Ja korrekt ich glaube ich spinne, wer hier in Deutschland eine Firma hat sollte doch meinen es gibt bei Ärger nur ein Urteil von Deutscher Gesetzesgebung hier mischt noch der Europäische Gerichtshof mit ich glaube nicht das irgendwo in der EU ein anderes Land so verfährt.
Ja ziemlich ekelhaft, wie man gesetzmäßig die Plünderung der Handwerker zulässt. Ich selber wäre der Kunde, aber wem hilft es? Das sind kriminelle Machenschaften, um den DoIch jetzt noch tiefer in unser Land zu treiben. Es zerreißt mich innerlich, dabei sollte es die zerreißen, die alles so schön dafür hergerichtet haben.
Das war auch mein erster Gedanke. Gerade der Mittelstand ist eine tragende Säule in unserem System und wird von uns allen gebraucht. Wäre sehr schade, wenn jetzt der Verbraucher selber den handwerklichen Betrieb in die Insolvenz bringt. Was ist mit unserer Gesellschaft passiert ?
Frűher, als die Leute noch ganz richtig in der Birne waren, hat man Verträge per Handschlag gemacht. Da gab es auch noch das Wort Ehre! Bauer kommt zu mir: Bestell mir mal das Auto mit der Ausstattung und Farbe. Hier ist das Geld in Bar im vorraus. Wenn Auto da ist,ruf mich an. Brauch keinen Kaufvertrag, Handschlag reicht. Fertig!
Ich bin tatsächlich bei dem Thema auch voll auf Seite der kleinen redlichen Betriebe und Handwerker. Wahrscheinlich wird es wieder ausreichend Arschloch Menschen geben, die sich jetzt auf diese Art und Weise die Kosten für ihre neue Küche/ Heizung/ Wintergarten oder was weiß ich zurück holen und dieses Gerichtsurteil ausnutzen werden... Passt aber zur Entwicklung der letzten Jahre. Es wird wieder die Kleinen treffen. Die sollen ja sowieso weg
In diesen "Taxkreisen" geht es nie darum. Es geht immer ums Libertäre "Wie mache ich mir möglichst den schlankesten Fuss, mir egal was das für andere bedeutet". So agiert eine grosse Zahl an Menschen. Verbrannte Erde ist bei denen gut, Hauptsache das eigene Haus und Konto können genug Wasser woanders kaufen.
Bei solchen Urteilen verstehe ich durchaus, warum viele Betriebe mit Verbrauchern keine Geschäfte mehr machen. So wie ich den Beitrag zum Prozess verstehe hat der Klagende ja wohl nur geklagt, um sich aufgrund des Formfehlers des Handwerksbetriebs zu bereichern.
Niemals Handschlagverträge machen da muss man schon immer über die widerrufsbelehrung informieren. Das läuft dann unter Haustürgeschäfte. Fernabsatzgeschäfte (Amazon und co) und Haustürgeschäfte (auch Handschlag) Gilt immer : informiere deine Kunden über die Widerrufsbelehrung.
@ T.Lang: Also ich glaube eher weniger, dass Betriebe keine Geschäfte mehr mit Verbrauchern machen, da können die ihr Geschäft auch gleich zumachen. Und es handelt sich hierbei ja nur um ein Einzelfall bzw. nur eine Minderheit die tatsächlich sich bereichernd aus einem Vertrag schleichen will. Die Meisten Menschen würdigen durchaus die Leistungen des Handwerkers. Es gibt auch umgekehrte Fälle wo die Handwerker schlechte, unzureichende Leistungen erbringen und sich aus der Affäre ziehen, diese Seite/Schaden ist noch viel höher, dass kann ich sagen, weil ich beruflich mit diesen Fällen konfrontiert bin. Und alle anderen Geschäfte neben den Privatkunden bergen rechtlich/finaziell noch mehr Risiken als die mit dem Verbraucher, dort wird viel mehr geklagt und hin und her geschoben. Und auf der anderen Seite muss man auch klarstellen, dass wenn der Handwerker sich an gültiges Recht hält, ihm auch nichts droht. D.h. wer sein Unternehmen sauber und transparent, dem Gesetz entsprechend führt, hat nichts zu befürchten. Daher sind Handwerker die nun behaupten die wollen keine Geschäfte mit Privatleuten mehr machen auch für die Privatleute eher keine Option und eher kritisch zu bäugen. Dieses Gesetz worauf das Urteil basiert soll auch nur als Schutz dienen für Verbraucher, und der Vrebraucher sind wir alle! Auch der Handwerker!
Also sorry, aber so ne Scheisse hatten wir im Sozialismus nicht! Da gabs Handschlag und Ehrenwort, aus die Maus. Diesen Schwachsinn bringt nur die EU hervor!
Soweit ich mich erinnere sind Unikate die extra für einen Kunden angefertigt werden vom Widerrufsrecht ausgenommen. Ein Handwerker stellt fast immer ein Unikat her. Alle Kabel/Rohre die benötigt werden, werden genau für den Kunden zugeschnitten gebogen, geschweißt, gelötet und verlegt. Auch die Verlegung wird genau angepasst an die Umgebung des Kunden. Die einzelnen eingebauten Geräte sind Teil eines Gesamtwerkes. Ich hoffe das dies noch nicht die letzte Instanz war, da die Richter scheinbar so gar keine Vorstellung von der Arbeit der Handwerker haben.
Womöglich sollten dann die zukünftig Betroffenen den Klageweg gegen dieses Urteil aufnehmen. Denn es wird nun tatsächlich etliche "Kundschaft" geben, die das ausnutzen werden.
Stimmt so nicht ganz bzw kann man nicht pauschalisieren. Es wird zwischen zwei Dingen unterschieden. Suche mal nach dem Treppenlift Urteil, dann wirst du fündig. Ein für ein Treppenhaus individuell angefertigter Treppenlift fällt demnach unter das Widerrufsrecht. Obwohl die Laufschiene, Halter usw individuell für in dem Fall eine Wendeltreppe angefertigt wird. Für die meisten Küchen, Heizungen usw gilt wahrscheinlich nichts anderes.
ja äußerst fragwürdig, also muss ein Handwerker in Zukunft, jeden Kunden erst in seinen Laden locken und dort den Auftrag endgültig annehmen mit Foto, dann gilt das Widerrufsrecht nicht!? und evtl. auch so das der Kunde die Ware selber abholt :P so ein schwachsinn^^ Da der Kunde keine Handwerksleistungen zurückgeben kann, macht es keinen Sinn und die Waren muss er auch selber ausbauen und selber in den Rückversand geben? beides extrem unlogisch und nicht umsetzbar + nicht mehr original Zustand und verdreckt etc. Und wenn das Widerrufsrecht vorgegeben ist, dann brauch man auch nicht drauf hinweisen und das nicht hinweisen hätte nur einen Einfluss auf die Dauer des Rechts, sprich wenn man nicht 14 o. 30 Tage festlegt, dann gilt es 2 Jahre, das wäre logischer. Hätte der Kläger sein Recht in Anspruch nehmen wollen dann hätte er dies einklagen können und auch erhalten! Tja normalerweise müsste sowas ein Fall für die Handwerkskammer sein, das die da aktiv werden...naja
@@TheTerraFighter "also muss ein Handwerker in Zukunft, jeden Kunden erst in seinen Laden locken und dort den Auftrag endgültig annehmen mit Foto, dann gilt das Widerrufsrecht nicht!?" Nein, er muss die schriftliche Widerrufsbelehrung einfach nur vom Kunden unterschreiben lassen. Das Beispiel oben ist extremst überzogen und unrealistisch.
@@Shin-iv6yc ne die Widerrufsbelehrung ist nur pflicht wenn man Versandhandel betreibt und in diesem Fall haben die einfach den Anruf der Kundin als eine Bestellung angesehen/anerkannt^^ Und das Grundthema hier ist das jeder normal denkende weis das man eine Handwerksleistung nicht zurücksenden kann, sonder bei Mängeln ein Gutachter benötigt wird^^ Das Urteil ist ein direkter Angriff auf die Interigät unseres Staates und Binnenwirtschaft, beide Richter gehören angezeigt...
Das ist ja starker Tobak!! Ich finde die Entscheidung, dass die Leistung nicht zurück gegen werden muss, grenzwertig. Denn man weiss ja Habdwerker sind gut in ihrer Arbeit, aber oft keine guten Kaufleute. Ich denke, dass die Handwerker bei solchen Rückforderungen, diese Kunden auf eine schwarze Liste setzen sollten, so das diese Kunden keinerlei Verträge mit Handwerkern schließen können. So wird gewährleistet das diese "Ausnutzer" eines Versäumnisse s ihre Arbeit künftig selbst erledigen müssen. Hoffentlich verstößt solch ein Zentralregister nicht wieder gegen den Datenschutz.
Schwarze Listen gibt es sowieso im Hintergrund, hab ich letztens auch von der Post erfahren. Da steht drauf, wo man Pakete abgeben kann, weil die Leute freundlich und hilfsbereit sind und wo besser nicht :D Aber spinnen wir das Spielchen mit der Rechtsprechung doch mal weiter. Der Handwerker baut eine teure Anlage ein. Aufgrund eines Formfehlers darf der Auftraggeber die Anlage kostenfrei behalten. Je nach Bereich stehen da schnell Existenzen auf dem Spiel und wenn jemand in seiner Existenz bedroht ist, agiert er möglicher Weise auch mal aus einer Kurzschlusshandlung heraus unüberlegt und etwas drastisch. Oder es entwickeln sich fern ab der Legalität Geschäftsfelder, die "Geschädigten" mit Rat und Tat zur Seite stehen, um das drohende Unheil abzuwenden. Dann kann man als Besitzer einer neuen Heizung vielleicht nicht mehr so einfach in den Urlaub fahren ohne Angst haben zu müssen, bei der Rückkehr fehlt das gute Stück etc. Denn sind wir mal Ehrlich, sobald Gesetze anfangen unfair zu werden oder Gruppen zu benachteiligen, schwenkt es schnell um zu Wut und Ärger und irgendwann eskaliert der brodelnde Kessel.
Ich bin genau Ihrer Meinung. Es trifft wie immer die falschen und das Ziel (Verbraucher schützen) wird, wie so oft, verfehlt. würden diese Bürokraten mal kompetente Beratung in Betracht ziehen hätten wir vielleicht mal Gesetze mit Nutzen (und vermutlich 90% wemiger). Mich kotzt es an, dass eine undemokratische Institution wie die EU so weit in unser Recht übergriffig werden kann - das sollte sich ändern.
sind auch keine europäer in der EU sondern woke Marxisten und transatlantiker udn die erzeugen diesen unfug mit voller absicht weil sie europa aus rassistischen gründen hassen
Hahaha ....das ist ja der Knaller. Hier wirbt man dafür den Verbrauchern zu ihren Recht zu verhelfen und gleichermaßen auch den Unternehmern zur Seite stehen zu wollen. Eine perfekte Unternehmenspolitik und jeder sollte hier den Widerspruch in diesem Beitrag erkennen. Geldgier kennt keine Grenzen !!!!
@@heikoerxleben5633 Dieses Urteil kann unter Umständen viele Unternehmer in den Ruin treiben und die entstehenden Anwaltskosten verschärfen die Situation noch einmal enorm. Diese Dame ist scheinbar nur auf Profite aus in dem sie die Verbraucher die in gegenseitiger Übereinstimmung zu Unternehmer buchstäblich dazu aufruft sich das Geld zurück zu holen. Ich habe nie in meinem Leben etwas nicht bezahlt wenn ich es nicht auch bestellt haben und noch weniger werde ich auf die blödsinnige Idee kommen das Geld dann auch noch im nachhinein zurück zu holen. Das was diese Frau hier macht ist ...Kohlen schüren ....um Kohle zu machen ......nichts anderes. Sowas hat meine ganz besondere Verachtung !!!
