Super Video und sehr gut alles erklärt. Da versteht auch der grösste Depp, was gemeint ist. :-) Meine Frage ist nun einfach wegen der Auflastung. In der Schweiz ist das Gewicht eines WoMo's ja immer noch auf 3'500kg festgelegt. Im EU Raum wurde dieses Jahr auf 4'150kg. Erhöht. Doch Ihr habt jetzt aufgelastet. Das heisst, Ihr müsstet den LKW Fahrausweis haben, oder mache ich da jetzt nen Denkfehler ? Oder fahrt Ihr gar nicht in der Schweiz mit dem WoMo herum ? 🙂
Vielen Dank für das Kompliment zum Video. Im Moment gilt in der Schweiz und in Europa nach wie vor die die Grenze von 3.5 t für die Kategorie B. Diese soll nun auf 4.25 t für Wohnmobile erhöht werden. Aber das neue EU-Parlament muss dies noch definitiv verabschieden. Danach sind die Länder dran, die neue Regelung in ihren Gesetzen umzusetzen. Das wird aber noch dauern. Also vor 2027 geht wohl diesbezüglich noch nichts. In der Schweiz wurde ein Vorstoss zur Erhöhung des Limits auf 4.25 t. abgelehnt, aber in Aussicht gestellt, dass die Schweiz dem EU-Entscheid folgen wird. Also besteht auch in der Schweiz die Hoffnung bald mit der Kategorie B Wohnmobile bis 4.25 t fahren zu dürfen. Nun zu uns. Wir hatten bereits vor der technischen Modifikation das Fahrzeug auf 3'850 kg. aufgelastet und damit eine höhere Fahrerlaubnis benötigt. Der LKW-Führerschein (Kategorie C) wird dazu nicht benötigt. Aber der kleine LKW-Führerschein (C1) muss vorhanden sein. D.h. eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug größer 4 t. Natürlich sind Fahrstunden von Vorteil. Bei uns fährt meine Frau das Wohnmobil. Sie hat den C1-Führerschein.
@@Sportbussli Ok nun ists klar. Damit könnt Ihr natürlich ohne Probleme das WoMO fahren: Bei der Auflastung auf 4,25 Tonnen glaubte ich, das sei schon seit diesem Jahr so. Habs nun gegoogelt und wie Du gesagt hast, wird dies erst noch definitiv abgesegnet. Sogar die Schweiz will dann gleich ziehen. Das wäre dann natürlich super. Doch wie Du auch gesagt hast, müssen wir uns noch etwas gedulden, bis es dann wirklich eingeführt wird. :-)
@@mokupuni1 man kann dann zwar ab 2028 Wohnmobile bis 4.25 t fahren, jedoch "Alle anderen, ans Gewicht gekoppelten Regelungen, von Geschwindigkeitsbegrenzungen bis zur Maut, werden sich vorerst nicht ändern." Das heißt man muss trotzdem überlegen ob man diesen Weg über 3.5t gehen will. Ansonsten kann man wie gesagt auch jetzt schon einfach den C1 Führerschein machen und hat dann die gleiche Situation wie alle anderen mit B Führerschein ab 2028.
