Bei Minute 4:07 ist es meines Wissens nicht ganz korrekt, nicht unbedingt wird beides vom Arbeitgeber ausbezahlt, es muss vereinbart werden ob beides vom Arbeitgeber ausbezahlt wird, sprich vorfinanziert, oder ausbezahlt wird wenn die Ersatzleistung eintrifft, oder gar die Lohnersatzleistung von der Arbeitsagentur ausbezahlt wird.
Hallo @Imperialwolf24, ob Anspruch auf KUG oder Krankengeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab - zum Beispiel davon, ob die Krankheit erst während der Kurzarbeit aufgetreten ist oder schon vorher bestanden hat. Das alles muss aber der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn Du Dich arbeitsunfähig gemeldet hast. Herzliche Grüße
Bei Minute 4:07 ist es meines Wissens nicht ganz korrekt, nicht unbedingt wird beides vom Arbeitgeber ausbezahlt, es muss vereinbart werden ob beides vom Arbeitgeber ausbezahlt wird, sprich vorfinanziert, oder ausbezahlt wird wenn die Ersatzleistung eintrifft, oder gar die Lohnersatzleistung von der Arbeitsagentur ausbezahlt wird.
Hallo @stephanmager5509, vielen Dank für den Hinweis, das stimmt natürlich!
muss der AN den anspruch auf Saison -KUG während Krankheit aktiv geltend machen oder muss dies vom AG berücksichtigt werden ?
Hallo @Imperialwolf24, ob Anspruch auf KUG oder Krankengeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab - zum Beispiel davon, ob die Krankheit erst während der Kurzarbeit aufgetreten ist oder schon vorher bestanden hat. Das alles muss aber der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn Du Dich arbeitsunfähig gemeldet hast. Herzliche Grüße
@@ifbseminar danke für die Antwort,
die Krankheit war nach dem winterurlaub, also ein Tag davor/bzw am ersten Tag des Wetterausfalls.