Ja, das ist ein Riesenunterschied: Ohne Führerschein heißt keinen dabei, ohne Fahrerlaubnis heißt, man hat keine. Straftechnisch ein Unterschied wie Tag und Nacht. 😉
4:08 Aber Polizeibeamten dürfen einen Bürger duzen, aber der Bürger nicht den Polizeibeamten? Es gibt kein Gesetz, dass man höflich zur Polizei sein muss und andersrum, der Polizist ist nicht verpflichtet höflich zum Bürger zu sein? Natürlich sollten beide Seiten höflich sein!
Dafür dass das Duzen so verpönt ist, sieht man in diversen Dokus aber immer wieder, wie Polizisten wildfremde Menschen einfach Duzen. Besonders im Umgang mit jungen Erwachsenen oder Obdachlosen habe ich das schon sehr häufig beobachtet.
@@chris_0018 Folgt man deiner wirren Logik, darf ich nicht geduzt werden, wenn ich beruflich im Auto unterwegs bin, auf den Weg zum Feierabend aber schon. Es hat ganz einfach etwas mit gegenseitigen Respekt zu tun. Niemand will von einem Polizisten (oder egal von wem) gedutzt werden, wenn der andere seinerseits auf das Sie besteht.
Der Abschluss mit der Zivilcourage war das Beste! Ja man kann wirklich IMMER irgendwas tun, wenn andere in Not sind! Mindestens Beobachten, Dinge merken, sich als Zeuge zur Verfügung stellen und vor allem Hilfe rufen! (Notruf).
11:15 Mit der bayerischen Polizei hatte ich noch nie Probleme. Anders ist es aber z.B. in NRW. Dort wirst du, nur weil du als "junger" Fahrer ein hochpreisiger Auto fährst andauernd grundlos rausgezogen und es wird sich teilweise über dich lustig gemacht, etc. Seit einem besonderen Vorfall, habe ich immer eine Dashcam mit Innenraumüberwachung im Auto. Wenn die Polizei mich anhält und kontrollieren möchte, weise ich sie auf die laufende Aufzeichnung hin. Seitdem verlaufen die Kontrollen immer respektvoller. Schade eigentlich, dass man erst zu solchen Maßnahmen greifen muss, um mit Respekt behandelt zu werden. Aber nochmal: Bayerische Polizei, ich liebe euch 🥰
@@Abcdefghi592 das video geht wenn du es anschaust 13:11min. Ich hab es zum Beispiel auf der Liste "Später ansehen". Da stehen tatsächlich 13:12 min :)
Sehr toller Beitrag. Gefällt mir gut. Sehr Idyllisch und geordnet. Was mir jedoch nicht so gefallen hat war die vermeidlich harmlose Frage der Redakteurin: "Ihr seid auch befreundet oder?" Diese Frage war für die Polizistin (so kommt es rüber) etwas unangenehm. Sie lächelt verschmitzt und schaut zur Bestätigung ihren Kollegen an. Bei dieser nicht offenen Frage können beide ja in dieser Kamerasituation schlecht "Nein" sagen. Aber sonst sehr toller Beitrag!
Bei den meisten Miet + Pool Fahrzeugen ist generell eine Kopie des Fahrzeugscheines dabei, wenn fahrten ins Ausland anstehen kann man beim Besitzer den Original anfordern.
Das sind die besten Polizisten, wenn die Humor haben. Es gibt Polizisten, die nicht so Humorvoll sind wie die hier im Video. Man kann auch mal ein Auge zudrücken bei den Bürgern.
Also mit der Duzerei das kenn ich eigentlich nimmer so...gerade seit es bei der Polizei einen Generationswechsel gab und die Herren und Damen Polizisten so altersmäßig im Schnitt zwischen 20 und 40 sind, ist da eigentlich immer das gegenseitige Du am Start.
Ich fahre auch immer unverändert weiter, halte mich so weit wie möglich rechts und blinke rechts, um zu signalisieren, dass ich das bemerkt habe und so wissen die Polizisten das auch, dass sie gesehen wurden und die haben eh schon längst mein Fahrverhalten gesehen also ist es doch am unkompliziertesten, wenn ich so weiterfahre wie zuvor. Fahre ich auf dem Motorrad, mache ich noch eine "vorbeiwink" Bewegung. "Fahren sie ruhig vorbei." Auf der Landstraße mache ich das auch so, aber da gebe ich dann meistens ein Handzeichen oder Warnblinker, um auch hier zu sagen "Ich habe sie gesehen." Nur mitten auf einer Landstraße halte ich nicht an. Und auf Autobahnen fahre ich die nächste heraus. Damit bin ich eigentlich immer ganz gut gefahren. Allerdings were ich selten kontrolliert. (Ich halte mich eigentlich IMMER an die STVO. ). Genauso mit Alkohol oder sonstigem. Ich bekomme oft gesagt "die Paragraphenreiterin" oder so. Aber auch wenn ich noch fahren kann, nach einem Schnaps oder so. SOLLTE etwas passieren, würde ich mir ewig Vorwürfe machen, ob ich nicht ohne diesen einen Schnaps eventuell doch 0,01 Sekunde schneller reagiert hätte oder so. Das mache ich alleine aus Selbstschutz nicht. "Fahrzeugschein nur in Kopie, geht gar nicht". Entschuldigung, aber das stimmt so nicht... Man darf durchaus eine Kopie des Scheines mit sich führen, sofern diese beglaubigt wurde. Das kann man bei der Zulassungsstelle abzeichnen lassen.
