Wenn das Firmenwagen sind, dann freut sich der Chef sehr über einen Anruf ;) manche möchten dann auch gerne das Video haben um das mal mit dem Fahrer zu klären!
@@sebk4516 dann kann man ihm sagen das er jetzt schön auf yt zu finden ist;) wird ihn sehr freuen! Und einen netten googleeintrag kann man auch hinterlassen bei der Firma!
Hab mal so einen angerufen, weil der mir im Lauf ner Woche mehrmals mit Rotlichtverstößen aufgefallen ist. Hat mich der Chef angemault, ob ich denn die Polizei wär und dass er da kein Problem mit hätte.
6:20 Ja, man darf mit einem Stapler im Straßenverkehr teilnehmen, allerdings muss zwingend eine sogenannte StVO-Ausrüstung mitgeführt respektive benutzt werden, d.h. ein Stoppkeil, ein Warndreieck, eine Blitzleuchte und ein Zinkenschutz, der während dieser Fahrt vorne auf die Gabelzinken gesteckt wird, um die Spitzen abzudecken und daraus (bildlich gesprochen) eine Fläche zu machen. Dazu zählt auch eine Beleuchtungsanlage mit Front- und Heckleuchten und Blinker! Darüber hinaus müsste der Stapler eine Zulassung (Nummernschild) haben, es sei denn, er kann (fest eingestellt in der Fahrsteuerung) nicht schneller als 6 km/h fahren, dies müsste dann auch mit entsprechenden Aufklebern links, rechts und hinten deklariert sein. Denn dann gilt er als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Fährt er bis zu 20 km/h, braucht er zusätzlich eine Einzelbetriebserlaubnis, oberhalb von 20 km/h eine Zulassung mit Nummernschild, Haftpflichtversicherung etc. pp. So wie der Protagonist den Stapler hier durch den öffentlichen Verkehrsraum bewegt, ist das illegal und gefährlich.
Ein Nummerschild, habe ich bis jetzt noch an keinem Stapler gesehen mit StVZO Zulassung. Da viele eh auf 20km/h gedrosselt werden und noch Geld zu sparen. Stapler die auf der Straße fahren mit StVZO Zulassung, haben automatisch einen "TÜV" und haben eine Haftpflicht. Wird aber noch ein Anbaugerät montiert, muss ein Prüfer vorbeikommen und das abnehmen da sich das Gewicht des Staplers verändert und auch die Baulänge, ggf. mit längeren Zinken
@@Psycopath1986 Das Nummernschild müssen die haben, so wie es der Vorredner geschrieben hat. Die Tatsache, dass du es noch nie gesehen hast, liegt einfach daran, dass leider viel zu viele Firmen darauf einfach scheißen und ihren Mitarbeitern nur sagen, dass sie immer gucken sollen ob Bullen in der Nähe sind. Da die Dinger in der Regel nur im engsten Umfeld eines Firmengeländes im Straßenverkehr sind, ist es extrem selten, dass es mal Konsequenzen für die Firmen hat. Leider.
@@kenichnicht9865 ich arbeite ja beruflich an den staplern. Selbst wenn solch ein Fahrzeug neu das Werk verlässt, und es hat eine StVZO Zulassung, habe ich noch keinen einzigen stapler gesehen, der die Aufhängung hat für ein Nummernschild.
@@Psycopath1986 Dann haben Sie leider nicht richtig aufgepasst. Da es sich hier um einen Linde handelt, bleibe ich bei dem Beispiel. Der StVO- Satz beinhaltet auch die Kennzeichenhalterung, die am oberen Teil der Kabine, zwischen den Säulen und unterhalb des Klima-Verdampfers (soweit verbaut) samt Kennzeichenbeleuchtung befestigt wird.
@@Psycopath1986 Unsere Stapler in der Firma haben Nummernschild. Wir befahren die öffentliche Strasse damit, und das regelmässig, weil unsere Firmenabschnitte durch die Strasse getrennt sind.
4:20 Deshalb bin ich für Halter-Haftung. Es ist doch immer wieder das selbe. Du wirst abgedrängt, Fahrer streitet ab gefahren zu sein, nix passiert und der Kerl macht so weiter wie bisher. Wenn dann aber generell der Halter des Fahrzeugs haftet überlegt man sich solche Aktionen vielleicht nochmal.
Eine Halterhaftung finde ich nicht gut, dann wird man noch für Dinge belangt, die man gar nicht begangen hat. Viel besser wäre, wenn man DIREKT die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs erhält, wenn der Halter offensichtlich Probleme hat, zu wissen, wer sein Fahrzeug bewegt hat.
Und was ist, wenn der Halter wirklich nicht gefahren ist? Eigentümer, Halter und Fahrer können 3 versch. Personen sein. Oder sogar mehr, bei wechselnden Fahrern.
@@bodenseefelchen4711 Dann hat er halt plötzlich vergessen einzutragen wer gefahren ist. Was machste dann? Selbst belasten müssen die sich ja nicht. Halterhaftung funktioniert da deutlich besser.
Den Clip von dem Firmenwgen hätte ich mal geschmeidig an die Firmen E-Mail geschickt mit der Frage ob man die eigene Firma so in der öffentlichkeit präsentiert haben will. Wenn nicht der Chef am Steuer war, wird´s zumindest nen Ordentlichen Einlauf geben, wenn´s der Chef selber war, dann ist der Firma eh nicht mehr zu helfen. Zu dem Clip bei 3:55, das sind so Fälle warum ich zu 100% für eine Halterhaftung bin. Und es sollten nur Menschen mit gültiger Fahrerlaubnis überhaupt als Fahrzeughalter in frage kommen. Als Fahrzeughalter solltest du ein Interesse daran haben wer, wann mit deiner Karre unterwegs ist, weil Geldstrafen zahlen und für andere Punkte sammeln will bestimmt kaum einer.
@Katzenflauscher Ich weiß nicht, wie es in Österreich gehandhabt wird, aber ich würde es für falsch halten dem halter die volle Strafe aufzubrummen. Aber ein gewisse Strafe sollte es doch sein. Und Halterhaftung heißt ja nicht automatisch, dass der Halter immer die Strafe aufgebrummt bekommt, sondern nur, wenn er keinen Fahrer benennen kann/will.
@@davidsuntner8862 Das muss nicht sein. Ich bin echt erstaunt, wie sauviele Leute hier einfach keinerlei Vorstellungskraft haben um zu merken, wie viele völlig legitime "Car-Sharing"-Situationen es bei vielen Menschen gibt, wo der Halter einfach nicht wissen kann wer gefahren ist. Und wo es vollkommener Schwachsinn wäre dann den Halter zu belangen. Wenn ihr in den Situationen wärt wäre das Geschrei aber auf einmal groß wie unfair es ist. Mal abgesehen davon, dass man nicht Verwandte belasten muss. Es wäre vollkommen ausreichend, nach dieser ungelösten "Tat" nun eine Fahrtenbuchauflage zu geben. Das ist an sich schon Strafe genug weils total lästig und aufwendig ist und auch schon ordentlich was kostet. Wobei ich das auch nicht allzu gut fände, weil wenn der Halter einfach nicht weiß wer gefahren ist und es nicht selbst war und trotzdem so viele Nachteile bekommt, ist doof. Deswegen würd ich einen Freibrief zugestehen, mit der Androhung dass es bei weiteren Vergehen auf jeden Fall eins gibt.
Absolut. Aber der Radfahrer ist sehr dämlich so fährt man doch nicht raus. Hätte der Autofahrer nicht gebremst, wäre der Radfahrer locker unter dem Auto gelandet.
@@sven92 Das größere Problem ist, dass nen Autofahrer links von Friedrich den Radfahrer nicht sehen kann, aufgrund des toten Winkels. Ich will wetten, dass so ne Seitliche Kollision mit 50/60 Km/h eventuell tödlich ausgegangen wäre.
Nen Klassenkamerad von mir ist in so einer ähnlichen Situation gestorben. Nen Autofahrer, der auf der Einfädelspur von einer T-Kreuzung stand hat ihn auf die Hauptstraße vorbei gelassen, zu seinem Pech kam gerade ein Auto rechts vorbei und er befand sich im toten Winkel.
Sehr besonnene Reaktion für die Situation mit dem Fahrrad am Ende des Videos! Das muss ein großer Schrecken gewesen sein und dafür ziehe ich den Hut, es gab keinerlei Geschrei oder Geschimpfe - stark!
04:19. Es braucht eine Halterhaftung/-Bestrafung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. So ein dreistes Manöver, in einer Rechtskurve mit Nullsicht zu überholen!
zumindes zur verdonnerung eines fahrtenbuches kann dann verdonnert werden was (vor paar jahren) etwa 170€ bearbeitungsgebühr kostet. (nein nicht mir passiert aber meine schwester wollte 75€ sparen indem sie sagte sie sein nicht gefahren und bumms fahrtenbuch ^^
Ja toll, und wenn der Fahrer zu erkennen ist, dann wird von der Behörde vermutlich wieder was von Datenschutz geschwurbelt und das Ergebnis ist das gleiche.
Trotzdem wäre der Dashcam kein Zacken aus der Krone gebrochen, hier weit vorher ein wenig vom Gas zu gehen und dadurch die Situation komplett zu entschärfen.
@@oliverluedtke4083 Nein! warum denn? Schon allein dafür dass die blöde K u h am Handy spielt statt nach links und rechts zu glotzen hätte man sie über den Haufen fahren sollen. Armer Hund...
Moin, bei 6:35 könnte der Schulbus aber auch gedacht haben, dass der Einsender links abbiegen möchte. Hat der Einsender die Abbiegespur zum Überholen genutzt? Wenn ja, was oder wer wurde überholt? Er fährt anfangs jedenfalls auf der linken Spur... alles in allem sehr merkwürdig.
das ist genau das was passiert ist. wenn ich jemanden auf der abbiegespur sehe und dann platz ist, für mich, zum abbiegen, biege ich ja auch ab. das der einsender sich dann spontan entschließt doch geradeaus zu fahren kann nicht der fehler vom transporter sein
@@stahlschorsch Überholspuren werden nicht einfach so zu Linksabbiegerspuren! Sonst käme es ständig zu Auffahrunfällen. Es muss sich um eine (relativ lange) Linksabbiegerspur gehandelt haben.
@@espneindanke9172 Schau doch hin, am Anfang des Clips fehlen mindestens drei Richtungspfeile, um behaupten zu können, der Einsender sei seit Anfang an auf der Abbiegerspur.
@@espneindanke9172 In meiner Umgebung jedenfalls wird eine zweispurige Straße ohne Vorwarnung zu einer einspurigen, da die rechte Spur auf einmal den Rechtsabbiegern gehört (es gibt keine extra Abbiegespur) und die eigentliche Überholspur auf einmal in einer einmündigen Spur endet. Beim ersten Mal, als ich dort gefahren bin und jemanden überholt habe, musste ich stark abbremsen, da er wohl ohne zu gucken in meine Spur gezogen hat. Habe ihn noch angehupt, weil ich dachte, vor ihm fährt doch gar keiner... Ne, der hätte halt sonst rechts abbiegen müssen. Vielleicht also nicht Überholspuren, aber Spuren können EINFACH SO zu Abbiegespuren werden
2:30 Bei solchen Hitzköpfen, wie dem Fahrer des Kastenwagens hoffe ich immer, dass der Chef per Zufall auf das Video stößt und ihm den Firmenwagen sofort entzieht. Diese Leute sind einfach nicht tragbar.
Dann bleibt immer noch die Möglichkeit, Anzeige wegen Beleidigung zu machen. Geht er ne Weile zu Fuß. Der Lkw war noch ewig weit weg, vor ihm. Einfach unverständlich, die Aktion.
2:00 Ich bleib dabei, solche Aufnahmen sollten von der Polizei anerkannt werden und die Strafen sollten im Bereich von 10 Jahren Führerscheinsperre sein. Es kann doch keiner Bezweifeln, dass solche Leute ungeeignet sind ein Auto zu bewegen. Davon abgesehen, hätte ich irgendwie den Eindruck, dass es sich bei so einer Firma um Betrüger handelt, welche ihre Opfer dazu nötigen überzogene Rechnungen vor Ort zu bezahlen. Zumindest kenne ich keine seriösen Dienstleister, die sich wegen nichts so aufregen.
Eine Anzeige wegen Beleidigung für den Mittelfinger einreichen und dann nochmal eine für die Nötigung durch den "Brake check". Anders werden so Leute nicht lernen.
Was ich bei der Vorfahrtsituation mit dem Radfahrer bei 6:04 nicht verstehe, warum das Auto im Kreuzungsbereich überhaupt wendet. Das machen so viele Leute. Gefährlich wenden anstatt zwei, drei mal abzubiegen oder sich eine ruhige Seitenstraße zu suchen. Und wenn dann in einer ruhigen Straße gewendet wird, dann fahren sich manche Leute lieber auf einem Acker fest als 50 Meter weiter in einer Grundstückseinfahrt zu wenden. Haben wir den alle so wenig Zeit, dass der Stress das Hirn auffrisst?
Das habe ich auch noch nicht kapiert. Ich suche mir immer genügend Platz zum Wenden. Irgendwo ist immer eine Seitenstrasse, Kreisverkehr oder ähnliches.
Die Antwort ist denkbar einfach. Der Großteil der Menschen haben einfach kein Hirn mehr in diesem Vakuumgefäß deshalb funktioniert das "Denken" auch nicht.
das problem ist nicht das wenden an der stelle _ das Problem ist der Transporter.Wenn der durchzieht und nach rechts will scheppert. Wenn keiner da ist kein Problem- wenn zu viele auf nummer sicher gehen
Ich verstehe jetzt schon warum man nicht unbedingt dann auch noch in irgendwelche Nebenstraßen fährt, wenn man sich so schon nicht richtig auskennt. Aber natürlich hätte man das da cleverer machen können.
4:15 Bei sowas müssten die Leute einfach immer gezwungen werden ein Fahrtenbuch zu führen. Diese ständige Ausreden. "Ich bin nicht gefahren und weiß auch nicht wer gefahren ist." Ja klar, im Zweifel für den Angeklagten. Aber wer will mir das denn erzählen? Gerade bei privaten PKWs.
"Ich weiß nicht wer gefahren ist." - Schön, hat jemand Ihr Auto geklaut? Haben Sie jemand Wildfremden Ihr Auto geliehen? - Ich verstehe auch wirklich nicht, wie das rechtlich haltbar sein kann.
@@michwi9818 bis "rechtlich" kommt man da ja gar nicht. Es handelt sich um ein Ermittlungsproblem. Die Polizei weiss einfach, dass es sehr unwahrscheinlich und viel aufwendig ist, sicher den richtigen Fahrer zu ermitteln, wenn keiner von denen kooperiert.
@@presidentobummer447 also braucht man keine polizei - wenn die einzige arbeit die sie haben, nämlich ermitteln, zu anstrengend ist für die armen kleinen bullen !
David ist auch auf die Abbiegespur gefahren. Ich gehe davon aus, dass der Personentransporter dachte er würde abbiegen. Dass er aber so schnell war und die Spur nicht halten konnte, hätte ich auf den ersten Blick vermutlich auch nicht gedacht..
