Ab wann gilt das neue PV-Gesetz? Das steht im finalen Entwurf!
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- Опубліковано 5 лют 2025
- Noch steht es nicht in der Tagesordnung des Bundestags. Aber der finale Entwurf der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, das auch die Regelung und Aussetzung der Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen regelt, liegt uns nun vor. Damit ist auch klar, ab wann das Gesetz gelten wird.
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Unsere PV-Anlage: 20,56 kWp 44x IBC Polysol 270/285 Wp 10° aufgeständert Ost-West (-65°/115°) / 11x Astronergy 405 Wp Ost (-65°) / 10x Astronergy 405 Wp Süd (25°) - SMA STP SE 10.0 + STP 6.0 - Speicher LG Resu Flex 8.6 kWh - SMA eCharger 22 - Ertrag PV: 615 kWh/kWp
Unser Balkonkraftwerk: 1,78 kWp 4x IBC-Module 445 Wp 90° an der Fassade Süd-Ost (-65°) - Speicher 3,2 kWh - Wechselrichter 600 W.
Unser Elektroauto: Tesla Model 3 Performance mit jährlicher Fahrleistung 15.000 km, davon 3000 km Langstrecke mit auswärtigem Laden.
Unsere Heizung: Wärmepumpe Vaillant arotherm plus VWL 75/6 A - Heizleistung bis 7 kW - elektrische Leistung bis 3 kW - Gasverbrauch bislang ca. 24.000 kWh.
Unser Wohnhaus: Atriumbungalow BJ 1983 unsaniert - 120 m² Erdgeschoss mit FBH - 40 m² Keller ungedämmt ohne Heizung - Dämmung Außenwand (42 cm Kalksandstein) 10 cm - Dämmung Flachdach 15 cm - Holzfenster mit Doppelverglasung aus 1983 - 2 Personen-Haushalt - Temperatur Wohnräume: 19-20° - Temperatur andere Räume 17-18° - Temperatur Keller 16-18° Heizlastberechnung: 8 kW. Gebäudeenergiebedarf: 160 kWh*m²*a
Wie ich schon lange vorausgesagt hatte: Freitag, 31.01.25 9:45 Uhr berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Ich wette, @gewaltignachhaltig ist Freitag live mit dabei und wird dann berichten 🙏👌💪🤗
@@gewaltignachhaltig kleiner Tipp, wer sich selbst lobt oder bestätigt, wird von anderen teils negativ aufgenommen. Deine unaufgeregten Infos sind doch deine Botschaft! Konzentrier dich darauf
@@dirkbolte63 Nein, ich gehe ja noch einem geregelten Job nach.
Vielen Dank für deine Hartnäckigkeit, das du am Ball bleibst und dir die Zeit nimmst und das alles so transparent zu berichten ❤
@@FrodoBeutlin Das bleibt wohl auch schlicht die einzige Möglichkeit, noch eine zeitlang vom Solar-Irrsinn zu profitieren ..
Danke für das Update!
Anlagen, die nur fur den Eigenverbrauch gebaut werden (und desshalb sehr wenig bis gar nicht einspeisen), werden extrem benachteiligt! Die Kosten für das SMG kommen nie und nimmer wieder rein. Und die Abregelung ist auch über einen normalen Runsteuerempfänger (mit viel niedrigeren Kosten!) möglich.
Das ist Lobbyarbeit vom Feinsten 😢
Wenn es wenigstens fairen Wettbewerb bei den Messstellenbetreibern geben würde, dann hätte sich das Problem in ein paar Jahren erledigt. Aber von ~30€/a auf >160€/a ist echt ein Witz, dafür dass es quasi nur dem Netzbetreiber dient und ich selbst keinen Vorteil davon habe.
aber nicht bei Microwechselrichtern. Anlagen für den Eigenverbrauch rechnen sich eben über steigende Strompreise
@docschneider1272 Ok, da hast du recht. Bei sehr kleinen Anlagen muss man ja auch kein SMG einbauen.
Ich meinte explizit Anlagen, die mit (großer) Batterie und steuerbarem EV Charger und ggf. steuerbaren anderen Großverbrauchern deutlich mehr Eigenverbrauch (in kWh) erreichen als ein Balkonkraftwerk.
Ich dachte, ein Gedanke der Energiewende wäre möglichst seinen Verbrauch und seine Erzeugung in Deckung zu bekommen, also sowohl am eigenen Zähler als auch am Umspannwerk. Damit möglichst die Energie dort verbraucht wird, wo sie erzeugt wird und wenig Energie transportiert werden muss. Daher macht es aus meiner Sicht Sinn, meine Anlage an meinem prognostizieren Verbrauch auszurichten.
Aber dann kauft man ja kaum noch Strom und finanziert damit kaum das Netz - oh, wer hätte das gedacht, dass dann plötzlich ein Anschluss nach der max. Leistung bezahlt werden sollte und nicht nach dem Verbrauch.
@@basatanroadkiller6358 Nonsens. PV rentiert sich nach Eigenverbrauch, nicht nach Einspeisung.
@@wollek4941 Genau, das ist ja meine Meinung. Abwr warum soll man dazu verpflichtend ein SMG nutzen? Das hat bislang ohne funktioniert und die Einspeisung konnte fix oder per RSE im Bedarfsfall abgeregelt werden. Jetzt soll ich auf einmal mehr zahlen obwohl ich keinen Nutzen davon habe?!
So flott wie die Netzbetreiber in den Vergangenen Jahren mit Veränderungen umgegangen sind bedeutet das neue Gesetz wohl vor allem eines. Die meisten Anlagen werden stumpf auf 60% abgeriegelt 😅
Das ist ja auch einfacher und bequemer. Die VNBs erkaufen sich damit halt noch ein paar Jahre weiterwursteln.
Super im Bezug auf CO2 Einsparungen....
@@Sciencefriend warum können sich nicht Kommunen zusammenschließen und den überschüssigen Strom für lokale Wasserstoffproduktion nutzen? Ist das technisch zu aufwändig? Wasserstoff wird ja schon in Zukunft gebraucht für z.B. alte Gaßheizungen.
@@marv682 Gasheizungen können technisch nur 10% Beimischung von Wasserstoff verkraften. Das bringt also nix.
Das Problem ist nicht die (allerdings wie ich finde fürchterlich bürokratische) Abregelung und Nachvergütung derselben (man sollte wohl sicherheitshalber selber mitprotokollieren, denn wer weiß, ob in 20 Jahren diese Daten beim Messstellenbetreiber noch vorhanden sind...). Die ist "nur" nervig, kostet aber auch tatsächlich den Betreiber auch ein wenig Amortisation, da die Vergütung "später" natürlich weniger wert ist als zum Zeitpunkt der Abregelung. Das wirklich große Problem sind die absurd hohen Fix-Kosten für die Mess- und Steuertechnik. Die machen gerade bei kleinen Anlagen überproportional die Amortisation kaputt bzw. "motivieren" dazu, lieber unter 7 kWp zu bleiben, auch wenn mehr ginge (klarer Fehlanreiz). Auch frage ich mich, wer da garantieren soll, dass die mit allen Wechselrichtern und allen installierten Konstellationen mehrerer Wechselrichter von ggf. verschiedenen Herstellern etc. funktionieren soll. Also ja, es ist nicht alles schlecht an diesem Entwurf, aber es ist mehr schlecht als gut daran, meine Meinung.
