gibt es eigentlich ein Redispatch auch auf Verbrauchsseite ?... mit der Angabe von Kapazitäten für einen schnell zu regelnden Verbrauch (nach oben wie unten) im regionalen Umfeld der Erzeuger. Beispielsweise für größere Industrie oder geeignete Industrie mit Wärme- und Kältetechnik, aber auch für eine Schwarmverbrauchsregelung bei privaten Haushalten, z.B. mit Hilfe von dynamischen Strompreisen über ein Smartmeter. Klingt für mich als Laie sinniger, so etwas den Abschaltungen der Erzeuger entgegenzusetzen.
Naja, prinzipiell schon. Das nennt sich "Lastmanagement" und war viele Jahre DAS THEMA der Energiepolitik - flexible Verbraucher fahren auf Kommando ihre Anlagen runter, mindestens um die Lastspitzen zu verringern. Das machen vor allem große Industrieverbraucher mit entsprechend großen Maschinenpark, wenn die Leistung auch mal gegen Zahlung runtergefahren werden kann. Abschaltbare Lasten sind auch Teil der Regelenergie im deutschen Netz.
Der Einsatzverantwortliche (EIV) ist entweder der Anlagenbetreiber selbst oder sein (Direkt-)Vermarkter. Derjenige, der den Anlageneinsatz plant und steuert und dementsprechend eine Neuplanung (=Redispatch) umsetzen könnte :-)
Hallo Carsten, mich würde mal deine Einschätzung interessieren wann die Stammdaten durch den Netzbetreiber abgefragt werden können. Ich vermute mal die aufgelisteten Daten sind für die Ansprache der Anlagenbetreiber sind aktuell noch nicht konkret genug oder?
Hi! Schwere Frage. Ich würde jetzt auch nur ziemlich ins Blaue raten. Es gibt zwar formelle Fristen rund um den 1. Oktober 2021, aber der VNB wird ja vorher hoffentlich seine Reihenfolge (Redispatch-Merit-Order) der Anlagen mehr oder weniger aufgestellt haben. Und dürfte damit eine grobe Reihenfolge der geeignetsten Anlagen schon erkennen. Die flexibelsten größeren Anlagen im eigenen Netzgebiet werden sicher schon im Q2 angesprochen und der spätere Austausch wird abgestimmt. Vielleicht höre ich mal etwas konkreteres bei den Kollegen von DA/RE oder Connect+, die ja die Arbeit der Netzbetreiber ein bisschen koordinieren.
Hallo Carsten, Vielen Dank für die Videos, zumindest versehe ich nun ein wenig wie die Abläufe sein sollen und was die ganzen Begriffe zum Redispatch 2.0 bedeuten. Überfordert bin ich allerdings mit der Frage, wie wir als Betreiber eines kleinen Wasserkraftwerkes die Daten an die für uns zuständige EAM Netz übermitteln sollen. Nach einem Hinweisschreiben haben wir uns die Codenummern als EIV und BTR besorgt. Wie ich aber nun Daten zu Connect+ (die das ja dann wohl an die EAM weitergeben) übertrage bekomme ich nicht wirklich raus. Gibt es dazu eventuell auch ein Video? Viele Grüße und nochmals Danke für die ganzen Infos.
Hmm... Nachdem wir unter einem deiner letzten Videos festgestellt haben, dass ich ja de-facto Anlagenbetreiber bin, darf ich die nächsten Monate eine Anfrage von meinem Netzbetreiber erwarten oder muss der sich bei EEG Anlagen vielleicht selbst kümmern bzw die eigentlich gut genug kennen? Auf jeden Fall interessant aufbereitet 👋👍
Die EEG-Anlagen sind im Redispatch 2.0 sowieso ganz weit hinten in der potenziellen Reihenfolge. Als Kraftwerksbetreiber (:D) wirst du also vrstl. gar nicht betroffen sein. Es ist eher so: wenn die eigene EEG-Anlage so viel einspeist, dass man sie von einem Direktvermarkter aktiv betreuen lässt, dann sammelt dieser die Stammdaten und schickt sie an den Netzbetreiber. Ansonsten sind jetzt vor allem die konventionellen Kraftwerke >100kW betroffen. In der Vergangenheit mussten da ja nur die Anlagen >10MW am Redispatch teilnehmen - die kennen den Stammdatenprozess. Und dieser wird jetzt eben auf die kleineren Konventionellen ausgeweitet.
