Sehr hilfreich! Vielen Dank! Allerdings habe ich noch etwas nicht klar. Wie sieht es aus, wenn der Mieter ein Unternehmen ist, das zwei Arten von Dienstleistungen anbietet. Die eine ist umsatzsteuerpflichtig und die andere ist befreit. Kann der Vermieter in diesem Fall die Option der Umsatsteur-Vermietung nehmen. Vielen Dank!
Hi und danke für das Video! Kann ein anteiliger Vorsteuerabzug auch im Falle einer Vermietung *ein und des selben Gebäudes/Gebäudeteils für verschiedene Parteien* berechnet werden? Bspw. eine Eventhalle vermietet zu 4/5 im B2B Bereich für Kongresse und 1/5 der Mieteinnahmen entstehen durch Vermietung an Abibälle und Hochzeiten. Letztere sind für diesen Fall nicht als Unternehmer tätig. Wäre dann hier auch die Option, nur zu diesem 1/5 die Vorsteuer nicht zu beziehen - und somit zu 4/5 der Umsatz- und Vorsteuer auf die Befreiung zu verzichten?
Sehr gründlich und in gutem Tempo erklärt. Das Ergebnis: keine offenen Fragen mehr. Vielen Dank für Ihre Bemühungen und den Willen, den anderen zu helfen 💪 (P. S. Warum können (oder wollen?) Lehrer an den Berufsschulen das so nicht erklären? 🤔 Man schleppt dieses eigentlich nicht so kompliziertes Thema mit sich dann monatelang und bekommt immer wieder Angst, sobald das Thema erwähnt wird 🥶..?)
Besser erklärt, als mein Prof in 3 Vorlesungsstunden a 45 Minuten. Vielen lieben Dank!
Endlich kapiert 😃. Vielen lieben Dank 🌷 Sie erklären echt gut. 👍
Sehr gut erklärt.... Nach 3Jahren ausbildung endlich verstanden.....
Super und langsam erklärt!!!! Habe es sehr gut verstanden!!!! Vielen Dank.
Genial, danke für die tolle Erklärung!
Vielen Dank. Ich freue mich auf nexte Videos.
Sehr deutlich erklärt! vielen Dank
Vielen lieben Dank das Video hat mir wirklich einiges klarer gemacht 👍
Sehr hilfreich! Vielen Dank! Allerdings habe ich noch etwas nicht klar. Wie sieht es aus, wenn der Mieter ein Unternehmen ist, das zwei Arten von Dienstleistungen anbietet. Die eine ist umsatzsteuerpflichtig und die andere ist befreit. Kann der Vermieter in diesem Fall die Option der Umsatsteur-Vermietung nehmen. Vielen Dank!
Genial!!!!!!! Vielen Dank!!!!!!🤗🤗🤗🤗
Hi und danke für das Video!
Kann ein anteiliger Vorsteuerabzug auch im Falle einer Vermietung *ein und des selben Gebäudes/Gebäudeteils für verschiedene Parteien* berechnet werden? Bspw. eine Eventhalle vermietet zu 4/5 im B2B Bereich für Kongresse und 1/5 der Mieteinnahmen entstehen durch Vermietung an Abibälle und Hochzeiten. Letztere sind für diesen Fall nicht als Unternehmer tätig.
Wäre dann hier auch die Option, nur zu diesem 1/5 die Vorsteuer nicht zu beziehen - und somit zu 4/5 der Umsatz- und Vorsteuer auf die Befreiung zu verzichten?
Sehr gründlich und in gutem Tempo erklärt. Das Ergebnis: keine offenen Fragen mehr. Vielen Dank für Ihre Bemühungen und den Willen, den anderen zu helfen 💪 (P. S. Warum können (oder wollen?) Lehrer an den Berufsschulen das so nicht erklären? 🤔 Man schleppt dieses eigentlich nicht so kompliziertes Thema mit sich dann monatelang und bekommt immer wieder Angst, sobald das Thema erwähnt wird 🥶..?)
Sehr hilfreich! Vielen Dank!
Vielen Dank für das hilfreiche Video! Kann der Vermieter dann das Haus im Privatvermögen halten, wenn er Unternehmer ist?
Jeder Vermieter ist umsatzsteuerlich Unternehmer, egal ob Privatvermögen oder Betriebsvermögen. Siehe Unternehmereigenschaft im USTG
Danke Ihnen
Danke
Super Video, Danke!
Super Video 👍
Danke!
Gutes Video
Sie sprechen die Leute mit Schülerin/Schüler an. Auf welcher Schule lernt man überhaupt solchen Sachverhalt?
Berufsschule
@@dinarihouda3786 Ich fühle mich als jemand der dem männlichen Geschlecht zugehörig ist benachteiligt und diskriminiert!!!
Finanzschule, wir haben das Fach „Umsatzsteuer“
Danke