Die Vergütung erhalte ich doch über den Netzbetreiber, nicht über den Messstellenbetreiber. Das Netzbetreiber wird sich für die Anlage vermutlich nie ändern, Fusionen mal ausgenommen. Aber auch dann sollte der Netzbetreiber noch die Daten haben.
Da die überwältigende Mehrheit „Amortisation“ überhaupt nicht rechnen kann, wäre das ja gar nicht so schlimm.
Habe heute gelesen, dass die Zeit der Nachvergütung mit dem Faktor 0,5 multipliziert wird, d.h. halbiert wird. Stimmt das so?
@ Stimmt, aber ERHEBEN tut die Daten nunmal der Messstellenbetreiber... naja mir egal, wer die letztlich in einer Datenbank speichert, nur ob in einem Land, das Digitalisierung einfach nicht hinbringt, sowas dauerhaft sicher gespeichert ist... ich zweifle.
@@dirkmuller9444 Da mache ich mir keine Sorgen, selbst wenn mal ein Datensatz verloren geht. Es gibt so viele fast identische Anlagen, dass man das im Nachhinein fair wird ermitteln und dann pauschal ausgleichen können.
Vielen Dank für deine Informativen Beiträge
Danke Dir für die Info, Abend ist gerettet, meine Anlage geht Freitag in Betrieb, Zähleranschlusssäule wurde heute gesetzt. Hatte durch die Meldung vom Montag, mich schon aufgeregt
Danke für die sachliche Analyse!
Ich kann diese ganzen Regulierungen nicht mehr verstehen. Einerseits können wir gar nicht genug Strom produzieren um Deutschland unabhängig von fossilen Importen zu machen, dann wird runterreguliert. Wann wird das Netz so ausgebaut das es die komplette Energie aufnehmen kann? Kann man nicht regional den Strom nutzen um Wasserstoff zu produzieren? Was ist mit den vielen Batteriespeichern als Puffer, wann kommen die?
Gleich kommt der Solateur um eine Giebel-PV in Westrichtung zu besprechen. Sollte die Einspeisevergütung für PV-Strom wegfallen, wird aus der gesamten Anlage eine Insel. Ich habe nicht investiert um etwas zu verschenken. Dann gibt’s halt für das Elektroauto noch eine Wallbox und fertig.
Seltsame Einstellung: "Nichts zu Verschenken" haben, aber gleichzeitig die großzügigen Subventionen abgreifen ..
Nun, wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Verzicht auf die MwSt bei der Photovoltaik eine Subvention.
Also ist es auch eine Subvention, bei Besserverdienenden ab, sagen wir mal 200.000 Euro 50 % Einkommensteuer nicht zu verlangen und die Progression bei 43 % zu beenden.
Warum werden Reiche subventioniert, und warum soll man sich Ihrer Meinung nach stattdessen an den Normalbürger halten der etwas gegen den Klimawandel tun möchte?
es geht ja ums kontinuierliche produzieren. Strom ins Netz schmeißen wenn ihn keiner braucht ist unnütz bis teuer. mit der regelung kommt man dem ein Stück näher. dein inselstatement vertseh ich an der stelle nicht. deine einspeisung wird eh gekappt - verschenken wirst du damit also nichts.
@@maddinshane
Und weil der Strom teurer ist, gibt es negative Strompreise?
Der Strom wird doch zu diesen Zeiten geradezu verschenkt.
Von hohen Strompreisen also keine Spur.
Und wenn kein Abnehmer da ist, der in der Mittagszeit seinen Verbrauch erhöht, muss man halt die Einspeisung etwas reduzieren.
Bisher reden wir da nur von wenigen Tagen mit vollem Sonnenschein, in der Zeit von April bis Juni, von circa 12 Uhr bis 14.30 Uhr. Vorher steht die Sonne zu tief und im Juli nimmt die Leistung aufgrund der hohen Temperaturen ab.
Ein Steuerungsmittel könnte darin liegen, den Strompreis während dieser Zeit auch für Haushaltskunden drastisch zu senken.
Klingt super! Die Steuertechnik und die Zähler werden teurer, Vergütung und Selbstnutzungsmöglichkeiten werden geringer. Vielen Dank an die "beste" Regierung die wir je hatten.
Dann schau dir doch mal an, was in Österreich kommt mit der neuen Regierung. MwSt wieder hoch und Abriegelung der WR auf 0, wenn zuviel Strom im Netz. Nicht mal Eigenverbrauch erlaubt. Da ist die deutsche Regelung noch recht "PV-freundlich".
Dafür ist PV so günstig wie noch nie.
@@gewaltignachhaltig Nützt mir ja nichts, da das Geld ja bereits teuer ausgegeben wurde.
Wo werden denn Selbstnutzungsmöglichkeiten geringer?
@thomasheu8601 Wenn man auf meinen Akku zugreift, dann habe ich ja nicht mehr die Hoheit auf meine Hardware. Ich würde gerne selbst bestimmen wie ich meinen Akku lade/entlade. So wie es auch mal gedacht war.
Einspeise-Regulierung kann man ja noch verstehen (beruht aber auch auf strategische vergangene Versäumnisse der Politik und Versorger). Aber wenn die Eigenproduktion für den Eigenverbrauch abgeblockt wird ist das eine eindeutige Regelung gegen die Rechte der Bürger und eindeutig unrechtmäßige Übervorteilung der Energieversorger, die dann sehr billig im Markt mehr Strom einkaufen und zu regulären Tarif-preisen den Kunden verkaufen werden. Deren Verkaufsvolumen und Gewinn erhöht sich damit eindeutig zu Lasten der Verbraucher. Der Fehler liegt hier also im Gesetz selbst. Also klare Beeinflussung der Parlamentarier durch die Lobbyisten der Versorger-firmen. Leider kommen auch hier von Ihnen keine klaren Worte mehr. Schade. Ich glaube auch Sie werden langsam aber sicher von diesen Interessengruppen vereinnahmt. Sehr Schade.
Grüße aus Wenden-Hünsborn von einem Geisweider.
Danke für deine Arbeit Martin, du bist immer sehr aktuell und gut informiert.
Deine Videos helfen sehr bei Planung und Ausführung der eigenen PV-Anlage. Ich habe bereits einigen Freunden von deinem Kanal berichtet, die gerade das Thema PV angehen möchten.
Liebe Grüße aus der alten Heimat.
Ahoi
Stefan 🙋🏻♂️😘
(15 kWp, Ost/West, kein Speicher - - - Dach voll 😉)
Da grüße ich doch mal fröhlich zurück in die Heimat.
Hier auch Klafelder Grüße an alle 😂
Danke Herr Regierungssprecher. Bin auf die angekündigten Berechnungen gespannt. Fairerweise muss man sagen, dass die Preise im freien Fall sind, da ist es nicht so schlimm, wenn die Einspeisung sinkt.
Mich interessiert vor allem, ob sich Einspeisung angesichts der teuren Kästchenmiete überhaupt noch lohnt. Für 200€ im Jahr tue ich mir das Ganze nicht an.
Super spannend ist auch, ob der Strompreis überhaupt noch nennenswert schwankt, wenn wir die Mega Batterien haben. Dann reicht ein Speicher, der mich zwei Tage unterstützt und Tibber macht auch keinen Sinn mehr. Der Rest wird eben gekauft.
Was ist mit Bestandsanlagen?
Mir fehlt ein eindeutiges Statement, dass diese nicht abgeregelt und aufgebrochen werden?
Und für die Umstellung nach des Einbaus des insys kommt der PV Verkäufer nochmal und stellt mir die Anlage um. Großartige Regelung.
#Ehrenmann
Danke für dein Engagement.