@@GuteLauneHerr Nein. "6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen. Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren, ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente." Laut mehreren Polizisten MUSS eine Kopie, wenn sie mitgeführt wird, bei der Zulassung vorgezeigt und merklich beglaubigt sein. Ansonsten, siehe oben. Die Erklärung warum ist einfach: Eine Kopie kann überarbeitet werden... Eine Unterschriebene oder gar gestempelte usw Kopie allerdings nicht.... (Genau aus diesem Grund wurden ja leider schon des Öfteren Rohlinge entwendet, weil dies eben nicht so einfach ist diese Dokumente zu fälschen. Es mag sein, dass es Polizisten gibt, die einfach nett sind. RECHTLICH allerdings ist eine Kopie keineswegs ausreichend.
@@GuteLauneHerr Sorry, das ist so nicht richtig. Erstens... Wer das Video sieht, der bekommt diese Frage schon im Video beantwortet..... Unter "Dont´s". Des Weiteren habe ich das schon mehrfach von Zulassung und Polizei bestätigt bekommen. Kopien sind KEINE amtlich anerkannten Dokumente. Da mir eh nie einer etwas glaubt: "Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden? Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert." / " 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen. Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren, ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente." Reichen die beiden?. Sorry, aber ich schreibe sowas doch nicht aus Langeweile.... Laut BEIDEN ist es nur erlaubt, wenn die Kopie bei der Zulassungsstelle überprüft UND beglaubigt wurde.
@@GuteLauneHerr Sorry, das ist so nicht richtig. Erstens... Wer das Video sieht, der bekommt diese Frage schon im Video beantwortet..... Unter "Dont´s". Des Weiteren habe ich das schon mehrfach von Zulassung und Polizei bestätigt bekommen. Kopien sind KEINE amtlich anerkannten Dokumente. Da mir eh nie einer etwas glaubt: "Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden? Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert." / " 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen. Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren, ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente." Reichen die beiden?. Sorry, aber ich schreibe sowas doch nicht aus Langeweile.... Laut BEIDEN ist es nur erlaubt, wenn die Kopie bei der Zulassungsstelle überprüft UND beglaubigt wurde.
@@GuteLauneHerr Sorry, das ist so nicht richtig. Erstens... Wer das Video sieht, der bekommt diese Frage schon im Video beantwortet..... Unter "Dont´s". Des Weiteren habe ich das schon mehrfach von Zulassung und Polizei bestätigt bekommen. Kopien sind KEINE amtlich anerkannten Dokumente. Da mir eh nie einer etwas glaubt: "Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden? Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert." / " 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen. Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren, ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente." Reichen die beiden?. Sorry, aber ich schreibe sowas doch nicht aus Langeweile.... Laut BEIDEN ist es nur erlaubt, wenn die Kopie bei der Zulassungsstelle überprüft UND beglaubigt wurde.
Falls einer von denen mitliest: So wie die beiden dargestellt wurden würde ich mir alle Polizisten wünschen: Die scheinen nicht pingelig, gehen mit gesundem Menschenverstand dran, wollen helfen statt "ihre Position ausleben" und auch das mit dem Video ist doch fair play- filmen nur gegenseitig nach Ankündigung. Find ich OK. Alles Gute den beiden! 👍
Als Polizeibeamter sollte man mit der Einhaltung der STVO immer mit guten Beispiel voran gehen.Bei 2,00 Minuten stellt die Beamtin das Einsatzfahrzeug in einer Haltestellenbucht ab. Obwohl 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild absolutes Halteverbot besteht.Das alleine wäre schon bei einen normalen Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld von 55 Euro.Ich kann nicht als Autoritätsperson andere Verkehrsteilnehmer über Fehlverhalten belehren bzw. kostenpflichtig verwarnen und selber nicht viel besser sein🤔.
Chef, wenn man mit der StVO rumprahlt, sollte man sich auch mit der StVO auskennen und sich jeden Paragraphen durchlesen ,besonders den 35. Denken, drücken, sprechen
Mir hat sich ein Polizeifahrzeug mal mit Blaulicht auf der Landstraße von hinten genähert. Bei erlaubten 70 auf der Brücke in der Kurve mit Gegenverkehr wäre anhalten definitiv das falsche gewesen. Bin halt dann mit 90-100 weitergefahren bis es halt die Möglichkeit gab abzubremsen
Ich hatte mal die Situation, dass die Polizei mit Blaulicht und Sirene hinter mir ankam in einer ziemlich langen einspurigen Baustelle, die links und rechts Betonbarrieren hatte, innerorts. Die Polizei hatte also keine Chance vorbeizukommen, natürlich auch nicht wenn ich stehen geblieben wäre. Sollte man in sich in diesem Fall an die Geschwindigkeitsbregrenzung halten oder soll man sie deutlich überschreiten bis zum Ende der Baustelle damit die Polizei schneller voran kommt?
Letzteres. An einer Kreuzung ist auch dann der "Rotlichtverstoß" gerechtfertigt. Merk dir einfach: Das Schlimmste, was du tun kannst, ist das Einsatzfahrzeug zu behindern
Warum klärt ihr nicht mal auf was mit nüchternen Cannbis Konsumenten gemacht wird auf den Strassen. Die Tatsache das man nüchterne Leute zu Straftätern macht ist kein Skandal ?