6:35 Die Szene mit dem Schultransporter. Dazu müsste man aber auch sagen, dass der Einsender David hier auf dem linken Fahrstreifen fährt welcher zur Abbiegespur wird. Warum überhaupt links fahren dort? (oder vor Beginn des Clips noch jemanden überholt?) Denn als Transporterfahrer hätte ich da auch denken können David will abbiegen und wird langsamer. Vor allem wenn der Transporterfahren David auf der linken Spur gesehen hat und gerade wieder nach vorne oder links schaut, wodurch er evtl. den Spurwechsel nicht mehr gesehen hat. Nachtrag: Allerdings hätte der Transporterfahrer hier aber definitiv besser aufpassen müssen und defensiver fahren müssen. Vor allem wenn da noch Fahrgäste drin waren (kann ich leider nicht erkennen).
Ich fahre die Strecke jeden Tag. Es handelt sich bei dieser Strecke um die L84 Ortsausgang Lohmar ab Kreuzung Flohberg. Zunächst sind es 2 Geradeausspuren, wovon eine kurz vor der Kreuzung zur Linksabbiegerspur wird. Ab der Kreuzung Flohberg wie auch davor gilt Tempo 70. Viele, vor allem Ortsansäßige Fahrer nutzen die Möglichkeit in der Kurve noch schnellstens zu überholen. Hier ergeben sich alleine schon durch die haarsträubenden Überholmanöver immer doofe Situationen. Regelmäßig wird man geschnitten und ausgebremst. Der Fahrer im Transporter hätte natürlich warten müssen. David ist an dieser Stelle aber viel zu schnell. Wahrscheinlich, weil er zuvor unzählige Autos überholen musste. Als Linksabbieger ist man an der Kreuzung Euelen total am A.....die L84 ist eine schwer befahrene Pendlerstrecke, weil Lohmar und Rösrath sich jeweils eine Autobahnauf- und abfahrt teilen. Wäre David die vorgeschriebenen 70km/h gefahren, wäre die Situation nicht so knapp gewesen.
Kenne die Ecke der Schultransporter hat keine Schuld. David überholt ⚠️ auf der links ab bieger Spur. Und zieht in der letzten Sekunde nach rechts wieder ein. 👎 runter für David
@@fmfbanshee natürlich hat der Schultransporter trotzdem Schuld. Selbst wenn die Kamera hier links abbiegen würde, dann müsste der Transporter warten. Seit wann darf man denn Fahrzeugen auf der Hauptstraße die Vorfahrt nehmen nur weil sie abbiegen?
Hätte FriedrichBerlin bei 7:50 die "üblichen" 10 km/h mehr drauf gehabt, hätte er eine neue Kühlerfigur besessen. Und dazu noch verdammt gute Reaktion! 👍
Und gerade deshalb soll jeder gerade in solchen Bereichen die in bebauten Gebieten liegen und wo Sicht Behinderungen vorhanden sind mit besonderer Vorsicht und angepasster Geschwindigkeit befahren werden .
Das fordere ich schon seit 30 Jahren und mehr, der auf dem das Auto zugelassen ist haftet dafür. Wenn er es nicht war MUß er nachweisen, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, sonst haftet er !
so darf der Stapler definitiv nicht fahren. im Straßenverkehr ist ein Zinkenschutz vorgeschrieben. ab 20km/h Nummernschild...unter 20km/h muss die Anschrift des Halters sichtbar sein zusätzlich kommt dann noch die richtige Beleuchtung
@@SimonB. C1 erst ab 7,5t und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Mit Klasse L darf man alle Gewichtsklassen fahren, aber nur bis max 25km/h (Klasse T wäre max. 60km/h)
Bei uns im Dorf ist das völlig normal, unser baustoffhänder liefert innerhalb vom Ort alles außer schüttgut mit dem Stapler aus, weil es sich absolut nicht lohnen würde für 100 Meter den LKW zu beladen.
Perfekt, am verregneten Sonntag, ein schönes DDG Video gönnen, danke für eure tolle und großartige Arbeit die ihr in die Videos steckt 👏👏👍👍😇 einen schönen Sonntag wünsche ich euch
Die Ursache und auch das Problem ist immer , das jeder meint , nur er hat an der spitze zu sein bei vielen müssen die Erfolgserlebnisse so gering sein , das sie auf Leben und Tot agieren . Viele kritischen Situationen entstehen schlicht auch durch falsch eingeschätzte und hohen Geschwindigkeiten .
6:55 Sieht für mich aus wie 80/90km/h. Also nicht unbedingt angepasst. Das Überholmanöver lässt auch darauf schließen, dass er kein besonders geduldiger Fahrer ist.
0:40 stimmt schon allerdings darf der Gegenverkehr streng genommen auch nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren (auch wenn das wahrscheinlich keiner tut)
@@Markus-zb5zd Nein, das ist nur die Folge daraus, dass der Warnblinker an ist. Der Grund dafür, dass der Warnblinker an ist, ist oftmals lokal für einzelne Haltestellen mit außergewöhnlichen Gefähdrungen etc begründet.
@@emmata98 ja, genau so war es gemeint... Das es hier aufgrund der Lage in der Kurve sinnvoll ist, wenn beide Richtungen nur in Schrittgeschwindigkeit überholen/vorbeifahren
6:36 mal ganz ehrlich. dem fahrer des schultransports kann man kaum einen vorwurf machen. der einsender fährt auf der LINKS abbieger spur, der schultransport denkt also, das er abbiegen will. wenn der einsender auch links abbiegt entsteht keine gefährliche situation. aber dann zieht der einsender, ohne blinker, auf die andere spur und erzeugt damit eine gefährliche situation, weil der transporter natürlich schon losgefahren ist
Nein, der Einsender fährt erst auf der linken von zwei Spuren, die noch keine Richtungszuweisung haben. Mit dem Auftauchen der Richtungspfeile zieht er sofort auf die Geradeausspur.
Er blinkt aber nicht links. Außerdem scheint mir das eine zweispurige Straße gewesen zu sein, die dann in die Linksabbieger Spur übergeht. Deswegen muss der Einsenden die Spur wechseln. Vielleicht hatte er vorher noch ein Auto überholt. So oder so zieht man auch nicht vor einem raus der abbiegen will.
Als der Einsender auf der linken Spur fuhr, war es aufgrund fehlender Richtungspfeile noch keine Linksabbiegerspur und beim ersten Richtungspfeil hat der Einsender die Spur gewechselt, auch da hatte der Transporterfahrer noch genug Zeit, zu bremsen. Woher weißt du, dass der Einsender nicht geblinkt hat? Du vermutest das, weil du kein Klicken hörst, sicher sein kannst du dir aber nicht. Kenne genug Autos, wo das so leise ist, dass selbst ohne Musik im Fahrzeug das Klicken kaum zu hören ist. Hier war nebenbei der Ton verzerrt.
Nur wie man an der Verkehrsführung sieht hätte der Einsender auch beim linksabbiegen an dem Transporter vorbei gemusst. das heißt selbst wenn er links abbiegen hätte wollen wäre ihm die Vorfahrt genommen worden. Ja man hört kein Blinken heißt aber nicht zwangsläufig das er nicht geblinkt hat!
Es scheint bei vielen Leuten ein Reflex zu sein, dass, wenn sie einen Fehler machen, erst mal den anderen beschimpfen. Habe vor langer Zeit mal druch eine Vollbremsung und Ausweichmanöver einen Fahrradfahrer gerettet, der ohne zu schauen über die Straße und mir vors Auto gefahren ist. Er hat mich zum Dank wüst beschimpft. Habe gar nicht drauf reagiert weil ich noch den Schreck in den Knochen hatte.
@@stefanzaworski8392 Undank ist wirklich schlimm. Den erlebe ich oft und es ärgert mich sehr. Im Fall von dem Radler in München habe ich mich aber komischerweise nicht drüber geärgert. Ich war und bin dem auch nicht böse. Wahrscheinlich weil es so extrem knapp war und ich heilfroh bin, den nicht zusammengefahren zu haben.
4:00 Ganz einfache Lösung. Wenn der Halter angibt nicht gefahren zu sein und an plötzlichem Auftreten von Alzheimer leidet und sich nicht erinnern kann wem er das Fahrzeug gegeben hat, hat er in Zukunft ein Fartenbuch zu führen. Das wird dann in den Fahrzeugpapieren vermerkt und ende. Den Halter dann regelmässig kontrollierten. Nicht korrekt geführtes Fahrtenbuch führt dann zum Entzug der Fahrerlaubnis.
06:25 Bei uns in der Firma ist es so, dass der Stapler zum Be- und entladen von LKWs im öffentlichen Straßenverkehr teilweise fahren muss und auch darf. Voraussetzung hierfür sind natürlich ein Gabelstaplerschein, Führerschein u. beispielsweise eine 20 km/h Plakette auf der Rückseite des Staplers. Soviel kann ich sagen.
Hallo, du hast es in der Vergangenheit sowie heute in deinem neuen Video gesagt. "Was ist das für eine Werbung für das Unternehmen". Das stimmt da gebe ich dir vollkommen Recht. Und ganz ehrlich? Du solltest wenn du solche Aufnahmen hast wo das Unternehmen drauf abgebildet ist, denen Bescheid geben. Damit der schuldige Mitarbeiter evtl. wenn es möglich (Tag, Datum, Uhrzeit,Ort) ist verwarnt wird. Kann ja nicht angehen das er damit davon kommt und der Chef bekommt nichts mit. Irgendwann passiert der Knall und das beworbene Unternehmen kann evtl. einen Rufschaden davon haben. Vor allem dann wenn man wie bei 6:36 ein Schultransporter davon betroffen ist. Jetzt wo ich die Aufnahme gesehen habe, würde ich mir Zwei Mal überlegen mein Kind da rein zu setzen. Auch da muss gehandelt und Bescheid gegeben werden dem Transportunternehmen. Weil man weiß leider nicht ob er das auch macht wenn Kinder an Bord sind.
Hatte ich mal mit einem Schulbus (Größe Sprinter/ Transit). Anruf beim Schulamt: Das sei ein Transport zu einer Behinderteneinrichtung, da seien sie nicht zuständig, sondern andere Behörde (Weiß nicht mehr, welche). Anruf bei Andere Behörde: Nee, wir sind auch nicht zuständig. Hat eigentlich keinen interessiert.
3.03 ... sowas hatte ich letzten Winter. Steh mit dem Rad an einer roten Ampel an einer T-Kreuzung, wo mein Radweg endet, ich mich also danach in den normalen Straßenverkehr wieder einordnen muss. Also guck ich nach hinten, ob der erste PKW blinkt oder nicht (wenn er abfährt gibt's keine Probleme mit dem einfädeln) - und was seh ich auf dem Beifahrersitz? Einen riesen Pinguin. Angeschnallt natürlich. Ich guck den Fahrer an, und der nickt langsam und bestätigend. Surreal ... aber witzig.
Naja Alex 250 sieht die Dame mit Hund schon von weitem die Straße überqueren. Ist wohl eher offensives fahren. Er wollte ja noch nicht mal seine Geschwindigkeit anpassen, sondern hält drauf um dann rum heulen zu können.
Sie hält auch drauf, statt stehen zu belieben... sicher auch um zu "heulen". Wenn er abgebremst hätte, verleitet das übrigens erst recht dazu weiter zu laufen.
@@PhreakDarkSoul Darum geht es ja, mal kurz vom Gas gehen, die Fußgängerin kommt gut rüber, und dann weiterfahren. NIemand muss sich ärgern, niemand muss warten. Unabhängig von der Tatsache, dass sie beim Überqueren der Straße mal kurz vom Handy hochschauen könnte.
@@achim8239 Doch, da *muss* man warten und wer sich deswegen ärgert hat einfach nen Schaden. Hört doch endlich mal auf so ein Verhalten schön zu reden! Wenn ein PKW-Fahrer mal kurz in den Rückspiegel schaut oder etwas anderes, *erlaubtes* und auch *sinnvolles* macht, dann ist das Geschrei wieder groß. Daher gilt wie bei *roten Fussgängerampeln* auch: Verkehrsregeln *beachten*
@@PhreakDarkSoul Ich bin da bei Achim, jeder macht mal Fehler und wenn jemand einen macht sollte man 'das beste draus machen'. Und nicht aus erzieherischer Masssnahme eskalieren, erst recht die Hupe mit einen Tier reduziert das nicht unbedingt die Gefahr.
@@christiang5209 Bei Gefahr zu hupen ist richtig und die Lage wurde doch von der Kamera völlig entschärft. Sieht man nicht eher am der Reaktion von ihr, dass sie völlig uneinsichtig und lernbefreit ist?
4:46 einfach schulterblick verpeilt,... deswegen ist der soooooooo wichtig, genau solche Situationen erkennt man NUR mit Schulterblick, da hilft auch aufmerksame Verkehrsbeobachtung nicht
Zum Thema Gabelstapler (6:25) im Straßenverkehr: Soweit ich weiß, müssen die Gabeln mit einem Schutzblech versehen sein und der Fahrer muss angeschnallt sein. Das gilt soweit ich weiß immer, egal um was für ein Fahrzeug bzw. Stapler es sich handelt.
Schutzblech: Nein. Angeschnallt: Ja. Und die Dinger nennen sich Flurförderfahrzeuge, auch wenn sie jeder als Stapler bezeichnet. Und es gibt auch keinen "Staplerschein", sondern den Ausweis für Flurförderfahrzeuge. Woher ich das weiß? Steht so auf meinem drauf.
@@matthiaseckert4022 Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den Flurförderzeugen und dienen dem innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. - Umgangssprachlich kann man also Stapler sagen, trotzdem danke. Schutzblech muss auf längeren Strecken definitiv ran, gerade noch mal nachgeschaut.
Nur halb Wichtig um auf Straßen zu Fahren muss der Stapler ein Nummernschild (Versicherung) haben und StVZO konforme Beleuchtung. Also darf dieser Stapler nicht dort fahren.
Der Gabelstapler hätte so nicht auf der Straße fahren dürfen. Ein Stapler muss Vorder-, Rück- und Bremslichter haben. Auch muss vorne an den Gabeln ein Warnzeichen dran, da andere Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt darauf achten. Hab ich in meiner Staplerprüfung gelernt.
Zum 1. Bus (0:41) , der hat Warnblinker an, dass bedeutet: Auch sowohl die Fahrrichtung als AUCH die Gegenrichtung DARF (nicht muss) LEDIGLICH mit >Schrittgeschwindigkeit< (3-4km/h) und unter äußerster Vorsicht vorbeifahren, so hab ich das mal vor 28 Jahren in der Fahrschule gelernt, da war die Warnblinkregelung NEU, mag sein das das jetzt anders gelehrt wird oder es sich in den letzten 30 Jahren noch nicht herumgesprochen hat, dass so zu verfahren ist. Wenn beide Seiten sich daran halten, kann gar nix passieren, selbst Platz zum kurzfristigen ausweichen ist da noch mehr aus ausreichend vorhanden, die Gegenseite sieht nämlich genau so wenig. ;) Beide Überholenden sind in dieser Situation 5-10 mal zu schnell. Dieses Video zeigt mir, dass ich dringend wieder eine funktionierende Carcam benötige.