Ich denke mal das die EU die 4,25t Regelung für Wohnmobile ziemlich schnell umsetzen wird ( bis Ende 2024 ) , zb gibt es in Deutschland bereits mit dem B96 Führerschein eine Möglichkeit Gespanne bis 4,25t zu nutzen = Auto + Anhänger . Es ist nur eine Führerscheinerweiterung und kein neuer Führerschein und benötigt nur einen Tag in der Fahrschule mit Theorie + Praxis Schulung. Zudem kann man schon jetzt mit B Führerschein EU weit 4,25t Fahrzeuge fahren sofern es Elektro Autos sind . Die neuen Wohnmobile 2025 werden wohl alle gleich auf 4,25t ausgelegt werden , womöglich für eine Übergangszeit noch als aufpreispflichtige Zusatzoption aber ab 2026 dürfte das dann wohl Standard sein , denn in Länder die dann immer noch 3,5 t haben darf en solches Fahrzeug natürlich auch fahren , es darf halt nur nicht so stark beladen werden. In Deutschland herrscht übrigens keine Mautpflicht für 4,25t Wohnmobile ( insofern sie nicht zu mehr als 50 % für den gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden )
Also das sind zwei unterschiedliche Themen: 1. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie, wonach die Fahrerlaubnis mit dem B-Ausweis auf 4.25t für Wohnmobile erhöht werden soll, muss noch vom EU-Rat verabschiedet werden. Dies sollte eigentlich noch dieses Jahr erfolgen. Danach sind die Länder daran, die neuen Richtlinien in ihre Gesetze einzubinden. Das wird wahrscheinlich noch bis 2027 dauern. Auch die Schweiz hat in Aussicht gestellt, die neuen Richtlinien zu übernehmen. 2. Technisch zulässiges Gewicht der Wohnmobile: Nicht jedes Wohnmobil ist ohne technische Änderung für ein höheres Gewicht zugelassen. Die Fahrzeuge auf FIAT-Light-Chassis (bzw. baugleiche Typen) dürften wahrscheinlich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller bis auf 3.850 t aufgelastet werden können. Das hilft meistens jedoch nur bedingt, da vorwiegend die Hinterachs-Last das grösste Problem darstellt. Wer sein Fahrzeug auf 4 oder 4.25t auflasten will, kommt in den meisten Fällen nicht um eine technische Anpassung herum.
@@Sportbussli Das wird wohl für eine Übergangszeit zutreffen aber die Wohnmobilhersteller werden nicht darum herumkommen pauschal auf 4,25t ab Werk zu gehen bei Neufahrzeugen , davon abgesehen denke ich nicht das es tatsächliich , zumindest in Deutschland , bis 2027 dauern wird bis die 4,25t Richtlinie verabschiedet wird , das EU Parlament hat schon im Februar 2024 darüber abgestimmt , und der EU Rat wird wohl im Herbst darüber abstimmen da die EU Wahlen jetzt durch sind . Ist ja nicht so als kämen die Änderungen plötzlich und unvorbereitet auf die einzelnen Länder zu , der Inhalt ist ja jetzt schon bekannt
Super Video und sehr gut alles erklärt. Da versteht auch der grösste Depp, was gemeint ist. :-)
Meine Frage ist nun einfach wegen der Auflastung. In der Schweiz ist das Gewicht eines WoMo's ja immer noch auf 3'500kg festgelegt. Im EU Raum wurde dieses Jahr auf 4'150kg. Erhöht. Doch Ihr habt jetzt aufgelastet. Das heisst, Ihr müsstet den LKW Fahrausweis haben, oder mache ich da jetzt nen Denkfehler ? Oder fahrt Ihr gar nicht in der Schweiz mit dem WoMo herum ? 🙂
Vielen Dank für das Kompliment zum Video. Im Moment gilt in der Schweiz und in Europa nach wie vor die die Grenze von 3.5 t für die Kategorie B. Diese soll nun auf 4.25 t für Wohnmobile erhöht werden. Aber das neue EU-Parlament muss dies noch definitiv verabschieden. Danach sind die Länder dran, die neue Regelung in ihren Gesetzen umzusetzen. Das wird aber noch dauern. Also vor 2027 geht wohl diesbezüglich noch nichts. In der Schweiz wurde ein Vorstoss zur Erhöhung des Limits auf 4.25 t. abgelehnt, aber in Aussicht gestellt, dass die Schweiz dem EU-Entscheid folgen wird. Also besteht auch in der Schweiz die Hoffnung bald mit der Kategorie B Wohnmobile bis 4.25 t fahren zu dürfen. Nun zu uns. Wir hatten bereits vor der technischen Modifikation das Fahrzeug auf 3'850 kg. aufgelastet und damit eine höhere Fahrerlaubnis benötigt. Der LKW-Führerschein (Kategorie C) wird dazu nicht benötigt. Aber der kleine LKW-Führerschein (C1) muss vorhanden sein. D.h. eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug größer 4 t. Natürlich sind Fahrstunden von Vorteil. Bei uns fährt meine Frau das Wohnmobil. Sie hat den C1-Führerschein.