Jene Strafe nennt sich Verwarnungsgeld (bis 55€) kann auch durchaus vor Ort in Bar gezahlt werden. Ab 60€ kann erst gezahlt werden nach Erlass des Bußgeldbescheides, weil es sich hierbei dann nicht mehr um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt.
@@MariusZeissner Die Bar zahlung ist maximal eine Ausnahme und wird so eigentlich nicht akzeptiert. Nur Ec Karte oder ähnliches. Die Verfahren sind aber auch unterschiedlich von Ort zu Ort Bar zahlung ist aber im Regelfall nicht möglich
@@HabRazerMaus doch, zumindest in Bayern und es wurde mir sogar angeboten, Bar oder Karte ansonsten hätte ich es auch überweisen können (->56/57 OWiG)
Hä so ein Quatsch wegen Führerschein dabei haben. Ich geb immer mein Ausweis ab und wenn die meine Personalien über Funk durchgeben, dann kommt da ja ob man einen Führerschein hat oder nicht 🙈🙈🙈
Ja, wenn die Polizei ohne Blaulicht und Sirene unterwegs ist, müssen sich die Polizisten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die geltenden Verkehrsregeln halten. Das Blaulicht und die Sirene signalisieren Sonderrechte gemäß § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ohne diese Sonderrechte gelten für sie die gleichen Verkehrsregeln wie für alle anderen.
Wenn sie im Einsatz sind nicht. Sonderrechte haben sie auch ohne Blaulicht. § 35 Abs. 1 STVO besagt: „Von den Vorschriften [der STVO] sind […] die Feierwehr, […] die Polizei […] befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“ Auf einer normalen Streifenfahrt haben sie also keine Sonderrechte und müssen sich an (fast) alle Verkehrsregeln halten. Während einem Einsatz ob mit oder ohne Blaulicht haben sie Sonderrechte, dürfen also auch schneller als sonst fahren. Auf der Fahrt zu einem Wohnungseinbruch ist es z. B. sinnvoll, kurz vor der Ankunft das Blaulicht auszumachen, damit der Einbrecher nicht mitbekommt, dass die Polizei kommt. Hingegen gilt das Wegerecht nur mit Blaulicht und Einsatzhorn. Es besagt, dass alle Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen (§ 38 Abs. 1 StVO). Fazit: Auch wenn das Blaulicht aus ist und du keinen Platz machen musst, darf die Polzei im Einsatz trotzdem gegen Verkehrsregeln verstoßen.
Seit wann werden eigentlich auch die Werbepausen hochgeladen? Hier waren allerdings noch ein paar Schnipsel mit irgendwas über Galileo und Polizei drin.
10:45 der sog. "Besitznachweis" ist rechtlich nicht verpflichtend. Es kann demnach kein Bußgeld folgen, sollte man den Führerschein nicht nachträglich auf einer Dienststelle vorzeigen. Selbstverständlich droht aber ein Bußgeld, wenn man den Führerschein nicht mitführt.
Da müsst Ihr mal hier in Malta dabei sein wenn die Polizei unterwegs ist. Das ist absolut crazy. Kontrollen gibt es selten. Sie haben sonst genug zu tun. Fahrzeugausweis immer Kopie. Ein Grundprinzip. 🤣
So besonders gut kann das Bauchgefühl der Polizisten nicht sein. Ich wurde bei uns in der Gegend innerhalb von 2¹/² Jahren 18 Mal kontrolliert - ohne Resultat
@@manfredmuller2925 ja genau, weil es bei der Polizei ganz bestimmt pro Dienststelle nur einen Beamten gibt und nicht 40 50 60 und mehr (großen Deinstellen). Und bestimmt gibt es ein Protokoll, wo steht welche Autos angehalten wurden. Einfach mal bisschen nachdenken
Nichts unnötiges mit der Polizei sprechen . Wenn möglich nur Angaben zu seinen Personalien. Keine Angaben zu Drogen oder Alkoholkonsum. Keine freiwilligen Tests, nicht in die Augen leuchten lassen. Wenn der Polizist das ungefragt macht, sofort widersprechen.
Ich verstehe nicht wieso sich die Polizei selbst nicht an die Gesetze hält, ich weiß nicht wie oft die schon teilweise doppelt so schnell ohne Martinshorn usw unterwegs waren, zb bei Baustellen... oder es wird nicht geblinkt, müssten doch Vorbilder sein?
Wenn die Polizei im Einsatz ist und sich dafür entscheidet kein Blaulicht anzumachen, haben sie trotzdem Sonderrechte und dürfen z. B. auch schneller als sonst fahren. Sonderrechte haben sie im Einsatz immer. Nach § 35 StVO immer, wenn es bei hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist. Auf der Fahrt zu einem Wohnungseinbruch ist es z. B. sinnvoll, kurz vor der Ankunft das Blaulicht auszumachen, damit der Einbrecher nicht mitbekommt, dass die Polizei kommt. Hingegen gilt das Wegerecht nur mit Blaulicht und Einsatzhorn. Es besagt, dass alle Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen (§ 38 Abs. 1 StVO). Fazit: Auch wenn das Blaulicht aus ist und du keinen Platz machen musst, darf die Polzei im Einsatz trotzdem gegen Verkehrsregeln verstoßen.