Die Mindestbreite von 2,50m ist gut. Bei uns im Dorf gibt es einen Rad/Fußweg, der durch Baumbewuchs zwischendurch, eine breite von unter 1 Meter hat. Da auf der einen Seite Bäume und auf der anderen Seite eine Hecke ist, kommt man da mit dem Fahrrad fast nicht durch.
der zollstock war nicht durchgebrochen, der war nicht vorhanden. Zumal bei einigen Straßen bzw. Rad und Fusswegen bei uns in der Stadt ist das auch nicht viel besser. Da gibts einige, wo das auch so ist. Bei einigen anderen ist aber auch das Gegenteil der Fall. Da ist der Gehweg so breit, dass locker 6 Fahrradfahrer nebeneinander fahren könnten, oder äquivalent 6 Fussgänger, aber dafür der Radweg so schmal das nur ein Rad drauf passt (ohne die 1,50 zusätzlich die man bräuchte).
n Bekannter (arbeitet bei der Stadt) meinte mal, dass viele solche Aktionen für Radfahrer durchgezogen werden obwohl sie eigentlich gar nicht rechtens sind- einfach um sagen zu können "ach wir machen doch was für Radfahrer- schau mal hier!"
@@thenamen935 Gestern im Hafen, einspurig/beide Richtungen. Gehweg ohne Radweg. (Ca. 1,50 m breit). Zwei Radfahrer nebeneinander. Einer auf dem Gehweg, zweiter auf der Straße. Ach und nicht zu vergessen die Baustellen.
Ich mache selten Radtouren, aber bei der letzten vor 4-5 Jahren über 40km ist mir das zweimal passiert. Wobei da deutlich sportlichere abbiege vorgänge von hinten möglich sind, der eine war gefühlt mit 70 in die Kurve gegangen und hat relativ spät gebremst das wir ihn nicht als Abbiegekandidaten wahrgenommen haben.
@@mustaang02 Vorrang gilt aber unabhängig von der Fahrspur, also auch gegenüber Geisterfahrern. Also gucken müsstest du so oder so, auch wenn falschfahrer in der Regel eine Teilschuld bekommen. Ausgeschildert ist das bei uns in der Regel auch nicht, also würde ich dir das schauen auch als gute Angewohnheit empfehlen - und nicht nur mit extra Hinweis oder einen Blick auf die Infrastruktur. Fusgänger könenn auch recht flott sein (roller, inliner, jogger, leute die bspw zum bus rennen fallen alle dadrunter).
Was soll das für eine Scheiße.... Man geht zur Polizei und die tun NICHTS. Fahrer konnte nicht ermittelt werden? Der Halter des Fahrzeugs ist auch der Führer des Fahrzeugs PUNKT, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Da wird sich jeder dreimal überlegen, wer wem sein Fahrzeug zur Verfügung stellt. Von wegen "nicht ermittelbar". Wenn ich falsch parke und einen Strafzettel bekomme, darf ich dann auch "ich hab dort nicht geparkt" aus der Verantwortung mich ziehen?
Beim Parken ist der Halter zuständig, er muss wissen, wo er das Fahrzeug hinstellt. Beim Fahren ist der Fahrer zuständig, kein Fahrer sicher ermittelt = Anzeige läuft ins Leere. Fahrtenbuch etc. sind nochmal andere Geschichten, aber Fahrer = Halter wird nicht so einfach akzeptiert.
Da das eine glasklare Straftat nach 315c StGB ist, kann nur der Fahrer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Alles andere verbietet das Grundgesetz.
@@quintushortensiushortalus1035 ja deswegen wird es hier sicher zur Verhängung der Fahrtenbuchpflicht kommen, vermutlich für 2 Jahre, inklusive der Kosten für den Verwaltungsakt
Also diese wilden Überholer auf der Landstraße habe ich lieber vor mir als im Kofferraum. Da kann ich dann genug Abstand halten, falls die sich dann doch endlich mal den Schädel einfahren. 😈
8:00 ganz ehrlich sowas versteh ich einfach nicht. Wenn der ihn angefahren hätte ohh man dann sehe ich schon die schlagzeile. Böser tuning raser überfährt den armen öko fahrradfahrer.
Die meisten Schlagzeilen lauten anders. Beispiel: "Autofahrerin *übersieht* Mädchen". In dem Fall wurde eine 7jährige angefahren, die mit ihrem Rad über eine ampelgesteuerte Radfurt wollte. Da hatte entweder die Autofahrerin das Rotlicht missachtet oder das Kind. Allerdings ist das eine Stelle gewesen, auf der man wirklich freie Sicht hatte...und bei Kindern im Straßenverkehr haben wir ja alle mal gelernt besonders achtzugeben. Was im Artikel nicht erwähnt wurde, war das unerlaubte Entfernen der Autofahrerin vom Unfallort. Die fuhr nämlich, nachdem sie kurz gehalten und sich entschuldigt hatte einfach weiter. Also erzähl mir nicht, dass die Presse immer zugunsten der Radfahrer titelt.
@@Ram-ii1bk nein, tut es nicht. Der Titel beinhaltet " übersehen". Wenn Autofahrer etwas übersehen, was sich direkt vor ihnen abspielt, dann stimmt was nicht. Und nach dem Titel folgt dann der Artikel...auch der fiel nicht zu Ungunsten der Atofahrerin aus. Bei uns wurde vor nicht allzu langer Zeit ein Kind (ich glaube 9 Jahre alt) totgefahren, als es mit dem Rad über einen Zebrastreifen am Kreisverkehr fuhr. Von einem Fahranfänger, der deutlich zu schnell mit einem PS-starken Auto den KV verlassen hat. Dieser Überweg ist wunderbar einsehbar...und man lernt in der Fahrschule (die bei diesem Fahrer nicht lange zurücklag), dass man bei der Ausfahrt dem Querverkehr Vorfahrt gewähren muss...in der Zeitung ( und den sozialen Medien) wurde dann aber fleißig diskutiert, dass das KIND (welches nicht alleine, sondern mit Freund unterwegs war), sein Rad nicht geschoben hat, dass die Stadt den KV schlecht geplant hätte, dass solche Überwege immer viel zu dicht nach der Ausfahrt sind und was nicht noch alles. Nur um den MIV kn Schutz zu nehmen. Dass da vielleicht einfach ein testosterongesteuerter Jüngling in einem für seine Reife offenbar viel zu ungeeigneten Gefährt unterwegs war, das konnte man kaum irgendwo lesen.
Er hat ihn ja in diesem Video nicht umgefahren, weil er ihn nicht uebersehen hat. Wenn es doch passiert waere, dann waere es doch fair zu schreiben, dass er ihn uebersehen hat ^^
Lies dir mal tatsächlich die Pressemeldungen der Polizei durch. Und überleg dann nochmal, ob dein Kommentar so Sinn macht oder ob du nicht einfach deine innere Haltung dadurch zur Schau stellst.
Bin so froh dass ich seit 2 Jahren kein Auto mehr fahre und in einer Großstadt wohne mit gutem ÖPNV. Da kriegt man doch direkt schon beim zuschauen wieder hohen Blutdruck.
2:00 bei der Firma anrufen und davon erzählen. Sagen, dass man alles auf Video hat und ihn anzeigen wird, wenn er sich nicht entschuldigt. Würde ich dann trotzdem nicht anzeigen, aber hauptsache die haben Angst.
1:46 - also auch wenn man ganz normal fährt fühlen sich Leute davon provoziert... erlebe ich jeden Tag. Mal weil man bei 50 auch 50 fährt (dabei ist egal ob laut Tacho oder GPS), bei einem Zebrastreifen mit Leuten in der Nähe schon etwas abbremst (könnte ja sein die wollen rüber) oder weil man innerorts rechts an jemandem vorbei fährt (innerorts gilt freie Spurwahl).
Freie Spurwahl verstehen eh viele nicht. Es gibt Passagen, bei denen ich grundsätzlich links fahre, weil rechts Müllautos/Busse etc. stehen oder die Fahrbahn schlecht ist etc. Da gibt es ja auch keinen Grund, die Spur zu wechseln, wenn man z.B. 500 Meter weiter sowieso links abbiegt. Trotzdem gibt's dann immer wieder welche, die mich blöd anlichthupen etc. statt einfach rechts zu überholen - wenn's denn unbedingt 3 km/h schneller sein muss.
@@Balou-l2q: P.S. Keine Gründe sind: - Ich muss noch schnell das DDG-Video kommentieren - Och, ist das aber schön hier! - Mist, ich kenn mich hier nicht aus. Muss ich jetzt links oder rechts abbiegen, in 100 oder in 500 Metern? - Ich trau mich nicht. - Ich finde den 2. Gang nicht.
Bei 0:10 ist die Fußgängerin schon längst auf der Straße, bevor sie das Auto sehen kann. Die Dashcam kann sie von weitem sehen auf offener, gerade Straße bei bester Sicht und hält voll auf sie und ihren Hund zu. Auch wenn die Handy-Obsession der Fußgängerin definitiv nicht in Ordnung ist, die Fahrweise der Dashcam allerdings auch nicht. Und darüber beschwert die sich auch zurecht.
Naja, stimmt nicht so ganz. Sie ist auf der Mittelinsel, als sie das Auto hätte sehen können. Dafür gibt es die ja extra: Damit man da stehen bleiben kann, bis eine Lücke entsteht, bei der man rüber kann. Und soweit ich weiß, ist man als Autofahrer hier nicht verpflichtet anzuhalten. Nur bei viel Verkehr sollte man das ab und zu aus Rücksicht mal machen.
@@daphnekruemel286 Das ist trotzdem kein Grund da Moorhuhn zu spielen. Und spätestens vom Hund kann man keine Kenntnis der StVO erwarten. Die Mittelinsel zeigt zusätzlich klar an, dass dort Fußgänger-Querungen erwartet und gewünscht sind und nicht zwingendermassen freie Fahrt. Da hat man nunmal eine besondere Verantwortung mit dem Gewicht und den PS, die man führt. Ist wie in vielen Dashcam-Einsendungen. Wenn man statt dessen kurz vom Gas geht, wäre die Situation von vornherein entschärft und hier auch die einzig richtige Fahrweise. (Wenn man sieht, dass für Fußgängerin explizit stoppt und den Hund eng an die Leine nimmt, klar, dann kann man weiter fahren ohne Geschwindigkeit zu reduzieren - ansonsten ist das einfach notwendig)
@@janekschleicher9661 Da stimme ich dir auch zu. Ich wollte nur sagen, dass die Fußgängerin sich eben nicht nur wegen ihres Handys unvorsichtig verhält und dass sie das Auto hätte sehen können/hören können. Dieses Losfahren oder -laufen ohne gucken ist in meinen Augen eines der größten Probleme im Straßenverkehr bei allen Verkehrsteilnehmern.
@5:55 Ich glaube es wissen viele Autofahrer nicht, die sind so auf Recht und Links geeicht, dass die immer denken die Radfahrer würde fahren wie sie wollen. Dabei halten wir uns oft auch nur an die Beschilderung.
An solchen Stellen, wenn man da schon Fahrzeuge sieht, die einem möglicherweise in die Quere kommen können, mit diesem Speed da durchzuradeln, halte ich aber auch nicht gerade "hochintelligent". Man ist mit nem Kraftfahrzeug immer gut beraten., vorausschauend zu fahren, diverse Situationen frühzeitig zu antizipieren und sich ihr entsprechend entschärfend anzunähern. Ich denke mal, dass das auch mit dem Fahrrad möglich ist. 😉
@@FANofFS2004 Der Radfahrer fährt vlt. mit 30 km/h, auf der Landstraße daneben sind die Autos mit 100 km/h unterwegs. Wie viele Autofahrer bremsen an Kreuzungen auf Landstraßen vorsorglich auf Schrittgeschwindigkeit ab, weil da jemand den Blinker gesetzt hat und links abbiegen möchte? Ich würde sagen die Zahl ist nahe 0! "An solchen Stellen" Ist eine völlig Eindeutige Vorfahrtssituation, sogar noch mit rot markierter Radwegfurt unterstrichen, irgendwas scheint bei Autofahrern massiv falsch zu laufen, wenn Radfahrer mit solch einem Verhalten immer rechnen müssen.
@@FANofFS2004 ich denke mal, dass Radfahrer das sogar besser können als Kraftfahrzeugführer...sonst gäbe es jeden Tag etliche überfahrene Radfahrer bundesweit. Was viele Autofahrer aber besser können ist victim blaming. Die Regeln sind doch eindeutig.
@@bvb-maddin0913 echt? Mir ist im KV noch nie einer entgegengekommen. Mich haben aber schon viele Autofahrer links an einer Verkehrsinsel vorbei überholt...ist scheints einfacher als noch 50 Meter mit dem überholen zu warten 🤷♂️
Ich verstehe nicht wie einige Leute den Straßenverkehr so unglaublich persönlich nehmen können. Wenn ich überholt werde denke ich mir doch nicht, dass das ein Angriff auf meine Person ist oder so ein Schwachsinn. Und wenn ich überhole mache ich das ja auch nicht um jemanden einen auszuwischen.
Vor allem der Bus hatte den Warnblinker eingeschaltet. Den darf man sowieso nur in Schrittgeschwindigkeit überholen. Sowohl die Überholer als auch der Gegenverkehr. Aber zeig mir mal einen der das heute noch macht oder sogar weiß.
Juckt die leute leider auch nicht mehr. Besonders weiß man ja, dass viele leute direkt die Straße überqueren nachdem Ausstieg. Mit so eine Geschwindigkeit wars das dann auch
Ich hab es noch nie verstanden wie man mit Firmenwagen(oder Privatwagen mit Anschrift/Tel., was auch immer) fahren kann wie eine Sau. Und solche Leute sind ja immer so unterwegs, das ist ja kein Versehen. Wär ich Chef und würde sehen dass sich einer meiner Angestellten so "benimmt" im Straßenverkehr, das gäbe eine Fristlose Kündigung. Nur "leider" wird bei dem Fachkräftemangel niemand entlassen...
6:45 (David) "Der Fahrer des Schultransport hat hier definitiv genug Zeit um uns zu sehen". Stimmt, die Zeit war da und der Fahrer des Schultransportes hat sicherlich gedacht "Der fährt auf der Linksabbiegerspur und will jetzt abbiegen, also behindere ich ihn nicht, wenn ich da jetzt raus fahre"
Hey Thomas Goetz! Zwar gut denkbar, aber als Grund ein bisserl dünn. Er hatte wohl weder einen Blinker gesetzt, noch erkennbar die Geschwindigkeit verringert. Also darf man sich nicht darauf verlassen, dass derjenige abbiegt. Gruß Petter .
@@Petter_Swansson Natürlich darf man sich nicht darauf verlasen, dass der Andere auf der Abbiegespur auch wirklich abbiegt. Und bzgl dem "Blinker der wohl nicht gesetzt war", also wenn ich für jedes Fahrzeug, das ohne zu blinken abbiegt(die Spur wechselt) einen Euro bekomme (steuerfrei), dann bräuchte ich wohl nicht mehr arbeiten, da ich dann genug im Monat verdiene. Nicht so viel, dass ich grosse Sprünge machen kann, aber ausreichend für eine gute Wohnung und genug zu essen
Hey @@thomasgoetz8723 ! Die wissen alle nicht, wo der Einfüllstutzen für die Blinkerflüssigkeit ist. Aber im Ernst; Wenn jemand mit Blinker kommt muss man schon misstrauisch sein, wenn aber jemand ohne Blinker kommt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass nicht abgebogen wird wohl deutlich höher. Gruß Petter .