@@EnergiewirtschaftEinfach so was in der Art dachte ich mir fast 😀 Aber ich baue noch aus und zumindest auf lokaler Ebene könnten unsere (geplanten) Kapazitäten theoretisch (wahrscheinlich) was bringen 😀 aber mit aktuellen 2 PV Anlage (2,2 und 14,1 kWp) und 1 Speicher der ja gar nichts aus dem Netz aufnehmen darf... Aber falls v2g kommt, könnte ich zwei kompatibele Wallboxen mit einmal 22 kWh und einmal 40 kWh Autoakkus mit in unser Dorfnetz einbringen 😀
@@EnergiewirtschaftEinfach Hi, es sind schon alle fernsteuerbaren Anlagen ab 100 KW betroffen, unabhängig von der Erzeugungsart, also auch EEG und hocheff. KWK :-). Der Vorrang bleibt natürlich erhalten, dies ist durch die Mindestfaktoren bei der Entschädigungshöhe sichergestellt...
Naja, bei den Fernsteuerbaren sind ja auch (potenziell) kleinere Anlagen betroffen. Die kleinen EEGs werden nur in der Realität wegen Mindestfaktoren und tatsächlicher Eignung zum Lösen von Netzengpässen einfach nicht genutzt werden :-)
Hallo Carsten, danke für deine Videos! :) Mich irritiert, dass der Lieferant under BKV am Stammdatenaustausch nicht beteiligt sind, aber die Abrufinformationen erhalten. Dort sind allerdings keine (bekannten) Marktlokationen, sondern nur die SR-IDs enthalten. Kannst du mir sagen, wie die Zuordnung erfolgen kann? Danke und VG
Hi, tolles Video! Mir ist nicht ganz klar, wo genau diese Stammdaten beschrieben sind. Ich konnte weder im Beschluss selbst noch in den Anlagen keine Infos zur inhaltlichen Ausgestaltung finden. Handelt es sich um einen BDEW-Vorschlag?
Hi und danke dir! Die Stammdaten und co. finden sich bei der Bundesnetzagentur unter BK6-20-061 Anlage "Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen" vom 12.08.2020: "Diese Anlage regelt in Form einer Tabelle die Datenbedarfe, die Anlagenbetreiber für Redispatch-Maßnahmen, die im Sinne von § 13a (i. V. m. § 14 Abs. 1) Energiewirtschaftsgesetz in der ab dem 1.10.2021 geltenden Fassung (im Folgenden: EnWG) durchgeführt werden, an den Anschlussnetzbetreibern zu übermitteln haben. Die Daten sind dabei in folgende Arten von Daten unterteilt: 1. Stammdaten 2. Planungsdaten 3. Nichtbeanspruchbarkeiten 4. Echtzeitdaten" Die Daten sind aber genau so dann auch nochmal in der BDEW "Branchenlösung Redispatch 2.0" aufgeführt.
Hi, ich habe noch eine Frage. Jetzt gibt es so viele Videos zu SD, PD, NB,... . Ich habe aber noch keine richtige Übersicht gefunden, wer jetzt welche Daten an wen einmal bzw. zyklisch übermitteln muss. Kann mir da jmd weiterhelfen?
Wie ist es zwischen Parteien (Anlage Betreiber, Direktvermarktung Unternehmen als EIV und VNB) festgestellt, welche Partei die Stammdaten schicken wird? Konkret, falls Anlage Betreiber und Direktvermarkter selbst die Stammdaten für gleiche Anlage schickt, welche wird verbindlich? Anders gefragt, wie würde VNB wissen, ob die DV Unternehmen die Verantwortlichkeit von entsprechende Anlagen übergenommen?