Weil Sonderrechte kein Blaulicht voraussetzen, zumindest werden sie im 35 StVO nicht gefordert. Sonderregelung ermöglichen es zu gegebenen Zwecken die StVO teilweise zu missachten. Es gibt aber Grenzen wie z.B. die öffentliche Sicherheit (35 Abs 8 StVO), die allgemeine Sorgfaltspflicht (1 StVO), der Schutzauftrag ggü. benachteiligten Verkehrsteilnehmern (3 Abs. 2a StVO) , die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer und die Dringlichkeit der Aufgabe. Es ist natürlich gewünscht bein Inanspruchnahme der Sonderrechte es durch min. Blaues Blinklicht anzuzeigen aber wird nicht verlangt
Aaaah, endlich mal wieder Werbung mit ein bisschen Galileo dazwischen.
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@@DieSchmierlaus wird mittlerweile von youtube erkannt ;(
@@mranonym0us kann mich mit dem Adblocker nicht beklagen, funktioniert tadellos.
@@mranonym0us nö musst halt ublock nehmen
Die Länge des Videos ist bestimmt kein Zufall Galileo
😂😂
Warum?
@@saschamm4864 1312 ACAB
Naja, nicht ganz. Geht ja nur 13:11. Da fehlt ne Sekunde...
Polizist:" wo kommen Sie her?"
Ich:" von da 👈"
Polizist:"und wo gehen sie hin?"
Ich:" nach dort 👉"
Ich komme aus der gegen Richtung. Und wo hin in die andere Richtung.
Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis ist ein unterschied Galileo…
Ja, das ist ein Riesenunterschied: Ohne Führerschein heißt keinen dabei, ohne Fahrerlaubnis heißt, man hat keine. Straftechnisch ein Unterschied wie Tag und Nacht. 😉
4:08 Aber Polizeibeamten dürfen einen Bürger duzen, aber der Bürger nicht den Polizeibeamten? Es gibt kein Gesetz, dass man höflich zur Polizei sein muss und andersrum, der Polizist ist nicht verpflichtet höflich zum Bürger zu sein? Natürlich sollten beide Seiten höflich sein!
Wenn mich ein Polizist duzt dann duze ich den auch ! Wenn er/es das nicht will muss er zu mir auch "sie" sagen , ansonsten hat er/es Pech 🤷♂️🙂👍
Weiß nicht, ob das so ist. Aber es wird dann halt gegenseitig- immer.
Das Polizisten höflich sein müssen. Je nach Situation ergibt sich aus der Dienstvorschrift.
Man kann eine Geldstrafe bekommen, wenn man einen Polizisten Duzt. Und sogar nicht wenig
@@einfachnurkatharina8403 Es beruht wohl immer auf Gegenseitigkeit.
In Berlin ist das Du wohl eher üblich als auf dem bazrischen Lande.
Dafür dass das Duzen so verpönt ist, sieht man in diversen Dokus aber immer wieder, wie Polizisten wildfremde Menschen einfach Duzen. Besonders im Umgang mit jungen Erwachsenen oder Obdachlosen habe ich das schon sehr häufig beobachtet.
Der Polizist darf ja auch duzen, nur der normale Bürger nicht, weil ja der Polizist nicht privat unterwegs ist.
@@chris_0018 Folgt man deiner wirren Logik, darf ich nicht geduzt werden, wenn ich beruflich im Auto unterwegs bin, auf den Weg zum Feierabend aber schon.
Es hat ganz einfach etwas mit gegenseitigen Respekt zu tun. Niemand will von einem Polizisten (oder egal von wem) gedutzt werden, wenn der andere seinerseits auf das Sie besteht.
Der Fußgänger bei 1:52 zeigt definitiv ein Don't :D
Top arbeit😂 video über die Polizei mit einer länge von 13:12 😉 genau mein humor 💪
Der Abschluss mit der Zivilcourage war das Beste!
Ja man kann wirklich IMMER irgendwas tun, wenn andere in Not sind! Mindestens Beobachten, Dinge merken, sich als Zeuge zur Verfügung stellen und vor allem Hilfe rufen! (Notruf).
11:15 Mit der bayerischen Polizei hatte ich noch nie Probleme. Anders ist es aber z.B. in NRW. Dort wirst du, nur weil du als "junger" Fahrer ein hochpreisiger Auto fährst andauernd grundlos rausgezogen und es wird sich teilweise über dich lustig gemacht, etc. Seit einem besonderen Vorfall, habe ich immer eine Dashcam mit Innenraumüberwachung im Auto. Wenn die Polizei mich anhält und kontrollieren möchte, weise ich sie auf die laufende Aufzeichnung hin. Seitdem verlaufen die Kontrollen immer respektvoller. Schade eigentlich, dass man erst zu solchen Maßnahmen greifen muss, um mit Respekt behandelt zu werden. Aber nochmal: Bayerische Polizei, ich liebe euch 🥰
Zu recht machen sie sich über dich lustig 😂
Ist es ein Zufall, dass das Video 13:12 Minuten lang ist oder war das geplant?
Es ist 13:11.... So ein Quatsch.
@@rickmuc089 Wenn man das Video auf der Startseite sieht sind es 13:12 minuten
Dachte ich mir auch gleich mit Absicht 13:12 diese Zeitangabe 😅
Wow witzig das Video geht 13:12 ?