@@Petter_Swansson Wenn ich die Wahl habe mich bei der Entscheidung zwischen dem Blinker und der Fahrspur zu wählen würde ich eher auf die Fahrspur gehen. Fährt einer auf der Abbiegespur, dann gehe ich eher davon aus, dass derjenige auch abbiegt. Ganz gleich welches Tempo gefahren wird.
2:00 wollte gerade schon sagen: kommt mir bekannt vor. Einfach die A7 😂 Mein Beileid an jeden der so wie ich jeden Tag da lang muss. Da erlebt man einiges 😅
Wow das man sich aufregen kann weil sich andere an die Straßen Verkehrsordnung halten 🤦 und dann noch so scheiß verzapfen, der Kastenfahrer hatte mehr als nur einen schlechten Tag gehabt, er hat bestimmt auf der Arbeit irgendwie den Verstand verloren und sollte in eine "hab mich lieb" Jacke gesteckt werden 🤦
Zum Thema Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr, Nein darf man nicht, da es sich um ein Fahrzeug handelt, und es dafür mit Lichtzeichenanlagen ausgestattet sein muss. Ist ein Stapler nicht mit einem orangenem Rundumlicht ausgestattet, muss er zwingend eine Beleuchtungsanlage wie Blinker, Bremslicht, Rücklicht und Scheinwerfer haben. Wobei zu erwähnen ist, das Rundumlicht (Drehspiegellampe auf dem Dach) ist auch nur mit Sondergenehmigung ausreichend um einen LKW vor der Einfahrt be- oder entladen zu können, sofern dieser nicht auf das Betriebsgelände fahren kann. Sollte ein Stapler aber selbstständig von einem Werk zu einem Anderen fahren müssen, braucht er eine Beleuchtungsanlage um Lichtzeichen (Bremsen, Blinken) geben zu können.
Geschweige denn das er eine Zulassung, sprich Nummernschild, montiert haben muss sobald er das Werksgelände (privater Raum) verlässt und am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Selbst wenn das Firmengelände durch eine öffentliche Straße getrennt ist. Sowas kommt in der Staplerausbildung vor. Da hat dann aber auch der Chef versagt, der ja den Fahrauftrag erteilen muss....
Äm woher nehmen sie diese Behauptung ? zu den Fahrzeigen zählen auch , Radfahrer , Pferdefuhrwerke , Handwagen und noch viele mehr . Nur hat niemand eine Lichtzeichen Anlage an zu bringen .
Handwagen zählen im übrigen nicht zu Kraftfahrzeugen. Fahrräder benötigen durchaus eine funktionierende - und korrekt eingestellte - Lichtanlage (man erinnert sich an früher: das wofür der Dynamo da war, heute eben mit Batterie), ebenso von Pferden gezogene Anhänger. Zu Führen eines solchen Gespanns benötigt man - wie beim Stapler eines besonderen Führerscheins (!)
Da muss ich Ihnen sogar Recht geben. Seit der 36. Änderung der StVO gelten Flurförderzeuge nicht mehr als Kraftfahrzeuge. Und dennoch hat sich an den Zulassungsbestimmungen für die Benutzung im öffentlichen Verkehr nichts geändert.
Da bist meiner Meinung leider sehr optimistisch eingestellt... hier in der 30 Zone fahren viele das doppelte und einzelne das 3 fache selbst Busse fahren mit Höchstgeschwindigkeit an haltenden Bussen vorbei...
0:12 Sich mit den Augen auf dem Smartphone durch den Verkehr zu bewegen sollte für alle verboten werden. Geht's noch!? Ob zu Fuß, mit Kinderwagen am langen Arm oder wer weiß was. Sind die alle süchtig oder gar schlimmer? Und diese Verkehrseinrichtung halten viele Leute quasi für einen Fußgängerüberweg. Völlig falsch! Aber deswegen vielleicht die Reaktion.
Lieber Herr Swansson ihre Aussage zeigt eines der Probleme des Strassenverkehrs auf - keinerlei Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen einschlägig hier § 1 StVo "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht .." und nein ich unterstelle Ihnen nichts - gerade dieser eine Paragraph war ihnen entfallen - sonst kennen sie natürlich alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und näturlich die einschlägigen Gerichtsurteile.
Hey @@aplass1 ! Auch wenn Sie das Gegenteil schreiben, so unterstellen Sie mir sehr wohl etwas, und ich würde gerne wissen, womit ich mir das verdient habe. Vielleicht ist da was missverständlich rüber gekommen. Tatsächlich nehme ich für mich in Anspruch, schon berufsbedingt, einen recht guten Kenntnisstand der zugrundeliegenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu besitzen. Daher auch mein Interesse für den Grund Ihrer Unterstellung. Um das noch einmal klar zu sagen; Ich mutmaße, dass die Fußgängerin sich wahrscheinlich im Recht fühlte, weil sie eventuell der fälschlichen Annahme war, dass sie ja über einen Überweg gegangen sei. Davon abgesehen, auch einen Fußgängerüberweg hat man zügig zu überqueren. Das Verhalten des Filmenden habe ich mit keiner Silbe erwähnt, geschweige denn bewertet. Gruß Petter .
Genau das gleiche wie der Kastenwagenfahrer hat gestern ein BMW Fahrer bei mir gemacht. War zwar nicht wirklich überraschend, genervt hat es trotzdem, da die Autobahn fast komplett frei war (Nachts)
6:35 ich hab scheinbar die StVO Novelle verpasst, in der Dashcamfahrer Sonderrechte erhalten, damit sie Material einsenden können. Zu schnell, Rechtsfahrgebot missachtet, über die Sperrfläche überholt… Für mich ist es nicht schwer zu verstehen, warum der Transporter gefahren ist, da der Einsender links in die Linksabbiegerspur hinein fährt. Er hätte trotzdem abwarten müssen, keine Frage. Aber ich sehe hier überhaupt keinen Grund, warum der Einsender sich über jemand anderen beschwert. Er sollte bei sich selbst anfangen.
@@presidentobummer447 „Rechtsfahrgebot weiß nicht“. Er fährt links auf die Abbiegespur, obwohl rechts frei ist. Mir wäre ja peinlich, sowas überhaupt einzusenden.
@@michaelleifels2004 Als er auf der linken Spur ist, ist es aber noch keine Abbiegespur. Er war dort wahrscheinlich nur, weil er grad mit der weit ueberhoehten Geschwindigkeit jemanden ueberholt hat.
0:45 Gegenverkehr wäre noch harmlos. Fußgänger, die vor dem Bus die Straße überqueren wollen und nicht mit solchen Manövern rechnen wären ein ganz anderes Problem. Möchte nicht wissen, wie viele Leute schwer verletzt wurden, bei solche Aktionen. Fahrschule 101: bei Bussen und Straßenbahnen ist mit reichlich Fußgängern zu rechnen, die oft hinter dem großen Gefährt nicht zu sehen sind.
6:37 genau das was ich meine. Extra auf sein Recht bestehen damit alles dramatisch wirkt. Man sieht doch schon früh, dass der Transporter abbiegt.. warum also nicht die geschwindigkeit reduzieren? Die Situation wurde durch das draufhalten noch gefährlicher
Also der Einsender hat Vorfahrt, bekommt sie genommen und soll dann noch bremsen von 100 auf 30 oder 40? Im Leben nicht, hätte ich auch nicht gemacht. In den meisten Fällen ist hinter einem auch alles frei, die Leute ziehen trotzdem raus.
7:22 das ist aber auch ne perfekte ausfahrt die meistens sind aber an stärker befahren Straßen wo man nicht richtig schauen kann wenn man nicht auf dem Radweg steht.
Man darf mit Stapler nur auf die Straße wenn man Blinker verbaut hat und ab 25Kmh muss man die Firma gut Sichtlich am Stapler angebracht haben und braucht noch KFZ-Zeichen wie beim Mofa und zusätzlich noch ein Schutzblech an der Gabel
Wenn das Firmenwagen sind, dann freut sich der Chef sehr über einen Anruf ;) manche möchten dann auch gerne das Video haben um das mal mit dem Fahrer zu klären!
Hätt ich gemacht ^^
Es sei denn, der Chef saß selber am Steuer...
@@sebk4516 dann kann man ihm sagen das er jetzt schön auf yt zu finden ist;) wird ihn sehr freuen! Und einen netten googleeintrag kann man auch hinterlassen bei der Firma!
Hab mal so einen angerufen, weil der mir im Lauf ner Woche mehrmals mit Rotlichtverstößen aufgefallen ist. Hat mich der Chef angemault, ob ich denn die Polizei wär und dass er da kein Problem mit hätte.
@@Phrew Da muss die Firma ja richtig cool gewesen sein🙃
6:20 Ja, man darf mit einem Stapler im Straßenverkehr teilnehmen, allerdings muss zwingend eine sogenannte StVO-Ausrüstung mitgeführt respektive benutzt werden, d.h. ein Stoppkeil, ein Warndreieck, eine Blitzleuchte und ein Zinkenschutz, der während dieser Fahrt vorne auf die Gabelzinken gesteckt wird, um die Spitzen abzudecken und daraus (bildlich gesprochen) eine Fläche zu machen. Dazu zählt auch eine Beleuchtungsanlage mit Front- und Heckleuchten und Blinker!
Darüber hinaus müsste der Stapler eine Zulassung (Nummernschild) haben, es sei denn, er kann (fest eingestellt in der Fahrsteuerung) nicht schneller als 6 km/h fahren, dies müsste dann auch mit entsprechenden Aufklebern links, rechts und hinten deklariert sein. Denn dann gilt er als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Fährt er bis zu 20 km/h, braucht er zusätzlich eine Einzelbetriebserlaubnis, oberhalb von 20 km/h eine Zulassung mit Nummernschild, Haftpflichtversicherung etc. pp.
So wie der Protagonist den Stapler hier durch den öffentlichen Verkehrsraum bewegt, ist das illegal und gefährlich.
Ein Nummerschild, habe ich bis jetzt noch an keinem Stapler gesehen mit StVZO Zulassung. Da viele eh auf 20km/h gedrosselt werden und noch Geld zu sparen. Stapler die auf der Straße fahren mit StVZO Zulassung, haben automatisch einen "TÜV" und haben eine Haftpflicht. Wird aber noch ein Anbaugerät montiert, muss ein Prüfer vorbeikommen und das abnehmen da sich das Gewicht des Staplers verändert und auch die Baulänge, ggf. mit längeren Zinken
@@Psycopath1986 Das Nummernschild müssen die haben, so wie es der Vorredner geschrieben hat. Die Tatsache, dass du es noch nie gesehen hast, liegt einfach daran, dass leider viel zu viele Firmen darauf einfach scheißen und ihren Mitarbeitern nur sagen, dass sie immer gucken sollen ob Bullen in der Nähe sind. Da die Dinger in der Regel nur im engsten Umfeld eines Firmengeländes im Straßenverkehr sind, ist es extrem selten, dass es mal Konsequenzen für die Firmen hat. Leider.
@@kenichnicht9865 ich arbeite ja beruflich an den staplern. Selbst wenn solch ein Fahrzeug neu das Werk verlässt, und es hat eine StVZO Zulassung, habe ich noch keinen einzigen stapler gesehen, der die Aufhängung hat für ein Nummernschild.
@@Psycopath1986 Dann haben Sie leider nicht richtig aufgepasst. Da es sich hier um einen Linde handelt, bleibe ich bei dem Beispiel. Der StVO- Satz beinhaltet auch die Kennzeichenhalterung, die am oberen Teil der Kabine, zwischen den Säulen und unterhalb des Klima-Verdampfers (soweit verbaut) samt Kennzeichenbeleuchtung befestigt wird.
@@Psycopath1986 Unsere Stapler in der Firma haben Nummernschild. Wir befahren die öffentliche Strasse damit, und das regelmässig, weil unsere Firmenabschnitte durch die Strasse getrennt sind.
4:20 Deshalb bin ich für Halter-Haftung. Es ist doch immer wieder das selbe. Du wirst abgedrängt, Fahrer streitet ab gefahren zu sein, nix passiert und der Kerl macht so weiter wie bisher. Wenn dann aber generell der Halter des Fahrzeugs haftet überlegt man sich solche Aktionen vielleicht nochmal.
Eine Halterhaftung finde ich nicht gut, dann wird man noch für Dinge belangt, die man gar nicht begangen hat. Viel besser wäre, wenn man DIREKT die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs erhält, wenn der Halter offensichtlich Probleme hat, zu wissen, wer sein Fahrzeug bewegt hat.
@@bodenseefelchen4711 Du wirst nur belangt, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Weißt du wer gefahren ist und benennst ihn, ist er drann.
Und was ist, wenn der Halter wirklich nicht gefahren ist?
Eigentümer, Halter und Fahrer können 3 versch. Personen sein. Oder sogar mehr, bei wechselnden Fahrern.
@@bodenseefelchen4711 Dann hat er halt plötzlich vergessen einzutragen wer gefahren ist.
Was machste dann? Selbst belasten müssen die sich ja nicht.
Halterhaftung funktioniert da deutlich besser.
Dachte ich mir auch - wie viele plötzliche Amnesie erleiden, wenn es um ihr Auto und damit begangene Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten geht.
Den Clip von dem Firmenwgen hätte ich mal geschmeidig an die Firmen E-Mail geschickt mit der Frage ob man die eigene Firma so in der öffentlichkeit präsentiert haben will. Wenn nicht der Chef am Steuer war, wird´s zumindest nen Ordentlichen Einlauf geben, wenn´s der Chef selber war, dann ist der Firma eh nicht mehr zu helfen.
Zu dem Clip bei 3:55, das sind so Fälle warum ich zu 100% für eine Halterhaftung bin. Und es sollten nur Menschen mit gültiger Fahrerlaubnis überhaupt als Fahrzeughalter in frage kommen. Als Fahrzeughalter solltest du ein Interesse daran haben wer, wann mit deiner Karre unterwegs ist, weil Geldstrafen zahlen und für andere Punkte sammeln will bestimmt kaum einer.
@@Balou-l2q bitte was?
Sehe ich auch so.
@Katzenflauscher Ich weiß nicht, wie es in Österreich gehandhabt wird, aber ich würde es für falsch halten dem halter die volle Strafe aufzubrummen. Aber ein gewisse Strafe sollte es doch sein.
Und Halterhaftung heißt ja nicht automatisch, dass der Halter immer die Strafe aufgebrummt bekommt, sondern nur, wenn er keinen Fahrer benennen kann/will.
@Katzenflauscher definitiv, aber wenn er das nicht will/kann, ist er schuld
@@davidsuntner8862 Das muss nicht sein. Ich bin echt erstaunt, wie sauviele Leute hier einfach keinerlei Vorstellungskraft haben um zu merken, wie viele völlig legitime "Car-Sharing"-Situationen es bei vielen Menschen gibt, wo der Halter einfach nicht wissen kann wer gefahren ist. Und wo es vollkommener Schwachsinn wäre dann den Halter zu belangen. Wenn ihr in den Situationen wärt wäre das Geschrei aber auf einmal groß wie unfair es ist. Mal abgesehen davon, dass man nicht Verwandte belasten muss.