Gestern habe ich eine Buchbestellung erhalten. Ich war völlig überrascht, dass dem Buch sowohl ein Lieferschein als auch eine zweiseitige Widerrufserklärung beigefügt war. Jetzt weiß ich warum. Dankeschön. Im übrigen finde ich das Urteil alles andere als gerecht. Das war schon vor ein paar Jahren bei den Baufinanzierungsverträgen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Ich hätte mehrere Verträge widerrufen können, habe es aber nicht getan, weil ich mir nämlich durchaus bewusst war, dass ich diese Kredite haben wollte und auch froh war, sie bekommen zu haben. Es war ein Deal und es war mir völlig zuwider, im Nachhinein die Banken zu schädigen um mich im Namen einer einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu bereichern. Die im Video genannte Situation finde ich sogar noch schlimmer, weil kleine anständige Unternehmer wegen solcher unanständigen Gesetze von widerlichen Menschen ausgenutzt werden könnten.
@@TLang-el6sk niemand muss eine Widerrufserklärung/-belehrung abgeben. Will ich aber sicher gehen, dass das Geschäft langfristig bestehen bleibt, dann ist es dringend angeraten.
"Es war ein Deal und es war mir völlig zuwider, im Nachhinein die Banken zu schädigen" Ich verstehe diese Skrupel nicht. Banken sind ebenfalls alles Andere als heilig und schauen, wo Geld noch vermehrt werden kann. von den ganzen Bankenkrisen, in denen schlicht Geld verzockt wurde, welches Kunden angelegt hatten, fangen wir lieber nicht an. Mittelständische Handwerksbetriebe auf die Nase fallen lassen, das wäre asozial, denn diese haben ihr Geld abseits dieses Formfehlers ehrlich erarbeitet. Bei Banken wäre ich aber skrupellos, denn diese sind es auch.
Super Artikel und absolut legitim, beide Seiten zu betrachten. Der Schutz des Verbrauchers, ein MUSS. Aber auch der kleine Handwerker, der korrekt seine Arbeit gemacht hat und jetzt vielleicht wg. mancher klagewütiger Verbraucher in die Röhre gucken soll, braucht diesen Hinweis! Ein Handwerker will handwerkeln. Die Flut der Bürokratie ist für manchen kaum noch zu durchschauen und nachzuhalten. Tagsüber werken, nachts Büroarbeiten. Wo soll das noch hinführen?
Alle Gesetze sind nicht gerecht, das ist nur eine Form von Erpressung, weil die Gesetze sind einseitig gedacht und nicht nach Gerechtigkeit, wen jemand glaubt, dass die Polizei oder Justiz Gerechtigkeit übt, dann sitz er in falsche Film. Das ist das beste Beispiel, wie kann einer die andere betrügen. Danke für das Video, es ist sehr gut.
Leistungen in gegenseitiger Vereinbarung ...ist doch klar, daß jeder sein Geld zu bekommen hat bzw. für erbrachte Leistung , denn wenn kein Abkommen dann auch keine Leistung. Woher soll dann der Eine vom Anderen wissen können, arbeiten können, liefern können...also bitte ..... für mich ein ganz dummes ,,blödsinniges Gesetz.....wie alles oder vieles was z.Z. kursiert!!!
Ich würde als Handwerker die Widerrufserklärung unterschreiben lassen und dann immer die 14 Tage abwarten, bis ich tätig werde. Solide handwerkliche Arbeit muss bezahlt werden. Es sind auch sehr viele private Auftraggeber auf Abzocke aus. Das war auch schon vor 20 Jahren so. Vielen Dank für Ihr Arbeit.
Das ist nicht nötig die 14 Tage abzuwarten. Wenn die Widerrufsbelehrung ausgehändigt und unterschrieben ist, dann ist damit auf jeden Fall der Verbraucher zwar im Recht was die die Möglichkeit zum Widerruf betrifft (die er ohnehin hat), aber in jeder Widerrufsbelehrung steht dann auch, dass er all das zu bezahlen hat, das er bis dahin an Leistung erhalten hat. Das bedeutet, dass dann tatsächlich empfangene Leistungen auch von ihm bezahlt werden müssen. Das steht bereits heute in jeder Widerrufsbelehrung drin. Deswegen wird manchmal auch bei Widerrufsbelehrungen und bestimmten Verträgen explizit darum gebeten, dass man auf dieses Recht verzichtet, wenn die Leistung sofort ausgeführt werden soll (z. B. eine Versicherung, die sofort in Kraft treten soll oder ein erworbener Wertgutschein, der sofort versandt werden soll). Die Widerrufsbelehrung soll ja nur dazu dienen und informieren, dass man als Verbraucher binnen 14 Tagen zurücktreten kann, das bedeutet aber nicht, dass man Leistungen, die bis dahin vom Auftragnehmer erbracht wurden, dann nicht bezahlen müssen. es sei denn die Leistungen waren mangelhaft, aber das ist dann ein Thema bezüglich Gewährleistung.
Alle Möbelhersteller machen das seit mehrere Jahren. Deswegen wor kriegen unsere Möbel nach 8-9 Wochen nach Bestellung. Die erste 6 Wochen die warten ab.
"Ich würde als Handwerker die Widerrufserklärung unterschreiben lassen und dann immer die 14 Tage abwarten, bis ich tätig werde." Musst du nicht. In der Widerrufsbelehrung, die unterschrieben wird, kann auch die Klausel enthalten sein, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vorher erbracht wurde. Dies ist dann gültig. Das ist üblich bei digitalen Käufen von z.B. Software. Einen benutzten Lizenzschlüssel kann man schlecht zurückgeben, daher steht in den Widerrufsbelehrungen entsprechender Unternehmen auch diese Klausel.
Ein klares Urteil gegen die Handwerksbetriebe und den Mittelstand. Ich habe das Gefühl, der Mittelstand soll vernichtet werden. Wer ein wenig Ehrgefuehl besitzt, bezahlt auch den Handwerker für die geleistete Arbeit. Erst recht in der heutigen Zeit. Und nein, ich habe keinen Handwerksbetrieb. Dieses Empfinden hat mit Gerechtigkeit zu tun.
Ich werde diese Entscheidung nicht nurzen um mich zu bereichern. Ich finde diese Paragraphen Reiterei asozial, die mit ehrlichem Miteinander nichts mehr zu tun hat.
Wer jemanden beauftragt und eine Leistung bekommt, hat gefälligst zu zahlen. Was ist das heute für eine Moral? Die Menschen, die so etwas machen, sind einfach nur asozial. Erbärmlich, pfui deibel! Wenn ich etwas haben möchte und es mir derzeit nicht leisten kann, dann spare ich oder wähle eine andere Option
Das Urteil ist ne Sauerei. Wie viele Handwerker (ich denke da an die ganzen Elektriker mit den Solarpanels - sorry - "Photovoltaikanlagen" 🙄) haben ihre Bestellung telefonisch erhalten? Das ist richtig heftig. Wenn das an die große Glocke gehängt wird, wird das sicher einige Existenzen zerstören.
Wurden die Patienten vor den C-Impfungen auch umfassend vom Arzt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass es sich um einen experimentellen Impfstoff mit Notfallzulassung und ungünstigen Nebenwirkungsprofil handelt?
Gab es Widerrufsbelehrungen beim Kauf der Impfstoffe und Tests? Wenn nein, dann die Milliarden unserer Steuergelder zurück fordern und das Geld für Behandlung der Impfschäden ausgeben.
Ergänzend vielleicht noch: Ich gehe davon aus, dass die meisten Firmen geschützt sind und ihre Aufträge entsprechend der Regularien erfassen. Interessant wird, wie viele tatsächlich betroffen sein werden. Vermutlich eher Kleinunternehmer, die keine steuerliche Beratung haben oder vertrauensvoll ihre Leistung erbringen. Vertrauen wir darauf, dass beide Seiten, Verbraucher und Leistungserbringer, ehrlich miteinander umgehen. Liebe Grüße
Ich habe immer wieder mit Einmannbetrieben zu tun, die schicken nie eine Widerrufsbelehrung mit dem Angebot mit. Mit denen werde ich diesen Beitrag teilen.
Im europäischen Ausland ist das noch interessanter, wenn das EU weit gilt. Da gibts nämlich größtenteils kaum Verträge und schon gar keine Widerrufsbelehrung.
Das Urteil ist halt ein zwei schneidiges Schwert. Daher finde ich gut das sie beide Seiten gleichermaßen hervorgehoben haben. Wenn man ein Unternehmen gründet sollte man solche Sachen wissen. Auf der anderen Seite müssen die Verbraucher vor Betrügern geschützt werden. Sind wir alle ein wenige ehrlicher und bleiben fähr. Braucht es solche Gesetze auch nicht.
Ich finde es grundsätzlich sehr gut, dass der Verbraucherschutz so hoch angesiedelt ist. Denn, das ist nun mal Fakt, viele Verbraucher sind absolute Laien auf dem Vertragsgebiet. Unternehmer und Selbstständige kennen sich da deutlich besser aus in der Regel. Allerdings, dass dann die Handwerker gar nichts bekommen, obwohl sie einwandfreie Leistungen gebracht haben - nicht einmal eine Art "Mindestumsatz" bekommen dafür - das geht gar nicht. Das könnte jetzt kleineren Betrieben das Genick brechen, wenn jetzt kleinere Betriebe im worst Case alle erbrachten Leistungen der letzten 12 Monate zurückerstatten müssen. Denn dann gehen diese Betriebe pleite - und wer muss das wieder auffangen? Klar der Steuerzahler.
@@Northsea_007 es geht ja nicht mal um den Kapitalismus den die Großkonzerne betreiben, vielmehr um die absolut anti-bürgerliche Politik, die unter allen Umständen Deutschland abschaffen will.
@@Northsea_007 Großkonzerne gehen aber nicht wegen einem verstopften Abfluss zu Oma Müller und die ist es dann, die die entstandenen Verluste mit refinanzieren muss. Es trifft eben meist die Falschen.
Deswegen arbeite ich als Elektro Fachbetrieb generell nicht bei Privatkunden. Bei uns, in der Stadt mit 100000 Einwohner, warten Privatkunden mindestens 4 Wochen auf einen Elektriker bei Kundendienst Aufträgen (spricht für kleinste Reparaturen). Bei größeren Projekten, wie Neubau EFH, soll man Elektriker mindestens 9 Monate in voraus suchen. Jetzt kommt noch Geschichte mit solche Widerrufsrecht Urteilen. Bedeutet für mich, dass z.B. Oma Petersen, die wegen eine defekte Steckdose anruft, erstmal Per Post von mir eine Widerrufsbelehrung bekommt, dann warte ich bis 14 Tage Frist abgelaufen ist und erst dann fahre ich hin um eine Steckdose zu ersetzen und einen Auftrag in Wert von unter 100€ zu erfüllen. Ja ne, lass mal. Viel Spaß wenn bei - 10 Grad eure Elektroanlage ausfällt und ihr dann Zuhause ohne Strom, Heizung und Wasser sitzt. Mal sehen, wie geil Ihr dann eure Widerrufsrecht findet.
Wer so das Recht ausnutzt hat keine Ehre mehr. Egal was Richter da sagen. Wollt ihr Zustände wie in den USA in denen Kunden euch erpressen mit eurer Angst habt vor Gerichtsprozessen?
Das ist doch Wahnsinn, ihm muss doch klar gewesen sein seinen Einwand bevor die arbeiten erledigt sind einbringen zu können , so hat er es doch in kauf genommen das macht keinen Sinn nochmal das ist Wahnsinn Umsatzsteuer muss der Installateur in jedem Fall Zahlen.
Lasst uns dieses Europa gemeinsam verenden... Man findet immer sozial klingende vordergründige Erklärungen dafür: Hygiene, Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, historische Schuld, das Gemeinwohl, blablabla....
Wunderbar das Sie die Lösung auch für die Verbraucher haben und auf einfache Art und Weise dieses miese Gesetz unterstützen. Für wirklich alle eine Lösung. Wunderbar.