Im Zweifelsfall werde ich unser Gerät auf Nulleinspeisung einstellen,watt solls.Die paar Euros fur unseren eingespeisten Strom kann auch verzichten.Speicher vergrößern und mehr sebstverbrauchen oder mit dem Nachbarn teilen.😅
Genauso 😊
Danke für die Info. Jetzt bin ich erleichtert dass es nicht rückwirkend in Kraft tritt.
Super. Habe heute eine Mitteilung vom Installateur bekommen das am Montag die Montage meiner Anlage beginnt. Dann wohl noch zu den alten Bedingungen.🎉
Das sollte doch klappen. Viel Freude damit.
Meine Anlage produziert seit Ende letzter Woche Strom und mit dem Antrag will er sich Ende dieser Woche mit mir zusammensetzen…. Das müsste dann auch noch klappen mit den alten Bedingungen
Wann ist die Verlautbarung?
@@uweschmidt922 Häh,
das geht doch gar nicht. Du darfst doch nicht vor Anmeldung produzieren.
Damit verliest Du de jure Dein Recht auf EEG Vergütung, denn damit sind Deine Module nun gebraucht !
Gebrauchte Module können keine EEG Vergütung bekommen.
@typxxilps im Internet habe ich diesbezüglich nichts davon gelesen:
Einspeisevergütung abhängig vom Inbetriebnahmedatum
Das Datum der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ist entscheidend, schließlich entscheidet es über die Höhe der Einspeisevergütung. Wer also im Dezember eine Anlage baut, sollte darauf achten, dass diese auch im Dezember noch in Betrieb genommen wird, da die Einspeisevergütung bereits ab dem Januar weiter sinkt - und das für 20 Jahre.
Für die Inbetriebnahme ist es lediglich erforderlich, dass die Anlage Strom erzeugt - es ist nicht notwendig, sie bereits beim Energieversorger angemeldet zu haben, eine Netzverträglichkeitsprüfung muss ebenso wenig durchgeführt worden sein, wie die Verlegung von Netzanschlüssen und anderen Anschlussleitungen.
Preise für die Messtechnik Da kann ich nur sagen: Die verarmten Messstellenbetreiber müssen ja auch von was leben, dann doch lieber von den Einnahmen, die keiner vermeiden kann. So wird es immer gehen und leider hat kaum jemand die Chance, sich vom Netz unabhängig zu machen. Ich habe es ziemlich quitt mit diesen Sch…..
Arbeitest du umsonst ??? Ich habe solche Kommentare auch unglaublich quitt.
WIRD spannend. Ob sich kleine Anlagen dann verInseln oder sich saisonal abmelden vom Stromnetz (Frühjahr bis zum Winter) ?!? Damit entfällt in der Zeit die Grundgebühr...
Entgangene Einspeisevergütung gegen ersparte Grundgebühren und Zählerein-/ausbaukosten.
Oder Bi-Di-Laden beim Nachbarn oder Arbeitgeber, um durch den Winter zu kommen. "Ich fahr' mal eben zur Tanke, Strom holen..." 🤔
Weit weg sind wir nicht mehr davon, dass man sich aus dem Stromnetz dauerhaft verabschieden kann als strom-sparsamer EFH Besitzer bzw. Mieter.
Es gibt in Deutschland keinen Anschlußzwang…🙄
@@wollek4941 Doch. Die Netzbetreiber sind VERPFLICHTET Generatoren ans Netz anzuschließen. Welche Generation wo und wie angeschlossen werden MÜSSEN regelt der EU-Gridcode.
@@fiedlerbernd Am Ende ist ja beides richtig. Die Messtellenbetreiber können nicht kostenlos arbeiten, aber die derzeit drohenden Gebühren sind nicht nachvollziehbar. 165€/jahr bei Martins Anlage finde ich schwer zu begründen.
Super Video - Danke - Es bleibt also spannend
Weiss jemand wie das mit Anlagenerweiterungen läuft? Habe im April 2024 5 KWp in Betrieb genommen und dann im November durch Repowering meiner Alt-PV aus 2010 noch 6,3KWp aufs Dach gepackt. Leider kommt mein Elektriker nicht in Strümpfe den Papierkrieg zu erledigen. Da es ja nur eine Erweiterung (April 2024) wäre, wäre der Zeitpunkt unkritisch?!?
Leute ich bin begeistert. Meine 6.75 kWp Anlage kommt erst Ende Februar.
Ist es richtig das dann - da unter 7 kWp - nicht geregelt wird?
Aber die Einspeisevergütung wird schon "geregelt" oder? Und wie funktioniert das dann ohne intelligente Messtechnik?
Oder brauche ich mir überhaupt keine Sorgen machen?
Danke DE
Grundsteuer imens gestiegen,
Im Januar weniger Netto vom Brutto, Inflation, 2x VW E Auto wegen Softwaremängel rückabgewickelt und dann das hier.....
Macht keinen Spass mehr, ist etwas kacka hier geworden 😢
@gewaltignachhaltig Zu der 7 kW Grenze hab ich auch eine Frage. Die Regelbarkeit ist nicht gefordert, d.h. kein iMSys verpflichtend. Infolge der Kosten für das System wird das auch keiner freiwillig machen. Allerdings gilt ja dann permanent die Wirkleistungsbegrenzung auf 60% für diese Anlagen. Oder interpretier ich das falsch?
Top und hoffentlich ist die Hysterie um das Thema damit bald erledigt :-) Der Blogpost von Philipp Schröder auf LinkedIn gestern. Man o Man. Erst wollte ich es liegen lassen. Hat mich über den Tag aber dermassen gewurmt, so dass ich seinen Beitrag letztendlich dann doch kommentiert habe . Kann man so einfach nicht stehen lassen.
Freu mich sehr über deine angekündigte Analyse. Denke EMS und Akku wird massiv wichtiger werden.
Module bestellt!🙏 hoffentlich klappt es noch rechtzeitig!
Welche genau? 😮
@@Manu-nx2fj Trina Solar TSM-450NEG9R.28 Vertex S+ 450W
Hab schon die 445 Watt Variante als Balkonkraftwerk. Läuft gut
@@Moepiproduktions ah ok danke. Werde mir die Aiko neostar 2+ >450W holen
Tolles T-Shirt
Moin Martin, danke für die top aktuellen Infos.
Wenn man eine PV- Bestandanlage hat und nun eine Wärmepumpe einbaut...wird man dann auch mit dem Imsy beglückt?
Mir gehen einfach die Gebühren gegen den Strich. Nach meiner Meinung gehören Aufwendungen zur Erfassung und Abrechnung von was auch immer, auf die Rechnung des Verkäufers. Der kann diese auch absetzen und sich günstige Zähleinrichtungen beschaffen.
imSYS für alle Haushalte mit Verbrauch mehr > 6000kWh und PV >7kWp. Diese Regelung gilt schon seit über einem Jahr
Vielen Dank lieber Martin! Das versteht man in Berlin parteienübergreifend als Deregulierung, die jahrelang gepredigt wird. Das Gegenteil ist leider Realität. Es werden unabhängig von den Ergebnissen Deiner Berechnungen lieber Martin weniger PV Anlagen installiert werden. Der Wegfall der steuerlichen Einschränkungen (Thema Vorsteuerabzug, Kleinunternehmertum etc) hat die PV Installationen beschleunigt. Anstatt erneut zu regulieren, hätte man den Netz- und Speicherausbau sowie E-Auto Zulassungen mit einer Taskforce extrem beschleunigen sollen. Ich kämpfe in meinem sozialen Umfeld täglich für regenerative Energien, aber komplizierte Regeln werden die Gegenseite bestärken. Zumal das Verbrennen von fossilen Brennstoffen relativ einfach ist. Man muss keine komplizierte Erklärungen verstehen. Man verbrennt einfach. Komplizierte Berechnungen werden den Überzeugten bestärken, aber nicht den Skeptiker überzeugen.