Es wäre vollkommen ausreichend, nach dieser ungelösten "Tat" nun eine Fahrtenbuchauflage zu geben. Das ist an sich schon Strafe genug weils total lästig und aufwendig ist und auch schon ordentlich was kostet. Wobei ich das auch nicht allzu gut fände, weil wenn der Halter einfach nicht weiß wer gefahren ist und es nicht selbst war und trotzdem so viele Nachteile bekommt, ist doof. Deswegen würd ich einen Freibrief zugestehen, mit der Androhung dass es bei weiteren Vergehen auf jeden Fall eins gibt.
7:50 Da hat der Radfahrer sowas von Glück gehabt. Respekt für Friedrichs Reaktionszeit!
Absolut. Aber der Radfahrer ist sehr dämlich so fährt man doch nicht raus. Hätte der Autofahrer nicht gebremst, wäre der Radfahrer locker unter dem Auto gelandet.
@@sven92 Unter dem Auto landet man eigentlich nie, wenn dann auf dem Auto und nach der Bremsung vor dem Auto :D
@@MARTiiiiNx7 Danke hab es falsch geschrieben. Ja dann wüsste der Radfahrer auch warum wenn der so blöd fährt.
@@sven92 Das größere Problem ist, dass nen Autofahrer links von Friedrich den Radfahrer nicht sehen kann, aufgrund des toten Winkels. Ich will wetten, dass so ne Seitliche Kollision mit 50/60 Km/h eventuell tödlich ausgegangen wäre.
Nen Klassenkamerad von mir ist in so einer ähnlichen Situation gestorben. Nen Autofahrer, der auf der Einfädelspur von einer T-Kreuzung stand hat ihn auf die Hauptstraße vorbei gelassen, zu seinem Pech kam gerade ein Auto rechts vorbei und er befand sich im toten Winkel.
Sehr besonnene Reaktion für die Situation mit dem Fahrrad am Ende des Videos! Das muss ein großer Schrecken gewesen sein und dafür ziehe ich den Hut, es gab keinerlei Geschrei oder Geschimpfe - stark!
und der Radfahrer hat sich entschuldigt, was auch nicht oft zu sehen ist.
Denke mal, das wurde vom DDG zensuriert oder überschrieben. 😂
04:19. Es braucht eine Halterhaftung/-Bestrafung, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. So ein dreistes Manöver, in einer Rechtskurve mit Nullsicht zu überholen!
zumindes zur verdonnerung eines fahrtenbuches kann dann verdonnert werden was (vor paar jahren) etwa 170€ bearbeitungsgebühr kostet. (nein nicht mir passiert aber meine schwester wollte 75€ sparen indem sie sagte sie sein nicht gefahren und bumms fahrtenbuch ^^
Ja toll, und wenn der Fahrer zu erkennen ist, dann wird von der Behörde vermutlich wieder was von Datenschutz geschwurbelt und das Ergebnis ist das gleiche.
Nun, der Fahrer, der das abgestritten hat wird in Zukunft wohl ein Fahrtenbuch führen müssen
In aller Regel gibt's dann Fahrtenbuchauflagen. Die sind so brutal nervig, dass das oft reicht.
In aller Regel gibt's dann Fahrtenbuchauflagen. Die sind so brutal nervig, dass das oft reicht.
0:20 Viele verwechseln diese "Querungshilfen" mit einem Fußgängerüberweg. 🤦♂️
Danke für die Erklärung, da wäre ich allen Ernstes nie drauf gekommen (absolut ohne Ironie gemeint).
Trotzdem wäre der Dashcam kein Zacken aus der Krone gebrochen, hier weit vorher ein wenig vom Gas zu gehen und dadurch die Situation komplett zu entschärfen.
@@oliverluedtke4083 Nein! warum denn? Schon allein dafür dass die blöde K u h am Handy spielt statt nach links und rechts zu glotzen hätte man sie über den Haufen fahren sollen. Armer Hund...
@@oliverluedtke4083 Ob so die Tante vielleicht mal überlegt, was sie da tut? Wenn sie tot gefahren wird ist das jedenfalls nicht mehr möglich.
@@Paul.Pohlig Die Insel ist zum Schutz da, man bleibt drauf stehen wenn Fahrzeuge kommen.
Was ein süßer Beifahrer 3:04 😊❤
Moin, bei 6:35 könnte der Schulbus aber auch gedacht haben, dass der Einsender links abbiegen möchte.
Hat der Einsender die Abbiegespur zum Überholen genutzt? Wenn ja, was oder wer wurde überholt?
Er fährt anfangs jedenfalls auf der linken Spur... alles in allem sehr merkwürdig.
das ist genau das was passiert ist. wenn ich jemanden auf der abbiegespur sehe und dann platz ist, für mich, zum abbiegen, biege ich ja auch ab. das der einsender sich dann spontan entschließt doch geradeaus zu fahren kann nicht der fehler vom transporter sein
Einfach mal schauen, wo der Einsender von der linken Spur nach rechts wechselt und ab welcher Stelle diese zur Linksabbiegerspur wird...
@@stahlschorsch
Überholspuren werden nicht einfach so zu Linksabbiegerspuren!
Sonst käme es ständig zu Auffahrunfällen. Es muss sich um eine (relativ lange) Linksabbiegerspur gehandelt haben.
@@espneindanke9172 Schau doch hin, am Anfang des Clips fehlen mindestens drei Richtungspfeile, um behaupten zu können, der Einsender sei seit Anfang an auf der Abbiegerspur.
@@espneindanke9172 In meiner Umgebung jedenfalls wird eine zweispurige Straße ohne Vorwarnung zu einer einspurigen, da die rechte Spur auf einmal den Rechtsabbiegern gehört (es gibt keine extra Abbiegespur) und die eigentliche Überholspur auf einmal in einer einmündigen Spur endet. Beim ersten Mal, als ich dort gefahren bin und jemanden überholt habe, musste ich stark abbremsen, da er wohl ohne zu gucken in meine Spur gezogen hat. Habe ihn noch angehupt, weil ich dachte, vor ihm fährt doch gar keiner... Ne, der hätte halt sonst rechts abbiegen müssen. Vielleicht also nicht Überholspuren, aber Spuren können EINFACH SO zu Abbiegespuren werden
2:30 Bei solchen Hitzköpfen, wie dem Fahrer des Kastenwagens hoffe ich immer, dass der Chef per Zufall auf das Video stößt und ihm den Firmenwagen sofort entzieht. Diese Leute sind einfach nicht tragbar.
Wenn du noch glück hast ist es der chef :D
Das kann bei Selbständigen wohl öfter der Fall sein xD
Dann bleibt immer noch die Möglichkeit, Anzeige wegen Beleidigung zu machen.
Geht er ne Weile zu Fuß.
Der Lkw war noch ewig weit weg, vor ihm.
Einfach unverständlich, die Aktion.
@@mdl3109 Zumal es zwei Dinge waren. Das Finger zeigen und ausbremsen. Denke das kann richtig Ärger geben..
@@maddy1st444 Ja ist an sich eine Nötigung. Aber wie wir bei 4:20 gesehen haben hilft eine Anzeige auch nicht unbedingt.
2:00 Ich bleib dabei, solche Aufnahmen sollten von der Polizei anerkannt werden und die Strafen sollten im Bereich von 10 Jahren Führerscheinsperre sein. Es kann doch keiner Bezweifeln, dass solche Leute ungeeignet sind ein Auto zu bewegen.
Davon abgesehen, hätte ich irgendwie den Eindruck, dass es sich bei so einer Firma um Betrüger handelt, welche ihre Opfer dazu nötigen überzogene Rechnungen vor Ort zu bezahlen. Zumindest kenne ich keine seriösen Dienstleister, die sich wegen nichts so aufregen.
Eine Anzeige wegen Beleidigung für den Mittelfinger einreichen und dann nochmal eine für die Nötigung durch den "Brake check".
Anders werden so Leute nicht lernen.
@@higihups Ja, allein der Finger kostet schon ein gutes Monats-Netto.
Haha der riesige Bär auf dem Beifahrersitz ist ja super :D
Ich würde mir wünschen das du eine Depp des Jahres machen würdest also nur mit den absoluten Härte fällen währe Witzig 😅😂
Was ich bei der Vorfahrtsituation mit dem Radfahrer bei 6:04 nicht verstehe, warum das Auto im Kreuzungsbereich überhaupt wendet. Das machen so viele Leute. Gefährlich wenden anstatt zwei, drei mal abzubiegen oder sich eine ruhige Seitenstraße zu suchen. Und wenn dann in einer ruhigen Straße gewendet wird, dann fahren sich manche Leute lieber auf einem Acker fest als 50 Meter weiter in einer Grundstückseinfahrt zu wenden. Haben wir den alle so wenig Zeit, dass der Stress das Hirn auffrisst?
Das habe ich auch noch nicht kapiert. Ich suche mir immer genügend Platz zum Wenden. Irgendwo ist immer eine Seitenstrasse, Kreisverkehr oder ähnliches.
Die Antwort ist denkbar einfach. Der Großteil der Menschen haben einfach kein Hirn mehr in diesem Vakuumgefäß deshalb funktioniert das "Denken" auch nicht.
das problem ist nicht das wenden an der stelle _ das Problem ist der Transporter.Wenn der durchzieht und nach rechts will scheppert. Wenn keiner da ist kein Problem- wenn zu viele auf nummer sicher gehen
Ich verstehe jetzt schon warum man nicht unbedingt dann auch noch in irgendwelche Nebenstraßen fährt, wenn man sich so schon nicht richtig auskennt. Aber natürlich hätte man das da cleverer machen können.
Das Video ist von mir. Die Ironie von der Geschichte ist das 100 Meter die Straße links rein eine Wendeplatte ist.
4:15 Bei sowas müssten die Leute einfach immer gezwungen werden ein Fahrtenbuch zu führen. Diese ständige Ausreden. "Ich bin nicht gefahren und weiß auch nicht wer gefahren ist." Ja klar, im Zweifel für den Angeklagten. Aber wer will mir das denn erzählen? Gerade bei privaten PKWs.
Es kann niemand gezwungen werden . das führen des Fahrtenbuch ist eine Auflage und das ist ein himmelweiter Unterschied .
"Ich weiß nicht wer gefahren ist." - Schön, hat jemand Ihr Auto geklaut? Haben Sie jemand Wildfremden Ihr Auto geliehen? - Ich verstehe auch wirklich nicht, wie das rechtlich haltbar sein kann.
@@michwi9818 bis "rechtlich" kommt man da ja gar nicht. Es handelt sich um ein Ermittlungsproblem. Die Polizei weiss einfach, dass es sehr unwahrscheinlich und viel aufwendig ist, sicher den richtigen Fahrer zu ermitteln, wenn keiner von denen kooperiert.
@@presidentobummer447 also braucht man keine polizei - wenn die einzige arbeit die sie haben, nämlich ermitteln, zu anstrengend ist für die armen kleinen bullen !
@@worshipevil Die muessen halt noch nach Drogen schnueffeln ^^
2:58 mit ted legt man sich auch nicht an. kein wunder, dass die verkehrskontrolle so kurz war...
Aber muss doch eigentlich davon ausgehen, dass Ted mit der Bong in der Hand am smoken ist 🤭😉
Vieleicht sah das irgendwie komisch aus
David ist auch auf die Abbiegespur gefahren. Ich gehe davon aus, dass der Personentransporter dachte er würde abbiegen. Dass er aber so schnell war und die Spur nicht halten konnte, hätte ich auf den ersten Blick vermutlich auch nicht gedacht..
6:35 Die Szene mit dem Schultransporter.
Dazu müsste man aber auch sagen, dass der Einsender David hier auf dem linken Fahrstreifen fährt welcher zur Abbiegespur wird. Warum überhaupt links fahren dort? (oder vor Beginn des Clips noch jemanden überholt?)
Denn als Transporterfahrer hätte ich da auch denken können David will abbiegen und wird langsamer. Vor allem wenn der Transporterfahren David auf der linken Spur gesehen hat und gerade wieder nach vorne oder links schaut, wodurch er evtl. den Spurwechsel nicht mehr gesehen hat.
Nachtrag: Allerdings hätte der Transporterfahrer hier aber definitiv besser aufpassen müssen und defensiver fahren müssen. Vor allem wenn da noch Fahrgäste drin waren (kann ich leider nicht erkennen).
Ohne dem Transporter Recht geben zu wollen, aber der David war hier wirklich zu schnell unterwegs. Sieht für mich aus wie 80 oder 90 in der 70er Zone.
Ich fahre die Strecke jeden Tag. Es handelt sich bei dieser Strecke um die L84 Ortsausgang Lohmar ab Kreuzung Flohberg. Zunächst sind es 2 Geradeausspuren, wovon eine kurz vor der Kreuzung zur Linksabbiegerspur wird. Ab der Kreuzung Flohberg wie auch davor gilt Tempo 70. Viele, vor allem Ortsansäßige Fahrer nutzen die Möglichkeit in der Kurve noch schnellstens zu überholen. Hier ergeben sich alleine schon durch die haarsträubenden Überholmanöver immer doofe Situationen. Regelmäßig wird man geschnitten und ausgebremst. Der Fahrer im Transporter hätte natürlich warten müssen. David ist an dieser Stelle aber viel zu schnell. Wahrscheinlich, weil er zuvor unzählige Autos überholen musste. Als Linksabbieger ist man an der Kreuzung Euelen total am A.....die L84 ist eine schwer befahrene Pendlerstrecke, weil Lohmar und Rösrath sich jeweils eine Autobahnauf- und abfahrt teilen. Wäre David die vorgeschriebenen 70km/h gefahren, wäre die Situation nicht so knapp gewesen.
Kenne die Ecke der Schultransporter hat keine Schuld. David überholt ⚠️ auf der links ab bieger Spur. Und zieht in der letzten Sekunde nach rechts wieder ein. 👎 runter für David
@@fmfbanshee natürlich hat der Schultransporter trotzdem Schuld. Selbst wenn die Kamera hier links abbiegen würde, dann müsste der Transporter warten. Seit wann darf man denn Fahrzeugen auf der Hauptstraße die Vorfahrt nehmen nur weil sie abbiegen?
@@rigdigwus Wäre der Einsender abgebogen, wären sie sich ja gar nicht in die Quere gekommen
Man braucht heutzutage echt me dash cam unglaublich
Hätte FriedrichBerlin bei 7:50 die "üblichen" 10 km/h mehr drauf gehabt, hätte er eine neue Kühlerfigur besessen. Und dazu noch verdammt gute Reaktion! 👍
Und gerade deshalb soll jeder gerade in solchen Bereichen die in bebauten Gebieten liegen und wo Sicht Behinderungen vorhanden sind mit besonderer Vorsicht und angepasster Geschwindigkeit befahren werden .
7:51 uff, dat war knapp. jut jeagiert herr friedrichberlin...
Zu 4:25 fordere ich die halterhaftung!
Das fordere ich schon seit 30 Jahren und mehr, der auf dem das Auto zugelassen ist haftet dafür.