Die Welt wird wirklich immer verrückter! Das ist wirklich Wahnsinn und schädigt den Handel und die Marktwirtschaft im allgemeinen. Es ist Bürokratie, mit der sich besonders kleine Marktbeteiligt sehr schwer tun. Betrüger kann man damit in keiner Weise vermeiden - im Gegenteil!
Jetzt gibt es schon sehr wenige gescheite Handwerker. Mit solchen Urteilen brauchen wir uns nicht zu wundern, dass wir bald unsere Elektrik selber installieren dürfen. Der Leistende, von denen es immer wieder weniger gibt, wird noch bestraft. Hallelujah
Aber wie krank ist dass? Er hat doch seine Leistungen bekommen !!! So dreist!!!! Sind wir denn so unmündig dass alles gesetzlich und schriftlich dargestellte werden muss. Könnte kotzen.
Falls eine Rückzahlung stattgefinden muss , stellt sich die Frage wessen Eigentum sind die gelieferten Waren? Besteht die Möglichkeit einer Demontage oder eines Abtransport? Wenn ein Verbraucher die bestellten Produkte/Leistungen nicht bezahlen will, dann können diese auch nicht in sei Eigentum übergehen. Wie ist die Rechtslage?
Ja, dann kommen die Handwerker jetzt frühestens 4 Wochen nach mündlichem Auftrag!! Und erbrachte Handwerkerleistungen und Material bleiben bis zur Bezahlung des Gewerkes Eigentum! des Handwerkers. WIR müssen für Fachleute und Handwerk dankbar sein ! ! Bitte KEINE krummen Sachen von beiden Seiten ! !
Also solange kein 100%Auftrag da ist würde ich keine Wahre im Vorfeld Kaufen sonst liegt Material im Lager und keine Aufträge, mit Kosten für dieses oder wie es letztes Jahr lief mit 50% Teile Preissteigerungen
gute frage den da hab ich kein wiederrufsbelehrung bekommen aber da das ein ein amt ist und keine private firma wird man da keine chance haben da kommt wieder die staatsgier!
Abzocke der Handwerker wird damit Tür und Tor geöffnet. Wofür sollen Handwerker demnächst bezahlt werden, dafür das sie stapelweise Dokumente verwalten oder für ihre fachliche Arbeit?
Ok Frau Lederer. Da es aber einen Eigentumsvorbehalt gibt: Hat ein Unternehmen was verbaut und der Schlauberger will das ganze Geld zurück, bauen wir ihm alles wieder aus was verbaut wurde. Das kann nicht wahr sein dass er alles behält
Mal ehrlich: hätte der Mann nicht nach der Widerrufmöglicheit fragen können? Das wäre doch wohl die Mindestanforderung an ihn gewesen. Dieses Urteil erinnert mich an Prozesse in den USA wo Leute viel Geld erstritten haben weil sie nicht gewarmt wurden, dass z.B. Rauchen gesundheitsschädlich ist o.ä..
Ich bin der Meinung, dass es der besagte Herr exakt darauf angelegt hat den Handwerker zu prellen. Er wusste darüber bescheid, der Handwerker wohl nicht. Aber wir Handwerker lernen auch dazu, manchmal muss es erst weh tun. Eventuelle Verluste daraus zahlen dann in der Regel alle folgenden Kunden mit. Und man schaut sich dann Neukunden viel genauer an. Jede Medaille hat zwei Seiten.
@@th_tr23 Mein Neffe musste sein kleines Baugeschäft aufgeben, weil er immer wieder das Geld für seine Arbeit nicht bekommen hat. Er wurde dann von einem Kunden aufgeklärt, dass diesem der Bankberater bei der Kreditvergabe geraten hatte, einen Teil der Handwerkerrechnungen einfach nicht zu bezahlen. Das war schon vor ca. 20 Jahren.
@@minniemouse1846 Das war bei einem Bekannten von mir exakt genau so. Ich frage mich da nachdem persönlichen Gewissen dieser Schmarotzer. Gibt es da keines?
@@mariajurgens9889 nope, haben die nicht. Hauptsache ist bei Denen, sie kommen ungeschoren damit durch. Was geht es die an, ob sie einen Anderen damit ruinieren, zumindest hat man den Eindruck, dass inzwischen Viele so denken.
. Wer eine handwerkliche Leistung bestellt - ohne dass es sich dabei um ein Haustürgeschäft handelt, hat entweder ein technisches Problem sofort zu lösen oder einen umfangreicheres Projekt vor der Hand. Im letzteren Falle müssen vorher Ort-/ Lage-/ Umfeldbeschaffenheitssituation, Maße, u. v. m. aufgenommen und ein Angebot erstellt werden. Dafür liefern Handwerker die Bequemlichkeit, all das auf Zuruf für den Kunden zu erledigen und in's Haus zu kommen. Ansonsten müsste der Kunde im Ladengeschäft des Handwerkers antraben, dort einen vagen Auftrag erteilen, bereits genau wissen welcher Materialien er bedarf und diese bestellen lassen, um sie später dort persönlich "zu kaufen" und heimzukarren. Danach kann dann der Handwerker zu ihm kommen!? Machen wir es viel einfacher: Sobald einer der involvierten Richter ein Problem mit Gas, Wasser, Strom, Klima, aber vor allem mit Heizung und dem Warmwasser hat, dringend eine Entstörung benötigt, erhält er auf Anruf hin zunächst eine Menü-Karte als Preisaufstellung, eine Widerrufsbelehrung und 14 Tage Zeit, sich kalt zu duschen oder/und sich den Ursh so lange abzufrieren, bis die 14 Karenztage abgelaufen sind. Danach wird im Auftragskalender nachgeschaut, wann der Herr denn wird bedient werden können!? Da es sich nicht immer lohnt, wegen Kleinkrams bis 250,-- € Bruttowert rauszuzockeln, bekommt er gesagt: "Wenn wir zufällig mal in dier Nähe sind, klingeln wir an, gelle!?" Selbstverständlich sind alle Angebote - falls gem8 - "freibleibend", somit ohne irgrndeine vertragl. Bindung unsererseits. Geht ihm das nicht schnell genug, kann er bei der heutigen Handwerkerknappheit gerne mal versuchen Ersatz zu finden - vor allem nachdem wir uns über unsere Handwerkskammern einen passenden "Modus Operandi" haben einfallen lassen. Außer dem Monopolisten, ist niemand in Deutschland verpflichtet unter Kontrahierungszwang tätig zu werden. Nach Ablauf der W.-Frist bekommen "Monsieur Le Grand Juge Et Maître De Plaisir" eine schlicht gehaltene Absage per Email: "Viel Erfolg gewünscht, bei Findung eines Ersatzhandwerkers und noch mehr sei da reichlich Freud' im Warten auf Ersatzteile aus dem noch real existierenden Materiallfundus einer "DDR 3.0-Wirtschaft", die man uns nun hinterlassen ist. Es wird Zeit den Laden dicht zu machen und sich im Ausland das verdiente Altenteil zuzulegen. Überlassen wir alles Künftige einer Generation top Ausgebildeter und Hochqualifizierter, die bereits als enorme Horden in ihren Startlöchern, wie Stiere schnaubend, scharren, um für hohe Risiken und eine Hand voll unreifer Nüsse fachlich hochstehende Arbeiten abzuliefern und sich akademischerseits abzocken zu lassen. Mit Leuten, die alles schnell, schnell haben wollen, hernach aber Igel in ihren Taschen spazierentragen, gibt's im Handwerk genügend Erfahrung. Rat an's Handwerk: "Leute, m8 maximales Business im "B to B Sektor", denn da habt Ihr's mit Selbständigen/Kaufleuten zu tun; da gilt bekanntlich anderes Recht. Lasst alle anderen in ihre Baumärkte rennen und sich ihren Krempel selbst zusammenstricken. Die Versicherungen werden sich freuen 🤪😜😁!" WER ALS VOLLJÄHRIGER EINEN HANDWERKER ZU SICH RUFT, MUSS REIF GENUG DAFÜR SEIN UM ZU WISSEN, DASS ER DAMIT BEI EINEM ANDEREN GRÖßEREN ZEIT- UND MATERIALAUFWAND IN'S ROLLEN BRINGT. ES SOLLTE WOHL NICHT NOCH EINER BELEHRUNG BEDÜRFEN. Hier wird die bgb-seits geforderte "gegenseitige Bewahrung vor Ungemach und Schaden [PVV/CULPA IN CONTRAHENDO/etc.]" mit Füßen getreten. [BGB § 242, Treu und Glauben]. Wird ein Auftrag erteilt, gilt: "Pacta sunt servanda", was nicht dadurch gefährdet werden darf, dass der Auftragnehmer noch 14 Tage "eine Art geistiges Minderbemittelrenrecht" erhält, sich seinen Entschluss zu Lasten der Handwerker "noch einmal umzuüberlegen". Nicht nur, dass es den Kunden selbst als dämlich diskriminiert, darüberhinaus steht das in keinem Verhältnis zu Schutzansprüchen der Handwerker, bezogen auf deren Werte, Güter und Leistungen, die hier durch mögliche Willkürakte bedroht werden und welche ggf. . . bis zur gezielten wirtschaftlichen Schädigung eines Unternehmens per Jurisdiction gefördert, gar protegiert - reichen können, wenn's jemand wirklich drauf anlegt.* Baut ein Handwerker irgendwo sein Material als funktionalen Gegenstand von etwas Größerem ein, so geht jenes Teil darin über und ist damit nicht mehr Bestandteil gesonderter Eigentumsrechte des Einbauenden. Er hat lediglich Anspruch auf Bezahlung. Das Teil wieder auszubauen kann als Sachbeschädigung angezeigt werden, da sowas strafbewehrte Zerstörung fremden Eigentums ist. Dazu gibt es bereits reichlich Urteile. --------------------------------------------------------------------------- * PVV, CIC, NÖTIGUNG, HANDELN IN BÖSEM GLAUBEN --> gezielte Vermögensschädigung, da ist viel Pepper drin in dem Ganzen Fred Flinker-Feuervogel
VIELEN DANK an SIE und das Team für die sehr wichtige Informationen, so wie diese. Würde diese Entscheidung leider einordnen in Kategorie gewollte Zerstörung des Mittelstandes und der Handwerksbetriebe, Händler. Eine Frage möchte ich in diesem Zusammenhang dennoch stellen sind ggf. zum Baurecht, Vergaberecht (VOB/VOL) aktuelle Informationen in ähnlicher Form bei Ihnen zu bekommen oder können Sie dazu eventuell jemand aus ihrem Umfeld empfehlen der in solcher Art für die Öffentlichkeit per Video auch aufklärend informiert. Schöne Pfingsten
Hallo danke für diesen Beitrag. Die frage von ,taugott0550, würde mich auch brennend interessieren @taxpro könnten Sie bitte hierzu weitere Recherchen anstellen und diese für uns aufbereiten. Danke
Das kommt da bei raus, wenn Menschen Gesetze machen die fernab der Realität leben. Die das Gesetz ausnutzen sollte man in einer Internetplattform für Handwerker veröffentlichen, damit jeder weis für wen er nicht Arbeiten sollte.
ich würde diesen Verbrecher als geschäftsunmündig begutachten lassen und öffentlich mit Foto und Adresse bekannt machen. Der würde das Kabelzeug irgendwann freiwillig rausreisen und vorbei bringen um endlich wieder in Frieden und angstfrei leben zu können
Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert. Bin überzeugt,dass wer so schlimme Dinge tut,wird irgendwann dafür büssen müssen. Die Rechnung kommt immer, früher oder später,für das Gute und das Böse in unsrem Leben. Vielen Dank,dass sie uns hinweisen , dass in dieser Welt, nicht nur in Deutschland ,viel Ungerechtigkeit herrscht. Aber wehe denen, die versuchen, die anderen übers Ohr zu hauen. Wünsche allen ,dass beide Seiten nicht ungerecht handeln und endlich Gerechtigkeit in unsere Welt kommt.