Puh, nochmal Glück gehabt. Inbetriebnahme ist am Freitag morgen. 😅
Mittags lade ich meine BEVs, da bleibt dann eh kaum was zum Einspeisen übrig. Der Strom im Auto gibt den größten Einspareffekt. Umweltmäßig und finanziell.
Hier dasselbe. Habe alles was geht im Haus mehr oder weniger intelligent gesteuert, ohne BEV derzeit 71% Autarkie und 72% Eigenverbrauch über das ganze Jahr.
Der Wagen meiner Frau wurde im Dezember durch ein BEV ersetzt, mein Firmenwagen folgt im März. Da bleibt dann kaum mehr was zum Einspeisen und der Arbeitgeber vergütet mir die geladenen kWh zum Netzbezugspreis, nicht mit mickriger Einspeisevergütung.
Ansonsten noch die Poolheizung anschalten, Eiswürfel machen, Klimaanlage Laufenlassen, eismaschinekaufen...einfach mehr verbrauchen. Gibt schöne Sachen, die man mit Strom kann....
Unser BEV ist mittags zumeist am Arbeitsplatz ohne Lademöglichkeit oder am Wochenende für sonstige Aktivitäten unterwegs.... eine Poolheizung haben wir mangels Pool nicht...😂
@@bumann4967 zweites e auto kaufen.... eins steht eh immer... ;)
@@bumann4967 Wohlstands Probleme. öko interessiert niemand
Ich habe mich mit jemanden auf der Branche unterhalten.
Der sagte, das die Netze in den Regionen, die gedrosselt werden bevorzugt und zügig Erneuert/ Ertüchtigt werden müssten um damit halt nichts abgeregelt werden muss.
Wenn das so ist, werden die sich 3 mal Überlegen was wann und wo die drosseln.
Es ist eine Notfallmaßnahme und nicht zur Steuerung des Netzes gedacht, hat auch nichts mit Netzausbau zu tun. Das Fass ist halt voll.
@@christiane.5451
Wo das Fass wohl voll sein mag, dürfte eine interessante Frage sein.
In vielen Stadtteilen, wo vielleicht auf 10 oder 20 Prozent der Häuser eine PV-Anlage ist, auf keinen Fall.
Und in Regionen, wo mehr Anlagen am Netz sind, ist auch nur in den strahlungsintensiven Monaten April bis Juni damit zu rechnen, und das auch nur wenn kein Wölkchen am Himmel steht.
Nicht umsonst wurde in den Niederlanden nach einer Studie mitgeteilt, dass die Leistung der angeschlossenen Solaranlagen ohne Probleme das 1,5 fache der Netzkapazität betragen darf.
@thomaskania5100 Thing Bigger. Es geht doch nicht um das Verteilnetz. Es geht um das Gesamtsystem. Wenn die Last Gesamtdeutschlands unter der Erzeugung liegt und du nicht mehr exportierten kannst als möglich und dabei alles abgeregelt ist was möglich ist, wirds trotzdem nicht reichen. Die kleinen Anlagen können Gesamt Deutschland versorgen bzw überversorgen. Und dann steigt die Frequenz und das Netz schaltet sich ab.
Im Februar wird einiges was Strom betrifft, beschlossen.
Energiewirtschaftsgesetz und Zustrombegrenzungsgesetz.
Ich glaube das zweite hat mit der Abregelung bei zuviel Strom im Netz zu tun, bin mir aber nicht sicher. Auf jedenfall irgendwas mit „Zuviel“
Danke Martin. So mag ich das 😁. Sachlich und ruhig im Inhalt und Aufreißer 👍👍.
Ich sag mal, der Unterschied wird minimal werden und für wen es sich vorher nicht „gerechnet“ hat, für den wird es auch nicht besser. Nur das er jetzt eine neue Ausrede hat, nichts zu tun 🤷. Bitte, wenn er/sie es sich leisten kann.
Ich werde meine Sommereinspeisung „überarbeiten“ und einfach mal noch „netznetter“ probieren. Ich kann es ja und ein bisschen mehr geht immer. Vielleicht macht E3/DC ja auch da noch was, analog den dynamischen Preisen.
So, jetzt erstmal den ersten Teil schauen 😊.
Moin Anne 👋 Moin Martin 👋 schöne Grüße 🙂
Moin Jesko, bei uns heute Jahreshöchstwert in der Produktion. Der Akku wäre fast voll geworden.
@@gewaltignachhaltig es geht Berg auf 🙂 es ist auch richtig schön das es früher und länger hell ist 🫠 jetzt fehlt nur noch die Sonne 🌞 von morgens bis abends 😎
Danke für das tolle Video 👍
Verstehe ich es richtig, dass eine neue Anlage mit einer Modulleistung von 5,3 KWp von den Änderungen nicht betroffen wäre ?
Doch, wenn das neue gesetz im kraft treter und ihre anlage dar nach angeschlossen werd, gilten die neue regeln für dich.
Was ist eigentlich mit Anlageerweiterungen innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der ersten PV-Anlage? Also wenn ich im Dezember nach der alten Regelung eine Anlage gebaut habe, und ich diese innerhalb von 12 Monaten erweitere. Dann gilt das nicht als Neuanlage, sonder als Erweiterung der Altanlage und ich genieße die alten Regeln???
Die Frage beschäftigt mich gerade auch...
Ich war immer gegen die Abschaffung der 70% Regelung. Die Mittagsspitze hat man im Netz nicht gebraucht. Lieber mehr Modulleistung installieren, die auch bei schlechtem Wetter mehr liefern und nicht nur mittags von 11-14 Uhr.
Ich wäre tatsächlich für eine Förderung von Winter optimierten PV Anlagen.
Dieses mehr an Modulleistung ist offensichtlich nicht erwünscht, denn auch in dem neuen Gesetz wird als Maßstab bei den 7 kWp die Modulleistung angesetzt.
Wäre eine gleichmäßigere Einspeisung das Ziel, stünde in dem Gesetzentwurf eine maximale Wechselrichterleistung von 7 kWp. Dann spielte es keine Rolle, wenn an dem 7,0 kW Wechselrichter 10 oder 15 kWp Modulleistung angeschlossen wären.
Doch soviel Sachverstand ist wohl bei kaum einem Bundestagsabgeordneten zu vermuten.
Die Lobbyisten, die im Auftrag von Netzbetreibern und Energiekonzernen unterschriftsreife Gesetzesentwürfe vorlegen, bei denen die Abgeordneten nur noch den Finger zu heben brauchen, haben wieder einmal ganze Arbeit geleistet.
@@thomaskania5100 Seh' ich ganz genauso. Bei mir hier 20kwp, der Wechselrichter SH20T kann auch "nur" 20kw AC einspeisen, könnte aber max. 40kwp verarbeiten. Würde für Herbst/Winter noch 20kwp dazupacken, zumal die Panels wirklich spottbillig sind, wenn der Rest der Installation ohnehin schonmal da ist.
Hallo @gewaltignachhaltig . So nun wurde das heute verabschiedet aber wann tritt das in Kraft? Auch schon ab dem heutigen Tag? Weiß man ob das durch den Bundesrat muss? Danke für deine Antwort.
