert je nach Fall. Auch in Steuerstrafverfahren ist aber eine Akteneinsicht in der Regel zu empfehlen.