So sieht es aus ! Die Realität wird dann aber eher sein Umsatzsteuer zahlen und auch noch Gewährleistungs Ansprüche zu bedienen 😮 was für ein Kranker Mist!
Und wie ist das mit der GEZ? Bezahlen müssen ohne Auftrag, ohne Widerrufsbelehrung, ohne dass man das will. Da müsste ein Rechtsanwalt-Team und der EU-Gerichtshof was machen.
Da haben Sie eine wichtige und interessante Frage gestellt, die ja den Großteil der Bevölkerung dieses Landes betreffen könnte. Bei der Durchsetzung dieses Widerspruchs wäre ich sofort dabei.
Ich finde es unerträglich, dass jeder Unternehmer jeden Kunden über die Gesetze und deren Rechte aufklären muss, zumal ja eh für alle die gleichen Gesetze gelten. Warum übernimmt die Aufklärung über Recht und Gesetz nicht der Gesetzgeber, der diese Gesetze auch macht?
Auf der einen Seite gut für die über den Tisch gezogenen Verbraucher, aber für die aufrichtigen Handwerker mehr als pfui. Aber der Mittelstand soll ja eh ruiniert werden! 🤨😡
Wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung unterschreiben muss, sind alle Verträge rechtsunwirksam aus dem Netzt, ich kenne keinen der dieses unterschrieben zurück gefordert hat. Die Aushändigung reicht aus, sprich diese per eMail senden. Sonst wäre Digistore 24 morgen pleite. Und wenn das auch für Dienstleistungen gilt, kann ich ja von meinem Steuerberaten die überhöhten Rechnungen für die Corona Antrage zurück fordern, von dem habe ich nie eine Widerrufsbelehrung bekommen.
Frau Leder hat vergessen zu sagen, dass das Urteil nur die betrifft, die weder online noch offline eine Widerrufsbelehrung haben, andersherum wäre Amazon auch pleite, wenn alle Käufer teure Ware behalten und die fehlende Widerrufsbelehrung reklamieren, obwohl sie auf der Website existiert
Nur gut, das die meisten Privatkunden nicht auf den Krampf ausgehen und die Leistungen, die ich als Firma erbringe schätzen und die Rechnungen bezahlen. Nichtsdestotrotz werde ich das Formular zum Widerruf in Zukunft nutzen. Vielen Dank für die Aufklärung
Das sollten Sie auf jeden Fall, auch wenn Sie bisher nur anständige Kunden hatten. Sicher ist sicher. Schon ein " fauler Kunde " kann einer Firma u.U. das Genick brechen. Ich möchte nicht wissen, in welcher Höhe zu dem bereits erlittenen Schaden, noch an Anwaltskosten und Gerichtskosten aufgelaufen sind.
Das ist ja widerlich, wozu rufen Sie denn hier auf? Ehrliche Handwerker abzuschöpfen? Mich schüttelt es, auch wenn es Recht genannt wird, ist es kein Recht, wenn man für getane Arbeit nicht zahlt.
Hallo Frau Lederer, Was lehrt uns das, wieder mehr Bürokratie. Absichern bis in die letzte Instanz. Finde es nicht in Ordnung, dass der Kunde seine Leistung nicht bezahlt. Auf der Strecke bleibt der Handwerker. Ich weiss nicht, ob ich das gut heißen soll. Danke für Ihre rasche Info. Vg
Kann man das Urteil auf den Beitragsservice alias GEZ adaptieren? In welcher Rechtsform tritt eigentlich der Beitragsservice auf, öffentliches Recht oder Zivilrecht?
Diese "Widerrufsbelehrung" ist eine "Verarschung" in paar Jahre wandere ich nach Bielorusia, da gilt: bestellst Du und bekommen hast, dann zahlst Du... Ohne und und aber..!!
Bei den meisten Firmen sind doch die Widerrufsbelehrungen in den AGB geregelt. Der Kläger hat sich in meinen Augen vorsätzlich einen Vorteil erschlichen und sollte sich schämen. Jedem Handwerker ist nur zu raten keine Arbeit ohne schriftlichen Auftrag auszuführen und sich die AGB abzeichnen zu lassen.
Lass mir jetzt mein Haus komplett sanieren und bezahle nicht!!!!! Was soll dass der Kläger müsste in einen Steinbruch bei Wasser und Brot 19 Stunden Steine klopfen. Nein diese werden noch geschützt.
Echt irre, danach muss ein Handwerker erst europäisches Recht studieren, bevor er sein Handwerk ausüben kann, wenn selbst Richter unsicher sind und an anderen Stellen nachfragen müssen. Wenn man sich über die Bezahlung streitet, ist es das Eine, aber dass ein Handwerker Ware vorfinanziert und nicht zurück erhält, halte ich nicht für rechtens.
Liebe Frau Lederer, ich finde das Urteil nicht ganz gerechtfertigt. Der Verbraucher hätte ja der Elektrofirma den Zugang zum Baubereich untersagen können. Da sehe ich auch Abzocke auf Verbraucherseite. Da muss dringend eine andere Regelung her, auch was schnelle Terminierung betrifft. Wenn alles 2 bis 4 Wochen, oder ganz und gar ein Jahr dauern soll wegen des Widerrufsrechtes, kommt man zu gar nichts mehr. Vielen, lieben Dank für die Texte zum Widerruf der Grundsteuererhebung. Alles abgeschickt. 👍Und ehrlich, durch diese Erhebungsrechnung steigt kein Mensch durch. Da steht ein Betrag, aber nicht auf welchen Zeitraum der sich bezieht und was die Kommune noch damit anfangen kann, womit die diesen Betrag multiplizieren darf. Außerdem habe ich noch nie verstanden, warum und wofür ich für meinen eigenen Grund und Boden und gar für mein Haus Steuern zahlen soll. So viel ich auch nachdenke, erschließt sich mir hieraus weder Sinn noch Grund.
Besser noch Wenn die Straße an der dein Grundstück steht saniert werden soll, bist du auch dran. Die ganzen Steuergelder werden sinnlos irgendwo ins Ausland verpulvert aber für ne Straße muss man dann selber zahlen
Jeder, der auch nur einigermaßen bei Verstand ist und ein gesundes Empfinden für Recht und Unrecht hat, dürfte dieses Urteil als Steilvorlage für Missbrauch und als eine Klatsche für alle ehrlichen Menschen empfinden. (Und ja, mir ist bewusst, dass unsere Rechtsprechung dieses gesunde Empfinden nie als Grundlage für die tatsächliche Rechtsformulierung und Rechtsprechung gesehen hat).
Als würden Handwerker nicht schon genug in unserem Land leiden... Immer bürokratischer und komplizierter hier. Möglichst unattraktiv soll es sein.
Sorry für die Scammer, wir kommen hier mit dem Sperren kaum hinterher! LG vom TaxPro Team
@@TaxProGmbH Alles gut! Habe die Diskussion untereinander mit Spannung verfolgt. Der eine sparte mehr Geld als der andere! 😂
keine Angst Blackrock und den WEF-Partnern ist das egal.
Genau! Bald gehen alle Handwerker ins Ausland (nicht EU ) und diese Länder profitieren davon weil sie hochqualifizierte Fachkräfte bekommen!
Ja. Auf dem Weg zur Verstaatlichung allen Eigentums geht es auch so den Selbständigen an den Kragen.
Also, ein absolut widerliches Urteil. Ein Freibrief ordentliche Handwerker abzuzocken, was sind das nur für Rechtsversager?
Ja korrekt ich glaube ich spinne, wer hier in Deutschland eine Firma hat sollte doch meinen es gibt bei Ärger nur ein Urteil von Deutscher Gesetzesgebung hier mischt noch der Europäische Gerichtshof mit ich glaube nicht das irgendwo in der EU ein anderes Land so verfährt.
Ja ziemlich ekelhaft, wie man gesetzmäßig die Plünderung der Handwerker zulässt. Ich selber wäre der Kunde, aber wem hilft es? Das sind kriminelle Machenschaften, um den DoIch jetzt noch tiefer in unser Land zu treiben. Es zerreißt mich innerlich, dabei sollte es die zerreißen, die alles so schön dafür hergerichtet haben.
Rechts ist eben nicht Links.
@@Andromeda-001 stimmt, und linker (im doppelten Sinne) als EUdssr + Justiz geht auch nur in Venezuela+ N-Korea 🤢
@ Mischa Mai: Aber ordentliche Handwerker halten sich doch an gültiges Recht und haben nichts zu befürchten. Der Streitfall behandelt den Einzelfall.
Das ist Sinn der Sache! Durch die Rückerstattung gehen jetzt unzählige Mittelstand-Betriebe insolvent was ja das Ziel der politischen Strategie ist.
👍🏻
Mir fällt auch kein anderer Grund ein. Will man nur noch Konzerne?
@@TONERDACHS Joa, können mehr "Schmiergeld" zahlen als die kleinen Hampelmänner da
Das war auch mein erster Gedanke. Gerade der Mittelstand ist eine tragende Säule in unserem System und wird von uns allen gebraucht. Wäre sehr schade, wenn jetzt der Verbraucher selber den handwerklichen Betrieb in die Insolvenz bringt. Was ist mit unserer Gesellschaft passiert ?
@@bastedbasted3604 mit unserer Gesellschaft ist 🚦-Politik passiert
Frűher, als die Leute noch ganz richtig in der Birne waren, hat man Verträge per Handschlag gemacht. Da gab es auch noch das Wort Ehre!
Bauer kommt zu mir: Bestell mir mal das Auto mit der Ausstattung und Farbe.
Hier ist das Geld in Bar im vorraus. Wenn Auto da ist,ruf mich an. Brauch keinen Kaufvertrag, Handschlag reicht.
Fertig!
Richtig...musste jetzt lachen. Als die Leute noch klar in der Birne waren.😊stimmt heute sind sie alle bekloppt.
Ich bin tatsächlich bei dem Thema auch voll auf Seite der kleinen redlichen Betriebe und Handwerker. Wahrscheinlich wird es wieder ausreichend Arschloch Menschen geben, die sich jetzt auf diese Art und Weise die Kosten für ihre neue Küche/ Heizung/ Wintergarten oder was weiß ich zurück holen und dieses Gerichtsurteil ausnutzen werden... Passt aber zur Entwicklung der letzten Jahre. Es wird wieder die Kleinen treffen. Die sollen ja sowieso weg
Das stimmt absolut.
Danke für diesen hochinteressanten Beitrag. Damit können die Handwerker abgezockt werden. So etwas tut man enfach nicht.
Inkasso Moskau hilft!...da zahlen die Leute ganz schnell 👍
Zum Glück gibt's noch seriöse Firmen 😂
Sehr interessant und aufschlussreich. Ein moralischer Appell an die Verbraucher, erbrachte Leistung trotz Formfehler zu bezahlen, wäre schön gewesen.
In diesen "Taxkreisen" geht es nie darum. Es geht immer ums Libertäre "Wie mache ich mir möglichst den schlankesten Fuss, mir egal was das für andere bedeutet". So agiert eine grosse Zahl an Menschen. Verbrannte Erde ist bei denen gut, Hauptsache das eigene Haus und Konto können genug Wasser woanders kaufen.
Sehe ich genau so. Das wird Etliche animieren, Handwerker abzuzocken. Kommt ja nicht nur hier sondern auch auf weniger seriösen Kanälen.
Total ungerecht, jetzt gehen noch mehr Firmen pleite.
Ist gut wenn die Abzockerfirmen endlich pleite gehen.
Bei solchen Urteilen verstehe ich durchaus, warum viele Betriebe mit Verbrauchern keine Geschäfte mehr machen. So wie ich den Beitrag zum Prozess verstehe hat der Klagende ja wohl nur geklagt, um sich aufgrund des Formfehlers des Handwerksbetriebs zu bereichern.
