Man verzeihe mir die Klugscheißerei, aber der Zugeschriebene Inhalt ist dem Beschl. des OLG Köln vom 22.10.2009 - 82 Ss-OWi 93/09 nicht zu entnehmen. Dort heißt es lediglich: "Der in vorliegender Sache tatrichterlich festgestellte Vorgang ist derart ungewöhnlich, dass insoweit ein Regelungsbedarf nicht angenommen werden kann."
10:10 "Für sinnlose Vorgänge besteht kein Regelungsbedarf." ,-)
Das Programm ist so gut, höre es seit Jahren.(Bis auf das gendersprachenbashing)
Man verzeihe mir die Klugscheißerei, aber der Zugeschriebene Inhalt ist dem Beschl. des OLG Köln vom 22.10.2009 - 82 Ss-OWi 93/09 nicht zu entnehmen. Dort heißt es lediglich: "Der in vorliegender Sache tatrichterlich festgestellte Vorgang ist derart ungewöhnlich, dass insoweit ein Regelungsbedarf nicht angenommen werden kann."
Herrlich, einfach genial
+Michael Fridrich
Habe den Werner erst gestern für mich entdeckt - und Tränen gelacht!