A1 wird im Baurecht nur im Bereich der Brandwand verlangt. Ansonsten heißt die Anforderung "harte Bedachung", die mit einer zu geringen Kiesschüttung nicht erreicht wird. Dadurch kann beispielsweise eine Sylvesterrakete oder Funkenflug beim Brand eines Nachbargebäudes einen Brand auf dem Dach entfachen.
@@sogehtbrandschutz Ist eine Bauder Diamant Dachbahn als harte Bedachung zulässig? Haben die Blechverkleidungen an den aufgehenden Bauteilen auch was mit dem Brandschutz zu tun, oder sin die nur zur Optik?
Die Dachbahn allein macht noch keine harte Bedschung, weil die Dachbahn nur mit einem festgelegten Unterbau geprüft wurde. Bauder hat da festgelegte Konstruktionen. Die Verblechung an Dachaufbauten hat bauphysikalische Gründe (Abdichtung) und ist bei Brandwänden und RWA auch wg Brandschutz nötig.
Hallo Herr Müller, bei Nutzungsänderungen in GK 4 braucht man also keinen Brandschutznachweis? Gilt das ab 2024, mit der neuen Novelle? Ab 2024 können Nutzungsänderungen in der GK 4 genehmigungsfrei gestartet werden; kann die Baubehörde trotzdem einen Brandschutznachweis anfordern?
Hallo @Kotsos122, doch, der Brandschutznachweis muss trotzdem erstellt werden, er ist aber nicht prüfpflichtig. Es muss ja festgestellt werden, ob Abweichungen von Brandschutzanforderungen vorliegen, die bescheinigt werden müssen.
Wie wirkt sich eine zu dünne Kiesschüttung auf dem Dach aus, Bitumen (PYE), KSA aus. Ist es erst ab den 5cm dann A1?
A1 wird im Baurecht nur im Bereich der Brandwand verlangt. Ansonsten heißt die Anforderung "harte Bedachung", die mit einer zu geringen Kiesschüttung nicht erreicht wird. Dadurch kann beispielsweise eine Sylvesterrakete oder Funkenflug beim Brand eines Nachbargebäudes einen Brand auf dem Dach entfachen.
@@sogehtbrandschutz Vielen Dank, für die gute Antwort!
@@sogehtbrandschutz Ist eine Bauder Diamant Dachbahn als harte Bedachung zulässig? Haben die Blechverkleidungen an den aufgehenden Bauteilen auch was mit dem Brandschutz zu tun, oder sin die nur zur Optik?
Die Dachbahn allein macht noch keine harte Bedschung, weil die Dachbahn nur mit einem festgelegten Unterbau geprüft wurde. Bauder hat da festgelegte Konstruktionen.
Die Verblechung an Dachaufbauten hat bauphysikalische Gründe (Abdichtung) und ist bei Brandwänden und RWA auch wg Brandschutz nötig.
@@sogehtbrandschutz Ich habe so schwierige Sachen hier am Hals. Danke für die tolle Unterstützund offside.
Hallo Herr Müller, bei Nutzungsänderungen in GK 4 braucht man also keinen Brandschutznachweis? Gilt das ab 2024, mit der neuen Novelle?
Ab 2024 können Nutzungsänderungen in der GK 4 genehmigungsfrei gestartet werden; kann die Baubehörde trotzdem einen Brandschutznachweis anfordern?
Hallo @Kotsos122,
doch, der Brandschutznachweis muss trotzdem erstellt werden, er ist aber nicht prüfpflichtig. Es muss ja festgestellt werden, ob Abweichungen von Brandschutzanforderungen vorliegen, die bescheinigt werden müssen.
@@sogehtbrandschutz Vielen Dank für die Antwort Herr Müller. Dass er nicht prüfpflichtig ist, erspart schon mal Zeit und Nerven als Bauherr.