Ja genauso sehe ich es auch unglaublich und der Raffhahn bekommt noch recht.
Niemals Handschlagverträge machen da muss man schon immer über die widerrufsbelehrung informieren.
Das läuft dann unter Haustürgeschäfte.
Fernabsatzgeschäfte (Amazon und co) und Haustürgeschäfte (auch Handschlag)
Gilt immer : informiere deine Kunden über die Widerrufsbelehrung.
@ T.Lang: Also ich glaube eher weniger, dass Betriebe keine Geschäfte mehr mit Verbrauchern machen, da können die ihr Geschäft auch gleich zumachen. Und es handelt sich hierbei ja nur um ein Einzelfall bzw. nur eine Minderheit die tatsächlich sich bereichernd aus einem Vertrag schleichen will. Die Meisten Menschen würdigen durchaus die Leistungen des Handwerkers. Es gibt auch umgekehrte Fälle wo die Handwerker schlechte, unzureichende Leistungen erbringen und sich aus der Affäre ziehen, diese Seite/Schaden ist noch viel höher, dass kann ich sagen, weil ich beruflich mit diesen Fällen konfrontiert bin. Und alle anderen Geschäfte neben den Privatkunden bergen rechtlich/finaziell noch mehr Risiken als die mit dem Verbraucher, dort wird viel mehr geklagt und hin und her geschoben.
Und auf der anderen Seite muss man auch klarstellen, dass wenn der Handwerker sich an gültiges Recht hält, ihm auch nichts droht. D.h. wer sein Unternehmen sauber und transparent, dem Gesetz entsprechend führt, hat nichts zu befürchten. Daher sind Handwerker die nun behaupten die wollen keine Geschäfte mit Privatleuten mehr machen auch für die Privatleute eher keine Option und eher kritisch zu bäugen.
Dieses Gesetz worauf das Urteil basiert soll auch nur als Schutz dienen für Verbraucher, und der Vrebraucher sind wir alle! Auch der Handwerker!
Sehe ich genauso...
Die Unternehmer sind in Deutschland die gea..achten, nur Pflichten und keine Rechte. Ist echt 🤮
Als Handwerker würde ich wegziehen aus dem sozialistischen Shithole. Bürokratie bis zum Abwinken.
Also sorry, aber so ne Scheisse hatten wir im Sozialismus nicht! Da gabs Handschlag und Ehrenwort, aus die Maus. Diesen Schwachsinn bringt nur die EU hervor!
Kann ich voll verstehen. Es gibt genug Länder wo dieser Wahnsinn nicht bis zur totalen Absurdität eingeführt hat.
👍
Soweit ich mich erinnere sind Unikate die extra für einen Kunden angefertigt werden vom Widerrufsrecht ausgenommen. Ein Handwerker stellt fast immer ein Unikat her. Alle Kabel/Rohre die benötigt werden, werden genau für den Kunden zugeschnitten gebogen, geschweißt, gelötet und verlegt. Auch die Verlegung wird genau angepasst an die Umgebung des Kunden. Die einzelnen eingebauten Geräte sind Teil eines Gesamtwerkes. Ich hoffe das dies noch nicht die letzte Instanz war, da die Richter scheinbar so gar keine Vorstellung von der Arbeit der Handwerker haben.
Womöglich sollten dann die zukünftig Betroffenen den Klageweg gegen dieses Urteil aufnehmen. Denn es wird nun tatsächlich etliche "Kundschaft" geben, die das ausnutzen werden.
Stimmt so nicht ganz bzw kann man nicht pauschalisieren. Es wird zwischen zwei Dingen unterschieden. Suche mal nach dem Treppenlift Urteil, dann wirst du fündig. Ein für ein Treppenhaus individuell angefertigter Treppenlift fällt demnach unter das Widerrufsrecht. Obwohl die Laufschiene, Halter usw individuell für in dem Fall eine Wendeltreppe angefertigt wird. Für die meisten Küchen, Heizungen usw gilt wahrscheinlich nichts anderes.
ja äußerst fragwürdig, also muss ein Handwerker in Zukunft, jeden Kunden erst in seinen Laden locken und dort den Auftrag endgültig annehmen mit Foto, dann gilt das Widerrufsrecht nicht!? und evtl. auch so das der Kunde die Ware selber abholt :P so ein schwachsinn^^
Da der Kunde keine Handwerksleistungen zurückgeben kann, macht es keinen Sinn und die Waren muss er auch selber ausbauen und selber in den Rückversand geben? beides extrem unlogisch und nicht umsetzbar + nicht mehr original Zustand und verdreckt etc.
Und wenn das Widerrufsrecht vorgegeben ist, dann brauch man auch nicht drauf hinweisen und das nicht hinweisen hätte nur einen Einfluss auf die Dauer des Rechts, sprich wenn man nicht 14 o. 30 Tage festlegt, dann gilt es 2 Jahre, das wäre logischer.
Hätte der Kläger sein Recht in Anspruch nehmen wollen dann hätte er dies einklagen können und auch erhalten!
Tja normalerweise müsste sowas ein Fall für die Handwerkskammer sein, das die da aktiv werden...naja
@@TheTerraFighter "also muss ein Handwerker in Zukunft, jeden Kunden erst in seinen Laden locken und dort den Auftrag endgültig annehmen mit Foto, dann gilt das Widerrufsrecht nicht!?"
Nein, er muss die schriftliche Widerrufsbelehrung einfach nur vom Kunden unterschreiben lassen. Das Beispiel oben ist extremst überzogen und unrealistisch.
@@Shin-iv6yc ne die Widerrufsbelehrung ist nur pflicht wenn man Versandhandel betreibt und in diesem Fall haben die einfach den Anruf der Kundin als eine Bestellung angesehen/anerkannt^^
Und das Grundthema hier ist das jeder normal denkende weis das man eine Handwerksleistung nicht zurücksenden kann, sonder bei Mängeln ein Gutachter benötigt wird^^
Das Urteil ist ein direkter Angriff auf die Interigät unseres Staates und Binnenwirtschaft, beide Richter gehören angezeigt...
Man versteht die Welt nicht mehr.
Ein Erwachsener Mensch sollte doch für sein Handeln verantwortlich sein
Das ist ja starker Tobak!! Ich finde die Entscheidung, dass die Leistung nicht zurück gegen werden muss, grenzwertig. Denn man weiss ja Habdwerker sind gut in ihrer Arbeit, aber oft keine guten Kaufleute. Ich denke, dass die Handwerker bei solchen Rückforderungen, diese Kunden auf eine schwarze Liste setzen sollten, so das diese Kunden keinerlei Verträge mit Handwerkern schließen können. So wird gewährleistet das diese "Ausnutzer" eines Versäumnisse s ihre Arbeit künftig selbst erledigen müssen. Hoffentlich verstößt solch ein Zentralregister nicht wieder gegen den Datenschutz.
Guter Vorschlag. Gute Handwerker sind ohnehin Mangelware und wenn die dann noch abgezockt werden. Unfassbar.
Ja das finde ich auch! Nur sollten die Handwerker sich dabei nicht erwischen lassen, weil ich vermute mal, dass das auch illegal ist.
@@marvelenia6702 Immerhin dürfen Versicherungen solche Datenbänke füttern und teilen.
Schwarze Listen gibt es sowieso im Hintergrund, hab ich letztens auch von der Post erfahren. Da steht drauf, wo man Pakete abgeben kann, weil die Leute freundlich und hilfsbereit sind und wo besser nicht :D
Aber spinnen wir das Spielchen mit der Rechtsprechung doch mal weiter. Der Handwerker baut eine teure Anlage ein. Aufgrund eines Formfehlers darf der Auftraggeber die Anlage kostenfrei behalten. Je nach Bereich stehen da schnell Existenzen auf dem Spiel und wenn jemand in seiner Existenz bedroht ist, agiert er möglicher Weise auch mal aus einer Kurzschlusshandlung heraus unüberlegt und etwas drastisch. Oder es entwickeln sich fern ab der Legalität Geschäftsfelder, die "Geschädigten" mit Rat und Tat zur Seite stehen, um das drohende Unheil abzuwenden. Dann kann man als Besitzer einer neuen Heizung vielleicht nicht mehr so einfach in den Urlaub fahren ohne Angst haben zu müssen, bei der Rückkehr fehlt das gute Stück etc.
Denn sind wir mal Ehrlich, sobald Gesetze anfangen unfair zu werden oder Gruppen zu benachteiligen, schwenkt es schnell um zu Wut und Ärger und irgendwann eskaliert der brodelnde Kessel.
Ich bin genau Ihrer Meinung. Es trifft wie immer die falschen und das Ziel (Verbraucher schützen) wird, wie so oft, verfehlt.
würden diese Bürokraten mal kompetente Beratung in Betracht ziehen hätten wir vielleicht mal Gesetze mit Nutzen (und vermutlich 90% wemiger).
Mich kotzt es an, dass eine undemokratische Institution wie die EU so weit in unser Recht übergriffig werden kann - das sollte sich ändern.
wir verbrauchen nicht, wir konsumieren, das ist was anderes
sind auch keine europäer in der EU sondern woke Marxisten und transatlantiker udn die erzeugen diesen unfug mit voller absicht weil sie europa aus rassistischen gründen hassen
Es ist eindeutig ein Betrug u Bereicherung vom Kunden u. müßte bestraft werden. Dank für Ihre Aufklärung
Hahaha ....das ist ja der Knaller.
Hier wirbt man dafür den Verbrauchern zu ihren Recht zu verhelfen und gleichermaßen auch den Unternehmern zur Seite stehen zu wollen.
Eine perfekte Unternehmenspolitik und jeder sollte hier den Widerspruch in diesem Beitrag erkennen.
Geldgier kennt keine Grenzen !!!!
Warum nicht? Wo soll da bei Anwälten ein Widerspruch liegen?
@@heikoerxleben5633 Dieses Urteil kann unter Umständen viele Unternehmer in den Ruin treiben und die entstehenden Anwaltskosten verschärfen die Situation noch einmal enorm.
Diese Dame ist scheinbar nur auf Profite aus in dem sie die Verbraucher die in gegenseitiger Übereinstimmung zu Unternehmer buchstäblich dazu aufruft sich das Geld zurück zu holen.
Ich habe nie in meinem Leben etwas nicht bezahlt wenn ich es nicht auch bestellt haben und noch weniger werde ich auf die blödsinnige Idee kommen das Geld dann auch noch im nachhinein zurück zu holen.
Das was diese Frau hier macht ist ...Kohlen schüren ....um Kohle zu machen ......nichts anderes.
Sowas hat meine ganz besondere Verachtung !!!
Gestern habe ich eine Buchbestellung erhalten. Ich war völlig überrascht, dass dem Buch sowohl ein Lieferschein als auch eine zweiseitige Widerrufserklärung beigefügt war. Jetzt weiß ich warum. Dankeschön. Im übrigen finde ich das Urteil alles andere als gerecht. Das war schon vor ein paar Jahren bei den Baufinanzierungsverträgen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Ich hätte mehrere Verträge widerrufen können, habe es aber nicht getan, weil ich mir nämlich durchaus bewusst war, dass ich diese Kredite haben wollte und auch froh war, sie bekommen zu haben. Es war ein Deal und es war mir völlig zuwider, im Nachhinein die Banken zu schädigen um mich im Namen einer einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu bereichern. Die im Video genannte Situation finde ich sogar noch schlimmer, weil kleine anständige Unternehmer wegen solcher unanständigen Gesetze von widerlichen Menschen ausgenutzt werden könnten.
Tja, nur ist es dann für die Widerrufsbelehrung zu spät. Die muss vor Vertragsabschluss kommen...
@@TLang-el6sk niemand muss eine Widerrufserklärung/-belehrung abgeben. Will ich aber sicher gehen, dass das Geschäft langfristig bestehen bleibt, dann ist es dringend angeraten.