Super Videos. Schreibe Montag Energiewirtschaftsklausur du rettest mich gerade
gibt es eigentlich ein Redispatch auch auf Verbrauchsseite ?... mit der Angabe von Kapazitäten für einen schnell zu regelnden Verbrauch (nach oben wie unten) im regionalen Umfeld der Erzeuger. Beispielsweise für größere Industrie oder geeignete Industrie mit Wärme- und Kältetechnik, aber auch für eine Schwarmverbrauchsregelung bei privaten Haushalten, z.B. mit Hilfe von dynamischen Strompreisen über ein Smartmeter. Klingt für mich als Laie sinniger, so etwas den Abschaltungen der Erzeuger entgegenzusetzen.
Naja, prinzipiell schon. Das nennt sich "Lastmanagement" und war viele Jahre DAS THEMA der Energiepolitik - flexible Verbraucher fahren auf Kommando ihre Anlagen runter, mindestens um die Lastspitzen zu verringern. Das machen vor allem große Industrieverbraucher mit entsprechend großen Maschinenpark, wenn die Leistung auch mal gegen Zahlung runtergefahren werden kann. Abschaltbare Lasten sind auch Teil der Regelenergie im deutschen Netz.
13:00 Wer ist denn der Einsatzverantwortliche und was tut dieser?
Der Einsatzverantwortliche (EIV) ist entweder der Anlagenbetreiber selbst oder sein (Direkt-)Vermarkter. Derjenige, der den Anlageneinsatz plant und steuert und dementsprechend eine Neuplanung (=Redispatch) umsetzen könnte :-)
Hallo Carsten, mich würde mal deine Einschätzung interessieren wann die Stammdaten durch den Netzbetreiber abgefragt werden können. Ich vermute mal die aufgelisteten Daten sind für die Ansprache der Anlagenbetreiber sind aktuell noch nicht konkret genug oder?
Hi! Schwere Frage. Ich würde jetzt auch nur ziemlich ins Blaue raten. Es gibt zwar formelle Fristen rund um den 1. Oktober 2021, aber der VNB wird ja vorher hoffentlich seine Reihenfolge (Redispatch-Merit-Order) der Anlagen mehr oder weniger aufgestellt haben. Und dürfte damit eine grobe Reihenfolge der geeignetsten Anlagen schon erkennen. Die flexibelsten größeren Anlagen im eigenen Netzgebiet werden sicher schon im Q2 angesprochen und der spätere Austausch wird abgestimmt. Vielleicht höre ich mal etwas konkreteres bei den Kollegen von DA/RE oder Connect+, die ja die Arbeit der Netzbetreiber ein bisschen koordinieren.
Hallo Carsten,
Vielen Dank für die Videos, zumindest versehe ich nun ein wenig wie die Abläufe sein sollen und was die ganzen Begriffe zum Redispatch 2.0 bedeuten. Überfordert bin ich allerdings mit der Frage, wie wir als Betreiber eines kleinen Wasserkraftwerkes die Daten an die für uns zuständige EAM Netz übermitteln sollen. Nach einem Hinweisschreiben haben wir uns die Codenummern als EIV und BTR besorgt. Wie ich aber nun Daten zu Connect+ (die das ja dann wohl an die EAM weitergeben) übertrage bekomme ich nicht wirklich raus.
Gibt es dazu eventuell auch ein Video?
Viele Grüße und nochmals Danke für die ganzen Infos.
Hallo, wie ist das mit erweiterten Anlagen? Die erste Anlage hat 54 kWp und die zweite 52 kWp. Addiert man die kWp und somit wäre die Anlage relevant?
Hmm... Nachdem wir unter einem deiner letzten Videos festgestellt haben, dass ich ja de-facto Anlagenbetreiber bin, darf ich die nächsten Monate eine Anfrage von meinem Netzbetreiber erwarten oder muss der sich bei EEG Anlagen vielleicht selbst kümmern bzw die eigentlich gut genug kennen? Auf jeden Fall interessant aufbereitet 👋👍
Die EEG-Anlagen sind im Redispatch 2.0 sowieso ganz weit hinten in der potenziellen Reihenfolge. Als Kraftwerksbetreiber (:D) wirst du also vrstl. gar nicht betroffen sein.