Ist für die 7kw Grenze die Modul oder Wechselrichter Leistung ausschlaggebend? Ich überlege aktuell, eine Anlage zu bauen und bei dem aktuellen Preis der Module würde ich liebe mehr davon nutzen und dafür aber Wechselrichter insgesamt kleiner 7kw nutzen. Denn es geht mir ja vor allem um den Eigenverbrauch und die Spitzenproduktion nützt mir ja sowieso nicht so viel.
Hallo,
Ich habe 2023 eine Anlage mit 5,1 kWp gebaut. Jetzt will ich im laufe dieses Jahres noch eine neue Anlage mit 6,84 kWp bauen. Bin ich dann nicht von der Steuerung betroffen oder zählt dann die Gesamtleistung beider Anlagen?
Wie ist das dann mit der Vergütung ner neuen Anlage? Die „alte“ Anlage von 23 wird ja sicherlich Bestand haben oder?
Grüße und weiter so!
Gibt es keine Petition, die man unterschreiben könnte?
Was denn jetzt? Ich hab das Video 3x angeschaut...aber trotzdem nicht verstanden. Bei 3:05 und 4:23 wird vom 1.1.2025 ausgegangen. Bei 5:40 geht es dann doch noch nach den alten Regeln?! Meine Frage ist: Bis wann muss die Anlage Inbetrieb genommen sein, damit sie noch in die alte Regelung fällt, bei der die Vergütung nicht ausgesetzt wird, wenn der Strompreis negativ ist? Oder andersrum gefragt: Bis wann muss die Anlage Inbetrieb genommen worden sein, um für den Betreiber der Anlage am wirtschaftlichsten zu sein? Welches ist das beste Datum für eine 29,5kWp Anlage? 28.12.2024, 15.01.2025 oder 28.02.2025? Was ändert sich konkret zwischen diesen drei Terminen?
Ich sagte doch, dass das falsche Infos in dem Posting waren.
@gewaltignachhaltig Welches ist das beste Datum für eine 29,5kWp Anlage? 28.12.2024, 15.01.2025 oder 28.02.2025? Was ändert sich konkret zwischen diesen drei Terminen?
@@TheManFromMoon Je früher desto besser
@@TheManFromMoonvermutlich der 15.01.25 sofern es nicht rückwirkend irgendwelche Änderungen gibt.
@@Ives-e1c den 28.02.2025 schließe ich mal aus, weil der am schlechtesten sein wird. Ich schwanke zwischen 28.12.2024 und 15.01.2025. Aber was genau sind die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser beiden Inbetriebnahmetermine?
Mein Speicher steht seit November…..Die installation der Paneele sollte in der ersten Januarwoche stattfinden. Meine Solarteur ist seit drei Wochen nicht mehr erreichbar.
6:24 das ist das was uns interessiert 😂
Ich bin froh mit meiner Solarinsel am Haus und meine Ruhe mit solchen Sachen habe 😅 in meinem Sinne.
Danke für den Beitrag und das Update! 🎉
Technische Frage: Die Wiedergabegeschwindigkeit kann man nicht mehr ändern, weil? Besten Dank 🎉
Keine Ahnung, aber ich habe schon extra schnell gesprochen.
@@gewaltignachhaltig Besten Dank. War kein Vorwurf. Evtl liegt es daran, das ich kein YT Premium Abo habe .... Ist mir jetzt schon bei ein paar Videos in der letzten Zeit aufgefallen (aus verschiedenen Kanälen). Vlg
@@Sciencefrienddas liegt an Dir bzw. deinem Abspielgerät. Ich schaue dieses Video gerade über App auf Androidhandy, hab kein Premium und kann die Wiedergabegeschwindigkeit beliebig anpassen. LG
"Bei Abregung auf 60% WR-Leistung, nehme ich anstatt eines 10 KW-WR einfach einen 15 KW-WR. Problem gelöst." War eine falsche Annahme meinerseits. Ich will den ursprünglichen Kommentar daher berichtigen. Im § 9 Absatz 2 Nummer 3 heißt es: "maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung".
Richtet die sich nicht nach der kWp-Leistung?
@@sirfex2423 Jepp. Bei Ost-West mit bissi sinnvoll eingesetztem Speicher sollte das aber nicht allzuviel wegbügeln.
@@peterm.2385 das stimmt ... ich hab süd-ost und süd-west und kam recht selten über die damals geltenden 70% ... und das ohne Speicheroptimierung ...
Martin hat im Video ganz klar gesagt, dass diese Abregelung der 60% auf die Modulleistung gilt, alles andere hätte ja gar keinen Sinn.
@@HermannGahleitner Bei Minute 2:40 hieß es WR-Leistung. Aber du hast recht, das ergibt keinen Sinn. Edit: hab gerade nachgelesen: Im § 9 Absatz 2 Nummer 3 heißt es: "maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung" ... Also ist die Leistung des WR egal, wer nicht mit Süd / Ost / West auf 25 KW kommt, kann darüber nachdenken, das Norddach mitzubelegen.
1comma5 und enpal schreiben anfang marz das es im kraft tretet. Mein anlage wird 17-19 februar fertig gemacht.... dann noch in betriebnahme... hoffenlich wird es klappen.
Moin, vielen Dank. Meine Handwerker sind gerade etwas sehr gemütlich unterwegs und lassen sich nicht bewegen. Mal sehen ob ich da was machen kann.
Wird mir auch bei einer auf 60% gedrosselten Neuanlage die Einspeisevergütung in Spitzenzeiten gestrichen oder nur dann, wenn sich die Anlage (später) auch fernsteuern lässt?
31. Januar 2025 (211. Sitzung) 09:45 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen...
Ich hab jetzt mal alle möglichen Kanäle angeschaut, blicks aber nicht wirklich was mit Bestandsanlagen passiert ... Konkret habe ich einen Verbrauch >6000kW/a (wegen WP und 2x E-Auto), bekomme also demnächst zwangsweise ein Smartmeter. Meine PV 4,8kWp mit Überschusseinspeisung ohne Speicher ist aus 2010, Wallbox aus 2019, WP aus 2022, also alles "ungesteuert". Bekommt meine PV also eine Steuerbox, wenn das Smartmeter eingebaut wird, oder nicht ?
Andere interessante Frage: Was passiert mit einer PV in Volleinspeisung aus 2011 mit ~13KWp? Smartmeter kommt da ja definitiv, bringt zwar nix, weil die PV "vor" dem Stromzähler einspeist, aber muss die auch steuerbar werden?
Ja, die teure Messtechnik macht einiges kaputt. Könnte mir durchaus vorstellen, dass wir viele kleinere Anlagen unter 7kWp sehen um sich die Steuerbox zu sparen (wenn man nicht sowieso ein E-Auto samt Wallbox will). Oder dass Leute die Dauer-Abregelung wählen und es dann lieber einspeichern.
Hallo, meine Anlage wurde Ende November 24 in Betrieb genommen.
Jetzt hat der Netzbetreiber mir eine Betreiberbestätigung geschickt in der das Inbetriebnahmedatum das des Zählerwechsels anfang Januar ist. Anlage hat 12 kw/peak und 10kw Wechselrichter und 15 kw Speicher. imSys wurde installiert. Steuerbox weiß ich nicht, im Zählerschrank hängt ein Gerät das mit "smartmeter" beschriftet ist.
Frage: Ist es jetzt sinnvoll, das Inbetriebnahmedatum auf November 24 korrigieren zu lassen oder soll ich das nun so lassen?