@@blueyemz Dass muss der Unternehmer sich das unterschreiben lassen dass er diese Belehrung abgegeben hat, sonst hat er noch keine Chance.
"Es war ein Deal und es war mir völlig zuwider, im Nachhinein die Banken zu schädigen"
Ich verstehe diese Skrupel nicht. Banken sind ebenfalls alles Andere als heilig und schauen, wo Geld noch vermehrt werden kann. von den ganzen Bankenkrisen, in denen schlicht Geld verzockt wurde, welches Kunden angelegt hatten, fangen wir lieber nicht an.
Mittelständische Handwerksbetriebe auf die Nase fallen lassen, das wäre asozial, denn diese haben ihr Geld abseits dieses Formfehlers ehrlich erarbeitet. Bei Banken wäre ich aber skrupellos, denn diese sind es auch.
Manche Gesetze fuhren den "Schutz" einfach ad absurdum.
Somit wird der Mittelstand voll an die Wand gefahren.
Dieses Urteil ist kein Sieg für den Verbraucher, sondern dient nur dazu, kleinen Unternehmen das Genick zu brechen.
Super Artikel und absolut legitim, beide Seiten zu betrachten. Der Schutz des Verbrauchers, ein MUSS. Aber auch der kleine Handwerker, der korrekt seine Arbeit gemacht hat und jetzt vielleicht wg. mancher klagewütiger Verbraucher in die Röhre gucken soll, braucht diesen Hinweis! Ein Handwerker will handwerkeln. Die Flut der Bürokratie ist für manchen kaum noch zu durchschauen und nachzuhalten. Tagsüber werken, nachts Büroarbeiten. Wo soll das noch hinführen?
Deindustrialisierungwirwerden uns in einenDrittenWeltLand wiedersehen .
@@susimoritz8367 genau so siehts aus!
Alle Gesetze sind nicht gerecht, das ist nur eine Form von Erpressung, weil die Gesetze sind einseitig gedacht und nicht nach Gerechtigkeit, wen jemand glaubt, dass die Polizei oder Justiz Gerechtigkeit übt, dann sitz er in falsche Film. Das ist das beste Beispiel, wie kann einer die andere betrügen. Danke für das Video, es ist sehr gut.
Man sieht richtig , dass in der EU Kommunisten sitzen.
Menschen untereinander ausspielen und vernichten!!!
Leistungen in gegenseitiger Vereinbarung ...ist doch klar, daß jeder sein Geld zu bekommen hat bzw. für erbrachte Leistung , denn wenn kein Abkommen dann auch keine Leistung. Woher soll dann der Eine vom Anderen wissen können, arbeiten können, liefern können...also bitte ..... für mich ein ganz dummes ,,blödsinniges Gesetz.....wie alles oder vieles was z.Z. kursiert!!!
Mir tut es sehr leid, die guten und fairen Handwerker gehen dadurch kaputt 😢. Somit auch die die nächsten insolventen, arbeitslosen und …….😢
Von der Wiege bis zur Bahre braucht der Deutsche Formulare
Richtig die Bürokratie
DSGVO lässt auch schön grüssen...😣
Ich würde als Handwerker die Widerrufserklärung unterschreiben lassen und dann immer die 14 Tage abwarten, bis ich tätig werde.
Solide handwerkliche Arbeit muss bezahlt werden. Es sind auch sehr viele private Auftraggeber auf Abzocke aus. Das war auch schon vor 20 Jahren so. Vielen Dank für Ihr Arbeit.
Das ist nicht nötig die 14 Tage abzuwarten. Wenn die Widerrufsbelehrung ausgehändigt und unterschrieben ist, dann ist damit auf jeden Fall der Verbraucher zwar im Recht was die die Möglichkeit zum Widerruf betrifft (die er ohnehin hat), aber in jeder Widerrufsbelehrung steht dann auch, dass er all das zu bezahlen hat, das er bis dahin an Leistung erhalten hat. Das bedeutet, dass dann tatsächlich empfangene Leistungen auch von ihm bezahlt werden müssen. Das steht bereits heute in jeder Widerrufsbelehrung drin. Deswegen wird manchmal auch bei Widerrufsbelehrungen und bestimmten Verträgen explizit darum gebeten, dass man auf dieses Recht verzichtet, wenn die Leistung sofort ausgeführt werden soll (z. B. eine Versicherung, die sofort in Kraft treten soll oder ein erworbener Wertgutschein, der sofort versandt werden soll). Die Widerrufsbelehrung soll ja nur dazu dienen und informieren, dass man als Verbraucher binnen 14 Tagen zurücktreten kann, das bedeutet aber nicht, dass man Leistungen, die bis dahin vom Auftragnehmer erbracht wurden, dann nicht bezahlen müssen. es sei denn die Leistungen waren mangelhaft, aber das ist dann ein Thema bezüglich Gewährleistung.
Widerruf gilt erst ab Lieferung
@@SunGlamour falsch! Gilt ab Vertragsschluss. Also bleibt Max Mustermann erstmal 14 Tage in seiner kalten Bude sitzen oder im Dunkeln.
Alle Möbelhersteller machen das seit mehrere Jahren. Deswegen wor kriegen unsere Möbel nach 8-9 Wochen nach Bestellung. Die erste 6 Wochen die warten ab.
"Ich würde als Handwerker die Widerrufserklärung unterschreiben lassen und dann immer die 14 Tage abwarten, bis ich tätig werde."
Musst du nicht. In der Widerrufsbelehrung, die unterschrieben wird, kann auch die Klausel enthalten sein, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vorher erbracht wurde. Dies ist dann gültig.
Das ist üblich bei digitalen Käufen von z.B. Software. Einen benutzten Lizenzschlüssel kann man schlecht zurückgeben, daher steht in den Widerrufsbelehrungen entsprechender Unternehmen auch diese Klausel.
Danke Frau Lederer für diesen wichtigen Beitrag!
👉Unterstützung, Anerkennung,,Dank und Grüße an alle, die aufklären und Präsenz zeigen!
Willkommen im "Nannystaat" !! Einmal mehr hat Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun ....
Ein klares Urteil gegen die Handwerksbetriebe und den Mittelstand. Ich habe das Gefühl, der Mittelstand soll vernichtet werden. Wer ein wenig Ehrgefuehl besitzt, bezahlt auch den Handwerker für die geleistete Arbeit. Erst recht in der heutigen Zeit. Und nein, ich habe keinen Handwerksbetrieb. Dieses Empfinden hat mit Gerechtigkeit zu tun.
Ich werde diese Entscheidung nicht nurzen um mich zu bereichern. Ich finde diese Paragraphen Reiterei asozial, die mit ehrlichem Miteinander nichts mehr zu tun hat.
Wer jemanden beauftragt und eine Leistung bekommt, hat gefälligst zu zahlen.
Was ist das heute für eine Moral?
Die Menschen, die so etwas machen, sind einfach nur asozial.
Erbärmlich, pfui deibel!
Wenn ich etwas haben möchte und es mir derzeit nicht leisten kann, dann spare ich oder wähle eine andere Option
Verarsche pur was mit Handwerkern gemacht wird.
Das Urteil ist ne Sauerei. Wie viele Handwerker (ich denke da an die ganzen Elektriker mit den Solarpanels - sorry - "Photovoltaikanlagen" 🙄) haben ihre Bestellung telefonisch erhalten? Das ist richtig heftig. Wenn das an die große Glocke gehängt wird, wird das sicher einige Existenzen zerstören.
Das ist Schweinerei. Die arme Handwerker.
Wurden die Patienten vor den C-Impfungen auch umfassend vom Arzt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass es sich um einen experimentellen Impfstoff mit Notfallzulassung und ungünstigen Nebenwirkungsprofil handelt?
Wir zumindest von der Hausärztin sehr ausführlich. Weiß aber von Fällen da gab es die Spritze und das war's.
Gab es Widerrufsbelehrungen beim Kauf der Impfstoffe und Tests? Wenn nein, dann die Milliarden unserer Steuergelder zurück fordern und das Geld für Behandlung der Impfschäden ausgeben.
Es sind sehr viele NICHT aufgeklärt worden😨
Ergänzend vielleicht noch: Ich gehe davon aus, dass die meisten Firmen geschützt sind und ihre Aufträge entsprechend der Regularien erfassen. Interessant wird, wie viele tatsächlich betroffen sein werden. Vermutlich eher Kleinunternehmer, die keine steuerliche Beratung haben oder vertrauensvoll ihre Leistung erbringen.
Vertrauen wir darauf, dass beide Seiten, Verbraucher und Leistungserbringer, ehrlich miteinander umgehen.
Liebe Grüße
Ich habe immer wieder mit Einmannbetrieben zu tun, die schicken nie eine Widerrufsbelehrung mit dem Angebot mit. Mit denen werde ich diesen Beitrag teilen.
Im europäischen Ausland ist das noch interessanter, wenn das EU weit gilt. Da gibts nämlich größtenteils kaum Verträge und schon gar keine Widerrufsbelehrung.
@@Solonomade mit dem Ausland wäre auch die Frage in welcher Sprache die verfasst sein muss ;)
So bekommt man Firmen auch kaputt
Als Handwerker könnte ich im Strahl kotzen. Sorry, aber das stellt es mir die Haare auf. Da werden einige Firmen bestimmt pleite gehen.
sehe ich auch so ... das wird viele kleine firmen treffen :(
Das ist auch das Endziel
Die EU schafft sich ab
@@danielsillus687 nicht sich sondern selbständige Bürger. Die sind unerwünscht.
@@a4n625 so hab ich das noch garnicht gesehen...
Was gibt es doch für Menschen. Zum Glück gibt es das Kama. Das wird diesen Menschen hart treffen.
Das wäre schön, aber ich habe allzu oft erlebt, dass solche Leute immer mit allem durchkommen und man selbst nur Ärger wegen solchen Leuten hat.
@@cbo707 Böse Taten trägt man mit sich rum, ein Leben lang. Damit tut man sich keinen Gefallen. Meine Überzeugung.
Vielen Dank liebe Frau Lederer, für Ihre wichtigen Informationen. Alles Gute.
Respect , vielen Dank für die Nachdenkliche Info .
Das Urteil ist halt ein zwei schneidiges Schwert. Daher finde ich gut das sie beide Seiten gleichermaßen hervorgehoben haben. Wenn man ein Unternehmen gründet sollte man solche Sachen wissen. Auf der anderen Seite müssen die Verbraucher vor Betrügern geschützt werden. Sind wir alle ein wenige ehrlicher und bleiben fähr. Braucht es solche Gesetze auch nicht.
da wird es viele geben, die darauf abzielen mit ihren bestellungen und käufen.
vorallem wie sieht es aus - wenn jemand das extrem und bewusst nutzt?
Ich finde es grundsätzlich sehr gut, dass der Verbraucherschutz so hoch angesiedelt ist. Denn, das ist nun mal Fakt, viele Verbraucher sind absolute Laien auf dem Vertragsgebiet. Unternehmer und Selbstständige kennen sich da deutlich besser aus in der Regel. Allerdings, dass dann die Handwerker gar nichts bekommen, obwohl sie einwandfreie Leistungen gebracht haben - nicht einmal eine Art "Mindestumsatz" bekommen dafür - das geht gar nicht. Das könnte jetzt kleineren Betrieben das Genick brechen, wenn jetzt kleinere Betriebe im worst Case alle erbrachten Leistungen der letzten 12 Monate zurückerstatten müssen. Denn dann gehen diese Betriebe pleite - und wer muss das wieder auffangen? Klar der Steuerzahler.
Das ist wahrscheinlich Sinn der Sache…
Das ist Sinn der Sache! Mittelstand weiter ausbluten zu lassen.
@@goldensnipe ... Leider deutet vieles darauf hin, die Großkonzerne werden immer weiter finanziert und supported...
@@Northsea_007 es geht ja nicht mal um den Kapitalismus den die Großkonzerne betreiben, vielmehr um die absolut anti-bürgerliche Politik, die unter allen Umständen Deutschland abschaffen will.