Wenn er es nicht war MUß er nachweisen, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, sonst haftet er !
Gibt es doch, aber nur wenn ein Schaden entsteht. § 7 Stvg.
Was Ihr meint, muss anders heissen.
so darf der Stapler definitiv nicht fahren.
im Straßenverkehr ist ein Zinkenschutz vorgeschrieben.
ab 20km/h Nummernschild...unter 20km/h muss die Anschrift des Halters sichtbar sein
zusätzlich kommt dann noch die richtige Beleuchtung
Über 20 km/h muss auch glaub ich ein Führerschein Kl. C1 vorhanden sein oder?
@@SimonB. C1 erst ab 7,5t und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.
Mit Klasse L darf man alle Gewichtsklassen fahren, aber nur bis max 25km/h (Klasse T wäre max. 60km/h)
Endlich mal einer der sich auskennt danke.
@@nilsthormahlen4022 C1 gilt ab 3,5 - 7,5t. Die meisten Gabelstapler sind schon 5t.
Bei uns im Dorf ist das völlig normal, unser baustoffhänder liefert innerhalb vom Ort alles außer schüttgut mit dem Stapler aus, weil es sich absolut nicht lohnen würde für 100 Meter den LKW zu beladen.
Es fühlt sich fast illegal an, so früh hier zu sein! 😄
Das dachte ich mir auch haha 😂
@@tessasteineke 😂😂
Perfekt, am verregneten Sonntag, ein schönes DDG Video gönnen, danke für eure tolle und großartige Arbeit die ihr in die Videos steckt 👏👏👍👍😇 einen schönen Sonntag wünsche ich euch
Du machst mich neidisch. Kein Regen in Sicht bei uns....
Die Ursache und auch das Problem ist immer , das jeder meint , nur er hat an der spitze zu sein bei vielen müssen die Erfolgserlebnisse so gering sein , das sie auf Leben und Tot agieren . Viele kritischen Situationen entstehen schlicht auch durch falsch eingeschätzte und hohen Geschwindigkeiten .
So ihr Hübschen. Schönen Sonntag und immer eine Handbreit Sprit im Tank. Los gehts.
6:55 Sieht für mich aus wie 80/90km/h. Also nicht unbedingt angepasst. Das Überholmanöver lässt auch darauf schließen, dass er kein besonders geduldiger Fahrer ist.
Ich liebe mein Beifahrer 😄 Dankeschön 😇
4:00 finde dann sollte der Halter dafür haften ... ganz einfach
Bei 06:22 der Staplerfahrer Klaus hat doch nur auf den Routenplan geschaut, wo er hin darf. 🤔🤭😂
0:40 stimmt schon allerdings darf der Gegenverkehr streng genommen auch nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren (auch wenn das wahrscheinlich keiner tut)
Auch der vorbeifahrende Verkehr in der Richtung der Kamera.
@@emmata98 stimmt hatte ich vergessen zu erwähnen 👍🏼
deswegen hat er da ja auch warnblinker an
@@Markus-zb5zd Nein, das ist nur die Folge daraus, dass der Warnblinker an ist.
Der Grund dafür, dass der Warnblinker an ist, ist oftmals lokal für einzelne Haltestellen mit außergewöhnlichen Gefähdrungen etc begründet.
@@emmata98 ja, genau so war es gemeint... Das es hier aufgrund der Lage in der Kurve sinnvoll ist, wenn beide Richtungen nur in Schrittgeschwindigkeit überholen/vorbeifahren
3:05, echt putzig, der plüschige Beifahrer :D :D
6:39 So ein Spinner. Und damit meine ich nicht den Transporter Fahrer, sondern den Einsender.
Finde es gut, dass du diese und letzte Folge mal eine Aufnahme von dir zeigst und etwas erklärst (Aufklärung)!
6:20
Ich hätte nicht gedacht, dass Staplerfahrer Klaus sich nach all den Jahren noch so gut gehalten hat!
Der wollte sicher seinen Kumpel Elektriker Horst besuchen.
Kritische Persönlichkeiten
Der Hinweis fehlte noch: Am haltenden Bus mit Warnblicker darf nur in Schrittgeschwindigkeit - 5 bis 7 km/h - vorbei gefahren werden!
SCNR, D.
Leider kennt diese Regel kaum jemand.
@@meiermuellerschulze Oder will nicht gekannt werden.
Mein Mann sagt gerade: super channel, aber wenn sie mal richtig was sehen wollen müssen sie nach Neapel kommen und rumfahren. Das stimmt!🤣🤣🤣👍
6:36 mal ganz ehrlich. dem fahrer des schultransports kann man kaum einen vorwurf machen. der einsender fährt auf der LINKS abbieger spur, der schultransport denkt also, das er abbiegen will.
wenn der einsender auch links abbiegt entsteht keine gefährliche situation.
aber dann zieht der einsender, ohne blinker, auf die andere spur und erzeugt damit eine gefährliche situation, weil der transporter natürlich schon losgefahren ist
Nein, der Einsender fährt erst auf der linken von zwei Spuren, die noch keine Richtungszuweisung haben.
Mit dem Auftauchen der Richtungspfeile zieht er sofort auf die Geradeausspur.
Er blinkt aber nicht links. Außerdem scheint mir das eine zweispurige Straße gewesen zu sein, die dann in die Linksabbieger Spur übergeht. Deswegen muss der Einsenden die Spur wechseln. Vielleicht hatte er vorher noch ein Auto überholt. So oder so zieht man auch nicht vor einem raus der abbiegen will.
Als der Einsender auf der linken Spur fuhr, war es aufgrund fehlender Richtungspfeile noch keine Linksabbiegerspur und beim ersten Richtungspfeil hat der Einsender die Spur gewechselt, auch da hatte der Transporterfahrer noch genug Zeit, zu bremsen.
Woher weißt du, dass der Einsender nicht geblinkt hat? Du vermutest das, weil du kein Klicken hörst, sicher sein kannst du dir aber nicht. Kenne genug Autos, wo das so leise ist, dass selbst ohne Musik im Fahrzeug das Klicken kaum zu hören ist. Hier war nebenbei der Ton verzerrt.
Nur wie man an der Verkehrsführung sieht hätte der Einsender auch beim linksabbiegen an dem Transporter vorbei gemusst. das heißt selbst wenn er links abbiegen hätte wollen wäre ihm die Vorfahrt genommen worden.
Ja man hört kein Blinken heißt aber nicht zwangsläufig das er nicht geblinkt hat!
Mal wieder eine knackige, sachliche Folge. 4,5 von 5.
Nee, von mir 5 von 5 Sternen! 👍
Es scheint bei vielen Leuten ein Reflex zu sein, dass, wenn sie einen Fehler machen, erst mal den anderen beschimpfen. Habe vor langer Zeit mal druch eine Vollbremsung und Ausweichmanöver einen Fahrradfahrer gerettet, der ohne zu schauen über die Straße und mir vors Auto gefahren ist. Er hat mich zum Dank wüst beschimpft. Habe gar nicht drauf reagiert weil ich noch den Schreck in den Knochen hatte.
Schuld sind halt immer nur die Anderen!
Willkommen bei den Anderen!!!
Undank ist der Welten Lohn!!!
Viele Grüße
@@stefanzaworski8392 Undank ist wirklich schlimm. Den erlebe ich oft und es ärgert mich sehr. Im Fall von dem Radler in München habe ich mich aber komischerweise nicht drüber geärgert. Ich war und bin dem auch nicht böse. Wahrscheinlich weil es so extrem knapp war und ich heilfroh bin, den nicht zusammengefahren zu haben.
Direkt zwei Clips aus dem Kaff, wo ich wohne. Super :D
2:20
Einfach Führerschein weg und gut ist.
4:00 Ganz einfache Lösung. Wenn der Halter angibt nicht gefahren zu sein und an plötzlichem Auftreten von Alzheimer leidet und sich nicht
erinnern kann wem er das Fahrzeug gegeben hat, hat er in Zukunft ein Fartenbuch zu führen. Das wird dann in den Fahrzeugpapieren vermerkt und ende.
Den Halter dann regelmässig kontrollierten. Nicht korrekt geführtes Fahrtenbuch führt dann zum Entzug der Fahrerlaubnis.
06:25 Bei uns in der Firma ist es so, dass der Stapler zum Be- und entladen von LKWs im öffentlichen Straßenverkehr teilweise fahren muss und auch darf. Voraussetzung hierfür sind natürlich ein Gabelstaplerschein, Führerschein u. beispielsweise eine 20 km/h Plakette auf der Rückseite des Staplers. Soviel kann ich sagen.
und blinklicht
Der erste Bus, hatte Warnblinker an. Also eigentlich sollte man gelernt haben, was das heißt...
Sehr schön
Sonntag Morgen um 9 eine neue Dashcam Folge
Euch einen schönen Sonntag
Dankeschön! Wünsch ich dir auch Lennard! ;)
@@marcelmais6430 Gerne, dir auch Marcel
Ebenso!
Dir auch mein Bester ✌️
Kaffee und eine neue Dashcam Folge... so kann der Sonntag doch starten :-)
Hallo,
du hast es in der Vergangenheit sowie heute in deinem neuen Video gesagt. "Was ist das für eine Werbung für das Unternehmen". Das stimmt da gebe ich dir vollkommen Recht. Und ganz ehrlich? Du solltest wenn du solche Aufnahmen hast wo das Unternehmen drauf abgebildet ist, denen Bescheid geben. Damit der schuldige Mitarbeiter evtl. wenn es möglich (Tag, Datum, Uhrzeit,Ort) ist verwarnt wird. Kann ja nicht angehen das er damit davon kommt und der Chef bekommt nichts mit. Irgendwann passiert der Knall und das beworbene Unternehmen kann evtl. einen Rufschaden davon haben.
Vor allem dann wenn man wie bei 6:36 ein Schultransporter davon betroffen ist. Jetzt wo ich die Aufnahme gesehen habe, würde ich mir Zwei Mal überlegen mein Kind da rein zu setzen. Auch da muss gehandelt und Bescheid gegeben werden dem Transportunternehmen. Weil man weiß leider nicht ob er das auch macht wenn Kinder an Bord sind.
Hatte ich mal mit einem Schulbus (Größe Sprinter/ Transit). Anruf beim Schulamt:
Das sei ein Transport zu einer Behinderteneinrichtung, da seien sie nicht zuständig, sondern andere Behörde (Weiß nicht mehr, welche).
Anruf bei Andere Behörde: Nee, wir sind auch nicht zuständig.
Hat eigentlich keinen interessiert.
3.03 ... sowas hatte ich letzten Winter. Steh mit dem Rad an einer roten Ampel an einer T-Kreuzung, wo mein Radweg endet, ich mich also danach in den normalen Straßenverkehr wieder einordnen muss. Also guck ich nach hinten, ob der erste PKW blinkt oder nicht (wenn er abfährt gibt's keine Probleme mit dem einfädeln) - und was seh ich auf dem Beifahrersitz? Einen riesen Pinguin. Angeschnallt natürlich. Ich guck den Fahrer an, und der nickt langsam und bestätigend.
Surreal ... aber witzig.
@@Balou-l2q halt einfach die Klappe, Mirko...
@@Balou-l2q was ist an "halt einfach die Klappe" rassistisch und diskriminierend?
Schenken Sie dich doch lieber Ihre Radfahrerhasser-Kommentare.
Das mit dem Gabelstapler erinnert mich an Gabelstaplerfahrer Klaus😶
Naja Alex 250 sieht die Dame mit Hund schon von weitem die Straße überqueren. Ist wohl eher offensives fahren. Er wollte ja noch nicht mal seine Geschwindigkeit anpassen, sondern hält drauf um dann rum heulen zu können.
Sie hält auch drauf, statt stehen zu belieben... sicher auch um zu "heulen".
Wenn er abgebremst hätte, verleitet das übrigens erst recht dazu weiter zu laufen.
@@PhreakDarkSoul Darum geht es ja, mal kurz vom Gas gehen, die Fußgängerin kommt gut rüber, und dann weiterfahren. NIemand muss sich ärgern, niemand muss warten. Unabhängig von der Tatsache, dass sie beim Überqueren der Straße mal kurz vom Handy hochschauen könnte.
@@achim8239 Doch, da *muss* man warten und wer sich deswegen ärgert hat einfach nen Schaden. Hört doch endlich mal auf so ein Verhalten schön zu reden! Wenn ein PKW-Fahrer mal kurz in den Rückspiegel schaut oder etwas anderes, *erlaubtes* und auch *sinnvolles* macht, dann ist das Geschrei wieder groß. Daher gilt wie bei *roten Fussgängerampeln* auch: Verkehrsregeln *beachten*
@@PhreakDarkSoul Ich bin da bei Achim, jeder macht mal Fehler und wenn jemand einen macht sollte man 'das beste draus machen'. Und nicht aus erzieherischer Masssnahme eskalieren, erst recht die Hupe mit einen Tier reduziert das nicht unbedingt die Gefahr.
@@christiang5209 Bei Gefahr zu hupen ist richtig und die Lage wurde doch von der Kamera völlig entschärft. Sieht man nicht eher am der Reaktion von ihr, dass sie völlig uneinsichtig und lernbefreit ist?
4:46 einfach schulterblick verpeilt,... deswegen ist der soooooooo wichtig, genau solche Situationen erkennt man NUR mit Schulterblick, da hilft auch aufmerksame Verkehrsbeobachtung nicht
Zum Thema Gabelstapler (6:25) im Straßenverkehr: Soweit ich weiß, müssen die Gabeln mit einem Schutzblech versehen sein und der Fahrer muss angeschnallt sein. Das gilt soweit ich weiß immer, egal um was für ein Fahrzeug bzw. Stapler es sich handelt.
Schutzblech: Nein. Angeschnallt: Ja. Und die Dinger nennen sich Flurförderfahrzeuge, auch wenn sie jeder als Stapler bezeichnet. Und es gibt auch keinen "Staplerschein", sondern den Ausweis für Flurförderfahrzeuge. Woher ich das weiß? Steht so auf meinem drauf.
Brauchen die, wenn sie im öffentlichen Verkehr fahren nicht auch Blinker? Staplerschulung ist lange her...
@@matthiaseckert4022 Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den Flurförderzeugen und dienen dem innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. - Umgangssprachlich kann man also Stapler sagen, trotzdem danke.
Schutzblech muss auf längeren Strecken definitiv ran, gerade noch mal nachgeschaut.
Nur halb Wichtig um auf Straßen zu Fahren muss der Stapler ein Nummernschild (Versicherung) haben und StVZO konforme Beleuchtung. Also darf dieser Stapler nicht dort fahren.
Es müssen blinker am Stapler sein. Bei neuen Modellen muss man sich anschnallen sonst fahren sie gar nicht erst los. So ist es bei unserem auch
Die Taube am Ende :D
Der Gabelstapler hätte so nicht auf der Straße fahren dürfen. Ein Stapler muss Vorder-, Rück- und Bremslichter haben. Auch muss vorne an den Gabeln ein Warnzeichen dran, da andere Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt darauf achten. Hab ich in meiner Staplerprüfung gelernt.