😹 ist es denn nach den Kommentaren gekürzt worden? Bei mir geht es jetzt eine Sekunde weniger 🤔
@@Abcdefghi592 das video geht wenn du es anschaust 13:11min. Ich hab es zum Beispiel auf der Liste "Später ansehen". Da stehen tatsächlich 13:12 min :)
Danke für dieses informative Video! Einen schönen Abend und bis bald,
Euer Fsn Koni 😊🎉🇩🇪☘️
Sehr toller Beitrag. Gefällt mir gut. Sehr Idyllisch und geordnet. Was mir jedoch nicht so gefallen hat war die vermeidlich harmlose Frage der Redakteurin: "Ihr seid auch befreundet oder?" Diese Frage war für die Polizistin (so kommt es rüber) etwas unangenehm. Sie lächelt verschmitzt und schaut zur Bestätigung ihren Kollegen an. Bei dieser nicht offenen Frage können beide ja in dieser Kamerasituation schlecht "Nein" sagen. Aber sonst sehr toller Beitrag!
Sehr sympathische Kiwara!
Bei den meisten Miet + Pool Fahrzeugen ist generell eine Kopie des Fahrzeugscheines dabei, wenn fahrten ins Ausland anstehen kann man beim Besitzer den Original anfordern.
Im Gegensatz zu den Fernsehleuten sind die Polizeibeamten äußerst sympathisch.
Das sind die besten Polizisten, wenn die Humor haben. Es gibt Polizisten, die nicht so Humorvoll sind wie die hier im Video. Man kann auch mal ein Auge zudrücken bei den Bürgern.
Ich komme aus Prien und ich sag immer "Servus". Hat noch nie einen Polizisten gestört. Das ist in Bayern normal und da stört sich keiner dran.
Video geht 13:12 Minuten. Zufall? 😂
13:11...
Es sind 13:11 du Genie.
@@rickmuc089die eine Sekunde.
@@grokur9714 die eine Sekunde.
😂😂😂🔝
Es gibt auch Gute und hilfsbereite Polizisten.
Wo?
Zufälligerweise hat dieses Video eine Länge von 13,12 mins😂🫶
Also mit der Duzerei das kenn ich eigentlich nimmer so...gerade seit es bei der Polizei einen Generationswechsel gab und die Herren und Damen Polizisten so altersmäßig im Schnitt zwischen 20 und 40 sind, ist da eigentlich immer das gegenseitige Du am Start.
Ich fahre auch immer unverändert weiter, halte mich so weit wie möglich rechts und blinke rechts, um zu signalisieren, dass ich das bemerkt habe und so wissen die Polizisten das auch, dass sie gesehen wurden und die haben eh schon längst mein Fahrverhalten gesehen also ist es doch am unkompliziertesten, wenn ich so weiterfahre wie zuvor. Fahre ich auf dem Motorrad, mache ich noch eine "vorbeiwink" Bewegung. "Fahren sie ruhig vorbei." Auf der Landstraße mache ich das auch so, aber da gebe ich dann meistens ein Handzeichen oder Warnblinker, um auch hier zu sagen "Ich habe sie gesehen." Nur mitten auf einer Landstraße halte ich nicht an. Und auf Autobahnen fahre ich die nächste heraus. Damit bin ich eigentlich immer ganz gut gefahren. Allerdings were ich selten kontrolliert. (Ich halte mich eigentlich IMMER an die STVO. ). Genauso mit Alkohol oder sonstigem. Ich bekomme oft gesagt "die Paragraphenreiterin" oder so. Aber auch wenn ich noch fahren kann, nach einem Schnaps oder so. SOLLTE etwas passieren, würde ich mir ewig Vorwürfe machen, ob ich nicht ohne diesen einen Schnaps eventuell doch 0,01 Sekunde schneller reagiert hätte oder so. Das mache ich alleine aus Selbstschutz nicht.
"Fahrzeugschein nur in Kopie, geht gar nicht". Entschuldigung, aber das stimmt so nicht... Man darf durchaus eine Kopie des Scheines mit sich führen, sofern diese beglaubigt wurde. Das kann man bei der Zulassungsstelle abzeichnen lassen.
Auch ohne beglaubigung
@@GuteLauneHerr Nein. "6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen. Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren, ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente." Laut mehreren Polizisten MUSS eine Kopie, wenn sie mitgeführt wird, bei der Zulassung vorgezeigt und merklich beglaubigt sein. Ansonsten, siehe oben.
Die Erklärung warum ist einfach: Eine Kopie kann überarbeitet werden... Eine Unterschriebene oder gar gestempelte usw Kopie allerdings nicht.... (Genau aus diesem Grund wurden ja leider schon des Öfteren Rohlinge entwendet, weil dies eben nicht so einfach ist diese Dokumente zu fälschen. Es mag sein, dass es Polizisten gibt, die einfach nett sind. RECHTLICH allerdings ist eine Kopie keineswegs ausreichend.
@@GuteLauneHerr Sorry, das ist so nicht richtig. Erstens... Wer das Video sieht, der bekommt diese Frage schon im Video beantwortet..... Unter "Dont´s".
Des Weiteren habe ich das schon mehrfach von Zulassung und Polizei bestätigt bekommen. Kopien sind KEINE amtlich anerkannten Dokumente. Da mir eh nie einer etwas glaubt: "Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden? Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert." / " 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen. Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren, ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente." Reichen die beiden?. Sorry, aber ich schreibe sowas doch nicht aus Langeweile.... Laut BEIDEN ist es nur erlaubt, wenn die Kopie bei der Zulassungsstelle überprüft UND beglaubigt wurde.