@@Northsea_007 Großkonzerne gehen aber nicht wegen einem verstopften Abfluss zu Oma Müller und die ist es dann, die die entstandenen Verluste mit refinanzieren muss. Es trifft eben meist die Falschen.
Deswegen arbeite ich als Elektro Fachbetrieb generell nicht bei Privatkunden. Bei uns, in der Stadt mit 100000 Einwohner, warten Privatkunden mindestens 4 Wochen auf einen Elektriker bei Kundendienst Aufträgen (spricht für kleinste Reparaturen). Bei größeren Projekten, wie Neubau EFH, soll man Elektriker mindestens 9 Monate in voraus suchen. Jetzt kommt noch Geschichte mit solche Widerrufsrecht Urteilen. Bedeutet für mich, dass z.B. Oma Petersen, die wegen eine defekte Steckdose anruft, erstmal Per Post von mir eine Widerrufsbelehrung bekommt, dann warte ich bis 14 Tage Frist abgelaufen ist und erst dann fahre ich hin um eine Steckdose zu ersetzen und einen Auftrag in Wert von unter 100€ zu erfüllen. Ja ne, lass mal. Viel Spaß wenn bei - 10 Grad eure Elektroanlage ausfällt und ihr dann Zuhause ohne Strom, Heizung und Wasser sitzt. Mal sehen, wie geil Ihr dann eure Widerrufsrecht findet.
Wer so das Recht ausnutzt hat keine Ehre mehr. Egal was Richter da sagen.
Wollt ihr Zustände wie in den USA in denen Kunden euch erpressen mit eurer Angst habt vor Gerichtsprozessen?
Das ist doch Wahnsinn, ihm muss doch klar gewesen sein seinen Einwand bevor die arbeiten erledigt sind einbringen zu können , so hat er es doch in kauf genommen das macht keinen Sinn nochmal das ist Wahnsinn Umsatzsteuer muss der Installateur in jedem Fall Zahlen.
Ich bin fassungslos!!!
Lasst uns dieses Europa gemeinsam verenden...
Man findet immer sozial klingende vordergründige Erklärungen dafür: Hygiene, Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, historische Schuld, das Gemeinwohl, blablabla....
Super! Arbeit gemacht und dann so ne Nummer.
Wunderbar das Sie die Lösung auch für die Verbraucher haben und auf einfache Art und Weise dieses miese Gesetz unterstützen. Für wirklich alle eine Lösung. Wunderbar.
Die Welt wird wirklich immer verrückter! Das ist wirklich Wahnsinn und schädigt den Handel und die Marktwirtschaft im allgemeinen. Es ist Bürokratie, mit der sich besonders kleine Marktbeteiligt sehr schwer tun. Betrüger kann man damit in keiner Weise vermeiden - im Gegenteil!
Jetzt gibt es schon sehr wenige gescheite Handwerker. Mit solchen Urteilen brauchen wir uns nicht zu wundern, dass wir bald unsere Elektrik selber installieren dürfen. Der Leistende, von denen es immer wieder weniger gibt, wird noch bestraft. Hallelujah
Aber wie krank ist dass? Er hat doch seine Leistungen bekommen !!! So dreist!!!! Sind wir denn so unmündig dass alles gesetzlich und schriftlich dargestellte werden muss. Könnte kotzen.
Falls eine Rückzahlung stattgefinden muss , stellt sich die Frage wessen Eigentum sind die gelieferten Waren? Besteht die Möglichkeit einer Demontage oder eines Abtransport? Wenn ein Verbraucher die bestellten Produkte/Leistungen nicht bezahlen will, dann können diese auch nicht in sei Eigentum übergehen. Wie ist die Rechtslage?
Die Hexenjagd hat somit begonnen...
Ja, dann kommen die Handwerker jetzt frühestens 4 Wochen nach mündlichem Auftrag!! Und erbrachte Handwerkerleistungen und Material bleiben bis zur Bezahlung des Gewerkes Eigentum! des Handwerkers.
WIR müssen für Fachleute und Handwerk dankbar sein ! !
Bitte KEINE krummen Sachen von beiden Seiten ! !
Also solange kein 100%Auftrag da ist würde ich keine Wahre im Vorfeld Kaufen sonst liegt Material im Lager und keine Aufträge, mit
Kosten für dieses oder wie es letztes Jahr lief mit 50% Teile Preissteigerungen
Geht das auch bei der GEZ? 😁😅😎
😂👍🏻
gute frage den da hab ich kein wiederrufsbelehrung bekommen aber da das ein ein amt ist und keine private firma wird man da keine chance haben da kommt wieder die staatsgier!
Danke für diese wirklich abstruse Entscheidung.
Abzocke der Handwerker wird damit Tür und Tor geöffnet.
Wofür sollen Handwerker demnächst bezahlt werden, dafür das sie stapelweise Dokumente verwalten oder für ihre fachliche Arbeit?
Ok Frau Lederer. Da es aber einen Eigentumsvorbehalt gibt:
Hat ein Unternehmen was verbaut und der Schlauberger will das ganze Geld zurück, bauen wir ihm alles wieder aus was verbaut wurde. Das kann nicht wahr sein dass er alles behält
Jaja, dieser Juristenkram... einer der Gründe, warum ich ausgewandert bin.☺
Könnt ich nie mit meinem Gewissen vereinbaren. Wir sind Menschen und ich möchte auch gut behandelt werden.
Mal ehrlich: hätte der Mann nicht nach der Widerrufmöglicheit fragen können? Das wäre doch wohl die Mindestanforderung an ihn gewesen. Dieses Urteil erinnert mich an Prozesse in den USA wo Leute viel Geld erstritten haben weil sie nicht gewarmt wurden, dass z.B. Rauchen gesundheitsschädlich ist o.ä..
Ich bin der Meinung, dass es der besagte Herr exakt darauf angelegt hat den Handwerker zu prellen. Er wusste darüber bescheid, der Handwerker wohl nicht. Aber wir Handwerker lernen auch dazu, manchmal muss es erst weh tun. Eventuelle Verluste daraus zahlen dann in der Regel alle folgenden Kunden mit. Und man schaut sich dann Neukunden viel genauer an. Jede Medaille hat zwei Seiten.
@@th_tr23 Mein Neffe musste sein kleines Baugeschäft aufgeben, weil er immer wieder das Geld für seine Arbeit nicht bekommen hat. Er wurde dann von einem Kunden aufgeklärt, dass diesem der Bankberater bei der Kreditvergabe geraten hatte, einen Teil der Handwerkerrechnungen einfach nicht zu bezahlen. Das war schon vor ca. 20 Jahren.
@@minniemouse1846 Das war bei einem Bekannten von mir exakt genau so. Ich frage mich da nachdem persönlichen Gewissen dieser Schmarotzer. Gibt es da keines?
@@mariajurgens9889 nope, haben die nicht. Hauptsache ist bei Denen, sie kommen ungeschoren damit durch. Was geht es die an, ob sie einen Anderen damit ruinieren, zumindest hat man den Eindruck, dass inzwischen Viele so denken.
Vielen Dank für die Beratung und das interessante Video 👍
Sehr gerne 😊
.
Wer eine handwerkliche Leistung bestellt - ohne dass es sich dabei um ein Haustürgeschäft handelt, hat entweder ein technisches Problem sofort zu lösen oder einen umfangreicheres Projekt vor der Hand.
Im letzteren Falle müssen vorher Ort-/ Lage-/ Umfeldbeschaffenheitssituation, Maße, u. v. m. aufgenommen und ein Angebot erstellt werden. Dafür liefern Handwerker die Bequemlichkeit, all das auf Zuruf für den Kunden zu erledigen und in's Haus zu kommen. Ansonsten müsste der Kunde im Ladengeschäft des Handwerkers antraben, dort einen vagen Auftrag erteilen, bereits genau wissen welcher Materialien er bedarf und diese bestellen lassen, um sie später dort persönlich "zu kaufen" und heimzukarren.
Danach kann dann der Handwerker zu ihm kommen!? Machen wir es viel einfacher:
Sobald einer der involvierten Richter ein Problem mit Gas, Wasser, Strom, Klima, aber vor allem mit Heizung und dem Warmwasser hat, dringend eine Entstörung benötigt, erhält er auf Anruf hin zunächst eine Menü-Karte als Preisaufstellung, eine Widerrufsbelehrung und 14 Tage Zeit, sich kalt zu duschen oder/und sich den Ursh so lange abzufrieren, bis die 14 Karenztage abgelaufen sind.
Danach wird im Auftragskalender nachgeschaut, wann der Herr denn wird bedient werden können!? Da es sich nicht immer lohnt, wegen Kleinkrams bis 250,-- € Bruttowert rauszuzockeln, bekommt er gesagt:
"Wenn wir zufällig mal in dier Nähe sind, klingeln wir an, gelle!?" Selbstverständlich sind alle Angebote - falls gem8 - "freibleibend", somit ohne irgrndeine vertragl. Bindung unsererseits.
Geht ihm das nicht schnell genug, kann er bei der heutigen Handwerkerknappheit gerne mal versuchen Ersatz zu finden - vor allem nachdem wir uns über unsere Handwerkskammern einen passenden "Modus Operandi" haben einfallen lassen.
Außer dem Monopolisten, ist niemand in Deutschland verpflichtet unter Kontrahierungszwang tätig zu werden. Nach Ablauf der W.-Frist bekommen "Monsieur Le Grand Juge Et Maître De Plaisir" eine schlicht gehaltene Absage per Email:
"Viel Erfolg gewünscht, bei Findung eines Ersatzhandwerkers und noch mehr sei da reichlich Freud' im Warten auf Ersatzteile aus dem noch real existierenden Materiallfundus einer "DDR 3.0-Wirtschaft", die man uns nun hinterlassen ist. Es wird Zeit den Laden dicht zu machen und sich im Ausland das verdiente Altenteil zuzulegen.
Überlassen wir alles Künftige einer Generation top Ausgebildeter und Hochqualifizierter, die bereits als enorme Horden in ihren Startlöchern, wie Stiere schnaubend, scharren, um für hohe Risiken und eine Hand voll unreifer Nüsse fachlich hochstehende Arbeiten abzuliefern und sich akademischerseits abzocken zu lassen.
Mit Leuten, die alles schnell, schnell haben wollen, hernach aber Igel in ihren Taschen spazierentragen, gibt's im Handwerk genügend Erfahrung.
Rat an's Handwerk:
"Leute, m8 maximales Business im "B to B Sektor", denn da habt Ihr's mit Selbständigen/Kaufleuten zu tun; da gilt bekanntlich anderes Recht. Lasst alle anderen in ihre Baumärkte rennen und sich ihren Krempel selbst zusammenstricken.
Die Versicherungen werden sich freuen 🤪😜😁!"
WER ALS VOLLJÄHRIGER EINEN HANDWERKER ZU SICH RUFT, MUSS REIF GENUG DAFÜR SEIN UM ZU WISSEN, DASS ER DAMIT BEI EINEM ANDEREN GRÖßEREN ZEIT- UND MATERIALAUFWAND IN'S ROLLEN BRINGT. ES SOLLTE WOHL NICHT NOCH EINER BELEHRUNG BEDÜRFEN.
Hier wird die bgb-seits geforderte "gegenseitige Bewahrung vor Ungemach und Schaden [PVV/CULPA IN CONTRAHENDO/etc.]" mit Füßen getreten.
[BGB § 242, Treu und Glauben]. Wird ein Auftrag erteilt, gilt: "Pacta sunt servanda", was nicht dadurch gefährdet werden darf, dass der Auftragnehmer noch 14 Tage "eine Art geistiges Minderbemittelrenrecht" erhält, sich seinen Entschluss zu Lasten der Handwerker "noch einmal umzuüberlegen".