Zum 1. Bus (0:41) , der hat Warnblinker an, dass bedeutet: Auch sowohl die Fahrrichtung als AUCH die Gegenrichtung DARF (nicht muss) LEDIGLICH mit >Schrittgeschwindigkeit< (3-4km/h) und unter äußerster Vorsicht vorbeifahren, so hab ich das mal vor 28 Jahren in der Fahrschule gelernt, da war die Warnblinkregelung NEU, mag sein das das jetzt anders gelehrt wird oder es sich in den letzten 30 Jahren noch nicht herumgesprochen hat, dass so zu verfahren ist. Wenn beide Seiten sich daran halten, kann gar nix passieren, selbst Platz zum kurzfristigen ausweichen ist da noch mehr aus ausreichend vorhanden, die Gegenseite sieht nämlich genau so wenig. ;) Beide Überholenden sind in dieser Situation 5-10 mal zu schnell. Dieses Video zeigt mir, dass ich dringend wieder eine funktionierende Carcam benötige.
Danke für die Folge. Schönen Sonntag euch allen!
Die Mindestbreite von 2,50m ist gut. Bei uns im Dorf gibt es einen Rad/Fußweg, der durch Baumbewuchs zwischendurch, eine breite von unter 1 Meter hat. Da auf der einen Seite Bäume und auf der anderen Seite eine Hecke ist, kommt man da mit dem Fahrrad fast nicht durch.
Und das ist bei den meisten der Rad- und Gehwege so, die ich täglich so nutzen *muss*...🤔
der zollstock war nicht durchgebrochen, der war nicht vorhanden. Zumal bei einigen Straßen bzw. Rad und Fusswegen bei uns in der Stadt ist das auch nicht viel besser. Da gibts einige, wo das auch so ist. Bei einigen anderen ist aber auch das Gegenteil der Fall. Da ist der Gehweg so breit, dass locker 6 Fahrradfahrer nebeneinander fahren könnten, oder äquivalent 6 Fussgänger, aber dafür der Radweg so schmal das nur ein Rad drauf passt (ohne die 1,50 zusätzlich die man bräuchte).
n Bekannter (arbeitet bei der Stadt) meinte mal, dass viele solche Aktionen für Radfahrer durchgezogen werden obwohl sie eigentlich gar nicht rechtens sind- einfach um sagen zu können "ach wir machen doch was für Radfahrer- schau mal hier!"
Und dann fragen sich wieder alle, wieso Radfahrer lieber auf der Strasse als aufm Radweg fahren.
@@thenamen935 Gestern im Hafen, einspurig/beide Richtungen. Gehweg ohne Radweg. (Ca. 1,50 m breit). Zwei Radfahrer nebeneinander. Einer auf dem Gehweg, zweiter auf der Straße. Ach und nicht zu vergessen die Baustellen.
Guten Morgen wünsche euch einen schönen Tag und einen schönen Sonntag und ein schönes restliches Wochenende
5:45 es wird also nicht nur Christian übersehen. Ich fahre selber sehr gerne Fahrrad und Auto. Ich wäre in dieser Situation richtig ausgerastet.
Ich mache selten Radtouren, aber bei der letzten vor 4-5 Jahren über 40km ist mir das zweimal passiert. Wobei da deutlich sportlichere abbiege vorgänge von hinten möglich sind, der eine war gefühlt mit 70 in die Kurve gegangen und hat relativ spät gebremst das wir ihn nicht als Abbiegekandidaten wahrgenommen haben.
Wobei man aber sagen muss, dass da eine Beschilderung fehlt.
Wo ist zu erkennen, dass dieser Radweg in beiden Richtungen befahren werden darf?
@@mustaang02 Vorrang gilt aber unabhängig von der Fahrspur, also auch gegenüber Geisterfahrern.
Also gucken müsstest du so oder so, auch wenn falschfahrer in der Regel eine Teilschuld bekommen.
Ausgeschildert ist das bei uns in der Regel auch nicht, also würde ich dir das schauen auch als gute Angewohnheit empfehlen - und nicht nur mit extra Hinweis oder einen Blick auf die Infrastruktur. Fusgänger könenn auch recht flott sein (roller, inliner, jogger, leute die bspw zum bus rennen fallen alle dadrunter).
Der letzte Clip hätte so ein klassischer Fall von natürlicher Auslese werden können...
Was soll das für eine Scheiße.... Man geht zur Polizei und die tun NICHTS. Fahrer konnte nicht ermittelt werden? Der Halter des Fahrzeugs ist auch der Führer des Fahrzeugs PUNKT, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Da wird sich jeder dreimal überlegen, wer wem sein Fahrzeug zur Verfügung stellt. Von wegen "nicht ermittelbar". Wenn ich falsch parke und einen Strafzettel bekomme, darf ich dann auch "ich hab dort nicht geparkt" aus der Verantwortung mich ziehen?
Genau das gilt in Deutschland nicht.
Erst wenn soetwas oft passiert, dann kann man auferlegt bekommen ein Fahrtenbuch zu machen.
Beim Parken ist der Halter zuständig, er muss wissen, wo er das Fahrzeug hinstellt. Beim Fahren ist der Fahrer zuständig, kein Fahrer sicher ermittelt = Anzeige läuft ins Leere. Fahrtenbuch etc. sind nochmal andere Geschichten, aber Fahrer = Halter wird nicht so einfach akzeptiert.
Da das eine glasklare Straftat nach 315c StGB ist, kann nur der Fahrer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Alles andere verbietet das Grundgesetz.
@@joniversum7554 was für ein Logikloch.😂
@@quintushortensiushortalus1035 ja deswegen wird es hier sicher zur Verhängung der Fahrtenbuchpflicht kommen, vermutlich für 2 Jahre, inklusive der Kosten für den Verwaltungsakt
Also diese wilden Überholer auf der Landstraße habe ich lieber vor mir als im Kofferraum. Da kann ich dann genug Abstand halten, falls die sich dann doch endlich mal den Schädel einfahren. 😈
8:00 ganz ehrlich sowas versteh ich einfach nicht. Wenn der ihn angefahren hätte ohh man dann sehe ich schon die schlagzeile. Böser tuning raser überfährt den armen öko fahrradfahrer.
Die meisten Schlagzeilen lauten anders.
Beispiel: "Autofahrerin *übersieht* Mädchen". In dem Fall wurde eine 7jährige angefahren, die mit ihrem Rad über eine ampelgesteuerte Radfurt wollte. Da hatte entweder die Autofahrerin das Rotlicht missachtet oder das Kind. Allerdings ist das eine Stelle gewesen, auf der man wirklich freie Sicht hatte...und bei Kindern im Straßenverkehr haben wir ja alle mal gelernt besonders achtzugeben.
Was im Artikel nicht erwähnt wurde, war das unerlaubte Entfernen der Autofahrerin vom Unfallort. Die fuhr nämlich, nachdem sie kurz gehalten und sich entschuldigt hatte einfach weiter.
Also erzähl mir nicht, dass die Presse immer zugunsten der Radfahrer titelt.
@@a-team4427 hä was das hat doch garkein sinn gerade. Selbst dein beispiel titelt zugunsten des fahrradfahrers🤷♂️
@@Ram-ii1bk nein, tut es nicht. Der Titel beinhaltet " übersehen". Wenn Autofahrer etwas übersehen, was sich direkt vor ihnen abspielt, dann stimmt was nicht.
Und nach dem Titel folgt dann der Artikel...auch der fiel nicht zu Ungunsten der Atofahrerin aus.
Bei uns wurde vor nicht allzu langer Zeit ein Kind (ich glaube 9 Jahre alt) totgefahren, als es mit dem Rad über einen Zebrastreifen am Kreisverkehr fuhr. Von einem Fahranfänger, der deutlich zu schnell mit einem PS-starken Auto den KV verlassen hat. Dieser Überweg ist wunderbar einsehbar...und man lernt in der Fahrschule (die bei diesem Fahrer nicht lange zurücklag), dass man bei der Ausfahrt dem Querverkehr Vorfahrt gewähren muss...in der Zeitung ( und den sozialen Medien) wurde dann aber fleißig diskutiert, dass das KIND (welches nicht alleine, sondern mit Freund unterwegs war), sein Rad nicht geschoben hat, dass die Stadt den KV schlecht geplant hätte, dass solche Überwege immer viel zu dicht nach der Ausfahrt sind und was nicht noch alles. Nur um den MIV kn Schutz zu nehmen.
Dass da vielleicht einfach ein testosterongesteuerter Jüngling in einem für seine Reife offenbar viel zu ungeeigneten Gefährt unterwegs war, das konnte man kaum irgendwo lesen.
Er hat ihn ja in diesem Video nicht umgefahren, weil er ihn nicht uebersehen hat. Wenn es doch passiert waere, dann waere es doch fair zu schreiben, dass er ihn uebersehen hat ^^
Lies dir mal tatsächlich die Pressemeldungen der Polizei durch. Und überleg dann nochmal, ob dein Kommentar so Sinn macht oder ob du nicht einfach deine innere Haltung dadurch zur Schau stellst.
Bin so froh dass ich seit 2 Jahren kein Auto mehr fahre und in einer Großstadt wohne mit gutem ÖPNV. Da kriegt man doch direkt schon beim zuschauen wieder hohen Blutdruck.
2:00 bei der Firma anrufen und davon erzählen. Sagen, dass man alles auf Video hat und ihn anzeigen wird, wenn er sich nicht entschuldigt. Würde ich dann trotzdem nicht anzeigen, aber hauptsache die haben Angst.
Richtiger Bad Boy :D klingt aber vernünftig
Das erfüllt dann schon den Straftatbestand der Nötigung .
0:36 nicht nur Fahrräder sondern auch diese E-rollatoren
1:46 - also auch wenn man ganz normal fährt fühlen sich Leute davon provoziert... erlebe ich jeden Tag. Mal weil man bei 50 auch 50 fährt (dabei ist egal ob laut Tacho oder GPS), bei einem Zebrastreifen mit Leuten in der Nähe schon etwas abbremst (könnte ja sein die wollen rüber) oder weil man innerorts rechts an jemandem vorbei fährt (innerorts gilt freie Spurwahl).
Freie Spurwahl verstehen eh viele nicht. Es gibt Passagen, bei denen ich grundsätzlich links fahre, weil rechts Müllautos/Busse etc. stehen oder die Fahrbahn schlecht ist etc. Da gibt es ja auch keinen Grund, die Spur zu wechseln, wenn man z.B. 500 Meter weiter sowieso links abbiegt. Trotzdem gibt's dann immer wieder welche, die mich blöd anlichthupen etc. statt einfach rechts zu überholen - wenn's denn unbedingt 3 km/h schneller sein muss.
@@Balou-l2q: Nur, wenn es aufgrund der Fahrbahn, der Sicht oder anderen nachvollziehbaren Gründen sinnvoll ist, langsamer zu fahren. StVO § 3 Abs. 2
@@Balou-l2q: P.S. Keine Gründe sind:
- Ich muss noch schnell das DDG-Video kommentieren
- Och, ist das aber schön hier!
- Mist, ich kenn mich hier nicht aus. Muss ich jetzt links oder rechts abbiegen, in 100 oder in 500 Metern?
- Ich trau mich nicht.
- Ich finde den 2. Gang nicht.
6:14 Erst mal mit dem neuen Firmenwagen nach Hause :D
Bei 0:10 ist die Fußgängerin schon längst auf der Straße, bevor sie das Auto sehen kann. Die Dashcam kann sie von weitem sehen auf offener, gerade Straße bei bester Sicht und hält voll auf sie und ihren Hund zu. Auch wenn die Handy-Obsession der Fußgängerin definitiv nicht in Ordnung ist, die Fahrweise der Dashcam allerdings auch nicht. Und darüber beschwert die sich auch zurecht.
Naja, stimmt nicht so ganz. Sie ist auf der Mittelinsel, als sie das Auto hätte sehen können. Dafür gibt es die ja extra: Damit man da stehen bleiben kann, bis eine Lücke entsteht, bei der man rüber kann. Und soweit ich weiß, ist man als Autofahrer hier nicht verpflichtet anzuhalten. Nur bei viel Verkehr sollte man das ab und zu aus Rücksicht mal machen.
Da dort aber kein Zebrastreifen ist sind Fussgänger wartepflichtig
@@daphnekruemel286 Das ist trotzdem kein Grund da Moorhuhn zu spielen. Und spätestens vom Hund kann man keine Kenntnis der StVO erwarten.
Die Mittelinsel zeigt zusätzlich klar an, dass dort Fußgänger-Querungen erwartet und gewünscht sind und nicht zwingendermassen freie Fahrt. Da hat man nunmal eine besondere Verantwortung mit dem Gewicht und den PS, die man führt.
Ist wie in vielen Dashcam-Einsendungen. Wenn man statt dessen kurz vom Gas geht, wäre die Situation von vornherein entschärft und hier auch die einzig richtige Fahrweise.
(Wenn man sieht, dass für Fußgängerin explizit stoppt und den Hund eng an die Leine nimmt, klar, dann kann man weiter fahren ohne Geschwindigkeit zu reduzieren - ansonsten ist das einfach notwendig)
@@janekschleicher9661 man kann aber auch etwas schneller laufen, leider gibts noch keine App die dir Anzeigt wenn ein Auto kommt
@@janekschleicher9661 Da stimme ich dir auch zu. Ich wollte nur sagen, dass die Fußgängerin sich eben nicht nur wegen ihres Handys unvorsichtig verhält und dass sie das Auto hätte sehen können/hören können. Dieses Losfahren oder -laufen ohne gucken ist in meinen Augen eines der größten Probleme im Straßenverkehr bei allen Verkehrsteilnehmern.
3:03 Einfach mal einen Teddy als Beifahrer. Für die Polizisten wohl ganz normal. 😂
@5:55 Ich glaube es wissen viele Autofahrer nicht, die sind so auf Recht und Links geeicht, dass die immer denken die Radfahrer würde fahren wie sie wollen.
Dabei halten wir uns oft auch nur an die Beschilderung.
An solchen Stellen, wenn man da schon Fahrzeuge sieht, die einem möglicherweise in die Quere kommen können, mit diesem Speed da durchzuradeln, halte ich aber auch nicht gerade "hochintelligent".
Man ist mit nem Kraftfahrzeug immer gut beraten., vorausschauend zu fahren, diverse Situationen frühzeitig zu antizipieren und sich ihr entsprechend entschärfend anzunähern. Ich denke mal, dass das auch mit dem Fahrrad möglich ist. 😉
@@FANofFS2004 Der Radfahrer fährt vlt. mit 30 km/h, auf der Landstraße daneben sind die Autos mit 100 km/h unterwegs.
Wie viele Autofahrer bremsen an Kreuzungen auf Landstraßen vorsorglich auf Schrittgeschwindigkeit ab, weil da jemand den Blinker gesetzt hat und links abbiegen möchte? Ich würde sagen die Zahl ist nahe 0!
"An solchen Stellen" Ist eine völlig Eindeutige Vorfahrtssituation, sogar noch mit rot markierter Radwegfurt unterstrichen, irgendwas scheint bei Autofahrern massiv falsch zu laufen, wenn Radfahrer mit solch einem Verhalten immer rechnen müssen.
