Hmm, der Bieter hatte in einem vorherigen Verfahren eine Teilkündigung? Daraus kann grundsätzlich schon ein Ausschluss berechtigt sein. Die Vergabestelle hat doch sicher eine vertiefte Preisliche Prüfung vorgenommen? Wurde denn vor der VK über die vergleichende Bewertung der Kalkulation gesprochen? Wurden hier Fehler der VS festgestellt? EK nicht sachgerecht? Aus welchem Konto will die Kommune denn die Gelder für den Verzicht bezahlen 😮. So etwas habe ich noch nicht gehört
Wenn sich der AN an die VOB hält und der AG kündigt kann es nur eine freie Kündigung sein und es hat rein gar nichts mit künftigen Ausschlussgründen zu tun…
Hmm, der Bieter hatte in einem vorherigen Verfahren eine Teilkündigung? Daraus kann grundsätzlich schon ein Ausschluss berechtigt sein. Die Vergabestelle hat doch sicher eine vertiefte Preisliche Prüfung vorgenommen? Wurde denn vor der VK über die vergleichende Bewertung der Kalkulation gesprochen? Wurden hier Fehler der VS festgestellt? EK nicht sachgerecht? Aus welchem Konto will die Kommune denn die Gelder für den Verzicht bezahlen 😮. So etwas habe ich noch nicht gehört
Wenn sich der AN an die VOB hält und der AG kündigt kann es nur eine freie Kündigung sein und es hat rein gar nichts mit künftigen Ausschlussgründen zu tun…