Nicht nur, dass es den Kunden selbst als dämlich diskriminiert, darüberhinaus steht das in keinem Verhältnis zu Schutzansprüchen der Handwerker, bezogen auf deren Werte, Güter und Leistungen, die hier durch mögliche Willkürakte bedroht werden und welche ggf. . . bis zur gezielten wirtschaftlichen Schädigung eines Unternehmens per Jurisdiction gefördert, gar protegiert - reichen können, wenn's jemand wirklich drauf anlegt.*
Baut ein Handwerker irgendwo sein Material als funktionalen Gegenstand von etwas Größerem ein, so geht jenes Teil darin über und ist damit nicht mehr Bestandteil gesonderter Eigentumsrechte des Einbauenden. Er hat lediglich Anspruch auf Bezahlung.
Das Teil wieder auszubauen kann als Sachbeschädigung angezeigt werden, da sowas strafbewehrte Zerstörung fremden Eigentums ist. Dazu gibt es bereits reichlich Urteile.
--------------------------------------------------------------------------- * PVV, CIC, NÖTIGUNG, HANDELN IN BÖSEM GLAUBEN --> gezielte Vermögensschädigung, da ist viel Pepper drin in dem Ganzen
Fred Flinker-Feuervogel
VIELEN DANK an SIE und das Team für die sehr wichtige Informationen, so wie diese. Würde diese Entscheidung leider einordnen in Kategorie gewollte Zerstörung des Mittelstandes und der Handwerksbetriebe, Händler. Eine Frage möchte ich in diesem Zusammenhang dennoch stellen sind ggf. zum Baurecht, Vergaberecht (VOB/VOL) aktuelle Informationen in ähnlicher Form bei Ihnen zu bekommen oder können Sie dazu eventuell jemand aus ihrem Umfeld empfehlen der in solcher Art für die Öffentlichkeit per Video auch aufklärend informiert. Schöne Pfingsten
Hallo danke für diesen Beitrag. Die frage von ,taugott0550, würde mich auch brennend interessieren @taxpro könnten Sie bitte hierzu weitere Recherchen anstellen und diese für uns aufbereiten. Danke
Ein deutscher Bürger würde auf so eine Idee nicht kommen. Das ist ein Weg zur legalen Kriminalität. Raus aus der EU
Das kommt da bei raus, wenn Menschen Gesetze machen die fernab der Realität leben.
Die das Gesetz ausnutzen sollte man in einer Internetplattform für Handwerker veröffentlichen,
damit jeder weis für wen er nicht Arbeiten sollte.
Wir haben einen Elektriker und Heizungsbauer gehabt die uns abgezockt haben, in dem Fall finde ich das urteil gut
ich würde diesen Verbrecher als geschäftsunmündig begutachten lassen und öffentlich mit Foto und Adresse bekannt machen. Der würde das Kabelzeug irgendwann freiwillig rausreisen und vorbei bringen um endlich wieder in Frieden und angstfrei leben zu können
Dann gehst du in den Knast, da du gleich gegen mehrere Gesetze verstößt.
-- Klasse Frau - wertvolle Tipps - DANKE 👍👍👍
Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert.
Bin überzeugt,dass wer so schlimme Dinge tut,wird irgendwann dafür büssen müssen. Die Rechnung kommt immer, früher oder später,für das Gute und das Böse in unsrem Leben.
Vielen Dank,dass sie uns hinweisen , dass in dieser Welt, nicht nur in Deutschland ,viel Ungerechtigkeit herrscht. Aber wehe denen, die versuchen, die anderen übers Ohr zu hauen. Wünsche allen ,dass beide Seiten nicht ungerecht handeln und endlich Gerechtigkeit in unsere Welt kommt.
Nein, ich finde es nicht gerecht. Für gute Arbeit gibt es von mir auch gutes Geld! Bei Abzocke ist das natürlich etwas anderes!
dann würde ich als handwerker alles wieder rausreissen...das geht ja gar nicht.
dann kann sie der ex kunde noch wegen sachbeschädigung anzeigen und geld verlangen lol willkommen in deutschland
So sieht es aus ! Die Realität wird dann aber eher sein Umsatzsteuer zahlen und auch noch Gewährleistungs Ansprüche zu bedienen 😮 was für ein Kranker Mist!
Der WItz ist ja das wäre dann Diebstahl.
Schade das hier geraten wird, ehrliche Handwerker abzuzocken...
Da hagelt es bald Insolvenzen....
Als Verbraucher wäre ich niemals so unverfroren.
Und wie ist das mit der GEZ? Bezahlen müssen ohne Auftrag, ohne Widerrufsbelehrung, ohne dass man das will. Da müsste ein Rechtsanwalt-Team und der EU-Gerichtshof was machen.
Da haben Sie eine wichtige und interessante Frage gestellt, die ja den Großteil der Bevölkerung dieses Landes betreffen könnte. Bei der Durchsetzung dieses Widerspruchs wäre ich sofort dabei.
also wer das mit einem ehrlichen handwerker macht bei der soll kein hanwerker mehr bekommen.
So ein Gesetz ist eine Schande
Ich finde es unerträglich, dass jeder Unternehmer jeden Kunden über die Gesetze und deren Rechte aufklären muss, zumal ja eh für alle die gleichen Gesetze gelten. Warum übernimmt die Aufklärung über Recht und Gesetz nicht der Gesetzgeber, der diese Gesetze auch macht?
Auf der einen Seite gut für die über den Tisch gezogenen Verbraucher, aber für die aufrichtigen Handwerker mehr als pfui. Aber der Mittelstand soll ja eh ruiniert werden! 🤨😡
Wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung unterschreiben muss, sind alle Verträge rechtsunwirksam aus dem Netzt, ich kenne keinen der dieses unterschrieben zurück gefordert hat. Die Aushändigung reicht aus, sprich diese per eMail senden. Sonst wäre Digistore 24 morgen pleite. Und wenn das auch für Dienstleistungen gilt, kann ich ja von meinem Steuerberaten die überhöhten Rechnungen für die Corona Antrage zurück fordern, von dem habe ich nie eine Widerrufsbelehrung bekommen.
Frau Leder hat vergessen zu sagen, dass das Urteil nur die betrifft, die weder online noch offline eine Widerrufsbelehrung haben, andersherum wäre Amazon auch pleite, wenn alle Käufer teure Ware behalten und die fehlende Widerrufsbelehrung reklamieren, obwohl sie auf der Website existiert
Wo bleibt der Einspruch,seitens der Handwerkskammern?
Auch eine Methode, die letzten fleißigen Handwerker und den Mittelstand zu ruinieren!
Nur gut, das die meisten Privatkunden nicht auf den Krampf ausgehen und die Leistungen, die ich als Firma erbringe schätzen und die Rechnungen bezahlen. Nichtsdestotrotz werde ich das Formular zum Widerruf in Zukunft nutzen. Vielen Dank für die Aufklärung
Das sollten Sie auf jeden Fall, auch wenn Sie bisher nur anständige Kunden hatten. Sicher ist sicher. Schon ein " fauler Kunde " kann einer Firma u.U. das Genick brechen. Ich möchte nicht wissen, in welcher Höhe zu dem bereits erlittenen Schaden, noch an Anwaltskosten und Gerichtskosten aufgelaufen sind.
Das ist schon hart asozial. Selbst wenn ich nicht zahlen müsste, wenn ich etwas in Auftrag gebe bezahle ich das!
Vielen lieben, Dank Frau Lederer und schöne Feiertage.
Nein, es ist nicht fair. Ich bin kein Handwerker aber ich finde die NEUERUNGEN nicht fair!!!
Ich kann mich nicht erinnern, ob ich dieses Widerrufsrecht auch bei der GEZ erhalten haben
🤣🤣🤣😂👍👑👍👑👍.... ErinnerungsLücken 🤣😂🤣💃🕺💃🥳
Das ist ja widerlich, wozu rufen Sie denn hier auf? Ehrliche Handwerker abzuschöpfen? Mich schüttelt es, auch wenn es Recht genannt wird, ist es kein Recht, wenn man für getane Arbeit nicht zahlt.
Hallo Frau Lederer,
Was lehrt uns das, wieder mehr Bürokratie.
Absichern bis in die letzte Instanz.
Finde es nicht in Ordnung, dass der Kunde seine Leistung nicht bezahlt.
Auf der Strecke bleibt der Handwerker.
Ich weiss nicht, ob ich das gut heißen soll.
Danke für Ihre rasche Info.
Vg
Kann man das Urteil auf den Beitragsservice alias GEZ adaptieren?
In welcher Rechtsform tritt eigentlich der Beitragsservice auf, öffentliches Recht oder Zivilrecht?
Diese "Widerrufsbelehrung" ist eine "Verarschung" in paar Jahre wandere ich nach Bielorusia, da gilt: bestellst Du und bekommen hast, dann zahlst Du... Ohne und und aber..!!
Bei den meisten Firmen sind doch die Widerrufsbelehrungen in den AGB geregelt. Der Kläger hat sich in meinen Augen vorsätzlich einen Vorteil erschlichen und sollte sich schämen. Jedem Handwerker ist nur zu raten keine Arbeit ohne schriftlichen Auftrag auszuführen und sich die AGB abzeichnen zu lassen.
Lass mir jetzt mein Haus komplett sanieren und bezahle nicht!!!!! Was soll dass der Kläger müsste in einen Steinbruch bei Wasser und Brot 19 Stunden Steine klopfen. Nein diese werden noch geschützt.
Muss ich als Selbstständiger Handwerker also am besten einen Anwalt einstellen der das alles macht? Damit ich selbst noch zum arbeiten komme?
Genau so sieht es leider aus!
Einfach nur irre.
Sowas ist doch asozial! 😮
Echt irre, danach muss ein Handwerker erst europäisches Recht studieren, bevor er sein Handwerk ausüben kann, wenn selbst Richter unsicher sind und an anderen Stellen nachfragen müssen.
Wenn man sich über die Bezahlung streitet, ist es das Eine, aber dass ein Handwerker Ware vorfinanziert und nicht zurück erhält, halte ich nicht für rechtens.
Liebe Frau Lederer,
ich finde das Urteil nicht ganz gerechtfertigt. Der Verbraucher hätte ja der Elektrofirma den Zugang zum Baubereich untersagen können. Da sehe ich auch Abzocke auf Verbraucherseite. Da muss dringend eine andere Regelung her, auch was schnelle Terminierung betrifft. Wenn alles 2 bis 4 Wochen, oder ganz und gar ein Jahr dauern soll wegen des Widerrufsrechtes, kommt man zu gar nichts mehr.
Vielen, lieben Dank für die Texte zum Widerruf der Grundsteuererhebung. Alles abgeschickt. 👍Und ehrlich, durch diese Erhebungsrechnung steigt kein Mensch durch. Da steht ein Betrag, aber nicht auf welchen Zeitraum der sich bezieht und was die Kommune noch damit anfangen kann, womit die diesen Betrag multiplizieren darf. Außerdem habe ich noch nie verstanden, warum und wofür ich für meinen eigenen Grund und Boden und gar für mein Haus Steuern zahlen soll. So viel ich auch nachdenke, erschließt sich mir hieraus weder Sinn noch Grund.
Besser noch
Wenn die Straße an der dein Grundstück steht saniert werden soll, bist du auch dran.
Die ganzen Steuergelder werden sinnlos irgendwo ins Ausland verpulvert aber für ne Straße muss man dann selber zahlen
Jeder, der auch nur einigermaßen bei Verstand ist und ein gesundes Empfinden für Recht und Unrecht hat, dürfte dieses Urteil als Steilvorlage für Missbrauch und als eine Klatsche für alle ehrlichen Menschen empfinden. (Und ja, mir ist bewusst, dass unsere Rechtsprechung dieses gesunde Empfinden nie als Grundlage für die tatsächliche Rechtsformulierung und Rechtsprechung gesehen hat).
kapier ich nicht. gibt eh kein Widerrufsrecht bei Individualanfertigungen, und eine Elektroinstallation ist eindeutig individuell.