@@Sportbussli Ok nun ists klar. Damit könnt Ihr natürlich ohne Probleme das WoMO fahren:
Bei der Auflastung auf 4,25 Tonnen glaubte ich, das sei schon seit diesem Jahr so. Habs nun gegoogelt und wie Du gesagt hast, wird dies erst noch definitiv abgesegnet. Sogar die Schweiz will dann gleich ziehen. Das wäre dann natürlich super. Doch wie Du auch gesagt hast, müssen wir uns noch etwas gedulden, bis es dann wirklich eingeführt wird. :-)
@@mokupuni1 man kann dann zwar ab 2028 Wohnmobile bis 4.25 t fahren, jedoch "Alle anderen, ans Gewicht gekoppelten Regelungen, von Geschwindigkeitsbegrenzungen bis zur Maut, werden sich vorerst nicht ändern." Das heißt man muss trotzdem überlegen ob man diesen Weg über 3.5t gehen will. Ansonsten kann man wie gesagt auch jetzt schon einfach den C1 Führerschein machen und hat dann die gleiche Situation wie alle anderen mit B Führerschein ab 2028.
Ich denke mal das die EU die 4,25t Regelung für Wohnmobile ziemlich schnell umsetzen wird ( bis Ende 2024 ) , zb gibt es in Deutschland bereits mit dem B96 Führerschein eine Möglichkeit Gespanne bis 4,25t zu nutzen = Auto + Anhänger . Es ist nur eine Führerscheinerweiterung und kein neuer Führerschein und benötigt nur einen Tag in der Fahrschule mit Theorie + Praxis Schulung. Zudem kann man schon jetzt mit B Führerschein EU weit 4,25t Fahrzeuge fahren sofern es Elektro Autos sind . Die neuen Wohnmobile 2025 werden wohl alle gleich auf 4,25t ausgelegt werden , womöglich für eine Übergangszeit noch als aufpreispflichtige Zusatzoption aber ab 2026 dürfte das dann wohl Standard sein , denn in Länder die dann immer noch 3,5 t haben darf en solches Fahrzeug natürlich auch fahren , es darf halt nur nicht so stark beladen werden. In Deutschland herrscht übrigens keine Mautpflicht für 4,25t Wohnmobile ( insofern sie nicht zu mehr als 50 % für den gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden )
Also das sind zwei unterschiedliche Themen: 1. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie, wonach die Fahrerlaubnis mit dem B-Ausweis auf 4.25t für Wohnmobile erhöht werden soll, muss noch vom EU-Rat verabschiedet werden. Dies sollte eigentlich noch dieses Jahr erfolgen. Danach sind die Länder daran, die neuen Richtlinien in ihre Gesetze einzubinden. Das wird wahrscheinlich noch bis 2027 dauern. Auch die Schweiz hat in Aussicht gestellt, die neuen Richtlinien zu übernehmen. 2. Technisch zulässiges Gewicht der Wohnmobile: Nicht jedes Wohnmobil ist ohne technische Änderung für ein höheres Gewicht zugelassen. Die Fahrzeuge auf FIAT-Light-Chassis (bzw. baugleiche Typen) dürften wahrscheinlich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller bis auf 3.850 t aufgelastet werden können. Das hilft meistens jedoch nur bedingt, da vorwiegend die Hinterachs-Last das grösste Problem darstellt. Wer sein Fahrzeug auf 4 oder 4.25t auflasten will, kommt in den meisten Fällen nicht um eine technische Anpassung herum.
@@Sportbussli Das wird wohl für eine Übergangszeit zutreffen aber die Wohnmobilhersteller werden nicht darum herumkommen pauschal auf 4,25t ab Werk zu gehen bei Neufahrzeugen , davon abgesehen denke ich nicht das es tatsächliich , zumindest in Deutschland , bis 2027 dauern wird bis die 4,25t Richtlinie verabschiedet wird , das EU Parlament hat schon im Februar 2024 darüber abgestimmt , und der EU Rat wird wohl im Herbst darüber abstimmen da die EU Wahlen jetzt durch sind . Ist ja nicht so als kämen die Änderungen plötzlich und unvorbereitet auf die einzelnen Länder zu , der Inhalt ist ja jetzt schon bekannt