Es ist eher so: wenn die eigene EEG-Anlage so viel einspeist, dass man sie von einem Direktvermarkter aktiv betreuen lässt, dann sammelt dieser die Stammdaten und schickt sie an den Netzbetreiber.
Ansonsten sind jetzt vor allem die konventionellen Kraftwerke >100kW betroffen. In der Vergangenheit mussten da ja nur die Anlagen >10MW am Redispatch teilnehmen - die kennen den Stammdatenprozess. Und dieser wird jetzt eben auf die kleineren Konventionellen ausgeweitet.
@@EnergiewirtschaftEinfach so was in der Art dachte ich mir fast 😀
Aber ich baue noch aus und zumindest auf lokaler Ebene könnten unsere (geplanten) Kapazitäten theoretisch (wahrscheinlich) was bringen 😀 aber mit aktuellen 2 PV Anlage (2,2 und 14,1 kWp) und 1 Speicher der ja gar nichts aus dem Netz aufnehmen darf... Aber falls v2g kommt, könnte ich zwei kompatibele Wallboxen mit einmal 22 kWh und einmal 40 kWh Autoakkus mit in unser Dorfnetz einbringen 😀
@@EnergiewirtschaftEinfach Hi, es sind schon alle fernsteuerbaren Anlagen ab 100 KW betroffen, unabhängig von der Erzeugungsart, also auch EEG und hocheff. KWK :-). Der Vorrang bleibt natürlich erhalten, dies ist durch die Mindestfaktoren bei der Entschädigungshöhe sichergestellt...
Naja, bei den Fernsteuerbaren sind ja auch (potenziell) kleinere Anlagen betroffen. Die kleinen EEGs werden nur in der Realität wegen Mindestfaktoren und tatsächlicher Eignung zum Lösen von Netzengpässen einfach nicht genutzt werden :-)
Hallo Carsten, danke für deine Videos! :)
Mich irritiert, dass der Lieferant under BKV am Stammdatenaustausch nicht beteiligt sind, aber die Abrufinformationen erhalten.
Dort sind allerdings keine (bekannten) Marktlokationen, sondern nur die SR-IDs enthalten.
Kannst du mir sagen, wie die Zuordnung erfolgen kann?
Danke und VG
Hi, tolles Video! Mir ist nicht ganz klar, wo genau diese Stammdaten beschrieben sind. Ich konnte weder im Beschluss selbst noch in den Anlagen keine Infos zur inhaltlichen Ausgestaltung finden. Handelt es sich um einen BDEW-Vorschlag?
Hi und danke dir! Die Stammdaten und co. finden sich bei der Bundesnetzagentur unter BK6-20-061 Anlage "Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen" vom 12.08.2020:
"Diese Anlage regelt in Form einer Tabelle die Datenbedarfe, die Anlagenbetreiber für Redispatch-Maßnahmen, die im Sinne von § 13a (i. V. m. § 14 Abs. 1) Energiewirtschaftsgesetz in der ab dem 1.10.2021 geltenden Fassung (im Folgenden: EnWG) durchgeführt werden, an den Anschlussnetzbetreibern zu übermitteln haben. Die Daten sind dabei in folgende Arten von Daten unterteilt:
1. Stammdaten
2. Planungsdaten
3. Nichtbeanspruchbarkeiten
4. Echtzeitdaten"
Die Daten sind aber genau so dann auch nochmal in der BDEW "Branchenlösung Redispatch 2.0" aufgeführt.
Hi,
ich habe noch eine Frage. Jetzt gibt es so viele Videos zu SD, PD, NB,... . Ich habe aber noch keine richtige Übersicht gefunden, wer jetzt welche Daten an wen einmal bzw. zyklisch übermitteln muss. Kann mir da jmd weiterhelfen?
Wie ist es zwischen Parteien (Anlage Betreiber, Direktvermarktung Unternehmen als EIV und VNB) festgestellt, welche Partei die Stammdaten schicken wird? Konkret, falls Anlage Betreiber und Direktvermarkter selbst die Stammdaten für gleiche Anlage schickt, welche wird verbindlich? Anders gefragt, wie würde VNB wissen, ob die DV Unternehmen die Verantwortlichkeit von entsprechende Anlagen übergenommen?