Was bedeutet das für mich , der eine 100KwP geplant hat ab Sommer auf einem Gewerblichen Gebäude ? Bin etwas überfordert bei diesem Thema
hab mal heute noch meinen 44kwh Speicher im MaStR als "in Betrieb" angemeldet 😅👍
Also die Kosten für das SMG sind ja schon frech, wenn sogar überteuert . Bei mir gehen grob gesagt 1,5 Monate an Einspeisevergütung drauf nur für den Zähler
Hallo Martin, wie siehts bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien aus, wenn jede Partei und Allgemeinstrom eine eigene kleine Anlage mit 4kW bekommen (7x4kWp), wir würden da auf insgesamt 28kWp kommen aber halt auf separate Anlagen verteilt. Betrifft es auch die 7kWp Grenze?? oder zählt jede Anlage als Einzel Anlage obwohl alles auf dem Gleichen Dach montiert ist?
ob sich die PV-Anlage in 8, 12 oder 15 Jahren rechnet ist mir sch..egal! -- Ich mache das für die Natur und damit die Zukunft meiner Enkel.
Bei uns hat es sich schon gerechnet,20 Jahre Photovoltaik.Alles was jetzt kommt ist Hobby😅
Was jetzt bei Erweiterung bestehenden Anlagen im ersten Jahr?
Und wann ist die verkündung ?
👍
Mein Vorschlag wäre max 7KW Wechselrichterleistung pro Haushalt anstatt irgendwelcher prozentualem Blödsinn...
Warum sollte ein Haushalt mit einem 3,4,5 KW Wechselrichter auf 60% 1,8KW, 2,4 KW, 3,3 KW gedrosselt werden und andere haben 12 KW und dürfen 7,2KW einspeisen?
Der Hausanschluss gibt ja mehr her...Macht null Sinn!
Vor allem wenn man die WR Leistung nimmt anstatt der installierten Leistung!
Martin,dann rechne das bitte auch mal für 40 bis 100kwp Volleinspeiser!
Was soll ich da bei Volleinspeisern rechnen? Wollen wir sowas weiter bauen?
@gewaltignachhaltig wenn du weiterhin im Wohlstand leben willst und nicht im Dunkeln. Schließlich liegt die Stromerzeugung erneuerbarer ca bei 50-60%. Also reichlich was da fehlt.
@ Ja, aber man könnte ja zukünftig darüber nachdenken, Verbrauch in irgendeiner Form zu generieren. Die Netzbetreiber wissen eh nicht, wohin mit den ganzen beantragten Speichern.
Es ist absolut berechtigt solaranlagen im Sommer abzuschalten wenn diese mehr Strom produzieren als jemand verbraucht und das netz nicht verarbeiten kann. Es kann nicht sein dass alle teuer Strom zahlen müssen und das Netz instabil wird, nur weil Leute unbedingt Geld verdienen wollen. Das sollte meiner Meinung nach ab sofort eingestellt werden. Wenn irgendwann das Netz ausgebaut wurde kann man ja wieder anfangen. Aber so wie aktuell kann es nicht weiter gehen
@@sepularisaha? wäre es nicht besser, wenn die netzbetreiber zum zeitnahen ausbau der netze und speicher verpflichtet würden? es handelt sich bei denen ja in der regel um kapitalgesellschaften mit gewinnerzielungsabsicht, die die erzielten gewinne dann investieren müssen anstatt sie den kapitaleignern auszuzahlen. das ist dann auf jeden fall besser als die stromerzeugung stumpf abzuwürgen, auf die wir dringend angewiesen sind, denn nur private investoren, auch die mini-kleinen, sorgen für eine solche. ferner muss dafür gesorgt werden, dass stromintensive verbraucher in der gesamten wirtschaft eher dann strom beziehen, wenn er ökologisch bzw. klimaneutral (..nicht akw-strom!) erzeugt wird, was bedeuten würde, dass in der dunkelen jahreszeit eher betriebsferien sinnvoll sind als zu anderen zeiten. daran müssen sich dann alle mitmenschen mal gewöhnen anstatt zu jammern und dinge zu fordern, die unsinnig sind. die erde haben wir lange genug verantwortungslos malträtiert. nun muss mal die vernunft obsiegen und dem jahrhunderte andauernden spuk ein ende setzen.
Moin, also mal andersrum gefragt. Für meine bestehende Anlage 12kw, 2024 gebaut ändert sich nichts ??
Das stand doch nie zur Debatte. Anlagen die DIESES Jahr in Betrieb gehen sind betroffen
Hi, hab auch so eine Anlage, und gehe mal davon aus das sich nix ändert...
Wenn du nichts veränderst, nicht. Smartmeter bekommst du trotzdem.... Irgendwann...
@@Frie-Da es wird doch ganz klar gesagt...Anlagen, die AB dem Inkrafttreten in Betrieb genommen werden.
Und Anlagen aus 2024 schonmal gar nicht.
Und was passiert, wenn man einen Speicher installiert bzw. nachrüsten möchte. Gelten dann die neuen Regelung?
Weiß man inzwischen, wann das neue Gesetz in Kraft tritt? Ich las vom 14.02.2025 im Bundesrat und ein Inkrafttreten ab März 2025?
Reicht es das ausgefüllte Inbetriesetzungsprotokoll E8 an den Netzbetreiber zu schicken ? Dies habe ich vor 2 Tagen gemacht und dies entsprechend auch so im Markenstammregister eingetragen.
Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Das Ganze soll ja nur für neu Anlagen gelten, was ist aber bei Bestandsanlagen die geändert werden wie z.B. das hinzufügen eines Akkus?
Hi Martin. Deine Aussage bei 5:50 verstehe ich so, dass der Installateur die IB u n d die Fertigmeldung beim VNB erklären muss damit die Anlage zu den "alten" Regeln arbeiten kann.
Mein Installateur hat die IB der PV Ende 10/24 gemacht und die Anlage eingeschalten. Lt. VNB wurde die PV Anfang 12/24 bei ihm gemeldet. Seitdem wartet der VNB, trotz mehrfacher Aufforderungen an den Installateur durch mich, auf die Fertigmeldung der Anlage. Unterliegt meine Anlage dadurch dann den "neuen" Regeln?
Dein Installateur muss die IBN beim VNB melden.
@gewaltignachhaltig Ist das dann die erste Meldung an den VNB oder die fehlende "Fertigmeldung"?
Nur zur Sicherheit
Für 800W "Balkonkraft" hat die Novelle keine Auswirkung oder?
Meine Anlage soll an 5. Februar ans Netz gehen, hoffe das ist noch früh genug ?!
Wie ist das denn wenn ich meine Anlage erweitern möchte , aber am selben WR hänge? Sagen wir mal 25kwp sind schon am 20kva WR und ich baue noch 5kw an einem parallel string dran?
Weil eig wird er dann ja auf 0%abgeriegelt weil allein die altanlage schon auf 80% "gedrosselt" ist
@@thomasengel9802 Nichts wird auf 0% abgeregelt und deine Anlage ist gar nicht betroffen, weil die "neue" Anlage unter 7 kWp bleibt.