@@FANofFS2004 ich denke mal, dass Radfahrer das sogar besser können als Kraftfahrzeugführer...sonst gäbe es jeden Tag etliche überfahrene Radfahrer bundesweit.
Was viele Autofahrer aber besser können ist victim blaming.
Die Regeln sind doch eindeutig.
Mir kommen auf meinem Arbeitsweg immer Radfahrer im Kreisverkehr entgegen. Ist halt kürzer 🤷♂️
@@bvb-maddin0913 echt? Mir ist im KV noch nie einer entgegengekommen.
Mich haben aber schon viele Autofahrer links an einer Verkehrsinsel vorbei überholt...ist scheints einfacher als noch 50 Meter mit dem überholen zu warten 🤷♂️
Ich verstehe nicht wie einige Leute den Straßenverkehr so unglaublich persönlich nehmen können. Wenn ich überholt werde denke ich mir doch nicht, dass das ein Angriff auf meine Person ist oder so ein Schwachsinn. Und wenn ich überhole mache ich das ja auch nicht um jemanden einen auszuwischen.
Vor allem der Bus hatte den Warnblinker eingeschaltet. Den darf man sowieso nur in Schrittgeschwindigkeit überholen. Sowohl die Überholer als auch der Gegenverkehr. Aber zeig mir mal einen der das heute noch macht oder sogar weiß.
Juckt die leute leider auch nicht mehr. Besonders weiß man ja, dass viele leute direkt die Straße überqueren nachdem Ausstieg. Mit so eine Geschwindigkeit wars das dann auch
Ich hab es noch nie verstanden wie man mit Firmenwagen(oder Privatwagen mit Anschrift/Tel., was auch immer) fahren kann wie eine Sau. Und solche Leute sind ja immer so unterwegs, das ist ja kein Versehen. Wär ich Chef und würde sehen dass sich einer meiner Angestellten so "benimmt" im Straßenverkehr, das gäbe eine Fristlose Kündigung.
Nur "leider" wird bei dem Fachkräftemangel niemand entlassen...
6:45 (David) "Der Fahrer des Schultransport hat hier definitiv genug Zeit um uns zu sehen". Stimmt, die Zeit war da und der Fahrer des Schultransportes hat sicherlich gedacht "Der fährt auf der Linksabbiegerspur und will jetzt abbiegen, also behindere ich ihn nicht, wenn ich da jetzt raus fahre"
Hey Thomas Goetz! Zwar gut denkbar, aber als Grund ein bisserl dünn. Er hatte wohl weder einen Blinker gesetzt, noch erkennbar die Geschwindigkeit verringert. Also darf man sich nicht darauf verlassen, dass derjenige abbiegt.
Gruß
Petter
.
Das sieht eher aus, als war er nur kurz links, weil er mit seiner ueberhoehten Geschwindigkeit jemanden ueberholt hat.
@@Petter_Swansson Natürlich darf man sich nicht darauf verlasen, dass der Andere auf der Abbiegespur auch wirklich abbiegt. Und bzgl dem "Blinker der wohl nicht gesetzt war", also wenn ich für jedes Fahrzeug, das ohne zu blinken abbiegt(die Spur wechselt) einen Euro bekomme (steuerfrei), dann bräuchte ich wohl nicht mehr arbeiten, da ich dann genug im Monat verdiene. Nicht so viel, dass ich grosse Sprünge machen kann, aber ausreichend für eine gute Wohnung und genug zu essen
Hey @@thomasgoetz8723 ! Die wissen alle nicht, wo der Einfüllstutzen für die Blinkerflüssigkeit ist.
Aber im Ernst; Wenn jemand mit Blinker kommt muss man schon misstrauisch sein, wenn aber jemand ohne Blinker kommt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass nicht abgebogen wird wohl deutlich höher.
Gruß
Petter
.
@@Petter_Swansson Wenn ich die Wahl habe mich bei der Entscheidung zwischen dem Blinker und der Fahrspur zu wählen würde ich eher auf die Fahrspur gehen. Fährt einer auf der Abbiegespur, dann gehe ich eher davon aus, dass derjenige auch abbiegt. Ganz gleich welches Tempo gefahren wird.
2:00 wollte gerade schon sagen: kommt mir bekannt vor. Einfach die A7 😂 Mein Beileid an jeden der so wie ich jeden Tag da lang muss. Da erlebt man einiges 😅
Wow das man sich aufregen kann weil sich andere an die Straßen Verkehrsordnung halten 🤦 und dann noch so scheiß verzapfen, der Kastenfahrer hatte mehr als nur einen schlechten Tag gehabt, er hat bestimmt auf der Arbeit irgendwie den Verstand verloren und sollte in eine "hab mich lieb" Jacke gesteckt werden 🤦
8:10 definitiv der Beweis das man auch bremsen und hupen gleichzeitig geht! Erst bremsen dann hupen wäre hier wahrscheinlich schief gelaufen....
6:38
Alter David.. hat dein Auto keine Bremse?
Alter das ist David dem gehört die Straße und er hat absoluten Vorrang! Er war zuerst da er mussnicht bremsen. David ist king of the road
Da ist 70, deswegen faehrt David also 140. 70 pro Achse
Warum soll er da bremsen, wenn er den einfach überholen kann?
@@afc_1248 Weil du da nicht überholen darfst..
@@Pausenmacher Laut StVO nicht, aber sonst schon. Es ist ja nichts gekommen.
In den 70igern gab‘s eine Serie „3 sind 1er zu viel“ da hatte Protagonistin Schaufensterpuppe als Beifahrer🤣 Deja vues
Ich habe das Gefühl, dass es immer aggressiver und Disziplinloser im Straßenverkehr wird. Oder denke ich das nur?
Ist wohl eine gefühlte Wahrheit. Ich fühle trotzdem mit Dir.
Wenn Du das denkst, dann denkst Du nur, dass Du das denkst!
Das ist leider schon längst gefühlte Realität! 🥱
Gefühlt begegnen mir viel mehr nette und zuvorkommende Fahrer als nicht.
4:12 es wird echt Zeit, dass es hierzulande eine Halterhaftung gibt für solche Fälle, kann ja nicht angehen.
Zum Thema Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr, Nein darf man nicht, da es sich um ein Fahrzeug handelt, und es dafür mit Lichtzeichenanlagen ausgestattet sein muss. Ist ein Stapler nicht mit einem orangenem Rundumlicht ausgestattet, muss er zwingend eine Beleuchtungsanlage wie Blinker, Bremslicht, Rücklicht und Scheinwerfer haben. Wobei zu erwähnen ist, das Rundumlicht (Drehspiegellampe auf dem Dach) ist auch nur mit Sondergenehmigung ausreichend um einen LKW vor der Einfahrt be- oder entladen zu können, sofern dieser nicht auf das Betriebsgelände fahren kann. Sollte ein Stapler aber selbstständig von einem Werk zu einem Anderen fahren müssen, braucht er eine Beleuchtungsanlage um Lichtzeichen (Bremsen, Blinken) geben zu können.
Geschweige denn das er eine Zulassung, sprich Nummernschild, montiert haben muss sobald er das Werksgelände (privater Raum) verlässt und am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Selbst wenn das Firmengelände durch eine öffentliche Straße getrennt ist.
Sowas kommt in der Staplerausbildung vor. Da hat dann aber auch der Chef versagt, der ja den Fahrauftrag erteilen muss....
Äm woher nehmen sie diese Behauptung ? zu den Fahrzeigen zählen auch , Radfahrer , Pferdefuhrwerke , Handwagen und noch viele mehr . Nur hat niemand eine Lichtzeichen Anlage an zu bringen .
Handwagen zählen im übrigen nicht zu Kraftfahrzeugen. Fahrräder benötigen durchaus eine funktionierende - und korrekt eingestellte - Lichtanlage (man erinnert sich an früher: das wofür der Dynamo da war, heute eben mit Batterie), ebenso von Pferden gezogene Anhänger. Zu Führen eines solchen Gespanns benötigt man - wie beim Stapler eines besonderen Führerscheins (!)
Und Außer ihnen zählt auch niemand einen Gabelstapler zu Kraftfahrzeugen . @@grisueitorf
Da muss ich Ihnen sogar Recht geben. Seit der 36. Änderung der StVO gelten Flurförderzeuge nicht mehr als Kraftfahrzeuge. Und dennoch hat sich an den Zulassungsbestimmungen für die Benutzung im öffentlichen Verkehr nichts geändert.
das mit dem Gabelstapler ist so das alle licht Einrichtung hat
0:45 Da kann doch gar nichts passieren! Da der Bus Warnblinker anhat, kann doch der Gegenverkehr maximal mit Schrittgeschwindigkeit ankommen! /s
Da bist meiner Meinung leider sehr optimistisch eingestellt... hier in der 30 Zone fahren viele das doppelte und einzelne das 3 fache selbst Busse fahren mit Höchstgeschwindigkeit an haltenden Bussen vorbei...
@@fenrir3734 Man beachte das /s am Ende. 😉
@@Sellerieknolle76: Ich nehme an, das ist gleichbedeutend mit ? Kennt vermutlich nicht jeder.
solche Situationen wie diese mit dem Kastenwagen würde ich einfach sofort zur Anzeige bringen...
0:12 Sich mit den Augen auf dem Smartphone durch den Verkehr zu bewegen sollte für alle verboten werden. Geht's noch!? Ob zu Fuß, mit Kinderwagen am langen Arm oder wer weiß was. Sind die alle süchtig oder gar schlimmer?
Und diese Verkehrseinrichtung halten viele Leute quasi für einen Fußgängerüberweg. Völlig falsch! Aber deswegen vielleicht die Reaktion.
Lieber Herr Swansson ihre Aussage zeigt eines der Probleme des Strassenverkehrs auf - keinerlei Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen einschlägig hier § 1 StVo "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht .." und nein ich unterstelle Ihnen nichts - gerade dieser eine Paragraph war ihnen entfallen - sonst kennen sie natürlich alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und näturlich die einschlägigen Gerichtsurteile.
Hey @@aplass1 ! Auch wenn Sie das Gegenteil schreiben, so unterstellen Sie mir sehr wohl etwas, und ich würde gerne wissen, womit ich mir das verdient habe. Vielleicht ist da was missverständlich rüber gekommen. Tatsächlich nehme ich für mich in Anspruch, schon berufsbedingt, einen recht guten Kenntnisstand der zugrundeliegenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu besitzen. Daher auch mein Interesse für den Grund Ihrer Unterstellung.
Um das noch einmal klar zu sagen; Ich mutmaße, dass die Fußgängerin sich wahrscheinlich im Recht fühlte, weil sie eventuell der fälschlichen Annahme war, dass sie ja über einen Überweg gegangen sei. Davon abgesehen, auch einen Fußgängerüberweg hat man zügig zu überqueren.
Das Verhalten des Filmenden habe ich mit keiner Silbe erwähnt, geschweige denn bewertet.
Gruß
Petter
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@@aplass1 fehl am Platz
ja, zumindest in dem Moment in dem man über die Straße geht könnte man mal auf den Verkehr achten statt aufs Handy.
Genau das gleiche wie der Kastenwagenfahrer hat gestern ein BMW Fahrer bei mir gemacht. War zwar nicht wirklich überraschend, genervt hat es trotzdem, da die Autobahn fast komplett frei war (Nachts)
6:35 ich hab scheinbar die StVO Novelle verpasst, in der Dashcamfahrer Sonderrechte erhalten, damit sie Material einsenden können.
Zu schnell, Rechtsfahrgebot missachtet, über die Sperrfläche überholt…
Für mich ist es nicht schwer zu verstehen, warum der Transporter gefahren ist, da der Einsender links in die Linksabbiegerspur hinein fährt. Er hätte trotzdem abwarten müssen, keine Frage. Aber ich sehe hier überhaupt keinen Grund, warum der Einsender sich über jemand anderen beschwert. Er sollte bei sich selbst anfangen.
Viel zu schnell ist er definitiv, aber Rechtsfahrgebot weiss nicht, und die Sperrfläche wird eher zum Ausweichen genutzt.
@@presidentobummer447 „Rechtsfahrgebot weiß nicht“. Er fährt links auf die Abbiegespur, obwohl rechts frei ist. Mir wäre ja peinlich, sowas überhaupt einzusenden.
@@michaelleifels2004 Als er auf der linken Spur ist, ist es aber noch keine Abbiegespur. Er war dort wahrscheinlich nur, weil er grad mit der weit ueberhoehten Geschwindigkeit jemanden ueberholt hat.
@@presidentobummer447 Glaubst Du, der Cammer fährt da zum ersten Mal vorbei?;) Der wusste genau, was er macht und wo er ist.
@@jan_777 Nee, ich glaube das selbe wie Du
7:51 Uff. Der hängt echt nicht an seinem Leben. 0o
0:45 Gegenverkehr wäre noch harmlos. Fußgänger, die vor dem Bus die Straße überqueren wollen und nicht mit solchen Manövern rechnen wären ein ganz anderes Problem. Möchte nicht wissen, wie viele Leute schwer verletzt wurden, bei solche Aktionen. Fahrschule 101: bei Bussen und Straßenbahnen ist mit reichlich Fußgängern zu rechnen, die oft hinter dem großen Gefährt nicht zu sehen sind.
Zumal bei eingeschalteter Warnblinkanlage nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden darf, was ich hier sehr bezweifle
Gabelstapler: Nein, darf er nicht. Nur mit Zulassung.
6:37 genau das was ich meine. Extra auf sein Recht bestehen damit alles dramatisch wirkt. Man sieht doch schon früh, dass der Transporter abbiegt.. warum also nicht die geschwindigkeit reduzieren? Die Situation wurde durch das draufhalten noch gefährlicher
Wer in so einer Situationen nicht bremst, sollte genau deswegen nicht am Straßenverkehr teilnehmen
Frage mich oft die Leute dann bei einem Schwerenunfall (besonders mit Kindern) dann noch sagen ja ist nicht meine Schuld. Ich hatte ja klar Vorfahrt.
Also der Einsender hat Vorfahrt, bekommt sie genommen und soll dann noch bremsen von 100 auf 30 oder 40? Im Leben nicht, hätte ich auch nicht gemacht. In den meisten Fällen ist hinter einem auch alles frei, die Leute ziehen trotzdem raus.
Ich glaube die ganze Situation wurde überhaupt erst ausgelöst, weil die Kamera links gefahren ist und deswegen für einen Linksabbieger gehalten wurde.
@@emmata98 und wen genau hat er in diesem Fall damit gefährdet?
7:22 das ist aber auch ne perfekte ausfahrt die meistens sind aber an stärker befahren Straßen wo man nicht richtig schauen kann wenn man nicht auf dem Radweg steht.
Man darf mit Stapler nur auf die Straße wenn man Blinker verbaut hat und ab 25Kmh muss man die Firma gut Sichtlich am Stapler angebracht haben und braucht noch KFZ-Zeichen wie beim Mofa und zusätzlich noch ein Schutzblech an der Gabel
nein
Vor allem das Schutzblech leuchtet ein. Kenne eine die wegen genausoeiner Pflaume wie im Video einen Fuß weniger hat.
STVZO sagt bei 54 Blinker: "Ausnahmegenehmigung möglich"
Die rote ampel ist mittlerweile echt der typische Folgenstart oder 😂