@@GuteLauneHerr Sorry, das ist so nicht richtig. Erstens... Wer das Video sieht, der bekommt diese Frage schon im Video beantwortet..... Unter "Dont´s".
Des Weiteren habe ich das schon mehrfach von Zulassung und Polizei bestätigt bekommen. Kopien sind KEINE amtlich anerkannten Dokumente. Da mir eh nie einer etwas glaubt: "Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden? Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert." / " 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen. Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren, ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente." Reichen die beiden?. Sorry, aber ich schreibe sowas doch nicht aus Langeweile.... Laut BEIDEN ist es nur erlaubt, wenn die Kopie bei der Zulassungsstelle überprüft UND beglaubigt wurde.
@@GuteLauneHerr Sorry, das ist so nicht richtig. Erstens... Wer das Video sieht, der bekommt diese Frage schon im Video beantwortet..... Unter "Dont´s".
Des Weiteren habe ich das schon mehrfach von Zulassung und Polizei bestätigt bekommen. Kopien sind KEINE amtlich anerkannten Dokumente. Da mir eh nie einer etwas glaubt: "Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden? Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert." / " 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen. Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren, ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente." Reichen die beiden?. Sorry, aber ich schreibe sowas doch nicht aus Langeweile.... Laut BEIDEN ist es nur erlaubt, wenn die Kopie bei der Zulassungsstelle überprüft UND beglaubigt wurde.
Stark
Nichtmal 4 Sätze gesprochen und direkt Werbung.
Der hat nicht geblinkt und sich selbst geoutet
Falls einer von denen mitliest:
So wie die beiden dargestellt wurden würde ich mir alle Polizisten wünschen:
Die scheinen nicht pingelig, gehen mit gesundem Menschenverstand dran, wollen helfen statt "ihre Position ausleben" und auch das mit dem Video ist doch fair play- filmen nur gegenseitig nach Ankündigung.
Find ich OK. Alles Gute den beiden! 👍
Werbesendung für die Polizei. Wie verhalten die sich wenn keine Kamera in der Nähe ist ?
@@mm-ym7ov Wissen wir icht.
Aber unterstellen möchte ich denen auch nix Negatives.
Die sind Beide auch sonst so.
Respekt ist wichtig von beiden Seiten. Ich wurde von Beamten auch schon mit 'Du' angesprochen.
Als Polizeibeamter sollte man mit der Einhaltung der STVO immer mit guten Beispiel voran gehen.Bei 2,00 Minuten stellt die Beamtin das Einsatzfahrzeug in einer Haltestellenbucht ab. Obwohl 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild absolutes Halteverbot besteht.Das alleine wäre schon bei einen normalen Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld von 55 Euro.Ich kann nicht als Autoritätsperson andere Verkehrsteilnehmer über Fehlverhalten belehren bzw. kostenpflichtig verwarnen und selber nicht viel besser sein🤔.
Chef, wenn man mit der StVO rumprahlt, sollte man sich auch mit der StVO auskennen und sich jeden Paragraphen durchlesen ,besonders den 35. Denken, drücken, sprechen
Mir hat sich ein Polizeifahrzeug mal mit Blaulicht auf der Landstraße von hinten genähert. Bei erlaubten 70 auf der Brücke in der Kurve mit Gegenverkehr wäre anhalten definitiv das falsche gewesen. Bin halt dann mit 90-100 weitergefahren bis es halt die Möglichkeit gab abzubremsen
Ich hatte mal die Situation, dass die Polizei mit Blaulicht und Sirene hinter mir ankam in einer ziemlich langen einspurigen Baustelle, die links und rechts Betonbarrieren hatte, innerorts. Die Polizei hatte also keine Chance vorbeizukommen, natürlich auch nicht wenn ich stehen geblieben wäre. Sollte man in sich in diesem Fall an die Geschwindigkeitsbregrenzung halten oder soll man sie deutlich überschreiten bis zum Ende der Baustelle damit die Polizei schneller voran kommt?
Letzteres. An einer Kreuzung ist auch dann der "Rotlichtverstoß" gerechtfertigt. Merk dir einfach: Das Schlimmste, was du tun kannst, ist das Einsatzfahrzeug zu behindern
Du musst dich aber selbst nicht gefährden. Wenn es nicht schneller geht oder du es dir nicht schneller zutraust, ist das halt so.
...die würde ich abhängen...🤣 (nur Spaß)
Maria und Florian wären doch ein Traumpaar
Fahrzeugschein in Kopie... Erzählt das mal den Autohäusern. Da haben einige nur eine Kopie des Scheins im Fahrzeug
Titel: "Dos and Don'ts bei der Polizeikontrolle" nicht euer ernst englisch ist nicht schwer
Das ist Denglisch... 😂
Es gibt kein Denglisch.@@jonastrucker11
?
wie die meisten ,habe och das video abgebrochen wegen werbung , schwachsin
Respekt von den Minions😂
Das Video geht genau 13:12 Minuten… sehr auffällig😂😂
Es sind 13:11... Seid ihr alle blind??