Ich habe eine 8kW Anlage auf dem Dach, bekomme aber noch keine Vergütung für den Überschuss, das muss ich noch beantragen. Ich habe vorgehabt, wenn möglich noch dieses Jahr die Anlage auf mindestens 12kW zu erweitern und dazu noch einen Speicher anzuschließen. Würde dieses Gesetz in meinem Fall greifen? Oder wird das Datum der erst Installation, also der 8kW Anlage dafür genommen und dann ist egal, wie ich die Anlage erweitert? Würde sich überhaupt auszahlen, die Anlage zu erweitern? Wenn ich das ganze höre, kommt das mir vor wie ein Verlustgeschäft. Was passiert, wenn ich mich dafür entscheide den Überschuss nicht abzugeben (technisch bestimmt umsetzbar), da sehe ich keinen Grund für den Betreiber in meiner Anlage herumzuspielen. Oder verstehe ich das ganze falsch?
Erweiterung innerhalb von 12 Monaten ist keine Neuanlage und damit gelten die alten Regeln.
@@gewaltignachhaltig Vielen Dank für die schnelle Antwort, dann muss ich das Projekt dieses Jahr schnell umsetzen.
Und was ist wenn ich eine 10kwp Anlage aus 2023 mit 6,99kwp erweitern will..(also quasi eine neue Anlage unter der 7kwp) .. Bin ich dann auch auch raus aus der abregelumg? Wäre evtl ein interessanter Punkt für die anschließenden Videos. Vielen Dank
Strom ist der Union zu teuer, und deshalb vergolden wir jetzt die Messysteme.
Danke dir! Ich glaube darauf bist du nicht eingegangen: wenn ich das richtig verstanden habe, dann werden die Stunden in welchen man keine/reduzierte Vergütung mehr bekommt aufsummiert und am Ende der 20 Jahre nochmal „gutgeschrieben“. Steht das so im Gesetzentwurf drin? Gehst du darauf auch in deinem Video am Wochenende ein?
Hatte ich in den Videos davor. Klar erwähne ich das, aber die Berechnung soll erstmal auf 20 Jahre laufen, um wieviel das wirklich schlechter wird.
Kann du mir den Link des Gesetzentwurf der 7kw Reglung mal per Link schicken.
Brauche das für meinen Installateur.
Danke
Werden die Solar Anlagen wirklich abgeschalten? Oder wird die Einspeisung auf 0 gesetzt. Wenn sie abgeschalten werden, kann ich ja nicht mal meinen Strom nutzen??
Das wurde mehrfach erwähnt. Wenn die Anlage ein Energie-Management System verwendet wird ist Eigenverbrauch möglich und nicht von der Abregelung betroffen.
@ Danke, das habe ich gekonnt übersehen und unbewusst ignoriert. 🙈
@@mnbvcxjetzt kann man auf unterschiedliche Weise eine EMS realisieren. Wie kommt man denn am die Daten heran? Wieso brauche ich dann einem Smartmeter, wenn mir der Netzbetreiber einfach eine MQTT Message schicken könnte? Dafür dann scheiss teure Messtechnik die keinen Mehrwert hat, wenn man es ein EMS am laufen hat. Die Daten sind dann redundant! Und das sollte bei guten nachhaltigen Design eigentlich vermieden werden.....
Wie wird das gehandhabt, wenn man gar nicht einspeisen möchte? Mein WR regelt ab wenn der Speicher voll ist, ich will keine Einspeisevergütung haben. Wird hier trotzdem gedrosselt?
Nein
@@gewaltignachhaltigDanke
Hallo zusammen, bin unsicher ob ich das alles richtig verstehe. Meine Anlage mit 15kw besteht schon seit 2023. Ich möchte dieses Jahr noch um 10kw erweitern. Was heisst das für mich? Vielen Dank schonmal
Moin , mein Elektriker sagt immer das die ewe in der Digiten Inbetriebnahme dein stehen hat das dort drin steht: die anlage ist dem Messekonzept entsprechend eingebaut und Betriebsbereit . Da wir das geändert haben kann er das nicht Inbetriebnhmen. Ist das das problem weil ich das Messekonzept geändert habe ? Eigentlich ist die anlage seit Dezember fertig.
Mich würde interessieren, wir das bei einer erweiterung aussieht. Habe selbst eine Anlage mit 8 KWP Baujahr 2022 auf dem dach und wurde gern erweitern. Im besten fall dann eine Neuanlage bis 7 KWP. Hat eine Erweiterung dann Auswirkung auf meine Altanlage?
Nein, bei den 7 kWp geht es um die Steuerung. Das ändert also nichts. Aber die Vergütung für die Erweiterung richtet sich dann nach den neuen Regeln. Die Vergütung der alten Anlage läuft normal weiter.
Wie wollen sie die wechselrichter den regeln. Es gibt doch bisher keine norm. aiser der rundsteuerempfänger
Martin, lass doch mal die Kosten der Mess- und Steuertechnik aus der Rechnung raus, weil die fallen doch sowieso an. Mit jeder Wallbox und jeder Wärmepumpe rutscht man in den §14a EnWG und benötigt iMSys und Steuerbox, spätestens 2029 auch alle Altanlagen.
Meine Fresse, bin ich durch. Habe gerade woanders gelesen, dass am Freitag das "Zustrombegrenzungsgesetz" im Bundestag beraten wird, und war zunächst der festen Überzeugung, dass die die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes meinen. ("Zustrombegrenzung" klingt ja auch ganz logisch - das sind die Spannungspitzen um die Mittagszeit, neh?)
Das ist mir auch aufgefallen. Sehr passend, dass beides ancheinander kommt.
Was ich nicht verstehe: 60% Einspeise-Begrenzung soll ja übergangsweise gelten bis zum iMSys. Aber wer soll das durchsetzen, weil ohne iMSys kann es ja gar nicht kontrolliert werden?!
Klar der Betreiber ist in der Pflicht - dass der daran kein Interesse hat ist relativ klar. Und die Solarteuere haben sicherlich besseres zu tun, als zu allen Bestandskunden zu fahren, um da eine Einstellung vorzunehmen (die im Fall des Falles der Betreiber eh rückgängig machen kann). Also schon ziemlich witzlos.
Ein Mitarbeiter unseres Netzbetreibers sagte bei der Abnahme meiner ersten Anlage, auf die Frage ob er die Einstellungen sehen wolle, dass ihn das nicht interessiere, wir unterschreiben dafür, dass alles richtig ist und selbst wenn er es jetzt kontrolliert, so könnten wir eh wieder alles umstellen, wenn er gegangen ist ...
Ungeachtet dessen ... auch eine moderne Messeinrichtung speichert meines Wissens nach was rein und raus geht ... wenn da mal kontrolliert wird und jemand sieht, dass man jenseits des erlaubten eingespeist hat, könnte ich mir vorstellen, dass das ärger gibt ...
Ansonsten gilt natürlich wie immer "Wo klein Kläger, da kein Richter"
@@sirfex2423So ist es. Der Betreiber steht in der Haftung für den ordnungsgemäßen Betrieb. Verstehen viele Betreiber aber nicht.
Wo finde ich das dokument mit dem entwurf?
Tagesordnung Bundestag Freitag 9:45 da ist alles verlinkt.
Frage: Unterliege Ich mit meiner 10kw Anlage auch der Smart Meter Pflicht wenn ich von Einspeisung mit Vergütung, auf Null Einspeisung wechsle?
Ich sehe es nicht ein für das teil jedesjahr noch extra zu löhnen, da entziehe ich meinen Strom lieber dem Netz.
Aber rückwirkend soll doch dann zum 01.01.25 sein ?
457 Stunden negativer Strompreis multiplizieren mit 0,08€ gibt eine Ertragsminderung von ca 37€ pro Jahr was hinten drangehängt wird
... pro kWh ... bei einer stattlichen Anlage und 457 Stunden strahlender Sonne und fiktiven 20kWh Ertrag sind das dann 740,- Euro ... oder?
Wenn sie bei den 457 Stunden negativer Strompreise nur 1kw erzeugen würden, dann stimmt dies, viele haben aber da bei 10kwp 8-9 kw Erzeugung, dies ist die Zeit, wo die PV am meisten liefert und über 20 Jahre kommt schon Geld zusammen.
@@sirfex2423 Am Ende ist es doch rechte Tasche linke Tasche. Die Vergütung bei negativen Strompreisen zahlt der Verbraucher oder der Steuerzahler, zu beiden Gruppen zähle ich mich.
Trotzdem freue ich mich über 8.000 kWh Eigenverbrauch, Netzbezug kommt nochmal im ähnlichen Umfang dazu. Große Verbraucher wollen halt auch im Winter bedient werden.
Gegeben dem Fall man hat einen Jahresertrag von gerundeten 10MW von denen man bei einer 4 köpfigen Familie mit einem Jahresverbrauch von 5400kWh und einem Strombezug pro Jahr von ca. 1100 kWh pumpt man wenn keine anderen Verbraucher existieren ca 5700 kWh ins Netz. Dann gilt es ja noch auszurechnen wieviel man exakt zu dem Zeitpunkt ins Netz hätte übertragen an eigener Erzeugung und da kommt der Casus Knaktus ins Spiel. Hier müssen wenn die VNBs auf statische Werte zurückgreifen
Es ist unteranderem davon abhängig, wie das Wetter zu dem Zeitpunkt war
Ich habe bis jetzt eine 3,75 KWp (2014) und 2,8 KWp Anlage von (2022).Am 3 Februar geht meine neue 2,54 KWp Anlage in Betrieb. Bleibt bei mir dann alles bei der alten Regelung oder falle ich dadurch in die neue Regelung?
3. Februar sollte alles beim alten bleiben.
Hallo zusammen, WO finde ich den Text bzw das Dokument des finalen Entwurfs der Novellierung des Gesetzes?
Tagesordnung Bundestag und dann am Freitag 9:45 Uhr sind die Entwürfe verlinkt.
Kannst du mir einen link schicken wo ich das finde?
@@Jo-gs3nl google bitte Tagesordnung Bundestag und dann wirst du es finden.
Ich habe meine Anlage 06/24 in Betrieb genommen und nun die Erweiterung offiziell am 17.01.2025. Ändert sich für mich was ?
Jemand Tipps für Wohnungswechsel und Balkonsolar? So früh wie möglich ansprechen oder erst nach Vertragsunterzeichnung?
Natürlich gleich ansprechen. Alles andere ist doch schon wieder nicht zu Ende gedacht.
Ein guter Vermieter macht ja eh schon vieles möglich.
Wir haben vor einer Woche ein BKW im Mietshaus installiert. Da wurden heute bei noch nicht mal besonders sonnigem Wetter 3 kWh produziert und die Mieter sind happy.
@ bei der Besichtigung haben wir es nicht gemacht. Aber bei der Vertragsunterzeichnung erwähne ich das dann kurz. Die Dachterasse eignet sich hervorragend und ich hoffe die Vermieter sehen das auch so
Werden alte Bestandsanlagen ebenfalls in die Steuerbarkeit eingebunden oder gilt das dann auch nur für Neuanlagen, die ab Inkrafttreten der neuen Regelungen gebaut werden?
Die Altanlagen haben ja ihre Verträge fest. Die dürfen die nicht so einfach aufkündigen.
@Tamagotchi6 Ich meine nur die Steuerbarkeit und die 60% Wirkleistungsbegrenzungs- Regelung. Ich habe gebaut, als die alte 70% Regelung gerade entfallen war. Somit Bestandsschutz im Sinne von keine Wirkleistungsbegrenzung - auch nicht auf 60% (stumpf) und auch keine intelligente Steuerbarkeit, für die der Netzbetreiber aber ja erst noch Technik einbauen muss? Oder zumindest ebenfalls irgendwann Zwangseinbau der Steuerungstechnik des Netzbetreibers auch für Altanlagen, weil der Netzbetreiber diese auch steuern will (und deren Daten ebenfalls abgreifen will)?
@@jens-uwefritsche5273 ich gehe davon aus, dass irgendwann auch Bestandsanlagen gekascht werden. Aber das wird noch ne ganze Weile dauern und bis dahin sind diese Smartmeter hoffentlich günstiger Standard. Ich kann mir aber vorstellen, dass die bei kleinsten Änderungen eine intelligente Steuerung verlangen.
Aber selbst wenn die von heute auf morgen den Kram verpflichtend machen, wird es noch Jahre dauern, bis ein nennenswerter Prozentsatz der deutschen Haushalte ausgerüstet ist
Hat jemand Infos zur beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU?
Da bin ich mal gespannt wie das mit Repowern zusammenpasst ? Ist das dann eine @neue Anlage ?
Also bedeutet das jetzt, dass alte Anlagen mit Inbetriebnahme vor 1.1.25 keine nachträgliche Leistungbegrenzung und auch keine veränderte Einspeisevergütung bei negativen Preisen bekommen?
Hab ich so verstanden, ja
Spannender als jeder Tatort 😂 Meine 2. PV (12,76 kWp) ging jetzt am 20.01. ans Netz… Die 1. PV ist von 2020 (9,28 kWp) und hat noch die Wirkleistungsbegrenzung von 70% (weich) drin. Kommt die dann eigentlich raus, wenn ich ein iMSys mit Steuerbox habe? 🤔 Das iMSys kommt am 12.2. von Octupus (der Netzbetreiber kommt nicht aus dem Quark) Die Steuerbox wird dann aber wohl vom Netzbetreiber eingebaut oder muss das auch Octupus machen? Danke an Martin für das Dranbleiben!!
Hallo Christian, mir ist Dein "der Netzbetreibern kommt nicht aus dem Quark..." ins Auge gefallen. Nachdem ich zur Zeit zu diesem Thema eine Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG) @ Bayernwerk laufen habe, die vermutlich vor der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur landet: Wie heißt denn Dein 'werter Verteilnetz- und Messstellenbetreiber?
sonnige Grüße, Andreas.
@ Hallo Andreas, ich wohne nördlich von Frankfurt, somit ist es ein andere Netzbetreiber… Ich habe letztens Jahr ein Schreiben bekommen, das ein iMsys 2025 eingebaut werden wird. Weder der Monat, noch das Quartal stand in dem Schreiben. Ich habe dann über Tage versucht da jemanden ans Telefon zu bekommen und min. 30-40 mal angerufen, ohne das jemand dran ging. Ab 12.2. ist dann nun also Octupus mein neuer gewerblicher Messstellenbetreiber und ich kann endlich nachts die Autos für 17 Cent laden 😊 Viel Erfolg mit deinem Netzbetrieb.
@@christiandannewitz1252 Dank mit sonnigen Grüßen aus Franken und Wünschen für gutes Gelingen mit dem Oktopus 🐙👍.
Die eigentliche Wertschätzung liegt nicht in der Höhe der Vergütung.
Schätzung? Schöpfung? Bitte was?
Indirekt schon, wenn Strom zu Zeiten abgenommen werden muss, wenn dieser sogar noch Geld für den Verkäufer an der Börse kostet. Da ist es doch für beide Seiten von Vorteil, wenn der Vergütungszeitraum verlängert wird, statt die Vergütung gänzlich zu kürzen oder zu streichen.