@@rickmuc089 bei UA-cam ist es immer so das es mal vorkommt das bei dir jetzt 13:11 angezeigt wird und bei anderen auch 13:12 oder auch 13:13😂
Ahhh youtube spezial Edition 😅
was haben alle mit 13:12 minuten? erklärung?
Auch in Rostock sprechen die meisten mit der „Du“-Form an. Das ist heutzutage seriöser und erweckt mehr Vertrauen.
Wer mich duzt, wird zurück geduzt
Für was krieg ich denn einen Strafzettel wenn ich einen Polizisten duze?!
Beleidigung.
Die Geldstrafe ist sogar nicht gering
Mehr werbung als video
Checkt das mal Florian wird Florian ausgesprochen und nicht Florijan
Da ist ein Video zwischen der Dauerwerbesendung bitte nächstes Mal die Clips entfernen
wiso so viel werbung ist ja zum kotzen schämt euch galileo echt traurig
Berufsgeheimnis sagt der 😂😂😂😂
Nicht eher Racial Profiling?
Grüße gehen raus ✌🏼
Nein, eher Erfahrungswerte
Und seit wann darf man als Polizistin Nasenpiercing tragen😮
Meine Lieblingsstelle war bei 13:12 :)
Die videolänge ist auch perfekt! 😂
Kurze Pause? Im Tatort lernte ich, dass man Polizisten immer am Currywurst Stand zu finden sind.
Oder im Deutsch Kurs. Oder wie auch immer man das schreibt...
A.C.A.B.
Sind im Übrigen 10 Euro Verwarnungsgeld nicht 15
Warum klärt ihr nicht mal auf was mit nüchternen Cannbis Konsumenten gemacht wird auf den Strassen. Die Tatsache das man nüchterne Leute zu Straftätern macht ist kein Skandal ?
Man darf aber aufnehmen ohne Gesichter und ohne es zu veröffentlichen auch wenn die Bodycam von den Polizisten nicht an ist .
Falsch.
Aufnehmen im öffentlichem Raum sind ok,die Tonaufnahme ist nur verboten.
Seit wann kann ich die Strafe in Bar bezahlen ?
Jene Strafe nennt sich Verwarnungsgeld (bis 55€) kann auch durchaus vor Ort in Bar gezahlt werden. Ab 60€ kann erst gezahlt werden nach Erlass des Bußgeldbescheides, weil es sich hierbei dann nicht mehr um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt.
@@MariusZeissner Die Bar zahlung ist maximal eine Ausnahme und wird so eigentlich nicht akzeptiert. Nur Ec Karte oder ähnliches. Die Verfahren sind aber auch unterschiedlich von Ort zu Ort Bar zahlung ist aber im Regelfall nicht möglich
@@HabRazerMaus doch, zumindest in Bayern und es wurde mir sogar angeboten, Bar oder Karte ansonsten hätte ich es auch überweisen können (->56/57 OWiG)
@@MariusZeissner Immer mit Karte zahlen. Dann kann sich das keiner einfach in die Tasche stecken...
02:40 Audi und Tattoo, da hast verschissen. Dann der BMW Fahrer :D Also mit dem Fiat Multipla wirst nicht angehalten....
Hä so ein Quatsch wegen Führerschein dabei haben. Ich geb immer mein Ausweis ab und wenn die meine Personalien über Funk durchgeben, dann kommt da ja ob man einen Führerschein hat oder nicht 🙈🙈🙈
Ja ist aber eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit 10€ belegt ist.
13:12 - Zufall?
ja mit deutschen ist die Polizei natürlich gut aber mit ausländern immer streng
Muß sich die Polizei OHNE BLAULICHT und Martinshorn an alle Verkehrsregeln halten?
Ja, wenn die Polizei ohne Blaulicht und Sirene unterwegs ist, müssen sich die Polizisten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die geltenden Verkehrsregeln halten. Das Blaulicht und die Sirene signalisieren Sonderrechte gemäß § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ohne diese Sonderrechte gelten für sie die gleichen Verkehrsregeln wie für alle anderen.
Wenn sie im Einsatz sind nicht. Sonderrechte haben sie auch ohne Blaulicht.
§ 35 Abs. 1 STVO besagt: „Von den Vorschriften [der STVO] sind […] die Feierwehr, […] die Polizei […] befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“
Auf einer normalen Streifenfahrt haben sie also keine Sonderrechte und müssen sich an (fast) alle Verkehrsregeln halten. Während einem Einsatz ob mit oder ohne Blaulicht haben sie Sonderrechte, dürfen also auch schneller als sonst fahren. Auf der Fahrt zu einem Wohnungseinbruch ist es z. B. sinnvoll, kurz vor der Ankunft das Blaulicht auszumachen, damit der Einbrecher nicht mitbekommt, dass die Polizei kommt.
Hingegen gilt das Wegerecht nur mit Blaulicht und Einsatzhorn. Es besagt, dass alle Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen (§ 38 Abs. 1 StVO).
Fazit: Auch wenn das Blaulicht aus ist und du keinen Platz machen musst, darf die Polzei im Einsatz trotzdem gegen Verkehrsregeln verstoßen.
@@CustomGarageAlsacedas ist einfach falsch.
@@CustomGarageAlsaceleider falsch. Ließ gerne meinen anderen Kommentar und den § 35 StVO. Sonderrechte gelten auch ohne Blaulicht.
Ich bin nicht dafür da, der Polizei den Alltag zu erleichtern. Die Polizei soll einfach Ihren Job machen und nicht leute unnötig nerven.
Richtig aber man muss sich auch nicht wie der größte Haubentaucher anstellen. Einfach zumindest man selbst sein und nicht provozieren.
es ist ein geben und nehmen. wenn du deren job leichter machst, machen sie auch dein leben leichter
@@toomuchcherry544ne die nehmen dich nur noch leichter auseinander
Do Augenkontakt
Seit wann werden eigentlich auch die Werbepausen hochgeladen?
Hier waren allerdings noch ein paar Schnipsel mit irgendwas über Galileo und Polizei drin.
10:45 der sog. "Besitznachweis" ist rechtlich nicht verpflichtend. Es kann demnach kein Bußgeld folgen, sollte man den Führerschein nicht nachträglich auf einer Dienststelle vorzeigen. Selbstverständlich droht aber ein Bußgeld, wenn man den Führerschein nicht mitführt.
ACAB ACAB ACAB
Vielleicht nicht die Polizisten sondern die Justiz fragen, wie man sich bei einer Verkehrskontrolle zu verhalten hat...
Naja, weil die Justiz auch in ganz vielen Punkten GANZ BESTIMMT weiß, wie wichtig die eigene Sicherheit ist ne?
Darf in einem Polizeiausweis eine Lochniete in der Ecke des Ausweises angebracht sein?
Da müsst Ihr mal hier in Malta dabei sein wenn die Polizei unterwegs ist. Das ist absolut crazy. Kontrollen gibt es selten. Sie haben sonst genug zu tun. Fahrzeugausweis immer Kopie. Ein Grundprinzip. 🤣
So besonders gut kann das Bauchgefühl der Polizisten nicht sein. Ich wurde bei uns in der Gegend innerhalb von 2¹/² Jahren 18 Mal kontrolliert - ohne Resultat
@@manfredmuller2925 ja genau, weil es bei der Polizei ganz bestimmt pro Dienststelle nur einen Beamten gibt und nicht 40 50 60 und mehr (großen Deinstellen). Und bestimmt gibt es ein Protokoll, wo steht welche Autos angehalten wurden. Einfach mal bisschen nachdenken
@@MariusZeissner : In der kurzen Zeit 18 mal ist schon sehr sehr auffällig.
Ließt man Hannah rückwärts kommt das selbe bei rum, kann wenden und drehen wie du willst...
Was kann ich tun bei falsch parkenden Polizei Autos?
@@CustomGarageAlsace den Paragraphen 35 Abs. 1 StVO lesen.
Nichts unnötiges mit der Polizei sprechen . Wenn möglich nur Angaben zu seinen Personalien. Keine Angaben zu Drogen oder Alkoholkonsum. Keine freiwilligen Tests, nicht in die Augen leuchten lassen. Wenn der Polizist das ungefragt macht, sofort widersprechen.
🤣🤣🤣
Vertraue nie der Polizei!
Hahahaha du bist ja ein richtiges Genie 🤡🤡
@@rickmuc089 Danke danke 😂
Sie halten jeden an der ohne Licht fährt
@@NoName-cx3gk geringfügige Ordnungswidrigkeit (
Seit wann nimmt die Polizei auch Bargeld an?
Paar Jahrzehnte…
12:53 singen soll ganz gut helfen hab ich mir sagen lassen 😉
Videos mit Theme, wo ich sicherstelle, dass es viele Klicks & Kommentare gibt: Einwanderung, Polizei, Auto & Tempolimit, die Grünen. 😂
Ich verstehe nicht wieso sich die Polizei selbst nicht an die Gesetze hält, ich weiß nicht wie oft die schon teilweise doppelt so schnell ohne Martinshorn usw unterwegs waren, zb bei Baustellen... oder es wird nicht geblinkt, müssten doch Vorbilder sein?
Wenn die Polizei im Einsatz ist und sich dafür entscheidet kein Blaulicht anzumachen, haben sie trotzdem Sonderrechte und dürfen z. B. auch schneller als sonst fahren.
Sonderrechte haben sie im Einsatz immer. Nach § 35 StVO immer, wenn es bei hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist.
Auf der Fahrt zu einem Wohnungseinbruch ist es z. B. sinnvoll, kurz vor der Ankunft das Blaulicht auszumachen, damit der Einbrecher nicht mitbekommt, dass die Polizei kommt.
Hingegen gilt das Wegerecht nur mit Blaulicht und Einsatzhorn. Es besagt, dass alle Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen (§ 38 Abs. 1 StVO).
Fazit: Auch wenn das Blaulicht aus ist und du keinen Platz machen musst, darf die Polzei im Einsatz trotzdem gegen Verkehrsregeln verstoßen.
Weil Sonderrechte kein Blaulicht voraussetzen, zumindest werden sie im 35 StVO nicht gefordert. Sonderregelung ermöglichen es zu gegebenen Zwecken die StVO teilweise zu missachten. Es gibt aber Grenzen wie z.B. die öffentliche Sicherheit (35 Abs 8 StVO), die allgemeine Sorgfaltspflicht (1 StVO), der Schutzauftrag ggü. benachteiligten Verkehrsteilnehmern (3 Abs. 2a StVO) , die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer und die Dringlichkeit der Aufgabe.
Es ist natürlich gewünscht bein Inanspruchnahme der Sonderrechte es durch min. Blaues Blinklicht anzuzeigen aber wird nicht verlangt